Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
42 kB
Datum
26.09.2006
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
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Blaues Wunder
Beiblatt zum Maßnahmenblatt
Budget 551
51 / 01
Stellungnahme des Fachamts - 51 Kurzbeschreibung:
Bustransport von KG-Kindern, die nicht ortsnah versorgt werden können
(Herrig, Blessem, Borr, Dirmerzheim)
Es handelt sich um
eine Pflichtaufgabe
a) dem Grunde nach
b) der Höhe nach
c) mit vertraglicher Bindung
ja
nein
X
X
X
August 03
bis (Datum)
Finanzielle Auswirkungen
Verwaltungshaushalt
Planjahr
(Aufteilung auf HHSt'en ggf. auf gesondertem Beiblatt beifügen)
2005
2006
2007
2008
2009
2010
E/HHSt ...............
A/HHSt 1 464 6300
0
0
0
0
A/HHSt 1 464 4....
0
0
0
0
0
0
0
0
Netto
0
Vermögenshaushalt
Planjahr
0
(Aufteilung auf HHSt'en ggf. auf gesondertem Beiblatt beifügen)
2005
2006
2007
2008
2009
2010
E/HHSt ...............
A/HHSt .................
Netto
Stellungnahme: (Umsetzbarkeit, Auswirkungen auf andere Produkte, Synergieeffekte usw.)
Der Bustransport verursacht Personalkosten in Höhe von 14.200 Euro und Buskosten in Höhe von 43.300
Euro.; somit jährliches Einsparungspotential ab 2004 = 57.500 Euro (2003 = 18.000 Euro + 5.900 Euro).
Es ist eine freiwillige Leistung, die nötig wurde, da Kinder nicht ortsnah in "ihren" Kindertagesstätten
versorgt werden können. Ein Abschaffen des Bustransportes vermindert den Standard erheblich. Den
Eltern ist die Übernahme des Betrages nicht zuzumuten. In Blessem und Herrig betragen die Kosten pro
Kind 330,- bis 390,- Euro jährlich, in Borr 1.160,- Euro. Bei Abschaffung müssten die Eltern
Fahrgemeinschaften gründen.
Jugendhilfeausschuss vom 27.03.2003: keine Änderung
Rat vom 06.05.2003: keine Änderung
Stand 01.08.2006: Es werden ca. 50 Kinder von Lechenich über Erp nach Herrig, 30 Kinder von Köttingen
nach Blessem und 9 Kinder von Niederberg und Scheuren nach Borr transportiert. Es könnten 9.000 € an
Personalkosten und 22.000 € an Buskosten gespart werden.
T1376.xls
51 A51
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Budget 551
51 / 02
Stellungnahme des Fachamts - 51 Kurzbeschreibung:
Kostenbeteiligung der Eltern an den Personalkosten der Essensausgabe in den Kindertagesstätten
Es handelt sich um
eine Pflichtaufgabe
a) dem Grunde nach
b) der Höhe nach
c) mit vertraglicher Bindung
ja
nein
X
X
bis (Datum)
Finanzielle Auswirkungen
Verwaltungshaushalt
Planjahr
(Aufteilung auf HHSt'en ggf. auf gesondertem Beiblatt beifügen)
2005
2006
2007
2008
2009
2010
E/HHSt .1 464 1572
A/HHSt .................
Netto
0
Vermögenshaushalt
Planjahr
0
0
0
0
0
(Aufteilung auf HHSt'en ggf. auf gesondertem Beiblatt beifügen)
2005
2006
2007
2008
2009
2010
E/HHSt ...............
A/HHSt .................
Netto
Stellungnahme: (Umsetzbarkeit, Auswirkungen auf andere Produkte, Synergieeffekte usw.)
Es werden ca. 45.000 Essen / Jahr ausgegeben.
In einigen Kitas wird gekocht, in anderen gecatert. Langfristig soll in allen Kitas gecatert werden, um die
Personalkosten zu reduzieren. Die Eltern zahlen für ein Essen 2,30 Euro pro Tag. Dieser Betrag ist nicht
gering für ein Kinderessen. Eine Erhöhung um 20 Cent ist gerade noch vertretbar.
