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Beschlussvorlage (Anlage zur Vorlage V 081.06)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
250 kB
Erstellt
06.08.08, 01:15
Aktualisiert
06.08.08, 01:15
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Inhalt der Datei

Stadt Kerpen, Stadtteil Sindorf Seite - 1 48. Änderung des FNP „Sonderbaufläche Freizeitzentrum“ ANLAGE 1 – ÜBERSICHTSPLAN, GELTUNGSBEREICH Stadt Kerpen, Stadtteil Sindorf Seite - 1 48. Änderung des FNP „Sonderbaufläche Freizeitzentrum“ ANLAGE 2 – ERLÄUTERUNGEN ZUR PLANAUFSTELLUNG I RECHTSGRUNDLAGEN Baugesetzbuch (BauGB) i.d.F. der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBL. I S. 2141, 1998 I, S.137), zuletzt geändert durch Artikel 21G vom 21.06.2005 (BGBL. I S. 1818) II GELTUNGSBEREICH UND PLANUNGSRECHT 1. Lage und Abgrenzung des Plangebietes Das ca. 18 ha große Plangebiet befindet sich südwestlich des Gewerbegebietes Sindorf / Hahner Äcker und wird begrenzt: - im Norden durch den Europaring, im Osten durch das Grundstück der Visteon Europazentrale, bzw. der MichaelSchumacher-Kartbahn (Gewerbegebiet Sindorf / Hahner Äcker), im Süden durch die Autobahn A4, sowie im Westen durch bestehende Waldflächen (Dickbusch, Lörsfelder Busch). Die Lage des Plangebietes und die genaue Abgrenzung ist dem Übersichtsplan zu entnehmen. 2. Übergeordnete Planungen, Planungsrecht, Naturschutz Im Gebietsentwicklungsplan ist das Plangebiet als „GIB“ (Bereiche für gewerbliche und industrielle Nutzungen), im Flächennutzungsplan der Stadt Kerpen überwiegend als gewerbliche Baufläche dargestellt. Südlich der Autobahn grenzt das ca. 450 ha große FFHGebiet DE- 5105-301 „Dickbusch, Lörsfelder Busch, Steinheide“ an. Im Rahmen einer Anfrage bei der Bezirksregierung Köln wird die Vereinbarkeit der Planung mit den Zielen der Raumordnung und Landesplanung geprüft (§ 32 Landesplanungsgesetz NRW). III PLANUNGSANLASS/ZIELE UND ZWECKE DER 2.ÄNDERUNG 1. Anlass, Ziel und Zweck des Änderung des Flächennutzungsplanes Ein Vorhabenträger, die " Ski Center Köln AG in Kerpen “ beabsichtigt, in Ergänzung des bereits am Ort vorhandenen Freizeitangebotes (Sport und Fitness, Bowling, Saunahof, Kartbahn, etc.) ein familienorientiertes Freizeitzentrum mit den Schwerpunkten Ski- und Wasserski zu errichten. Darüber hinaus sind ergänzende Nutzungen (Hotel, Campingplatz, Gastronomie, Diskothek) sowie verschiedene untergeordnete Dienstleistungsangebote vorgesehen. Die Ziele der Planung im Einzelnen: - Errichtung einer überregional bedeutsamen Freizeitanlage, Stärkung des attraktiven Wohnstandortes Kerpen durch Verbesserung des Freizeitangebotes, insbesondere für Familien, Jugendliche und junge Erwachsene, Abrundung des Tourismusangebotes im Stadtgebiet Kerpen und im Erftkreis, Schaffung von Synergieeffekten mit bereits vorhandenen Freizeiteinrichtungen, Ergänzung des lokalen Arbeitsmarktes. Stadt Kerpen, Stadtteil Sindorf Seite - 2 48. Änderung des FNP „Sonderbaufläche Freizeitzentrum“ 2. Zukünftige Darstellung des Flächennutzungsplanes Die 48. Änderung des Flächennutzungsplanes bezieht sich auf die Darstellung der Art der Nutzung. Es ist beabsichtigt, die derzeit im wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Kerpen (1. Änderung) dargestellten „gewerblichen Bauflächen“ und „Grünflächen (Park)“ zu ändern in: „Sonderbaufläche Freizeitzentrum“. Das Vorhaben nimmt Flächen innerhalb des Gewerbegebietes Hahner Äcker West in Anspruch. Aufgrund der veränderten Marktlage und angesichts der vorhandenen Flächenreserven innerhalb des erschlossenen Gewerbegebietes ist davon auszugehen, dass die ursprünglich im FNP dargestellten langfristigen Entwicklungspotentiale zwischen Europaring und A4 nicht mehr für zusätzliche Gewerbeansiedlung benötigt werden und damit grundsätzlich für andere, mit den gesamtstädtischen Entwicklungszielen vereinbare Nutzungen zur Verfügung stehen. Die Darstellung „Fläche für die Forstwirtschaft“ kann im Wesentlichen beibehalten werden. Hier sind lediglich geringfügige Anpassungen erforderlich. Die ursprünglich in diesem Bereich vorgesehene Straße von Sindorf nach Kerpen (über die Autobahn, entlang der Kaserne durch das Naturschutzgebiet) wird nicht weiterverfolgt. Die Darstellung der Verkehrsfläche kann entfallen. IV PLANUNGSINHALT 1. Beschreibung des Vorhabens Das Vorhaben setzt sich im Wesentlichen aus folgenden Elementen zusammen: - „Indoor Skihalle“, ergänzende Gastronomie- und Dienstleistungsangebote, Hotel, „Wellness“- Bereich, Tagung, Konferenz, See, Wasserskianlage, Badehaus, Strandhaus, Badesee, Liegewiese, Insel Biotopzonen am Rande der Wasserskianlage, Wald, Parkplätze, Campingplatz, Standplätze für Wohnmobile 2. Erschließung Das Plangebiet ist über die Michael-Schumacher-Straße und den Europaring an das übergeordnete Hauptstraßennetz angeschlossen. Im Rahmen eines Verkehrsgutachtens werden die Auswirkungen des Projektes auf die umgebende Verkehrsinfrastruktur untersucht (Sindorfer Kreisel, BAB- Anschluss Kerpen, u.a.). 3. Grünordnung, Umweltschutz Für das Vorhaben wird eine Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Die Eingriffe in Natur und Landschaft werden im Rahmen des Landschaftspflegerischen Begleitplanes erfasst, bewertet und durch entsprechende Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen kompensiert. Kerpen, März 2006