Daten
Kommune
Kerpen
Größe
14 kB
Datum
07.12.2006
Erstellt
06.08.08, 01:15
Aktualisiert
06.08.08, 01:15
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT KERPEN
DIE BÜRGERMEISTERIN
Amt/Abteilung: 22.1 / Kindertagesbetreuung
Az.:
TOP
Drs.-Nr.: 197.06
Datum :
Beratungsfolge
Jugendhilfeausschuss
X
Termin
07.12.2006
17.11.2006
Bemerkungen
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Anerkennung „Siebenschläfer, Verein zur Betreuung von Grundschulkindern e.V.“ nach
§ 75 KJHG
X
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage)
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
HhSt.:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
HhSt.:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Beschlussentwurf:
Der Jugendhilfeausschuss beschließt, den Verein „Siebenschläfer, Verein zur Betreuung von
Grundschulkindern e. V.“ gemäß 75 KJHG als Träger der freien Jugendhilfe anzuerkennen.
Beschlussausfertigung soll erhalten:
Sachbearb
eiter/in
Abteilungsleiter/in
Amtsleiter/in
Zuständiger
Dezernent
Mitzeichnung
Amt 20
Erster
Beigeordne
ter und
Kämmerer
Bürgermeisterin Büro des
Rates
MAßNAHME:
______________________________________________
ÜBERSICHT AUSGABEN / EINNAHMEN
lfd. Jahr
1. Folgejahr
2. Folgejahr
3. Folgejahr
4. Folgejahr
Einmalkosten
Ausgaben
Anschaffungskosten (z.B. Baukosten)
Einrichtungskosten
Personalkosten
Honorare Architekten/Ingenieure o.ä.
gesamt:
Einnahmen
Zuschüsse
Beiträge
gesamt:
Aufwand netto:
Folgekosten:
Ausgaben
Sachkosten (z.B. Unterhaltung)
Schuldendienste/Zinsen
Abschreibung
Personalkosten
gesamt
Einnahmen
Zuschüsse
Gebühren
gesamt
Beschlussvorlage 197.06
Seite 2
Begründung:
Der Verein Siebenschläfer beantragt eine Anerkennung gemäß § 75 KJHG als Träger der freien
Jugendhilfe. Diesem Antrag sind in der Anlage ein Konzept mit Erfahrungsbericht, ein
Vereinsregisterauszug und die Satzung beigefügt
„Siebenschläfer“ ist seit 1996, zunächst als Elternverein und seit 2005 als e. V., im Bereich der
Betreuung von Grundschulkindern tätig und kann somit eine langjährige Erfahrung in der
Betreuung von Schulkindern nachweisen.
Zum Angebot gehören derzeit das Betreuungsangebot „Schule von acht bis eins“ und 13 Plus, die
insgesamt von 36 Kindern in Anspruch genommen werden. Die Betreuung erfolgt an
Unterrichtstagen entsprechend der Betreuungsform von 8.00h bis 15.00h.
Im Zuge der Einrichtung von offenen Ganztagsschulen im Stadtgebiet Kerpen beantragt der Verein
nun die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe, um auch hier als Träger tätig werden zu
können.
Nach den vorliegenden Erkenntnissen ist der Verein Siebenschläfer den Anforderungen der
bisherigen Betreuungsangebote zur Zufriedenheit aller Beteiligten d. h. der betreuten Kinder,
deren Erziehungsberechtigten, der Schulleitung und Schulverwaltung gerecht geworden.
Die konzeptionellen Überlegungen zur offenen Ganztagsschule greifen die zusätzlichen
Anforderungen auf.
Gegen eine Anerkennung bestehen seitens der Verwaltung keine Einwendungen.
Anlage: Antrag auf Anerkennung
Konzept
Vereinsregisterauszug
Satzung
Beschlussvorlage 197.06
Seite 3