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Kommune
Kerpen
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06.08.08, 01:15
Aktualisiert
06.08.08, 01:15
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Stadt Kerpen, Stadtteil Sindorf
Seite - 1
48. Änderung des FNP „Sonderbaufläche Freizeitzentrum“
ANLAGE 1 – ÜBERSICHTSPLAN, GELTUNGSBEREICH
Stadt Kerpen, Stadtteil Sindorf
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48. Änderung des FNP „Sonderbaufläche Freizeitzentrum“
ANLAGE 2 – ERLÄUTERUNGEN ZUR PLANAUFSTELLUNG
I
RECHTSGRUNDLAGEN
Baugesetzbuch (BauGB) i.d.F. der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBL. I S. 2141,
1998 I, S.137), zuletzt geändert durch Artikel 21G vom 21.06.2005 (BGBL. I S. 1818)
II
GELTUNGSBEREICH UND PLANUNGSRECHT
1.
Lage und Abgrenzung des Plangebietes
Das ca. 18 ha große Plangebiet befindet sich südwestlich des Gewerbegebietes Sindorf /
Hahner Äcker und wird begrenzt:
-
im Norden durch den Europaring,
im Osten durch das Grundstück der Visteon Europazentrale, bzw. der MichaelSchumacher-Kartbahn (Gewerbegebiet Sindorf / Hahner Äcker),
im Süden durch die Autobahn A4, sowie
im Westen durch bestehende Waldflächen (Dickbusch, Lörsfelder Busch).
Die Lage des Plangebietes und die genaue Abgrenzung ist dem Übersichtsplan zu
entnehmen.
2.
Übergeordnete Planungen, Planungsrecht, Naturschutz
Im Gebietsentwicklungsplan ist das Plangebiet als „GIB“ (Bereiche für gewerbliche und
industrielle Nutzungen), im Flächennutzungsplan der Stadt Kerpen überwiegend als
gewerbliche Baufläche dargestellt. Südlich der Autobahn grenzt das ca. 450 ha große FFHGebiet DE- 5105-301 „Dickbusch, Lörsfelder Busch, Steinheide“ an.
Im Rahmen einer Anfrage bei der Bezirksregierung Köln wird die Vereinbarkeit der Planung
mit den Zielen der Raumordnung und Landesplanung geprüft (§ 32 Landesplanungsgesetz
NRW).
III
PLANUNGSANLASS/ZIELE UND ZWECKE DER 2.ÄNDERUNG
1.
Anlass, Ziel und Zweck des Änderung des Flächennutzungsplanes
Ein Vorhabenträger, die " Ski Center Köln AG in Kerpen “ beabsichtigt, in Ergänzung des
bereits am Ort vorhandenen Freizeitangebotes (Sport und Fitness, Bowling, Saunahof,
Kartbahn, etc.) ein familienorientiertes Freizeitzentrum mit den Schwerpunkten Ski- und
Wasserski zu errichten. Darüber hinaus sind ergänzende Nutzungen (Hotel, Campingplatz,
Gastronomie, Diskothek) sowie verschiedene untergeordnete Dienstleistungsangebote
vorgesehen. Die Ziele der Planung im Einzelnen:
-
Errichtung einer überregional bedeutsamen Freizeitanlage,
Stärkung des attraktiven Wohnstandortes Kerpen durch Verbesserung des
Freizeitangebotes, insbesondere für Familien, Jugendliche und junge Erwachsene,
Abrundung des Tourismusangebotes im Stadtgebiet Kerpen und im Erftkreis, Schaffung
von Synergieeffekten mit bereits vorhandenen Freizeiteinrichtungen,
Ergänzung des lokalen Arbeitsmarktes.
Stadt Kerpen, Stadtteil Sindorf
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48. Änderung des FNP „Sonderbaufläche Freizeitzentrum“
2.
Zukünftige Darstellung des Flächennutzungsplanes
Die 48. Änderung des Flächennutzungsplanes bezieht sich auf die Darstellung der Art der
Nutzung. Es ist beabsichtigt, die derzeit im wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Kerpen
(1. Änderung) dargestellten „gewerblichen Bauflächen“ und „Grünflächen (Park)“ zu ändern in:
„Sonderbaufläche Freizeitzentrum“.
Das Vorhaben nimmt Flächen innerhalb des Gewerbegebietes Hahner Äcker West in
Anspruch. Aufgrund der veränderten Marktlage und angesichts der vorhandenen
Flächenreserven innerhalb des erschlossenen Gewerbegebietes ist davon auszugehen, dass
die ursprünglich im FNP dargestellten langfristigen Entwicklungspotentiale zwischen
Europaring und A4 nicht mehr für zusätzliche Gewerbeansiedlung benötigt werden und damit
grundsätzlich für andere, mit den gesamtstädtischen Entwicklungszielen vereinbare
Nutzungen zur Verfügung stehen.
Die Darstellung „Fläche für die Forstwirtschaft“ kann im Wesentlichen beibehalten werden.
Hier sind lediglich geringfügige Anpassungen erforderlich. Die ursprünglich in diesem Bereich
vorgesehene Straße von Sindorf nach Kerpen (über die Autobahn, entlang der Kaserne durch
das Naturschutzgebiet) wird nicht weiterverfolgt. Die Darstellung der Verkehrsfläche kann
entfallen.
IV
PLANUNGSINHALT
1.
Beschreibung des Vorhabens
Das Vorhaben setzt sich im Wesentlichen aus folgenden Elementen zusammen:
-
„Indoor Skihalle“, ergänzende Gastronomie- und Dienstleistungsangebote,
Hotel, „Wellness“- Bereich, Tagung, Konferenz,
See, Wasserskianlage, Badehaus, Strandhaus, Badesee, Liegewiese, Insel
Biotopzonen am Rande der Wasserskianlage, Wald,
Parkplätze,
Campingplatz, Standplätze für Wohnmobile
2.
Erschließung
Das Plangebiet ist über die Michael-Schumacher-Straße und den Europaring an das
übergeordnete Hauptstraßennetz angeschlossen. Im Rahmen eines Verkehrsgutachtens
werden die Auswirkungen des Projektes auf die umgebende Verkehrsinfrastruktur untersucht
(Sindorfer Kreisel, BAB- Anschluss Kerpen, u.a.).
3.
Grünordnung, Umweltschutz
Für das Vorhaben wird eine Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Die
Eingriffe in Natur und Landschaft werden im Rahmen des Landschaftspflegerischen
Begleitplanes erfasst, bewertet und durch entsprechende Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen
kompensiert.
Kerpen, März 2006