Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
24 kB
Datum
19.12.2006
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage 3, Seite 1 von 7
Stadtwerke Erftstadt, Betriebszweig Wasserversorgung, Erftstadt
Anhang für das Geschäftsjahr 2005
I.
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Stadtwerke Erftstadt, Betriebszweig Wasserversorgung, für das Wirtschaftsjahr 2005 wurde, wie im Vorjahr, nach den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung i. d. Fassung vom 01. Juni 1988 aufgestellt.
Der Betriebszweig macht von der Übergangsregelung des Artikel 21 Abs. 2
des Kommunalen Finanzmanagementgesetzes NRW Gebrauch, wonach für
2005 nach dem bisherigen Recht berichtet werden darf.
II.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Gemäß § 21 Eigenbetriebsverordnung 1988 findet das Dritte Buch des Handelsgesetzbuches für die Aufstellung des Jahresabschlusses sinngemäß Anwendung, soweit sich aus der Eigenbetriebsverordnung nichts anderes ergibt.
Die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgte nach dem Gesamtkostenverfahren.
Darstellung, Gliederung und Bewertung des Jahresabschlusses entsprechen
den Vorjahresgrundsätzen mit folgenden Ausnahmen: Im Zusammenhang mit
der Vorbereitung der Einführung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements in der Stadt Erftstadt werden Pensions- und Beihilfeverpflichtungen seit
2005 von der Rheinischen Versorgungskasse berechnet. Diesen Berechnungen liegen z. T. andere Parameter zugrunde, insbesondere wird - gegenüber
dem bisher verwendeten Zinssatz von 6 % - ein Rechnungszins von 5 % verwendet. Auf Grund der Verwendung des ab 2005 angesetzten realistischeren
Zinssatzes haben sich die Beihilferückstellungen bzw. Pensionsverpflichtungen
deutlich gegenüber dem Vorjahr erhöht.
Die angewandten Bilanzierungs-, Bewertungs- und Abschreibungsmethoden
berücksichtigen alle erkennbaren Risiken; sie sind im Einzelnen bei den Erläuterungen der Bilanzposten dargestellt.
III.
Erläuterungen zur Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung
Bilanz
Anlagevermögen
Die Entwicklung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten aller Positionen
des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2005 sowie der kumulierten Abschreibungen zum Stichtag 31.12.2005 sind aus dem Anlagespiegel ersichtlich.
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Auf Grund und Boden erfolgt keine planmäßige Abschreibung. Wegen Fortfalls der Gründe für eine außerplanmäßige Abschreibung in Vorjahren wurde
im Berichtsjahr eine Zuschreibung vorgenommen. Hofbefestigung und Lärmschutzwände werden über 20 bis 25 Jahre linear mit 4 % bis 5 % abgeschrieben. Wassermess-Schächte werden über 30 Jahre linear mit 3,33 % abgeschrieben. Gebäude werden über 40 bis 50 Jahre teils linear mit 2 % bis 2,5 %
und teils degressiv gemäß steuerlichen Vorschriften abgeschrieben.
Die übrigen Sachanlagen sind zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um planmäßige nutzungsbedingte Abschreibungen, bewertet. Die
Abschreibungen werden nach der linearen Methode über Nutzungsdauern
zwischen 4 und 50 Jahren vorgenommen. Das Leitungsnetz wird für Zugänge
bis 31.12.2003 über 50 Jahre abgeschrieben. Für Zugänge ab dem 01.01.2004
wurde die Nutzungsdauer auf 33 Jahre festgelegt.
Die Betriebs- und Büroausstattung wird linear abgeschrieben. Geringwertige
Wirtschaftsgüter i. S. von § 6 (2) EStG werden im Jahr der Anschaffung voll abgeschrieben und in der Entwicklung des Anlagevermögens als Abgang behandelt.
Umlaufvermögen
Vorräte
Die Vorräte wurden zum Bilanzstichtag durch körperliche Bestandsaufnahme
ermittelt.
Die Bewertung erfolgte zu Anschaffungskosten oder zum niedrigeren beizulegenden Wert.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen betreffen im Wesentlichen
die Wasserlieferungen, die Herstellung von Hausanschlüssen sowie die veranlagten Baukostenzuschüsse; sie werden zum Nominalwert bewertet, vermindert um Einzel- und Pauschalwertberichtigungen. Die Einzelwertberichtigungen betreffen vorwiegend Forderungen aus Baukostenzuschüssen und Anschlusskosten. Kunden-Überzahlungen werden unter den sonstigen Verbindlichkeiten ausgewiesen.
