Daten
Kommune
Kerpen
Größe
23 kB
Datum
01.02.2007
Erstellt
06.08.08, 01:15
Aktualisiert
06.08.08, 01:15
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT KERPEN
DIE BÜRGERMEISTERIN
Amt/Abteilung: 23/23.3
Allgemeine Förderung von Kindern, Jugendlichen, Familien, Behinderten und Senioren
Az.: 14514.100
TOP
Drs.-Nr.: 237.06
Datum :
Beratungsfolge
Jugendhilfeausschuss
X
Termin
01.02.2007
28.12.2006
Bemerkungen
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Jahresbericht Jugendschutz 2006
X
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage)
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
HhSt.:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
HhSt.:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Beschlussentwurf:
Der Jugendhilfeausschuss nimmt den Jahresbericht Jugendschutz 2006 zur Kenntnis
Beschlussausfertigung soll erhalten:
Sachbearb
eiter/in
Abteilungsleiter/in
Amtsleiter/in
Zuständiger
Dezernent
Mitzeichnung
Amt 20
Erster
Beigeordne
ter und
Kämmerer
Bürgermeisterin Büro des
Rates
Begründung:
0. Vorbemerkung:
Im Kinder- und Jugendhilfegesetz wird in § 14 der Erzieherische Kinder- und Jugendschutz wie
folgt beschrieben:
(1) Jungen Menschen und Erziehungsberechtigten sollen Angebote des erzieherischen
Kinder- und Jugendschutzes gemacht werden.
(2) Die Maßnahmen sollen
1. junge Menschen befähigen, sich vor gefährdenden Einflüssen zu schützen und sie zu
Kritikfähigkeit, Entscheidungsfähigkeit und Eigenverantwortlichkeit sowie zur
Verantwortung gegenüber ihren Mitmenschen führen,
2. Eltern und andere Erziehungsberechtigte besser befähigen, Kinder und Jugendliche vor
gefährdenden Einflüssen zu schützen.
Für die Förderung von Präventionsprojekten an Schulen hat die Verwaltung eine Regelung
geschaffen, derartige Projekte finanziell im Rahmen der vorhandenen Möglichkeiten zu
unterstützen. Eine solche Förderung kann jedoch nur einmal pro (Schul-) Jahr erfolgen, bei
einer höheren Antragsdichte ggf. auch seltener.
Um eine Gleichbehandlung aller Antrag stellenden Schulen sicherzustellen, ist eine Pro-KopfFörderung eingeführt worden, die sich an der Anzahl der tatsächlich am Projekt teilnehmenden
Schüler/innen orientiert. In Anlehnung an die Fördersätze im Stadtjugendplan Kerpen ist dies
demnach eine Förderung von 2,60 € pro Teilnehmer/in, bei Veranstaltungen außerhalb der
Schule aufgrund entstehender Fahrtkosten 5,20 €.
Voraussetzung für eine Förderung ist eine Eigenbeteiligung pro Schüler/in von mindestens
ebenfalls 2,60 € bzw. 5,20 €. Maßgeblich für den Finanzierungsplan ist hierbei der
unermäßigte Beitrag pro Teilnehmer/in als Ausgangsbetrag. Eine Förderung kann maximal nur
bis zur Höhe der ungedeckten Kosten erfolgen.
Im Sinne der o. g. gesetzlichen Vorgaben und der – was Schulveranstaltungen betrifft –
beschriebenen Förderrichtlinie sind in 2006 aus der Hhst. „Präventionsmaßnahmen“ folgende
Maßnahmen, Projekte und Aktionen initiiert, gefördert und durchgeführt worden:
1. Suchtpräventionswoche am Europagymnasium vom 08.06. – 14.06.06
Pädagogische Facheinschätzung der Schule:
In der Zeit vom 08. bis zum 14. Juni 2006 fand am Gymnasium der Stadt Kerpen zum
wiederholten Male für 201 Schülerinnen und Schüler die Suchtpräventionswoche der
Jahrgangsstufe 7 statt. Das modifizierte Konzept der Drogenprophylaxe besteht aus vier
verschiedenen, aber sich ergänzenden Bausteinen:
1) Förderung der Klassengemeinschaft:
a) In den Klassenleiter- bzw. Patenstunden wurden Übungen zur Klassengemeinschaft
durchgeführt und die Verhaltensweisen der Schülerinnen und Schüler reflektiert. Diese
Übungen erfolgten unter folgenden Zielsetzungen:
• Klassengemeinschaft
• Stärkung des Selbstvertrauens
• Verbesserung der Kommunikation
• Umgang mit Gefühlen
Die Leitung übernahm der Klassenlehrer, alternativ ein von den Schülerinnen und
Schülern gewählter Vertrauenslehrer.
