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Kommune
Kerpen
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STADT KERPEN
DIE BÜRGERMEISTERIN
TOP
Amt/Abteilung: Personal
Az.: 11.1/11.3
V 120.06
Datum :
Beratungsfolge
Haupt- und Finanzausschuss
Termin
25.04.2006
Stadtrat
X
06.04.2006
Bemerkungen
02.05.2006
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Organisations- und Personalvorlage 2006/2007
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
X
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von €
X
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
HhSt.:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
HhSt.:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Durch die Maßnahme entstehen
x
keine Folgekosten.
jährlich Folgekosten von €
Beschlussentwurf:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat, den als Anlage beigefügten Entwurf der
Stellenpläne für die Haushaltsjahre 2006 und 2007 unter Einbeziehung der
Erläuterungen/Einzelbegründungen der Verwaltung als Stellenpläne 2006/2007 zu beschließen
Beschlussausfertigung soll erhalten:
Sachbearb
eiter/in
Abteilungsleiter/in
Amtsleiter/in
Zuständiger
Dezernent
Mitzeichnung
Amt 20
Erster
Beigeordne
ter und
Kämmerer
Bürgermeisterin Büro des
Rates
Begründung:
Die Erstellung des Doppelhaushaltes 2006/2007 erfordert auch die Erstellung der Stellenpläne für
beide Jahre.
Die Vorlage für die Stellenplanbeschlüsse 2006 und 2007 ist wie folgt gegliedert:
1. Grundsätzliches
2. Begründung im Einzelnen 2006
3. Begründung im Einzelnen 2007
1. Grundsätzliches
Auswirkungen der Aufgabenanalyse und der Wochenarbeitszeitverlängerung der
Beamten im Land NRW
Wie bereits im Stellenplan 2004 wurden auch im Stellenplan 2005 erkennbare Einspareffekte
als kw- Vermerke bei den jeweiligen Besoldungs-, Vergütungs- und Lohngruppen und
weiterhin im Arbeitspapier zum Stellenplan in einer Summe bei den jeweiligen
Organisationseinheiten dargestellt. Im Laufe des Jahres 2005 wurde die Umsetzung der
Ergebnisse der Aufgabenanalyse konsequent weiterverfolgt. Kw-Vermerke konnten durch
Stellenstreichungen und Stellenverschiebungen realisiert werden.
Durch Nichtverlängerung auslaufender Zeitarbeitsverhältnisse konnten und können kurzfristig
Einsparungen erzielt werden. Hier muss jedoch beachtet werden, dass in der Regel hinter
jedem Zeitarbeitsverhältnis noch ein Dauerarbeitsverhältnis steht, da befristete
Arbeitsverhältnisse im Regelfall für Elternzeiten bzw. sonstige Vertretungen abgeschlossen
wurden. Zwar kann erfahrungsgemäß davon ausgegangen werden, dass die beurlaubten
Beschäftigten nach einer Beurlaubung in Teilzeit zurückkehren, jedoch besteht für diese
Beschäftigten grundsätzlich ein Anspruch auf Erhöhung der Arbeitszeit bis zur ursprünglichen
Vollbeschäftigung.
Für den Stellenplan 2006 zeichnet sich bereits ab, dass zunächst für zurückkehrende
Beschäftigte zusätzliche (Teilzeit-) Stellen geschaffen werden müssen. Der Einsatz der
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erfolgt jedoch weitestgehend zur Deckung von bestehendem
oder erkennbarem Bedarf, so dass diese zusätzlichen Stellen kurz- bis mittelfristig ab- bzw.
eingebaut werden können.
Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass der (Voll-) Beschäftigungsanspruch der
zurückgekehrten und zukünftig zurückkehrenden Beschäftigten zur gegebenen Zeit zu
zusätzlichem Stellenbedarf führt. Auf Grund der kurzen Erklärungsfristen von beurlaubten
Beschäftigten ist der evtl. Bedarf für einen längeren Zeitraum schwer kalkulierbar. Trotzdem
wird auf die Ausbringung zusätzlicher Springerstellen, insbesondere für den Stellenplan 2007,
verzichtet.
Auswirkungen durch die Gründung der ARGE
Die personellen Auswirkungen der ARGE-Gründung für die Stadt Kerpen stehen inzwischen
fest. Ein Großteil der Beschäftigten der ehemaligen Sozialabteilung 22.1 „Hilfe in Notlagen“
wurde zunächst bis 31.12.2009 zur ARGE entsandt. Darüber hinaus wurden bzw. werden
weitere Beschäftigte der Stadt Kerpen zur ARGE entsandt. Dazu ist die Einrichtung von 14,8
zusätzlichen, befristeten Stellen erforderlich. Die bei der der Stadt Kerpen verbleibenden
Aufgaben (Grundsicherung nach SGB XII, Pflegegeld, Mietrückstände, weitere Leistungen
nach SGB XII, Fürsorgestelle für Schwerbehindertenangelegenheiten, Unterhaltssicherung,
Kriegsopferfürsorge, Leistungen nach dem Opferentschädigungsgesetz, Heranziehung zum
Unterhalt) sind der Abteilung 23.4 „Soziale Hilfen“ zugeordnet und werden von den bei der
Stadt Kerpen verbleibenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der ehemaligen Abteilung 22.1
erledigt. Für das in die ARGE entsandte Personal erhält die Stadt Kerpen kostendeckende
Erstattungsleistungen von der ARGE, so dass hier eine entsprechende Nettoentlastung des
städt. Personalkostenhaushalts erzielt wird. Daraus folgt jedoch, dass die in die ARGE
entsandten Beschäftigten weiterhin im Stellenplan der Stadt Kerpen auszuweisen sind (s.
