Daten
Kommune
Kerpen
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06.08.08, 01:15
Aktualisiert
06.08.08, 01:15
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STADT KERPEN
DIE BÜRGERMEISTERIN
TOP
Amt/Abteilung: Stadtplanung
Az.:
V 074.06
Datum :
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr
X
Termin
28.03.2006
03.04.2006
Bemerkungen
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Niederschrift der 2.Sitzung des Arbeitskreises "Ortsentwicklung Kerpen" vom 30.01.2006
unter anderem Vorstellung der Planung Stiftstraße (TOP 1) wegen des Antrages der CDUFraktion vom 03.03.2006, A 066.06
X
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von €
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
HhSt.:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
HhSt.:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Durch die Maßnahme entstehen
x
keine Folgekosten.
jährlich Folgekosten von €
Beschlussentwurf:
siehe Anlage 1
STADT KERPEN, Niederschrift der 2. Sitzung des Arbeitskreises „Ortsentwicklung Kerpen
BESCHLUSSENTWURF:
ANLAGE
1
Begründung:
Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr
nimmt die Niederschrift der 2. Sitzung 2006 (Anlage 2), des Arbeitskreises„Ortsentwicklung
Kerpen“ vom 30.01.2006 zur Kenntnis und beschließt im Sinne der Empfehlungen.
Niederschrift
Anlage 2
der 2. Sitzung des Arbeitskreises Ortsentwicklung Kerpen
Datum:
Sitzungsbeginn:
Sitzungsende:
Ort:
30.01.2006
17.00 Uhr
19.30 Uhr
Raum 198
Teilnehmer:
Herr Markus Köllen
Herr Jean Rindermann
Herr Hans Winkel
Herr Manfred Steinberg
Herr Erich Schütz
Herr Hubert Erkes
Herr Werner Post
Herr Klaus Ripp
Gast zu TOP 1 Herr Horst Daniel Ravenstein
Verteiler:
Teilnehmerliste
Mit Schreiben vom 10.01.2006 wurden die Mitglieder des Arbeitskreises und die Fraktionen zur 2.
Sitzung des Arbeitskreises „Ortsentwicklung Kerpen“ vom Vorsitzenden des Arbeitskreises, Herrn
Markus Köllen zu folgenden Tagesordnungspunkten
TOP 1TOP 2 TOP 3 -
Aktueller Sachstand zur Umgestaltung der Stiftsstraße
TOP 4 -
Aktueller Sachstand zur Umgestaltung der Hahnenstraße
Sachstand zur Umsetzung des Bebauungsplanes KE 267 B
-Stiftsstraße/FilzengrabenAktuelle Entwicklung Kino-Center/ Nordring Nr. 52/ Nordring Altenpflegeheim
TOP 5 TOP 6 -
Bericht über die Wohnbaulandentwicklung in Kerpen
Bericht aus dem Arbeitskreis Citymanagement
TOP 7 -
Sonstiges
eingeladen.
STADT KERPEN, Niederschrift der 2. Sitzung des Arbeitskreises „Ortsentwicklung Kerpen
BESCHLUSSENTWURF:
ANLAGE
1
Zum ersten Tagesordnungspunkt -Aktueller Sachstand zur Umgestaltung der Stiftsstraße- waren
als Gäste, Frau Petra Wallmeyer und Herr Horst Daniel Ravenstein eingeladen.
Frau Petra Wallmeyer ließ sich entschuldigen. Sie konnte aufgrund eines anderen Termins nicht
an der Sitzung teilnehmen.
Um 17.00 Uhr begrüßt der Vorsitzende des Arbeitskreises die Anwesenden, eröffnet die Sitzung
und bittet die Verwaltung über die im 1. Arbeitskreis beschlossene und beauftragte Untersuchung
einer möglichen Lichtsignalanlage auf der Stiftstraße, Höhe Filzengraben und St.-Vither-Straße, zu
berichten.
TOP 1- Aktueller Sachstand zur Umgestaltung der Stiftsstraße
Seitens der Verwaltung wird dem Arbeitskreis erläutert, dass der Gutachter die Möglichkeit
einer Lichtsignalanlage (Höhe St.-Vither-Straße und Filzengraben) eingehend untersucht habe.
