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Beschlussvorlage (Jahresbericht Jugendarbeit 2006)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
2,8 MB
Datum
01.02.2007
Erstellt
06.08.08, 01:15
Aktualisiert
06.08.08, 01:15

Inhalt der Datei

STADT KERPEN DIE BÜRGERMEISTERIN Amt/Abteilung: 23/23.3 Allgemeine Förderung von Kindern, Jugendlichen, Familien, Behinderten und Senioren Az.: 14513.101 TOP Drs.-Nr.: 235.06 Datum : Beratungsfolge Jugendhilfeausschuss X Termin 01.02.2007 27.12.2006 Bemerkungen Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Jahresbericht Jugendarbeit 2006 X Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage) Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : HhSt.: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : HhSt.: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Beschlussentwurf: Der Jugendhilfeausschuss nimmt den Jahresbericht Jugendarbeit 2006 zur Kenntnis Beschlussausfertigung soll erhalten: Sachbearb eiter/in Abteilungsleiter/in Amtsleiter/in Zuständiger Dezernent Mitzeichnung Amt 20 Erster Beigeordne ter und Kämmerer Bürgermeisterin Büro des Rates Begründung: 1. Ferienmaßnahmen 1.1 Ferienfahrten Hinweis: Auf Wunsch des JHA sind nachstehend die Kosten für die einzelnen Maßnahmen aufgeführt. Diese entstehen für die Honorare der tätigen Betreuer/innen, für Beitragsübernahmen gem. § 90 KJHG (Auszug siehe Anlage) in Form von Mindereinnahmen sowie für Fahrt, Unterkunft, Verpflegung, Material und Programm unter Berücksichtigung der eingezahlten Teilnehmerbeiträge. 1.1.1 Ferienfreizeit Blankenheim vom 08.04. – 14.04.06 Nach wie vor beliebt ist die alljährliche Osterfreizeit, gerade auch für „Einsteiger“, die zum ersten Mal alleine wegfahren. 32 Kinder im Alter von 8 - 12 Jahren verbrachten mit ihren vier Betreuer/innen eine abwechslungsreiche Woche im Jugendhof Finkenberg in Blankenheim in der Eifel. Ein dichtes Programm mit vielen Höhepunkten sorgte für eine aktionsreiche und kurzweilige Freizeit. Finanzierungsbedarf: 1.490,28 €. Beitragsermäßigungen nach § 90 KJHG verursachten Mindereinnahmen in Höhe von 777,00 €. 1.1.2 Ferienfreizeit Grömitz vom 16.07. – 26.07.06 Mit dem Zeltplatz „Lenster Strand“ (Eigentum der Stadt Braunschweig) in der Lübecker Bucht hat sich ein interessantes Ferienziel als festes Angebot für die Sommerferien etabliert. Gewohnt wurde in komfortablen Zelten. Zu der großzügigen Ferienanlage gehören mehrere Sport- und Spielflächen sowie ein nur fünf Minuten entfernter eigener Strandabschnitt. Werk- und Bastelräume gehören ebenso zur Anlage wie ein großer Mehrzweckraum. Die Fahrt fand als Doppelfreizeit jeweils für 7-10-jährige bzw. 11-13-jährige mit insgesamt 41 Kindern und acht Betreuer/innen statt. Finanzierungsbedarf: 3.016,11 €. Beitragsermäßigungen nach § 90 KJHG verursachten Mindereinnahmen in Höhe von 1.526,00 €. 1.1.3 Kerpener Sommer vom 24.06. – 08.07.06 Mit dem „Kerpener Sommer“ gab es in diesem Jahr erstmalig ein Jugendcamp für Jugendliche von 12 – 18 Jahren aus dem Stadtgebiet Kerpen hier vor Ort im Bürgerpark Horrem. Es gab ein attraktives Programm, u. a. mit WM-Zelt, Kanu fahren, Graffiti, HipHop-Contest, Karaoke, Live-Konzert, Outdoor-Aktionen und vielem anderen mehr. Am „Kerpener Sommer“ konnte man stunden-, tage- oder wochenweise und mit oder ohne Übernachtung teilnehmen, wonach sich dann auch die Teilnehmerbeiträge richteten. Diese wurden bewusst niedrig angesetzt, um insbesondere den Jugendlichen ein Angebot machen zu können, die sonst keine Möglichkeiten hatten, in Ferien zu fahren. So konnten 