Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Jahresbericht Jugendschutz 2006)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
23 kB
Datum
01.02.2007
Erstellt
06.08.08, 01:15
Aktualisiert
06.08.08, 01:15
Beschlussvorlage (Jahresbericht Jugendschutz 2006) Beschlussvorlage (Jahresbericht Jugendschutz 2006) Beschlussvorlage (Jahresbericht Jugendschutz 2006) Beschlussvorlage (Jahresbericht Jugendschutz 2006)

öffnen download melden Dateigröße: 23 kB

Inhalt der Datei

STADT KERPEN DIE BÜRGERMEISTERIN Amt/Abteilung: 23/23.3 Allgemeine Förderung von Kindern, Jugendlichen, Familien, Behinderten und Senioren Az.: 14514.100 TOP Drs.-Nr.: 237.06 Datum : Beratungsfolge Jugendhilfeausschuss X Termin 01.02.2007 28.12.2006 Bemerkungen Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Jahresbericht Jugendschutz 2006 X Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage) Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : HhSt.: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : HhSt.: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Beschlussentwurf: Der Jugendhilfeausschuss nimmt den Jahresbericht Jugendschutz 2006 zur Kenntnis Beschlussausfertigung soll erhalten: Sachbearb eiter/in Abteilungsleiter/in Amtsleiter/in Zuständiger Dezernent Mitzeichnung Amt 20 Erster Beigeordne ter und Kämmerer Bürgermeisterin Büro des Rates Begründung: 0. Vorbemerkung: Im Kinder- und Jugendhilfegesetz wird in § 14 der Erzieherische Kinder- und Jugendschutz wie folgt beschrieben: (1) Jungen Menschen und Erziehungsberechtigten sollen Angebote des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes gemacht werden. (2) Die Maßnahmen sollen 1. junge Menschen befähigen, sich vor gefährdenden Einflüssen zu schützen und sie zu Kritikfähigkeit, Entscheidungsfähigkeit und Eigenverantwortlichkeit sowie zur Verantwortung gegenüber ihren Mitmenschen führen, 2. Eltern und andere Erziehungsberechtigte besser befähigen, Kinder und Jugendliche vor gefährdenden Einflüssen zu schützen. Für die Förderung von Präventionsprojekten an Schulen hat die Verwaltung eine Regelung geschaffen, derartige Projekte finanziell im Rahmen der vorhandenen Möglichkeiten zu unterstützen. Eine solche Förderung kann jedoch nur einmal pro (Schul-) Jahr erfolgen, bei einer höheren Antragsdichte ggf. auch seltener. Um eine Gleichbehandlung aller Antrag stellenden Schulen sicherzustellen, ist eine Pro-KopfFörderung eingeführt worden, die sich an der Anzahl der tatsächlich am Projekt teilnehmenden Schüler/innen orientiert. In Anlehnung an die Fördersätze im Stadtjugendplan Kerpen ist dies demnach eine Förderung von 2,60 € pro Teilnehmer/in, bei Veranstaltungen außerhalb der Schule aufgrund entstehender Fahrtkosten 5,20 €. Voraussetzung für eine Förderung ist eine Eigenbeteiligung pro Schüler/in von mindestens ebenfalls 2,60 € bzw. 5,20 €. Maßgeblich für den Finanzierungsplan ist hierbei der unermäßigte Beitrag pro Teilnehmer/in als Ausgangsbetrag. Eine Förderung kann maximal nur bis zur Höhe der ungedeckten Kosten erfolgen. Im Sinne der o. g. gesetzlichen Vorgaben und der – was Schulveranstaltungen betrifft – beschriebenen Förderrichtlinie sind in 2006 aus der Hhst. „Präventionsmaßnahmen“ folgende Maßnahmen, Projekte und Aktionen initiiert, gefördert und durchgeführt worden: 1. Suchtpräventionswoche am Europagymnasium vom 08.06. – 14.06.06 Pädagogische Facheinschätzung der Schule: In der Zeit vom 08. bis zum 14. Juni 2006 fand am Gymnasium der Stadt Kerpen zum wiederholten Male für 201 Schülerinnen und Schüler die Suchtpräventionswoche der Jahrgangsstufe 7 statt. Das modifizierte Konzept der Drogenprophylaxe