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Beschlussvorlage (Umgestaltung der Hüttenstraße zur ÖPNV-Erschließung des Vogelruther Feldes)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
13 kB
Erstellt
06.08.08, 01:15
Aktualisiert
06.08.08, 01:15
Beschlussvorlage (Umgestaltung der Hüttenstraße zur ÖPNV-Erschließung des Vogelruther Feldes) Beschlussvorlage (Umgestaltung der Hüttenstraße zur ÖPNV-Erschließung des Vogelruther Feldes)

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Inhalt der Datei

STADT KERPEN DIE BÜRGERMEISTERIN Amt/Abteilung: 15.1 / Straßenbau Az.: 15.1-Ollefs TOP V 086.06 Datum : Beratungsfolge Bau- und Feuerschutzausschuss X Termin 30.03.2006 13.03.2006 Bemerkungen Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Umgestaltung der Hüttenstraße zur ÖPNV-Erschließung des Vogelruther Feldes Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten X Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von 87.000,00 € X Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : HhSt.: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : HhSt.: Deckung: Mittel sollen im Haushaltsjahr 2007 veranschlagt werden: Durch die Maßnahme entstehen keine Folgekosten. jährlich Folgekosten von € Beschlussentwurf: Der Bau- und Feuerschutzausschuss beschließt auf Empfehlung des Arbeitskreises Verkehr und des Planungsausschusses die Haushaltsmittel in Höhe von 87.000 € für die Umgestaltung der Hüttenstraße in einem Teilbereich des Zentralplatzes und den Umbau der Haltestelle K 39 n „Daimlerstraße“ im Haushalt 2007 zur Verfügung zu stellen um die ÖPNV-Erschließung des Vogelruther Feldes und der westlich gelegenen Gewerbegebiete zu ermöglichen. Beschlussausfertigung soll erhalten: Sachbearb eiter/in Abteilungsleiter/in Amtsleiter/in Zuständiger Dezernent Mitzeichnung Amt 20 Erster Beigeordne ter und Kämmerer Bürgermeisterin Büro des Rates Begründung: Aufgrund der heutigen Linienführungen der einzelnen Buslinien und der noch fehlenden Durchbindung der Straße „Zum Vogelruther Feld“ ist eine Anbindung des Vogelruther Feldes an den öffentlichen Personennahverkehr nicht möglich. Erst mittelfristig, wenn auch der 2./3. Bauabschnitt fertig gestellt und bezogen sind, lassen sich verschiedene unterschiedliche Erschließungsansätze diskutieren und abwägen: Erschließung mit einer neuen Buslinie, mit der Linie 941, der Linie 966, der Linie 920 oder mit der Linie 922. Gedanklich liegt allen Möglichkeiten ein Linienweg zugrunde, der vom oder zum ZOB in Sindorf über die Hüttenstraße und die Straße „Zum Vogelruther Feld“ führt. Die Linienführung über die Hüttenstraße erfordert letztendlich Umgestaltungen im Bereich des Zentralplatzes. Als eine kurzfristig umsetzbare Maßnahme erscheint eine geänderte Linieführung der Linie 922 – wie in der Anlage 1 dargestellt – sinnvoll. Hierzu müsste die Haltestelle Daimlerstraße geringfügig geändert – mit Kosten von ca. 12.000 €, und gleichzeitig müssten Veränderungen in der Führung der Hüttenstraße in Höhe von ca. 75.000 € durchgeführt werden. (siehe Anlage 2) Der Arbeitskreis Verkehr hat diese Maßnahmen in seiner Sitzung am 7.2.2006 empfohlen, der Planungsausschuss ist dieser Empfehlung in seiner Sitzung am 10.2.2006 gefolgt. (Anlage 3) Eine detaillierte Planung wird dem Bau- und Feuerschutzausschuss frühzeitig vorgelegt werden. Beschlussvorlage V 086.06 Seite 2