Forderungen gegen andere Betriebszweige
Die Forderungen resultieren aus dem gegenseitigen Geldverrechnungsverkehr zwischen den Betriebszweigen. Die Bewertung erfolgte zum Nominalwert.
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Forderungen gegen die Stadt/andere Eigenbetriebe
Die Forderungen entfallen auf Lieferungen und Leistungen; sie wurden mit
dem Nominalwert bewertet.
Sonstige Vermögensgegenstände
Der ausgewiesene Betrag betrifft im Wesentlichen Forderungen an die GVG
aus der Kooperationsvereinbarung.
Die Bewertung erfolgte zum Nominalwert.
Stammkapital
Das Stammkapital steht in Einklang mit § 3 der Betriebssatzung.
Rücklagen
Die allgemeine Rücklage setzt sich im Wesentlichen aus den selbsterwirtschafteten Gewinnen zusammen.
Die zweckgebundene Rücklage setzt sich zusammen aus dem Jahresgewinn
2000 nach der Entnahme für den Kapitalausgleich Bäder 2001 (EUR 47.974,96)
und dem Jahresgewinn 2001 nach der Entnahme für den Kapitalausgleich
Bäder 2002 (EUR 51.055,45).
Sonderposten für Investitionszuschüsse
Es handelt sich um Zahlungen der Abnehmer im Rahmen des Kostenersatzes
für Versorgungs-Hausanschlussleitungen seit dem 01.01.2003. Die Auflösung erfolgt jährlich mit 3 % bzw. 4 % entsprechend der Abschreibung der zugrunde
liegenden Vermögensgegenstände des Anlagevermögens.
Empfangene Ertragszuschüsse
Es handelt sich um Zahlungen der Abnehmer im Rahmen des Kostenersatzes
für Versorgungs-Hausanschlussleitungen, die als Zuschuss für Betriebsleistungen
gem. § 22 Abs. 3 EigVO 1988 behandelt werden. Die Auflösung erfolgt jährlich
mit 5 % des Nominalwertes.
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Rückstellungen
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen
Bei den Beschäftigten der Stadtwerke Erftstadt, Betriebszweig Wasserversorgung, handelt es sich teilweise um Mitarbeiter im Beamtenstatus mit gesetzlich geregelten Versorgungsansprüchen. Da diese pensionsberechtigten Mitarbeiter ihre Ansprüche jeweils vor dem 01.01.1987 erworben haben, besteht
für die Bildung einer Pensionsrückstellung gem. Artikel 28 EGHGB ein Bilanzierungswahlrecht. Von diesem Bilanzierungswahlrecht wurde Gebrauch gemacht und auf die Bildung einer Pensionsrückstellung verzichtet. Die wahlweise nicht bilanzierten Rückstellungen betragen insgesamt EUR 608.472,03 (i.
Vj. EUR 578.957,99).
Sonstige Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen enthalten Beträge für zukünftige Beihilfen an
Beamte, für Kosten der Abschlussprüfung, Steuererklärung und der internen
Aufstellung des Jahresabschlusses, für noch nicht angetretenen Urlaub der
Mitarbeiter, für Altersteilzeit, für Baukosten für fertig gestellte, jedoch nicht
endgültig abgerechnete Maßnahmen sowie andere Aufwendungen, die
dem Grunde, jedoch nicht der Höhe nach feststehen. Sie wurden nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung gebildet und decken alle bis zur Bilanzaufstellung bekannt gewordenen ungewissen Schulden, Verluste und Risiken,
die das abgelaufene Geschäftsjahr betreffen.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten sind mit ihren jeweiligen Rückzahlungsbeträgen passiviert.
Sicherheiten für Verbindlichkeiten bestehen nicht.
Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten sind aus dem Verbindlichkeitenspiegel ersichtlich.
Verbindlichkeiten gegenüber anderen Betriebszweigen resultieren im Wesentlichen aus dem gegenseitigen Zahlungsverkehr.
Die in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten gegenüber der
Stadt/anderen Eigenbetrieben resultieren aus Lieferungen und Leistungen.