besteht aus vier verschiedenen, aber sich ergänzenden Bausteinen: 1) Förderung der Klassengemeinschaft: a) In den Klassenleiter- bzw. Patenstunden wurden Übungen zur Klassengemeinschaft durchgeführt und die Verhaltensweisen der Schülerinnen und Schüler reflektiert. Diese Übungen erfolgten unter folgenden Zielsetzungen: • Klassengemeinschaft • Stärkung des Selbstvertrauens • Verbesserung der Kommunikation • Umgang mit Gefühlen Die Leitung übernahm der Klassenlehrer, alternativ ein von den Schülerinnen und Schülern gewählter Vertrauenslehrer. Beschlussvorlage 237.06 Seite 2 b) Bei dem Erlebnisparcours sollten die Schülerinnen und Schüler im Klassenverband Übungen durchführen, die das Vertrauen zu den Mitschülern voraussetzten sowie gemeinsam Aufgaben erledigen, die nur durch gute Zusammenarbeit zu erfüllen waren. Auch der Erlebnisparcours wurde von dem Klassenlehrer bzw. einem Vertrauenslehrer begleitet, damit eventuelle Probleme in der Klassengemeinschaft beobachtet und anschließend besprochen werden konnten. 2) Fachspezifische Hintergründe zum Thema „Sucht“ Das Thema „Sucht“ wurde in den Fächern Deutsch, Erdkunde, Politik und Biologie vertieft behandelt, wobei alle beteiligten Kollegen vorgefertigte Unterrichtskonzepte vorliegen hatten. So konnte gewährleistet werden, dass die Schülerinnen und Schüler umfassende und sich ergänzende Informationen aus verschiedenen fachspezifischen Perspektiven erhielten. 3) Erfahrungsberichte ehemals Abhängiger In einem Treffen mit ehemals Abhängigen der Organisation PRO VITA konnten die Schülerinnen und Schüler erfahren, wie der Weg in eine Sucht und auch der Weg aus einer Sucht aussehen kann. Durch die Auseinandersetzung mit den Erfahrungsberichten der ehemals Abhängigen erfolgt ein direkter Kontakt mit diesem Thema, der an Glaubwürdigkeit wohl kaum zu überbieten ist, zumal die theoretische Ebene verlassen wird und das für die Schülerinnen und Schüler eher abstrakte Phänomen der Sucht ein Gesicht bekommt. Auch dieses Treffen erfolgte im Klassenverband. 4) „Hol dir den Kick woanders“ Zum Abschluss konnten die Schüler verschiedene Workshops wie z. B. Bogenschießen, Turmspringen, Trommeln usw. wählen, sodass sie zum einen erfahren konnten, dass man „einen Kick“ auch durch Sport oder andere Hobbys erreichen kann und auch, dass das „NEIN-SAGEN-KÖNNEN“ (beispielsweise der Sprung vom 10-Meter-Brett) eine innerliche Herausforderung bietet. Zum anderen lernten die Schülerinnen und Schüler innerhalb dieser Workshops verschiedene Formen der Freizeitgestaltung kennen. Während der Suchtprophylaxe fand für die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 7 kein regulärer Unterricht statt. Dieser wurde durch die vier zuvor beschriebenen Bausteine ersetzt, damit die Schülerinnen und Schüler sich ohne Ablenkungen in jeder Art und Weise mit den verschiedenen Bereichen auseinander setzten konnten. Die Suchtpräventionswoche wurde durch eine Auswahl an Informationsbroschüren zu den Themen „Alkohol“, „Drogen“ und „Essstörungen“ sowie durch einen Elternabend eingeleitet. Das Projekt wurde von Schülerinnen und Schülern begleitet, die die verschiedenen Bereiche der Suchpräventionswoche beobachtet haben und unter anderem eine SuchtpräventionsZeitung erstellen. Sämtliche Ergebnisse dieser Schülergruppe werden am Elternsprechtag ausgestellt, so dass auch die Eltern einen Einblick in die verschiedenen Aspekte der Drogenprophylaxe erhalten. Abschließend lässt sich an dieser Stelle sagen, dass sich aus organisatorischer Perspektive diese Art der Durchführung – auch wenn noch Kleinigkeiten zu modifizieren sind – bewährt hat. Inhaltlich