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Dringlichkeitsentscheidung (Stellenplan 2007 hier: Einrichtung von 2 befristeten Stellen in der Abteilung 23.1, Erzieherische Hilfen)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
19 kB
Datum
13.02.2007
Erstellt
06.08.08, 01:15
Aktualisiert
06.08.08, 01:15
Dringlichkeitsentscheidung (Stellenplan 2007
hier: Einrichtung von 2 befristeten Stellen in der Abteilung 23.1, Erzieherische Hilfen) Dringlichkeitsentscheidung (Stellenplan 2007
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Inhalt der Datei

STADT KERPEN DIE BÜRGERMEISTERIN Amt/Abteilung: 11.1 / Organisation Az.: TOP Drs.-Nr.: 233.06 Datum : 20.12.2006 Fassung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 bzw. Abs. 2 Satz 1 GO NW Stellenplan 2007 hier: Einrichtung von 2 befristeten Stellen in der Abteilung 23.1, Erzieherische Hilfen Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten X Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ca. 145.000__ € (s. Anlage) X Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : HhSt.: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : 2007 HhSt.: 407.4145, 407.4345 u. 407.4445 Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: DRINGLICHKEITSENTSCHEIDUNG Gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 bzw. Abs. 2 Satz 1 GO NW wird wegen Vorliegens äußerster Dringlichkeit beschlossen: In der Abteilung 23.1, Erzieherische Hilfen, werden für die Dauer von 2 Jahren zusätzlich 2 Stellen eingerichtet. Die Mittel für 2007 in Höhe von ca. 72.000 Euro werden überplanmässig bereitgestellt. Die Verwaltung wird beauftragt, die Stellen schnellstmöglich zu besetzen. Kerpen, 20.12.2006 Bürgermeisterin Stadtverordnete/r An den Haupt- und Finanzausschuss zur Genehmigung Stadtrat zur Genehmigung X Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Die Dringlichkeitsentscheidung Nr. 233.06 wird gem. § 60 Abs. 1 Satz 3 bzw. Abs. 2 Satz 2 GO NW genehmigt. Beschlussausfertigung soll erhalten: Sachbearb eiter/in Abteilungsleiter/in Amtsleiter/in Zuständiger Dezernent Mitzeichnung Amt 20 Erster Beigeordne ter und Kämmerer Bürgermeisterin Büro des Rates MAßNAHME: Einrichtung von 2 zusätzlichen Stellen in der Abteilung 23.1 ÜBERSICHT AUSGABEN / EINNAHMEN lfd. Jahr 1. Folgejahr 2007 2. Folgejahr 2008 72.000 € 73.000 € Einmalkosten Ausgaben Anschaffungskosten (z.B. Baukosten) Einrichtungskosten Personalkosten Honorare Architekten/Ingenieure o.ä. gesamt: Einnahmen Zuschüsse Beiträge gesamt: Aufwand netto: Folgekosten: Ausgaben Sachkosten (z.B. Unterhaltung) Schuldendienste/Zinsen Abschreibung Personalkosten gesamt Einnahmen Zuschüsse Gebühren gesamt 3. Folgejahr 4. Folgejahr Begründung: In seiner Sitzung am 07.12.2006 hat sich der Jugendhilfeausschuss mit dem Thema „Schutzauftrag der Jugendhilfe bei Kindeswohlgefährdung, Installierung eines Präventionskonzeptes“ befasst (Drs.-Nr. 175.06). Das dort beschriebene Präventionskonzept kann jedoch kurzfristig weder umgesetzt werden noch die beabsichtigte Wirkung erzielen. Auch wurde darauf hingewiesen, dass sich die Situation in der Abteilung 23.1 – Erzieherische Hilfen – immer weiter verschärft, sodass begründete Notfälle kaum noch zeitgerecht bearbeitet werden können. Sensibilisiert durch die täglichen Medien- und Presseberichte über Vernachlässigung und Misshandlung von Kindern (lt. einer aktuellen Unicef - Studie sterben in Deutschland jede Woche 2 Kinder an den Folgen von Vernachlässigung und Misshandlung), gehen bereits jetzt täglich Meldungen beim Kerpener Jugendamt ein, die im Hinblick auf eine mögliche Kindeswohlgefährdung umgehend geprüft werden müssen. In 70 % der bisher 120 überprüften Fälle ergab sich ein Hilfebedarf, dem in 60 % mit ambulanten Hilfen, in 30 % mit stationären Hilfen und in 10 % mit Beratungsangeboten begegnet wurde. Mit der Bearbeitung dieser Fälle ist, wie bereits in der Vorlage 175.06 dargelegt, die Leistungskapazität der Abteilung „Erzieherische Hilfen“ mehr als überschritten. Da aktuell täglich weitere Meldungen eingehen, ist jetzt der Punkt erreicht, an dem in begründeten Notfällen ein zeitgerechtes Einschreiten nicht mehr gewährleistet werden kann. Es besteht ein dringender Handlungsbedarf hinsichtlich der Sicherstellung des staatlichen Schutzauftrages. Die Einrichtung eines „ Notfallteams“, bestehend aus zwei in der Bezirkssozialarbeit erfahrenen Kräften, sollte daher umgehend erfolgen. Zielsetzung des Präventionskonzeptes ist mittel- bis langfristig eine Reduzierung der Problemfälle. Die Verwaltung geht derzeit davon aus, dass die erwünschte Wirkung eines solchen Frühwarnsystems frühestens in 2 Jahren erzielt wird. Daher sollen die beiden zusätzlichen Stellen nur für die Übergangszeit zur Bewältigung des derzeit hohen Bedarfes eingerichtet werden. In den Bereichen, in denen derzeit eine Aufgabenanalyse durchgeführt wird, ist kein Personal mit entsprechenden Fachkenntnissen (Dipl. Sozialarbeit/Dipl. Sozialpädagogik) beschäftigt. Mögliche Einsparpotentiale aus der Aufgabenanalyse können hier (z.B. durch Personalverschiebung) daher nicht realisiert werden. Die Verwaltung schlägt aus v.g. Gründen die auf 2 Jahre befristete Einrichtung und Besetzung von 2 zusätzlichen Stellen für Sozialarbeiter bzw. Sozialpädagogen zum nächstmöglichen Zeitpunkt und die überplanmässige Bereitstellung der dazu in 2007 benötigten Haushaltsmittel in Höhe von ca. 72.000 Euro vor. Die geschilderte Situation lässt aus Sicht der Verwaltung keinen zeitlichen Spielraum für die Herbeiführung des dazu notwendigen Ratsbeschlusses in der nächsten Ratssitzung am 13.02.2007 zu.