Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Organisations- und Personalvorlage 2006/2007)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
47 kB
Erstellt
06.08.08, 01:15
Aktualisiert
06.08.08, 01:15

Inhalt der Datei

STADT KERPEN DIE BÜRGERMEISTERIN TOP Amt/Abteilung: Personal Az.: 11.1/11.3 V 120.06 Datum : Beratungsfolge Haupt- und Finanzausschuss Termin 25.04.2006 Stadtrat X 06.04.2006 Bemerkungen 02.05.2006 Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Organisations- und Personalvorlage 2006/2007 Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten X Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von € X Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : HhSt.: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : HhSt.: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Durch die Maßnahme entstehen x keine Folgekosten. jährlich Folgekosten von € Beschlussentwurf: Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat, den als Anlage beigefügten Entwurf der Stellenpläne für die Haushaltsjahre 2006 und 2007 unter Einbeziehung der Erläuterungen/Einzelbegründungen der Verwaltung als Stellenpläne 2006/2007 zu beschließen Beschlussausfertigung soll erhalten: Sachbearb eiter/in Abteilungsleiter/in Amtsleiter/in Zuständiger Dezernent Mitzeichnung Amt 20 Erster Beigeordne ter und Kämmerer Bürgermeisterin Büro des Rates Begründung: Die Erstellung des Doppelhaushaltes 2006/2007 erfordert auch die Erstellung der Stellenpläne für beide Jahre. Die Vorlage für die Stellenplanbeschlüsse 2006 und 2007 ist wie folgt gegliedert: 1. Grundsätzliches 2. Begründung im Einzelnen 2006 3. Begründung im Einzelnen 2007 1. Grundsätzliches Auswirkungen der Aufgabenanalyse und der Wochenarbeitszeitverlängerung der Beamten im Land NRW Wie bereits im Stellenplan 2004 wurden auch im Stellenplan 2005 erkennbare Einspareffekte als kw- Vermerke bei den jeweiligen Besoldungs-, Vergütungs- und Lohngruppen und weiterhin im Arbeitspapier zum Stellenplan in einer Summe bei den jeweiligen Organisationseinheiten dargestellt. Im Laufe des Jahres 2005 wurde die Umsetzung der Ergebnisse der Aufgabenanalyse konsequent weiterverfolgt. Kw-Vermerke konnten durch Stellenstreichungen und Stellenverschiebungen realisiert werden. Durch Nichtverlängerung auslaufender Zeitarbeitsverhältnisse konnten und können kurzfristig Einsparungen erzielt werden. Hier muss jedoch beachtet werden, dass in der Regel hinter jedem Zeitarbeitsverhältnis noch ein Dauerarbeitsverhältnis steht, da befristete Arbeitsverhältnisse im Regelfall für Elternzeiten bzw. sonstige Vertretungen abgeschlossen wurden. Zwar kann erfahrungsgemäß davon ausgegangen werden, dass die beurlaubten Beschäftigten nach einer Beurlaubung in Teilzeit zurückkehren, jedoch besteht für diese Beschäftigten grundsätzlich ein Anspruch auf Erhöhung der Arbeitszeit bis zur ursprünglichen Vollbeschäftigung. Für den Stellenplan 2006 zeichnet sich bereits ab, dass zunächst für zurückkehrende Beschäftigte zusätzliche (Teilzeit-) Stellen geschaffen werden müssen. Der Einsatz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erfolgt jedoch weitestgehend zur Deckung von bestehendem oder erkennbarem Bedarf, so dass diese zusätzlichen Stellen kurz- bis mittelfristig ab- bzw. eingebaut werden können. Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass der (Voll-) Beschäftigungsanspruch der zurückgekehrten und zukünftig zurückkehrenden Beschäftigten zur gegebenen Zeit zu zusätzlichem Stellenbedarf führt. Auf Grund der kurzen Erklärungsfristen von beurlaubten Beschäftigten ist der evtl. Bedarf für einen längeren Zeitraum schwer kalkulierbar. Trotzdem wird auf die Ausbringung zusätzlicher Springerstellen, insbesondere für den Stellenplan 2007, verzichtet. Auswirkungen durch die Gründung der ARGE Die personellen Auswirkungen der ARGE-Gründung für die Stadt Kerpen stehen inzwischen fest. Ein Großteil der Beschäftigten der ehemaligen Sozialabteilung 22.1 „Hilfe in Notlagen“ wurde zunächst bis 31.12.2009 zur ARGE entsandt. Darüber hinaus wurden bzw. werden weitere Beschäftigte der Stadt Kerpen zur ARGE entsandt. Dazu ist die Einrichtung von 14,8 zusätzlichen, befristeten Stellen erforderlich. Die bei der der Stadt Kerpen verbleibenden Aufgaben (Grundsicherung nach SGB XII, Pflegegeld, Mietrückstände, weitere Leistungen nach SGB XII, Fürsorgestelle für Schwerbehindertenangelegenheiten, Unterhaltssicherung, Kriegsopferfürsorge, Leistungen nach dem Opferentschädigungsgesetz, Heranziehung zum Unterhalt) sind der Abteilung 23.4 „Soziale Hilfen“ zugeordnet und werden von den bei der Stadt Kerpen verbleibenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der ehemaligen Abteilung 22.1 erledigt. Für das in die ARGE entsandte Personal erhält die Stadt Kerpen kostendeckende Erstattungsleistungen von der ARGE, so dass hier eine entsprechende Nettoentlastung des städt. Personalkostenhaushalts erzielt wird. Daraus folgt jedoch, dass die in die ARGE entsandten Beschäftigten weiterhin im Stellenplan der Stadt Kerpen auszuweisen sind (s. Ziffer 70 „Personalgestellung an ARGE bis 2009“ ab Seite 36 der Arbeitspapiere zu den Stellenplänen 06/07). Auflösung der Stadtbetriebe Kerpen und Organisationsänderungen Auf Grund der Auflösung der Stadtbetriebe Kerpen sind die dort bis zum 31.12.2005 beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ab 2006 wieder im Stellenplan der Stadt zu führen. Gleichzeitig wurde eine Anpassung der Organisationsstruktur der Stadt Kerpen erforderlich. Beide Maßnahmen sind in den Stellenplänen 06/07 berücksichtigt. Ein Vergleich mit den Stellenplänen 2005 (Stadt u. SBK) wird dadurch, und auf Grund der bisher bei den Stadtbetrieben nicht vorgenommenen Vollzeitverrechnung erschwert. Auswirkungen des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD) Zum 01.10.2005 ist der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) in Kraft getreten. Dieser Tarifvertrag ersetzt die bisherigen Tarifverträge für Angestellte (BAT) und Arbeiter (BMT-G) und führt beide Beschäftigtengruppen in einem Tarifvertrag als Beschäftigte mit einer einheitlichen Entgeltgruppenordnung zusammen. Ab dem Stellenplan 2006 ist daher nur noch ein Stellenplan (Beschäftigte) neben dem Stellenplan für Beamte erforderlich. Die bisherigen Vergütungs- bzw. Lohngruppen werden durch Entgeltgruppen ersetzt. In den Arbeitspapieren zu den Stellenplänen 06/07 ist in der Spalte „Planstelle“ neben der neuen Entgeltgruppe zur besseren Vergleichbarkeit die jeweilige Vergütungs- bzw. Lohngruppe in Klammern angegeben. Bei den Beschäftigten sind in den Arbeitspapieren Abweichungen der Stellenwerte/Planstellen zu den derzeitigen Eingruppierungen möglich, wenn die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die nach den bisherigen Tarifregelungen (BAT bzw. BMT-G) vorgesehenen Bewährungsaufstiege bereits vollzogen haben. Änderung der Stellenobergrenzenverordnung für Beamtinnen und Beamte Mit Verordnung vom 10.05.2005 wurde die Stellenobergrenzenverordnung geändert. Für den Bereich des mittleren Dienstes und im gehobenen Dienst bis A 11 wurden die Obergrenzen abgeschafft. Die Zahl der zulässigen Beförderungsämter im gehobenen Dienst ab A 12 und im höheren Dienst wurde deutlich erhöht. Auf Grund dieser Änderungen können die bisher nicht ihrer Wertigkeit entsprechend ausgewiesenen Beamtenstellen (Planstellenausweisung aus Relation) als Planstellen ausgewiesen werden. Arbeitszeitverordnung Feuerwehr Die Landesregierung beabsichtigt, zur Umsetzung der Richtlinie 2003/88/EG (Richtlinie über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung) des Europäischen Parlamentes und des Rates, die Verordnung über die Arbeitszeit der Beamten des feuerwehrtechnischen Dienstes in den