Daten
Kommune
Kerpen
Größe
19 kB
Datum
13.02.2007
Erstellt
06.08.08, 01:15
Aktualisiert
06.08.08, 01:15
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT KERPEN
DIE BÜRGERMEISTERIN
Amt/Abteilung: 11.1 / Organisation
Az.:
TOP
Drs.-Nr.: 233.06
Datum : 20.12.2006
Fassung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 bzw. Abs. 2 Satz 1 GO NW
Stellenplan 2007
hier: Einrichtung von 2 befristeten Stellen in der Abteilung 23.1, Erzieherische Hilfen
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
X
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ca. 145.000__ € (s. Anlage)
X
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
HhSt.:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr : 2007
HhSt.: 407.4145, 407.4345 u. 407.4445
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
DRINGLICHKEITSENTSCHEIDUNG
Gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 bzw. Abs. 2 Satz 1 GO NW wird wegen Vorliegens äußerster
Dringlichkeit beschlossen:
In der Abteilung 23.1, Erzieherische Hilfen, werden für die Dauer von 2 Jahren zusätzlich 2 Stellen
eingerichtet. Die Mittel für 2007 in Höhe von ca. 72.000 Euro werden überplanmässig
bereitgestellt. Die Verwaltung wird beauftragt, die Stellen schnellstmöglich zu besetzen.
Kerpen, 20.12.2006
Bürgermeisterin
Stadtverordnete/r
An den Haupt- und Finanzausschuss zur Genehmigung
Stadtrat zur Genehmigung
X
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Die Dringlichkeitsentscheidung Nr. 233.06 wird gem. § 60 Abs. 1 Satz 3 bzw. Abs. 2 Satz 2
GO NW genehmigt.
Beschlussausfertigung soll erhalten:
Sachbearb
eiter/in
Abteilungsleiter/in
Amtsleiter/in
Zuständiger
Dezernent
Mitzeichnung
Amt 20
Erster
Beigeordne
ter und
Kämmerer
Bürgermeisterin Büro des
Rates
MAßNAHME: Einrichtung von 2 zusätzlichen Stellen in der Abteilung 23.1
ÜBERSICHT AUSGABEN / EINNAHMEN
lfd. Jahr
1. Folgejahr
2007
2. Folgejahr
2008
72.000 €
73.000 €
Einmalkosten
Ausgaben
Anschaffungskosten (z.B. Baukosten)
Einrichtungskosten
Personalkosten
Honorare Architekten/Ingenieure o.ä.
gesamt:
Einnahmen
Zuschüsse
Beiträge
gesamt:
Aufwand netto:
Folgekosten:
Ausgaben
Sachkosten (z.B. Unterhaltung)
Schuldendienste/Zinsen
Abschreibung
Personalkosten
gesamt
Einnahmen
Zuschüsse
Gebühren
gesamt
3. Folgejahr
4. Folgejahr
Begründung:
In seiner Sitzung am 07.12.2006 hat sich der Jugendhilfeausschuss mit dem Thema
„Schutzauftrag
der
Jugendhilfe
bei
Kindeswohlgefährdung,
Installierung
eines
Präventionskonzeptes“ befasst (Drs.-Nr. 175.06). Das dort beschriebene Präventionskonzept kann
jedoch kurzfristig weder umgesetzt werden noch die beabsichtigte Wirkung erzielen. Auch wurde
darauf hingewiesen, dass sich die Situation in der Abteilung 23.1 – Erzieherische Hilfen – immer
weiter verschärft, sodass begründete Notfälle kaum noch zeitgerecht bearbeitet werden können.
Sensibilisiert durch die täglichen Medien- und Presseberichte über Vernachlässigung und
Misshandlung von Kindern (lt. einer aktuellen Unicef - Studie sterben in Deutschland jede Woche 2
Kinder an den Folgen von Vernachlässigung und Misshandlung), gehen bereits jetzt täglich
Meldungen beim Kerpener Jugendamt ein, die im Hinblick auf eine mögliche
Kindeswohlgefährdung umgehend geprüft werden müssen. In 70 % der bisher 120 überprüften
Fälle ergab sich ein Hilfebedarf, dem in 60 % mit ambulanten Hilfen, in 30 % mit stationären Hilfen
und in 10 % mit Beratungsangeboten begegnet wurde. Mit der Bearbeitung dieser Fälle ist, wie
bereits in der Vorlage 175.06 dargelegt, die Leistungskapazität der Abteilung „Erzieherische Hilfen“
mehr als überschritten. Da aktuell täglich weitere Meldungen eingehen, ist jetzt der Punkt erreicht,
an dem in begründeten Notfällen ein zeitgerechtes Einschreiten nicht mehr gewährleistet werden
kann. Es besteht ein dringender Handlungsbedarf hinsichtlich der Sicherstellung des staatlichen
Schutzauftrages. Die Einrichtung eines „ Notfallteams“, bestehend aus zwei in der
Bezirkssozialarbeit erfahrenen Kräften, sollte daher umgehend erfolgen.
Zielsetzung des Präventionskonzeptes ist mittel- bis langfristig eine Reduzierung der Problemfälle.
Die Verwaltung geht derzeit davon aus, dass die erwünschte Wirkung eines solchen
Frühwarnsystems frühestens in 2 Jahren erzielt wird. Daher sollen die beiden zusätzlichen Stellen
nur für die Übergangszeit zur Bewältigung des derzeit hohen Bedarfes eingerichtet werden.
In den Bereichen, in denen derzeit eine Aufgabenanalyse durchgeführt wird, ist kein Personal mit
entsprechenden Fachkenntnissen (Dipl. Sozialarbeit/Dipl. Sozialpädagogik) beschäftigt. Mögliche
Einsparpotentiale aus der Aufgabenanalyse können hier (z.B. durch Personalverschiebung) daher
nicht realisiert werden.
Die Verwaltung schlägt aus v.g. Gründen die auf 2 Jahre befristete Einrichtung und Besetzung von
2 zusätzlichen Stellen für Sozialarbeiter bzw. Sozialpädagogen zum nächstmöglichen Zeitpunkt
und die überplanmässige Bereitstellung der dazu in 2007 benötigten Haushaltsmittel in Höhe von
ca. 72.000 Euro vor. Die geschilderte Situation lässt aus Sicht der Verwaltung keinen zeitlichen
Spielraum für die Herbeiführung des dazu notwendigen Ratsbeschlusses in der nächsten
Ratssitzung am 13.02.2007 zu.