Ziffer 70 „Personalgestellung an ARGE bis 2009“ ab Seite 36 der Arbeitspapiere zu den
Stellenplänen 06/07).
Auflösung der Stadtbetriebe Kerpen und Organisationsänderungen
Auf Grund der Auflösung der Stadtbetriebe Kerpen sind die dort bis zum 31.12.2005
beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ab 2006 wieder im Stellenplan der Stadt zu
führen. Gleichzeitig wurde eine Anpassung der Organisationsstruktur der Stadt Kerpen
erforderlich. Beide Maßnahmen sind in den Stellenplänen 06/07 berücksichtigt. Ein Vergleich
mit den Stellenplänen 2005 (Stadt u. SBK) wird dadurch, und auf Grund der bisher bei den
Stadtbetrieben nicht vorgenommenen Vollzeitverrechnung erschwert.
Auswirkungen des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD)
Zum 01.10.2005 ist der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) in Kraft getreten.
Dieser Tarifvertrag ersetzt die bisherigen Tarifverträge für Angestellte (BAT) und Arbeiter
(BMT-G) und führt beide Beschäftigtengruppen in einem Tarifvertrag als Beschäftigte mit einer
einheitlichen Entgeltgruppenordnung zusammen. Ab dem Stellenplan 2006 ist daher nur noch
ein Stellenplan (Beschäftigte) neben dem Stellenplan für Beamte erforderlich. Die bisherigen
Vergütungs- bzw. Lohngruppen werden durch Entgeltgruppen ersetzt. In den Arbeitspapieren
zu den Stellenplänen 06/07 ist in der Spalte „Planstelle“ neben der neuen Entgeltgruppe zur
besseren Vergleichbarkeit die jeweilige Vergütungs- bzw. Lohngruppe in Klammern
angegeben.
Bei den Beschäftigten sind in den Arbeitspapieren Abweichungen der Stellenwerte/Planstellen
zu den derzeitigen Eingruppierungen möglich, wenn die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die
nach den bisherigen Tarifregelungen (BAT bzw. BMT-G) vorgesehenen Bewährungsaufstiege
bereits vollzogen haben.
Änderung der Stellenobergrenzenverordnung für Beamtinnen und Beamte
Mit Verordnung vom 10.05.2005 wurde die Stellenobergrenzenverordnung geändert. Für den
Bereich des mittleren Dienstes und im gehobenen Dienst bis A 11 wurden die Obergrenzen
abgeschafft. Die Zahl der zulässigen Beförderungsämter im gehobenen Dienst ab A 12 und im
höheren Dienst wurde deutlich erhöht.
Auf Grund dieser Änderungen können die bisher nicht ihrer Wertigkeit entsprechend
ausgewiesenen Beamtenstellen (Planstellenausweisung aus Relation) als Planstellen
ausgewiesen werden.
Arbeitszeitverordnung Feuerwehr
Die Landesregierung beabsichtigt, zur Umsetzung der Richtlinie 2003/88/EG (Richtlinie über
bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung) des Europäischen Parlamentes und des Rates,
die Verordnung über die Arbeitszeit der Beamten des feuerwehrtechnischen Dienstes in den
Feuerwehren der Gemeinden und Gemeindeverbände des Landes Nordrhein-Westfalen
(AZVO-Feu) entsprechend anzupassen. Die Neufassung der AZVO-Feu wird voraussichtlich
im Laufe des Jahres 2006 in Kraft treten.
Wesentlicher Inhalt der beabsichtigten Anpassung ist die Reduzierung der durchschnittlichen
wöchentlichen Arbeitszeit von derzeit 54 auf 48 Stunden. Zurzeit werden verschiedene
Dienstplanmodelle auf der Ebene der Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren
entwickelt. Die Verwaltung wird diese Modelle auswerten und auf der Grundlage der dann
neuen AZVO-Feu umsetzen. Es ist zurzeit nicht auszuschließen, dass die beabsichtigte
Änderung der AZVO-Feu Auswirkungen auf den Stellenbedarf des Amtes 13 haben wird.
Sofern zusätzlicher Stellenbedarf entsteht, wird ggfls. ein Nachtragsstellenplan erstellt.