Zusätzliches Einnahmepotential jährlich: 2003 = + 4.170 Euro; ab 2004 = + 10.000 Euro
Alternativ: Erhöhung um 70 Cent auf 3,00 Euro:
2003 = + 13.900 Euro
ab 2004 = + 33.400 Euro jährlich
Jugendhilfeausschuss vom 27.03.2003: Umsetzung der Alternative 1; + 20 Cent pro Essen
Rat vom 06.05.2003: keine weitere Änderung
Stand 01.08.2006: keine Änderung. Inzwischen sind lediglich in 3 Kitas Kochfrauen beschäftigt.
T1376.xls
52 A51
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Budget 551
51 / 03
Stellungnahme des Fachamts - 51 Kurzbeschreibung:
Betrieb/Schließung von Hortgruppen
Es handelt sich um
eine Pflichtaufgabe
a) dem Grunde nach
b) der Höhe nach
c) mit vertraglicher Bindung
ja
nein
X
X
bis (Datum)
Finanzielle Auswirkungen
Verwaltungshaushalt
Planjahr
(Aufteilung auf HHSt'en ggf. auf gesondertem Beiblatt beifügen)
2005
2006
2007
2008
2009
2010
E/HHSt ....
A/HHSt .................
Netto
Vermögenshaushalt
Planjahr
(Aufteilung auf HHSt'en ggf. auf gesondertem Beiblatt beifügen)
2005
2006
2007
2008
2009
2010
E/HHSt ...............
A/HHSt .................
Netto
Stellungnahme: (Umsetzbarkeit, Auswirkungen auf andere Produkte, Synergieeffekte usw.)
Die Bereitstellung eines bedarfsgerechten Angebotes für Kinder im schulpflichtigen Alter ist eine
Pflichtaufgabe des örtlichen Trägers der Jugendhilfe. Es bleibt abzuwarten, ob die wenigen Hortplätze in
städt. Trägerschaft in Betreuungsplätze an den Grundschulen zu einem Teil umgewandelt werden können.
Dies geht aber voraussichtlich nicht mit einer Einsparung sondern einer Verlagerung aber auch
Vergrößerung der Platzzahlen voraus.
Zum jetzigen Zeitpunkt können Horte nicht geschlossen werden.
Jugendhilfeausschuss vom 27.03.2003.
keine Änderung
Rat vom 06.05.2003:
keine Änderung
Stand 01.08.2006: städtische Horte wurden zum 31.07.2006 geschlossen. Die finanziellen Auswirkungen
sind im HP bereits umgesetzt.
T1376.xls
53 A51
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Budget 551 u.a.
51 / 04
Stellungnahme des Fachamts - 51 Kurzbeschreibung:
Erhöhung der Gruppenstärke in Kita-Gruppen
Es handelt sich um
eine Pflichtaufgabe
a) dem Grunde nach
b) der Höhe nach
c) mit vertraglicher Bindung
ja
nein
X
X
bis (Datum)
Finanzielle Auswirkungen
Verwaltungshaushalt
Planjahr
(Aufteilung auf HHSt'en ggf. auf gesondertem Beiblatt beifügen)
2005
2006
2007
2008
2009
2010
E/HHSt ....
A/HHSt .................
Netto
Vermögenshaushalt
Planjahr
(Aufteilung auf HHSt'en ggf. auf gesondertem Beiblatt beifügen)
2005
2006
2007
2008
2009
2010
E/HHSt ...............
A/HHSt .................
Netto
Stellungnahme: (Umsetzbarkeit, Auswirkungen auf andere Produkte, Synergieeffekte usw.)
Die Gruppenstärke ist durch die Betriebskostenverordnung festgelegt.
Pädagogisch bewertet ist sie bereits jetzt zu hoch. Ausnahmsweise kann die Gruppenstärke um bis zu 5
Kinder erhöht werden, wenn ein dringender Grund dies erfordert und die individuelle Gruppensituation dies
zulässt. Davon wird in Erftstadt bereits Gebrauch gemacht. Eine generelle Regelung ist nicht vertretbar und
pädagogisch kontraproduktiv.
Jugendhilfeausschuss vom 27.03.2003:
keine generelle Erhöhung der Gruppenstärke; nur
- zur Überbrückung von Engpässen,
- wenn die Räumlichkeiten es zulassen,
- wenn die pädagogischen Bedingungen erfüllt sind.
