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Antrag (Antrag bzgl. Bericht zum aktuellen Planungskonzept für Alt-Liblar)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
13 kB
Datum
05.09.2007
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister A 368/2007 Az.: -61 - Amt: - 61 BeschlAusf.:- 61 -, - 82 Datum: 25.07.2007 Den beigefügten Antrag der CDU- Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter. Beratungsfolge Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Betriebsausschuss Immobilienwirtschaft Ausschuss für Stadtentwicklung Betrifft: Termin Bemerkungen 04.09.2007 05.09.2007 Antrag bzgl. Bericht zum aktuellen Planungskonzept für Alt-Liblar Finanzielle Auswirkungen: Keine Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 25.07.2007 Stellungnahme der Verwaltung: Der Antrag bezieht sich u.a. auf ...kritische Äußerungen der Interessen- und Werbegemeinschaft Liblar(IWG)..., welche im Lokalteil des Kölner Stadt-Anzeigers am 18.07.2007 veröffentlicht wurden. Die in diesem Artikel u.a. angekündigten Aktivitäten zur Attraktivitätssteigerung der CarlSchurz-Straße durch die IWG (u.a. „optische Aufwertung“ durch mehr Grün, attraktive Gestaltung der Gebäude) werden von der Verwaltung ausdrücklich begrüßt. Zum Stand der Bebauungsplanverfahren ist festzuhalten, dass im Umfeld der Carl-Schurz-Straße in E.-Liblar in den letzten 3 Jahren insgesamt vier Bebauungspläne rechtskräftig geworden sind (BP 113/REWE-Markt, BP 139/Seestraße, BP 143/Erweiterung Aldi-Markt, BP 96.1, Wohnmobilstellplatz). Im Verfahren befinden sich aktuell drei Bebauungspläne (BP 118/Köttinger Straße, BP 13 D/Grachtstraße, BP 13 I, Carl-Schurz-Straße); weitere Bebauungsplanverfahren (VEP 152/“Grundstück Zervos“, BP Seestraße/Ortsausgang) können zur Zeit nicht fortgeführt werden, da entweder keine konkrete Planungsabsicht des Grundstückseigentümers vorliegt oder kein Interesse an einer Bebauung vorherrscht. Darüberhinaus sind in 2003 die Bebauungspläne Nr.13 und Nr.13A für den Bereich der Altstadt von Liblar aufgehoben worden mit dem Ziel, künftige Bauvorhaben ausschließlich an den städtebaulichen Zielen der Anfang der 90er Jahre beschlossenen Rahmenplanung „Carl-Schurz-Straße“ zu orientieren und die bis dahin tlw. schwierige planungsrechtliche Steuerungsmöglichkeit bzw. Verhandlungsposition der Unteren Bauaufsichtsbehörde und der Stadtplanung zu verbessern; aktuelle Investitionsvorhaben (Einzelvorhaben) können somit wesentlich effektiver von der Stadt unterstützt und begleitet werden. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass mit der Aufstellung von Bebauungplänen zwar grundsätzlich die künftige städtebauliche Entwicklung und Ordnung in ihren Geltungsbereichen festgelegt werden kann, jedoch deren Umsetzung auch auf die Mitwirkung der beteiligten Grundstückseigentümer angewiesen ist, wenn auf die tlw. zeitlich aufwendigen Instrumentarien der Bodenordnung (Umlegung; § 45 ff BauGB) verzichtet werden soll; eine Verpflichtung zur Bebauung/Investition kann darüber hinaus nur mit einem Baugebot nach § 176 BauGB ausgesprochen werden. Insgesamt darf festgestellt werden, dass insbesondere die z.Zt. aktuell im Verfahren befindlichen Bebauungspläne Nr. 118, Nr. 13D und 13I einen wesentlichen Betrag zur Belebung und Stärkung des Altstadtbereiches von Liblar leisten werden. Die o.a. Bebauungspläne erstrecken sich, bis auf den Parkplatz an der Straße Am Hahnacker und der Fläche zwischen Carl-Schurz-Straße und Fritz-Erler-Straße, über sämtliche, in der Altstadt von Liblar noch planerisch verfügbaren, bzw. für eine Bebauung geeignete, Freiflächen. Zu der im Antrag zitierten Anregung der IWG, Wohnkonzepte für Senioren (altenbetreutes Wohnen, Altenpflegeheim etc.) zu entwickeln, kann von der Verwaltung bestätigt werden, dass solche Wohnformen bereits in bestehenden Bebauungsplänen (BP 139) bzw. auch in den in Aufstellung befindlichen Bebauungsplänen (BP 118, BP 13I) realisiert werden können; entsprechende Anfragen von Investoren liegen der Verwaltung, insbesondere für den Standort an der Köttinger Straße, vor. (Bösche) -2-