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Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 296/2006)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
42 kB
Datum
26.09.2006
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00

Inhalt der Datei

Blaues Wunder Beiblatt zum Maßnahmenblatt Budget 551 51 / 01 Stellungnahme des Fachamts - 51 Kurzbeschreibung: Bustransport von KG-Kindern, die nicht ortsnah versorgt werden können (Herrig, Blessem, Borr, Dirmerzheim) Es handelt sich um eine Pflichtaufgabe a) dem Grunde nach b) der Höhe nach c) mit vertraglicher Bindung ja nein X X X August 03 bis (Datum) Finanzielle Auswirkungen Verwaltungshaushalt Planjahr (Aufteilung auf HHSt'en ggf. auf gesondertem Beiblatt beifügen) 2005 2006 2007 2008 2009 2010 E/HHSt ............... A/HHSt 1 464 6300 0 0 0 0 A/HHSt 1 464 4.... 0 0 0 0 0 0 0 0 Netto 0 Vermögenshaushalt Planjahr 0 (Aufteilung auf HHSt'en ggf. auf gesondertem Beiblatt beifügen) 2005 2006 2007 2008 2009 2010 E/HHSt ............... A/HHSt ................. Netto Stellungnahme: (Umsetzbarkeit, Auswirkungen auf andere Produkte, Synergieeffekte usw.) Der Bustransport verursacht Personalkosten in Höhe von 14.200 Euro und Buskosten in Höhe von 43.300 Euro.; somit jährliches Einsparungspotential ab 2004 = 57.500 Euro (2003 = 18.000 Euro + 5.900 Euro). Es ist eine freiwillige Leistung, die nötig wurde, da Kinder nicht ortsnah in "ihren" Kindertagesstätten versorgt werden können. Ein Abschaffen des Bustransportes vermindert den Standard erheblich. Den Eltern ist die Übernahme des Betrages nicht zuzumuten. In Blessem und Herrig betragen die Kosten pro Kind 330,- bis 390,- Euro jährlich, in Borr 1.160,- Euro. Bei Abschaffung müssten die Eltern Fahrgemeinschaften gründen. Jugendhilfeausschuss vom 27.03.2003: keine Änderung Rat vom 06.05.2003: keine Änderung Stand 01.08.2006: Es werden ca. 50 Kinder von Lechenich über Erp nach Herrig, 30 Kinder von Köttingen nach Blessem und 9 Kinder von Niederberg und Scheuren nach Borr transportiert. Es könnten 9.000 € an Personalkosten und 22.000 € an Buskosten gespart werden. T1376.xls 51 A51 Blaues Wunder Beiblatt zum Maßnahmenblatt Budget 551 51 / 02 Stellungnahme des Fachamts - 51 Kurzbeschreibung: Kostenbeteiligung der Eltern an den Personalkosten der Essensausgabe in den Kindertagesstätten Es handelt sich um eine Pflichtaufgabe a) dem Grunde nach b) der Höhe nach c) mit vertraglicher Bindung ja nein X X bis (Datum) Finanzielle Auswirkungen Verwaltungshaushalt Planjahr (Aufteilung auf HHSt'en ggf. auf gesondertem Beiblatt beifügen) 2005 2006 2007 2008 2009 2010 E/HHSt .1 464 1572 A/HHSt ................. Netto 0 Vermögenshaushalt Planjahr 0 0 0 0 0 (Aufteilung auf HHSt'en ggf. auf gesondertem Beiblatt beifügen) 2005 2006 2007 2008 2009 2010 E/HHSt ............... A/HHSt ................. Netto Stellungnahme: (Umsetzbarkeit, Auswirkungen auf andere Produkte, Synergieeffekte usw.) Es werden ca. 45.000 Essen / Jahr ausgegeben. In einigen Kitas wird gekocht, in anderen gecatert. Langfristig soll