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Dringlichkeitsentscheidung (Umwandlung der Adolf-Kolping-Schule in eine gebundene Ganztagsschule)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
30 kB
Datum
13.02.2007
Erstellt
06.08.08, 01:15
Aktualisiert
06.08.08, 01:15

Inhalt der Datei

STADT KERPEN DIE BÜRGERMEISTERIN Amt/Abteilung: 22.2 / Schulen Az.: TOP Drs.-Nr.: 13.07 Datum : 10.01.2007 Fassung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 bzw. Abs. 2 Satz 1 GO NW Umwandlung der Adolf-Kolping-Schule in eine gebundene Ganztagsschule Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten X Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von 100.000 € (s. Anlage) X Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : HhSt.: Mittel müssen außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : 2007 HhSt.: Deckung: 90.000 € durch Landeszuschüsse Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: DRINGLICHKEITSENTSCHEIDUNG Gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 bzw. Abs. 2 Satz 1 GO NW wird wegen Vorliegens äußerster Dringlichkeit beschlossen: Die Adolf-Kolpingschule auf der Grundlage des Antrages der Schulkonferenz in eine gebundene Ganztagsschule vorbehaltlich der Bezuschussung durch Landesmittel umzuwandeln. Die Einführung der Ganztagsschule erfolgt schrittweise zunächst für die Jahrgangsstufe 5 ab dem Schuljahr 2007/2008, spätestens zum Schuljahr 2012/2013 ist für alle Jahrgangsstufen die Ganztagsschule verpflichtend. Gleichzeitig werden außerplanmäßige Haushaltmittel im Haushaltsjahr 2007 in Höhe von 50.000,00 € für die Erstausstattung mit Mobiliar und Lehr- und Lernmitteln sowie 50.000,00 € für die Vergabe von Planungsleistungen bereitgestellt. Die Umsetzung der baulichen Maßnahmen sowie die Bereitstellung der dafür erforderlichen Haushaltsmittel sollen im Haushaltsjahr 2008/2009 erfolgen. Kerpen, 18.01.2007 i.V. Erster Beigeordneter Peter Knopp Stadtverordnete/r Wolfgang Zimball An den Stadtrat zur Genehmigung X Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Die Dringlichkeitsentscheidung Nr. 13.07 wird gem. § 60 Abs. 1 Satz 3 bzw. Abs. 2 Satz 2 GO NW genehmigt. Beschlussausfertigung soll erhalten: Sachbearb eiter/in Abteilungsleiter/in Amtsleiter/in Zuständiger Dezernent Mitzeichnung Amt 20 Erster Beigeordne ter und Kämmerer Bürgermeisterin Büro des Rates MAßNAHME: Umwandlung der Adolf-Kolpingschule in eine gebundene Ganztagsschule ÜBERSICHT AUSGABEN / EINNAHMEN lfd. Jahr 1. Folgejahr 2. Folgejahr 710.000 300.000 200.000 100.000 910.000 400.000 900.000 370.000 900.000 370.000 10.000 30.000 Einmalkosten Ausgaben Anschaffungskosten (z.B. Baukosten) Einrichtungskosten 50.000 Personalkosten Honorare Architekten/Ingenieure o.ä. gesamt: 50.000 100.000 Einnahmen Zuschüsse Beiträge gesamt: Aufwand netto: Folgekosten: Ausgaben Sachkosten (z.B. Unterhaltung) Schuldendienste/Zinsen Abschreibung Personalkosten gesamt Einnahmen Zuschüsse Gebühren gesamt 100.000 3. Folgejahr 4. Folgejahr Begründung: I. Sachverhalt Die Stärkung der Hauptschulen ist eines der bedeutenden bildungspolitischen Ziele des Landes. Der Ausbau des Ganztagsangebotes zielt insbesondere auf eine umfassende Verbesserung der Startchancen für Kinder und Jugendliche an Hauptschulen. Zentrale Ziele für die Gestaltung des Ganztagsbetriebes in Schulen sind ¾ die Schaffung verbesserter Bildungs- und Abschlusschancen durch individuelle Förderung der Stärken und durch den Ausgleich von Lernrückständen insbesondere von Lernschwächeren ¾ den Ausgleich von Benachteiligung von Schülerinnen und Schülern aus bildungsfernen Milieus ¾ die Verbesserung der Chancen beim Übergang in Ausbildung