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Beschlussvorlage (Neubau eines Schul- und Vereinsbades)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
18 kB
Erstellt
06.08.08, 01:15
Aktualisiert
06.08.08, 01:15
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Inhalt der Datei

STADT KERPEN DIE BÜRGERMEISTERIN Amt/Abteilung: Gebäudewirtschaft 24 / Liegenschaften und TOP Drs.-Nr.: V 118.06 Az.: Datum : Beratungsfolge Ausschuss für Sport, Freizeit und Kultur Termin 25.04.2006 Schulausschuss 25.04.2006 Haupt- und Finanzausschuss 25.04.2006 Stadtrat 02.05.2006 X 16.05.2006 Bemerkungen Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Neubau eines Schul- und Vereinsbades Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten X Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ca. 5,4 Mio € X Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : 2006-2008 HhSt.: 2.571.9400 Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : HhSt.: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Durch die Maßnahme entstehen x Jährliche Folgekosten von: Betriebskosten: ca. 240.000 € Kalkulatorische Kosten: ca. 482.000 € Beschlussentwurf: Auf Empfehlung des Ausschusses für Sport, Freizeit und Kultur, des Schulausschusses und des Haupt- und Finanzausschusses beschließt der Rat der Stadt Kerpen den Neubau eines Schul- und Vereinsbades am Standort auf dem städtischen Grundstück gegenüber des Schulzentrums Horrem-Sindorf neben der Erftlagune entlang des Bahndamms. Die Verwaltung wird beauftragt, die Arbeiten zur konkreten Planung des Projektes aufzunehmen. Die Nutzer des zukünftigen Bades (Schulen und Vereine) sind in geeigneter Form an den Planungen zu beteiligen. Beschlussausfertigung soll erhalten: Sachbearb eiter/in Abteilungsleiter/in Amtsleiter/in Zuständiger Dezernent Mitzeichnung Amt Amt 20 Erster Beigeordne ter und Kämmerer Bürgermeisterin Büro des Rates In seiner Sitzung am 25.10.2005 beschloss der Stadtrat im Grundsatz den Neubau eines Schulund Vereinsbades. Die Verwaltung wurde beauftragt, weitere Untersuchungen bezüglich verschiedener Varianten durchzuführen. Die zwischenzeitlich vorgelegte Machbarkeitsuntersuchung Teil II über die Fortschreibung des Bäderkonzeptes, die sich mit der zukünftigen Betriebsführung der Bäder der Stadt Kerpen befasst, kommt auch in ihrer Zusammenfassung der Teile I und II zu der Aussage, dass ein solitärer Neubau die langfristig wirtschaftlichste Lösung ist. Im Zuge der Diskussionen wurden noch einmal die beiden in Frage kommenden Standorte in Kerpen (im Buschfeld) neben dem Gymnasium und in der Nähe der Erftlagune untersucht, beim Standort Erftlagune jedoch nicht als „Anbau‘, sondern als solitärer Neubau auf dem städtischen Grundstück gegenüber des Schulzentrums Horrem - Sindorf, entlang der Bahntrasse. Ein Anbau an die Erftlagune kommt, wie sich aus der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung aller Bäder ergibt, laut Gutachten nicht in Betracht. Die Auswirkungen des Standortes wurden für folgende Aspekte näher betrachtet: • • • • • • Grunderwerbskosten Baukosten Betriebskosten (Öko-Energie-Bilanz) Auswirkung auf den Schülertransport Auswirkungen auf das Verkehrsaufkommen am Schulzentrum Horrem - Sindorf Auswirkung auf Schwimmvereine Grunderwerbskosten Das benötigte Grundstück gegenüber des Schulzenrums Horrem - Sindorf ist im Eigentum der Stadt. Beim Bau des Bades im Stadtteil Kerpen müsste das Grundstück erworben werden. Hierfür sind Kosten in Höhe von 160.000€ veranschlagt. Baukosten Auf die reinen Baukosten (veranschlagt in den Jahren 2006 bis 2008) hat die Standortfrage nur geringe Auswirkung, da es sich jeweils um den gleichen solitären Neubau handeln würde. Die Infrastruktur (z. B. Parkplätze) ist an beiden Standorten vergleichbar. Eine Busvorfahrt für den Schülerverkehr müsste an beiden Standorten neu errichtet werden. Es könnten allerdings Anschlusskosten (Gas, Wasser, Strom) an das öffentliche Netz durch eine Unterverteilung eingespart werden. Betriebskosten(Öko-Energie-Bilanz) Bei den Betriebskosten ist in nahezu allen Kostensegmenten mit Synergieeffekten zu rechnen, die durch die Nähe der beiden Bäder entstünden. Besonderes Augenmerk ist hier noch mal auf die Energiekosten zu richten. In der Erftlagune wurde Anfang 2006 ein neues, mehr als doppelt so starkes Blockheizkraftwerk (BHKW) installiert. Das „alte“ BHKW wurde durch eine koordinierte Heizungssanierung in das gegenüberliegende Schulzentrum eingebaut. Erftlagune und Schulzentrum verfügen über einen gemeinsamen Stromeinspeisepunkt zum öffentlichen Stromnetz. Durch diesen, nun entstandenen BHKW-Verbund (allerdings nur auf der Kraft-Seite) kann der