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Beschlussvorlage (Turnhalle Buir hier: Bodengutachten )

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
14 kB
Erstellt
06.08.08, 01:15
Aktualisiert
06.08.08, 01:15
Beschlussvorlage (Turnhalle Buir
hier: Bodengutachten ) Beschlussvorlage (Turnhalle Buir
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Inhalt der Datei

STADT KERPEN DIE BÜRGERMEISTERIN TOP Amt/Abteilung: 20 Az.: 20.1 V 124.06 Datum : Beratungsfolge Ausschuss für Sport, Freizeit und Kultur Termin 25.04.2006 Schulausschuss X 07.04.2006 Bemerkungen 25.04.2006 Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Turnhalle Buir Bodengutachten und Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen -A 073.06- vom 24.03.2006 X Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von € Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : HhSt.: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : HhSt.: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Durch die Maßnahme entstehen x keine Folgekosten. jährlich Folgekosten von € Beschlussentwurf: Die beiden Ausschüsse nehmen die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis Beschlussausfertigung soll erhalten: Sachbearb eiter/in Abteilungsleiter/in Amtsleiter/in Zuständiger Dezernent Mitzeichnung Amt 20 Erster Beigeordne ter und Kämmerer Bürgermeisterin Büro des Rates Begründung: In der gemeinsamen Sitzung des Schulausschusses und des Ausschusses für Sport, Freizeit und Kultur am 15.03.2006 wurde der Architekten-Entwurf für die Turnhalle Buir zustimmend zur Kenntnis genommen. Lediglich der Standort konnte nicht festgelegt werden, da ein entsprechendes Bodengutachten noch nicht vorlag. Dieses Bodengutachten wurde zwischenzeitlich erarbeitet. Derzeit erfolgt die Auswertung dieses Gutachtens. Das Ergebnis soll in der gemeinsamen Sitzung des Schulausschusses und des Ausschusses für Sport, Freizeit und Kultur am 25.04.2006 vorgestellt werden. Mit Schreiben vom 24.03.2006 stellte die Grüne Ratsfraktion einen Antrag für die gemeinsame Sitzung des Schulausschusses und des Ausschusses für Sport, Freizeit und Kultur am 25.04.2006. Hierauf wird wie folgt näher eingegangen: 1. Ausrichtung des Gebäudes Hierzu wird in der Sitzung am 25.04.2006 in Abhängigkeit der Ergebnisse des Bodengutachtens Stellung genommen. In diese Stellungnahme wird auch die Thematik eventueller Mehrkosten für Bodenarbeiten eingebunden. 2. Erdwärme/Heizung Bis zur Sitzung wird eine Gegenüberstellung der einzelnen Kosten für die verschiedenen Heizungsvarianten erstellt und erläutert. 3. Fassungsvermögen bis 199 Personen Es handelt sich hierbei um eine reine Turnhalle. Eine Nutzung als Veranstaltungshalle ist nicht vorgesehen und nach den Planungen auch nicht möglich. So entfällt z.B. das bei einer Versammlungsstätte erforderliche Brandschutzgutachten. 4. DIN-Norm der Turnhalle Bei den Planungen für diese Turnhalle wurde sich an den DIN-Normen für eine Einfach-Turnhalle orientiert. Die Maße einer Einfachturnhalle betragen 15m x 27,5m. Bei der neuen AnderthalbfachTurnhalle wurde ca. die Hälfte des Längenmaßes hinzugefügt, so dass nunmehr eine Größe von 15m x 40m erreicht wird. 5. Photovoltaik-Anlage Die Überlegungen für eine Photovoltaik-Anlage werden weiterhin in die Planungen einbezogen. Dabei werden die entsprechenden Vorbereitungen für den Einbau einer Photovoltaik-Anlage bereits zum jetzigen Zeitpunkt getroffen. Der letztendliche Einbau dieser Anlage ist auch von der Wirtschaftlichkeit einer solchen Anlage abhängig. Diese Wirtschaftlichkeitsberechnungen orientieren sich unter anderem auch am letztendlich noch festzulegenden Standort. Eventuelle Zuschussmöglichkeiten werden derzeit geprüft. 6. Bürgersolaranlage Eine Bürgersolaranlage wurde in der Planungsphase diskutiert. Solaranlagen dienen der Warmwasseraufbereitung sowie der Beheizung der Halle. Eine Nutzung einer Solaranlage kommt im Wesentlichen in den Monaten April bis September in Betracht. Der Einbau einer Solaranlage wurde aus wirtschaftlichen Gründen verworfen. Zum Einem wird in diesen Monaten aufgrund der Außentemperaturen und der bestehenden Ferien die Heizungsanlage nur in sehr geringem Umfang genutzt. Zudem wird davon ausgegangen, dass bzgl. der Warmwasseraufbereitung die Duschen ebenfalls nur in sehr geringem Umfang genutzt werden. Erfahrungen zeigen, dass in Grundschulen nach dem Schulsport, aber auch nach dem Vereinssport, die Duschanlagen nicht bzw. sehr eingeschränkt genutzt werden. Auch bzgl. der Warmwasseraufbereitung wird auf die umfassenden Ferienzeiten in diesem Zeitraum verwiesen.