Die sonstigen Verbindlichkeiten betreffen überwiegend Kautionen sowie Überzahlungen für Wassergeld.
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Gewinn- und Verlustrechnung
Die Umsatzerlöse entfallen mit TEUR 2.277 (i. Vj.: TEUR 2.061) auf Erlöse aus Wassergeld, mit TEUR 809 (i. Vj.: TEUR 684) auf Grundgebühren und mit TEUR 386 (i.
Vj.: TEUR 387) auf die Auflösung passivierter Ertrags- und Investitionszuschüsse.
Die aktivierten Eigenleistungen betreffen Lohn-, Material- und Gemeinkosten
in Höhe von TEUR 350 (i. Vj.: 399).
Von den sonstigen betrieblichen Erträgen sind TEUR 49 periodenfremd. Davon
entfallen u. a. TEUR 30 auf Zuschreibungen auf Grundstücke und TEUR 9 auf
eine Gutschrift auf Wasserlieferungen.
Von den Personalaufwendungen entfallen EUR 72.630,00 auf periodenfremde
Aufwendungen aus der Bewertungsänderung der Rückstellung für Beihilfen.
Außerplanmäßige Abschreibungen auf Vermögensgegenstände des Anlagevermögens waren nicht zu verzeichnen.
In den Sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind periodenfremde Aufwendungen in Höhe von TEUR 102 enthalten. Davon entfallen u. a. TEUR 72
auf Konzessionsabgabe für Vorjahre und TEUR 21 auf Verluste aus Anlagenabgängen.
IV.
Angaben zu sonstigen finanziellen Verpflichtungen
Es bestehen Leasingverpflichtungen in Höhe von EUR 3.274,64.
V.
Sonstige Angaben
Die durchschnittliche Beschäftigtenzahl betrug:
Beamte
Angestellte
Arbeiter
2005
2004
Stellen
Stellen
0,86
4,48
11,25
16,59
0,86
4,61
10,25
15,72
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Organe
Betriebsausschuss/Werksausschuss
Vorsitzender:
1. stellv. Vorsitzender:
2. stellv. Vorsitzender:
Kukla, Kurt
Siebolds, Claudia
Henseler, Johannes
Schriftführerin:
1. stellv. Schriftführerin:
2. stellv. Schriftführerin:
3. stellv. Schriftführerin:
Schneider, Marianne
Gorges-Giel, Margret
Stein, Heike
Stegh, Brigitte
Ordentliche Mitglieder:
CDU-Fraktion/F.D.P-Fraktion
SB Gladow, Stefan
SB Haarhoff, Marga
STV Kreutner, Günter
STV Morgen, Patrick
STV Mörs, Heinz
STV Wirtz, Klaus
STV Hannig, Dirk
SB Wildenburg, Josef
Ausgeübter Beruf
Freier Handelsvertreter
Unbekannt
Beamter
Kommunaler Arbeitnehmer
Pensionär
Leitender Angestellter
Pensionär
Lehrer
SPD-Fraktion/ FRAKTION Bündnis 90/
Die Grünen
STV Arens, Heinz
STV Henseler, Johannes
STV Kukla, Kurt
STV Siebolds, Claudia
STV Sindermann, Hans
SB Wißmann, Heinz Willi
STV Zeller, Ulrike
Rentner
Selbständiger Kfz-Meister
Pensionär
Beamtin
Unternehmensberater
Pensionär
Lehrerin
Beschäftigtenvertreter:
Kloiber, Manfred
Süß, Hans Theodor
Betriebsleitung/Werkleitung:
Ernst-Dieter Bösche
Roland Klinkhammer
Erster Betriebsleiter/Werkleiter
Betriebsleiter/Technischer Werkleiter
Hinsichtlich der Organbezüge wird von der Schutzklausel nach § 286 Abs. 4
HGB Gebrauch gemacht.
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VI.
Ergebnisverwendung
Der Betriebszweig Wasserversorgung schließt mit einem Jahresgewinn von
EUR 198.914,99 ab.
Es wird vorgeschlagen, den Jahresgewinn zum Verlustausgleich für den Betriebszweig Hallenbad zu verwenden.
Erftstadt, den 28. Juli 2006
…………………………………………
(Bösche)
Erster Betriebsleiter/Werkleiter
………………………………………..
(Klinkhammer)
Betriebsleiter/Techn. Werkleiter