in allen Kitas gecatert werden, um die Personalkosten zu reduzieren. Die Eltern zahlen für ein Essen 2,30 Euro pro Tag. Dieser Betrag ist nicht gering für ein Kinderessen. Eine Erhöhung um 20 Cent ist gerade noch vertretbar. Zusätzliches Einnahmepotential jährlich: 2003 = + 4.170 Euro; ab 2004 = + 10.000 Euro Alternativ: Erhöhung um 70 Cent auf 3,00 Euro: 2003 = + 13.900 Euro ab 2004 = + 33.400 Euro jährlich Jugendhilfeausschuss vom 27.03.2003: Umsetzung der Alternative 1; + 20 Cent pro Essen Rat vom 06.05.2003: keine weitere Änderung Stand 01.08.2006: keine Änderung. Inzwischen sind lediglich in 3 Kitas Kochfrauen beschäftigt. T1376.xls 52 A51 Blaues Wunder Beiblatt zum Maßnahmenblatt Budget 551 51 / 03 Stellungnahme des Fachamts - 51 Kurzbeschreibung: Betrieb/Schließung von Hortgruppen Es handelt sich um eine Pflichtaufgabe a) dem Grunde nach b) der Höhe nach c) mit vertraglicher Bindung ja nein X X bis (Datum) Finanzielle Auswirkungen Verwaltungshaushalt Planjahr (Aufteilung auf HHSt'en ggf. auf gesondertem Beiblatt beifügen) 2005 2006 2007 2008 2009 2010 E/HHSt .... A/HHSt ................. Netto Vermögenshaushalt Planjahr (Aufteilung auf HHSt'en ggf. auf gesondertem Beiblatt beifügen) 2005 2006 2007 2008 2009 2010 E/HHSt ............... A/HHSt ................. Netto Stellungnahme: (Umsetzbarkeit, Auswirkungen auf andere Produkte, Synergieeffekte usw.) Die Bereitstellung eines bedarfsgerechten Angebotes für Kinder im schulpflichtigen Alter ist eine Pflichtaufgabe des örtlichen Trägers der Jugendhilfe. Es bleibt abzuwarten, ob die wenigen Hortplätze in städt. Trägerschaft in Betreuungsplätze an den Grundschulen zu einem Teil umgewandelt werden können. Dies geht aber voraussichtlich nicht mit einer Einsparung sondern einer Verlagerung aber auch Vergrößerung der Platzzahlen voraus. Zum jetzigen Zeitpunkt können Horte nicht geschlossen werden. Jugendhilfeausschuss vom 27.03.2003. keine Änderung Rat vom 06.05.2003: keine Änderung Stand 01.08.2006: städtische Horte wurden zum 31.07.2006 geschlossen. Die finanziellen Auswirkungen sind im HP bereits umgesetzt. T1376.xls 53 A51 Blaues Wunder Beiblatt zum Maßnahmenblatt Budget 551 u.a. 51 / 04 Stellungnahme des Fachamts - 51 Kurzbeschreibung: Erhöhung der Gruppenstärke in Kita-Gruppen Es handelt sich um eine Pflichtaufgabe a) dem Grunde nach b) der Höhe nach c) mit vertraglicher Bindung ja nein X X bis (Datum) Finanzielle Auswirkungen Verwaltungshaushalt Planjahr (Aufteilung auf HHSt'en ggf. auf gesondertem Beiblatt beifügen) 2005 2006 2007 2008 2009 2010 E/HHSt .... A/HHSt ................. Netto Vermögenshaushalt Planjahr (Aufteilung auf HHSt'en ggf. auf gesondertem Beiblatt beifügen) 2005 2006 2007 2008 2009 2010 E/HHSt ............... A/HHSt ................. Netto Stellungnahme: (Umsetzbarkeit, Auswirkungen auf andere Produkte, Synergieeffekte usw.) Die Gruppenstärke ist durch die Betriebskostenverordnung festgelegt. Pädagogisch bewertet ist sie bereits jetzt zu hoch. Ausnahmsweise kann die Gruppenstärke um bis zu 5 Kinder erhöht werden, wenn