Daten
Kommune
Kerpen
Größe
22 kB
Datum
13.02.2007
Erstellt
06.08.08, 01:15
Aktualisiert
06.08.08, 01:15
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT KERPEN
DIE BÜRGERMEISTERIN
Amt/Abteilung: 22.1 / Kindertagesbetreuung
Az.:
TOP
Drs.-Nr.: 234.06
Datum :
Beratungsfolge
Jugendhilfeausschuss
Termin
01.02.2007
Stadtrat
X
21.12.2006
Bemerkungen
13.02.2007
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Standort Kindergarten Blatzheim:
- Ergänzende Kostenschätzung am Standort Kerpener Weg und Giffelsberger Weg
- Prüfung Standort alte Grundschule
- Prüfung alternativer Standorte innerhalb des Ortes
X
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage)
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
HhSt.:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
HhSt.:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Beschlussentwurf:
Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung
ergänzend folgende Standorte kostenmäßig weiter zu untersuchen:
- Neubau einer zweigruppigen Kita als Solitärgebäude auf dem Gelände alte Grundschule (Modell A)
- zweigeschossiger Anbau einer zweigruppigen Kindertageseinrichtung an das bestehende Gebäude
alte Grundschule (Modell B)
- Spielplatz Bergstraße
Beschlussausfertigung soll erhalten:
Sachbearb
eiter/in
Abteilungsleiter/in
Amtsleiter/in
Zuständiger
Dezernent
Mitzeichnung
Amt 20
Erster
Beigeordne
ter und
Kämmerer
Bürgermeisterin Büro des
Rates
Begründung:
Die Verwaltung wurde vom Jugendhilfeausschuss in der Sitzung vom 07.12.2006, vom Rat in der
Sitzung vom 12.12.2006 und durch den Fraktionsantrag 234.06 der CDU vom 20.12.2006
beauftragt die Kostenschätzung für die Standorte Kerpener Weg und Giffelsberger Weg zu
ergänzen, den Standort alte Grundschule einer Prüfung zu unterziehen und alternative Standorte
innerhalb des Stadtteils Blatzheim zu suchen.
1. Standort Kerpener Weg
Abriss des vorh. Gebäudes und Neubaus einer KITA auf dem derzeit genutzten Kirchengelände
(Variante 3 der Vorlage vom 07.12.2006)
Stellungnahme zur Bauzeit
Die einjährige Bauzeit wurde im Fraktionsantrag in Frage gestellt. Laut Forderung der Unteren
Wasser-, Abfall-, Wirtschafts- und Bodenschutzbehörde ist die bestehende Einrichtung vor dem
Abriss von einem Gutachter auf Schadstoffe zu untersuchen, dieselben zu deklarieren und
entsprechend zu entsorgen, bevor die Abbrucharbeiten entsprechend ausgeschrieben und
beauftragt werden können. Hierfür sind mindestens 2 Monate einzuplanen. Für den Abbruch sind
dann mindestens 4 Wochen bei getrennter Baustoffentsorgung und Einebnung der
Grundstücksfläche einzukalkulieren. Von der Auftragsvergabe bis zur Erstellung der neuen
Einrichtung sind mindestens 8 Monate einzukalkulieren. Weitere vier Wochen werden für die
Außenanlagenarbeiten benötigt, je nach Wetterlage.
D. h. eine Bauzeit von mindestens 1 Jahr ist vollkommen realistisch und als untere Grenze
anzusetzten.
Stellungnahme zur Höhe der Kosten für die Wiederherstellung der Außenanlage nach
Abbruch und Neubau
Die Kosten zur Erstellung der Außenanlagen sind genauso hoch anzusetzen wie bei einem
Neubau, da der bestehende Baukörper durch den Anbau eines Mehrzweckraumes und durch die
Anpassung des Raumangebotes an zeitgemäße pädagogische Anforderungen gravierend
verändert wird. Dies hat leider zu Folge, dass die erst vor kurzer Zeit neu angelegte Außenanlage
zerstört wird und neu aufgebaut werden muss.
