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Beschlussvorlage (Vorhabenbezogener Bebauungsplan Bu 315 "Sondergebiet Steinweg", Stadtteil Buir hier: Beschluss zur öffentlichen Auslegung gem. § 3 (2) BauGB)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
17 kB
Erstellt
06.08.08, 01:15
Aktualisiert
06.08.08, 01:15
Beschlussvorlage (Vorhabenbezogener Bebauungsplan Bu 315 "Sondergebiet Steinweg", Stadtteil Buir   
hier: Beschluss zur öffentlichen Auslegung gem. § 3 (2) BauGB) Beschlussvorlage (Vorhabenbezogener Bebauungsplan Bu 315 "Sondergebiet Steinweg", Stadtteil Buir   
hier: Beschluss zur öffentlichen Auslegung gem. § 3 (2) BauGB)

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Inhalt der Datei

STADT KERPEN DIE BÜRGERMEISTERIN TOP Amt/Abteilung: Stadtplanung Az.: 16.1/Ma V 133.06 Datum : Beratungsfolge Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr Termin 27.04.2006 Stadtrat X 13.04.2006 Bemerkungen 02.05.2006 Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Vorhabenbezogener Bebauungsplan Bu 315 "Sondergebiet Steinweg", Stadtteil Buir hier: Beschluss zur öffentlichen Auslegung gem. § 3 (2) BauGB X Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von € Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : HhSt.: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : HhSt.: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Durch die Maßnahme entstehen x keine Folgekosten. jährlich Folgekosten von € Beschlussausfertigung soll erhalten: Sachbearb eiter/in Abteilungsleiter/in Amtsleiter/in Zuständiger Dezernent Mitzeichnung Amt 20 Erster Beigeordne ter und Kämmerer Bürgermeisterin Büro des Rates STADT KERPEN, Vorhaben bezogener Bebauungsplan Bu 315 “ Sondergebiet Steinweg “, Stadteil Buir ÖFFENTLICHE AUSLEGUNG BESCHLUSSENTWURF: ANLAGE A S. 2 Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr empfiehlt/der Rat der Stadt Kerpen beschließt: A Beratung über die während der frühzeitigen Beteiligung nach §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange Die während der frühzeitigen Beteiligung gem. § 4 (1) BauGB eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange gem. den Verwaltungsvorschlägen (Anlage 2) auszuräumen. B Beschluss zur öffentlichen Auslegung gem. § 3 (2) BauGB Der Planentwurf des vorhaben bezogenen Bebauungsplanes Bu 315 „Sondergebiet Steinweg“ Buir wird beschlossen. Die Verwaltung wird beauftragt die öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) BauGB durchzuführen. Ort und Dauer der Auslegung sind ortsüblich bekannt zu machen, mit dem Hinweis darauf, dass Anregungen während der Auslegungsfrist vorgebracht werden können. Die Begründung zum Bebauungsplan wird zur Kenntnis genommen. Das Plangebiet liegt am östlichen Ortsausgang des Kerpener Stadtteils Buir. Es wird im Süden durch die L276 (Steinweg) und im Westen durch einen Wirtschaftsweg begrenzt. Im Norden und Osten schließen sich landwirtschaftliche Flächen an, im Westen die Gewerbeflächen im Bereich zum Schlicksacker. (TEIL A). Die im Süden und Westen des Vorhabenbereichs angrenzenden Teilflächen der L276 und der westlichen Erschließungsstraßen werden gemäß § 12 (4) BauGB in den Vorhaben bezogenen Bebauungsplan mit einbezogen (TEIL B). Die Lage des Plangebietes ist dem Übersichtsplan, der Bestandteil dieses Beschlusses ist, die genaue Abgrenzung dem Bebauungsplan im Maßstab 1 : 500 zu entnehmen. Ziele und Zwecke Planungsziel des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist es, die Nahversorgung des Ortsteiles Kerpen-Buir an einem Standort zu sichern, der für die örtliche Bevölkerung gut erreichbar ist und eine städtebaulich sinnvolle Entwicklung des Ortsrandes ermöglicht. Hierzu soll das Planungsrecht für die Errichtung zweier Nahversorgungseinrichtungen mit dazugehörigen Parkplätzen geschaffen werden (Teil A), sowie die rechtliche Grundlage für die Weiterentwicklung der angrenzenden Verkehrsflächen, damit sie den zukünftigen, durch das Vorhaben gegebenen verkehrlichen Entwicklung gerecht werden und die Erschließung desselben gesichert wird. Zur Markierung des Ortseinganges und zur besseren Abwicklung der Verkehre im Verlauf der L276 (Steinweg) wird hier ein Kreisverkehrsplatz vorgesehen und seine Darstellung in den Bebauungsplan mit aufgenommen (TEIL B). Verfahrensstand Einleitungsbeschluss: Frühzeitige Beteiligung Bürger: Frühzeitige Beteiligung TöB: 22.02.2005 14.03.2005 - 29.04.2005 10.03.2005 - 29.04.2005 Anlagen Anlage 1 : Anlage 1a : Anlage 2 : Anlage 3 : Anlage 4 : Anlage 5: Lageplan Planverkleinerung Stellungnahmen der Behörden Textliche Festsetzungen Begründung Begründung Teil II, Umweltbericht