Daten
Kommune
Kerpen
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Erstellt
06.08.08, 01:15
Aktualisiert
06.08.08, 01:15
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT KERPEN
DIE BÜRGERMEISTERIN
TOP
Amt/Abteilung: Stadtplanung
Az.: 16.1/Ma
V 133.06
Datum :
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr
Termin
27.04.2006
Stadtrat
X
13.04.2006
Bemerkungen
02.05.2006
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Bu 315 "Sondergebiet Steinweg", Stadtteil Buir
hier: Beschluss zur öffentlichen Auslegung gem. § 3 (2) BauGB
X
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von €
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
HhSt.:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
HhSt.:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Durch die Maßnahme entstehen
x
keine Folgekosten.
jährlich Folgekosten von €
Beschlussausfertigung soll erhalten:
Sachbearb
eiter/in
Abteilungsleiter/in
Amtsleiter/in
Zuständiger
Dezernent
Mitzeichnung
Amt 20
Erster
Beigeordne
ter und
Kämmerer
Bürgermeisterin Büro des
Rates
STADT KERPEN, Vorhaben bezogener Bebauungsplan Bu 315
“ Sondergebiet Steinweg “, Stadteil Buir
ÖFFENTLICHE AUSLEGUNG
BESCHLUSSENTWURF:
ANLAGE A
S. 2
Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr empfiehlt/der Rat der Stadt Kerpen beschließt:
A
Beratung über die während der frühzeitigen Beteiligung nach §§ 3 (1) und 4 (1)
BauGB eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange
Die während der frühzeitigen Beteiligung gem. § 4 (1) BauGB eingegangenen
Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange gem. den Verwaltungsvorschlägen
(Anlage 2) auszuräumen.
B
Beschluss zur öffentlichen Auslegung gem. § 3 (2) BauGB
Der Planentwurf des vorhaben bezogenen Bebauungsplanes Bu 315 „Sondergebiet
Steinweg“ Buir wird beschlossen. Die Verwaltung wird beauftragt die öffentliche Auslegung
gem. § 3 (2) BauGB durchzuführen. Ort und Dauer der Auslegung sind ortsüblich bekannt
zu machen, mit dem Hinweis darauf, dass Anregungen während der Auslegungsfrist
vorgebracht werden können.
Die Begründung zum Bebauungsplan wird zur Kenntnis genommen.
Das Plangebiet liegt am östlichen Ortsausgang des Kerpener Stadtteils Buir. Es wird im
Süden durch die L276 (Steinweg) und im Westen durch einen Wirtschaftsweg begrenzt. Im
Norden und Osten schließen sich landwirtschaftliche Flächen an, im Westen die
Gewerbeflächen im Bereich zum Schlicksacker. (TEIL A).
Die im Süden und Westen des Vorhabenbereichs angrenzenden Teilflächen der L276 und
der westlichen Erschließungsstraßen werden gemäß § 12 (4) BauGB in den Vorhaben
bezogenen Bebauungsplan mit einbezogen (TEIL B).
Die Lage des Plangebietes ist dem Übersichtsplan, der Bestandteil dieses Beschlusses ist,
die genaue Abgrenzung dem Bebauungsplan im Maßstab 1 : 500 zu entnehmen.
Ziele und Zwecke
Planungsziel des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist es, die Nahversorgung des
Ortsteiles Kerpen-Buir an einem Standort zu sichern, der für die örtliche Bevölkerung gut
erreichbar ist und eine städtebaulich sinnvolle Entwicklung des Ortsrandes ermöglicht.
Hierzu soll das Planungsrecht für die Errichtung zweier Nahversorgungseinrichtungen mit
dazugehörigen Parkplätzen geschaffen werden (Teil A), sowie die rechtliche Grundlage für
die Weiterentwicklung der angrenzenden Verkehrsflächen, damit sie den zukünftigen,
durch das Vorhaben gegebenen verkehrlichen Entwicklung gerecht werden und die
Erschließung desselben gesichert wird. Zur Markierung des Ortseinganges und zur
besseren Abwicklung der Verkehre im Verlauf der L276 (Steinweg) wird hier ein
Kreisverkehrsplatz vorgesehen und seine Darstellung in den Bebauungsplan mit
aufgenommen (TEIL B).
Verfahrensstand
Einleitungsbeschluss:
Frühzeitige Beteiligung Bürger:
Frühzeitige Beteiligung TöB:
22.02.2005
14.03.2005 - 29.04.2005
10.03.2005 - 29.04.2005
Anlagen
Anlage 1 :
Anlage 1a :
Anlage 2 :
Anlage 3 :
Anlage 4 :
Anlage 5:
Lageplan
Planverkleinerung
Stellungnahmen der Behörden
Textliche Festsetzungen
Begründung
Begründung Teil II, Umweltbericht