Die Möglichkeit einer Signalisierung würde generell möglich sein, er empfehle aber der Verwaltung
und dem Arbeitskreis auf eine Lichtsignalanlage aus folgenden Gründen zu verzichten:
-
-
-
Wegen des hohen Verkehrsaufkommens auf der Stiftsstraße müssten in Abhängigkeit mit
den damit verbundenen Aufstaulängen entsprechende Umlaufzeiten eingerichtet werden.
Dies hätte zur Folge, dass zwar bei einer maximalen möglichen Umlaufzeit von 120
Sekunden, noch ein reibungsloser gegenläufiger Verkehrsfluss auf der Stiftsstraße
gewährleistet sei, die „Wartezeit“ jedoch nicht die Akzeptanz der Verkehrsteilnehmer finden
würde.
Durch die gesetzlich noch mögliche Umlaufzeit von 120 Sek. würde dem
Verkehrsteilnehmer suggeriert, dass die Ampelanlage eine Störung aufweist, dies
wiederum würde zu einem unkontrollierten Fahrverhalten auch bei Rotphasen führen.
Ein weiteres Problem wären die rechtlichen Rahmenbedingungen einer Lichtsignal-anlage
bei einem einseitigen Längsparken und das damit verbundene Befahren der Stiftstraße. Für
diese Verkehrsteilnehmer wäre beim Verlassen des Parkstreifens die Signalisierung der
Rot-/ Grünphasen nicht eindeutig erkennbar, ebenso wie für Fahrzeughalter die ihr
Grundstück (Ausfahrten in diesem Bereich) verlassen. Dies könnte wiederum zu einem
nicht kontrollierbaren Fahrverhalten führen.
Aufgrund der vorgenannten Sachverhalte, erläutert Herr Ensemeier nochmals die von der
Verwaltung entworfene Planung zur Umgestaltung der Stiftstraße, die letzt endlich allen
Verkehrsabläufen (Fließender und ruhender Verkehr) gerecht wird, hier:
-
versetztes Parken im Engstellenbereich der Stiftsstraße,
senkrechtes Parken (breite Parktaschen von 2,5 m) im Bereich Stiftstraße zw. Kaulenstr. u.
Judengasse,
zwei zusätzliche Querungshilfen mit markierten Mittenteilen einmal auf der Höhe der
Kirchgasse, zum zweiten im Bereich Kirche/Stiftsplatz,
Die Busbucht stadteinwärts verbleibt an heutiger Stelle vor der Kirchstraße und wird zum
Buskap umgestaltet
Die derzeitige Busbucht im Bereich der Tiefgaragenzufahrt zum „Stiftsquartier“ wird auf
Höhe Hs.Nr. 16 u. 18 vorverlegt und ebenfalls zum Buskap umgestaltet (Kurve hinter dem
Amtsgericht).
Nach ausführlicher Diskussion der Teilnehmer bezüglich der Umgestaltungsplanung der Stiftstraße
fasst der Arbeitskreis einstimmig folgenden Beschluss:
Beschlussvorlage V 074.06
Seite 3
STADT KERPEN, Niederschrift der 2. Sitzung des Arbeitskreises „Ortsentwicklung Kerpen
BESCHLUSSENTWURF:
ANLAGE
1
Die baulichen Maßnahmen der zwei zusätzlichen Querungshilfen, die Buskaps und die
Senkrechtparkplätze sollen sofort umgesetzt werden (Kosten wurden mit einer Höhe von 30.000,-bis 35.000,-- Euro seitens der Verwaltung beziffert).
Auf einen Senkrechtparkplatz soll zugunsten der verbleibenden Parkplätze verzichtet werden, um
diese entsprechend zu verbreitern.
Im Engstellenbereich der Stiftsstraße (Filzengraben bis St.- Vither-Str) werden Versuchsweise die
wechselseitigen Längsparkstreifen aufgeklebt, das Parkverhalten und der Verkehrsfluss
beobachtet, so dass gegebenenfalls Nachbesserungen vorgenommen werden können.
