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Kerpen
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06.08.08, 01:15
Aktualisiert
06.08.08, 01:15
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Stadt Kerpen, Stadtteil Sindorf
SI 310 „Freizeitzentrum Kerpen-Sindorf“
Seite - 1
Anlage 1: Antragsschreiben des Vorhabenträgers
Ski Center Köln AG in Kerpen
Kerpener Straße 154
50170 Kerpen
An die
Bürgermeisterin der Stadt Kerpen
Amt 16 – Stadtplanung, Stadtentwicklung und Bauen
Jahnplatz 1
50171 Kerpen
08.03.2006
Antrag auf Einleitung des Satzungsverfahrens gem. § 12 (2) BauGB für den
Vorhabenbezogenen Bebauungsplan KE 310 „Freizeitzentrum Kerpen-Sindorf “ ,
Stadtteil Sindorf
Flurstücke (alle Gemarkung Kerpen, Flur 5) :
- 25, 26, 20, 183, 104, 336, 346, 342, 165, 424, 423
- Teile aus: 347, 343, 341, 390
Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin,
gemäß § 12 (2) BauGB beantragen wir hiermit die Einleitung des Satzungsverfahrens für
den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan KE 310 „Freizeitzentrum Kerpen-Sindorf“ für o.a.
Grundstücke.
Vorgelegt wird der Bebauungsvorschlag des Architekturbüros Wilberg und Partner, MaxPlanck-Straße 22, 50858 Köln, vom 31.03.2004 im Maßstab 1 : 1000 (im Original) sowie der
Erläuterungsbericht. Für diesen Bebauungsvorschlag soll verbindliches Planungsrecht
entwickelt werden.
Wir verpflichten uns zur Durchführung des Bebauungsplanverfahrens durch ein in
Abstimmung mit dem Fachamt zu beauftragendes Stadtplanungsbüro.
Der Inhalt des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes wird den gesetzlichen Bestimmungen
entsprechend, im Einzelnen mit Ihnen abgestimmt.
Im Rahmen des im Abstimmungsverfahrens noch zu verhandelnden Durchführungsvertrages
verpflichten wir uns, die Kosten der Planung und der Erschließung zu tragen.
Die eigentumsrechtliche Verfügungsgewalt über die zu überplanenden Grundstücke ist durch
Kauf (Kaufoption) gesichert. Wir sind bereit und in der Lage das Vorhaben und die
Erschließungsmaßnahmen entsprechend der im Durchführungsvertrag zu vereinbarenden
Zeiten fertig zu stellen.
Mit freundlichen Grüssen
gez. Bernd Pieroth
Vorstand
Stadt Kerpen, Stadtteil Sindorf
SI 310 „Freizeitzentrum Kerpen-Sindorf“
Anlage 2 - Übersichtsplan
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Stadt Kerpen, Stadtteil Sindorf
SI 310 „Freizeitzentrum Kerpen-Sindorf“
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Anlage 3: Vorentwurf, Planverkleinerung
1-3
4,5
6
7
8, 9, 10
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13
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15
„Indoor Skihalle“, ergänzende Gastronomie- und Dienstleistungsangebote
Hotel, „Wellness“- Bereich, Tagung, Konferenz,
See, Wasserskianlage,
Badehaus, Strandhaus
Badesee, Liegewiese,
Insel,
Biotopzonen am Rande der Wasserskianlage,
Parkplätze,
Wald (Bestand, Naturschutzgebiet),
Campingplatz, Standplätze für Wohnmobile.
Stadt Kerpen, Stadtteil Sindorf
SI 310 „ Freizeitzentrum Kerpen-Sindorf “
Seite - 1
Anlage 4: Erläuterungen zur Planaufstellung
I
RECHTSGRUNDLAGEN
Baugesetzbuch (BauGB) i.d.F. der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBL. I S. 2141, 1998 I,
S.137), zuletzt geändert durch Artikel 21G vom 21.06.2005 (BGBL. I S. 1818)
II
GELTUNGSBEREICH UND PLANUNGSRECHT
1.
Lage und Abgrenzung des Plangebietes
Das ca. 18 ha große Plangebiet befindet sich südwestlich des Gewerbegebietes Sindorf / Hahner Äcker
und wird begrenzt:
-
im Norden durch den Europaring,
im Osten durch das Grundstück der Visteon Europazentrale, bzw. der Michael-SchumacherKartbahn (Gewerbegebiet Sindorf / Hahner Äcker),
im Süden durch die Autobahn A4, sowie
im Westen durch bestehende Waldflächen (Dickbusch, Loersfelder Busch).
Die Lage des Plangebietes ist dem Übersichtsplan (Geltungsbereich), die genaue Abgrenzung dem
Lageplan (Planverkleinerung) zu entnehmen.
2.