Rat vom 06.05.2003:
keine Änderung
Stand 01.08.2006: keine Änderung. Für den HP 2006 wurde diesbezüglich noch einmal ein Prüfauftrag
erteilt.
T1376.xls
54 A51
Auswirkungen einer Gruppenüberbelegung um 5 Plätze
Anzahl der Gruppen in städt. Trägerschaft
Blessem
Bliesheim
Borr
Dirmerzheim
Friesheim
Gymnich
Herrig
Köttingen
Lechenich S
Lechenich N
Liblar, Th.-H.
Liblar, W.-Br.
Liblar, Reiherweg
4
1
2
3
4
3
3
4
4
3
4
4
1
40
5-1int.
5-1int.
40 Gruppen x 5 Plätze = 200 zusätzliche PlätzePlätze
200 Plätze = 8 eingesparte Gruppen
Eine Gruppe verursacht durchschnittlichfolgende Kosten:
Personalkosten
60.000 € und
Sachkosten
12.600 € abzügl.
Landeszuweisung
21.000 €
Einsparpotential -netto-: 8 x
51.600 €
412.800 €
=
Anzahl der Gruppen in freier Trägerschaft
Ahrem
Bliesheim
Erp
Gymnich
Kierdorf Kath
Kierdorf ASB
Lechenich, Kath.
Lechenich, Gemeinn.
Lechenich, Minis 1-1 alte
Liblar, Barb.
Liblar, Alban
Liblar, Evang.
Liblar, Verein
Liblar, Spatzen 1-1 altgem.
Liblar, Waldorf
1
3
3
2
2
1
3
1
0
3
2
2
1
0
1
25 Gruppen x 5 Plätze = 125 zusätzliche Plätze
125 Plätze = 5 eingesparte Gruppen
Eine Gruppe wird durchschnittlich mit 21.000,- € vom Jugendamt bezuschusst.
Einsparpotential:
T1376.xls
5x
21.000 €
=
105.000 €
54 A51
Blaues Wunder
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Budget 581
51 / 05
Stellungnahme des Fachamts - 51 Kurzbeschreibung:
Überlassung von Liegenschaften an Vereine
Es handelt sich um
eine Pflichtaufgabe
a) dem Grunde nach
b) der Höhe nach
c) mit vertraglicher Bindung
ja
nein
X
X
X
bis (Datum)
Finanzielle Auswirkungen
Verwaltungshaushalt
Planjahr
(Aufteilung auf HHSt'en ggf. auf gesondertem Beiblatt beifügen)
2005
2006
2007
2008
2009
2010
E/HHSt
A/HHSt .................
Netto
Vermögenshaushalt
Planjahr
(Aufteilung auf HHSt'en ggf. auf gesondertem Beiblatt beifügen)
2005
2006
2007
2008
2009
2010
E/HHSt ...............
A/HHSt .................
Netto
Stellungnahme: (Umsetzbarkeit, Auswirkungen auf andere Produkte, Synergieeffekte usw.)
(2002)
Wir bekommen Geld für
1) KIGA Dirmerzheim
- MHD 1.357,64 Euro
- AWO 1.508,53 Euro
- Schützen 230,92 Euro
2) Jugendzentrum Köttingen
- TC Rheingold
299,06 Euro
- Bayernverein
105,60 Euro
- Köttinger Karneval
94,11 Euro
Für die Überlassung der Turnhalle im KIGA Blessem bekommen wir von der VHS und verschiedenen Vereinen keine
Kostenerstattung. Die Kosten trägt der Kindergarten.
Jugendhilfeausschuss vom 27.03.2003: keine Änderung
Rat vom 06.05.2003: keine Änderung
Stand: 01.08.2006: kein Änderungsvorschlag. Im Jugendzentrum sind zwei Spielgruppen dazu gekommen. Sie
zahlen ca. 500 Euro.