und Beruf nach Abschluss der Sekundarstufe I Ganztagsschulen tragen dazu bei insbesondere durch ¾ eine sinnvoll rhythmisierte Verteilung von Lernzeiten auf den Vormittag und den Nachmittag, die erfolgreiches Lernen unterstützt ¾ bedarfgerechte Förderkonzepte und –Angebote zur Stärkung fachlicher und überfachlicher Kompetenzen und der Persönlichkeitsbildung ¾ Förderung der Schülerinteressen durch zusätzliche fachbezogene oder fächerübergreifende Lernangebote ¾ Die Schaffung zusätzlicher Lernzugänge und Bildungsangebote z.B. durch gestalterische, handwerkliche, experimentelle, musische und sportliche Arbeitsgemeinschaften ¾ Hausaufgabenhilfen und Schaffung von Möglichkeiten zum Üben und zur Entwicklung der Fähigkeiten zum selbständigen Lernen und Gestalten ¾ eine frühzeitige Orientierung auf Aspekte der Berufs- und Ausbildungsreife Im Gegensatz zur „Offenen Ganztagsschule“, bei der die Teilnahme an den außerunterrrichtlichen Angeboten freiwillig ist, handelt es sich bei der Ganztagshauptschule um eine „gebundene“ Ganztagsschule mit der Pflicht zur Teilnahme. Die Schulkonferenz der Adolf-Kolping-Schule hat beschlossen, schrittweise mit der Jahrgangsstufe 5 den Ganztagsbetrieb im kommenden Schuljahr 2007/2008 einzuführen. Spätestens zum Schuljahr 2012/2013 muss nach der derzeitigen Erlasslage der Endausbau des Ganztagsbetriebes erfolgt sein. II. Verfahren/Genehmigung Der Antrag auf Einrichtung des Ganztagbetriebes ist vom Schulträger an die Bezirksregierung zu richten, wobei folgende Voraussetzungen erfüllt sein müssen: ¾ Beschluss des Schulträgers zur Einführung des Ganztagsbetriebes an der entsprechenden Schule mit entsprechender Begründung auf der Grundlage der Schulentwicklungsplanung ¾ die verbindliche Erklärung des Schulträgers, ab welchem Zeitpunkt die räumlichen, ggf. personellen und sächlichen Voraussetzungen für die Aufnahme des Ganztagsbetriebes gegeben sind ¾ die verbindliche Erklärung des Schulträgers und der Schule, zu welchem Zeitpunkt der Ausbau des Ganztagsbetriebes begonnen wird ¾ das Ganztagskonzept der Schule mit einer verbindlichen Zeitplanung zur Umsetzung Aus finanziellen Gründen konnten im Jahre 2006 von der Bezirksregierung Köln nur im begrenzten Umfang Genehmigungen auf Umwandlung in gebundene Ganztagshauptschulen ausgesprochen werden, auch für das kommende Schuljahr 2007/2008 ist die Anzahl der in Aussicht gestellten Genehmigungen begrenzt. Ein umfangreiches Prüf- und Genehmigungsverfahren soll bei der Auswahl der entsprechenden Schulen behilflich sein. Das Prüf- u. -Genehmigungsverfahren umfasst zum einen die Prüfung der schul- und ggf. finanzaufsichtlichen Genehmigungsfähigkeit des Schulträgerantrages (u.a. räumliche und sächliche Voraussetzungen, Mittagsverpflegung, Schulangebot vor Ort etc.), darüber hinaus wird das durch die Schule vorgelegte Ganztagskonzept anhand einer Vielzahl von Kriterien geprüft und nach einem gewichteten Punktesystem beurteilt. Die Beurteilung erfolgt zweistufig durch die örtlichen Schulaufsichten, die eine schulamtsinterne Rangfolge zu erstellen haben sowie abschließend durch die Bezirksregierung Köln, die unter Bündelung der Ergebnisse der Prüf- und Beurteilungsverfahren eine bezirksinterne Rangfolge erstellt. III. Bedarf (Schulentwicklungsplanung) Nach der Schulentwicklungsplanung weist die Hauptschule Kerpen eine gesicherte Dreizügigkeit auf, aufgrund der vorhandenen Raumkapazitäten sollte jedoch bei Umwandlung in eine Ganztagshauptschule die Zügigkeit auf höchstens 3 festgelegt werden. Darüber hinaus werden an der Schule zur Zeit 2 Sonderklassen geführt, zum einen eine sog. „Auffangklasse“, in der Migrantenkinder ohne Sprachkenntnisse