Daten
Kommune
Kerpen
Größe
30 kB
Datum
13.02.2007
Erstellt
06.08.08, 01:15
Aktualisiert
06.08.08, 01:15
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT KERPEN
DIE BÜRGERMEISTERIN
Amt/Abteilung: 22.2 / Schulen
Az.:
TOP
Drs.-Nr.: 13.07
Datum :
10.01.2007
Fassung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 bzw. Abs. 2 Satz 1 GO NW
Umwandlung der Adolf-Kolping-Schule in eine gebundene Ganztagsschule
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
X
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von 100.000 € (s. Anlage)
X
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
HhSt.:
Mittel müssen außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr : 2007
HhSt.:
Deckung: 90.000 € durch Landeszuschüsse
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
DRINGLICHKEITSENTSCHEIDUNG
Gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 bzw. Abs. 2 Satz 1 GO NW wird wegen Vorliegens äußerster
Dringlichkeit beschlossen:
Die Adolf-Kolpingschule auf der Grundlage des Antrages der Schulkonferenz in eine gebundene
Ganztagsschule vorbehaltlich der Bezuschussung durch Landesmittel umzuwandeln. Die
Einführung der Ganztagsschule erfolgt schrittweise zunächst für die Jahrgangsstufe 5 ab dem
Schuljahr 2007/2008, spätestens zum Schuljahr 2012/2013 ist für alle Jahrgangsstufen die
Ganztagsschule verpflichtend.
Gleichzeitig werden außerplanmäßige Haushaltmittel im Haushaltsjahr 2007 in Höhe von
50.000,00 € für die Erstausstattung mit Mobiliar und Lehr- und Lernmitteln sowie 50.000,00 € für
die Vergabe von Planungsleistungen bereitgestellt. Die Umsetzung der baulichen Maßnahmen
sowie die Bereitstellung der dafür erforderlichen Haushaltsmittel sollen im Haushaltsjahr
2008/2009 erfolgen.
Kerpen, 18.01.2007
i.V. Erster Beigeordneter
Peter Knopp
Stadtverordnete/r
Wolfgang Zimball
An den Stadtrat zur Genehmigung
X
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Die Dringlichkeitsentscheidung Nr. 13.07 wird gem. § 60 Abs. 1 Satz 3 bzw. Abs. 2 Satz 2
GO NW genehmigt.
Beschlussausfertigung soll erhalten:
Sachbearb
eiter/in
Abteilungsleiter/in
Amtsleiter/in
Zuständiger
Dezernent
Mitzeichnung
Amt 20
Erster
Beigeordne
ter und
Kämmerer
Bürgermeisterin Büro des
Rates
MAßNAHME: Umwandlung der Adolf-Kolpingschule in eine gebundene
Ganztagsschule
ÜBERSICHT AUSGABEN / EINNAHMEN
lfd. Jahr
1. Folgejahr
2. Folgejahr
710.000
300.000
200.000
100.000
910.000
400.000
900.000
370.000
900.000
370.000
10.000
30.000
Einmalkosten
Ausgaben
Anschaffungskosten (z.B. Baukosten)
Einrichtungskosten
50.000
Personalkosten
Honorare Architekten/Ingenieure o.ä.
gesamt:
50.000
100.000
Einnahmen
Zuschüsse
Beiträge
gesamt:
Aufwand netto:
Folgekosten:
Ausgaben
Sachkosten (z.B. Unterhaltung)
Schuldendienste/Zinsen
Abschreibung
Personalkosten
gesamt
Einnahmen
Zuschüsse
Gebühren
gesamt
100.000
3. Folgejahr
4. Folgejahr
Begründung:
I. Sachverhalt
Die Stärkung der Hauptschulen ist eines der bedeutenden bildungspolitischen Ziele des Landes.
Der Ausbau des Ganztagsangebotes zielt insbesondere auf eine umfassende Verbesserung der
Startchancen für Kinder und Jugendliche an Hauptschulen.
