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Beschlussvorlage (Bebauungsplan TÜ 282 A/1. Änderung "Feuerwehrgerätehaus", Stadtteil Brüggen hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
20 kB
Datum
24.04.2007
Erstellt
06.08.08, 01:15
Aktualisiert
06.08.08, 01:15
Beschlussvorlage (Bebauungsplan TÜ 282 A/1. Änderung "Feuerwehrgerätehaus", Stadtteil Brüggen
hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB) Beschlussvorlage (Bebauungsplan TÜ 282 A/1. Änderung "Feuerwehrgerätehaus", Stadtteil Brüggen
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Inhalt der Datei

STADT KERPEN DIE BÜRGERMEISTERIN Amt/Abteilung: 16.1 / Stadtplanung Az.: 16.1/Di/BP 282 A/1.Änd. TOP Drs.-Nr.: 232.06 Datum : Beratungsfolge Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr Termin 27.03.2007 Stadtrat X 20.02.2007 Bemerkungen 24.04.2007 Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Bebauungsplan TÜ 282 A/1. Änderung "Feuerwehrgerätehaus", Stadtteil Brüggen hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten X Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von 2660 € (s. Anlage) X Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : 2007 HhSt.: 1.610.4145 Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : HhSt.: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Beschlussentwurf: Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr der Stadt Kerpen empfiehlt/der Rat der Stadt Kerpen beschließt: • Die 1. Änderung des Bebauungsplanes TÜ Nr. 282 A „Feuerwehrgerätehaus“, Stadtteil Brüggen gem. § 2 (1) BauGB aufzustellen. Das Plangebiet des BP TÜ Nr. 282 A liegt nordöstlich der Heerstraße im Stadtteil Brüggen und umfasst eine Teilfläche zwischen Gassenfeldweg und Buschkauer Weg sowie zwischen Heerstraße und Berrenrather Börde. Der Geltungsbereich der 1. Änderung umfasst lediglich den westlichen Teilbereich hiervon und Beschlussausfertigung soll erhalten: Sachbearb eiter/in Abteilungsleiter/in Amtsleiter/in Zuständiger Dezernent Mitzeichnung Amt Amt 20 Erster Beigeordne ter und Kämmerer Bürgermeisterin Büro des Rates schließt die Bestandsbebauung an der Heerstraße einschließlich rückwärtiger Bebauung sowie die daran nordöstlich angrenzenden Freiflächen ein. Der Geltungsbereich der 1. Änderung des BP Nr. 282 A wird wie folgt begrenzt: - - im Süden durch die Heerstraße im Osten durch das Feuerwehrgerätehaus und weiter nördlich durch den festgesetzten Pflanzstreifen des Ursprungsbebauungsplanes im Norden durch die Wegeparzelle 23 im Flur 47, weiter westlich durch das Flurstück 82 im Flur 47 im Westen durch eine Rasenfläche, die unmittelbar an das Gebäude Heerstraße Nr.349 angrenzt. Die Abgrenzung ist dem Übersichtsplan im Maßstab 1: 2500 (Anlage 1) zu entnehmen. Beschlussvorlage 232.06 Seite 2 MAßNAHME: ______________________________________________ ÜBERSICHT AUSGABEN / EINNAHMEN lfd. Jahr 1. Folgejahr 2. Folgejahr 3. Folgejahr 4. Folgejahr Einmalkosten Ausgaben Anschaffungskosten (z.B. Baukosten) Einrichtungskosten Personalkosten 4000 € Honorare Architekten/Ingenieure o.ä. gesamt: 4000 € Einnahmen Material- und Sachkosten 3000 € Beiträge gesamt: 3000 € Aufwand netto: Folgekosten: Ausgaben Sachkosten (z.B. Unterhaltung) 332 € 332 € 332 € 332 € 332 € 332 € 332 € 332 € 332 € 332 € Schuldendienste/Zinsen Abschreibung Personalkosten gesamt Einnahmen Zuschüsse Gebühren gesamt Beschlussvorlage 232.06 Seite 3 Begründung: Ziele des Bebauungsplanes Der Bebauungsplan BR 282 A – Feuerwehrgerätehaus – hat im Jahr 2000 Rechtskraft erlangt. Ziel des damaligen Bebauungsplanes war die planungsrechtliche Sicherung des Feuerwehrgerätehauses und die Schaffung von Wohnraum in den bisher gärtnerischen bzw. mit Nebengebäuden bestandenen angrenzenden Bereichen. Das Feuerwehrgerätehaus sowie die Bebauung im Osten des Plangebietes mit der dazugehörigen Erschließung sind zwischenzeitlich umgesetzt. Nicht realisiert wurde die verdichtete Bebauung im westlichen Teilbereich, nördlich der Bestandsbebauung Heerstraße. Ziel der 1. Änderung ist es, neben der Sicherung der Bestandsbebauung entlang der Heerstraße und deren Stellplatzbedarf eine verträgliche Bebauung mit Einfamilien- und Doppelhäusern planungsrechtlich zu ermöglichen. Das dem rechtskräftigen Bebauungsplan zugrundeliegende Bebauungskonzept wird zur Erzielung nachfrageorientierter Grundstücksgrößen und –zuschnitte in Teilbereichen geändert und die hierfür erforderliche Erschließung ergänzt. Umgesetzt werden sollen diese Zielvorstellungen in der Form der 1. Änderung zum Bebauungsplan Nr. 282 A. Gleichzeitig soll mit dem Aufstellungsbeschluss ein städtebaulicher Vertrag mit der RWE Power AG abgeschlossen werden. Verfahrensstand • Aufstellungsbeschluss: PA 27.03.2007 Rat 24.04.2007 Anlagen 1. 2. 3. Lageplan Planverkleinerung Erläuterung zur Planaufstellung Beschlussvorlage 232.06 Seite 4