Feuerwehren der Gemeinden und Gemeindeverbände des Landes Nordrhein-Westfalen (AZVO-Feu) entsprechend anzupassen. Die Neufassung der AZVO-Feu wird voraussichtlich im Laufe des Jahres 2006 in Kraft treten. Wesentlicher Inhalt der beabsichtigten Anpassung ist die Reduzierung der durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit von derzeit 54 auf 48 Stunden. Zurzeit werden verschiedene Dienstplanmodelle auf der Ebene der Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren entwickelt. Die Verwaltung wird diese Modelle auswerten und auf der Grundlage der dann neuen AZVO-Feu umsetzen. Es ist zurzeit nicht auszuschließen, dass die beabsichtigte Änderung der AZVO-Feu Auswirkungen auf den Stellenbedarf des Amtes 13 haben wird. Sofern zusätzlicher Stellenbedarf entsteht, wird ggfls. ein Nachtragsstellenplan erstellt. Stellenentwicklung 2005-2007 Gegenüber dem Stellenplan 2005 haben sich folgende Veränderungen ergeben: Zugänge: Betroffene OrgaEinheit Stellenumfang Ziffer Begründung im Einzelnen wirksam ab Stellenplan 2006 Kurzbegründung des Zugangs 2007 Wirtschaftsförderung 0,35 2006 6 Rückkehr aus Beurlaubung Personalrat 0,5 2006 12 Bisher nicht in Anspruch genommene 2. Freistellung Organisation u. Hausdienste 0,2 2006 16 Vermeidung von Überstunden Hausmeister Rathaus Springer/innen 1,0 2006 21 Rückkehr aus Beurlaubung Wohnungswesen 0,65 2006 33 Rückkehr aus Beurlaubung Rechtswesen 0,34 2006 37 Rückkehr aus Beurlaubung Rechtswesen 0,26 2006 38 Erstmalige Ausweisung Planstelle Bürgerbüro/ Standesamt 0,4 2006 41 Übernahme melderechtliche Ausländerangelegenheiten Ausländerwesen 1,0 2006 42 Zuwanderungsrecht Schulen 0,75 2006 46 Rückkehr aus Beurlaubung Jugendzentrum Kerpen 0,5 2006 48, 57 Umwandlung Praktikantenstelle Stadtreinigung 3,0 2006 54 Verbesserung Stadtreinigung Summe Zugänge ohne ARGE 8,95 ARGE 14,8 2006 55 Zusätzliche Entsendung von Personal Summe Zugänge incl. ARGE 23,75 Abgänge: Betroffene OrgaEinheit Stellenumfang wirksam ab Stellenplan Ziffer Begründung im Einzelnen 2006 Kurzbegründung des Abgangs 2007 Verwaltungsführung 1,0 2006 2 Beginn Freistellung ATZ Verwaltungsführung 1,0 2007 1 Beendigung Beschäftigungsverhältnis Verwaltungsführung 1,0 2007 1 Beurlaubung Personalrat 1,0 2006 12 Wegfall Freistellung PR SBK Soziokulturelles Zentrum 1,0 2006 10 Beginn Freistellung ATZ Straßenbau 1,0 2006 28 Beginn Freistellung ATZ Verkehrsplanung 0,5 2006 31 Entsendung ARGE Wohnungswesen 1,0 2007 33 Stadtkasse 0,65 2006 35 Beginn Freistellung ATZ Allgemeines Ordnungswesen 1,0 2006 39 Entsendung ARGE Bürgerbüro/ Standesamt 0,5 2007 Ausländerwesen 1,0 2006 41 Ausländerwesen 0,6 2007 42 Sammelunterkünfte Asylbewerber 1,0 2007 Schulen 1,0 2007 Jugend u. Soziales 1,0 2007 Jugendzentrum 1,0 2006 Soziale Hilfen 1,0 2007 Baubetriebshof u. Entsorgung 1,0 2006 52 Eintritt in den Ruhestand Baubetriebshof u. Entsorgung 0,5 2006 53 Beginn Freistellung ATZ 3 4 46 Beginn Freistellung ATZ Personalfluktuation 5 Personalfluktuation 6 Personalfluktuation 7 Eintritt in den Ruhestand 8 Eintritt in den Ruhestand 48, 57 Umwandlung Praktikantenstelle Kerpen Summe Beginn Freistellung ATZ 9 Eintritt in den Ruhestand 17,75 Bezüglich der Einzelheiten und Details wird auf die Begründungen im Einzelnen 2006 u. 2007 (⇒ nächste Gliederungspunkte) verwiesen. 2. Begründung im Einzelnen 2006 Für den Verwaltungsentwurf des Stellenplanes 2006 ergeben sich nachfolgende Änderungen. Sie sind im Arbeitspapier entsprechend der nachfolgenden Nummerierung gekennzeichnet. Das Arbeitspapier zum Verwaltungsentwurf des Stellenplanes 2006 ist den Sitzungsunterlagen des nichtöffentlichen Teils als Anlage beigefügt. Die Reihenfolge der Einzelbegründungen ist entsprechend der Aufteilung des Arbeitspapiers nach Ämtern/Abteilungen gegliedert. I.Eingliederung der Stellen Stadtbetriebe Kerpen 1. Die gekennzeichneten Stellen wurden 2005 im Stellenplan der Stadtbetriebe Kerpen geführt. II.Verwaltungsführung (1) 2. (90000822) Die Stelle wurde für die zusätzlichen Aufgabenstellungen in Bezug auf den Weltjugendtag in diesen Bereich verlagert. Die damalige Stelleninhaberin hat die Nachfolge der auf Grund der Freistellungsphase Altersteilzeit ausgeschiedenen Stelleninhaberin der Stelle 90000004 angetreten. Die Stelle 90000822 fällt daher weg (-1,0 Stelle). 