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Beschlussvorlage (Standort Kindergarten Blatzheim: - Ergänzende Kostenschätzung am Standort Kerpener Weg und Giffelsberger Weg - Prüfung Standort alte Grundschule - Prüfung alternativer Standorte innerhalb des Ortes)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
22 kB
Datum
13.02.2007
Erstellt
06.08.08, 01:15
Aktualisiert
06.08.08, 01:15
Beschlussvorlage (Standort Kindergarten Blatzheim: 
- Ergänzende Kostenschätzung am Standort Kerpener Weg und Giffelsberger Weg
- Prüfung Standort alte Grundschule
- Prüfung alternativer Standorte innerhalb des Ortes) Beschlussvorlage (Standort Kindergarten Blatzheim: 
- Ergänzende Kostenschätzung am Standort Kerpener Weg und Giffelsberger Weg
- Prüfung Standort alte Grundschule
- Prüfung alternativer Standorte innerhalb des Ortes) Beschlussvorlage (Standort Kindergarten Blatzheim: 
- Ergänzende Kostenschätzung am Standort Kerpener Weg und Giffelsberger Weg
- Prüfung Standort alte Grundschule
- Prüfung alternativer Standorte innerhalb des Ortes) Beschlussvorlage (Standort Kindergarten Blatzheim: 
- Ergänzende Kostenschätzung am Standort Kerpener Weg und Giffelsberger Weg
- Prüfung Standort alte Grundschule
- Prüfung alternativer Standorte innerhalb des Ortes) Beschlussvorlage (Standort Kindergarten Blatzheim: 
- Ergänzende Kostenschätzung am Standort Kerpener Weg und Giffelsberger Weg
- Prüfung Standort alte Grundschule
- Prüfung alternativer Standorte innerhalb des Ortes) Beschlussvorlage (Standort Kindergarten Blatzheim: 
- Ergänzende Kostenschätzung am Standort Kerpener Weg und Giffelsberger Weg
- Prüfung Standort alte Grundschule
- Prüfung alternativer Standorte innerhalb des Ortes)

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Inhalt der Datei

STADT KERPEN DIE BÜRGERMEISTERIN Amt/Abteilung: 22.1 / Kindertagesbetreuung Az.: TOP Drs.-Nr.: 234.06 Datum : Beratungsfolge Jugendhilfeausschuss Termin 01.02.2007 Stadtrat X 21.12.2006 Bemerkungen 13.02.2007 Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Standort Kindergarten Blatzheim: - Ergänzende Kostenschätzung am Standort Kerpener Weg und Giffelsberger Weg - Prüfung Standort alte Grundschule - Prüfung alternativer Standorte innerhalb des Ortes X Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage) Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : HhSt.: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : HhSt.: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Beschlussentwurf: Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung ergänzend folgende Standorte kostenmäßig weiter zu untersuchen: - Neubau einer zweigruppigen Kita als Solitärgebäude auf dem Gelände alte Grundschule (Modell A) - zweigeschossiger Anbau einer zweigruppigen Kindertageseinrichtung an das bestehende Gebäude alte Grundschule (Modell B) - Spielplatz Bergstraße Beschlussausfertigung soll erhalten: Sachbearb eiter/in Abteilungsleiter/in Amtsleiter/in Zuständiger Dezernent Mitzeichnung Amt 20 Erster Beigeordne ter und Kämmerer Bürgermeisterin Büro des Rates Begründung: Die Verwaltung wurde vom Jugendhilfeausschuss in der Sitzung vom 07.12.2006, vom Rat in der Sitzung vom 12.12.2006 und durch den Fraktionsantrag 234.06 der CDU vom 20.12.2006 beauftragt die Kostenschätzung für die Standorte Kerpener Weg und Giffelsberger Weg zu ergänzen, den Standort alte Grundschule einer Prüfung zu unterziehen und alternative Standorte innerhalb des Stadtteils Blatzheim zu suchen. 