unterrichtet werden, in einer anderen Sonderklasse werden nach einem Förderprogramm des Landes Schüler ohne Aussicht auf eine Schulabschluss in einer sog. BuS-Klasse (Beruf und Schule) gefördert. Die gebildeten Sonderklassen weisen schon auf den hohen Anteil von Schülerinnen und Schülern mit besonders ausgeprägtem individuellen Förderbedarf hin, daneben ist durch die Lage des Schulstandortes ein überdurchschnittlicher Anteil von Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergründen zu verzeichnen. Bei einer Befragung im Rahmen der Erstellung des Schulentwicklungsplanes haben sich etwa die Hälfte der befragten Eltern auch für eine Betreuung über Mittag und eine Hausaufgabenbetreuung ausgesprochen. Für Schülerinnen und Schüler im Stadtgebiet Kerpen, die nicht das Angebot einer Ganztagshauptschule in Anspruch nehmen möchten, besteht in Kerpen auch weiterhin die Möglichkeit zum Besuch einer in Halbtagsform geführten Hauptschule im Stadtteil Horrem. IV. Raumbedarf Zum Endausbau des Ganztagsbetriebs im Jahre 2012/2013 wird nach der derzeitigen Schulentwicklungsplanung die Anzahl der Schülerinnen und Schüler auf 479 geschätzt. Hinsichtlich des Raumbedarfes kann nach der Schülerzahlenprognose für Differenzierungsräume auf die vorhandenen Räumlichkeiten zurückgegriffen werden, die Einnahme einer Mittagsmahlzeit kann nur durch einen Neu- bzw. Anbau sichergestellt werden. Nach den Grundsätzen für die Aufstellung von Raumprogrammen für allgemein bildende Schulen und Förderschulen ist pro Schülerin und Schüler eine Essplatzfläche von 2/3 m² vorgesehen, d.h. für ca. 150 Kinder müsste eine Essplatzfläche von mindestens 100 m² zur Verfügung stehen. Auch an die Größe der Küche und deren Einrichtung sind wesentlich höhere Anforderungen zu stellen als an die Küchen in der offenen Ganztagsschule. Bei entsprechender Zuschussgewährung wird auch die Einrichtung von Lehrerarbeitsplätzen angestrebt. Bei einer entsprechenden 2-geschossigen Planung des „Küchen/Mensaanbaues“ könnten im Obergeschoss weitere kostengünstige Räumlichkeiten zur Verfügung gestellt werden. V. Finanzierung A) Investitionszuschüsse Aus dem Bundesprogramm „Zukunft, Bildung und Betreuung“ werden Zuwendungen für Investitionen und Ausstattung von Ganztagshauptschulen gewährt: 1. Ein Festbetrag von bis zu 80.000,00 € für jeweils 20 Schülerinnen und Schüler, bei über 200 Schülerinnen und Schüler für jeweils weitere 20 Schülerinnen und Schüler ein Festbetrag von bis zu 40.000,00 € für folgende Maßnahmen: Umbau, Ausbau, Neubau oder Erweiterung von geeigneten Räumen aller Art für Unterrichts-, Spiel-, Sport-, Aufenthalts- und Verpflegungszwecke für Schülerinnen und Schüler sowie Räume für Arbeits- und Aufenthaltszwecke von Lehrerinnen und Lehrern und weiteren an Ganztagsschulen tätigen Personals 2. Ein Festbetrag von bis zu 25.000,00 € für jeweils 20 Schülerinnen und Schüler, bei über 200 Schülerinnen und Schüler für jeweils weitere 20 Schülerinnen und Schüler ein Festbetrag von bis zu 12.500,00 € für folgende Maßnahmen: Ersteinrichtung nebst Ausstattung mit Lehr- und Lernmitteln und damit verbundener Dienstleistungen der o.g. Räume 3. Ein Festbetrag von bis zu 10.000,00 € für jeweils 20 Schülerinnen und Schüler für folgende Maßnahmen: Renovierung von geeigneten Räumen sowie Herrichtung und Ausstattung des Schulgrundstückes für Lern-, Spiel-, Sport und Aufenthaltszwecke Bemessungsgrundlage für die Berechung der Zuwendungen ist die Prognose der Schülerzahl auf der Grundlage der Schulentwicklungsplanung zum Zeitpunkt des Endausbaues des Ganztagsbetriebes. Auf der Grundlage der Schülerzahlenprognose zum Endausbau im Jahre 2012/2013 (ca. 479 