60 Dauerübernachtungsgäste inkl. 10 Jugendliche aus unserer Partnerstadt Oswiecim und bis zu 30 weitere Tagesbesucher gezählt werden. Tagsüber fand zusätzlich eine Ferienaktion für Kinder von 6 – 11 Jahren, die sonst die Standorte des Spielmobils aufsuchten, statt. Hier waren jeweils 80 Beschlussvorlage 235.06 Seite 2 Tagesbesucher zu verzeichnen. Als besonderer Höhepunkt konnten auch die Kinder jeweils einmal pro Woche übernachten. Der „Kerpener Sommer“ war eine Gemeinschaftsaktion der städtischen Jugendzentren Kerpen und Sindorf, der Streetworkerin und des Spielmobils, über die Bürgermeisterin Marlies Sieburg die Schirmherrschaft übernommen hatte. Die Maßnahme erfüllte alle Erwartungen in vollem Maße und wird daher auch in 2007 wieder durchgeführt. Nach Abzug von Spenden und Teilnehmerbeiträgen ergab sich ein Gesamtfinanzierungsbedarf in Höhe von 13.925,54 €. Diese Summe wurde anteilig auf die Budgets der vier Ausrichter sowie das der Jugendarbeit aufgeteilt. Die sonst üblicherweise stattfindende Jugendfreizeit nach Guidel konnte daher nicht durchgeführt werden. Von den insgesamt 73 Teilnehmern der unter 1.1.1 und 1.1.2 genannten Ferienmaßnahmen stammten 17 aus problembelasteten Familiensituationen. Dies ist eine Quote von 23,3 %. Im Vergleich zum Vorjahr (18,7 %) bedeutet dies wieder eine deutliche Steigerung. Was den „Kerpener Sommer“ unter 1.1.3 betrifft, so kann festgestellt werden, dass dieses Kriterium auf fast alle teilnehmenden Jugendlichen aus dem Stadtgebiet Kerpen in irgendeiner Weise zutraf. Insofern ist mit dieser Quote eine Bedarfslage gegeben, dass es auch künftig das Ziel der Verwaltung des Jugendamtes bleiben muss, insbesondere in diesem Bereich auch weiterhin Schwerpunkte zu setzen, zumal der Familien entlastende Effekt der o. g. Maßnahmen von Bedeutung ist. Dies wird immer wieder durch die positiven Rückmeldungen und durch kontinuierliche Wiederanmeldungen in Folgejahren bestätigt. Die derzeit zur Verfügung stehenden Finanzmittel sollten daher in keinem Fall reduziert werden. § 90 Erhebung von Teilnahmebeiträgen (1) Für die Inanspruchnahme von Angeboten 1. der Jugendarbeit (§ 11), 2. der allgemeinen Förderung der Erziehung in der Familie (§ 16) und 3. der Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen (§§ 22, 24) können Teilnahmebeiträge oder Gebühren festgesetzt werden. Landesrecht kann für die Inanspruchnahme von Tageseinrichtungen für Kinder pauschale Beiträge festsetzen und diese nach Einkommensgruppen oder Kinderzahl staffeln. (2) In den Fällen des Absatzes 1 Nr. 1 und 2 kann der Teilnahmebeitrag oder die Gebühr auf Antrag ganz oder teilweise erlassen oder vom Träger der öffentlichen Jugendhilfe übernommen werden, wenn die Belastung dem Kind oder dem Jugendlichen und seinen Eltern oder dem jungen Volljährigen nicht zuzumuten ist und die Förderung für die Entwicklung des jungen Menschen erforderlich ist. (3) Im Falle des Absatzes 1 Nr. 3 soll der Teilnahmebeitrag oder die Gebühr auf Antrag ganz oder teilweise erlassen oder vom Träger der öffentlichen Jugendhilfe übernommen werden, wenn die Belastung den Eltern nicht zuzumuten ist und die Hilfe gemäß der landesrechtlichen Regelung nach Maßgabe des § 24 erforderlich ist. (4) Für die Feststellung der zumutbaren Belastung gelten die §§ 76 bis 79, 84 und 85 des Bundessozialhilfegesetzes entsprechend, soweit nicht Landesrecht eine andere Regelung trifft. Beschlussvorlage 235.06 Seite 3 1.2 Örtliche Ferienmaßnahmen 1.2.1 Ferienspiele Ziel bei der Durchführung der Ferienspiele war und ist eine stadtteil- und