1. Standort Kerpener Weg Abriss des vorh. Gebäudes und Neubaus einer KITA auf dem derzeit genutzten Kirchengelände (Variante 3 der Vorlage vom 07.12.2006) Stellungnahme zur Bauzeit Die einjährige Bauzeit wurde im Fraktionsantrag in Frage gestellt. Laut Forderung der Unteren Wasser-, Abfall-, Wirtschafts- und Bodenschutzbehörde ist die bestehende Einrichtung vor dem Abriss von einem Gutachter auf Schadstoffe zu untersuchen, dieselben zu deklarieren und entsprechend zu entsorgen, bevor die Abbrucharbeiten entsprechend ausgeschrieben und beauftragt werden können. Hierfür sind mindestens 2 Monate einzuplanen. Für den Abbruch sind dann mindestens 4 Wochen bei getrennter Baustoffentsorgung und Einebnung der Grundstücksfläche einzukalkulieren. Von der Auftragsvergabe bis zur Erstellung der neuen Einrichtung sind mindestens 8 Monate einzukalkulieren. Weitere vier Wochen werden für die Außenanlagenarbeiten benötigt, je nach Wetterlage. D. h. eine Bauzeit von mindestens 1 Jahr ist vollkommen realistisch und als untere Grenze anzusetzten. Stellungnahme zur Höhe der Kosten für die Wiederherstellung der Außenanlage nach Abbruch und Neubau Die Kosten zur Erstellung der Außenanlagen sind genauso hoch anzusetzen wie bei einem Neubau, da der bestehende Baukörper durch den Anbau eines Mehrzweckraumes und durch die Anpassung des Raumangebotes an zeitgemäße pädagogische Anforderungen gravierend verändert wird. Dies hat leider zu Folge, dass die erst vor kurzer Zeit neu angelegte Außenanlage zerstört wird und neu aufgebaut werden muss. 2. Standort Giffelsberger Weg (siehe Anlage 1) Neubau einer zweigruppigen Kindertagesstätte auf einem städt. Grundstück (Variante 2 der Vorlage vom 07.12.2006) Geschätzte Kosten für die Außenanlagen und Stellungnahme zu Parkplätzen und Wendemöglichkeit Ausgangsberechnung Neubau auf einem städt. Grundstück: Herrichten und Erschließen KSTG 200 15.000 € Baukosten, KSTG 300 + 400 610.000 € Außenanlagen, KSTG 500 105.100 € Baunebenkosten KGST 700 22.000 € Mehrwertsteuererhöhung ab 1.1.2007 ca. 4.000 € ________________________________________________ Bruttogesamtkosten Neubau 756.100 € + 10% Verwaltungskosten 831.710 € gerundet 832.000 € Beschlussvorlage 234.06 Seite 2 Bei den Außenanlagen handelt es sich um die Kostengruppe KSTG 500, die wie folgt berechnet wurde: Die Kosten für die Außenanlagen werden üblicherweise mit 4,5% - 6 % der Baukosten angesetzt. Eine Rückfrage bei der Erftland Wohnungsbaugesellschaft, die die Kindertagesstätte in Buir gebaut hat, ergab, dass sich die Kosten für die Herstellung der Außenanlagen im Jahr 2003 auf 94.000 € beliefen. Da die Grundstücksgrößen in Buir und in Blatzheim ähnlich sind, die Aufwendungen für die Erstellung der Zaunanlage somit gleich hoch veranschlagt werden muss, sollten auch bei dieser Kalkulation 94.000 € plus 6.000 € für Bäume als Schattenspender, die in Buir bereits vorhanden waren, somit insgesamt 100.000 € angesetzt werden. Diese Kosten beinhalten auch die Zuwegungsflächen im Eingangsbereich. Für die zweigruppige Einrichtung sind gemäß Sonderbauvorschriften 2 – 3 Parkplätze erforderlich. Die Herstellungskosten für 1 Parkplatz werden mit 1.200,00 € veranschlagt. 