Es soll eine Parkplatzbewirtschaftung (2 Std./Parken werktags 9.00 – 19.00 Uhr) erfolgen.
Anwohner sollen durch Handzettel darauf hingewiesen werden, dass außerhalb der markierten
Bereiche der dargestellten Längsparkstreifen ein Parken nicht gestattet ist.
Nach Beschlussfassung bittet Herr Ravenstein um eine Hinweisbeschilderung für seine 20
Stellplätze an der Bachstraße, da er diese gerne allen Kunden zur Verfügung stellen würde. Die
Stellplätze würden derzeit aus Unkenntnis nicht angenommen.
Da aus verkehrsrechtlicher Sicht die Anordnung von Hinweisschildern für private Stellplätze nicht
erfolgen kann, einigt man sich mit Herrn Ravenstein dahingehend, den öffentlichen Charakter
durch eine Parkraumbewirtschaftung herzustellen.
Eine Hinweisbeschilderung, bzw. Hinweise im Internet auf diese weitere Parkmöglichkeit können
dann seitens der Stadt vorgenommen werden. Hierzu erarbeitet die Verwaltung (16.2) einen
Vorschlag, der mit Herrn Ravenstein und dem Ortsvorsteher abgestimmt wird.
TOP 2 – Aktueller Sachstand zur Umgestaltung der Hahnenstraße
Die Verwaltung erläutert dem Arbeitskreis nochmals die schon in der 1. Sitzung des Arbeitskreises
vorgestellte Umgestaltungsplanung der Hahnenstraße.
Aufgrund zwischenzeitlich geführter Gespräche mit der Bezirksregierung bezüglich der
Förderfähigkeit, wurde für diese Maßnahme eine Förderung der Stadt in Aussicht gestellt.
Dies sei dem glücklichen Umstand zu verdanken, dass Fördergelder von anderen Kommunen
nicht in Anspruch genommen wurden und zurückgeflossen sind.
Der Stadt wurde seitens der Bezirksregierung dargelegt, dass bei einer geringfügigen
Modifizierung der Planung (Mittlerer Bereich „Tennisschläger“) sogar eine Förderfähigkeit aus
verschiedenen Förderprogrammen und zwar dem Programm des Städtebaues und des
Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes GVFG (für das Jahr 2006) möglich wäre.
Der mittlere Bereich wurde entsprechend der Hinweise der Bezirksregierung dahingehend
umgestaltet, dass.:
- anstelle der Grünbeete, eine Stützmauer mit Geländer (mit einem Förderhöchstsatz von 70
%),
- Fahrradabstellanlagen,
- Stadtinfo, Wasserquadrate, etc. in die Planung integriert wurden.
Aus dem Förderprogramm des Städtebaus könnte somit der als „Tennisschläger“ bezeichnete
mittlere Bereich von der Marienstraße bis zum Möbelgeschäft gefördert werden und die Bereiche
zw. Alte Landstraße/ Marienstraße und Kölner Straße bis Möbelgeschäft aus dem GVFG.
Die überarbeitete Entwurfsfassung wurde der Bezirksregierung in Köln erneut vorgelegt, damit
kurzfristig in Düsseldorf entschieden werden kann.
Beschlussvorlage V 074.06
Seite 4
STADT KERPEN, Niederschrift der 2. Sitzung des Arbeitskreises „Ortsentwicklung Kerpen
BESCHLUSSENTWURF:
ANLAGE
1
Die Entscheidung wird Ende Februar erwartet.
Eine erste Kostenschätzung der Umgestaltung beläuft sich auf 2,0 Mio. Euro.
Genaue Kosten können erst ermittelt werden, wenn die Förderungsbewilligung vorliegt und die
Ausbaumaterialien feststehen.
Die anfallenden Kosten werden anteilig von Land/ Stadt und Anlieger getragen.
Grunderwerb muss in privaten Bereichen noch getätigt werden.