bedarfsorientierte dezentrale Zuordnung. Hierbei finden die Ferienspiele nicht losgelöst und zentralistisch statt, sondern werden von im Stadtteil existierenden Einrichtungen und dort wirkenden Trägern durchgeführt. Für die die Ferienspiele in aller Regel ausrichtenden Jugendzentren bedeutet dies meist den jährlichen Veranstaltungshöhepunkt. Hiermit verbunden ist eine bedeutende Chance, im Bereich der Kinderarbeit für Nachwuchs zu werben. Oft besteht hierbei aber auch für jugendliche Einrichtungsbesucher die Möglichkeit, an eine Helfer- oder Betreuertätigkeit herangeführt zu werden. Interessant ist in diesem Zusammenhang allgemein ein Trend im Stadtgebiet Kerpen, Ferien insbesondere auch vor Ort zu verleben. Nachfolgend eine Tabellenübersicht mit den wichtigsten Daten. STADTTEIL Kerpen ORT ZEIT VERANAUSRICHTER STALTER Jugendamt Kerpen HA EA Jugendzentrum 17.07. – 28.07.06 Türnich Jugendzentrum 17.07. – 28.07.06 CaritasVerband Brüggen Jugendzentrum 26.06. – 07.07.06 Buir Grundschule Manheim 0 7 49 FÖRDERBETRAG 2.250,00 Jugendzentrum Türnich 2 8 50 2.250,00 CaritasVerband Jugendzentrum Brüggen 2 10 45 1.900,00 26.06. – 07.07.06 CaritasVerband Jugendzentrum Buir 2 14 100 3.000,00 Jugendzentrum 26.06. – 07.07.06 DRK KV Rhein-Erft Jugendzentrum Manheim 2 4 30 1.500,00 Blatzheim Pfarrzentrum 17.07. – 28.07.06 CaritasVerband Kath. Kirchengem. Blatzheim 0 10 48 2.250,00 Horrem Clemensschule 10 52 2.250,00 Mehrzweckhalle DKSB OV Jugendzentrum Kerpen Horrem Kath. Jugend Sindorf und Malteserjugend Kerpen 4 Sindorf 26.06. – 07.07.06 26.06. – 07.07.06 1 10 50 2.250,00 flächenDeckend örtliche RaumRessourcen Sommerferien TrägerVielfalt 13 73 424 17.650,00 örtliche Einrichtungen TN HA = Hauptamtler, EA = Ehrenamtler, TN = Teilnehmerzahl Beschlussvorlage 235.06 Seite 4 1.2.2 Spielaktionswochen Ursprünglich als Bauspielplätze konzipiert, haben sich die Spielaktionswochen als niederschwelliges Basisangebot etabliert. Charakteristisch für diese Maßnahmen ist zum einen ein nur geringer oder gar kein Kostenbetrag und zum anderen der Standort teilweise „direkt vor der Haustür“. Letzteres bedeutet, dass insbesondere Brennpunkte wie Maastrichter Straße in Kerpen, Buchenhöhe in Horrem und Kottenforst in Brüggen gezielt mit Angeboten versorgt werden. Teilnehmer an diesen Angeboten sind in aller Regel Kinder und Jugendliche, die sonst keine Möglichkeit haben, an Ferienmaßnahmen teilzunehmen, von einem Familienurlaub ganz zu schweigen. Nachfolgend eine Tabellenübersicht mit den wichtigsten Daten. STADTTEIL Kerpen ORT ZEIT Internationales Zentrum 10.07. – 21.07.06 Horrem Clemensschule 24.07. – 04.08.06 Brüggen Jugendzentrum 17.07. – 28.07.06 flächenDeckend örtliche RaumRessourcen SommerFerien VERANSTALTER AWOKreisVerband SC Buchenhöhe Kath. Ki’gem. Türnich TrägerVielfalt AUSRICHTER HA EA TN Internationales Zentrum Kerpen SC Buchenhöhe Horrem Jugendzentrum Brüggen 2 6 71 FÖRDERBETRAG 3.000,00 0 13 66 2.550,00 2 1 29 1.500,00 örtliche Einrichtungen 4 20 166 7.050,00 HA = Hauptamtler, EA = Ehrenamtler, TN = Teilnehmerzahl Beschlussvorlage 235.06 Seite 5 2. Kerpener Kindertheaterbühne Nach über 9 Jahren Betrieb ist die "Kerpener Kindertheaterbühne“ zu einem überregional bekannten und beliebten Angebot der Kinder- und Jugendkultur gewachsen. Nach einem Tiefpunkt bezüglich des Zuschauerdurchschnitts in 2005 bei 87 Personen zogen die Besucherzahlen in 2006 wieder an, sodass ein Durchschnittswert von 99 erreicht werden konnte. Insgesamt waren 987 Besucher zu verzeichnen. Innerhalb der 10 durchgeführten Veranstaltungen fanden zwei