Daten
Kommune
Kerpen
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Erstellt
06.08.08, 01:15
Aktualisiert
06.08.08, 01:15
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT KERPEN
DIE BÜRGERMEISTERIN
TOP
Amt/Abteilung: 11
Az.: 11.3
V 128.06
Datum :
Beratungsfolge
Haupt- und Finanzausschuss
X
Termin
25.04.2006
25.04.2006
Bemerkungen
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Bericht zu Ein-Euro-Jobs
X
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von €
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
HhSt.:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
HhSt.:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Durch die Maßnahme entstehen
x
keine Folgekosten.
jährlich Folgekosten von €
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss nimmt den Bericht zu „Ein-Euro-Jobs“ zur Kenntnis.
Beschlussausfertigung soll erhalten:
Sachbearb
eiter/in
Abteilungsleiter/in
Amtsleiter/in
Zuständiger
Dezernent
Mitzeichnung
Amt 20
Erster
Beigeordne
ter und
Kämmerer
Bürgermeisterin Büro des
Rates
Begründung:
Die Arbeitsagentur Brühl und der Rhein-Erft-Kreis haben ihre Aufgaben nach dem Sozialgesetzbuch II zur Durchführung der ARGE Rhein-Erft übertragen, die in Kerpen eine Geschäftsstelle
unterhält.
Nach § 14 SGB II muss die Geschäftsstelle erwerbsfähige Hilfebedürftige umfassend unter-stützen
mit dem Ziel der Eingliederung in Arbeit. Diese Leistungsträger haben unter Beachtung der
Grundsätze von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit alle für die Eingliederung in Arbeit
erforderlichen Leistungen zu erbringen.
Eine Form der Eingliederung ist die Schaffung von Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwendungsentschädigung nach § 16 Abs. SGB II. Diese Form der Förderung wird als „Ein-EuroJob“
Mit der Durchführung von Arbeitsgelegenheiten sind 3 Rechtsträger im Sinne eines
„Dreiecksverhältnisses“ beteiligt.
— der Leistungsempfänger
— der Leistungsträger, die ARGE Rhein-Erft
— der Maßnahmenträger, der die Arbeitsstelle anbietet bzw. vermittelt
Bedingung für Arbeitsgelegenheiten ist:
— es müssen im öffentlichen Interesse liegende Arbeiten durchgeführt werden,
— diese Arbeiten müssen zusätzliche Arbeiten sein,
— sie dürfen nicht als Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen gefördert werden.
Nach Absprache mit zwei Maßnahmenträgern, dem ASH Sprungbrett e.V. Bergheim und der
Deutschen Angestellten Akademie (DAA) Horrem stellt die Stadt Kerpen in 2 Bereichen
Arbeitsplätze zur Verfügung.
Im 1. Bereich werden durch Zuweisung von der DAA Horrem Arbeitsplätze für junge Frauen in der
ehemaligen Arbeitsbeschaffungsmaßnahme „Jung hilft Alt‘ angeboten.
Im 2. Bereich werden durch Zuweisung vom ASH-Sprungbrett Arbeitsplätze beim Baubetriebshof,
der Ulrichschule, dem Schulzentrum Horrem-Sindorf und dem Rathaus angeboten. Weiterhin
erfolgt ein Einsatz in der Erftlagune. Auf dem Baubetriebshof übernimmt ein Vorarbeiter die
Betreuung der „Ein-Euro-Jobs“.
Der Baubetriebshof kontrolliert und wartet im Rahmen der Spielplatzunterhaltung die Spielgeräte und Ausstattungen auf den städtischen Spielplätzen. Hierbei steht die Sicherheit der
meist jungen Nutzer gemäß den gesetzlichen Vorgaben im Vordergrund. Alle Reparaturen
werden, entsprechend einer internen Dienstanweisung zur Kontrolle der Verkehrssicherheit
auf städtischen Kinderspielplätzen und Bolzplätzen, durch geschulte Mitarbeiter ausgeführt.
Ein Einsatz von „Ein-Euro-Kräften“ im Spielplatzbereich muss im öffentlichen Interesse liegen und
es dürfen nur zusätzliche Arbeiten durchgeführt werden. Wenn diese Vorraussetzungen vorliegen,
sind Arbeitsgelegenheiten bei entsprechender materieller Ausstattung möglich, sollten jedoch von
städtischen Bediensteten begleitet werden, da die Maßnahmentrager hierfür kein Personal
vorgesehen haben.