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Beschlussvorlage (3. Anlage zur V 569/2006)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
24 kB
Datum
19.12.2006
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00

Inhalt der Datei

Anlage 3, Seite 1 von 7 Stadtwerke Erftstadt, Betriebszweig Wasserversorgung, Erftstadt Anhang für das Geschäftsjahr 2005 I. Allgemeine Angaben Der Jahresabschluss der Stadtwerke Erftstadt, Betriebszweig Wasserversorgung, für das Wirtschaftsjahr 2005 wurde, wie im Vorjahr, nach den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung i. d. Fassung vom 01. Juni 1988 aufgestellt. Der Betriebszweig macht von der Übergangsregelung des Artikel 21 Abs. 2 des Kommunalen Finanzmanagementgesetzes NRW Gebrauch, wonach für 2005 nach dem bisherigen Recht berichtet werden darf. II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Gemäß § 21 Eigenbetriebsverordnung 1988 findet das Dritte Buch des Handelsgesetzbuches für die Aufstellung des Jahresabschlusses sinngemäß Anwendung, soweit sich aus der Eigenbetriebsverordnung nichts anderes ergibt. Die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgte nach dem Gesamtkostenverfahren. Darstellung, Gliederung und Bewertung des Jahresabschlusses entsprechen den Vorjahresgrundsätzen mit folgenden Ausnahmen: Im Zusammenhang mit der Vorbereitung der Einführung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements in der Stadt Erftstadt werden Pensions- und Beihilfeverpflichtungen seit 2005 von der Rheinischen Versorgungskasse berechnet. Diesen Berechnungen liegen z. T. andere Parameter zugrunde, insbesondere wird - gegenüber dem bisher verwendeten Zinssatz von 6 % - ein Rechnungszins von 5 % verwendet. Auf Grund der Verwendung des ab 2005 angesetzten realistischeren Zinssatzes haben sich die Beihilferückstellungen bzw. Pensionsverpflichtungen deutlich gegenüber dem Vorjahr erhöht. Die angewandten Bilanzierungs-, Bewertungs- und Abschreibungsmethoden berücksichtigen alle erkennbaren Risiken; sie sind im Einzelnen bei den Erläuterungen der Bilanzposten dargestellt. III. Erläuterungen zur Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung Bilanz Anlagevermögen Die Entwicklung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten aller Positionen des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2005 sowie der kumulierten Abschreibungen zum Stichtag 31.12.2005 sind aus dem Anlagespiegel ersichtlich. Anlage 3, Seite 2 von 7 Auf Grund und Boden erfolgt keine planmäßige Abschreibung. Wegen Fortfalls der Gründe für eine außerplanmäßige Abschreibung in Vorjahren wurde im Berichtsjahr eine Zuschreibung vorgenommen. Hofbefestigung und Lärmschutzwände werden über 20 bis 25 Jahre linear mit 4 % bis 5 % abgeschrieben. Wassermess-Schächte werden über 30 Jahre linear mit 3,33 % abgeschrieben. Gebäude werden über 40 bis 50 Jahre teils linear mit 2 % bis 2,5 % und teils degressiv gemäß steuerlichen Vorschriften abgeschrieben. Die übrigen Sachanlagen sind zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um planmäßige nutzungsbedingte Abschreibungen, bewertet. Die Abschreibungen werden nach der linearen Methode über Nutzungsdauern zwischen 4 und 50 Jahren vorgenommen. Das Leitungsnetz wird für Zugänge bis 31.12.2003 über 50 Jahre abgeschrieben. Für Zugänge ab dem 01.01.2004 wurde die Nutzungsdauer auf 33 Jahre festgelegt. Die Betriebs- und Büroausstattung wird linear abgeschrieben. Geringwertige Wirtschaftsgüter i. S. von § 6 (2) EStG werden im Jahr der Anschaffung voll abgeschrieben und in der Entwicklung des Anlagevermögens als Abgang behandelt. Umlaufvermögen Vorräte Die Vorräte wurden zum Bilanzstichtag durch körperliche Bestandsaufnahme ermittelt. Die Bewertung erfolgte zu Anschaffungskosten oder zum niedrigeren beizulegenden Wert. