Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Bericht zu Ein-Euro-Jobs)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
11 kB
Erstellt
06.08.08, 01:15
Aktualisiert
06.08.08, 01:15
Beschlussvorlage (Bericht zu Ein-Euro-Jobs) Beschlussvorlage (Bericht zu Ein-Euro-Jobs)

öffnen download melden Dateigröße: 11 kB

Inhalt der Datei

STADT KERPEN DIE BÜRGERMEISTERIN TOP Amt/Abteilung: 11 Az.: 11.3 V 128.06 Datum : Beratungsfolge Haupt- und Finanzausschuss X Termin 25.04.2006 25.04.2006 Bemerkungen Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Bericht zu Ein-Euro-Jobs X Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von € Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : HhSt.: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : HhSt.: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Durch die Maßnahme entstehen x keine Folgekosten. jährlich Folgekosten von € Beschlussentwurf: Der Ausschuss nimmt den Bericht zu „Ein-Euro-Jobs“ zur Kenntnis. Beschlussausfertigung soll erhalten: Sachbearb eiter/in Abteilungsleiter/in Amtsleiter/in Zuständiger Dezernent Mitzeichnung Amt 20 Erster Beigeordne ter und Kämmerer Bürgermeisterin Büro des Rates Begründung: Die Arbeitsagentur Brühl und der Rhein-Erft-Kreis haben ihre Aufgaben nach dem Sozialgesetzbuch II zur Durchführung der ARGE Rhein-Erft übertragen, die in Kerpen eine Geschäftsstelle unterhält. Nach § 14 SGB II muss die Geschäftsstelle erwerbsfähige Hilfebedürftige umfassend unter-stützen mit dem Ziel der Eingliederung in Arbeit. Diese Leistungsträger haben unter Beachtung der Grundsätze von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit alle für die Eingliederung in Arbeit erforderlichen Leistungen zu erbringen. Eine Form der Eingliederung ist die Schaffung von Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwendungsentschädigung nach § 16 Abs. SGB II. Diese Form der Förderung wird als „Ein-EuroJob“ Mit der Durchführung von Arbeitsgelegenheiten sind 3 Rechtsträger im Sinne eines „Dreiecksverhältnisses“ beteiligt. — der Leistungsempfänger — der Leistungsträger, die ARGE Rhein-Erft — der Maßnahmenträger, der die Arbeitsstelle anbietet bzw. vermittelt Bedingung für Arbeitsgelegenheiten ist: — es müssen im öffentlichen Interesse liegende Arbeiten durchgeführt werden, — diese Arbeiten müssen zusätzliche Arbeiten sein, — sie dürfen nicht als Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen gefördert werden. Nach Absprache mit zwei Maßnahmenträgern, dem ASH Sprungbrett e.V. Bergheim und der Deutschen Angestellten Akademie (DAA) Horrem stellt die Stadt Kerpen in 2 Bereichen Arbeitsplätze zur Verfügung. Im 1. Bereich werden durch Zuweisung von der DAA Horrem Arbeitsplätze für junge Frauen in der ehemaligen Arbeitsbeschaffungsmaßnahme „Jung hilft Alt‘ angeboten. Im 2. Bereich werden durch Zuweisung vom ASH-Sprungbrett Arbeitsplätze beim Baubetriebshof, der Ulrichschule, dem Schulzentrum Horrem-Sindorf und dem Rathaus angeboten. Weiterhin erfolgt ein Einsatz in der Erftlagune. Auf dem Baubetriebshof übernimmt ein Vorarbeiter die Betreuung der „Ein-Euro-Jobs“. Der Baubetriebshof kontrolliert und wartet im Rahmen der Spielplatzunterhaltung die Spielgeräte und Ausstattungen auf den städtischen Spielplätzen. Hierbei steht die Sicherheit der meist jungen Nutzer gemäß den gesetzlichen Vorgaben im Vordergrund. Alle Reparaturen werden, entsprechend einer internen Dienstanweisung zur Kontrolle der Verkehrssicherheit auf städtischen Kinderspielplätzen und Bolzplätzen, durch geschulte Mitarbeiter ausgeführt. Ein Einsatz von „Ein-Euro-Kräften“ im Spielplatzbereich muss im öffentlichen Interesse liegen und es dürfen nur zusätzliche Arbeiten durchgeführt werden. Wenn diese Vorraussetzungen vorliegen, sind Arbeitsgelegenheiten bei entsprechender materieller Ausstattung möglich, sollten jedoch von städtischen Bediensteten begleitet werden, da die Maßnahmentrager hierfür kein Personal vorgesehen haben.