Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
10 kB
Datum
05.09.2007
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 353/2007
Az.: 63-3687/062
Amt: - 63 BeschlAusf.: - 63 Datum: 12.07.2007
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung
Betrifft:
Termin
05.09.2007
Bemerkungen
Denkmalliste (Teil A) der Stadt Erftstadt, 1-geschossiges Fachwerkhaus, Landstraße
62 in E.-Dirmerzheim, lfd. DL-Nr. 213;
Löschung des zuvor genannten Baudenkmals aus der Denkmalliste (Teil A) der Stadt
Erftstadt
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 12.07.2007
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, die bestehende Eintragung des 1-geschossigen,
Fachwerkhauses, Landstraße 62 in E.-Dirmerzheim, Gemarkung Dirmerzheim, Flur 4, Flurstück
175 aus der Denkmalliste (Teil A) der Stadt Erftstadt zu löschen.
Begründung:
Bei der Ortsbesichtigung am 27.06.2007 konnte erstmalig eine Inaugenscheinnahme des Hausinneren durch die Abt. Inventarisation des Landschaftsverbandes Rheinland / Rheinisches Amt für
Denkmalpflege erfolgen:
Das seit Jahrzehnten unbewohnte, kleine Fachwerk-Wohnhaus mit großen, massiv erneuerten
Wandpartien am Giebel und an der rückwärtigen Traufseite ist der Rest einer Fachwerk-Hofanlage, die zum Bau des links anschließenden Backsteingebäudes auf die jetzige Größe reduziert
wurde.
Durch die ganz erheblichen Abgänge originaler Substanz und den dadurch bedingten Verlust an
Authentizität und Anschaulichkeit sowie die nicht mehr gegebene Erhaltungsfähigkeit von Teilen
des Bestandes erfüllt das Rest-Gebäude nicht mehr die für ein Baudenkmal zwingend erforderlichen gesetzlichen Tatbestandsvoraussetzungen gemäß § 2 DSchG NW.
Bedingt durch diese Erkenntnisse, die nur eine Innenbesichtigung erbringen konnte, ist eine
Korrektur der früher getroffenen Feststellungen erforderlich:
Dem o. g. Objekt muss die seinerzeit konstatierte Denkmaleigenschaft abgesprochen werden.
Die Denkmälerkommission des Landschaftsverbandes Rheinland / Rheinisches Amt für Denkmalpflege stellte in ihrer Sitzung am 29.06.2007 das Benehmen zur Löschung des o. g. Objektes aus
der Denkmalliste der Stadt Erftstadt her.
(Bösche)
Anlage
Formblatt
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