Stellenentwicklung 2005-2007
Gegenüber dem Stellenplan 2005 haben sich folgende Veränderungen ergeben:
Zugänge:
Betroffene OrgaEinheit
Stellenumfang
Ziffer
Begründung
im Einzelnen
wirksam
ab
Stellenplan
2006
Kurzbegründung des
Zugangs
2007
Wirtschaftsförderung
0,35
2006
6
Rückkehr aus Beurlaubung
Personalrat
0,5
2006
12
Bisher nicht in Anspruch
genommene 2. Freistellung
Organisation u.
Hausdienste
0,2
2006
16
Vermeidung von Überstunden
Hausmeister Rathaus
Springer/innen
1,0
2006
21
Rückkehr aus Beurlaubung
Wohnungswesen
0,65
2006
33
Rückkehr aus Beurlaubung
Rechtswesen
0,34
2006
37
Rückkehr aus Beurlaubung
Rechtswesen
0,26
2006
38
Erstmalige Ausweisung
Planstelle
Bürgerbüro/
Standesamt
0,4
2006
41
Übernahme melderechtliche
Ausländerangelegenheiten
Ausländerwesen
1,0
2006
42
Zuwanderungsrecht
Schulen
0,75
2006
46
Rückkehr aus Beurlaubung
Jugendzentrum
Kerpen
0,5
2006
48, 57
Umwandlung Praktikantenstelle
Stadtreinigung
3,0
2006
54
Verbesserung Stadtreinigung
Summe Zugänge
ohne ARGE
8,95
ARGE
14,8
2006
55
Zusätzliche Entsendung
von Personal
Summe Zugänge
incl. ARGE
23,75
Abgänge:
Betroffene OrgaEinheit
Stellenumfang
wirksam
ab
Stellenplan
Ziffer
Begründung
im Einzelnen
2006
Kurzbegründung des
Abgangs
2007
Verwaltungsführung
1,0
2006
2
Beginn Freistellung ATZ
Verwaltungsführung
1,0
2007
1
Beendigung
Beschäftigungsverhältnis
Verwaltungsführung
1,0
2007
1
Beurlaubung
Personalrat
1,0
2006
12
Wegfall Freistellung PR SBK
Soziokulturelles
Zentrum
1,0
2006
10
Beginn Freistellung ATZ
Straßenbau
1,0
2006
28
Beginn Freistellung ATZ
Verkehrsplanung
0,5
2006
31
Entsendung ARGE
Wohnungswesen
1,0
2007
33
Stadtkasse
0,65
2006
35
Beginn Freistellung ATZ
Allgemeines
Ordnungswesen
1,0
2006
39
Entsendung ARGE
Bürgerbüro/
Standesamt
0,5
2007
Ausländerwesen
1,0
2006
41
Ausländerwesen
0,6
2007
42
Sammelunterkünfte
Asylbewerber
1,0
2007
Schulen
1,0
2007
Jugend u. Soziales
1,0
2007
Jugendzentrum
1,0
2006
Soziale Hilfen
1,0
2007
Baubetriebshof u.
Entsorgung
1,0
2006
52
Eintritt in den Ruhestand
Baubetriebshof u.
Entsorgung
0,5
2006
53
Beginn Freistellung ATZ
3
4
46
Beginn Freistellung ATZ
Personalfluktuation
5
Personalfluktuation
6
Personalfluktuation
7
Eintritt in den Ruhestand
8
Eintritt in den Ruhestand
48, 57
Umwandlung Praktikantenstelle
Kerpen
Summe
Beginn Freistellung ATZ
9
Eintritt in den Ruhestand
17,75
Bezüglich der Einzelheiten und Details wird auf die Begründungen im Einzelnen 2006 u. 2007
(⇒ nächste Gliederungspunkte) verwiesen.
2. Begründung im Einzelnen 2006
Für den Verwaltungsentwurf des Stellenplanes 2006 ergeben sich nachfolgende Änderungen.
Sie sind im Arbeitspapier entsprechend der nachfolgenden Nummerierung gekennzeichnet.
Das Arbeitspapier zum Verwaltungsentwurf des Stellenplanes 2006 ist den
Sitzungsunterlagen des nichtöffentlichen Teils als Anlage beigefügt. Die Reihenfolge der
Einzelbegründungen ist entsprechend der Aufteilung des Arbeitspapiers nach
Ämtern/Abteilungen gegliedert.
I.Eingliederung der Stellen Stadtbetriebe Kerpen
1. Die gekennzeichneten Stellen wurden 2005 im Stellenplan der Stadtbetriebe Kerpen
geführt.
II.Verwaltungsführung (1)
2. (90000822)
Die Stelle wurde für die zusätzlichen Aufgabenstellungen in Bezug auf den Weltjugendtag
in diesen Bereich verlagert. Die damalige Stelleninhaberin hat die Nachfolge der auf Grund
der Freistellungsphase Altersteilzeit ausgeschiedenen Stelleninhaberin der Stelle
90000004 angetreten. Die Stelle 90000822 fällt daher weg (-1,0 Stelle).
