Daten
Kommune
Kerpen
Größe
33 kB
Erstellt
06.08.08, 01:15
Aktualisiert
06.08.08, 01:15
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT KERPEN
DIE BÜRGERMEISTERIN
Amt/Abteilung: 16.1 / Stadtplanung
Az.: 16.1/Sch.48
TOP
V 081.06
Datum :
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr
Termin
28.03.2006
Stadtrat
X
09.03.2006
Bemerkungen
02.05.2006
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
48. Änderung des Flächennutzungsplanes, " Sonderbaufläche Freizeitzentrum ",
Stadtteil Sindorf
hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
X
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von €
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
HhSt.:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
HhSt.:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Durch die Maßnahme entstehen
x
keine Folgekosten.
jährlich Folgekosten von €
Beschlussausfertigung soll erhalten:
Sachbearb
eiter/in
Abteilungsleiter/in
Amtsleiter/in
Zuständiger
Dezernent
Mitzeichnung
Amt 20
Erster
Beigeordne
ter und
Kämmerer
Bürgermeisterin Büro des
Rates
Stadt Kerpen, Stadtteil Sindorf
Seite - 2
48. Änderung des FNP „Sonderbaufläche Freizeitzentrum“
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr der Stadt Kerpen empfiehlt/ der Rat der Stadt
Kerpen beschließt:
-
Die 48. Änderung des Flächennutzungsplanes "Sonderbaufläche Freizeitzentrum“,
Stadtteil Sindorf gem. § 2 (1) BauGB aufzustellen.
Das ca. 18 ha große Plangebiet befindet sich südwestlich des Gewerbegebietes Sindorf /
Hahner Äcker und wird begrenzt:
-
im Norden durch den Europaring,
im Osten durch das Grundstück der Visteon Europazentrale, bzw. der MichaelSchumacher-Kartbahn (Gewerbegebiet Sindorf / Hahner Äcker),
im Süden durch die Autobahn A4, sowie
im Westen durch bestehende Waldflächen (Dickbusch, Loersfelder Busch).
Die Lage des Plangebietes und die genaue Abgrenzung sind dem Übersichtsplan
(Geltungsbereich, Anlage 1) zu entnehmen.
Begründung:
Ziel und Zweck des FNP - Änderung
Ein Vorhabenträger, die " Ski Center Köln AG in Kerpen “ beabsichtigt, in Ergänzung des
bereits am Ort vorhandenen Freizeitangebotes (Sport und Fitness, Bowling, Saunahof,
Kartbahn, etc.) ein familienorientiertes Freizeitzentrum mit den Schwerpunkten Ski- und
Wasserski zu errichten. Darüberhinaus sind ergänzende Nutzungen (Hotel, Campingplatz,
Gastronomie, Diskothek) sowie verschiedene untergeordnete Dienstleistungsangebote
vorgesehen. Die Ziele der Planung im Einzelnen:
-
Errichtung einer überregional bedeutsamen Freizeitanlage,
Stärkung des attraktiven Wohnstandortes Kerpen durch Verbesserung des
Freizeitangebotes, insbesondere für Familien, Jugendliche und junge Erwachsene,
Abrundung des Tourismusangebotes im Stadtgebiet Kerpen und im Erftkreis, Schaffung
von Synergieeffekten mit bereits vorhandenen Freizeiteinrichtungen,
Ergänzung des lokalen Arbeitsmarktes.
Die 48. Änderung des Flächennutzungsplanes bezieht sich auf die Darstellung der Art der
Nutzung. Es ist beabsichtigt, die derzeit im wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Kerpen
(1. Änderung) dargestellten "gewerblichen Bauflächen “ und "Grünflächen (Park)" zu ändern
in: " Sonderbaufläche Freizeitzentrum “.
Anlagen
Anlage 1:
Anlage 2:
Übersichtsplan, Geltungsbereich
Erläuterungen zur Planaufstellung
Beschlussvorlage V 081.06
Seite 2