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Beschlussvorlage (Erläuterung zur Planaufstellung )

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
23 kB
Datum
24.04.2007
Erstellt
06.08.08, 01:15
Aktualisiert
06.08.08, 01:15
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Inhalt der Datei

Seite 1 von 5 Anlage 3 – Erläuterung zur Planaufstellung 1. Planungsanlass 2. Vorgaben zur Planaufstellung 2.1 Lage und Größe des Plangebietes 2.2 Bestehende Situation 2.2.1 Siedlungsstruktur 2.2.2 Nutzungsstruktur 2.2.3 Landschaftsstruktur 2.2.4 Verkehrsstruktur 2.3 Vorhandenes Planungsrecht 3. Ziel und Zweck der Planung 3.1 Kinder- und Jugendfreundlichkeit 4. Erläuterung der Planinhalte 4.1 Planungskonzept 4.2 Innere Erschließung 4.3 Stellplätze und Garagen 4.4 Ver- und Entsorgung 4.5 Ökologie und Umweltbelange 5. Bodenordnung 6. Kosten und Finanzierung 7. Strukturdaten Seite 2 von 5 1. Planungsanlass Der Bebauungsplan BR 282 A – Feuerwehrgerätehaus – hat im Jahr 2000 Rechtskraft erlangt. Ziel des damaligen Bebauungsplanes war die planungsrechtliche Sicherung des Feuerwehrgerätehauses und die Schaffung von Wohnraum in den bisher gärtnerisch bzw. mit Nebengebäuden bestandenen angrenzenden Bereichen. Das Feuerwehrgerätehaus sowie die Bebauung im Osten des Plangebietes mit der dazugehörigen Erschließung sind zwischenzeitlich umgesetzt. Nicht realisiert wurde die verdichtete Bebauung im westlichen Teilbereich, nördlich der Bestandsbebauung Heerstraße. Ziel der 1. Änderung ist es, neben der Sicherung der Bestandsbebauung entlang der Heerstraße und deren Stellplatzbedarf eine verträgliche Bebauung mit Einfamilien- und Doppelhäusern planungsrechtlich zu ermöglichen. Das dem rechtskräftigen Bebauungsplan zugrundeliegende Bebauungskonzept wird zur Erzielung nachfrageorientierter Grundstücksgrößen und –zuschnitte in Teilbereichen geändert und die hierfür erforderliche Erschließung ergänzt. 2. Vorgaben zur Planaufstellung 2.1 Lage und Größe des Plangebietes Das Plangebiet des BP BR Nr. 282 A liegt im Stadtteil Brüggen unmittelbar nordöstlich der Heerstraße. Es umfasst eine Teilfläche zwischen Gassenfeldweg und Buschkauer Weg sowie zwischen Heerstraße und Berrenrather Börde. Der Geltungsbereich der 1. Änderung umfasst lediglich den westlichen Teilbereich hiervon und schließt die Bestandsbebauung an der Heerstraße einschließlich rückwärtiger Bebauung sowie die daran nordöstlich angrenzenden Freiflächen mit ein. Der Geltungsbereich der 1. Änderung des BP Nr. 282 A grenzt im Westen an eine Rasenfläche, die sich unmittelbar an das Gebäude Heerstraße Nr. 349 anschließt. Im Nordwesten grenzt das Plangebiet an die festgesetzten Parkflächen des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 247 “Gassenfeld“ und weiter östlich an den in einem Grünzug angelegten Fuß- und Radweg, der zwischen Ortsrand und Berrenrather Börde verläuft. Im Osten verläuft die Grenze entlang des im BP Nr. 282 A festgesetzten Pflanzstreifens und schließt im südöstlichen Bereich die Parzelle der Straße “An der Feuerwehr“ mit ein. Die südliche Grenze verläuft entlang der nördlichen Parzellengrenze der Heerstraße. Die Größe des Plangebietes beträgt ca. 0,77 ha. Die genaue Abgrenzung des Bebauungsplanes ist dem Übersichtsplan im Maßstab 1:2500 (Anlage 1) zu entnehmen. 