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Beschlussvorlage (Anlagen zu V 080.06)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
375 kB
Erstellt
06.08.08, 01:15
Aktualisiert
06.08.08, 01:15
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Inhalt der Datei

Stadt Kerpen, Stadtteil Sindorf SI 310 „Freizeitzentrum Kerpen-Sindorf“ Seite - 1 Anlage 1: Antragsschreiben des Vorhabenträgers Ski Center Köln AG in Kerpen Kerpener Straße 154 50170 Kerpen An die Bürgermeisterin der Stadt Kerpen Amt 16 – Stadtplanung, Stadtentwicklung und Bauen Jahnplatz 1 50171 Kerpen 08.03.2006 Antrag auf Einleitung des Satzungsverfahrens gem. § 12 (2) BauGB für den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan KE 310 „Freizeitzentrum Kerpen-Sindorf “ , Stadtteil Sindorf Flurstücke (alle Gemarkung Kerpen, Flur 5) : - 25, 26, 20, 183, 104, 336, 346, 342, 165, 424, 423 - Teile aus: 347, 343, 341, 390 Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin, gemäß § 12 (2) BauGB beantragen wir hiermit die Einleitung des Satzungsverfahrens für den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan KE 310 „Freizeitzentrum Kerpen-Sindorf“ für o.a. Grundstücke. Vorgelegt wird der Bebauungsvorschlag des Architekturbüros Wilberg und Partner, MaxPlanck-Straße 22, 50858 Köln, vom 31.03.2004 im Maßstab 1 : 1000 (im Original) sowie der Erläuterungsbericht. Für diesen Bebauungsvorschlag soll verbindliches Planungsrecht entwickelt werden. Wir verpflichten uns zur Durchführung des Bebauungsplanverfahrens durch ein in Abstimmung mit dem Fachamt zu beauftragendes Stadtplanungsbüro. Der Inhalt des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes wird den gesetzlichen Bestimmungen entsprechend, im Einzelnen mit Ihnen abgestimmt. Im Rahmen des im Abstimmungsverfahrens noch zu verhandelnden Durchführungsvertrages verpflichten wir uns, die Kosten der Planung und der Erschließung zu tragen. Die eigentumsrechtliche Verfügungsgewalt über die zu überplanenden Grundstücke ist durch Kauf (Kaufoption) gesichert. Wir sind bereit und in der Lage das Vorhaben und die Erschließungsmaßnahmen entsprechend der im Durchführungsvertrag zu vereinbarenden Zeiten fertig zu stellen. Mit freundlichen Grüssen gez. Bernd Pieroth Vorstand Stadt Kerpen, Stadtteil Sindorf SI 310 „Freizeitzentrum Kerpen-Sindorf“ Anlage 2 - Übersichtsplan Seite - 2 Stadt Kerpen, Stadtteil Sindorf SI 310 „Freizeitzentrum Kerpen-Sindorf“ Seite - 3 Anlage 3: Vorentwurf, Planverkleinerung 1-3 4,5 6 7 8, 9, 10 11 12 13 14 15 „Indoor Skihalle“, ergänzende Gastronomie- und Dienstleistungsangebote Hotel, „Wellness“- Bereich, Tagung, Konferenz, See, Wasserskianlage, Badehaus, Strandhaus Badesee, Liegewiese, Insel, Biotopzonen am Rande der Wasserskianlage, Parkplätze, Wald (Bestand, Naturschutzgebiet), Campingplatz, Standplätze für Wohnmobile. Stadt Kerpen, Stadtteil Sindorf SI 310 „ Freizeitzentrum Kerpen-Sindorf “ Seite - 1 Anlage 4: Erläuterungen zur Planaufstellung I RECHTSGRUNDLAGEN Baugesetzbuch (BauGB) i.d.F. der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBL. I S. 2141, 1998 I, S.137), zuletzt geändert durch Artikel 21G vom 21.06.2005 (BGBL. I S. 1818) II GELTUNGSBEREICH UND PLANUNGSRECHT 1. Lage und Abgrenzung des Plangebietes Das ca. 18 ha große Plangebiet befindet sich südwestlich des Gewerbegebietes Sindorf / Hahner Äcker und wird begrenzt: - im Norden durch den Europaring, im Osten durch das Grundstück der Visteon Europazentrale, bzw. der Michael-SchumacherKartbahn (Gewerbegebiet Sindorf / Hahner Äcker), im Süden durch die Autobahn A4, sowie im Westen durch bestehende Waldflächen (Dickbusch, Loersfelder Busch). Die Lage des Plangebietes ist dem Übersichtsplan (Geltungsbereich), die genaue Abgrenzung dem Lageplan (Planverkleinerung) zu entnehmen. 