2. Standort Giffelsberger Weg (siehe Anlage 1)
Neubau einer zweigruppigen Kindertagesstätte auf einem städt. Grundstück (Variante 2 der
Vorlage vom 07.12.2006)
Geschätzte Kosten für die Außenanlagen und Stellungnahme zu Parkplätzen und Wendemöglichkeit
Ausgangsberechnung Neubau auf einem städt. Grundstück:
Herrichten und Erschließen KSTG 200
15.000 €
Baukosten, KSTG 300 + 400
610.000 €
Außenanlagen, KSTG 500
105.100 €
Baunebenkosten KGST 700
22.000 €
Mehrwertsteuererhöhung ab 1.1.2007 ca.
4.000 €
________________________________________________
Bruttogesamtkosten Neubau
756.100 €
+ 10% Verwaltungskosten
831.710 €
gerundet
832.000 €
Beschlussvorlage 234.06
Seite 2
Bei den Außenanlagen handelt es sich um die Kostengruppe KSTG 500, die wie folgt berechnet
wurde:
Die Kosten für die Außenanlagen werden üblicherweise mit 4,5% - 6 % der Baukosten
angesetzt. Eine Rückfrage bei der Erftland Wohnungsbaugesellschaft, die die Kindertagesstätte in
Buir gebaut hat, ergab, dass sich die Kosten für die Herstellung der Außenanlagen im Jahr 2003
auf 94.000 € beliefen. Da die Grundstücksgrößen in Buir und in Blatzheim ähnlich sind, die
Aufwendungen für die Erstellung der Zaunanlage somit gleich hoch veranschlagt werden muss,
sollten auch bei dieser Kalkulation 94.000 € plus 6.000 € für Bäume als Schattenspender, die in
Buir bereits vorhanden waren, somit insgesamt 100.000 € angesetzt werden. Diese Kosten
beinhalten auch die Zuwegungsflächen im Eingangsbereich.
Für die zweigruppige Einrichtung sind gemäß Sonderbauvorschriften 2 – 3 Parkplätze erforderlich.
Die Herstellungskosten für 1 Parkplatz werden mit 1.200,00 € veranschlagt.
3 x 1.200,00 € = 3.600,00 € plus 1.500,00 für den Revisionsschacht = 5.100,00 €.
Somit wurden 105.100,00 € in der Kostengruppe 500 für Außenanlagen angesetzt.
Für eine Wendemöglichkeit in Form eines Kreissegmentes auf dem Grundstück Giffelsberger
Weg wurden anlog der Planung Kita Wahlenpfad Kosten in Höhe von 5.500,-€ ermittelt, so dass
sich die Außenanlagenkosten, einschließlich eines weiteren Parkplatzes mit Kosten in Höhe von
1.200 € von 105.100 € auf 111.800 €, gerundet 112.000 € erhöhen.
Überarbeitete Kostenzusammenstellung für einen Neubau auf einem städt. Grundstück:
Herrichten und Erschließen KSTG 200
15.000 €
Baukosten, KSTG 300 + 400
610.000 €
Außenanlagen, KSTG 500
112.000 €
Baunebenkosten KGST 700
22.000 €
Mehrwertsteuererhöhung ab 1.1.2007 ca.
4.000 €
__________________________________________________
Bruttogesamtkosten Neubau
763.000 €
+ 10% Verwaltungskosten
839.300 €
gerundet
840.000 €
3. Standort alte Grundschule (Fraktionsantrag 234.06)
Im folgenden werden zum vorgenannten Standort 3 Möglichkeiten mit einer Kurzbewertung, unter
Berücksichtigung planungsrechtlicher und denkmalrechtlicher Aspekte dargestellt. Eine
Wirtschaftlichkeitsberechnung konnte aus zeitlichen Gründen nicht erfolgen.