2.2 Bestehende Situation 2.2.1 Siedlungsstruktur Der Ortsteil Brüggen ist durch eine dörfliche Struktur geprägt. Die Bebauung im direkten Umfeld des Plangebietes stellt sich entlang der Heerstraße als halboffene, teilweise auch offene, überwiegend zweigeschossige Straßenrandbebauung dar. Der Änderungsbereich selbst wird gekennzeichnet durch eine geschlossene Baugruppe entlang der Heerstraße und einem Gebäudekomplex mit rückwärtigen Anbauten östlich hiervon. Außerhalb des Änderungsbereiches grenzen das Solitärgebäude „Feuerwehrgerätehaus“ und weitere Einfamilienhäuser an. 2.2.2 Nutzungsstruktur Die Umgebung ist überwiegend durch Wohnnutzung geprägt. Westlich in geringer Entfernung zum Plangebiet befindet sich ein Lebensmittelmarkt, östlich steht das Feuerwehrgerätehaus. Im Plangebiet selbst herrschen neben der Wohnnutzung auch kleinere Gewerbeeinheiten vor. Um eine alte Gewerbehalle herum ist das Plangebiet mit dichten Gehölzen bewachsen. Nördlich grenzen ein Grünzug mit Fußweg, weiter nördlich das Landschaftsschutzgebiet Berrenrather Börde an. Seite 3 von 5 2.2.3 Landschaftsstruktur Das Plangebiet liegt am nördlichen Ortsrand von Brüggen, unmittelbar an das Landschaftsschutzgebiet Berrenrather Börde angrenzend. Zwischen Landschaftsschutzgebiet und Plangebiet verläuft in einen Grünzug eingebettet ein Fuß- und Radweg. Der Entwurf des Bebauungsplanes berücksichtigt diese Lage durch Begrünungsmaßnahmen und Herstellung einer Wegeverbindung von der geplanten Wohnerschließung zur bestehenden Wegetrasse. 2.2.4 Verkehrsstruktur Die überörtliche Erschließung des Plangebietes erfolgt über die Heerstraße, die Brüggen mit den anderen Stadtteilen und dem Autobahnanschluss A 61 verbindet. Die Heerstraße übernimmt für die im Westteil des Änderungsbereiches gelegenen Wohngebäude auch Erschließungsfunktionen. Der nordöstliche Teil des Änderungsbereiches wird über die Straße „An der Feuerwehr“ erschlossen. 2.3 Vorhandenes Planungsrecht Die zur Bebauung vorgesehenen Grundstücke liegen im räumlichen Geltungsbereich der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Kerpen. Der FNP weist für dieses Gebiet Wohnbaufläche aus. Der Bebauungsplan wird somit gem. § 8 Abs. 2 BauGB aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. 3. Ziel und Zweck der Planung Ziel und Zweck der Planung ist es, neben der Sicherung der Bestandsbebauung und deren Stellplatzbedarf eine verträgliche Bebauung mit Ein- und Doppelhäusern planungsrechtlich zu ermöglichen. Das dem damaligen Bebauungsplan zugrundeliegende Bebauungskonzept wird zur Erzielung nachfrageorientierter Grundstücksgrößen und –zuschnitte in Teilbereichen geändert und die Erschließung ergänzt. Es soll Wohnraum in Form von Einfamilien- und Doppelhäusern geschaffen werden, die sich harmonisch in die dörflichen Strukturen von Brüggen einfügen und der Lage am Ortsrand gerecht werden. 3.1 Kinder- und Jugendfreundlichkeit In unmittelbarer Nähe des Plangebietes, in Höhe des Lebensmittelmarktes, befindet sich ein Kinderspielplatz, der in westlicher Richtung über den bestehenden Fuß- und Radweg entlang der nördlichen Plangebietsgrenze zu erreichen ist. 4. Erläuterung der Planinhalte 4.1 Planungskonzept Aufgrund der ländlichen Baustruktur und der Lage am Siedlungsrand wird eine hohe Bebauungsdichte vermieden. Es ist eine aufgelockerte Einfamilien- und Doppelhausbebauung mit 5 Wohneinheiten geplant. Im westlichen Teilbereich wird die Bestandsbebauung entlang der Heerstraße erhalten. Hier sind zur Zeit 18 Wohneinheiten untergebracht. 