ein dringender Grund dies erfordert und die individuelle Gruppensituation dies zulässt. Davon wird in Erftstadt bereits Gebrauch gemacht. Eine generelle Regelung ist nicht vertretbar und pädagogisch kontraproduktiv. Jugendhilfeausschuss vom 27.03.2003: keine generelle Erhöhung der Gruppenstärke; nur - zur Überbrückung von Engpässen, - wenn die Räumlichkeiten es zulassen, - wenn die pädagogischen Bedingungen erfüllt sind. Rat vom 06.05.2003: keine Änderung Stand 01.08.2006: keine Änderung. Für den HP 2006 wurde diesbezüglich noch einmal ein Prüfauftrag erteilt. T1376.xls 54 A51 Auswirkungen einer Gruppenüberbelegung um 5 Plätze Anzahl der Gruppen in städt. Trägerschaft Blessem Bliesheim Borr Dirmerzheim Friesheim Gymnich Herrig Köttingen Lechenich S Lechenich N Liblar, Th.-H. Liblar, W.-Br. Liblar, Reiherweg 4 1 2 3 4 3 3 4 4 3 4 4 1 40 5-1int. 5-1int. 40 Gruppen x 5 Plätze = 200 zusätzliche PlätzePlätze 200 Plätze = 8 eingesparte Gruppen Eine Gruppe verursacht durchschnittlichfolgende Kosten: Personalkosten 60.000 € und Sachkosten 12.600 € abzügl. Landeszuweisung 21.000 € Einsparpotential -netto-: 8 x 51.600 € 412.800 € = Anzahl der Gruppen in freier Trägerschaft Ahrem Bliesheim Erp Gymnich Kierdorf Kath Kierdorf ASB Lechenich, Kath. Lechenich, Gemeinn. Lechenich, Minis 1-1 alte Liblar, Barb. Liblar, Alban Liblar, Evang. Liblar, Verein Liblar, Spatzen 1-1 altgem. Liblar, Waldorf 1 3 3 2 2 1 3 1 0 3 2 2 1 0 1 25 Gruppen x 5 Plätze = 125 zusätzliche Plätze 125 Plätze = 5 eingesparte Gruppen Eine Gruppe wird durchschnittlich mit 21.000,- € vom Jugendamt bezuschusst. Einsparpotential: T1376.xls 5x 21.000 € = 105.000 € 54 A51 Blaues Wunder Beiblatt zum Maßnahmenblatt Budget 581 51 / 05 Stellungnahme des Fachamts - 51 Kurzbeschreibung: Überlassung von Liegenschaften an Vereine Es handelt sich um eine Pflichtaufgabe a) dem Grunde nach b) der Höhe nach c) mit vertraglicher Bindung ja nein X X X bis (Datum) Finanzielle Auswirkungen Verwaltungshaushalt Planjahr (Aufteilung auf HHSt'en ggf. auf gesondertem Beiblatt beifügen) 2005 2006 2007 2008 2009 2010 E/HHSt A/HHSt ................. Netto Vermögenshaushalt Planjahr (Aufteilung auf HHSt'en ggf. auf gesondertem Beiblatt beifügen) 2005 2006 2007 2008 2009 2010 E/HHSt ............... A/HHSt ................. Netto Stellungnahme: (Umsetzbarkeit, Auswirkungen auf andere Produkte, Synergieeffekte usw.) (2002) Wir bekommen Geld für 1) KIGA Dirmerzheim - MHD 1.357,64 Euro - AWO 1.508,53 Euro - Schützen 230,92 Euro 2) Jugendzentrum Köttingen - TC Rheingold 299,06 Euro - Bayernverein 105,60 Euro - Köttinger Karneval 94,11 Euro Für die Überlassung der Turnhalle im KIGA Blessem bekommen wir von der VHS und verschiedenen Vereinen keine Kostenerstattung. Die Kosten trägt der Kindergarten. Jugendhilfeausschuss vom 27.03.2003: keine Änderung Rat vom 06.05.2003: keine Änderung Stand: 01.08.2006: kein Änderungsvorschlag. Im Jugendzentrum sind zwei Spielgruppen dazu gekommen. Sie zahlen ca. 500 Euro. T1376.xls 95 A51 Blaues Wunder Beiblatt zum Maßnahmenblatt