Nachstehend aufgeführte Hinweise gelten für alle 3 Modelle:
- Es müssen 46 Parkplätze für die MZH auf dem Grundstück der alten Grundschule
bereitgehalten werden. Durch die zusätzliche Nutzung für einen neuen Kindergarten müssen
möglicherweise Stellplätze entfallen. Die Ersatzstellplätze für Veranstaltungen in MZH werden
abhängig von der Entwurfskonzeption des neuen Kindergartens entweder auf dem Grundstück
der alten Grundschule oder alternativ auf umliegenden städt. Flächen nachgewiesen.
- Der private Kindergarten erhebt zur Deckung des Trägeranteils einen Mitgliedsbeitrag von mtl.
5,-€, was bei Nutzung des gleichen Standortes durch eine Einrichtung in städt. Trägerschaft, wo
dieser Beitrag nicht erhoben wird, zu Diskussionen in der Elternschaft führen kann.
Modell A: (siehe Anlage 2)
Beschlussvorlage 234.06
Seite 3
Bei diesem Modell soll ein eingeschossiger Neubau einer zweigruppigen KITA einschl.
Mehrzweckraum als Solitärgebäude auf dem Grundstück Alte Grundschule errichtet werden.
-
-
Vorteile
Die bestehenden Einrichtungen (KITA und JUZE) werden baulich nicht beeinträchtigt.
Der Betrieb der o.g. Einrichtungen und auch der kath. KITA am Kerpener Weg können
während der Baumaßnahme aufrecht gehalten werden.
Mit der Baumaßnahme könnte rechtzeitig begonnen werden, so dass dieselbe vor dem
1.8.2008 fertig gestellt werden könnte.
Bedingungen
Es müssen von 6 Anliegern Teilflächen gekauft werden, damit eine ausreichend große
Außenfläche für die beiden KITA’s zur Verfügung gestellt werden kann.
Es muss ein Lärmschutzgutachten erstellt werden, Kosten ca. 2.000,00 €
Es müssen 46 Stk. Parkplätze für die MZH auf dem bestehenden Schulhof bereitgehalten
werden.
Nachteile
Zusätzlicher Elternbeitrag privater Kindergarten
Modell B: (siehe Anlage 3)
Bei diesem Modell soll ein zweigeschossiger Anbau zur Unterbringung einer zweigruppigen KITA
einschl. Mehrzweckraum an die alte Grundschule errichtet werden mit der Option die beiden
KITA’s bei Bedarf bautechnisch miteinander in Verbindung bringen zu können.
-
-
-
-
Vorteile
Die bestehende Einrichtungen (KITA und JUZE) werden baulich sehr geringfügig
beeinträchtigt.
Bauleitplanungsrechtlich bestehen keine Bedenken gegen einen Anbau an das
denkmalgeschützte Gebäude.
Der Betrieb der o.g. Einrichtungen und auch der kath. KITA am Kerpener Weg können
während der Baumaßnahme aufrecht gehalten werden.
Mit der Baumaßnahme könnte rechtzeitig begonnen werden, so dass dieselbe vor dem
1.8.2008 fertig gestellt werden könnte.
Bedingungen
Es müssen von 6 Anliegern Teilflächen (im geringerem Umfang als bei Modell A) gekauft
werden, damit eine ausreichend große Außenfläche für die beiden KITA’s zur Verfügung
gestellt werden kann.
Der Denkmalschutz fordert eine offene, filigrane Verbindung zwischen Alt- und Neubau,
damit der Bestand noch als Solitärgebäude wahrzunehmen ist. Erfahrungsgemäß ist dies
(JUZE Kölner Strasse) wg. der hohen technischen Anforderungen an die
Glaskonstruktionen (u. a. Brandschutz) sowohl bei der Erstellung als auch bei den
Folgekosten (Reinigung) sehr kostenträchtig.
