Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
11 kB
Datum
09.03.2006
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
A 142/2006
Az.:
Amt: - 100 BeschlAusf.: - 100 Datum: 15.02.2006
Den beigefügten Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen leite ich an die zuständigen Ausschüsse
weiter.
Beratungsfolge
Hauptausschuss
Betrifft:
Termin
09.03.2006
Bemerkungen
Antrag bzgl. Gleichbehandlung von Stadtverordneten und BürgerInnen im
Zusammenhang mit Bürgeranträgen
Finanzielle Auswirkungen:
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 15.02.2006
Stellungnahme der Verwaltung:
1. Behandlung von Anregungen und Beschwerden gem. § 24 GO NW (Bürgeranträge)
Gemäß § 24 GO NW und § 6 der Hauptsatzung der Stadt Erftstadt werden Bürgeranträge wie folgt
behandelt:
Anregungen und Beschwerden werden dem zuständigen Fachausschuss zur Beratung und
Beschlussfassung zugeleitet. Die Petenten erhalten eine Einladung zur Sitzung des Fachgremiums sowie eine Ausfertigung der Verwaltungsstellungnahmen.
Sofern weitere Gremien im Rahmen der Beratung und Beschlussfassung beteiligt werden, werden
die Petenten ebenfalls zu den jeweiligen Sitzungen eingeladen.
Nach Beratung und Beschlussfassung erfolgt durch das zuständige Fachamt / Eigenbetrieb eine
schriftliche Unterrichtung der Petenten über das Ergebnis der Beratung der Anregung bzw.
Beschwerde.
2. Behandlung von Anträgen der Fraktionen
Anträge von Fraktionen bzw. antragsberechtigten Stadtverordneten werden den zuständigen
Fachausschüssen zur Beratung und Beschlussfassung zugeleitet.
Durch die Versendung der Einladungen an alle Stadtverordneten ist die Einladung und
Unterrichtung des bzw. der Antragsteller sichergestellt.
Die Unterrichtung der Antragsteller erfolgt abschließend durch die Übersendung der
Niederschriften an alle Stadtverordneten.
Eine erneute Unterrichtung des / der jeweiligen Petenten bei späterer Änderung der Rechtslage
bzw. der Sachlage wird bisher nicht praktiziert.
Bei dem „Bürgerantrag“ - Verkehrsberuhigung der L33 – handelt es sich um eine Anregung aus
dem Jahr 2003 der abschließend im Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr am
10.02.2004 behandelt wurde. Der Petent wurde über das Ergebnis der Beratungen unterrichtet.
In der Sitzung des Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr am 30.08.2005 wurde auf den
Ausführungsstand des B7/2803 hingewiesen sowie der A8/0594 „Sachstandbericht
Verkehrsberuhigungsmaßnahmen L 33“ behandelt.
Der Ausschuss wurde letztmalig mit der Beschlusskontrolle zur Sitzung des Ausschuss für
öffentliche Ordnung Verkehr am 26.01.2006 über die Beschlussausführung des B7/2803
informiert.
Dem Petenten wurde jederzeit telefonisch Auskunft über die Beschlussausführung erteilt.
3. Gleichbehandlung von Stadtverordneten und Petenten
Bei derzeit jährlich über 210 Anregungen und Beschwerden (Mittelwert aus den Jahren 1994 bis
2004) und einer Gesamtvorgangszahl von über 3000 Vorgängen in einer Wahlperiode
(Okt. 1999 bis Sept. 2004: - 3708 - Vorlagen und Okt. 2004 bis Dez.2005 - 1047- Vorlagen
sowie aktuell von Jan. 2006 bis 15.02.2006 - 213 - Vorlagen) ist zur Umsetzung des Antrages
bzgl. der Information der Petenten über zwischenzeitliche Änderungen der Sach- und Rechtslage
die Einrichtung einer zusätzlichen Stelle erforderlich. Sofern dies auch die Information bzw.
Unterrichtung über Anregungen und Beschwerden aus Vorjahren umfassen soll, ist ein zusätzlicher Personalbedarf gegeben.
‚Bei der bisherigen Verfahrensweise ist der Grad der Zufriedenheit der Petenten über das
Verfahren an der Anzahl der Beschwerden messbar. Im für die Koordination zuständigen
Ratsbüro der Stadt Erftstadt (Erfassung der Anregungen, Einladung der Petenten, Zusendung der
Sitzungsunterlagen) gehen jährlich ca. fünf Beschwerden über die Behandlung von Bürgeranträgen ein. Die Mehrzahl der Beschwerden richtet sich gegen die verspätete Zusendung der
Sitzungsunterlagen.
Im Jahr 2005 wurde eine Beschwerde über das angewandte Verfahren an das Ratsbüro
herangetragen.
Ich schlage daher vor, das bewährte Verfahren im Umgang mit Anregungen und Beschwerden
beizubehalten.
Als Anlage füge ich das Merkblatt des Ratsbüros über die Behandlung von Anregungen und
Beschwerden gemäß § 24 GO NW bei.
(Bösche)
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