3. (40000001)
Die Stelle des persönlichen Referenten und Pressesprechers wird zu je 50% den
Unterabschnitten 001 (persönlicher Referent Verwaltungsführung) und 004
(Pressesprecher) zugeordnet (s. auch Ziffer 7). Durch die Änderung der
Stellenobergrenzenverordnung kann die Stelle entsprechend dem Stellenwert als
Planstelle ausgewiesen werden.
4. (90000007)
Die Stelle wird auf Grund ihres Aufgabenzuschnitts in das Amt 22 verschoben.
5. (90001000)
Der kw-Vermerk ist der Stelle 90000005 zugeordnet.
6. (90000735)
Die Stelleninhaberin kehrt aus der Beurlaubung zurück und nimmt ihre Tätigkeit in Teilzeit
zunächst in ihrem früheren Tätigkeitsbereich wieder auf (+0,35 Stelle).
III. BMbüro/Pressestelle (10.1)
7. (40000001)
Die Stelle des persönlichen Referenten und Pressesprechers wird zu je 50% den
Unterabschnitten 001 (persönlicher Referent Verwaltungsführung) und 004
(Pressesprecher) zugeordnet (s. auch Ziffer 3). Durch die Änderung der
Stellenobergrenzenverordnung kann die Stelle entsprechend dem Stellenwert als
Planstelle ausgewiesen werden.
IV.BMbüro, Kultur, Sport(10.2)
8. Die Aufgabenstellungen dieser Abteilung sind dem UA 300 zuzuordnen.
9. (90000250)
Die Stelle wurde auf Grund der wahrgenommenen Aufgaben neu bewertet.
10. (60000023)
Die hausmeisterliche Betreuung des Sozio-kulturellen Zentrums erfolgt seit dem
Ausscheiden des Stelleninhabers durch die Volkshochschule. Die Stelle fällt somit weg (1,0 Stelle). (Hinweis: Gem. Vertrag mit der VHS erfolgt die Personalkostenerstattung über
die Sachkostenhaushaltsstelle)
11. (90000240 u. 90000243)
Im Bereich der hausmeisterlichen Betreuung werden z.Zt. Konzepte entwickelt und
erprobt, die eine Betreuung mehrerer Objekte durch eine Person ermöglichen sollen
(Poolbildung Hausmeister). Ziel ist es, bei Personalfluktuation Stellen einzusparen. Es wird
davon ausgegangen, dass zukünftig eine der beiden Stellen wegfallen wird.
V.Personalrat (100.2)
12. (70000002)
Im Zusammenhang mit der Rückführung der in den Stadtbetrieben beschäftigten
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist der Personalrat der Stadt Kerpen zurückgetreten.
Dadurch werden im Jahr 2006 Neuwahlen des Personalrates erforderlich. Es besteht ein
gesetzlicher Anspruch auf eine 2. Freistellung (+0,5 Stelle). Bisher wurde die 2.
Freistellung vom Personalrat nur zur Hälfte in Anspruch genommen.
Durch die Auflösung der Stadtbetriebe Kerpen und der damit einhergehenden Auflösung
des Personalrates der Stadtbetriebe fällt die Freistellung eines Personalratsmitgliedes (1,0 Stelle) weg.
13. (70000004)
Mit Gründung der Stadtbetriebe wurde ein Teil der Stelle (0,26 Stelle) im Stellenplan der
Stadtbetriebe geführt, da die Stelleninhaberin auch für den Personalrat der Stadtbetriebe
tätig war. Nach Auflösung der Stadtbetriebe ist ab 2006 auch dieser Stellenanteil wieder
im Stellenplan der Stadt zu führen.
VI.Organisations-, EDV und Personalwesen (11.1)
Abt. 11.1 Organisation u. Hausdienste
14. (90000027, u. -29)
Die Stelleninhalte haben sich nach Einsparung einer Stelle in diesem Bereich verändert
und qualitativ erhöht. Die Stellen wurden daher neu bewertet.
15. (60000002 u. 90000039)
Die Stellen des zentralen Schreibdienstes werden nicht mehr separat, sondern bei 11.1,
Organisation und Hausdienste, geführt.
16. (90000278)
Zur Vermeidung von Überstunden des Hausmeisters Rathaus wird der Schließdienst des
Rathauses zu ungünstigen Zeiten vom Stelleninhaber durchgeführt (+0,20 Stelle).
Abt. 11.1.1 Archiv
17. (90000035 u. -725)
Die Planstellen wurden auf Grund besonderer Aufgaben bzw. der aktuellen
Aufgabenzuweisung angehoben.
Abt. 11.3 Personal
18. Durch die Änderung der Stellenobergrenzenverordnung kann die Stelle entsprechend dem
Stellenwert als Planstelle ausgewiesen werden.
Abt. 11.3.1 Springer/in
19. (90000010)
Der Einsatzbereich des Stelleninhabers kann aus persönlichen Gründen z.Zt. noch nicht in
einer konkreten Organisationseinheit festgelegt werden. Es besteht jedoch grundsätzlich
ein Beschäftigungsanspruch.