Übergeordnete Planungen, Planungsrecht, Naturschutz
Im Gebietsentwicklungsplan ist das Plangebiet als „GIB“ (Bereiche für gewerbliche und industrielle
Nutzungen), im Flächennutzungsplan der Stadt Kerpen überwiegend als gewerbliche Baufläche
dargestellt. Der Flächennutzungsplan wird parallel zum Bebauungsplanverfahren geändert (48.
Änderung, Sonderbaufläche Freizeitzentrum). Das Plangebiet liegt teilweise im Geltungsbereich des
rechtskräftigen Bebauungsplanes SI 231 B „Hahner Äcker West“, der in Teilen des Plangebietes GEFlächen und öffentliche Grünflächen festsetzt. Im Überlagerungsbereich wird der Bebauungsplan SI
310 „Skicenter Kerpen“ den Bebauungsplan 231 B ersetzen. Die Waldfläche im Südwesten des
Plangebietes ist als Naturschutzgebiet festgesetzt. Südlich der Autobahn grenzt das ca. 450 ha große
FFH- Gebiet DE- 5105-301 „Dickbusch, Loersfelder Busch, Steinheide“ an.
III
PLANUNGSANLASS/ZIELE UND ZWECKE DER 2.ÄNDERUNG
1.
Anlass, Ziel und Zweck des Bebauungsplanes
Der Vorhabenträger, die „Ski Center Kerpen e.K.“ hat mit Schreiben vom 08.03.2006 einen Antrag auf
Einleitung des Satzungsverfahrens gem. § 12 Abs. 2 BauGB gestellt. Der Vorhabenträger beabsichtigt,
in Ergänzung des bereits am Ort vorhandenen Freizeitangebotes (Sport und Fitness, Bowling,
Saunahof, Kartbahn, etc.) ein familienorientiertes Freizeitzentrum mit den Schwerpunkten Ski- und
Wasserski zu errichten. Darüberhinaus sind ergänzende Nutzungen (Hotel, Campingplatz,
Gastronomie, Diskothek) sowie verschiedene untergeordnete Dienstleistungsangebote vorgesehen. Die
Ziele der Planung im Einzelnen:
-
Errichtung einer überregional bedeutsamen Freizeitanlage,
Stärkung des attraktiven Wohnstandortes Kerpen durch Verbesserung des Freizeitangebotes,
insbesondere für Familien, Jugendliche und junge Erwachsene,
Abrundung des Tourismusangebotes im Stadtgebiet Kerpen und im Erftkreis, Schaffung von
Synergieeffekten mit bereits vorhandenen Freizeiteinrichtungen,
Ergänzung des lokalen Arbeitsmarktes.
Das Vorhaben nimmt Flächen innerhalb des geplanten Gewerbegebietes Hahner Äcker West in
Anspruch. Aufgrund der veränderten Marktlage und angesichts der vorhandenen Flächenreserven
innerhalb des erschlossenen Gewerbegebietes ist davon auszugehen, dass die ursprünglich im FNP
dargestellten langfristigen Entwicklungspotentiale zwischen Europaring und A4 nicht mehr für
zusätzliche Gewerbeansiedlung benötigt werden und damit grundsätzlich für andere, mit den
gesamtstädtischen Entwicklungszielen vereinbare Nutzungen zur Verfügung stehen.
Stadt Kerpen, Stadtteil Sindorf
SI 310 „ Freizeitzentrum Kerpen-Sindorf “
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IV
PLANUNGSINHALT
1.
Baustruktur, Nutzung
Das Vorhaben setzt sich im Wesentlichen aus folgenden Elementen zusammen (Die Nummern
verweisen auf die entsprechenden Angaben in der Anlage 3):
1-3
4,5
6
7
8, 9, 10
11
12
13
14
15
„Indoor Skihalle“, ergänzende Gastronomie- und Dienstleistungsangebote
Hotel, „Wellness“- Bereich, Tagung, Konferenz,
See, Wasserskianlage,
Badehaus, Strandhaus
Badesee, Liegewiese,
Insel,
Biotopzonen am Rande der Wasserskianlage,
Parkplätze,
Wald (Bestand, Naturschutzgebiet),
Campingplatz, Standplätze für Wohnmobile.
2.
Erschließung
Das Plangebiet ist über die Michael-Schumacher-Straße und den Europaring an das übergeordnete
Hauptstraßennetz angeschlossen. Im Rahmen eines Verkehrsgutachtens werden die Auswirkungen
des Projektes auf die umgebende Verkehrsinfrastruktur untersucht (Sindorfer Kreisel, BAB- Anschluss
Kerpen, u.a.).
3.
Grünordnung, Umweltschutz
Für das Vorhaben wird eine Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Die Eingriffe in
Natur und Landschaft werden im Rahmen des Landschaftspflegerischen Begleitplanes erfasst, bewertet
und durch entsprechende Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen kompensiert.
Kerpen, März 2006