Es muss ein Lärmschutzgutachten vorgelegt werden, Kostenpunkt ca. 2.000,00 €
Es müssen 46 Stk. Parkplätze für die MZH auf dem Schulgrundstück bereitgehalten
werden.
Nachteile
Zusätzlicher Elternbeitrag privater Kindergarten
Modell C: (siehe Anlage 4)
Beschlussvorlage 234.06
Seite 4
Bei diesem Modell soll eine zweigruppige städt. KITA im Erdgeschoss der alten Schule
untergebracht werden. Das hätte zur Folge, dass für das JUZE neue Räumlichkeiten geschaffen
werden müssten.
Vorteile
nicht ersichtlich
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Bedingungen
Es muss ein Lärmschutzgutachten vorgelegt werden, Kostenpunkt ca. 2.000,00 €
Sollte das JUZE auch auf dem alten Schulhof errichtet werden, muss eine Ersatzfläche für
die notwendigen Parkplätze der MZH zur Verfügung gestellt werden.
Nachteile
Der Realisierungszeitraum zur Umsetzung dieses Baumodells ist wesentlich größer als der
bei den vorgenannten Modellen, da zuerst ein neues Jugendzentrum gebaut werden
müsste.
Auch für die Betreuungsgruppe und andere Nutzer des Multifunktionsraumes im EG des
alten Gebäudes muss ein Ersatzraum geschaffen oder gesucht werden.
Die bestehende KITA wird durch die Baumaßnahmen in der Weise beeinträchtigt, als das
zuerst der Eingangsbereich von der Hofseite auf die gegenüberliegende Gebäudeseite
verlegt werden müsste. Zudem ist während der Umbaumaßnahmen im Erdgeschoss
permanent mit Baulärm zu rechnen.
Bei Modell A und B können alle, nach neuesten Erkenntnissen erforderlichen Aspekte bzgl.
des Raumprogramm berücksichtigt werden, was bei Modell C voraussichtlich wegen der
denkmalgeschützten Bausubtanz nur eingeschränkt zu realisieren ist.
4. Alternative Standorte innerhalb des Ortes
4.1 Bolzplatz hinter der Mehrzweckhalle
Nach planungsrechtlicher Beurteilung ist dieser Standort nicht genehmigungsfähig und eine
Änderung des B.-Planes erscheint nicht zielführend.
4.2 Spielplatz Bergstr. (siehe Anlage 5)
Im Flächennutzungsplan ist der Bereich als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Es ist kein
Bebauungsplan vorhanden, insofern erfolgt eine Beurteilung gem. § 34 BauGB. Ein
Schallschutzgutachten mit Verträglichkeitsnachweis zur Wohnnutzung ist erforderlich.
Landschaftsschutz besteht an diesem Standort nicht. Der Standort liegt nach derzeitiger
Rechtslage nicht im Hochwasserschutzbereich, jedoch muss damit gerechnet werden, dass bei
einer derzeit in Bearbeitung sich befindlichen Neufestsetzung der Hochwasserschutzbereiche
dieser Bereich möglicherweise einbezogen wird. Dieser Standort ist nach planungsrechtlicher
Beurteilung genehmigungsfähig, wenn der Schallschutz für die umliegende Wohnnutzung
nachgewiesen werden kann.
Bzgl. der Höhe der Baukosten kann die Berechnung zum Standort Giffelberg Weg in Höhe von zu
Grunde gelegt werden.
Verwaltungsvorschlag
Beschlussvorlage 234.06
Seite 5
In Wertung der vorgenannten Ausführungen schlägt die Verwaltung vor, eingehend die Kosten für
die nachstehend genannten Standorte zu untersuchen.
- Alte Grundschule Modell A
- Alte Grundschule Modell B
- Spielplatz Bergstraße
Beschlussvorlage 234.06
Seite 6