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen betreffen im Wesentlichen die Wasserlieferungen, die Herstellung von Hausanschlüssen sowie die veranlagten Baukostenzuschüsse; sie werden zum Nominalwert bewertet, vermindert um Einzel- und Pauschalwertberichtigungen. Die Einzelwertberichtigungen betreffen vorwiegend Forderungen aus Baukostenzuschüssen und Anschlusskosten. Kunden-Überzahlungen werden unter den sonstigen Verbindlichkeiten ausgewiesen. Forderungen gegen andere Betriebszweige Die Forderungen resultieren aus dem gegenseitigen Geldverrechnungsverkehr zwischen den Betriebszweigen. Die Bewertung erfolgte zum Nominalwert. Anlage 3, Seite 3 von 7 Forderungen gegen die Stadt/andere Eigenbetriebe Die Forderungen entfallen auf Lieferungen und Leistungen; sie wurden mit dem Nominalwert bewertet. Sonstige Vermögensgegenstände Der ausgewiesene Betrag betrifft im Wesentlichen Forderungen an die GVG aus der Kooperationsvereinbarung. Die Bewertung erfolgte zum Nominalwert. Stammkapital Das Stammkapital steht in Einklang mit § 3 der Betriebssatzung. Rücklagen Die allgemeine Rücklage setzt sich im Wesentlichen aus den selbsterwirtschafteten Gewinnen zusammen. Die zweckgebundene Rücklage setzt sich zusammen aus dem Jahresgewinn 2000 nach der Entnahme für den Kapitalausgleich Bäder 2001 (EUR 47.974,96) und dem Jahresgewinn 2001 nach der Entnahme für den Kapitalausgleich Bäder 2002 (EUR 51.055,45). Sonderposten für Investitionszuschüsse Es handelt sich um Zahlungen der Abnehmer im Rahmen des Kostenersatzes für Versorgungs-Hausanschlussleitungen seit dem 01.01.2003. Die Auflösung erfolgt jährlich mit 3 % bzw. 4 % entsprechend der Abschreibung der zugrunde liegenden Vermögensgegenstände des Anlagevermögens. Empfangene Ertragszuschüsse Es handelt sich um Zahlungen der Abnehmer im Rahmen des Kostenersatzes für Versorgungs-Hausanschlussleitungen, die als Zuschuss für Betriebsleistungen gem. § 22 Abs. 3 EigVO 1988 behandelt werden. Die Auflösung erfolgt jährlich mit 5 % des Nominalwertes. Anlage 3, Seite 4 von 7 Rückstellungen Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen Bei den Beschäftigten der Stadtwerke Erftstadt, Betriebszweig Wasserversorgung, handelt es sich teilweise um Mitarbeiter im Beamtenstatus mit gesetzlich geregelten Versorgungsansprüchen. Da diese pensionsberechtigten Mitarbeiter ihre Ansprüche jeweils vor dem 01.01.1987 erworben haben, besteht für die Bildung einer Pensionsrückstellung gem. Artikel 28 EGHGB ein Bilanzierungswahlrecht. Von diesem Bilanzierungswahlrecht wurde Gebrauch gemacht und auf die Bildung einer Pensionsrückstellung verzichtet. Die wahlweise nicht bilanzierten Rückstellungen betragen insgesamt EUR 608.472,03 (i. Vj. EUR 578.957,99). Sonstige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen enthalten Beträge für zukünftige Beihilfen an Beamte, für Kosten der Abschlussprüfung, Steuererklärung und der internen Aufstellung des Jahresabschlusses, für noch nicht angetretenen Urlaub der Mitarbeiter, für Altersteilzeit, für Baukosten für fertig gestellte, jedoch nicht endgültig abgerechnete Maßnahmen sowie andere Aufwendungen, die dem Grunde, jedoch nicht der Höhe nach feststehen. Sie wurden nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung gebildet und decken alle bis zur Bilanzaufstellung bekannt gewordenen ungewissen Schulden, Verluste und Risiken, die das abgelaufene Geschäftsjahr betreffen. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten sind mit ihren jeweiligen Rückzahlungsbeträgen passiviert. Sicherheiten für Verbindlichkeiten bestehen nicht. Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten sind aus dem Verbindlichkeitenspiegel ersichtlich. Verbindlichkeiten gegenüber anderen Betriebszweigen resultieren im Wesentlichen aus dem gegenseitigen Zahlungsverkehr. Die in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt/anderen Eigenbetrieben resultieren aus Lieferungen und Leistungen. Die sonstigen Verbindlichkeiten betreffen überwiegend Kautionen sowie Überzahlungen für Wassergeld. Anlage 3, Seite 5 von 7 Gewinn- und Verlustrechnung Die Umsatzerlöse entfallen mit TEUR 2.277 (i. Vj.: TEUR 2.061) auf Erlöse aus Wassergeld, mit TEUR 809 (i. Vj.: TEUR 684) auf Grundgebühren und mit TEUR 386 (i. Vj.: TEUR 387) auf die Auflösung passivierter Ertrags- und Investitionszuschüsse. Die aktivierten Eigenleistungen betreffen Lohn-, Material- und Gemeinkosten in Höhe von TEUR 350 (i. Vj.: 399). Von den sonstigen betrieblichen Erträgen sind TEUR 49 periodenfremd. Davon entfallen u. a. TEUR 30 auf Zuschreibungen auf Grundstücke und TEUR 9 auf eine Gutschrift auf Wasserlieferungen. Von den Personalaufwendungen entfallen EUR 72.630,00 auf periodenfremde Aufwendungen aus der Bewertungsänderung der Rückstellung für Beihilfen. Außerplanmäßige Abschreibungen auf Vermögensgegenstände des Anlagevermögens waren nicht zu verzeichnen. In den Sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind periodenfremde Aufwendungen in Höhe von TEUR 102 enthalten. Davon entfallen u. a. TEUR 72 auf Konzessionsabgabe für Vorjahre und TEUR 21 auf Verluste aus Anlagenabgängen. IV. Angaben zu sonstigen finanziellen Verpflichtungen Es bestehen Leasingverpflichtungen in Höhe von EUR 3.274,64. V. Sonstige Angaben Die durchschnittliche Beschäftigtenzahl betrug: Beamte Angestellte Arbeiter 2005 2004 Stellen Stellen 0,86 4,48 11,25 16,59 0,86 4,61 10,25 15,72 Anlage 3, Seite 6 von 7 Organe Betriebsausschuss/Werksausschuss Vorsitzender: 1. stellv. Vorsitzender: 2. stellv. Vorsitzender: Kukla, Kurt Siebolds, Claudia Henseler, Johannes Schriftführerin: 1. stellv. Schriftführerin: 2. stellv. Schriftführerin: 3. stellv. Schriftführerin: Schneider, Marianne Gorges-Giel, Margret Stein, Heike Stegh, Brigitte Ordentliche Mitglieder: CDU-Fraktion/F.D.P-Fraktion SB Gladow, Stefan SB Haarhoff, Marga STV Kreutner, Günter STV Morgen, Patrick STV Mörs, Heinz STV Wirtz, Klaus STV Hannig, Dirk SB Wildenburg, Josef Ausgeübter Beruf Freier Handelsvertreter Unbekannt Beamter Kommunaler Arbeitnehmer Pensionär Leitender Angestellter Pensionär Lehrer SPD-Fraktion/ FRAKTION Bündnis 90/ Die Grünen STV Arens, Heinz STV Henseler, Johannes STV Kukla, Kurt STV Siebolds, Claudia STV Sindermann, Hans SB Wißmann, Heinz Willi STV Zeller, Ulrike Rentner Selbständiger Kfz-Meister Pensionär Beamtin Unternehmensberater Pensionär Lehrerin Beschäftigtenvertreter: Kloiber, Manfred Süß, Hans Theodor Betriebsleitung/Werkleitung: Ernst-Dieter Bösche Roland Klinkhammer Erster Betriebsleiter/Werkleiter Betriebsleiter/Technischer Werkleiter Hinsichtlich der Organbezüge wird von der Schutzklausel nach § 286 Abs. 4 HGB Gebrauch gemacht. Anlage 3, Seite 7 von 7 VI. Ergebnisverwendung Der Betriebszweig Wasserversorgung schließt mit einem Jahresgewinn von EUR 198.914,99 ab. Es wird vorgeschlagen, den Jahresgewinn zum Verlustausgleich für den Betriebszweig Hallenbad zu verwenden. Erftstadt, den 28. Juli 2006 ………………………………………… (Bösche) Erster Betriebsleiter/Werkleiter ……………………………………….. (Klinkhammer) Betriebsleiter/Techn. Werkleiter