3. (40000001) Die Stelle des persönlichen Referenten und Pressesprechers wird zu je 50% den Unterabschnitten 001 (persönlicher Referent Verwaltungsführung) und 004 (Pressesprecher) zugeordnet (s. auch Ziffer 7). Durch die Änderung der Stellenobergrenzenverordnung kann die Stelle entsprechend dem Stellenwert als Planstelle ausgewiesen werden. 4. (90000007) Die Stelle wird auf Grund ihres Aufgabenzuschnitts in das Amt 22 verschoben. 5. (90001000) Der kw-Vermerk ist der Stelle 90000005 zugeordnet. 6. (90000735) Die Stelleninhaberin kehrt aus der Beurlaubung zurück und nimmt ihre Tätigkeit in Teilzeit zunächst in ihrem früheren Tätigkeitsbereich wieder auf (+0,35 Stelle). III. BMbüro/Pressestelle (10.1) 7. (40000001) Die Stelle des persönlichen Referenten und Pressesprechers wird zu je 50% den Unterabschnitten 001 (persönlicher Referent Verwaltungsführung) und 004 (Pressesprecher) zugeordnet (s. auch Ziffer 3). Durch die Änderung der Stellenobergrenzenverordnung kann die Stelle entsprechend dem Stellenwert als Planstelle ausgewiesen werden. IV.BMbüro, Kultur, Sport(10.2) 8. Die Aufgabenstellungen dieser Abteilung sind dem UA 300 zuzuordnen. 9. (90000250) Die Stelle wurde auf Grund der wahrgenommenen Aufgaben neu bewertet. 10. (60000023) Die hausmeisterliche Betreuung des Sozio-kulturellen Zentrums erfolgt seit dem Ausscheiden des Stelleninhabers durch die Volkshochschule. Die Stelle fällt somit weg (1,0 Stelle). (Hinweis: Gem. Vertrag mit der VHS erfolgt die Personalkostenerstattung über die Sachkostenhaushaltsstelle) 11. (90000240 u. 90000243) Im Bereich der hausmeisterlichen Betreuung werden z.Zt. Konzepte entwickelt und erprobt, die eine Betreuung mehrerer Objekte durch eine Person ermöglichen sollen (Poolbildung Hausmeister). Ziel ist es, bei Personalfluktuation Stellen einzusparen. Es wird davon ausgegangen, dass zukünftig eine der beiden Stellen wegfallen wird. V.Personalrat (100.2) 12. (70000002) Im Zusammenhang mit der Rückführung der in den Stadtbetrieben beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist der Personalrat der Stadt Kerpen zurückgetreten. Dadurch werden im Jahr 2006 Neuwahlen des Personalrates erforderlich. Es besteht ein gesetzlicher Anspruch auf eine 2. Freistellung (+0,5 Stelle). Bisher wurde die 2. Freistellung vom Personalrat nur zur Hälfte in Anspruch genommen. Durch die Auflösung der Stadtbetriebe Kerpen und der damit einhergehenden Auflösung des Personalrates der Stadtbetriebe fällt die Freistellung eines Personalratsmitgliedes (1,0 Stelle) weg. 13. (70000004) Mit Gründung der Stadtbetriebe wurde ein Teil der Stelle (0,26 Stelle) im Stellenplan der Stadtbetriebe geführt, da die Stelleninhaberin auch für den Personalrat der Stadtbetriebe tätig war. Nach Auflösung der Stadtbetriebe ist ab 2006 auch dieser Stellenanteil wieder im Stellenplan der Stadt zu führen. VI.Organisations-, EDV und Personalwesen (11.1) Abt. 11.1 Organisation u. Hausdienste 14. (90000027, u. -29) Die Stelleninhalte haben sich nach Einsparung einer Stelle in diesem Bereich verändert und qualitativ erhöht. Die Stellen wurden daher neu bewertet. 15. (60000002 u. 90000039) Die Stellen des zentralen Schreibdienstes werden nicht mehr separat, sondern bei 11.1, Organisation und Hausdienste, geführt. 