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Beschlussvorlage (Vorhabenbezogener Bebauungsplan SI 255 "Nahversorgungszentrum Sindorf-Nord" Stadtteil Kerpen Sindorf hier: Satzungsbeschluss)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
19 kB
Datum
05.09.2006
Erstellt
06.08.08, 01:15
Aktualisiert
06.08.08, 01:15
Beschlussvorlage (Vorhabenbezogener Bebauungsplan SI 255 "Nahversorgungszentrum Sindorf-Nord" Stadtteil Kerpen Sindorf 
hier: Satzungsbeschluss) Beschlussvorlage (Vorhabenbezogener Bebauungsplan SI 255 "Nahversorgungszentrum Sindorf-Nord" Stadtteil Kerpen Sindorf 
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hier: Satzungsbeschluss)

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Inhalt der Datei

STADT KERPEN DIE BÜRGERMEISTERIN Amt/Abteilung: 16.1 / Stadtplanung Az.: 16.1/ScSi255 TOP Drs.-Nr.: 41.06 Datum : Beratungsfolge Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr Termin 22.08.2006 Stadtrat X 02.08.2006 Bemerkungen 05.09.2006 Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Vorhabenbezogener Bebauungsplan SI 255 "Nahversorgungszentrum Sindorf-Nord" Stadtteil Kerpen Sindorf hier: Satzungsbeschluss X Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage) Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : HhSt.: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : HhSt.: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Beschlussausfertigung soll erhalten: Sachbearb eiter/in Abteilungsleiter/in Amtsleiter/in Zuständiger Dezernent Mitzeichnung Amt 20 Erster Beigeordne ter und Kämmerer Bürgermeisterin Büro des Rates Beschlussentwurf: Der Ausschuß für Stadtplanung und Verkehr der Stadt Kerpen empfiehlt, der Rat der Stadt Kerpen beschließt: A Beratung über die während der Offenlage nach § 3 (2) BauGB eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und der Öffentlichkeit Die während der Offenlage gem. § 3 (2) BauGB eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und der Öffentlichkeit gem. den Verwaltungsvorschlägen (Anlagen 2 und 2a) auszuräumen. B Satzungsbeschluss Den Planentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes SI 255 „Nahversorgungszentrum Sindorf-Nord“, Stadtteil Sindorf, als Satzung der Stadt Kerpen gem. §10 BauGB. Die Begründung zum Bebauungsplan wird zur Kenntnis genommen. Das Plangebiet liegt am nördlichen Ortsrand des Kerpener Stadtteils Sindorf und wird im Norden begrenzt von einem Wirtschaftsweg, im Osten von den Gärten des Wohngebietes „Mühlenfeld“ und im Süden und Westen von landwirtschaftlichen Flächen. Einbezogen in die Planung ist der Abschnitt der Kreisstrasse K 19 zur Anbindung des Plangebietes. Die Kreisstrasse wird im Zuge der Umsetzung der Planung zur Gemeindestrasse abgestuft. Die Lage des Plangebietes ist dem Übersichtsplan, der Bestandteil dieses Beschlusses ist, die genaue Abgrenzung dem Bebauungsplan im Maßstab 1 : 500 zu entnehmen. Planungsziel des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist die Realisierung des Nahversorgungszentrums Sindorf-Nord im Stadtteil Kerpen-Sindorf. Dieses Nahversorgungszentrum, in dem neben einem Vollsortimenter mit 1.500 m² VK ein Discounter mit 800 m² VK Platz findet, trägt zur Sicherung der Nahversorgung der Quartiere „Mühlenfeld“, „Keuschend“ und künftig auch dem noch zu entwickelnden Wohngebiet „Vogelrutherfeld“ bei. Beschlussvorlage 41.06 Seite 2 MAßNAHME: ______________________________________________ ÜBERSICHT AUSGABEN / EINNAHMEN lfd. Jahr 1. Folgejahr 2. Folgejahr 3. Folgejahr 4. Folgejahr Einmalkosten Ausgaben Anschaffungskosten (z.B. Baukosten) Einrichtungskosten Personalkosten Honorare Architekten/Ingenieure o.