3 x 1.200,00 € = 3.600,00 € plus 1.500,00 für den Revisionsschacht = 5.100,00 €. Somit wurden 105.100,00 € in der Kostengruppe 500 für Außenanlagen angesetzt. Für eine Wendemöglichkeit in Form eines Kreissegmentes auf dem Grundstück Giffelsberger Weg wurden anlog der Planung Kita Wahlenpfad Kosten in Höhe von 5.500,-€ ermittelt, so dass sich die Außenanlagenkosten, einschließlich eines weiteren Parkplatzes mit Kosten in Höhe von 1.200 € von 105.100 € auf 111.800 €, gerundet 112.000 € erhöhen. Überarbeitete Kostenzusammenstellung für einen Neubau auf einem städt. Grundstück: Herrichten und Erschließen KSTG 200 15.000 € Baukosten, KSTG 300 + 400 610.000 € Außenanlagen, KSTG 500 112.000 € Baunebenkosten KGST 700 22.000 € Mehrwertsteuererhöhung ab 1.1.2007 ca. 4.000 € __________________________________________________ Bruttogesamtkosten Neubau 763.000 € + 10% Verwaltungskosten 839.300 € gerundet 840.000 € 3. Standort alte Grundschule (Fraktionsantrag 234.06) Im folgenden werden zum vorgenannten Standort 3 Möglichkeiten mit einer Kurzbewertung, unter Berücksichtigung planungsrechtlicher und denkmalrechtlicher Aspekte dargestellt. Eine Wirtschaftlichkeitsberechnung konnte aus zeitlichen Gründen nicht erfolgen. Nachstehend aufgeführte Hinweise gelten für alle 3 Modelle: - Es müssen 46 Parkplätze für die MZH auf dem Grundstück der alten Grundschule bereitgehalten werden. Durch die zusätzliche Nutzung für einen neuen Kindergarten müssen möglicherweise Stellplätze entfallen. Die Ersatzstellplätze für Veranstaltungen in MZH werden abhängig von der Entwurfskonzeption des neuen Kindergartens entweder auf dem Grundstück der alten Grundschule oder alternativ auf umliegenden städt. Flächen nachgewiesen. - Der private Kindergarten erhebt zur Deckung des Trägeranteils einen Mitgliedsbeitrag von mtl. 5,-€, was bei Nutzung des gleichen Standortes durch eine Einrichtung in städt. Trägerschaft, wo dieser Beitrag nicht erhoben wird, zu Diskussionen in der Elternschaft führen kann. Modell A: (siehe Anlage 2) Beschlussvorlage 234.06 Seite 3 Bei diesem Modell soll ein eingeschossiger Neubau einer zweigruppigen KITA einschl. Mehrzweckraum als Solitärgebäude auf dem Grundstück Alte Grundschule errichtet werden. - - Vorteile Die bestehenden Einrichtungen (KITA und JUZE) werden baulich nicht beeinträchtigt. Der Betrieb der o.g. Einrichtungen und auch der kath. KITA am Kerpener Weg können während der Baumaßnahme aufrecht gehalten werden. Mit der Baumaßnahme könnte rechtzeitig begonnen werden, so dass dieselbe vor dem 1.8.2008 fertig gestellt werden könnte. Bedingungen Es müssen von 6 Anliegern Teilflächen gekauft werden, damit eine ausreichend große Außenfläche für die beiden KITA’s zur Verfügung gestellt werden kann. Es muss ein Lärmschutzgutachten erstellt werden, Kosten ca. 2.000,00 € Es müssen 46 Stk. Parkplätze für die MZH auf dem bestehenden Schulhof bereitgehalten werden. Nachteile Zusätzlicher Elternbeitrag privater Kindergarten Modell B: (siehe Anlage 3) Bei diesem Modell soll ein zweigeschossiger Anbau zur Unterbringung einer zweigruppigen KITA einschl. Mehrzweckraum an die alte Grundschule errichtet werden mit der Option die beiden KITA’s bei Bedarf bautechnisch miteinander in Verbindung bringen zu können. - - - - Vorteile Die bestehende Einrichtungen (KITA und JUZE) werden baulich sehr geringfügig beeinträchtigt. Bauleitplanungsrechtlich bestehen keine Bedenken gegen einen Anbau an das denkmalgeschützte Gebäude. Der Betrieb der o.g. Einrichtungen und auch der kath. KITA am Kerpener Weg können während der Baumaßnahme aufrecht gehalten werden. Mit der Baumaßnahme könnte rechtzeitig begonnen werden, so dass dieselbe vor dem 1.8.2008 fertig gestellt werden könnte. Bedingungen Es müssen von 6 Anliegern Teilflächen (im geringerem Umfang als bei Modell A) gekauft werden, damit eine