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Beschlussvorlage (Bebauungsplan TÜ 246/ 2. Änderung ¿Gewerbe-/Industriegebiet Ville¿, Stadtteil Kerpen- Türnich hier: Offenlegungsbeschluss gem. § 3 Abs. 2 BauGB)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
30 kB
Datum
20.06.2006
Erstellt
06.08.08, 01:15
Aktualisiert
06.08.08, 01:15
Beschlussvorlage (Bebauungsplan TÜ 246/ 2. Änderung ¿Gewerbe-/Industriegebiet Ville¿,  Stadtteil Kerpen- Türnich
hier: Offenlegungsbeschluss gem. § 3 Abs. 2 BauGB) Beschlussvorlage (Bebauungsplan TÜ 246/ 2. Änderung ¿Gewerbe-/Industriegebiet Ville¿,  Stadtteil Kerpen- Türnich
hier: Offenlegungsbeschluss gem. § 3 Abs. 2 BauGB)

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Inhalt der Datei

STADT KERPEN DIE BÜRGERMEISTERIN Amt/Abteilung: 16.1 / Stadtplanung Az.: 16.1 fu TOP V 177.06 Datum : Beratungsfolge Stadtrat X Termin 20.06.2006 12.06.2006 Bemerkungen Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Bebauungsplan TÜ 246/ 2. Änderung „Gewerbe-/Industriegebiet Ville“, Stadtteil KerpenTürnich hier: Offenlegungsbeschluss gem. § 3 Abs. 2 BauGB X Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von € Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : HhSt.: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : HhSt.: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Durch die Maßnahme entstehen x keine Folgekosten. jährlich Folgekosten von € Beschlussausfertigung soll erhalten: Sachbearb eiter/in Abteilungsleiter/in Amtsleiter/in Zuständiger Dezernent Mitzeichnung Amt 20 Erster Beigeordne ter und Kämmerer Bürgermeisterin Büro des Rates Stadt Kerpen Seite - 2 Bebauungsplan TÜ 246/ 2. Änderung „Gewerbe- /Industriegebiet Ville“ (GIB III) Kerpen-Türnich Beschlussvorschlag Der Rat der Stadt Kerpen beschließt : - - die während der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen der Bürger, sowie Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange gemäß den Verwaltungsvorschlägen (Anlage 3) auszuräumen, den Bebauungsplan TÜ 246/ 2. Änderung „Gewerbe- /Industriegebiet Ville“ (GIB III) gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Das Plangebiet liegt im Stadtteil Kerpen-Türnich an der B 264 nördlich des bereits erschlossenen Industrie- und Gewerbegebietes Türnich 2 beidseits der Heisenbergstraße. Nördlich schließen sich die bereits rekultivierten Flächen des ehemaligen Tagebaues Frechen an (Marienfeld). Die Lage des Plangebietes ist dem Übersichtsplan (Anlage 1) zu entnehmen. Begründung: Im Zuge der Vermarktung der Gewerbeflächen wurde deutlich, dass insbesondere am Gebietseingang an der B 264 und im zentralen Bereich Veränderungen am Grundstückszuschnitt und an den Verkehrsanlagen erforderlich werden, um den Standortanforderungen der anzusiedelnden Betriebe besser gerecht werden zu können. Im Nordwesten des Plangebiets sollen Teile der bisher als Gewerbegebiet vorgesehenen Flächen als Industriegebiet entwickelt werden. Das städtebauliche Grundkonzept bleibt dabei unverändert. Die Veränderungen an den Baugebieten und den Verkehrsanlagen beschränken sich im Wesentlichen auf wenige, räumlich begrenzte Teilbereiche (Anlage 2, 2.1 – 2.4: Gegenüberstellung der Teilbereiche). Mit der Planung sind keine erheblichen Umweltauswirkungen verbunden. Mit den geplanten Änderungen werden folgende Ziele verfolgt: - Sicherung und Weiterentwicklung des überregional bedeutenden Industriestandortes Türnich als Grundlage für eine dauerhafte Arbeitsplatzversorgung in der Region. Anpassung der Gewerbegrundstücke an veränderte Standortanforderungen der anzusiedelnden Betriebe, Ausschluss störender Nutzungen, Berücksichtigung veränderter verkehrstechnischer Rahmenbedingungen, Ertüchtigung vorhandener Verkehrsanlagen. Verfahrensstand - Aufstellungsbeschluss: 07.03.2006 frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange: 13.04.2006 - 08.05.2006 frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit: 24.04.2006 - 08.05.2006 Anlagen 1. 2. 3. 4. 5. Übersichtsplan Gegenüberstellung der geänderten Teilbereiche (Entwurf des Bebauungsplanes, Planverkleinerung Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange sowie der Bürger Textliche Festsetzungen Begründung mit Umweltbericht Beschlussvorlage V 177.06 Seite 2