Daten
Kommune
Kerpen
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33 kB
Erstellt
06.08.08, 01:15
Aktualisiert
06.08.08, 01:15
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT KERPEN
DIE BÜRGERMEISTERIN
Amt/Abteilung: 16.1 / Stadtplanung
Az.: 16.1 / Ma 310
TOP
V 080.06
Datum :
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr
Termin
28.03.2006
Stadtrat
X
08.03.2006
Bemerkungen
02.05.2006
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Vorhabenbezogener Bebauungsplan SI 310 „Freizeitzentrum Kerpen-Sindorf“,
Stadtteil Sindorf
hier: Einleitungsbeschluss des Bebauungsplanverfahrens gem. § 12 (2) BauGB
X
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von €
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
HhSt.:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
HhSt.:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Durch die Maßnahme entstehen
x
keine Folgekosten.
jährlich Folgekosten von €
Beschlussausfertigung soll erhalten:
Sachbearb
eiter/in
Abteilungsleiter/in
Amtsleiter/in
Zuständiger
Dezernent
Mitzeichnung
Amt 20
Erster
Beigeordne
ter und
Kämmerer
Bürgermeisterin Büro des
Rates
Stadt Kerpen, Stadtteil Sindorf
SI 310 „ Freizeitzentrum Kerpen-Sindorf “
Seite - 2
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr der Stadt Kerpen empfiehlt/ der Rat der Stadt
Kerpen beschließt:
-
dem Antrag des Vorhabenträgers auf Einleitung des Bebauungsplanverfahrens für den
Vorhabenbezogenen Bebauungsplan SI 310 „Freizeitzentrum Kerpen-Sindorf “, Stadtteil
Sindorf gem. § 12 (2) BauGB zuzustimmen
-
die Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplan SI 310 „Freizeitzentrum KerpenSindorf “, Stadtteil Sindorf gem. § 2 (1) BauGB
Das ca. 18 ha große Plangebiet befindet sich südwestlich des Gewerbegebietes Sindorf /
Hahner Äcker und wird begrenzt:
-
im Norden durch den Europaring,
im Osten durch das Grundstück der Visteon Europazentrale, bzw. der MichaelSchumacher-Kartbahn (Gewerbegebiet Sindorf / Hahner Äcker),
im Süden durch die Autobahn A4, sowie
im Westen durch bestehende Waldflächen (Dickbusch, Loersfelder Busch).
Die Lage des Plangebietes ist dem Übersichtsplan (Geltungsbereich, Anlage 1), die genaue
Abgrenzung dem Lageplan (Planverkleinerung, Anlage 3) zu entnehmen.
Begründung
Anlass, Ziel und Zweck des Bebauungsplanes
Der Vorhabenträger, die „Ski Center Kerpen e.K.“ hat mit Schreiben vom 08.03.2006 einen
Antrag auf Einleitung des Satzungsverfahrens gem. § 12 Abs. 2 BauGB gestellt (siehe Anlage
1). Der Vorhabenträger beabsichtigt, in Ergänzung des bereits am Ort vorhandenen
Freizeitangebotes (Sport und Fitness, Bowling, Saunahof, Kartbahn, etc.) ein
familienorientiertes Freizeitzentrum mit den Schwerpunkten Ski- und Wasserski zu errichten.
Darüberhinaus sind ergänzende Nutzungen (Hotel, Campingplatz, Gastronomie, Diskothek)
sowie verschiedene untergeordnete Dienstleistungsangebote vorgesehen. Die Ziele der
Planung im Einzelnen:
-
Errichtung einer überregional bedeutsamen Freizeitanlage,
Stärkung des attraktiven Wohnstandortes Kerpen durch Verbesserung des
Freizeitangebotes, insbesondere für Familien, Jugendliche und junge Erwachsene,
Abrundung des Tourismusangebotes im Stadtgebiet Kerpen und im Erftkreis, Schaffung
von Synergieeffekten mit bereits vorhandenen Freizeiteinrichtungen,
Ergänzung des lokalen Arbeitsmarktes.
Das Vorhaben nimmt Flächen innerhalb des geplanten Gewerbegebietes Hahner Äcker West
in Anspruch. Aufgrund der veränderten Marktlage und angesichts der vorhandenen
Flächenreserven innerhalb des erschlossenen Gewerbegebietes ist davon auszugehen, dass
die ursprünglich im FNP dargestellten langfristigen Entwicklungspotentiale zwischen
Europaring und A4 nicht mehr für zusätzliche Gewerbeansiedlung benötigt werden und damit
grundsätzlich für andere, mit den gesamtstädtischen Entwicklungszielen vereinbare
Nutzungen zur Verfügung stehen.
Anlagen
Anlage 1 :
Anlage 2 :
Anlage 3 :
Anlage 4 :
Antragsschreiben Vorhabenträger
Übersichtsplan
Planverkleinerung
Erläuterungen zur Planaufstellung
Beschlussvorlage V 080.06
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