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Beschlussvorlage (Bereitstellung von Haushaltsmitteln zur externen Prüfung von Klagemöglichkeiten der Stadt Kerpen im Verfahren zur Verlegung der Autobahn BAB A4)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
13 kB
Erstellt
06.08.08, 01:15
Aktualisiert
06.08.08, 01:15
Beschlussvorlage (Bereitstellung von Haushaltsmitteln zur externen Prüfung von Klagemöglichkeiten der Stadt Kerpen im Verfahren zur Verlegung der Autobahn BAB A4) Beschlussvorlage (Bereitstellung von Haushaltsmitteln zur externen Prüfung von Klagemöglichkeiten der Stadt Kerpen im Verfahren zur Verlegung der Autobahn BAB A4)

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STADT KERPEN DIE BÜRGERMEISTERIN TOP Amt/Abteilung: 16 Az.: 16.2 V 126.06 Datum : Beratungsfolge Haupt- und Finanzausschuss X Termin 25.04.2006 05.04.2006 Bemerkungen Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Bereitstellung von Haushaltsmitteln zur externen Prüfung von Klagemöglichkeiten der Stadt Kerpen im Verfahren zur Verlegung der Autobahn BAB A4 Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten X Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von 5.000 € X Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : HhSt.: Mittel müssen zusätzlich bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr :2006 HhSt.: 1.610.6552 Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Durch die Maßnahme entstehen keine Folgekosten. X Folgekosten sind derzeit nicht absehbar Beschlussentwurf: Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt zur externen Prüfung von Klagemöglichkeiten der Stadt Kerpen im Rahmen des Verfahrens zur Verlegung der Autobahn BAB A4, Haushaltsmittel in Höhe von 5.000 € zusätzlich zur Verfügung zu stellen. Beschlussausfertigung soll erhalten: Sachbearb eiter/in Abteilungsleiter/in Amtsleiter/in Zuständiger Dezernent Mitzeichnung Amt 20 Erster Beigeordne ter und Kämmerer Bürgermeisterin Büro des Rates Begründung: Der Rat der Stadt Kerpen hat in seiner Stellungnahme im Anhörungsverfahren zum Planfeststellungsverfahren „Verlegung und Ausbau der BAB A4 zwischen den Anschlussstellen Düren und Kerpen“ mit Beschluss vom 28.06.2005 ergänzend formuliert: „Die Stadt Kerpen wird bei Ablehnung der Linie 2 und ohne substantielle Verbesserung des Lärmschutzes sowie einer Reduzierung der Feinstaubbelastung für unsere Bevölkerung den Klageweg beschreiten.“ Zur zeitnahen externen Prüfung von Klagemöglichkeiten im Rahmen des Verfahrens müssten Haushaltsmittel in Höhe von 5000 € überplanmäßig bereitgestellt werden. Sofern eine Klage gegen den Ende des Jahres 2006 erwarteten Planfeststellungsbeschluss erhoben wird, weist die Verwaltung darauf hin, dass derzeit die Folgekosten nicht abgeschätzt werden können (unbekannter Streitwert, unbekannter Aufwand für Kanzlei etc.). Beschlussvorlage V 126.06 Seite 2