4.2 Innere Erschließung Die Erschließung der Bestandsbebauung erfolgt über die Heerstraße, 2 Doppelhausgrundstücke im Osten werden über die Straße „An der Feuerwehr“ angebunden. Die restlichen Neubaugrundstücke im Nordwesten werden über eine platzartige Aufweitung von der Straße „An der Feuerwehr“ aus erschlossen, die in einen 6,0 m breiten Wohnweg übergeht und sich als Fußweg bis in die Grünzone fortsetzt. Der Ausbau ist als verkehrsberuhigte Multifunktionsfläche geplant. 4.3 Stellplätze und Garagen Im Bebauungsplan ist pro Wohngebäude jeweils eine Garage geplant. Der Abstand der Garage muss von der Straße mindestens 6,0 m betragen. Somit wird der zweite Stellplatz auf dem privaten Grundstück gesichert. Im Straßenraum werden zusätzlich 5 öffentliche Stellplätze für Besucher ausgewiesen. Seite 4 von 5 Die Bewohner der Häusergruppe Heerstraße 349-365 parken heute überwiegend auf Stellplätzen und Garagen im rückwärtigen Grundstücksbereich, aber auch auf der befestigten Hoffläche. Im Bebauungsplan werden hierfür 18 Stellplätze mit einer entsprechend dimensionierten Zufahrt planungsrechtlich gesichert. 4.4 Ver- und Entsorgung Die übergeordnete technische Ver- und Entsorgung ist durch die vorhandenen Einrichtungen sichergestellt und muss für die Neuplanung lediglich ergänzt werden. Die Entwässerung erfolgt im Mischsystem. 4.5 Ökologie und Umweltbelange Dem Ursprungsbebauungsplan liegt ein landschaftspflegerischer Fachbeitrag zugrunde. Die hier vorgeschlagenen Maßnahmen werden an das geänderte städtebauliche Konzept angepasst und als Festsetzungen in den Bebauungsplan übernommen. Die Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung erfolgt dann gem. § 1a Abs. 3 BauGB durch Gegenüberstellung des rechtskräftigen Bebauungsplanes mit den geänderten Planfestsetzungen. Sollte sich hieraus ein Defizit ergeben, ist der Eingriff durch geeignete Maßnahmen innerhalb oder außerhalb des Plangebietes entsprechend auszugleichen. Für das Plangebiet sind Altlasten bekannt. Die im rechtskräftigen Bebauungsplan benannten Maßnahmen sind auch weiterhin zu beachten und werden als Festsetzungen übernommen. Für die Belange des Umweltschutzes wird gem. § 2 (4) BauGB im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlichen erheblichen Umwelteinwirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden. 5. Bodenordnung Der Großteil des Plangebietes befindet sich im Eigentum der RWE Power AG (Parzelle 99, Flur 47). Ein Grundstück im Osten (Parzelle 25, Flur 47), das teilweise in den Änderungsbereich ragt, sowie die Straßenparzellen der Straße „An der Feuerwehr“ sind im Eigentum der Stadt Kerpen. 6. Kosten und Finanzierung Die Kosten für den Ausbau der öffentlichen Verkehrsfläche zur Erschließung der zwei Doppelhausgrundstücke und des Einfamilienhausgrundstückes im Nordosten des Plangebietes und die Herstellung der Ver- und Entsorgungsleitungen für diesen Bereich werden von der RWE Power AG übernommen. Weitergehende Regelungen enthält der Städtebauliche Vertrag. 7. Strukturdaten PLANGEBIETSGRÖSSE 7.729 m² = 100 % Überbaubare Grundstücksfläche (GRZ 0,4) 2.100 m² = 27,0 % (davon private Stellplatzflächen und Zufahrten 759 m² = 10 %) nicht überbaubare Grundstücksflächen 3151 m² = 41 % BAULAND INSGESAMT 5.251 m² = 68 % Seite 5 von 5 Öffentliche Verkehrsfläche (Planung) 545 m² = 7% Öffentliche Verkehrsfläche (Bestand) 503 m² = 7% Grünflächen 1430 m² = 19 % Anzahl der öffentlichen Stellplätze 5 Stk. Anzahl der Gebäude (Neubebauung) 5 Stk. Kerpen, im März 2007 K.H. Mayer Amtsleiter