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Beschlussvorlage (Vorhabenbezogener Bebauungsplan SI 310 ¿Freizeitzentrum Kerpen-Sindorf¿, Stadtteil Sindorf hier:Einleitungsbeschluss des Bebauungsplanverfahrens gem. § 12 (2) BauGB)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
33 kB
Erstellt
06.08.08, 01:15
Aktualisiert
06.08.08, 01:15
Beschlussvorlage (Vorhabenbezogener Bebauungsplan SI 310 ¿Freizeitzentrum Kerpen-Sindorf¿,
Stadtteil Sindorf
hier:Einleitungsbeschluss des Bebauungsplanverfahrens gem. § 12 (2) BauGB) Beschlussvorlage (Vorhabenbezogener Bebauungsplan SI 310 ¿Freizeitzentrum Kerpen-Sindorf¿,
Stadtteil Sindorf
hier:Einleitungsbeschluss des Bebauungsplanverfahrens gem. § 12 (2) BauGB)

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Inhalt der Datei

STADT KERPEN DIE BÜRGERMEISTERIN Amt/Abteilung: 16.1 / Stadtplanung Az.: 16.1 / Ma 310 TOP V 080.06 Datum : Beratungsfolge Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr Termin 28.03.2006 Stadtrat X 08.03.2006 Bemerkungen 02.05.2006 Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Vorhabenbezogener Bebauungsplan SI 310 „Freizeitzentrum Kerpen-Sindorf“, Stadtteil Sindorf hier: Einleitungsbeschluss des Bebauungsplanverfahrens gem. § 12 (2) BauGB X Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von € Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : HhSt.: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : HhSt.: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Durch die Maßnahme entstehen x keine Folgekosten. jährlich Folgekosten von € Beschlussausfertigung soll erhalten: Sachbearb eiter/in Abteilungsleiter/in Amtsleiter/in Zuständiger Dezernent Mitzeichnung Amt 20 Erster Beigeordne ter und Kämmerer Bürgermeisterin Büro des Rates Stadt Kerpen, Stadtteil Sindorf SI 310 „ Freizeitzentrum Kerpen-Sindorf “ Seite - 2 Beschlussvorschlag Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr der Stadt Kerpen empfiehlt/ der Rat der Stadt Kerpen beschließt: - dem Antrag des Vorhabenträgers auf Einleitung des Bebauungsplanverfahrens für den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan SI 310 „Freizeitzentrum Kerpen-Sindorf “, Stadtteil Sindorf gem. § 12 (2) BauGB zuzustimmen - die Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplan SI 310 „Freizeitzentrum KerpenSindorf “, Stadtteil Sindorf gem. § 2 (1) BauGB Das ca. 18 ha große Plangebiet befindet sich südwestlich des Gewerbegebietes Sindorf / Hahner Äcker und wird begrenzt: - im Norden durch den Europaring, im Osten durch das Grundstück der Visteon Europazentrale, bzw. der MichaelSchumacher-Kartbahn (Gewerbegebiet Sindorf / Hahner Äcker), im Süden durch die Autobahn A4, sowie im Westen durch bestehende Waldflächen (Dickbusch, Loersfelder Busch). Die Lage des Plangebietes ist dem Übersichtsplan (Geltungsbereich, Anlage 1), die genaue Abgrenzung dem Lageplan (Planverkleinerung, Anlage 3) zu entnehmen. Begründung Anlass, Ziel und Zweck des Bebauungsplanes Der Vorhabenträger, die „Ski Center Kerpen e.K.“ hat mit Schreiben vom 08.03.2006 einen Antrag auf Einleitung des Satzungsverfahrens gem. § 12 Abs. 2 BauGB gestellt (siehe Anlage 1). Der Vorhabenträger beabsichtigt, in Ergänzung des bereits am Ort vorhandenen Freizeitangebotes (Sport und Fitness, Bowling, Saunahof, Kartbahn, etc.) ein familienorientiertes Freizeitzentrum mit den Schwerpunkten Ski- und Wasserski zu errichten. Darüberhinaus sind ergänzende Nutzungen (Hotel, Campingplatz, Gastronomie, Diskothek) sowie verschiedene untergeordnete Dienstleistungsangebote vorgesehen. Die Ziele der Planung im Einzelnen: - Errichtung einer überregional bedeutsamen Freizeitanlage, Stärkung des attraktiven Wohnstandortes Kerpen durch Verbesserung des Freizeitangebotes, insbesondere für Familien, Jugendliche und junge Erwachsene, Abrundung des Tourismusangebotes im Stadtgebiet Kerpen und im Erftkreis, Schaffung von Synergieeffekten mit bereits vorhandenen Freizeiteinrichtungen, Ergänzung des lokalen Arbeitsmarktes. Das Vorhaben nimmt Flächen innerhalb des geplanten Gewerbegebietes Hahner Äcker West in Anspruch. Aufgrund der veränderten Marktlage und angesichts der vorhandenen Flächenreserven innerhalb des erschlossenen Gewerbegebietes ist davon auszugehen, dass die ursprünglich im FNP dargestellten langfristigen Entwicklungspotentiale zwischen Europaring und A4 nicht mehr für zusätzliche Gewerbeansiedlung benötigt werden und damit grundsätzlich für andere, mit den gesamtstädtischen Entwicklungszielen vereinbare Nutzungen zur Verfügung stehen. Anlagen Anlage 1 : Anlage 2 : Anlage 3 : Anlage 4 : Antragsschreiben Vorhabenträger Übersichtsplan Planverkleinerung Erläuterungen zur Planaufstellung Beschlussvorlage V 080.06 Seite 2