16. (90000278) Zur Vermeidung von Überstunden des Hausmeisters Rathaus wird der Schließdienst des Rathauses zu ungünstigen Zeiten vom Stelleninhaber durchgeführt (+0,20 Stelle). Abt. 11.1.1 Archiv 17. (90000035 u. -725) Die Planstellen wurden auf Grund besonderer Aufgaben bzw. der aktuellen Aufgabenzuweisung angehoben. Abt. 11.3 Personal 18. Durch die Änderung der Stellenobergrenzenverordnung kann die Stelle entsprechend dem Stellenwert als Planstelle ausgewiesen werden. Abt. 11.3.1 Springer/in 19. (90000010) Der Einsatzbereich des Stelleninhabers kann aus persönlichen Gründen z.Zt. noch nicht in einer konkreten Organisationseinheit festgelegt werden. Es besteht jedoch grundsätzlich ein Beschäftigungsanspruch. 20. (90000112) Stelle wurde in der Abteilung 20.3 abgebaut. Der neue Einsatzbereich steht z.Zt. noch nicht fest. 21. (90000369) Die Höchstbeurlaubungsdauer der Stelleninhaberin endet im Laufe des Jahres 2006. Da damit gerechnet werden muss, dass die Stelleninhaberin ihren Beschäftigungsanspruch verwirklicht, muss eine Stelle vorgehalten werden (+1,0 Stelle). 22. (90000235-237 u. 90000771) Ehemals SBK. Stellen für den Vertretungspool Reinigungskräfte. Stelleninhaberinnen übernehmen Vertretungen in allen Reinigungsbereichen der Stadt Kerpen. VII.Feuerschutz und Rettungsdienst (13) 23. (30000011 u. 90000488) Die Stellen wurden auf Grund von Aufgabenzuwächsen neu bewertet. 24. (90000534) Der Stelleninhaber ist auf Grund seiner persönlichen Fähigkeiten im EDV-Bereich des Amtes 13 tätig und nimmt höherwertige Aufgaben wahr. 25. (80000064-66) Brandmeisteranwärter sind dem UA 160 zuzuordnen. Zur besseren Übersichtlichkeit wurden die Stellen im Arbeitspapier dem Amt 13 angegliedert. VIII.Rechnungsprüfungsamt (14) 26. (90000008 u. -445) Die Stellen wurden auf Grund von Aufgabenverlagerungen neu bewertet. IX.Tiefbau (15) 27. (90000114) Stelle wird von der Abteilung 20.3 zum Amt 15 verschoben. Abt. 15.1 Straßenbau u. Abt. 15.2 Beitragswesen und Straßenrecht 28. (90001021 u. 90000472) Durch Personalbewegungen auf den Stellen 90000443 u. -661 (Beginn Freistellungsphase ATZ) konnte die Stelle 90000472 in der Abteilung 15.2 wegfallen (-1,0 Stelle). Der KwVermerk der Stelle 90001021 wurde somit realisiert. Abt. 15.2 Beitragswesen u. Straßenrecht 29. (40000018) Durch die Änderung der Stellenobergrenzenverordnung kann die Stelle entsprechend dem Stellenwert als Planstelle ausgewiesen werden. X.Stadtplanung, Stadtentwicklung, Bauen Abt. 16.1 Stadtplanung 30. (90000090, -404, -410,-676 u. -805) Die Abteilungen 16.1 und die Abteilung 16.3 (Bodenpolitik, Denkmalschutz, Stadtmarketing) werden zusammengefasst. Abt. 16.2 Verkehrsplanung 31. (90000413) Die bisherige Stelleninhaberin ist bis Ende 2009 zur ARGE entsandt. Mindestens für die Dauer der Vertretung kann eine Stelleneinsparung (-0,5 Stelle) realisiert werden. Abt. 16.3 Wohnungswesen 32. Auf Grund der Organisationsänderung wird die ehemalige Abteilung 22.3 dem Amt 16 als Abteilung 16.3, Wohnungswesen, zugeordnet. 33. (90000078 u. 90000433) Im Vorgriff auf die Freistellungsphase der Stelleninhaberin der Stelle -433 wird eine aus der Beurlaubung zurückkehrende Beschäftigte in der Abteilung 16.3 eingesetzt (+0,65 Stelle in 2006). Mit Beginn der Freistellungsphase fällt die Stelle -433 weg (-1,0 Stelle ab 2007). Dadurch wird ab 2007 eine dauerhafte Einsparung von 0,35 Stellen erreicht. XI.Finanzmanagement (20) Abt. 20.1 Kämmerei 34. (50000010, 90000651 u. 707) Die Stellen der Finanzabteilung der Stadtbetriebe werden der Abteilung 20.1 zugeordnet. Dadurch und durch die Verschiebung der Stelle -651 aus dem Bereich der Springer/innen können die notwendigen Abschlussarbeiten nach Auflösung der Stadtbetriebe und die zukünftigen Aufgabenstellungen im Finanzbereich (NKF, KIRP) zeitgerecht umgesetzt werden. Abt. 20.3 Kasse 35. (90000095) Die Stelleninhaberin befindet sich in der Freistellungsphase der Altersteilzeit. Die Stelle fällt weg (-0,65 Stelle). Sie wird bis zum Ablauf der Freistellungsphase im Arbeitspapier nachrichtlich im Bereich „ATZ Freistellungsphase“ geführt. 