ä. gesamt: Einnahmen Zuschüsse Beiträge gesamt: Aufwand netto: Folgekosten: Ausgaben Sachkosten (z.B. Unterhaltung) Schuldendienste/Zinsen Abschreibung Personalkosten gesamt Einnahmen Zuschüsse Gebühren gesamt Beschlussvorlage 41.06 Seite 3 Begründung: 1. Planungsanlass / Vorhabenträger Das Grundstück wird von einem Bau- und Erschliessungsträger, der Firma Immoinvest GmbH, erworben. Die Fa. Immoinvest GmbH hat einen Antrag auf Einleitung des Satzungsverfahrens gem. § 12 (2) BauGB zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gestellt. Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr der Stadt Kerpen hat in seiner Sitzung am 14. 2. 2006 die Einleitung des Satzungsverfahrens für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan SI 255 „Nahversorgungszentrum Sindorf-Nord“, Stadtteil Sindorf, beschlossen. 2. Lage des Plangebietes Das Plangebiet liegt am nördlichen Ortsrand des Kerpener Stadtteils Sindorf und wird im Norden begrenzt von einem Wirtschaftsweg, im Osten von den Gärten des Wohngebietes „Mühlenfeld“ und im Süden und Westen von landwirtschaftlichen Flächen. Einbezogen in die Planung ist der Abschnitt der Kreisstrasse K 19 zur Anbindung des Plangebietes. Die Kreisstrasse wird im Zuge der Umsetzung der Planung zur Gemeindestrasse abgestuft. Die Lage des Plangebietes ist dem Übersichtsplan, der Bestandteil dieses Beschlusses ist, die genaue Abgrenzung dem Bebauungsplan im Maßstab 1 : 500 zu entnehmen. 3. Ziel und Zweck der Planung Im Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes SI 255 entsteht sowohl für die vorhandenen Wohnquartiere (Mühlenfeld und Keuschenend) als auch für das künftig westlich anschliessende Wohnquartier (Vogelrutherfeld) eine Nahversorgung. Dabei bildet die Ausweisung der Fläche für einen Vollsortimenter die Expansionsfläche für einen bereits im Quartier vorhandenen Markt. Auf dem insgesamt ca. 14.000 m² grossen Grundstück sollen ein Discounter mit ca. 800 m² Verkaufsfläche, ein Vollsortimenter mit ca. 1.500 m² Verkaufsfläche sowie 178 Stellplätze realisiert werden. Zwei grossflächige rechteckige Baukörper bilden in einer L-Anordnung einen Raum, der sich nach Süden und Osten zur Ortslage hin öffnet. Im Winkel der aufeinander treffenden Gebäude liegen der Durchgang der Passage und die Zugänge der Märkte. Die abschirmende Wirkung der westlichen und südlichen Fassaden zum Wohngebiet hin wird optisch von einem Erdwall aufgefangen, der das Gebäude zur Hälfte abdeckt und eingrünt. Die Fassaden des Gebäudes werden aus einem Materialspektrum aus Sichtbetonwandscheiben, konstruktiven Stahlteilen, Werkstoffplatten und Trapezblechen gestaltet. Transparente Teile werden aus Glaselementen gebildet. Beschlussvorlage 41.06 Seite 4 4. Verfahren PA 14. 02. 2006 Rat 07.03.2006 B.d.Ö. --- B.d.B. --- --- --- 20. 03. 2006 – 20. 04. 2006 20. 03. 2006 – 20. 04. 2006 27. 04. 2006 02.05.2006 22. 05. 2006 23. 06. 2006 22. 05. 2006 23. 06. 2006 Einleitungsbeschluss Frühzeitige Beteiligung Offenlagebeschluss Offenlage 22.08.2006 Satzungsbeschluss 05.09.2006 Anlagen Anlage 1 : Anlage 1a: Anlage 2: Anlage 3 : Anlage 4: Anlage 5 : Lageplan Planverkleinerung Stellungnahmen der Behörden Anregungen Öffentlichkeit Textliche Festsetzungen Begründung mit Umweltbericht Beschlussvorlage 41.06 Seite 5