ausreichend große Außenfläche für die beiden KITA’s zur Verfügung gestellt werden kann. Der Denkmalschutz fordert eine offene, filigrane Verbindung zwischen Alt- und Neubau, damit der Bestand noch als Solitärgebäude wahrzunehmen ist. Erfahrungsgemäß ist dies (JUZE Kölner Strasse) wg. der hohen technischen Anforderungen an die Glaskonstruktionen (u. a. Brandschutz) sowohl bei der Erstellung als auch bei den Folgekosten (Reinigung) sehr kostenträchtig. Es muss ein Lärmschutzgutachten vorgelegt werden, Kostenpunkt ca. 2.000,00 € Es müssen 46 Stk. Parkplätze für die MZH auf dem Schulgrundstück bereitgehalten werden. Nachteile Zusätzlicher Elternbeitrag privater Kindergarten Modell C: (siehe Anlage 4) Beschlussvorlage 234.06 Seite 4 Bei diesem Modell soll eine zweigruppige städt. KITA im Erdgeschoss der alten Schule untergebracht werden. Das hätte zur Folge, dass für das JUZE neue Räumlichkeiten geschaffen werden müssten. Vorteile nicht ersichtlich - - - Bedingungen Es muss ein Lärmschutzgutachten vorgelegt werden, Kostenpunkt ca. 2.000,00 € Sollte das JUZE auch auf dem alten Schulhof errichtet werden, muss eine Ersatzfläche für die notwendigen Parkplätze der MZH zur Verfügung gestellt werden. Nachteile Der Realisierungszeitraum zur Umsetzung dieses Baumodells ist wesentlich größer als der bei den vorgenannten Modellen, da zuerst ein neues Jugendzentrum gebaut werden müsste. Auch für die Betreuungsgruppe und andere Nutzer des Multifunktionsraumes im EG des alten Gebäudes muss ein Ersatzraum geschaffen oder gesucht werden. Die bestehende KITA wird durch die Baumaßnahmen in der Weise beeinträchtigt, als das zuerst der Eingangsbereich von der Hofseite auf die gegenüberliegende Gebäudeseite verlegt werden müsste. Zudem ist während der Umbaumaßnahmen im Erdgeschoss permanent mit Baulärm zu rechnen. Bei Modell A und B können alle, nach neuesten Erkenntnissen erforderlichen Aspekte bzgl. des Raumprogramm berücksichtigt werden, was bei Modell C voraussichtlich wegen der denkmalgeschützten Bausubtanz nur eingeschränkt zu realisieren ist. 4. Alternative Standorte innerhalb des Ortes 4.1 Bolzplatz hinter der Mehrzweckhalle Nach planungsrechtlicher Beurteilung ist dieser Standort nicht genehmigungsfähig und eine Änderung des B.-Planes erscheint nicht zielführend. 4.2 Spielplatz Bergstr. (siehe Anlage 5) Im Flächennutzungsplan ist der Bereich als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Es ist kein Bebauungsplan vorhanden, insofern erfolgt eine Beurteilung gem. § 34 BauGB. Ein Schallschutzgutachten mit Verträglichkeitsnachweis zur Wohnnutzung ist erforderlich. Landschaftsschutz besteht an diesem Standort nicht. Der Standort liegt nach derzeitiger Rechtslage nicht im Hochwasserschutzbereich, jedoch muss damit gerechnet werden, dass bei einer derzeit in Bearbeitung sich befindlichen Neufestsetzung der Hochwasserschutzbereiche dieser Bereich möglicherweise einbezogen wird. Dieser Standort ist nach planungsrechtlicher Beurteilung genehmigungsfähig, wenn der Schallschutz für die umliegende Wohnnutzung nachgewiesen werden kann. Bzgl. der Höhe der Baukosten kann die Berechnung zum Standort Giffelberg Weg in Höhe von zu Grunde gelegt werden. Verwaltungsvorschlag Beschlussvorlage 234.06 Seite 5 In Wertung der vorgenannten Ausführungen schlägt die Verwaltung vor, eingehend die Kosten für die nachstehend genannten Standorte zu untersuchen. - Alte Grundschule Modell A - Alte Grundschule Modell B - Spielplatz Bergstraße Beschlussvorlage 234.06 Seite 6