20. (90000112)
Stelle wurde in der Abteilung 20.3 abgebaut. Der neue Einsatzbereich steht z.Zt. noch
nicht fest.
21. (90000369)
Die Höchstbeurlaubungsdauer der Stelleninhaberin endet im Laufe des Jahres 2006. Da
damit gerechnet werden muss, dass die Stelleninhaberin ihren Beschäftigungsanspruch
verwirklicht, muss eine Stelle vorgehalten werden (+1,0 Stelle).
22. (90000235-237 u. 90000771)
Ehemals SBK. Stellen für den Vertretungspool Reinigungskräfte. Stelleninhaberinnen
übernehmen Vertretungen in allen Reinigungsbereichen der Stadt Kerpen.
VII.Feuerschutz und Rettungsdienst (13)
23. (30000011 u. 90000488)
Die Stellen wurden auf Grund von Aufgabenzuwächsen neu bewertet.
24. (90000534)
Der Stelleninhaber ist auf Grund seiner persönlichen Fähigkeiten im EDV-Bereich des
Amtes 13 tätig und nimmt höherwertige Aufgaben wahr.
25. (80000064-66)
Brandmeisteranwärter sind dem UA 160 zuzuordnen. Zur besseren Übersichtlichkeit
wurden die Stellen im Arbeitspapier dem Amt 13 angegliedert.
VIII.Rechnungsprüfungsamt (14)
26. (90000008 u. -445)
Die Stellen wurden auf Grund von Aufgabenverlagerungen neu bewertet.
IX.Tiefbau (15)
27. (90000114)
Stelle wird von der Abteilung 20.3 zum Amt 15 verschoben.
Abt. 15.1 Straßenbau u. Abt. 15.2 Beitragswesen und Straßenrecht
28. (90001021 u. 90000472)
Durch Personalbewegungen auf den Stellen 90000443 u. -661 (Beginn Freistellungsphase
ATZ) konnte die Stelle 90000472 in der Abteilung 15.2 wegfallen (-1,0 Stelle). Der KwVermerk der Stelle 90001021 wurde somit realisiert.
Abt. 15.2 Beitragswesen u. Straßenrecht
29. (40000018)
Durch die Änderung der Stellenobergrenzenverordnung kann die Stelle entsprechend dem
Stellenwert als Planstelle ausgewiesen werden.
X.Stadtplanung, Stadtentwicklung, Bauen
Abt. 16.1 Stadtplanung
30. (90000090, -404, -410,-676 u. -805)
Die Abteilungen 16.1 und die Abteilung 16.3 (Bodenpolitik, Denkmalschutz,
Stadtmarketing) werden zusammengefasst.
Abt. 16.2 Verkehrsplanung
31. (90000413)
Die bisherige Stelleninhaberin ist bis Ende 2009 zur ARGE entsandt. Mindestens für die
Dauer der Vertretung kann eine Stelleneinsparung (-0,5 Stelle) realisiert werden.
Abt. 16.3 Wohnungswesen
32. Auf Grund der Organisationsänderung wird die ehemalige Abteilung 22.3 dem Amt 16 als
Abteilung 16.3, Wohnungswesen, zugeordnet.
33. (90000078 u. 90000433)
Im Vorgriff auf die Freistellungsphase der Stelleninhaberin der Stelle -433 wird eine aus
der Beurlaubung zurückkehrende Beschäftigte in der Abteilung 16.3 eingesetzt (+0,65
Stelle in 2006). Mit Beginn der Freistellungsphase fällt die Stelle -433 weg (-1,0 Stelle ab
2007). Dadurch wird ab 2007 eine dauerhafte Einsparung von 0,35 Stellen erreicht.
XI.Finanzmanagement (20)
Abt. 20.1 Kämmerei
34. (50000010, 90000651 u. 707)
Die Stellen der Finanzabteilung der Stadtbetriebe werden der Abteilung 20.1 zugeordnet.
Dadurch und durch die Verschiebung der Stelle -651 aus dem Bereich der Springer/innen
können die notwendigen Abschlussarbeiten nach Auflösung der Stadtbetriebe und die
zukünftigen Aufgabenstellungen im Finanzbereich (NKF, KIRP) zeitgerecht umgesetzt
werden.
Abt. 20.3 Kasse
35. (90000095)
Die Stelleninhaberin befindet sich in der Freistellungsphase der Altersteilzeit. Die Stelle
fällt weg (-0,65 Stelle). Sie wird bis zum Ablauf der Freistellungsphase im Arbeitspapier
nachrichtlich im Bereich „ATZ Freistellungsphase“ geführt.
36. (90000112 u. -114)
Die Stellen werden in den Bereich der Springer/innen (-112) und das Amt 15 (-114)
verschoben.
