Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
10 kB
Datum
20.09.2007
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 374/2007
Az.: 70 20 00
Amt: - 20- / -70 BeschlAusf.: - 70 Datum: 30.07.2007
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung
Termin
05.09.2007
Rat
20.09.2007
Betrifft:
Bezug:
Bemerkungen
Abfallentsorgung in der Stadt Erftstadt zum 01.01.2008;
Festlegung der Variante der Abfuhrlogistik für Restabfall (Behälteridentifikation)
V 419/2006
Finanzielle Auswirkungen:
ja
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 30.07.2007
Beschlussentwurf:
Die Stadt Erftstadt als Auftraggeber beauftragt die ARGE Schönmackers Umweltdienste GmbH &
Co. KG / Kreislaufwirtschaft Maurer & Wissing GmbH & Co. KG als Auftragnehmer die
gebührenrelevante Leerungsidentitikation ab 01.01.2008 einzuführen.
Begründung:
Die Verträge zur Abfallentsorgung in der Stadt Erftstadt enden zum 31.12.2007. Aus diesem Grund
ist die öffentliche Abfallentsorgung innerhalb der Zuständigkeit der Stadt Erftstadt europaweit neu
ausgeschreiben worden. Das Pflichtenheft zur Ausschreibung der Abfallentsorgung wurde mit
Ratsbeschluss vom 20.06.2006 beschlossen. Die Ausschreibung enthielt die Option, dass die
Stadt berechtigt ist im III. Quartal 2007 die Durchführung der gebührenrelevanten
Leerungsidentifikation zur Feststellung der Leerungshäufigkeit der jeweiligen Behälter bei der
Restabfallsammlung zu beauftragen. Die für die Bioabfallsammlung eingesetzte
Identifikationstechnik bleibt dabei unverändert. Die Mehrkosten für die Laufzeit von 8 Jahren
belaufen sich auf insgesamt 1.700,24 EUR plus MWSt und werden auf die Abfallgebühren
umgelegt.
Vorteile der Leerungszählung:
- Abfallbehälter werden voraussichtlich nur bei voller Befüllung zur Entleerung bereitgestellt
- wer viel Abfall produziert muss durch Leerungsgebühren auch mehr zahlen
- großer Anreiz zur Abfallvermeidung durch kostenpflichtige Entleerung
Nachteile der Leerungszählung:
- es kann zu einem „Horten“ der Abfallmengen kommen (nur raus, wenn voll) und damit zu
Belästigungen durch Geruch, Ratten, Ungeziefer und ggfs. zu Nachbarschaftsstreitigkeiten
- vermehrte Beschwerden bei Entleerungen, die nur „halb“ ausgeführt werden (z.B. bei Frost,
Verpressung von Abfällen, verdreckte klebrige Tonnen), aber „voll“ gezählt und bezahlt werden
Im Falle der Beauftragung der Option ist diese bis spätestens zum 30.09.2007 zu beauftragen.
(Bösche)
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