Daten
Kommune
Kerpen
Größe
30 kB
Datum
20.06.2006
Erstellt
06.08.08, 01:15
Aktualisiert
06.08.08, 01:15
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT KERPEN
DIE BÜRGERMEISTERIN
Amt/Abteilung: 16.1 / Stadtplanung
Az.: 16.1 fu
TOP
V 177.06
Datum :
Beratungsfolge
Stadtrat
X
Termin
20.06.2006
12.06.2006
Bemerkungen
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Bebauungsplan TÜ 246/ 2. Änderung „Gewerbe-/Industriegebiet Ville“, Stadtteil KerpenTürnich
hier: Offenlegungsbeschluss gem. § 3 Abs. 2 BauGB
X
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von €
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
HhSt.:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
HhSt.:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Durch die Maßnahme entstehen
x
keine Folgekosten.
jährlich Folgekosten von €
Beschlussausfertigung soll erhalten:
Sachbearb
eiter/in
Abteilungsleiter/in
Amtsleiter/in
Zuständiger
Dezernent
Mitzeichnung
Amt 20
Erster
Beigeordne
ter und
Kämmerer
Bürgermeisterin Büro des
Rates
Stadt Kerpen
Seite - 2
Bebauungsplan TÜ 246/ 2. Änderung
„Gewerbe- /Industriegebiet Ville“ (GIB III)
Kerpen-Türnich
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Kerpen beschließt :
-
-
die während der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen
Stellungnahmen der Bürger, sowie Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange gemäß den
Verwaltungsvorschlägen (Anlage 3) auszuräumen,
den Bebauungsplan TÜ 246/ 2. Änderung „Gewerbe- /Industriegebiet Ville“ (GIB III) gemäß § 3 Abs. 2
BauGB öffentlich auszulegen.
Das Plangebiet liegt im Stadtteil Kerpen-Türnich an der B 264 nördlich des bereits erschlossenen Industrie- und
Gewerbegebietes Türnich 2 beidseits der Heisenbergstraße. Nördlich schließen sich die bereits rekultivierten
Flächen des ehemaligen Tagebaues Frechen an (Marienfeld). Die Lage des Plangebietes ist dem
Übersichtsplan (Anlage 1) zu entnehmen.
Begründung:
Im Zuge der Vermarktung der Gewerbeflächen wurde deutlich, dass insbesondere am Gebietseingang an der B
264 und im zentralen Bereich Veränderungen am Grundstückszuschnitt und an den Verkehrsanlagen
erforderlich werden, um den Standortanforderungen der anzusiedelnden Betriebe besser gerecht werden zu
können. Im Nordwesten des Plangebiets sollen Teile der bisher als Gewerbegebiet vorgesehenen Flächen als
Industriegebiet entwickelt werden. Das städtebauliche Grundkonzept bleibt dabei unverändert. Die
Veränderungen an den Baugebieten und den Verkehrsanlagen beschränken sich im Wesentlichen auf wenige,
räumlich begrenzte Teilbereiche (Anlage 2, 2.1 – 2.4: Gegenüberstellung der Teilbereiche). Mit der Planung
sind keine erheblichen Umweltauswirkungen verbunden.
Mit den geplanten Änderungen werden folgende Ziele verfolgt:
-
Sicherung und Weiterentwicklung des überregional bedeutenden Industriestandortes Türnich als
Grundlage für eine dauerhafte Arbeitsplatzversorgung in der Region.
Anpassung der Gewerbegrundstücke an veränderte Standortanforderungen der anzusiedelnden Betriebe,
Ausschluss störender Nutzungen,
Berücksichtigung veränderter verkehrstechnischer Rahmenbedingungen, Ertüchtigung vorhandener
Verkehrsanlagen.
Verfahrensstand
-
Aufstellungsbeschluss: 07.03.2006
frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange: 13.04.2006 - 08.05.2006
frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit: 24.04.2006 - 08.05.2006
Anlagen
1.
2.
3.
4.
5.
Übersichtsplan
Gegenüberstellung der geänderten Teilbereiche (Entwurf des Bebauungsplanes, Planverkleinerung
Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange sowie der Bürger
Textliche Festsetzungen
Begründung mit Umweltbericht
Beschlussvorlage V 177.06
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