betrachtet ist das Feedback der betroffenen Kollegen sehr positiv, da durch die vorgefertigten Materialien klare Inhalte und Zielsetzungen vorgegeben wurden und demnach keine Wiederholungen innerhalb des Unterrichts stattgefunden hat. Eine Bewertung der Woche seitens der Schülerinnen und Schüler wurde mit Hilfe eines Evaluationsbogens erfasst. Auch hier zeichnet sich das überwiegend positive Feedback ab. Auffällig ist die äußerst positive Einschätzung der Workshops, wobei die Funktion dieser Workshops innerhalb der Suchtpräventionswoche klar erkannt wurde. Ebenfalls wurde die Begegnung mit den ehemals Abhängigen von PRO VITA als sehr gewinnbringend betrachtet. Beschlussvorlage 237.06 Seite 3 Der Erlebnisparcours wurde größtenteils sehr geschätzt, wobei dies zum Teil davon abhängig war, ob Probleme in der Klassengemeinschaft vorhanden waren. Projektförderung: 522,60 €. 2. Aktion Karneval und Jugendschutz Diese in 2000 erstmalig durchgeführte Aktion wurde in 2006 fortgeführt. Im Rahmen einer stadtweiten gemeinsamen Kampagne des Ordnungsamtes und des Jugendamtes wurden wieder die rund 260 Gaststätten bzw. Alkoholika zum Verkauf anbietenden Stellen im Stadtgebiet Kerpen per kostengünstigem Infobrief (0,25 €) erinnert, insbesondere in der Zeit zwischen dem 11.11. und Aschermittwoch verstärkt auf die Jugendschutzbestimmungen bezüglich der Ausgabe von Alkohol an Kinder und Jugendliche zu achten. In diesem Zusammenhang wurden besagte Stellen gebeten, eine von einem Spezialverlag entwickelte farbige Informationstafel im A4-Format im genannten Zeitraum gut sichtbar in der jeweiligen Ausgabestelle auszuhängen. Auf dieser sind in leicht verständlicher und optisch ansprechender Weise die entsprechenden Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes zum Thema Alkoholabgabe bekannt gemacht. Im Rahmen dieser Kampagne wurden die o. g. Alkoholabgabestellen aus aktuellem Anlass nochmals im Besonderen darauf hingewiesen, dass die derzeit öffentlich diskutierten alkoholischen Mixgetränke („Alcopops“) nicht an Jugendliche unter 18 Jahren abgegeben werden dürfen. Außerdem wurde in diesem Zusammenhang die Broschüre „Karneval und Jugendschutz“ allen Karnevalsvereinen generell sowie zusätzlich als Anlage zur Schankerlaubnis für alle Karnevalsveranstaltungen den jeweiligen Veranstaltern zugestellt. Portokosten: 65,00 € 3. Elternratgeber Jugendschutz Der bereits in 2000 erstmalig aufgelegte Info-Faltkarton mit • kinder- und jugendrelevanten Stichworten mit den dazugehörigen Telefonnummern des Jugendamtes, • einer farblich gestalteten Tabelle mit den wichtigsten Paragrafen des neuen Jugendschutzgesetzes, • den wichtigsten Paragrafen des Jugendarbeitsschutzgesetzes sowie • aktualisierten Empfehlungen bei der Bemessung von Taschengeldbeträgen wurde Ende 2005 aktualisiert, mit 3000 Stück neu aufgelegt und flächendeckend an Einrichtungen der Jugendhilfe und Jugendbildung verteilt. Seine Gültigkeit beträgt jeweils zwei Jahre (01.01.06 – 31.12.07) und wird über die Auslagestellen im Rathaus ständig gerne von Rat suchenden Eltern nachgefragt. Die Verwaltung des Jugendamtes hält außerdem ständig zahlreiche Veröffentlichungen zu den Themen Drogen, Alkohol, Rauchen, Sekten, Aids, Medien, Fernsehen, Konsum, Computerspiele, Sexualität etc. in den entsprechenden Auslagen im Rathaus sowie auf Anfrage zum Zusenden bereit. Darüber hinaus wird eine umfangreiche Jugendschutzseite auf www.stadt-kerpen.de, „Soziales & Bildung“, „Kinder, Jugendliche und Familien“, „Abteilung 23.3“, Link Jugendschutz ständig aktuell gehalten. Kosten für Informationsmaterialien: 61,85 €. Beschlussvorlage 237.06 Seite 4