T1376.xls
95 A51
Blaues Wunder
Beiblatt zum Maßnahmenblatt
Budget 512
51 / 06
Stellungnahme des Fachamts - 51 Kurzbeschreibung:
Qualifizierung von Tagespflegepersonen
Es handelt sich um
eine Pflichtaufgabe
a) dem Grunde nach
b) der Höhe nach
c) mit vertraglicher Bindung
ja
nein
X
X
X
bis (Datum)
Finanzielle Auswirkungen
Verwaltungshaushalt
Planjahr
(Aufteilung auf HHSt'en ggf. auf gesondertem Beiblatt beifügen)
2005
2006
2007
2008
2009
2010
E/HHSt ....
A/HHSt .................
Netto
Vermögenshaushalt
Planjahr
(Aufteilung auf HHSt'en ggf. auf gesondertem Beiblatt beifügen)
2005
2006
2007
2008
2009
2010
E/HHSt ...............
A/HHSt .................
Netto
Stellungnahme: (Umsetzbarkeit, Auswirkungen auf andere Produkte, Synergieeffekte usw.)
Tagespflege ist eine Pflichtaufgabe, die das Jugendamt anzubieten bzw. zu unterstützen hat. Eine
Qualifizierung der Pflegepersonen ist nötig. Aus Tagespflegeeltern können ggfls. auch Personen für die
Vollzeitpflege gewonnen werden. Ein Wegfall der Schulungen wäre kontraproduktiv.
Einsparpotential = 2.700 Euro.
Jugendhilfeausschuss vom 27.03.2003.
keine Änderung
Rat vom 06.05.2003.
keine Änderung
Stand 01.08.2006: Nach Gesetzesänderung in 2005 muss die Tagespflege grundlegend neu strukturiert
werden. (JHA 06.09.2006) Die Qualifizierung ist Voraussetzung für den Einsatz.
T1376.xls
46 A51
Blaues Wunder
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Budget 513
51 / 07
Stellungnahme des Fachamts - 51 Kurzbeschreibung:
Förderung der verbandlichen Kinder- und Jugendarbeit
Es handelt sich um
eine Pflichtaufgabe
a) dem Grunde nach
b) der Höhe nach
c) mit vertraglicher Bindung
ja
nein
X
X
bis (Datum)
Finanzielle Auswirkungen
Verwaltungshaushalt
Planjahr
(Aufteilung auf HHSt'en ggf. auf gesondertem Beiblatt beifügen)
2005
2006
2007
2008
2009
2010
E/HHSt ....
A/HHSt .................
Netto
Vermögenshaushalt
Planjahr
(Aufteilung auf HHSt'en ggf. auf gesondertem Beiblatt beifügen)
2005
2006
2007
2008
2009
2010
E/HHSt ...............
A/HHSt .................
Netto
Stellungnahme: (Umsetzbarkeit, Auswirkungen auf andere Produkte, Synergieeffekte usw.)
Der differenzierte Umgang mit dem "Blauen Wunder" ergibt noch nicht die Einsparvorgabe von 87.000
Euro im Rahmen der gekürzten Eckwerte.
Weitergehende Kürzungsmöglichkeiten, die mit einer erheblichen und von der Fachverwaltung nicht
befürworteten Leistungskürzung einhergehen, werden nachstehend aufgeführt:
- Zuschüsse für Ferienfreizeiten und Ferienspiele = 40.000 Euro
- Unterstützung des Spielmobils, von Szene 93, der offenen Jugendarbeit von St. Remigius und St.
Barbara und des Stadtjugendrings = ca. 6.500 Euro
Jugendhilfeausschuss vom 27.03.2003.
keine weitere Änderung
Rat vom 06.05.2003: keine Änderung
Stand 01.08.2006: keine Änderung
T1376.xls
49 A51
Blaues Wunder
Beiblatt zum Maßnahmenblatt
Budget 513
51 / 08
Stellungnahme des Fachamts - 51 Kurzbeschreibung:
Zuschüsse an freie Träger der Jugendarbeit
Es handelt sich um
eine Pflichtaufgabe
a) dem Grunde nach
b) der Höhe nach
c) mit vertraglicher Bindung
ja
nein
X
X
bis (Datum)
Finanzielle Auswirkungen
Verwaltungshaushalt
Planjahr
(Aufteilung auf HHSt'en ggf. auf gesondertem Beiblatt beifügen)
2005
2006
2007
2008
2009
2010
E/HHSt ....
