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Beschlussvorlage (Abfallentsorgung in der Stadt Erftstadt zum 01.01.2008; Festlegung der Variante der Abfuhrlogistik für Restabfall (Behälteridentifikation) V 419/2006)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
10 kB
Datum
20.09.2007
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Beschlussvorlage (Abfallentsorgung in der Stadt Erftstadt zum 01.01.2008;
Festlegung der Variante der Abfuhrlogistik für Restabfall (Behälteridentifikation)
V 419/2006) Beschlussvorlage (Abfallentsorgung in der Stadt Erftstadt zum 01.01.2008;
Festlegung der Variante der Abfuhrlogistik für Restabfall (Behälteridentifikation)
V 419/2006)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 374/2007 Az.: 70 20 00 Amt: - 20- / -70 BeschlAusf.: - 70 Datum: 30.07.2007 Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung Termin 05.09.2007 Rat 20.09.2007 Betrifft: Bezug: Bemerkungen Abfallentsorgung in der Stadt Erftstadt zum 01.01.2008; Festlegung der Variante der Abfuhrlogistik für Restabfall (Behälteridentifikation) V 419/2006 Finanzielle Auswirkungen: ja Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 30.07.2007 Beschlussentwurf: Die Stadt Erftstadt als Auftraggeber beauftragt die ARGE Schönmackers Umweltdienste GmbH & Co. KG / Kreislaufwirtschaft Maurer & Wissing GmbH & Co. KG als Auftragnehmer die gebührenrelevante Leerungsidentitikation ab 01.01.2008 einzuführen. Begründung: Die Verträge zur Abfallentsorgung in der Stadt Erftstadt enden zum 31.12.2007. Aus diesem Grund ist die öffentliche Abfallentsorgung innerhalb der Zuständigkeit der Stadt Erftstadt europaweit neu ausgeschreiben worden. Das Pflichtenheft zur Ausschreibung der Abfallentsorgung wurde mit Ratsbeschluss vom 20.06.2006 beschlossen. Die Ausschreibung enthielt die Option, dass die Stadt berechtigt ist im III. Quartal 2007 die Durchführung der gebührenrelevanten Leerungsidentifikation zur Feststellung der Leerungshäufigkeit der jeweiligen Behälter bei der Restabfallsammlung zu beauftragen. Die für die Bioabfallsammlung eingesetzte Identifikationstechnik bleibt dabei unverändert. Die Mehrkosten für die Laufzeit von 8 Jahren belaufen sich auf insgesamt 1.700,24 EUR plus MWSt und werden auf die Abfallgebühren umgelegt. Vorteile der Leerungszählung: - Abfallbehälter werden voraussichtlich nur bei voller Befüllung zur Entleerung bereitgestellt - wer viel Abfall produziert muss durch Leerungsgebühren auch mehr zahlen - großer Anreiz zur Abfallvermeidung durch kostenpflichtige Entleerung Nachteile der Leerungszählung: - es kann zu einem „Horten“ der Abfallmengen kommen (nur raus, wenn voll) und damit zu Belästigungen durch Geruch, Ratten, Ungeziefer und ggfs. zu Nachbarschaftsstreitigkeiten - vermehrte Beschwerden bei Entleerungen, die nur „halb“ ausgeführt werden (z.B. bei Frost, Verpressung von Abfällen, verdreckte klebrige Tonnen), aber „voll“ gezählt und bezahlt werden Im Falle der Beauftragung der Option ist diese bis spätestens zum 30.09.2007 zu beauftragen. (Bösche) -2-