Zentrale Ziele für die Gestaltung des Ganztagsbetriebes in Schulen sind
¾ die Schaffung verbesserter Bildungs- und Abschlusschancen durch individuelle Förderung
der Stärken und durch den Ausgleich von Lernrückständen insbesondere von
Lernschwächeren
¾ den Ausgleich von Benachteiligung von Schülerinnen und Schülern aus bildungsfernen
Milieus
¾ die Verbesserung der Chancen beim Übergang in Ausbildung und Beruf nach Abschluss
der Sekundarstufe I
Ganztagsschulen tragen dazu bei insbesondere durch
¾ eine sinnvoll rhythmisierte Verteilung von Lernzeiten auf den Vormittag und den
Nachmittag, die erfolgreiches Lernen unterstützt
¾ bedarfgerechte Förderkonzepte und –Angebote zur Stärkung fachlicher und überfachlicher
Kompetenzen und der Persönlichkeitsbildung
¾ Förderung der Schülerinteressen durch zusätzliche fachbezogene oder
fächerübergreifende Lernangebote
¾ Die Schaffung zusätzlicher Lernzugänge und Bildungsangebote z.B. durch gestalterische,
handwerkliche, experimentelle, musische und sportliche Arbeitsgemeinschaften
¾ Hausaufgabenhilfen und Schaffung von Möglichkeiten zum Üben und zur Entwicklung der
Fähigkeiten zum selbständigen Lernen und Gestalten
¾ eine frühzeitige Orientierung auf Aspekte der Berufs- und Ausbildungsreife
Im Gegensatz zur „Offenen Ganztagsschule“, bei der die Teilnahme an den außerunterrrichtlichen
Angeboten freiwillig ist, handelt es sich bei der Ganztagshauptschule um eine „gebundene“
Ganztagsschule mit der Pflicht zur Teilnahme.
Die Schulkonferenz der Adolf-Kolping-Schule hat beschlossen, schrittweise mit der Jahrgangsstufe
5 den Ganztagsbetrieb im kommenden Schuljahr 2007/2008 einzuführen.
Spätestens zum Schuljahr 2012/2013 muss nach der derzeitigen Erlasslage der Endausbau des
Ganztagsbetriebes erfolgt sein.
II. Verfahren/Genehmigung
Der Antrag auf Einrichtung des Ganztagbetriebes ist vom Schulträger an die Bezirksregierung zu
richten, wobei folgende Voraussetzungen erfüllt sein müssen:
¾ Beschluss des Schulträgers zur Einführung des Ganztagsbetriebes an der entsprechenden
Schule mit entsprechender Begründung auf der Grundlage der Schulentwicklungsplanung
¾ die verbindliche Erklärung des Schulträgers, ab welchem Zeitpunkt die räumlichen, ggf.
personellen und sächlichen Voraussetzungen für die Aufnahme des Ganztagsbetriebes
gegeben sind
¾ die verbindliche Erklärung des Schulträgers und der Schule, zu welchem Zeitpunkt der
Ausbau des Ganztagsbetriebes begonnen wird
¾ das Ganztagskonzept der Schule mit einer verbindlichen Zeitplanung zur Umsetzung
Aus finanziellen Gründen konnten im Jahre 2006 von der Bezirksregierung Köln nur im begrenzten
Umfang Genehmigungen auf Umwandlung in gebundene Ganztagshauptschulen ausgesprochen
werden, auch für das kommende Schuljahr 2007/2008 ist die Anzahl der in Aussicht gestellten
Genehmigungen begrenzt. Ein umfangreiches Prüf- und Genehmigungsverfahren soll bei der
Auswahl der entsprechenden Schulen behilflich sein. Das Prüf- u. -Genehmigungsverfahren
umfasst zum einen die Prüfung der schul- und ggf. finanzaufsichtlichen Genehmigungsfähigkeit
des Schulträgerantrages (u.a. räumliche und sächliche Voraussetzungen, Mittagsverpflegung,
Schulangebot vor Ort etc.), darüber hinaus wird das durch die Schule vorgelegte Ganztagskonzept
anhand einer Vielzahl von Kriterien geprüft und nach einem gewichteten Punktesystem beurteilt.
Die Beurteilung erfolgt zweistufig durch die örtlichen Schulaufsichten, die eine schulamtsinterne
Rangfolge zu erstellen haben sowie abschließend durch die Bezirksregierung Köln, die unter
Bündelung der Ergebnisse der Prüf- und Beurteilungsverfahren eine bezirksinterne Rangfolge
erstellt.
III. Bedarf (Schulentwicklungsplanung)
Nach der Schulentwicklungsplanung weist die Hauptschule Kerpen eine gesicherte Dreizügigkeit
auf, aufgrund der vorhandenen Raumkapazitäten sollte jedoch bei Umwandlung in eine
Ganztagshauptschule die Zügigkeit auf höchstens 3 festgelegt werden.
Darüber hinaus werden an der Schule zur Zeit 2 Sonderklassen geführt, zum einen eine sog.
„Auffangklasse“, in der Migrantenkinder ohne Sprachkenntnisse unterrichtet werden, in einer
anderen Sonderklasse werden nach einem Förderprogramm des Landes Schüler ohne Aussicht
auf eine Schulabschluss in einer sog. BuS-Klasse (Beruf und Schule) gefördert.