A/HHSt 1 451 7180
-3.700
-3.700
-3.700
-3.700
-3.700
-3.700
Netto
-3.700
-3.700
-3.700
-3.700
-3.700
-3.700
Vermögenshaushalt
Planjahr
(Aufteilung auf HHSt'en ggf. auf gesondertem Beiblatt beifügen)
2005
2006
2007
2008
2009
2010
E/HHSt ...............
A/HHSt .................
Netto
Stellungnahme: (Umsetzbarkeit, Auswirkungen auf andere Produkte, Synergieeffekte usw.)
Die Förderung der freien Träger ist eine Pflichtaufgabe. Die Höhe der Förderung ist nicht vorgeschrieben.
Eine Kürzung der jetzigen Zuschüsse bei den
- mehrtägigen Freizeiten von 3,10 Euro/Teilnehmer auf 2,80 Euro
5,90 Euro/Betreuer auf 5,60 Euro
- eintägigen Freizeiten von 2,60 Euro/Teilnehmer auf 2,40 Euro
5,20 Euro/Betreuer auf 5,00 Euro
- Globalzuschüssen von 3.067,66 Euro in 2002 auf 0,- Euro
ist nötig, da bereits in 2002 der Ansatz nicht ausreichte. Es fehlten bereits 6.840,- Euro in diesem Teilbudget durch
die pauschalen Kürzungen. Diese Mittel können in keinem anderen Teilbudget mehr gedeckt werden bei den jetzigen
Kürzungsvorgaben.
Richtlinien: siehe Anlage
Jugendhilfeausschuss vom 27.03.2003:
umgesetzt bei überarbeiteten Richtlinien
Rat vom 06.05.2003.
keine Änderung
Stand 01.08.2006: keine Änderung. In 2005 wurde der HH-Ansatz um 2.800 € überschritten.
T1376.xls
87 A51
Blaues Wunder
Beiblatt zum Maßnahmenblatt
Budget 512
51 / 09
Stellungnahme des Fachamts - 51 Kurzbeschreibung:
Zuschüsse für Unterhaltungs- und Erhaltungsmaßnahmen
Es handelt sich um
eine Pflichtaufgabe
a) dem Grunde nach
b) der Höhe nach
c) mit vertraglicher Bindung
ja
nein
X
X
X
bis (Datum)
Finanzielle Auswirkungen
Verwaltungshaushalt
Planjahr
(Aufteilung auf HHSt'en ggf. auf gesondertem Beiblatt beifügen)
2005
2006
2007
2008
2009
2010
E/HHSt 1.451.7180....
A/HHSt .................
Netto
Vermögenshaushalt
Planjahr
(Aufteilung auf HHSt'en ggf. auf gesondertem Beiblatt beifügen)
2005
2006
2007
2008
2009
2010
E/HHSt ...............
A/HHSt .................
Netto
Stellungnahme: (Umsetzbarkeit, Auswirkungen auf andere Produkte, Synergieeffekte usw.)
Das Jugendamt zahlt nach Richtlinien für die Nutzbarmachung von Jugendräumen und deren Renovierung 50% der
nachweisbaren Kosten max. 770,- Euro.
Die Antragslage sah wie folgt aus:
1999
2 Anträge ges. 1.400,- Euro
2003 1 Antrag
63,05 Euro
2000
2
"
920,- Euro
2004 1 Antrag
0,- Euro
2001
1 Antrag
400,- Euro
2005 1 Antrag 442,- Euro
2002
1 "
430,- Euro.
Dieses wenige Geld hilft der Jugendarbeit der freien Träger sehr. Renovierungen der städt. Einrichtungen
werden auch finanziert.
Richtlinien: siehe Anlage zu Nr. 51 / 08
Im Vermögenshaushalt 2003 sind keine Maßnahmen veranschlagt (Einzelfallentscheidung).
Jugendhilfeausschuss vom 27.03.2003: keine Änderung; die Richtlinien sollen überarbeitet werden.