Geburtstagsfeiern, an denen acht Erwachsene und 17 Kinder teilnahmen, statt. Für 2007 hat sich die Verwaltung des Jugendamtes dennoch entschlossen, aus Kostengründen in den Monaten April bis September bis auf Weiteres keine regelmäßigen Monatsveranstaltungen mehr anzubieten, da in diesem Jahreszeitraum das in den letzten Jahren anhaltend gute Wetter an besagten Sonntagen die Familien offensichtlich eher zur Durchführung von eigenen Außenaktivitäten anstatt zum Besuch der "Kerpener Kindertheaterbühne“ bewogen hat. Darüber hinaus finden in der Sommersaison zunehmend für Kinder interessante Veranstaltungen statt, die an anderen Aufführungsorten (Capitol-Kino, Bürgerpark Horrem, Schlosspark Türnich etc.) und von anderen Anbietern (Capitol-Kino, Kerpener-Sommer-Team, Kulturabteilung, aber auch reisende Puppenbühnen, Wanderzirkusse etc.) durchgeführt werden. Insofern schließt sich diese Angebotslücke größtenteils wieder. Nachfolgend eine Tabellenübersicht mit den wichtigsten Daten. Da die Gagen vertraglich einer Schweigepflicht unterliegen, sind die jeweiligen Veranstaltungen nur in ihrer Gesamtfinanzierungssumme aufgeführt. DATUM 15.01. 12.02. 12.03. 02.04. 07.05. *1) 02.07. *2) 13.08. *3) 10.09. 15.10. 12.11. 17.12. *4) 10x TITEL KÜNSTLER Die Jagd im Internet Die Mimosen, Düren Zauberei, Jonglage und Clownerie Clown Tiftof, Neuss Die Prinzessin auf der Erbse Theater 1+1, Wipperfürth Das kleine Ich bin Ich Fingerhut-Theater, Melsbach Kommissar Klotzigs schlimmster Fall Die Spaßvögel, Sindorf Die Trommeln von Papagonia Die Mimosen, Düren Rockmusik für Kinder Pelemele, Köln Das Donnerwetter der 7 Weltwunder Comedy-Artist Guido Hoehne, Düsseldorf Die Wunschhändlerin L’una Theater, Beulich Frau Holle Doris Friedman, Alsenz Diverse Musik- und Theateraufführungen Weihnachtsmarkt auf Burg Bergerhausen Besucherdurchschnitt: 99 Personen BESU- AUSCHER GABEN 80 EINFINANNAHMEN ZIERUNG 501,00 147 +107,00 155 35,00 98 251,00 78 0,00 52 738,00 180 600,00 16 432,50 45 493,00 136 64,00 Genaue Besucherzahlen nicht ermittelbar. Finanzierung über Kostenstellen von 10.2. 987 5.669,50 2.662,00 3.007,50 *1) = Aufführung als Veranstaltung des Capitol-Kinos in dortiger fiskalischer Zuständigkeit. Aufgrund der terminlichen Abstimmung wurde daher auf eine eigene Veranstaltung in städtischer Trägerschaft im gleichen Monat verzichtet. Beschlussvorlage 235.06 Seite 6 *2) = Aufführung im Rahmen des „Kerpener Sommers“ im Bürgerpark Horrem. Der Anteil der externen und somit zahlenden Zuschauer lag bei 15 Personen. *3) = Aufführung im Rahmen des Schlosskonzertes in Türnich in Zusammenarbeit mit Abt. 10.2. Der Eintritt für Kinder war frei. Es erfolgte eine pauschale Kostenbeteiligung durch Abt. 23.3. Die Besucherzahl bezieht sich ausschließlich auf das Konzert von „Pelemele“. *4) = Aufführungen im Rahmen des Weihnachtsmarktes auf Burg Bergerhausen, veranstaltet von Abt. 10.2. Der Eintritt für Kinder war frei. Aufgrund der terminlichen Abstimmung wurde daher auf eine eigene Veranstaltung von Abt. 23.3 im gleichen Monat verzichtet. ZUSAMMENFASSUNG AUFWENDUNGEN KTB 2006 Finanzierungsbeträge 01-11/06 (siehe Tabelle) Künstlersozialversicherungsbeiträge 2006 Gesamtfinanzierungsbetrag KTB 2006 BETRAG 3.007,50 132,39 3.139,89 Nachstehend einige Presseauszüge von den vorstehend aufgeführten Maßnahmen und Veranstaltungen. Beschlussvorlage 235.06 Seite 7 Beschlussvorlage 235.06 Seite 8 Beschlussvorlage 235.06 Seite 9 Beschlussvorlage 235.06 Seite 10 Beschlussvorlage 235.06 Seite 11 Beschlussvorlage 235.06 Seite 12 Beschlussvorlage 235.06 Seite 13