XII.Recht, Sicherheit und Ordnung (21)
Abt. 21.1 Rechtswesen
37. (40000009)
Die Stelleninhaberin kehrt aus der Beurlaubung zurück und nimmt ihre Tätigkeit in Teilzeit
wieder auf (+0,34 Stelle). Einsatz erfolgt zunächst innerhalb der Abteilung 21.1, da hier auf
Grund der Reduzierung der Arbeitszeit der Stelleninhaberin der Stelle 50000002 Bedarf
besteht.
38. (90000028)
Teile der innerhalb der Abt. 21.1 zu erledigenden nichtjuristischen Sachbearbeitung
wurden in der Vergangenheit von verschiedenen Beschäftigten anderer
Organisationseinheiten übernommen. Der dafür benötigte Stellenanteil (+0,26 Stelle) wird
nunmehr in diesem Bereich ausgewiesen.
Abt. 21.2 Allgemeines Ordnungswesen
39. (90000379, -1012)
Der Stelleninhaber der Stelle -379 wurde zur ARGE entsandt. Eine Nachfolgeregelung ist
nicht erforderlich. Die Stelle kann daher zumindest befristet bis 31.12.2009 wegfallen (-1,0
Stelle). Da hier Einsparpotentiale der Aufgabenanalyse genutzt werden können, fällt die
Stelle (90001012) ebenfalls weg.
Abt. 21.3 Bürgerbüro, Standesamt
40. (90000143)
Die Stelle wird von der Abt. 21.4 zur Abteilung 21.3 verschoben. Mit Ausscheiden des
Stelleninhabers fällt die Stelle spätestens 2009 weg.
41. (90000127, -64, -135, -696 u. -702)
Die Stelle 90000127 wurde im Laufe des Jahres 2005 durch Umsetzung einer Mitarbeiterin
aus der Abteilung 21.4 intern neu besetzt. Eine Nachfolgeregelung innerhalb der Abteilung
21.4 (Stelle 90000150) war nicht erforderlich. Dadurch fällt die Stelle 90000150 in der
Abteilung 21.4 (-1,0 Stelle) weg.
Gleichzeitig wurden jedoch die bisher auf der Stelle -150 innerhalb der Abteilung 21.4
wahrgenommen melderechtlichen Ausländerangelegenheiten der Abteilung 21.3
zugeordnet. Um diese Aufgaben wahrnehmen zu können wurden die Stellenanteile der
Stellen 90000064, -135, -696 u. -702 um insgesamt 0,4 Stellen erhöht.
Durch diese Maßnahmen fallen ab 2006 somit dauerhaft 0,6 Stellen weg.
Abt. 21.4 Ausländerwesen
42. (90000153)
Über den bereits im Stellenplan 2005 berücksichtigten Mehrbedarf auf Grund des
Zuwanderungsgesetzes besteht weiterer Bedarf in diesem Bereich. Nach bestandener
Aufstiegsprüfung wird ab 09/2006 eine Aufstiegsbeamtin eingesetzt (+1,0 Stelle). Der
Stellenumfang der Abteilung wird sich jedoch dauerhaft nur um 0,4 Stellen erhöhen, da die
Stelle 90000149 nach Beendigung des Zeitarbeitsverhältnis der dortigen Stelleninhaberin
ab 08/2006 nicht nachbesetzt und ab 2007 wegfallen wird (- 0,6 Stelle ab 2007).
XIII.Kindertagesbetreuung und Schulen (22)
43. (90000007)
Die Stelle wurde aus dem Bereich der Verwaltungsführung in das Amt 22 verschoben (s.
auch Ziffer 4)
Abt. 22.1 Kitabetreuung
44. Durch Neuorganisation wurden Aufgabenbereiche aus den bisherigen Abteilungen 23.2
und 23.4 in der Abteilung 22.1, Kitabetreuung zusammengefasst.
Abt. 22.1.10, 22.1.11 und 22.1.12 Kita´s Rappelkiste (Horrem), Klein Föß (Buir) und
Zauberwald (Sindorf)
45. Die Kindergartenbedarfsplanung für die Jahre 2006 und 2007 ist z.Zt. noch nicht
abgeschlossen. Für die Stellenpläne 2006 u. 2007 wird davon ausgegangen, dass der
bisherige Bedarf zumindest bis zum Ende des Kindergartenjahres 2007 bzw. 2008 weiter
Bestand hat. Die Befristung der Stellen erfolgt daher im Stellenplanentwurf bis 07/2007
(Rappelkiste u. Klein Föß) bzw. 07/2008 (Zauberwald). Diese Befristung ist nach dem
noch ausstehenden Beschluss zum Kindergartenbedarfsplan zwingend anzupassen.
Abt. 22.2 Schulen
46. (90000077)
Die Stelleninhaberin kehrt aus der Beurlaubung zurück und nimmt ihre Tätigkeit in Teilzeit
wieder auf (+0,75 Stelle). Da der Stelleninhaber der Stelle 90000160 im November 2006 in
den Ruhestand tritt, erfolgt der Einsatz im Vorgriff auf den Wegfall dieser Stelle (-1,0 Stelle
ab 2007) innerhalb der Abteilung 22.2.