Die gebildeten Sonderklassen weisen schon auf den hohen Anteil von Schülerinnen und Schülern
mit besonders ausgeprägtem individuellen Förderbedarf hin, daneben ist durch die Lage des
Schulstandortes ein überdurchschnittlicher Anteil von Schülerinnen und Schülern mit
Migrationshintergründen zu verzeichnen.
Bei einer Befragung im Rahmen der Erstellung des Schulentwicklungsplanes haben sich etwa die
Hälfte der befragten Eltern auch für eine Betreuung über Mittag und eine Hausaufgabenbetreuung
ausgesprochen.
Für Schülerinnen und Schüler im Stadtgebiet Kerpen, die nicht das Angebot einer
Ganztagshauptschule in Anspruch nehmen möchten, besteht in Kerpen auch weiterhin die
Möglichkeit zum Besuch einer in Halbtagsform geführten Hauptschule im Stadtteil Horrem.
IV. Raumbedarf
Zum Endausbau des Ganztagsbetriebs im Jahre 2012/2013 wird nach der derzeitigen
Schulentwicklungsplanung die Anzahl der Schülerinnen und Schüler auf 479 geschätzt.
Hinsichtlich des Raumbedarfes kann nach der Schülerzahlenprognose für Differenzierungsräume
auf die vorhandenen Räumlichkeiten zurückgegriffen werden, die Einnahme einer Mittagsmahlzeit
kann nur durch einen Neu- bzw. Anbau sichergestellt werden. Nach den Grundsätzen für die
Aufstellung von Raumprogrammen für allgemein bildende Schulen und Förderschulen ist pro
Schülerin und Schüler eine Essplatzfläche von 2/3 m² vorgesehen, d.h. für ca. 150 Kinder müsste
eine Essplatzfläche von mindestens 100 m² zur Verfügung stehen. Auch an die Größe der Küche
und deren Einrichtung sind wesentlich höhere Anforderungen zu stellen als an die Küchen in der
offenen Ganztagsschule.
Bei entsprechender Zuschussgewährung wird auch die Einrichtung von Lehrerarbeitsplätzen
angestrebt. Bei einer entsprechenden 2-geschossigen Planung des „Küchen/Mensaanbaues“
könnten im Obergeschoss weitere kostengünstige Räumlichkeiten zur Verfügung gestellt werden.
V. Finanzierung
A) Investitionszuschüsse
Aus dem Bundesprogramm „Zukunft, Bildung und Betreuung“ werden Zuwendungen für
Investitionen und Ausstattung von Ganztagshauptschulen gewährt:
1. Ein Festbetrag von bis zu 80.000,00 € für jeweils 20 Schülerinnen und Schüler, bei über
200 Schülerinnen und Schüler für jeweils weitere 20 Schülerinnen und Schüler ein
Festbetrag von bis zu 40.000,00 € für folgende Maßnahmen:
Umbau, Ausbau, Neubau oder Erweiterung von geeigneten Räumen aller Art für
Unterrichts-, Spiel-, Sport-, Aufenthalts- und Verpflegungszwecke für Schülerinnen und
Schüler sowie Räume für Arbeits- und Aufenthaltszwecke von Lehrerinnen und Lehrern und
weiteren an Ganztagsschulen tätigen Personals
2. Ein Festbetrag von bis zu 25.000,00 € für jeweils 20 Schülerinnen und Schüler, bei über
200 Schülerinnen und Schüler für jeweils weitere 20 Schülerinnen und Schüler ein
Festbetrag von bis zu 12.500,00 € für folgende Maßnahmen: Ersteinrichtung nebst
Ausstattung mit Lehr- und Lernmitteln und damit verbundener Dienstleistungen der o.g.
Räume
3. Ein Festbetrag von bis zu 10.000,00 € für jeweils 20 Schülerinnen und Schüler für folgende
Maßnahmen: Renovierung von geeigneten Räumen sowie Herrichtung und Ausstattung
des Schulgrundstückes für Lern-, Spiel-, Sport und Aufenthaltszwecke
Bemessungsgrundlage für die Berechung der Zuwendungen ist die Prognose der Schülerzahl auf
der Grundlage der Schulentwicklungsplanung zum Zeitpunkt des Endausbaues des
Ganztagsbetriebes. Auf der Grundlage der Schülerzahlenprognose zum Endausbau im Jahre
2012/2013 (ca. 479 Schülerinnen und Schüler) können Zuwendungen in Höhe von 1.270.000,00 €
beantragt werden. Der Schulträger hat für die Durchführung des geförderten Projektes einen
Eigenanteil in Höhe von 10 % zu erbringen. Nach den Förderrichtlinien kann dieser Eigenanteil
auch aus Mitteln der Schulpauschale erbracht werden. Termin für die Antragstellung der
Investitionskostenzuschüsse ist der 31.01.2007.