Rat vom 06.05.2003: keine Änderung
Stand 01.08.2006: keine Änderung
T1376.xls
117 A51
Blaues Wunder
Beiblatt zum Maßnahmenblatt
Budget 514
51 / 10
Stellungnahme des Fachamts - 51 Kurzbeschreibung:
(Teil)-Schließung des Jugendzentrums bzw. Reduzierung des Angebotes
Es handelt sich um
eine Pflichtaufgabe
a) dem Grunde nach
b) der Höhe nach
c) mit vertraglicher Bindung
ja
nein
X
X
bis (Datum)
Finanzielle Auswirkungen
Verwaltungshaushalt
Planjahr
(Aufteilung auf HHSt'en ggf. auf gesondertem Beiblatt beifügen)
2005
2006
2007
2008
2009
2010
E/HHSt ....
A/HHSt 1.460.4160
Netto
0
Vermögenshaushalt
Planjahr
0
0
0
0
0
(Aufteilung auf HHSt'en ggf. auf gesondertem Beiblatt beifügen)
2005
2006
2007
2008
2009
2010
E/HHSt ...............
A/HHSt .................
Netto
Stellungnahme: (Umsetzbarkeit, Auswirkungen auf andere Produkte, Synergieeffekte usw.)
Eine erneute Schließungsdiskussion tut dem JZ nicht gut. Der JHA hat am 7.3.2001 eine
"Bestandsgarantie" beschlossen. Eine Angebotsreduzierung ist aber denkbar, da bei Inbetriebnahme eines
Jugendtreffs in Liblar oder der Jugendkulturhalle eine Personalverlagerung (eine Kraft) nach Liblar erfolgen
muss, denn an eine Ausweitung des Personals wird nicht zu denken sein. Zum jetzigen Zeitpunkt gibt es
aber keinen Handlungsbedarf, es sei denn, der Samstag soll geschlossen werden. Dann würden bei den
Honorarmitteln für das JZ und den Freizeittreff für Behinderte 4.000,- Euro jährlich (in 2003: 2.000 Euro)
eingespart.
Der differenzierte Umgang mit dem "Blauen Wunder" ergibt noch nicht die Einsparvorgabe von 87.000
Euro im Rahmen der gekürzten Eckwerte.
Weitergehende Kürzungsmöglichkeit, die mit einer erheblichen und von der Fachverwaltung nicht
befürworteten Leistungskürzung einhergehen, wird nachstehend aufgeführt:
- kommunales Kino mit Jugendzentrumsbeteiligung = ca. 1.900 Euro.
Jugendhilfeausschuss vom 27.03.2003: keine Änderung
Rat vom 06.05.2003: keine Änderung
Stand 01.08.2006: keine Änderung
T1376.xls
50 A51
Blaues Wunder
Beiblatt zum Maßnahmenblatt
Budget 514
51 / 11
Stellungnahme des Fachamts - 51 Kurzbeschreibung:
Betrieb einer Jugendkulturhalle
Es handelt sich um
eine Pflichtaufgabe
a) dem Grunde nach
b) der Höhe nach
c) mit vertraglicher Bindung
ja
nein
x
x
bis (Datum)
Finanzielle Auswirkungen
Verwaltungshaushalt
Planjahr
(Aufteilung auf HHSt'en ggf. auf gesondertem Beiblatt beifügen)
2005
2006
2007
2008
2009
2010
E/HHSt ....
A/HHSt .................
Netto
Vermögenshaushalt
Planjahr
(Aufteilung auf HHSt'en ggf. auf gesondertem Beiblatt beifügen)
2005
2006
2007
2008
2009
2010
E/HHSt ...............
A/HHSt .................
Netto
Stellungnahme: (Umsetzbarkeit, Auswirkungen auf andere Produkte, Synergieeffekte usw.)
Die Zurückstellung des Baues entspricht nicht dem Bedarf, es sei denn übergangsweise ergibt sich eine
Alternative. Nahezu alle Ergebnisse der Jugendhilfeplanung weisen einen erhöhten Jugendhilfebedarf für
Liblar aus. Ein überproportional hoher Anteil der Fremdplatzierungen stammt aus Liblar. Insofern ist die
Einrichtung einer Jugendkulturhalle als präventive Jugendarbeit notwendig. Im Übrigen wird auf auf Nr. 51 /
10 verwiesen.
Im Wirtschaftsplan 2003 des Eigenbetriebs "Immobilienwirtschaft" sind keine Planungskosten eingestellt.
Jugendhilfeausschuss vom 27.03.2003.
keine Änderung
Rat vom 06.05.2003.
keine Änderung
Stand 01.08.2006: Die Notwendigkeit der Jugendkulturhalle ist unverändert.