Schülerinnen und Schüler) können Zuwendungen in Höhe von 1.270.000,00 € beantragt werden. Der Schulträger hat für die Durchführung des geförderten Projektes einen Eigenanteil in Höhe von 10 % zu erbringen. Nach den Förderrichtlinien kann dieser Eigenanteil auch aus Mitteln der Schulpauschale erbracht werden. Termin für die Antragstellung der Investitionskostenzuschüsse ist der 31.01.2007. B) Personal im Ganztagsbetrieb In der Ganztagsschule wirken Lehrkräfte, sozialpädagogische Fachkräfte, sonstiges gegen Vergütung tätiges Fachpersonal, ehrenamtliche Fachkräfte und Schülerinnen und Schüler, die eigenständig Aktivitäten anbieten zusammen. Für Hauptschulen in Ganztagsform mit erweitertem Förderangebot wird ein Ganztagsstellenzuschlag von 30 vom Hundert der Grundstellenzahl der VO zu § 93 Abs. 2 SchulG gewährt. Im Umfang von bis zu einem Drittel (10-Prozent-Punkte) können die Mittel für freie und besetzbare Stellen des Ganztagszuschlages (Gegenwert: 51.000,00 € je Stelle je Jahr) im Rahmen des Ganztagskonzeptes zur Finanzierung von pädagogischen Angeboten zur Unterstützung und Ergänzung des Unterrichts verwendet werden. Über den Umfang der Nutzung von Mitteln aus Stellen bzw. Stellenanteilen und deren Verwendung entscheidet die Schule. Sie ist ebenfalls zuständig für die Beantragung der Mittel und die Erstellung der Verwendungsnachweise. C) Mittelbereitstellung Wie bereits unter Punkt IV Raumbedarf dargestellt, sind an Küchengröße und Einrichtung aufgrund der Anzahl der Mittagsmahlzeiten wesentlich höhere Anforderungen zu stellen als an eine Küche in der offenen Ganztagsschule. Selbst wenn in der geplanten Küche keine Speisenzubereitung stattfindet, müssen die vom Caterer gelieferten Speisen mit entsprechenden Warmhaltevorrichtungen auf der gesetzlich vorgeschriebene Mindesttemperatur gehalten werden, entsprechende Speisenverteilsysteme, Kühlgeräte, Großküchenmöbel und –maschinen etc zur Verfügung gestellt werden, darüber hinaus müssen umfangreiche Hygiene- und Unfallverhütungsvorschriften beachtet werden. Um bei einem Küchenprojekt dieser Größenordnung im Vorfeld alle Fehlerquellen zu beseitigen ist beabsichtigt, die Küchenplanung an einen Fachplaner zu vergeben. Beim Start der Ganztagsschule mit der Jahrgangsstufe 5 kann die Mittagsverpflegung zunächst mit der vorhandenen Schulküche realisiert werden. Um eine Auftragsvergabe an einen Fachplaner und eine zunächst provisorische Mittagsverpflegung der Jahrgangsstufe 5 zu ermöglichen, müssen im kommenden Haushaltsjahr außerplanmäßige Haushaltsmittel in Höhe von 100.000,00 € (Auftragsvergabe an Fachplaner ca. 50.000 €, provisorische Mittagsverpflegung ca. 50.000 €) bereitgestellt werden. Die Umsetzung der Gesamtmaßnahme und die dafür erforderliche Mittelbereitstellung soll im Haushaltsjahr 2008/2009 erfolgen. VI. Verwaltungsvorschlag Aufgrund der vorstehenden Ausführungen schlägt die Verwaltung vor, die gebundene Ganztagsschule an der Adolf-Kolping-Schule schrittweise zunächst für die Jahrgangsstufe 5 ab dem Schuljahr 2007/2008 einzuführen. Aufgrund der finanziellen Lage der Stadt Kerpen kann die Einführung der Ganztagsschule jedoch nur unter dem Vorbehalt der Zuschussgewährung erfolgen. Voraussetzung für den Antrag auf Änderung der Schulform (Umwandlung in Ganztagsschule) und den Antrag auf Bezuschussung der Investitionskosten ist ein entsprechender Beschluss des Rates. Aus terminlichen Gründen (Einreichungsfrist für den Investitionskostenantrag ist der 31.01.2007) muss der Ratsbeschluss per Dringlichkeitsentscheidung herbeigeführt werden. Der Schulausschuss hat sich in seiner Sitzung am 17.01.2007 dem Vorschlag der Verwaltung angeschlossen..