B) Personal im Ganztagsbetrieb
In der Ganztagsschule wirken Lehrkräfte, sozialpädagogische Fachkräfte, sonstiges gegen
Vergütung tätiges Fachpersonal, ehrenamtliche Fachkräfte und Schülerinnen und Schüler, die
eigenständig Aktivitäten anbieten zusammen.
Für Hauptschulen in Ganztagsform mit erweitertem Förderangebot wird ein
Ganztagsstellenzuschlag von 30 vom Hundert der Grundstellenzahl der VO zu § 93 Abs. 2
SchulG gewährt. Im Umfang von bis zu einem Drittel (10-Prozent-Punkte) können die Mittel für
freie und besetzbare Stellen des Ganztagszuschlages (Gegenwert: 51.000,00 € je Stelle je Jahr)
im Rahmen des Ganztagskonzeptes zur Finanzierung von pädagogischen Angeboten zur
Unterstützung und Ergänzung des Unterrichts verwendet werden.
Über den Umfang der Nutzung von Mitteln aus Stellen bzw. Stellenanteilen und deren Verwendung
entscheidet die Schule. Sie ist ebenfalls zuständig für die Beantragung der Mittel und die
Erstellung der Verwendungsnachweise.
C) Mittelbereitstellung
Wie bereits unter Punkt IV Raumbedarf dargestellt, sind an Küchengröße und Einrichtung
aufgrund der Anzahl der Mittagsmahlzeiten wesentlich höhere Anforderungen zu stellen als an
eine Küche in der offenen Ganztagsschule. Selbst wenn in der geplanten Küche keine
Speisenzubereitung stattfindet, müssen die vom Caterer gelieferten Speisen mit entsprechenden
Warmhaltevorrichtungen auf der gesetzlich vorgeschriebene Mindesttemperatur gehalten werden,
entsprechende Speisenverteilsysteme, Kühlgeräte, Großküchenmöbel und –maschinen etc zur
Verfügung gestellt werden, darüber hinaus müssen umfangreiche Hygiene- und
Unfallverhütungsvorschriften beachtet werden. Um bei einem Küchenprojekt dieser
Größenordnung im Vorfeld alle Fehlerquellen zu beseitigen ist beabsichtigt, die Küchenplanung an
einen Fachplaner zu vergeben.
Beim Start der Ganztagsschule mit der Jahrgangsstufe 5 kann die Mittagsverpflegung zunächst
mit der vorhandenen Schulküche realisiert werden.
Um eine Auftragsvergabe an einen Fachplaner und eine zunächst provisorische
Mittagsverpflegung der Jahrgangsstufe 5 zu ermöglichen, müssen im kommenden Haushaltsjahr
außerplanmäßige Haushaltsmittel in Höhe von 100.000,00 € (Auftragsvergabe an Fachplaner ca.
50.000 €, provisorische Mittagsverpflegung ca. 50.000 €) bereitgestellt werden.
Die Umsetzung der Gesamtmaßnahme und die dafür erforderliche Mittelbereitstellung soll im
Haushaltsjahr 2008/2009 erfolgen.
VI. Verwaltungsvorschlag
Aufgrund der vorstehenden Ausführungen schlägt die Verwaltung vor, die gebundene
Ganztagsschule an der Adolf-Kolping-Schule schrittweise zunächst für die Jahrgangsstufe 5 ab
dem Schuljahr 2007/2008 einzuführen. Aufgrund der finanziellen Lage der Stadt Kerpen kann die
Einführung der Ganztagsschule jedoch nur unter dem Vorbehalt der Zuschussgewährung erfolgen.
Voraussetzung für den Antrag auf Änderung der Schulform (Umwandlung in Ganztagsschule) und
den Antrag auf Bezuschussung der Investitionskosten ist ein entsprechender Beschluss des
Rates.
Aus terminlichen Gründen (Einreichungsfrist für den Investitionskostenantrag ist der 31.01.2007)
muss der Ratsbeschluss per Dringlichkeitsentscheidung herbeigeführt werden. Der
Schulausschuss hat sich in seiner Sitzung am 17.01.2007 dem Vorschlag der Verwaltung
angeschlossen..