Beschlussvorlage 237.06
Seite 2
b) Bei dem Erlebnisparcours sollten die Schülerinnen und Schüler im Klassenverband
Übungen durchführen, die das Vertrauen zu den Mitschülern voraussetzten sowie
gemeinsam Aufgaben erledigen, die nur durch gute Zusammenarbeit zu erfüllen waren.
Auch der Erlebnisparcours wurde von dem Klassenlehrer bzw. einem Vertrauenslehrer
begleitet, damit eventuelle Probleme in der Klassengemeinschaft beobachtet und
anschließend besprochen werden konnten.
2) Fachspezifische Hintergründe zum Thema „Sucht“
Das Thema „Sucht“ wurde in den Fächern Deutsch, Erdkunde, Politik und Biologie vertieft
behandelt, wobei alle beteiligten Kollegen vorgefertigte Unterrichtskonzepte vorliegen
hatten. So konnte gewährleistet werden, dass die Schülerinnen und Schüler umfassende
und sich ergänzende Informationen aus verschiedenen fachspezifischen Perspektiven
erhielten.
3) Erfahrungsberichte ehemals Abhängiger
In einem Treffen mit ehemals Abhängigen der Organisation PRO VITA konnten die
Schülerinnen und Schüler erfahren, wie der Weg in eine Sucht und auch der Weg aus
einer Sucht aussehen kann. Durch die Auseinandersetzung mit den Erfahrungsberichten
der ehemals Abhängigen erfolgt ein direkter Kontakt mit diesem Thema, der an
Glaubwürdigkeit wohl kaum zu überbieten ist, zumal die theoretische Ebene verlassen
wird und das für die Schülerinnen und Schüler eher abstrakte Phänomen der Sucht ein
Gesicht bekommt. Auch dieses Treffen erfolgte im Klassenverband.
4) „Hol dir den Kick woanders“
Zum Abschluss konnten die Schüler verschiedene Workshops wie z. B. Bogenschießen,
Turmspringen, Trommeln usw. wählen, sodass sie zum einen erfahren konnten, dass man
„einen Kick“ auch durch Sport oder andere Hobbys erreichen kann und auch, dass das
„NEIN-SAGEN-KÖNNEN“ (beispielsweise der Sprung vom 10-Meter-Brett) eine innerliche
Herausforderung bietet. Zum anderen lernten die Schülerinnen und Schüler innerhalb
dieser Workshops verschiedene Formen der Freizeitgestaltung kennen.
Während der Suchtprophylaxe fand für die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 7
kein regulärer Unterricht statt. Dieser wurde durch die vier zuvor beschriebenen Bausteine
ersetzt, damit die Schülerinnen und Schüler sich ohne Ablenkungen in jeder Art und Weise mit
den verschiedenen Bereichen auseinander setzten konnten.
Die Suchtpräventionswoche wurde durch eine Auswahl an Informationsbroschüren zu den
Themen „Alkohol“, „Drogen“ und „Essstörungen“ sowie durch einen Elternabend eingeleitet.
Das Projekt wurde von Schülerinnen und Schülern begleitet, die die verschiedenen Bereiche
der Suchpräventionswoche beobachtet haben und unter anderem eine SuchtpräventionsZeitung erstellen. Sämtliche Ergebnisse dieser Schülergruppe werden am Elternsprechtag
ausgestellt, so dass auch die Eltern einen Einblick in die verschiedenen Aspekte der
Drogenprophylaxe erhalten.
Abschließend lässt sich an dieser Stelle sagen, dass sich aus organisatorischer Perspektive
diese Art der Durchführung – auch wenn noch Kleinigkeiten zu modifizieren sind – bewährt hat.
Inhaltlich betrachtet ist das Feedback der betroffenen Kollegen sehr positiv, da durch die
vorgefertigten Materialien klare Inhalte und Zielsetzungen vorgegeben wurden und demnach
keine Wiederholungen innerhalb des Unterrichts stattgefunden hat.