Da im Bereich der Hahnenstraße eine kurzfristige Sanierung des Kanals seitens des Tiefbauamtes
ansteht, müssen beide Maßnahmen (Kanalsanierung und Ausbau der Hahnenstraße) koordiniert
werden, damit diese zeitnah in einem Zuge umgesetzt werden können.
Der Arbeitskreis beschließt, dass die Verwaltung nach Bewilligung der Förderung im Frühjahr
eine Bürgerinformationsveranstaltung durchführt. Zu dieser Informationsveranstaltung sollen
jedoch schon die genauen Kosten vorliegen, damit man den Anliegern hierüber Auskunft erteilen
kann.
TOP 3 - Sachstand zur Umsetzung des Bebauungsplanes KE 267 B -Stiftsstraße/
FilzengrabenDie Verwaltung teilt mit, dass der Vorhabenträger im Arbeitskreis über aktuellen Sachstand zur
Umsetzung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes hätte berichten sollen. Nach dem Tod von
Herrn Neesen habe die Verwaltung ein Gespräch mit dem technischen Geschäftsführer der Firma
und dem beauftragten Büro geführt.
Herr Werchosch legte dar, dass sich derzeit die Firma neu finden müsse und Ihre Aufgabenschwerpunkte neu bedenken.
Das Vorhaben der Bebauung Ecke Stiftsstraße/ Filzengraben soll weiterhin umgesetzt werden. Die
weitere Verfahrensweise, bzw. die Form der Umsetzung ist jedoch zum jetzigen Zeitpunkt noch
nicht geklärt, so dass diesbezüglich zunächst um Aufschub gebeten wurde.
Aus diesen Zwängen heraus, ist es der Verwaltung derzeit nicht möglich einen aktuellen
Sachstand zur Umsetzung des vorgenannten Bebauungsplanes zu geben.
Der Arbeitskreis nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.
TOP 4 - Aktuelle Entwicklung Kino Center/ Nordring 52/ Nordring Altenpflegeheim
Kino-Center
Die Verwaltung teilt mit, dass dem Arbeitskreis mit Sicherheit zwischenzeitlich der Eigentumswechsel des Kino-Centers bekannt sei und setzt den Arbeitskreis davon in Kenntnis, dass der
neue Eigentümer beabsichtigt das äußere Erscheinungsbild zu verbessern. Die Räumlichkeiten
der Immobilie sollen als Dienstleistungs- und Freizeitzentrum genutzt werden.
Ein leer stehendes Ladenlokal habe er schon an einen Friseur verpachtet.
Seitens der Verwaltung sei geplant mit dem Eigentümer dahingehend Gespräche zu führen, auch
die vorgelagerten Flächen mit den privaten Stellplätzen und dem öffentlichen Gehweg
umzugestalten. Vorstellbar wäre, den öffentlichen Gehweg ans Gebäude heran zu ziehen, die
Winkelstützen zu beseitigen und somit das Erscheinungsbild noch zu optimieren.
Der Arbeitskreis nimmt Kenntnis
Nordring Nr. 52
Beschlussvorlage V 074.06
Seite 5
STADT KERPEN, Niederschrift der 2. Sitzung des Arbeitskreises „Ortsentwicklung Kerpen
BESCHLUSSENTWURF:
ANLAGE
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Die Verwaltung teilt mit, dass durch den neuen Vorhabenträger eine Bestandsvermessung für
diesen Bereich in Auftrag gegeben wurde, da Darstellungen der 3.Änderung des
vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 2 A nicht mit den örtlichen Gegebenheiten
übereinstimmten.
In Abstimmung mit der Verwaltung wurde die 3. Änderung des Bebauungsplanes angepasst.
Damit für den Vorhabenträger zukünftig Rechtssicherheit bezüglich der getroffenen Festsetzungen
geschaffen wird, soll der Satzungsbeschluss zur 3. Änderung des vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes 2 A im nächsten Planungsausschuss und Rat der Stadt Kerpen gefasst werden.
Der Arbeitskreis nimmt Kenntnis.