Budget 512 51 / 06 Stellungnahme des Fachamts - 51 Kurzbeschreibung: Qualifizierung von Tagespflegepersonen Es handelt sich um eine Pflichtaufgabe a) dem Grunde nach b) der Höhe nach c) mit vertraglicher Bindung ja nein X X X bis (Datum) Finanzielle Auswirkungen Verwaltungshaushalt Planjahr (Aufteilung auf HHSt'en ggf. auf gesondertem Beiblatt beifügen) 2005 2006 2007 2008 2009 2010 E/HHSt .... A/HHSt ................. Netto Vermögenshaushalt Planjahr (Aufteilung auf HHSt'en ggf. auf gesondertem Beiblatt beifügen) 2005 2006 2007 2008 2009 2010 E/HHSt ............... A/HHSt ................. Netto Stellungnahme: (Umsetzbarkeit, Auswirkungen auf andere Produkte, Synergieeffekte usw.) Tagespflege ist eine Pflichtaufgabe, die das Jugendamt anzubieten bzw. zu unterstützen hat. Eine Qualifizierung der Pflegepersonen ist nötig. Aus Tagespflegeeltern können ggfls. auch Personen für die Vollzeitpflege gewonnen werden. Ein Wegfall der Schulungen wäre kontraproduktiv. Einsparpotential = 2.700 Euro. Jugendhilfeausschuss vom 27.03.2003. keine Änderung Rat vom 06.05.2003. keine Änderung Stand 01.08.2006: Nach Gesetzesänderung in 2005 muss die Tagespflege grundlegend neu strukturiert werden. (JHA 06.09.2006) Die Qualifizierung ist Voraussetzung für den Einsatz. T1376.xls 46 A51 Blaues Wunder Beiblatt zum Maßnahmenblatt Budget 513 51 / 07 Stellungnahme des Fachamts - 51 Kurzbeschreibung: Förderung der verbandlichen Kinder- und Jugendarbeit Es handelt sich um eine Pflichtaufgabe a) dem Grunde nach b) der Höhe nach c) mit vertraglicher Bindung ja nein X X bis (Datum) Finanzielle Auswirkungen Verwaltungshaushalt Planjahr (Aufteilung auf HHSt'en ggf. auf gesondertem Beiblatt beifügen) 2005 2006 2007 2008 2009 2010 E/HHSt .... A/HHSt ................. Netto Vermögenshaushalt Planjahr (Aufteilung auf HHSt'en ggf. auf gesondertem Beiblatt beifügen) 2005 2006 2007 2008 2009 2010 E/HHSt ............... A/HHSt ................. Netto Stellungnahme: (Umsetzbarkeit, Auswirkungen auf andere Produkte, Synergieeffekte usw.) Der differenzierte Umgang mit dem "Blauen Wunder" ergibt noch nicht die Einsparvorgabe von 87.000 Euro im Rahmen der gekürzten Eckwerte. Weitergehende Kürzungsmöglichkeiten, die mit einer erheblichen und von der Fachverwaltung nicht befürworteten Leistungskürzung einhergehen, werden nachstehend aufgeführt: - Zuschüsse für Ferienfreizeiten und Ferienspiele = 40.000 Euro - Unterstützung des Spielmobils, von Szene 93, der offenen Jugendarbeit von St. Remigius und St. Barbara und des Stadtjugendrings = ca. 6.500 Euro Jugendhilfeausschuss vom 27.03.2003. keine weitere Änderung Rat vom 06.05.2003: keine Änderung Stand 01.08.2006: keine Änderung T1376.xls 49 A51 Blaues Wunder Beiblatt zum Maßnahmenblatt Budget 513 51 / 08 Stellungnahme des Fachamts - 51 Kurzbeschreibung: Zuschüsse an freie Träger der Jugendarbeit Es handelt sich um eine Pflichtaufgabe a) dem Grunde nach b) der Höhe nach c) mit vertraglicher Bindung ja nein X X bis (Datum) Finanzielle Auswirkungen Verwaltungshaushalt Planjahr (Aufteilung