Strom der Erftlagune, abgesehen von Spitzenlastzeiten, selbst erzeugt werden. Beschlussvorlage V 118.06 Seite 2 Beim Bau eines weiteren Bades ist der Einsatz eines BHKWs - unabhängig vom Standort - durch den ständig hohen Strom- und Wärmebedarf unabdingbar. Bei einem Neubau neben die Erftlagune könnte dieses BHKW jedoch durch eine Kraft- und Wärmekopplung so dimensioniert werden dass ein größerer Teil der freien Spitzenlastmenge als jetzt an Strom selbst erzeugt wird. Es könnte folglich mehr Wärme und damit Strom produziert werden, der nicht von RWE bezogen werden muss. Das äußert sich nicht nur in Form beträchtlicher Energieeinsparung, sondern eröffnet auch Möglichkeiten für das Betreiben weiterer Becken. So wäre beispielsweise ein Becken im Saunaaußenbereich ohne zusätzliche Energiekosten betreibbar. Ebenso könnte über eine durchgehende Öffnung des Schwimmeraußenbeckens auch im Winter nachgedacht werden. Der vorhandene BHKW-Verbund würde erweitert und optimiert, Die dadurch erzielbare Energieeinsprung wird vom beratenden Ingenieurbüro bei den heutigen Bezugskosten auf mindestens 4250 € im Monat beziffert. Hierbei handelt es sich um eine Grobberechnung, die die auf jeden Fall zu erzielende Kosteneinsparung beziffert. Das bedeutet, die Kosteneinsparung beläuft sich beim heutigen Preisniveau mindestens auf: jährlich: auf eine Nutzungszeit von 30 Jahren: 51.000€ 1.530.000€ Hierbei sind keine Energiepreissteigerungen berücksichtigt. Dieser spezielle energiewirtschaftliche und ökologische Aspekt erhält - auch im Vergleich zum Energieverbrauch der alten Bäder dadurch eine besondere Bedeutung. Bei der Variante solitärer Neubau am Schulzentrum Horrem - Sindorf fallen die jährlichen Betriebskosten der beiden Bäder (Erftlagune und Neubau) um mindestens 51.000€ geringer aus, als zurzeit veranschlagt. Auswirkungen auf den Schülertransport Hierbei liegt ein eindeutiger Standortvorteil bei einem Neubau im Stadtteil Kerpen. Nach Berechnungen des Schulamtes würden hier ca. 82 Schulbusfahrten anfallen im Gegensatz zu 90 Fahrten zum Schulzentrum. Unter Umständen müsste zusätzlich stundenweise ein weiterer Bus eingesetzt werden. Das hängt davon ab, wie die Sportstättenfahrten über den Vormittag verteilt sein werden. Würde das jetzige Kontingent nicht ausreichen, wäre mit Mehrkosten bis zu 10.000€ pro Jahr zu rechnen. Außerdem ist der Anfahrtsweg einiger Schulen zu einem Bad am Schulzentrum weiter als zu einem Bad im Stadtteil Kerpen. Auswirkung auf Schwimmvereine Die Schwimmvereine, insbesondere der SSK Kerpen, stünden einer ganz neuen Situation gegenüber, wenn das neue Schul- und Vereinsbad neben dem Schulzentrum entstehen würde. Eine Bewertung dieser Situation entzieht sich der Verwaltung. Die Gespräche mit den Vereinen sind noch zu führen. Gewohnter für die Schwimmvereine wäre sicherlich der Standort mi Stadtteil Kerpen. Auswirkungen auf das Verkehrsaufkommen am Schulzentrum Horrem – Sindorf Durch einen Neubau des Schul- und Vereinsbades am Schulzentrum wäre dort mit einem erhöhten Verkehrsaufkommen zu rechnen. Für die Berechnungen zugrunde gelegt wurden Beschlussvorlage V 118.06 Seite 3 die Nutzerzahlen des Hallenbades Kerpen im Jahre 2005 mit 49.753 Personen und 90 Schulbusfahrten wöchentlich. Nach Mitteilung des städtischen Verkehrsplaners erscheint die vorhandene Erschließung auch für diese zusätzlichen Verkehre ausreichend leistungsfähig. Gegebenenfalls sei die aktuelle Signalschaltung an der Zufahrt zur L 277 zwischen 13.00 Uhr und 14.00 Uhr zu beobachten. Erleichternd ist hierbei dass diese Verkehre (Schulbusse, Vereinsschwimmen) nicht gleichzeitig anfallen. Zusammenfassung Die Betriebskosten, insbesondere die Energiekosten, sind nach Auffassung der Verwaltung im vorliegenden Fall ausschlaggebend für die Auswahl des Standortes für ein neues Schul- und Vereinsbad. Betrachtet man hierbei, dass die angegebene Energiekosteneinsparung ein Minimum darstellen und nach Aussage des begleitenden lngenieursbüros bei genauer Berechnung (die erst bei einer konkreten Planung vorgenommen werden kann) nur noch höher ausfallen kann, so steht unter betriebswirtschaftlichen und ökologischen Gesichtspunkten nur noch der Standort Schulzentrum Horrem - Sindorf für den Neubau zur Verfügung. Das Potenzial eines BHKW-Verbundes für Gebäude mit ganzjährigem, hohem Wärmebedarf (Bäder) an diesem Standort ist ein so starkes Argument, dass alle Vorteile des Standortes Kerpen hierzu nach Auffassung der Verwaltung kein Äquivalent bilden können. Aber auch die noch andauernde Diskussion Sanierung kontra Neubau wird hierdurch eindeutiger zu Gunsten eines Neubaus verschoben. Beschlussvorlage V 118.06 Seite 4