Altenpflegeheim Nordring
Die Verwaltung teilt mit, dass mit dem Umbau der Außenanlagen, hier: Senkrechtaufstellung der
öffentlichen Parkplätze und damit verbunden der Verlegung des Geh-/Radweges analog des
Straßenausbaues Nordring 52 kurzfristig begonnen wird, nachdem die ARGE Anfang Januar das
Gebäude bezogen hat
Der Arbeitskreis nimmt Kenntnis.
TOP 5- Bericht über die Wohnbaulandentwicklung
Die Verwaltung berichtet, dass für den Stadtteil Kerpen die Flächen der zukünftigen Entwicklung
für Wohnbauland entsprechend vorgegebener Prioritäten zwischenzeitlich abgeschlossen seien.
Die Ergebnisse sollen den Bürgern in einer Informationsveranstaltung, am Donnerstag, den
02.02.2006 vorgestellt werden.
Die Flächen mit der 1. Priorität würden den westlichen Siedlungsring von Kerpen umfassen, wobei
schon Flächen die „realisierungsreif“ wären, wie z.B. der Bereich des Vinger Weges, nicht in
Anspruch genommen werden könnten. Verhandlungen mit den Eigentümern konnten nicht zum
positiven Abschluss gebracht werden.
Die Verwaltung wird versuchen eine andere Fläche aus der 1. Priorität als Wohnbaufläche zu
entwickeln.
Seitens der Verwaltung wird dargelegt, dass sich die verfüllte Kiesgrubenfläche westlich des
Meisenweges anbieten würde. Diese befindet sich im Eigentum eines Grundstückseigen-tümers .
Die Verwaltung könnte bei der Entwicklung dieser Fläche Einfluss auf die Art der Vermarktung
nehmen, indem nicht nur bebaute, sondern auch unbebaute Grundstücke angeboten werden
müssten.
Sollte diese Fläche entwickelt werden, müssten natürlich die Rahmenbedingungen zur äußeren
Erschließung dieses Gebietes geprüft und in die Abwägung mit eingestellt werden.
Der Arbeitskreis nimmt Kenntnis und begrüßt es ausdrücklich, wenn die Verwaltung darauf
Einfluss nehmen könnte, dass bei einer Entwicklung dieser Fläche auch unbebaute Grundstücke
angeboten würden.
TOP 6 - Bericht aus dem Arbeitskreis Citymanagement
Die Verwaltung berichtet, dass es gelungen ist einen Arbeitskreis Citymanagement einzusetzen,
der die Attraktivierung des Kerpener Einzelhandels und die Stärkung der Zentren zu seinen
Hauptzielen gemacht hat. Er setzt sich aus Mitgliedern der Werbegemeinschaften, der
Immobilenbesitzervereinigung „Haus und Grund“, der KSK, Bürgerinnen und Bürger und der
Verwaltung als beratendem Mitglied zusammen.
Eine erste Maßnahme des AK war die Schaffung eines gemeinsamen Internetauftritts aller vier
Werbegemeinschaften, um für Kerpen als Einzelhandelsstandort zu werben. Diese Internetseite
wird unter www.fuerKerpen.de im Februar frei geschaltet.
Beschlussvorlage V 074.06
Seite 6
STADT KERPEN, Niederschrift der 2. Sitzung des Arbeitskreises „Ortsentwicklung Kerpen
BESCHLUSSENTWURF:
ANLAGE
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Ein weiterer Kernpunkt der Arbeit des AK ist die Erstellung und Pflege eines Leerstandskatasters,
mit dessen Hilfe Leerstände schneller wieder vermietet werden sollen.
Eine Vielzahl der Leerstände wird in Zukunft kostenlos auf der Internetseite des Einzelhandels
veröffentlicht. Der AK hofft noch mehr Immobilienbesitzer zu finden, die Interesse daran haben,
kostenlos im Internet neue Mieter zu finden.
Der Arbeitskreis nimmt Kenntnis
TOP 7- Sonstiges
Verwaltung und Arbeitskreis haben keine weitern Punkte zu berichten.
Der Unterzeichnende
Heinz Fuhs
Beschlussvorlage V 074.06
Seite 7