Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
13 kB
Datum
05.09.2007
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
A 368/2007
Az.: -61 -
Amt: - 61 BeschlAusf.:- 61 -, - 82 Datum: 25.07.2007
Den beigefügten Antrag der CDU- Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter.
Beratungsfolge
Ausschuss für Wirtschaftsförderung
und Betriebsausschuss
Immobilienwirtschaft
Ausschuss für Stadtentwicklung
Betrifft:
Termin
Bemerkungen
04.09.2007
05.09.2007
Antrag bzgl. Bericht zum aktuellen Planungskonzept für Alt-Liblar
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 25.07.2007
Stellungnahme der Verwaltung:
Der Antrag bezieht sich u.a. auf ...kritische Äußerungen der Interessen- und Werbegemeinschaft
Liblar(IWG)..., welche im Lokalteil des Kölner Stadt-Anzeigers am 18.07.2007 veröffentlicht
wurden. Die in diesem Artikel u.a. angekündigten Aktivitäten zur Attraktivitätssteigerung der CarlSchurz-Straße durch die IWG (u.a. „optische Aufwertung“ durch mehr Grün, attraktive Gestaltung
der Gebäude) werden von der Verwaltung ausdrücklich begrüßt.
Zum Stand der Bebauungsplanverfahren ist festzuhalten, dass im Umfeld der Carl-Schurz-Straße
in E.-Liblar in den letzten 3 Jahren insgesamt vier Bebauungspläne rechtskräftig geworden sind
(BP 113/REWE-Markt, BP 139/Seestraße, BP 143/Erweiterung Aldi-Markt, BP 96.1,
Wohnmobilstellplatz). Im Verfahren befinden sich aktuell drei Bebauungspläne (BP 118/Köttinger
Straße, BP 13 D/Grachtstraße, BP 13 I, Carl-Schurz-Straße); weitere Bebauungsplanverfahren
(VEP 152/“Grundstück Zervos“, BP Seestraße/Ortsausgang) können zur Zeit nicht fortgeführt
werden, da entweder keine konkrete Planungsabsicht des Grundstückseigentümers vorliegt oder
kein Interesse an einer Bebauung vorherrscht. Darüberhinaus sind in 2003 die Bebauungspläne
Nr.13 und Nr.13A für den Bereich der Altstadt von Liblar aufgehoben worden mit dem Ziel, künftige
Bauvorhaben ausschließlich an den städtebaulichen Zielen der Anfang der 90er Jahre
beschlossenen Rahmenplanung „Carl-Schurz-Straße“ zu orientieren und die bis dahin tlw.
schwierige planungsrechtliche Steuerungsmöglichkeit bzw. Verhandlungsposition der Unteren
Bauaufsichtsbehörde und der Stadtplanung zu verbessern; aktuelle Investitionsvorhaben
(Einzelvorhaben) können somit wesentlich effektiver von der Stadt unterstützt und begleitet
werden. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass mit der Aufstellung von
Bebauungplänen zwar grundsätzlich die künftige städtebauliche Entwicklung und Ordnung in ihren
Geltungsbereichen festgelegt werden kann, jedoch deren Umsetzung auch auf die Mitwirkung der
beteiligten Grundstückseigentümer angewiesen ist, wenn auf die tlw. zeitlich aufwendigen
Instrumentarien der Bodenordnung (Umlegung; § 45 ff BauGB) verzichtet werden soll; eine
Verpflichtung zur Bebauung/Investition kann darüber hinaus nur mit einem Baugebot nach § 176
BauGB ausgesprochen werden.
Insgesamt darf festgestellt werden, dass insbesondere die z.Zt. aktuell im Verfahren befindlichen
Bebauungspläne Nr. 118, Nr. 13D und 13I einen wesentlichen Betrag zur Belebung und Stärkung
des Altstadtbereiches von Liblar leisten werden.
Die o.a. Bebauungspläne erstrecken sich, bis auf den Parkplatz an der Straße Am Hahnacker und
der Fläche zwischen Carl-Schurz-Straße und Fritz-Erler-Straße, über sämtliche, in der Altstadt von
Liblar noch planerisch verfügbaren, bzw. für eine Bebauung geeignete, Freiflächen.
Zu der im Antrag zitierten Anregung der IWG, Wohnkonzepte für Senioren (altenbetreutes
Wohnen, Altenpflegeheim etc.) zu entwickeln, kann von der Verwaltung bestätigt werden, dass
solche Wohnformen bereits in bestehenden Bebauungsplänen (BP 139) bzw. auch in den in
Aufstellung befindlichen Bebauungsplänen (BP 118, BP 13I) realisiert werden können;
entsprechende Anfragen von Investoren liegen der Verwaltung, insbesondere für den Standort an
der Köttinger Straße, vor.
(Bösche)
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