auf HHSt'en ggf. auf gesondertem Beiblatt beifügen) 2005 2006 2007 2008 2009 2010 E/HHSt .... A/HHSt 1 451 7180 -3.700 -3.700 -3.700 -3.700 -3.700 -3.700 Netto -3.700 -3.700 -3.700 -3.700 -3.700 -3.700 Vermögenshaushalt Planjahr (Aufteilung auf HHSt'en ggf. auf gesondertem Beiblatt beifügen) 2005 2006 2007 2008 2009 2010 E/HHSt ............... A/HHSt ................. Netto Stellungnahme: (Umsetzbarkeit, Auswirkungen auf andere Produkte, Synergieeffekte usw.) Die Förderung der freien Träger ist eine Pflichtaufgabe. Die Höhe der Förderung ist nicht vorgeschrieben. Eine Kürzung der jetzigen Zuschüsse bei den - mehrtägigen Freizeiten von 3,10 Euro/Teilnehmer auf 2,80 Euro 5,90 Euro/Betreuer auf 5,60 Euro - eintägigen Freizeiten von 2,60 Euro/Teilnehmer auf 2,40 Euro 5,20 Euro/Betreuer auf 5,00 Euro - Globalzuschüssen von 3.067,66 Euro in 2002 auf 0,- Euro ist nötig, da bereits in 2002 der Ansatz nicht ausreichte. Es fehlten bereits 6.840,- Euro in diesem Teilbudget durch die pauschalen Kürzungen. Diese Mittel können in keinem anderen Teilbudget mehr gedeckt werden bei den jetzigen Kürzungsvorgaben. Richtlinien: siehe Anlage Jugendhilfeausschuss vom 27.03.2003: umgesetzt bei überarbeiteten Richtlinien Rat vom 06.05.2003. keine Änderung Stand 01.08.2006: keine Änderung. In 2005 wurde der HH-Ansatz um 2.800 € überschritten. T1376.xls 87 A51 Blaues Wunder Beiblatt zum Maßnahmenblatt Budget 512 51 / 09 Stellungnahme des Fachamts - 51 Kurzbeschreibung: Zuschüsse für Unterhaltungs- und Erhaltungsmaßnahmen Es handelt sich um eine Pflichtaufgabe a) dem Grunde nach b) der Höhe nach c) mit vertraglicher Bindung ja nein X X X bis (Datum) Finanzielle Auswirkungen Verwaltungshaushalt Planjahr (Aufteilung auf HHSt'en ggf. auf gesondertem Beiblatt beifügen) 2005 2006 2007 2008 2009 2010 E/HHSt 1.451.7180.... A/HHSt ................. Netto Vermögenshaushalt Planjahr (Aufteilung auf HHSt'en ggf. auf gesondertem Beiblatt beifügen) 2005 2006 2007 2008 2009 2010 E/HHSt ............... A/HHSt ................. Netto Stellungnahme: (Umsetzbarkeit, Auswirkungen auf andere Produkte, Synergieeffekte usw.) Das Jugendamt zahlt nach Richtlinien für die Nutzbarmachung von Jugendräumen und deren Renovierung 50% der nachweisbaren Kosten max. 770,- Euro. Die Antragslage sah wie folgt aus: 1999 2 Anträge ges. 1.400,- Euro 2003 1 Antrag 63,05 Euro 2000 2 " 920,- Euro 2004 1 Antrag 0,- Euro 2001 1 Antrag 400,- Euro 2005 1 Antrag 442,- Euro 2002 1 " 430,- Euro. Dieses wenige Geld hilft der Jugendarbeit der freien Träger sehr. Renovierungen der städt. Einrichtungen werden auch finanziert. Richtlinien: siehe Anlage zu Nr. 51 / 08 Im Vermögenshaushalt 2003 sind keine Maßnahmen veranschlagt (Einzelfallentscheidung). Jugendhilfeausschuss vom 27.03.2003: keine Änderung; die Richtlinien sollen überarbeitet werden. Rat vom 06.05.2003: keine Änderung Stand 01.08.2006: keine Änderung T1376.xls 117 A51 Blaues Wunder Beiblatt zum Maßnahmenblatt Budget 514 51 / 10 Stellungnahme des Fachamts - 51 Kurzbeschreibung: (Teil)-Schließung des