2. Übergeordnete Planungen, Planungsrecht, Naturschutz Im Gebietsentwicklungsplan ist das Plangebiet als „GIB“ (Bereiche für gewerbliche und industrielle Nutzungen), im Flächennutzungsplan der Stadt Kerpen überwiegend als gewerbliche Baufläche dargestellt. Der Flächennutzungsplan wird parallel zum Bebauungsplanverfahren geändert (48. Änderung, Sonderbaufläche Freizeitzentrum). Das Plangebiet liegt teilweise im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes SI 231 B „Hahner Äcker West“, der in Teilen des Plangebietes GEFlächen und öffentliche Grünflächen festsetzt. Im Überlagerungsbereich wird der Bebauungsplan SI 310 „Skicenter Kerpen“ den Bebauungsplan 231 B ersetzen. Die Waldfläche im Südwesten des Plangebietes ist als Naturschutzgebiet festgesetzt. Südlich der Autobahn grenzt das ca. 450 ha große FFH- Gebiet DE- 5105-301 „Dickbusch, Loersfelder Busch, Steinheide“ an. III PLANUNGSANLASS/ZIELE UND ZWECKE DER 2.ÄNDERUNG 1. Anlass, Ziel und Zweck des Bebauungsplanes Der Vorhabenträger, die „Ski Center Kerpen e.K.“ hat mit Schreiben vom 08.03.2006 einen Antrag auf Einleitung des Satzungsverfahrens gem. § 12 Abs. 2 BauGB gestellt. Der Vorhabenträger beabsichtigt, in Ergänzung des bereits am Ort vorhandenen Freizeitangebotes (Sport und Fitness, Bowling, Saunahof, Kartbahn, etc.) ein familienorientiertes Freizeitzentrum mit den Schwerpunkten Ski- und Wasserski zu errichten. Darüberhinaus sind ergänzende Nutzungen (Hotel, Campingplatz, Gastronomie, Diskothek) sowie verschiedene untergeordnete Dienstleistungsangebote vorgesehen. Die Ziele der Planung im Einzelnen: - Errichtung einer überregional bedeutsamen Freizeitanlage, Stärkung des attraktiven Wohnstandortes Kerpen durch Verbesserung des Freizeitangebotes, insbesondere für Familien, Jugendliche und junge Erwachsene, Abrundung des Tourismusangebotes im Stadtgebiet Kerpen und im Erftkreis, Schaffung von Synergieeffekten mit bereits vorhandenen Freizeiteinrichtungen, Ergänzung des lokalen Arbeitsmarktes. Das Vorhaben nimmt Flächen innerhalb des geplanten Gewerbegebietes Hahner Äcker West in Anspruch. Aufgrund der veränderten Marktlage und angesichts der vorhandenen Flächenreserven innerhalb des erschlossenen Gewerbegebietes ist davon auszugehen, dass die ursprünglich im FNP dargestellten langfristigen Entwicklungspotentiale zwischen Europaring und A4 nicht mehr für zusätzliche Gewerbeansiedlung benötigt werden und damit grundsätzlich für andere, mit den gesamtstädtischen Entwicklungszielen vereinbare Nutzungen zur Verfügung stehen. Stadt Kerpen, Stadtteil Sindorf SI 310 „ Freizeitzentrum Kerpen-Sindorf “ Seite - 2 IV PLANUNGSINHALT 1. Baustruktur, Nutzung Das Vorhaben setzt sich im Wesentlichen aus folgenden Elementen zusammen (Die Nummern verweisen auf die entsprechenden Angaben in der Anlage 3): 1-3 4,5 6 7 8, 9, 10 11 12 13 14 15 „Indoor Skihalle“, ergänzende Gastronomie- und Dienstleistungsangebote Hotel, „Wellness“- Bereich, Tagung, Konferenz, See, Wasserskianlage, Badehaus, Strandhaus Badesee, Liegewiese, Insel, Biotopzonen am Rande der Wasserskianlage, Parkplätze, Wald (Bestand, Naturschutzgebiet), Campingplatz, Standplätze für Wohnmobile. 2. Erschließung Das Plangebiet ist über die Michael-Schumacher-Straße und den Europaring an das übergeordnete Hauptstraßennetz angeschlossen. Im Rahmen eines Verkehrsgutachtens werden die Auswirkungen des Projektes auf die umgebende Verkehrsinfrastruktur untersucht (Sindorfer Kreisel, BAB- Anschluss Kerpen, u.a.). 3. Grünordnung, Umweltschutz Für das Vorhaben wird eine Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Die Eingriffe in Natur und Landschaft werden im Rahmen des Landschaftspflegerischen Begleitplanes erfasst, bewertet und durch entsprechende Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen kompensiert. Kerpen, März 2006