XIV. Jugend und Soziales (23)
Abt. 23.2 Vormundschaften, Beistandschaften, UVK
47. (90000275)
Durch die Änderung der Stellenobergrenzenverordnung kann die Stelle entsprechend dem
Stellenwert als Planstelle ausgewiesen werden.
Abteilung 23.3.2 Jugendzentrum Kerpen
48. (90000870)
Gem. Freizeitstättenplan sind 2,5 Stellen im Jugendzentrum Kerpen einzurichten. In der
Vergangenheit konnte der Personalbedarf von 2,5 Stellen durch die Besetzung von 2
Planstellen und den Einsatz einer/eines vollbeschäftigten Berufspraktikantin/en im
Anerkennungsjahr (80000040) gedeckt werden.
Das Berufspraktikum ist jedoch nicht mehr Bestandteil des Studiums für
Sozialarbeiter/innen bzw. Sozialpädagogen/innen. Um den Personalbedarf von 2,5 Stellen
decken zu können, wird die Praktikantenstelle gestrichen (-1,0 Stelle Praktikum) und
stattdessen eine Planstelle (+0,5 Stelle) eingerichtet. Die Personalkosten sind nahezu
identisch.
Abteilung 23.4 Soziale Hilfen
49. Die nach Gründung der ARGE bei der der Stadt Kerpen verbleibenden Aufgaben
(Grundsicherung nach SGB XII, Pflegegeld, Mietrückstände, weitere Leistungen nach SGB
XII, Fürsorgestelle für Schwerbehindertenangelegenheiten, Unterhaltssicherung,
Kriegsopferfürsorge, Leistungen nach dem Opferentschädigungsgesetz, Heranziehung
zum Unterhalt) werden der Abteilung 23.4 zugeordnet und von bisher innerhalb der
ehemaligen Abteilung 22.1 (Hilfen in Notlagen) beschäftigten Mitarbeiterinnen und
Mitarbeitern erledigt.
50. (90000267)
Die Stelleninhaberin ist seit längerer Zeit dienstunfähig. Bei Ausscheiden der
Stelleninhaberin fällt die Stelle weg.
XV.Liegenschaften und Gebäude (24)
51. (30000003)
Die Stelle wird auf Grund zusätzlicher Aufgabenstellungen nach A 16 ausgewiesen.
XVI.Baubetriebshof und Entsorgung (25)
Abteilung 25.2 Baubetriebshof, Friedhofswesen
52. (90000541)
Der Stelleninhaber ist in den Ruhestand getreten. Die Stelle fällt weg (-1,0 Stelle).
53. (90000653)
Die Stelleninhaberin befindet sich in der Freistellungsphase der Altersteilzeit. Die Stelle
fällt weg (-0,5 Stelle). Sie wird bis zum Ablauf der Freistellungsphase im Arbeitspapier
nachrichtlich im Bereich „ATZ Freistellungsphase“ geführt.
Abteilung 25.2.5 Stadtreinigung
54. (90000777 bis -779)
Der Rat der Stadt Kerpen hat in seiner Sitzung am 13.12.2005 (V 439.05) die Einrichtung
der Stellen beschlossen (+3,0 Stellen).
XVII.Personalgestellung an ARGE bis 2009 (70)
55. Die Stellen der an die ARGE entsandten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind im
Stellenplan der Stadt Kerpen aufzuführen.
Neben einem Großteil der in der ehemaligen Abteilung „Hilfen in Notlagen“ beschäftigten
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wurden bzw. werden weitere Beschäftigte der Stadt
Kerpen zur ARGE entsandt. Dazu ist die Einrichtung von zusätzlichen, befristeten Stellen
erforderlich (+14,8 Stellen). Dadurch bieten sich Möglichkeiten zur Umsetzung von
Einsparpotentialen aus der Aufgabenanalyse und zur (befristeten) Weiterbeschäftigung
von Nachwuchskräften.
Für das in die ARGE entsandte Personal erhält die Stadt Kerpen kostendeckende
Erstattungsleistungen von der ARGE.
XVIII.Ausbildungsplätze
Inspektoranwärter/innen (80)
Verwaltungsfachangestellte/r (84)
Fachangestellte/r für Bäderbetriebe (90)
56. Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 13.12.2005 beschlossen, für das Jahr 2006 folgende
Ausbildungsplätze zur Verfügung zu stellen:
2 Stadtinspektoranwärter/innen (80000093 u. -94),
2 Verwaltungsfachangestellte (80000097 u. -98)
2 Fachangestellte/r für Bäderbetriebe (80000016 u. -17)
XIX.Praktikanten/innen (94)
57. (80000040)
Das Anerkennungsjahr in den Studiengängen Sozialarbeit und Sozialpädagogik fällt
zukünftig weg (-1,0 Stelle Praktikum). Die Stelle wurde in eine Planstelle (Stellenumfang
0,5) umgewandelt und dem Jugendzentrum Kerpen zugewiesen (s. auch Ziffer 50).
