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Antrag (Antrag bzgl. Planungen zur Realisierung eines Parkhauses am Bahnhof Liblar)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
10 kB
Datum
23.04.2008
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister A 358/2007 Az.: Amt: - 61 BeschlAusf.: - 61 Datum: 17.07.2007 Den beigefügten Antrag der CDU- Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter. Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung Termin 05.09.2007 Ausschuss für Stadtentwicklung 23.04.2008 Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Betriebsausschuss Immobilienwirtschaft 23.04.2008 Betrifft: Bemerkungen Antrag bzgl. Planungen zur Realisierung eines Parkhauses am Bahnhof Liblar Finanzielle Auswirkungen: Keine Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 17.07.2007 Stellungnahme der Verwaltung: Zur Realisierung eines Parkhauses am Bahnhof Liblar ist planungsrechtlich die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich. Der Bebauungsplan sollte dabei den gesamten Bereich des Bahnhofsvorplatzes zwischen den Kreuzungsbereichen der geplanten K 45n mit der Bahnhofstraße/Grubenweg im Norden und dem Schlunkweg im Süden umfassen. Bisher wurden verschiedene Varianten für die Umgestaltung des Bahnhofsvorplatzes diskutiert. In einer Varinate war die Anlage eines bis zu dreigeschossigen Parkhauses im nördlichen Bereich zwischen der Heidebroichstraße und der Bahnhofstraße, östlich des ehemaligen Bahndamms gelegen, geplant. Das bereits eingeleitete Bebauungsplanverfahren konnte bisher über das Bürgerbeteiligungsverfahren incl. Bürgerwerkstatt hinaus nicht fortgeführt werden, da die für die weitere Entwurfsplanung erforderlichen Fachplanungen (Bahn, Rhein-Erft-Kreis), welche in die städtebaulichen Planungen einzubeziehen sind, noch nicht vorliegen. Aktuell beabsichtigt der Rhein-Erft-Kreis, im Rahmen eines Ergänzungsauftrags die Planungen im Bereich des Bahnhofs (Hausbahnsteig, Treppen- und Rampenanlagen) unter Hinzuziehung eines Fachplanungsbüros mit der bereits seit zwei Jahren beauftragten Straßenplanung abzustimmen bzw. in Übereinstimmung zu bringen. Der Ergänzungsauftrag soll unmittelbar nach entsprechender Mitteilung im Kreisverkehrsausschuss am 16.08.2007 vergeben werden. Bis Ende 2007 sollen diese Planungen vorliegen, sodass dann das Bebauungsplanverfahren fortgeführt werden kann. (Bösche) -2-