36. (90000112 u. -114) Die Stellen werden in den Bereich der Springer/innen (-112) und das Amt 15 (-114) verschoben. XII.Recht, Sicherheit und Ordnung (21) Abt. 21.1 Rechtswesen 37. (40000009) Die Stelleninhaberin kehrt aus der Beurlaubung zurück und nimmt ihre Tätigkeit in Teilzeit wieder auf (+0,34 Stelle). Einsatz erfolgt zunächst innerhalb der Abteilung 21.1, da hier auf Grund der Reduzierung der Arbeitszeit der Stelleninhaberin der Stelle 50000002 Bedarf besteht. 38. (90000028) Teile der innerhalb der Abt. 21.1 zu erledigenden nichtjuristischen Sachbearbeitung wurden in der Vergangenheit von verschiedenen Beschäftigten anderer Organisationseinheiten übernommen. Der dafür benötigte Stellenanteil (+0,26 Stelle) wird nunmehr in diesem Bereich ausgewiesen. Abt. 21.2 Allgemeines Ordnungswesen 39. (90000379, -1012) Der Stelleninhaber der Stelle -379 wurde zur ARGE entsandt. Eine Nachfolgeregelung ist nicht erforderlich. Die Stelle kann daher zumindest befristet bis 31.12.2009 wegfallen (-1,0 Stelle). Da hier Einsparpotentiale der Aufgabenanalyse genutzt werden können, fällt die Stelle (90001012) ebenfalls weg. Abt. 21.3 Bürgerbüro, Standesamt 40. (90000143) Die Stelle wird von der Abt. 21.4 zur Abteilung 21.3 verschoben. Mit Ausscheiden des Stelleninhabers fällt die Stelle spätestens 2009 weg. 41. (90000127, -64, -135, -696 u. -702) Die Stelle 90000127 wurde im Laufe des Jahres 2005 durch Umsetzung einer Mitarbeiterin aus der Abteilung 21.4 intern neu besetzt. Eine Nachfolgeregelung innerhalb der Abteilung 21.4 (Stelle 90000150) war nicht erforderlich. Dadurch fällt die Stelle 90000150 in der Abteilung 21.4 (-1,0 Stelle) weg. Gleichzeitig wurden jedoch die bisher auf der Stelle -150 innerhalb der Abteilung 21.4 wahrgenommen melderechtlichen Ausländerangelegenheiten der Abteilung 21.3 zugeordnet. Um diese Aufgaben wahrnehmen zu können wurden die Stellenanteile der Stellen 90000064, -135, -696 u. -702 um insgesamt 0,4 Stellen erhöht. Durch diese Maßnahmen fallen ab 2006 somit dauerhaft 0,6 Stellen weg. Abt. 21.4 Ausländerwesen 42. (90000153) Über den bereits im Stellenplan 2005 berücksichtigten Mehrbedarf auf Grund des Zuwanderungsgesetzes besteht weiterer Bedarf in diesem Bereich. Nach bestandener Aufstiegsprüfung wird ab 09/2006 eine Aufstiegsbeamtin eingesetzt (+1,0 Stelle). Der Stellenumfang der Abteilung wird sich jedoch dauerhaft nur um 0,4 Stellen erhöhen, da die Stelle 90000149 nach Beendigung des Zeitarbeitsverhältnis der dortigen Stelleninhaberin ab 08/2006 nicht nachbesetzt und ab 2007 wegfallen wird (- 0,6 Stelle ab 2007). XIII.Kindertagesbetreuung und Schulen (22) 43. (90000007) Die Stelle wurde aus dem Bereich der Verwaltungsführung in das Amt 22 verschoben (s. auch Ziffer 4) Abt. 22.1 Kitabetreuung 44. Durch Neuorganisation wurden Aufgabenbereiche aus den bisherigen Abteilungen 23.2 und 23.4 in der Abteilung 22.1, Kitabetreuung zusammengefasst. Abt. 22.1.10, 22.1.11 und 22.1.12 Kita´s Rappelkiste (Horrem), Klein Föß (Buir) und Zauberwald (Sindorf) 45. Die Kindergartenbedarfsplanung für die Jahre 2006 und 2007 ist z.Zt. noch nicht abgeschlossen. Für die Stellenpläne 2006 u. 2007 wird davon ausgegangen, dass der bisherige Bedarf zumindest bis zum Ende des Kindergartenjahres 2007 bzw. 2008 weiter Bestand hat. Die Befristung der Stellen erfolgt daher im Stellenplanentwurf bis 07/2007 (Rappelkiste u. Klein Föß) bzw. 07/2008 (Zauberwald). Diese Befristung ist nach dem noch ausstehenden Beschluss zum Kindergartenbedarfsplan zwingend anzupassen. Abt. 22.2 Schulen 46. (90000077) Die Stelleninhaberin kehrt aus der Beurlaubung zurück und nimmt ihre Tätigkeit in Teilzeit wieder auf (+0,75 Stelle). Da der Stelleninhaber der Stelle 90000160 im November 2006 in den Ruhestand tritt, erfolgt der Einsatz im Vorgriff auf den Wegfall dieser