Daten
Kommune
Kerpen
Größe
20 kB
Datum
24.04.2007
Erstellt
06.08.08, 01:15
Aktualisiert
06.08.08, 01:15
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT KERPEN
DIE BÜRGERMEISTERIN
Amt/Abteilung: 16.1 / Stadtplanung
Az.: 16.1/Di/BP 282 A/1.Änd.
TOP
Drs.-Nr.: 232.06
Datum :
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr
Termin
27.03.2007
Stadtrat
X
20.02.2007
Bemerkungen
24.04.2007
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Bebauungsplan TÜ 282 A/1. Änderung "Feuerwehrgerätehaus", Stadtteil Brüggen
hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
X
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von 2660 € (s. Anlage)
X
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : 2007
HhSt.: 1.610.4145
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
HhSt.:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr der Stadt Kerpen empfiehlt/der Rat der Stadt Kerpen
beschließt:
•
Die 1. Änderung des Bebauungsplanes TÜ Nr. 282 A „Feuerwehrgerätehaus“, Stadtteil Brüggen
gem. § 2 (1) BauGB aufzustellen.
Das Plangebiet des BP TÜ Nr. 282 A liegt nordöstlich der Heerstraße im Stadtteil Brüggen und umfasst eine
Teilfläche zwischen Gassenfeldweg und Buschkauer Weg sowie zwischen Heerstraße und Berrenrather
Börde. Der Geltungsbereich der 1. Änderung umfasst lediglich den westlichen Teilbereich hiervon und
Beschlussausfertigung soll erhalten:
Sachbearb
eiter/in
Abteilungsleiter/in
Amtsleiter/in
Zuständiger
Dezernent
Mitzeichnung
Amt
Amt 20
Erster
Beigeordne
ter und
Kämmerer
Bürgermeisterin Büro des
Rates
schließt die Bestandsbebauung an der Heerstraße einschließlich rückwärtiger Bebauung sowie die daran
nordöstlich angrenzenden Freiflächen ein.
Der Geltungsbereich der 1. Änderung des BP Nr. 282 A wird wie folgt begrenzt:
-
-
im Süden durch die Heerstraße
im Osten durch das Feuerwehrgerätehaus und weiter nördlich durch den festgesetzten
Pflanzstreifen des Ursprungsbebauungsplanes
im Norden durch die Wegeparzelle 23 im Flur 47, weiter westlich durch das Flurstück 82 im Flur
47
im Westen durch eine Rasenfläche, die unmittelbar an das Gebäude Heerstraße Nr.349
angrenzt.
Die Abgrenzung ist dem Übersichtsplan im Maßstab 1: 2500 (Anlage 1) zu entnehmen.
Beschlussvorlage 232.06
Seite 2
MAßNAHME:
______________________________________________
ÜBERSICHT AUSGABEN / EINNAHMEN
lfd. Jahr
1. Folgejahr
2. Folgejahr
3. Folgejahr
4. Folgejahr
Einmalkosten
Ausgaben
Anschaffungskosten (z.B. Baukosten)
Einrichtungskosten
Personalkosten
4000 €
Honorare Architekten/Ingenieure o.ä.
gesamt:
4000 €
Einnahmen
Material- und Sachkosten
3000 €
Beiträge
gesamt:
3000 €
Aufwand netto:
Folgekosten:
Ausgaben
Sachkosten (z.B. Unterhaltung)
332 €
332 €
332 €
332 €
332 €
332 €
332 €
332 €
332 €
332 €
Schuldendienste/Zinsen
Abschreibung
Personalkosten
gesamt
Einnahmen
Zuschüsse
Gebühren
gesamt
Beschlussvorlage 232.06
Seite 3
Begründung:
Ziele des Bebauungsplanes
Der Bebauungsplan BR 282 A – Feuerwehrgerätehaus – hat im Jahr 2000 Rechtskraft erlangt. Ziel des
damaligen Bebauungsplanes war die planungsrechtliche Sicherung des Feuerwehrgerätehauses und die
Schaffung von Wohnraum in den bisher gärtnerischen bzw. mit Nebengebäuden bestandenen
angrenzenden Bereichen. Das Feuerwehrgerätehaus sowie die Bebauung im Osten des Plangebietes mit
der dazugehörigen Erschließung sind zwischenzeitlich umgesetzt. Nicht realisiert wurde die verdichtete
Bebauung im westlichen Teilbereich, nördlich der Bestandsbebauung Heerstraße.
Ziel der 1. Änderung ist es, neben der Sicherung der Bestandsbebauung entlang der Heerstraße und deren
Stellplatzbedarf eine verträgliche Bebauung mit Einfamilien- und Doppelhäusern planungsrechtlich zu
ermöglichen. Das dem rechtskräftigen Bebauungsplan zugrundeliegende Bebauungskonzept wird zur
Erzielung nachfrageorientierter Grundstücksgrößen und –zuschnitte in Teilbereichen geändert und die
hierfür erforderliche Erschließung ergänzt.
Umgesetzt werden sollen diese Zielvorstellungen in der Form der 1. Änderung zum Bebauungsplan
Nr. 282 A.
Gleichzeitig soll mit dem Aufstellungsbeschluss ein städtebaulicher Vertrag mit der RWE Power AG
abgeschlossen werden.
Verfahrensstand
• Aufstellungsbeschluss: PA 27.03.2007
Rat 24.04.2007
Anlagen
1.
2.
3.
Lageplan
Planverkleinerung
Erläuterung zur Planaufstellung
Beschlussvorlage 232.06
Seite 4