58. (80000027 bis -37)
Die Stellen der Vor- und Jahrespraktikanten/innen sind den jeweiligen
Kindertageseinrichtungen zugewiesen.
Nachrichtlich:
59. nachrichtlich (98)
Zur Information und als Merkposten sind in dieser Rubrik die Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter aufgeführt, die befristet in den Ruhestand versetzt worden sind.
60. Altersteilzeit Freistellungsphase (99)
Zur Information sind hier die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aufgeführt, die sich in der
Freistellungsphase der Altersteilzeit befinden und noch Bezüge seitens der Stadt
erhalten.
3. Begründung im Einzelnen 2007
I Verwaltungsführung (1)
Geschäftsführung Gesellschaften
1.
(20000002 u. 90000792)
Das Beschäftigungsverhältnis des Geschäftsführers endete mit Ablauf des 31.01.06. Die
Stelle fällt daher weg (-1,0 Stelle). Die Stelleninhaberin der Stelle 90000792 ist bis
02/2008 beurlaubt. Die Stelle wird daher in den Bereich Beurlaubungen, 11.3.2,
verschoben (-1,0 Stelle).
II Feuerschutz und Rettungsdienst (13)
2. (90000495)
Der Stelleninhaber übt die Funktion eines Wachabteilungsleiters aus. Diese Funktion
umfasst inzwischen die Übernahme von Zugführeraufgaben bei Einsätzen im Verbund mit
der Freiwilligen Feuerwehr. Zur Wahrnehmung der Zugführerfunktion ist nach der
Laufbahnverordnung Feuerwehr (LVO Feu) der Besuch eines Brandinspektorlehrgangs,
mithin die Befähigung für die Laufbahn des geh. feuerwehrtechnischen Dienstes,
erforderlich. Da zunächst ein 18-monatiger Vorbereitungsdienst zu absolvieren ist, ist die
Ausweisung einer entsprechenden Planstelle erst ab dem Stellenplan 2007 erforderlich.
III Planen, Bauen, Wohnen (16)
Abt. 16.3 Wohnungswesen
3. (90000433)
Die Stelleninhaberin befindet sich ab Mitte 2006 in der Freistellungsphase der
Altersteilzeit. Die Stelle fällt weg (-1,0 Stelle). Sie wird bis zum Ablauf der
Freistellungsphase im Arbeitspapier nachrichtlich im Bereich „ATZ Freistellungsphase“
geführt.
IV Recht, Sicherheit u. Ordnung
Abt. 21.3 Bürgerbüro, Standesamt
4. (90000140 u. -141)
Das Beschäftigungsverhältnis der bisherigen Stelleninhaberin geht im Juni 2006 in die
Freistellungsphase über. Durch die Einführung von Terminvereinbarungen in
Rentenangelegenheiten wird bei der Nachbesetzung eine Stelleneinsparung (-0,5 Stelle)
erzielt.
Abt. 21.4 Ausländerwesen
5. (90000149)
Das befristete Zeitarbeitsverhältnis der Stelleninhaberin wird nicht verlängert. Die Stelle
fällt daher ab 2007 weg (-0,6 Stelle).
Abt. 21.4.1. Sammelunterkünfte Asylbewerber
6. (90000153)
Das befristete Zeitarbeitsverhältnis der Stelleninhaberin wird nicht verlängert. Die Stelle
fällt daher ab 2007 weg (-1,0 Stelle).
V Schulen und Soziales (22)
Abt. 22.2 Schulen
7. (90000160)
Der Stelleninhaber tritt Ende 2006 in den Ruhestand. Die Stelle fällt daher weg (-1,0
Stelle).
VI Jugend und Soziales (23)
8. (30000007)
Der Stelleninhaber tritt 2006 in den Ruhestand. Die Stelle fällt daher weg (-1,0 Stelle). Die
Nachfolgeregelung erfolgt durch vorhandenes Personal unter Mitnahme der Stelle.
Abt. 23.4 Soziale Hilfen
9. (90000253)
Der Stelleninhaber befindet sich ab Mitte 2006 in der Freistellungsphase der Altersteilzeit.
Die Stelle fällt weg (-1,0 Stelle). Sie wird bis zum Ablauf der Freistellungsphase im
Arbeitspapier nachrichtlich im Bereich „ATZ Freistellungsphase“ geführt.
VII Ausbildungsplätze
10. Inspektoranwärter/innen (80)
Verwaltungsfachangestellte/r (84)
Fachangestellte für Bäderbetriebe (90)
Fachinformatiker/innen (86)
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 13.12.2005 beschlossen, für das Jahr 2007 folgende
Ausbildungsplätze zur Verfügung zu stellen:
2 Stadtinspektoranwärter/innen (80000095 u. -96),
2 Verwaltungsfachangestellte (80000099 u. -100)
2 Fachangestellte für Bäderbetriebe (80000018 u. -20)
2 Fachinformatiker/innen (80000062 u. -63)