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Beschlussvorlage (48. Änderung des Flächennutzungsplanes, " Sonderbaufläche Freizeitzentrum ", Stadtteil Sindorf hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
33 kB
Erstellt
06.08.08, 01:15
Aktualisiert
06.08.08, 01:15
Beschlussvorlage (48. Änderung des Flächennutzungsplanes, " Sonderbaufläche Freizeitzentrum ", 
Stadtteil Sindorf
hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB) Beschlussvorlage (48. Änderung des Flächennutzungsplanes, " Sonderbaufläche Freizeitzentrum ", 
Stadtteil Sindorf
hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB)

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Inhalt der Datei

STADT KERPEN DIE BÜRGERMEISTERIN Amt/Abteilung: 16.1 / Stadtplanung Az.: 16.1/Sch.48 TOP V 081.06 Datum : Beratungsfolge Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr Termin 28.03.2006 Stadtrat X 09.03.2006 Bemerkungen 02.05.2006 Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil 48. Änderung des Flächennutzungsplanes, " Sonderbaufläche Freizeitzentrum ", Stadtteil Sindorf hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB X Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von € Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : HhSt.: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : HhSt.: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Durch die Maßnahme entstehen x keine Folgekosten. jährlich Folgekosten von € Beschlussausfertigung soll erhalten: Sachbearb eiter/in Abteilungsleiter/in Amtsleiter/in Zuständiger Dezernent Mitzeichnung Amt 20 Erster Beigeordne ter und Kämmerer Bürgermeisterin Büro des Rates Stadt Kerpen, Stadtteil Sindorf Seite - 2 48. Änderung des FNP „Sonderbaufläche Freizeitzentrum“ Beschlussvorschlag Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr der Stadt Kerpen empfiehlt/ der Rat der Stadt Kerpen beschließt: - Die 48. Änderung des Flächennutzungsplanes "Sonderbaufläche Freizeitzentrum“, Stadtteil Sindorf gem. § 2 (1) BauGB aufzustellen. Das ca. 18 ha große Plangebiet befindet sich südwestlich des Gewerbegebietes Sindorf / Hahner Äcker und wird begrenzt: - im Norden durch den Europaring, im Osten durch das Grundstück der Visteon Europazentrale, bzw. der MichaelSchumacher-Kartbahn (Gewerbegebiet Sindorf / Hahner Äcker), im Süden durch die Autobahn A4, sowie im Westen durch bestehende Waldflächen (Dickbusch, Loersfelder Busch). Die Lage des Plangebietes und die genaue Abgrenzung sind dem Übersichtsplan (Geltungsbereich, Anlage 1) zu entnehmen. Begründung: Ziel und Zweck des FNP - Änderung Ein Vorhabenträger, die " Ski Center Köln AG in Kerpen “ beabsichtigt, in Ergänzung des bereits am Ort vorhandenen Freizeitangebotes (Sport und Fitness, Bowling, Saunahof, Kartbahn, etc.) ein familienorientiertes Freizeitzentrum mit den Schwerpunkten Ski- und Wasserski zu errichten. Darüberhinaus sind ergänzende Nutzungen (Hotel, Campingplatz, Gastronomie, Diskothek) sowie verschiedene untergeordnete Dienstleistungsangebote vorgesehen. Die Ziele der Planung im Einzelnen: - Errichtung einer überregional bedeutsamen Freizeitanlage, Stärkung des attraktiven Wohnstandortes Kerpen durch Verbesserung des Freizeitangebotes, insbesondere für Familien, Jugendliche und junge Erwachsene, Abrundung des Tourismusangebotes im Stadtgebiet Kerpen und im Erftkreis, Schaffung von Synergieeffekten mit bereits vorhandenen Freizeiteinrichtungen, Ergänzung des lokalen Arbeitsmarktes. Die 48. Änderung des Flächennutzungsplanes bezieht sich auf die Darstellung der Art der Nutzung. Es ist beabsichtigt, die derzeit im wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Kerpen (1. Änderung) dargestellten "gewerblichen Bauflächen “ und "Grünflächen (Park)" zu ändern in: " Sonderbaufläche Freizeitzentrum “. Anlagen Anlage 1: Anlage 2: Übersichtsplan, Geltungsbereich Erläuterungen zur Planaufstellung Beschlussvorlage V 081.06 Seite 2