T1376.xls
60 A51
Blaues Wunder
Beiblatt zum Maßnahmenblatt
Budget 512
51 / 12
Stellungnahme des Fachamts - 51 Kurzbeschreibung:
Förderung der Erziehungsberatung
(ist tw. Deckungsvorschlag für Eckwertkürzung)
Es handelt sich um
eine Pflichtaufgabe
a) dem Grunde nach
b) der Höhe nach
c) mit vertraglicher Bindung
ja
nein
X
X
X
31.12.2003 (Jeweils Jahresende)
bis (Datum)
Finanzielle Auswirkungen
Verwaltungshaushalt
Planjahr
(Aufteilung auf HHSt'en ggf. auf gesondertem Beiblatt beifügen)
2005
2006
2007
2008
2009
2010
E/HHSt ....
A/HHSt 1 465 7180
-465
-470
-474
-479
-484
-489
Netto
-465
-470
-474
-479
-484
-489
Vermögenshaushalt
Planjahr
(Aufteilung auf HHSt'en ggf. auf gesondertem Beiblatt beifügen)
2005
2006
2007
2008
2009
2010
E/HHSt ...............
A/HHSt .................
Netto
Stellungnahme: (Umsetzbarkeit, Auswirkungen auf andere Produkte, Synergieeffekte usw.)
Die Erziehungsberatungsstelle des Caritasverbandes wird vertraglich mitfinanziert. Der dortige Standard ist
mit 4 Fachkräften, die Erftstadt fördert, bedarfsgerecht.
Freiwillig fördert Erftstadt die Beratungsstelle des Verbandes der katholischen Kirchengemeinden in Brühl
mit 465,- Euro jährlich. Dieser Betrag wurde bereits im letzten Jahr nicht ausgezahlt.
Hinweis der Kämmerei:
Wurde als Eckwertkürzung angesetzt.
Jugendhilfeausschuss vom 27.03.2003.
umgesetzt in Höhe von 465 EUR Wenigerausgaben; ansonsten keine Änderungen.
Rat vom 06.05.2003.
keine Änderung
Stand 01.08.2006: keine Änderung
T1376.xls
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Blaues Wunder
Beiblatt zum Maßnahmenblatt
Budget 511
51 / 92
Stellungnahme des Fachamts - 51 Kurzbeschreibung:
Mitgliedschaften des Jugendamtes
Es handelt sich um
eine Pflichtaufgabe
a) dem Grunde nach
b) der Höhe nach
c) mit vertraglicher Bindung
ja
nein
X
X
X
31.12.2001
bis (Datum)
Finanzielle Auswirkungen
Verwaltungshaushalt
Planjahr
(Aufteilung auf HHSt'en ggf. auf gesondertem Beiblatt beifügen)
2005
2006
2007
2008
2009
2010
E/HHSt ...............
A/HHSt 1 407 6610
-154
-154
-154
-154
-154
-154
-154
-154
-154
-154
-154
-154
A/HHSt ..................
Netto
Vermögenshaushalt
Planjahr
(Aufteilung auf HHSt'en ggf. auf gesondertem Beiblatt beifügen)
2005
2006
2007
2008
2009
2010
E/HHSt ...............
A/HHSt .................
Netto
Stellungnahme: (Umsetzbarkeit, Auswirkungen auf andere Produkte, Synergieeffekte usw.)
Das Jugendamt ist Mitglied im Deutschen Institut für Jugendhilfe- und Familienrecht. Der Jahresbetrag
beträgt 981,- Euro. Der Verein erstellt Rechtsgutachten und gibt eine hochqualifizierte Mitgliederzeitschrift
heraus. Eine Kündigung wäre fatal.
Darüber hinaus zahlen wir einen Förderbeitrag an das Deutsche Jugendherbergswerk in Höhe von 154,Euro, der aber in 2002 schon nicht mehr geleistet wurde.
Jugendhilfeausschuss vom 27.03.2003:
Umgesetzt in Höhe von 154 EUR Wenigerausgaben; ansonsten keine Änderungen
Rat vom 06.05.2003:
wie JHA
Stand 01.08.2006: keine Änderung
T1376.xls
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