Jugendzentrums bzw. Reduzierung des Angebotes Es handelt sich um eine Pflichtaufgabe a) dem Grunde nach b) der Höhe nach c) mit vertraglicher Bindung ja nein X X bis (Datum) Finanzielle Auswirkungen Verwaltungshaushalt Planjahr (Aufteilung auf HHSt'en ggf. auf gesondertem Beiblatt beifügen) 2005 2006 2007 2008 2009 2010 E/HHSt .... A/HHSt 1.460.4160 Netto 0 Vermögenshaushalt Planjahr 0 0 0 0 0 (Aufteilung auf HHSt'en ggf. auf gesondertem Beiblatt beifügen) 2005 2006 2007 2008 2009 2010 E/HHSt ............... A/HHSt ................. Netto Stellungnahme: (Umsetzbarkeit, Auswirkungen auf andere Produkte, Synergieeffekte usw.) Eine erneute Schließungsdiskussion tut dem JZ nicht gut. Der JHA hat am 7.3.2001 eine "Bestandsgarantie" beschlossen. Eine Angebotsreduzierung ist aber denkbar, da bei Inbetriebnahme eines Jugendtreffs in Liblar oder der Jugendkulturhalle eine Personalverlagerung (eine Kraft) nach Liblar erfolgen muss, denn an eine Ausweitung des Personals wird nicht zu denken sein. Zum jetzigen Zeitpunkt gibt es aber keinen Handlungsbedarf, es sei denn, der Samstag soll geschlossen werden. Dann würden bei den Honorarmitteln für das JZ und den Freizeittreff für Behinderte 4.000,- Euro jährlich (in 2003: 2.000 Euro) eingespart. Der differenzierte Umgang mit dem "Blauen Wunder" ergibt noch nicht die Einsparvorgabe von 87.000 Euro im Rahmen der gekürzten Eckwerte. Weitergehende Kürzungsmöglichkeit, die mit einer erheblichen und von der Fachverwaltung nicht befürworteten Leistungskürzung einhergehen, wird nachstehend aufgeführt: - kommunales Kino mit Jugendzentrumsbeteiligung = ca. 1.900 Euro. Jugendhilfeausschuss vom 27.03.2003: keine Änderung Rat vom 06.05.2003: keine Änderung Stand 01.08.2006: keine Änderung T1376.xls 50 A51 Blaues Wunder Beiblatt zum Maßnahmenblatt Budget 514 51 / 11 Stellungnahme des Fachamts - 51 Kurzbeschreibung: Betrieb einer Jugendkulturhalle Es handelt sich um eine Pflichtaufgabe a) dem Grunde nach b) der Höhe nach c) mit vertraglicher Bindung ja nein x x bis (Datum) Finanzielle Auswirkungen Verwaltungshaushalt Planjahr (Aufteilung auf HHSt'en ggf. auf gesondertem Beiblatt beifügen) 2005 2006 2007 2008 2009 2010 E/HHSt .... A/HHSt ................. Netto Vermögenshaushalt Planjahr (Aufteilung auf HHSt'en ggf. auf gesondertem Beiblatt beifügen) 2005 2006 2007 2008 2009 2010 E/HHSt ............... A/HHSt ................. Netto Stellungnahme: (Umsetzbarkeit, Auswirkungen auf andere Produkte, Synergieeffekte usw.) Die Zurückstellung des Baues entspricht nicht dem Bedarf, es sei denn übergangsweise ergibt sich eine Alternative. Nahezu alle Ergebnisse der Jugendhilfeplanung weisen einen erhöhten Jugendhilfebedarf für Liblar aus. Ein überproportional hoher Anteil der Fremdplatzierungen stammt aus Liblar. Insofern ist die Einrichtung einer Jugendkulturhalle als präventive Jugendarbeit notwendig. Im Übrigen wird auf auf Nr. 51 / 10 verwiesen. Im Wirtschaftsplan 2003 des Eigenbetriebs "Immobilienwirtschaft" sind keine Planungskosten eingestellt. Jugendhilfeausschuss vom 