Stelle (-1,0 Stelle ab 2007) innerhalb der Abteilung 22.2. XIV. Jugend und Soziales (23) Abt. 23.2 Vormundschaften, Beistandschaften, UVK 47. (90000275) Durch die Änderung der Stellenobergrenzenverordnung kann die Stelle entsprechend dem Stellenwert als Planstelle ausgewiesen werden. Abteilung 23.3.2 Jugendzentrum Kerpen 48. (90000870) Gem. Freizeitstättenplan sind 2,5 Stellen im Jugendzentrum Kerpen einzurichten. In der Vergangenheit konnte der Personalbedarf von 2,5 Stellen durch die Besetzung von 2 Planstellen und den Einsatz einer/eines vollbeschäftigten Berufspraktikantin/en im Anerkennungsjahr (80000040) gedeckt werden. Das Berufspraktikum ist jedoch nicht mehr Bestandteil des Studiums für Sozialarbeiter/innen bzw. Sozialpädagogen/innen. Um den Personalbedarf von 2,5 Stellen decken zu können, wird die Praktikantenstelle gestrichen (-1,0 Stelle Praktikum) und stattdessen eine Planstelle (+0,5 Stelle) eingerichtet. Die Personalkosten sind nahezu identisch. Abteilung 23.4 Soziale Hilfen 49. Die nach Gründung der ARGE bei der der Stadt Kerpen verbleibenden Aufgaben (Grundsicherung nach SGB XII, Pflegegeld, Mietrückstände, weitere Leistungen nach SGB XII, Fürsorgestelle für Schwerbehindertenangelegenheiten, Unterhaltssicherung, Kriegsopferfürsorge, Leistungen nach dem Opferentschädigungsgesetz, Heranziehung zum Unterhalt) werden der Abteilung 23.4 zugeordnet und von bisher innerhalb der ehemaligen Abteilung 22.1 (Hilfen in Notlagen) beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern erledigt. 50. (90000267) Die Stelleninhaberin ist seit längerer Zeit dienstunfähig. Bei Ausscheiden der Stelleninhaberin fällt die Stelle weg. XV.Liegenschaften und Gebäude (24) 51. (30000003) Die Stelle wird auf Grund zusätzlicher Aufgabenstellungen nach A 16 ausgewiesen. XVI.Baubetriebshof und Entsorgung (25) Abteilung 25.2 Baubetriebshof, Friedhofswesen 52. (90000541) Der Stelleninhaber ist in den Ruhestand getreten. Die Stelle fällt weg (-1,0 Stelle). 53. (90000653) Die Stelleninhaberin befindet sich in der Freistellungsphase der Altersteilzeit. Die Stelle fällt weg (-0,5 Stelle). Sie wird bis zum Ablauf der Freistellungsphase im Arbeitspapier nachrichtlich im Bereich „ATZ Freistellungsphase“ geführt. Abteilung 25.2.5 Stadtreinigung 54. (90000777 bis -779) Der Rat der Stadt Kerpen hat in seiner Sitzung am 13.12.2005 (V 439.05) die Einrichtung der Stellen beschlossen (+3,0 Stellen). XVII.Personalgestellung an ARGE bis 2009 (70) 55. Die Stellen der an die ARGE entsandten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind im Stellenplan der Stadt Kerpen aufzuführen. Neben einem Großteil der in der ehemaligen Abteilung „Hilfen in Notlagen“ beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wurden bzw. werden weitere Beschäftigte der Stadt Kerpen zur ARGE entsandt. Dazu ist die Einrichtung von zusätzlichen, befristeten Stellen erforderlich (+14,8 Stellen). Dadurch bieten sich Möglichkeiten zur Umsetzung von Einsparpotentialen aus der Aufgabenanalyse und zur (befristeten) Weiterbeschäftigung von Nachwuchskräften. Für das in die ARGE entsandte Personal erhält die Stadt Kerpen kostendeckende Erstattungsleistungen von der ARGE. XVIII.Ausbildungsplätze Inspektoranwärter/innen (80) Verwaltungsfachangestellte/r (84) Fachangestellte/r für Bäderbetriebe (90) 56. Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 13.12.2005 beschlossen, für das Jahr 2006 folgende Ausbildungsplätze zur Verfügung zu stellen: 2 Stadtinspektoranwärter/innen (80000093 u. -94), 2 Verwaltungsfachangestellte (80000097 u. -98) 2 Fachangestellte/r für Bäderbetriebe (80000016 u. -17) XIX.Praktikanten/innen (94) 57. (80000040) Das Anerkennungsjahr in den Studiengängen Sozialarbeit und Sozialpädagogik fällt zukünftig weg (-1,0 Stelle Praktikum). Die Stelle wurde in eine Planstelle (Stellenumfang 0,5) umgewandelt und dem Jugendzentrum Kerpen zugewiesen (s. auch Ziffer 50). 