Eine Bewertung der Woche seitens der Schülerinnen und Schüler wurde mit Hilfe eines
Evaluationsbogens erfasst. Auch hier zeichnet sich das überwiegend positive Feedback ab.
Auffällig ist die äußerst positive Einschätzung der Workshops, wobei die Funktion dieser
Workshops innerhalb der Suchtpräventionswoche klar erkannt wurde. Ebenfalls wurde die
Begegnung mit den ehemals Abhängigen von PRO VITA als sehr gewinnbringend betrachtet.
Beschlussvorlage 237.06
Seite 3
Der Erlebnisparcours wurde größtenteils sehr geschätzt, wobei dies zum Teil davon abhängig
war, ob Probleme in der Klassengemeinschaft vorhanden waren.
Projektförderung: 522,60 €.
2. Aktion Karneval und Jugendschutz
Diese in 2000 erstmalig durchgeführte Aktion wurde in 2006 fortgeführt. Im Rahmen einer
stadtweiten gemeinsamen Kampagne des Ordnungsamtes und des Jugendamtes wurden
wieder die rund 260 Gaststätten bzw. Alkoholika zum Verkauf anbietenden Stellen im
Stadtgebiet Kerpen per kostengünstigem Infobrief (0,25 €) erinnert, insbesondere in der Zeit
zwischen dem 11.11. und Aschermittwoch verstärkt auf die Jugendschutzbestimmungen
bezüglich der Ausgabe von Alkohol an Kinder und Jugendliche zu achten.
In diesem Zusammenhang wurden besagte Stellen gebeten, eine von einem Spezialverlag
entwickelte farbige Informationstafel im A4-Format im genannten Zeitraum gut sichtbar in der
jeweiligen Ausgabestelle auszuhängen. Auf dieser sind in leicht verständlicher und optisch
ansprechender Weise die entsprechenden Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes zum
Thema Alkoholabgabe bekannt gemacht.
Im Rahmen dieser Kampagne wurden die o. g. Alkoholabgabestellen aus aktuellem Anlass
nochmals im Besonderen darauf hingewiesen, dass die derzeit öffentlich diskutierten
alkoholischen Mixgetränke („Alcopops“) nicht an Jugendliche unter 18 Jahren abgegeben
werden dürfen.
Außerdem wurde in diesem Zusammenhang die Broschüre „Karneval und Jugendschutz“ allen
Karnevalsvereinen generell sowie zusätzlich als Anlage zur Schankerlaubnis für alle
Karnevalsveranstaltungen den jeweiligen Veranstaltern zugestellt.
Portokosten: 65,00 €
3. Elternratgeber Jugendschutz
Der bereits in 2000 erstmalig aufgelegte Info-Faltkarton mit
• kinder- und jugendrelevanten Stichworten mit den dazugehörigen Telefonnummern des
Jugendamtes,
• einer farblich gestalteten Tabelle mit den wichtigsten Paragrafen des neuen
Jugendschutzgesetzes,
• den wichtigsten Paragrafen des Jugendarbeitsschutzgesetzes sowie
• aktualisierten Empfehlungen bei der Bemessung von Taschengeldbeträgen
wurde Ende 2005 aktualisiert, mit 3000 Stück neu aufgelegt und flächendeckend an
Einrichtungen der Jugendhilfe und Jugendbildung verteilt. Seine Gültigkeit beträgt jeweils zwei
Jahre (01.01.06 – 31.12.07) und wird über die Auslagestellen im Rathaus ständig gerne von
Rat suchenden Eltern nachgefragt.
Die Verwaltung des Jugendamtes hält außerdem ständig zahlreiche Veröffentlichungen zu den
Themen Drogen, Alkohol, Rauchen, Sekten, Aids, Medien, Fernsehen, Konsum,
Computerspiele, Sexualität etc. in den entsprechenden Auslagen im Rathaus sowie auf
Anfrage zum Zusenden bereit.
Darüber hinaus wird eine umfangreiche Jugendschutzseite auf www.stadt-kerpen.de, „Soziales
& Bildung“, „Kinder, Jugendliche und Familien“, „Abteilung 23.3“, Link Jugendschutz ständig
aktuell gehalten.
Kosten für Informationsmaterialien: 61,85 €.
Beschlussvorlage 237.06
Seite 4