27.03.2003. keine Änderung Rat vom 06.05.2003. keine Änderung Stand 01.08.2006: Die Notwendigkeit der Jugendkulturhalle ist unverändert. T1376.xls 60 A51 Blaues Wunder Beiblatt zum Maßnahmenblatt Budget 512 51 / 12 Stellungnahme des Fachamts - 51 Kurzbeschreibung: Förderung der Erziehungsberatung (ist tw. Deckungsvorschlag für Eckwertkürzung) Es handelt sich um eine Pflichtaufgabe a) dem Grunde nach b) der Höhe nach c) mit vertraglicher Bindung ja nein X X X 31.12.2003 (Jeweils Jahresende) bis (Datum) Finanzielle Auswirkungen Verwaltungshaushalt Planjahr (Aufteilung auf HHSt'en ggf. auf gesondertem Beiblatt beifügen) 2005 2006 2007 2008 2009 2010 E/HHSt .... A/HHSt 1 465 7180 -465 -470 -474 -479 -484 -489 Netto -465 -470 -474 -479 -484 -489 Vermögenshaushalt Planjahr (Aufteilung auf HHSt'en ggf. auf gesondertem Beiblatt beifügen) 2005 2006 2007 2008 2009 2010 E/HHSt ............... A/HHSt ................. Netto Stellungnahme: (Umsetzbarkeit, Auswirkungen auf andere Produkte, Synergieeffekte usw.) Die Erziehungsberatungsstelle des Caritasverbandes wird vertraglich mitfinanziert. Der dortige Standard ist mit 4 Fachkräften, die Erftstadt fördert, bedarfsgerecht. Freiwillig fördert Erftstadt die Beratungsstelle des Verbandes der katholischen Kirchengemeinden in Brühl mit 465,- Euro jährlich. Dieser Betrag wurde bereits im letzten Jahr nicht ausgezahlt. Hinweis der Kämmerei: Wurde als Eckwertkürzung angesetzt. Jugendhilfeausschuss vom 27.03.2003. umgesetzt in Höhe von 465 EUR Wenigerausgaben; ansonsten keine Änderungen. Rat vom 06.05.2003. keine Änderung Stand 01.08.2006: keine Änderung T1376.xls 47 A51 Blaues Wunder Beiblatt zum Maßnahmenblatt Budget 511 51 / 92 Stellungnahme des Fachamts - 51 Kurzbeschreibung: Mitgliedschaften des Jugendamtes Es handelt sich um eine Pflichtaufgabe a) dem Grunde nach b) der Höhe nach c) mit vertraglicher Bindung ja nein X X X 31.12.2001 bis (Datum) Finanzielle Auswirkungen Verwaltungshaushalt Planjahr (Aufteilung auf HHSt'en ggf. auf gesondertem Beiblatt beifügen) 2005 2006 2007 2008 2009 2010 E/HHSt ............... A/HHSt 1 407 6610 -154 -154 -154 -154 -154 -154 -154 -154 -154 -154 -154 -154 A/HHSt .................. Netto Vermögenshaushalt Planjahr (Aufteilung auf HHSt'en ggf. auf gesondertem Beiblatt beifügen) 2005 2006 2007 2008 2009 2010 E/HHSt ............... A/HHSt ................. Netto Stellungnahme: (Umsetzbarkeit, Auswirkungen auf andere Produkte, Synergieeffekte usw.) Das Jugendamt ist Mitglied im Deutschen Institut für Jugendhilfe- und Familienrecht. Der Jahresbetrag beträgt 981,- Euro. Der Verein erstellt Rechtsgutachten und gibt eine hochqualifizierte Mitgliederzeitschrift heraus. Eine Kündigung wäre fatal. Darüber hinaus zahlen wir einen Förderbeitrag an das Deutsche Jugendherbergswerk in Höhe von 154,Euro, der aber in 2002 schon nicht mehr geleistet wurde. Jugendhilfeausschuss vom 27.03.2003: Umgesetzt in Höhe von 154 EUR Wenigerausgaben; ansonsten keine Änderungen Rat vom 06.05.2003: wie JHA Stand 01.08.2006: keine Änderung T1376.xls 92 A51