58. (80000027 bis -37) Die Stellen der Vor- und Jahrespraktikanten/innen sind den jeweiligen Kindertageseinrichtungen zugewiesen. Nachrichtlich: 59. nachrichtlich (98) Zur Information und als Merkposten sind in dieser Rubrik die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aufgeführt, die befristet in den Ruhestand versetzt worden sind. 60. Altersteilzeit Freistellungsphase (99) Zur Information sind hier die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aufgeführt, die sich in der Freistellungsphase der Altersteilzeit befinden und noch Bezüge seitens der Stadt erhalten. 3. Begründung im Einzelnen 2007 I Verwaltungsführung (1) Geschäftsführung Gesellschaften 1. (20000002 u. 90000792) Das Beschäftigungsverhältnis des Geschäftsführers endete mit Ablauf des 31.01.06. Die Stelle fällt daher weg (-1,0 Stelle). Die Stelleninhaberin der Stelle 90000792 ist bis 02/2008 beurlaubt. Die Stelle wird daher in den Bereich Beurlaubungen, 11.3.2, verschoben (-1,0 Stelle). II Feuerschutz und Rettungsdienst (13) 2. (90000495) Der Stelleninhaber übt die Funktion eines Wachabteilungsleiters aus. Diese Funktion umfasst inzwischen die Übernahme von Zugführeraufgaben bei Einsätzen im Verbund mit der Freiwilligen Feuerwehr. Zur Wahrnehmung der Zugführerfunktion ist nach der Laufbahnverordnung Feuerwehr (LVO Feu) der Besuch eines Brandinspektorlehrgangs, mithin die Befähigung für die Laufbahn des geh. feuerwehrtechnischen Dienstes, erforderlich. Da zunächst ein 18-monatiger Vorbereitungsdienst zu absolvieren ist, ist die Ausweisung einer entsprechenden Planstelle erst ab dem Stellenplan 2007 erforderlich. III Planen, Bauen, Wohnen (16) Abt. 16.3 Wohnungswesen 3. (90000433) Die Stelleninhaberin befindet sich ab Mitte 2006 in der Freistellungsphase der Altersteilzeit. Die Stelle fällt weg (-1,0 Stelle). Sie wird bis zum Ablauf der Freistellungsphase im Arbeitspapier nachrichtlich im Bereich „ATZ Freistellungsphase“ geführt. IV Recht, Sicherheit u. Ordnung Abt. 21.3 Bürgerbüro, Standesamt 4. (90000140 u. -141) Das Beschäftigungsverhältnis der bisherigen Stelleninhaberin geht im Juni 2006 in die Freistellungsphase über. Durch die Einführung von Terminvereinbarungen in Rentenangelegenheiten wird bei der Nachbesetzung eine Stelleneinsparung (-0,5 Stelle) erzielt. Abt. 21.4 Ausländerwesen 5. (90000149) Das befristete Zeitarbeitsverhältnis der Stelleninhaberin wird nicht verlängert. Die Stelle fällt daher ab 2007 weg (-0,6 Stelle). Abt. 21.4.1. Sammelunterkünfte Asylbewerber 6. (90000153) Das befristete Zeitarbeitsverhältnis der Stelleninhaberin wird nicht verlängert. Die Stelle fällt daher ab 2007 weg (-1,0 Stelle). V Schulen und Soziales (22) Abt. 22.2 Schulen 7. (90000160) Der Stelleninhaber tritt Ende 2006 in den Ruhestand. Die Stelle fällt daher weg (-1,0 Stelle). VI Jugend und Soziales (23) 8. (30000007) Der Stelleninhaber tritt 2006 in den Ruhestand. Die Stelle fällt daher weg (-1,0 Stelle). Die Nachfolgeregelung erfolgt durch vorhandenes Personal unter Mitnahme der Stelle. Abt. 23.4 Soziale Hilfen 9. (90000253) Der Stelleninhaber befindet sich ab Mitte 2006 in der Freistellungsphase der Altersteilzeit. Die Stelle fällt weg (-1,0 Stelle). Sie wird bis zum Ablauf der Freistellungsphase im Arbeitspapier nachrichtlich im Bereich „ATZ Freistellungsphase“ geführt. VII Ausbildungsplätze 10. Inspektoranwärter/innen (80) Verwaltungsfachangestellte/r (84) Fachangestellte für Bäderbetriebe (90) Fachinformatiker/innen (86) Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 13.12.2005 beschlossen, für das Jahr 2007 folgende Ausbildungsplätze zur Verfügung zu stellen: 2 Stadtinspektoranwärter/innen (80000095 u. -96), 2 Verwaltungsfachangestellte (80000099 u. -100) 2 Fachangestellte für Bäderbetriebe (80000018 u. -20) 2 Fachinformatiker/innen (80000062 u. -63)