Daten
Kommune
Kerpen
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Erstellt
06.08.08, 01:15
Aktualisiert
06.08.08, 01:15
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT KERPEN
DIE BÜRGERMEISTERIN
Amt/Abteilung: 15.1 / Straßenbau
Az.: 15.1-Ollefs
TOP
V 086.06
Datum :
Beratungsfolge
Bau- und Feuerschutzausschuss
X
Termin
30.03.2006
13.03.2006
Bemerkungen
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Umgestaltung der Hüttenstraße zur ÖPNV-Erschließung des Vogelruther Feldes
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
X
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von 87.000,00 €
X
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
HhSt.:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
HhSt.:
Deckung:
Mittel sollen im Haushaltsjahr 2007 veranschlagt werden:
Durch die Maßnahme entstehen
keine Folgekosten.
jährlich Folgekosten von €
Beschlussentwurf:
Der Bau- und Feuerschutzausschuss beschließt auf Empfehlung des Arbeitskreises Verkehr und
des Planungsausschusses die Haushaltsmittel in Höhe von 87.000 € für die Umgestaltung der
Hüttenstraße in einem Teilbereich des Zentralplatzes und den Umbau der Haltestelle K 39 n
„Daimlerstraße“ im Haushalt 2007 zur Verfügung zu stellen um die ÖPNV-Erschließung des
Vogelruther Feldes und der westlich gelegenen Gewerbegebiete zu ermöglichen.
Beschlussausfertigung soll erhalten:
Sachbearb
eiter/in
Abteilungsleiter/in
Amtsleiter/in
Zuständiger
Dezernent
Mitzeichnung
Amt 20
Erster
Beigeordne
ter und
Kämmerer
Bürgermeisterin Büro des
Rates
Begründung:
Aufgrund der heutigen Linienführungen der einzelnen Buslinien und der noch fehlenden
Durchbindung der Straße „Zum Vogelruther Feld“ ist eine Anbindung des Vogelruther Feldes an
den öffentlichen Personennahverkehr nicht möglich.
Erst mittelfristig, wenn auch der 2./3. Bauabschnitt fertig gestellt und bezogen sind, lassen sich
verschiedene unterschiedliche Erschließungsansätze diskutieren und abwägen:
Erschließung mit einer neuen Buslinie, mit der Linie 941, der Linie 966, der Linie 920
oder mit der Linie 922.
Gedanklich liegt allen Möglichkeiten ein Linienweg zugrunde, der vom oder zum ZOB in Sindorf
über die Hüttenstraße und die Straße „Zum Vogelruther Feld“ führt.
Die Linienführung über die Hüttenstraße erfordert letztendlich Umgestaltungen im Bereich des
Zentralplatzes.
Als eine kurzfristig umsetzbare Maßnahme erscheint eine geänderte Linieführung der Linie 922 –
wie in der Anlage 1 dargestellt – sinnvoll. Hierzu müsste die Haltestelle Daimlerstraße geringfügig
geändert – mit Kosten von ca. 12.000 €, und gleichzeitig müssten Veränderungen in der Führung
der Hüttenstraße in Höhe von ca. 75.000 € durchgeführt werden.
(siehe Anlage 2)
Der Arbeitskreis Verkehr hat diese Maßnahmen in seiner Sitzung am 7.2.2006 empfohlen, der
Planungsausschuss ist dieser Empfehlung in seiner Sitzung am 10.2.2006 gefolgt. (Anlage 3)
Eine detaillierte Planung wird dem Bau- und Feuerschutzausschuss frühzeitig vorgelegt werden.
Beschlussvorlage V 086.06
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