Daten
Kommune
Kerpen
Größe
19 kB
Datum
05.09.2006
Erstellt
06.08.08, 01:15
Aktualisiert
06.08.08, 01:15
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT KERPEN
DIE BÜRGERMEISTERIN
Amt/Abteilung: 16.1 / Stadtplanung
Az.: 16.1/ScSi255
TOP
Drs.-Nr.: 41.06
Datum :
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr
Termin
22.08.2006
Stadtrat
X
02.08.2006
Bemerkungen
05.09.2006
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Vorhabenbezogener Bebauungsplan SI 255 "Nahversorgungszentrum Sindorf-Nord"
Stadtteil Kerpen Sindorf
hier: Satzungsbeschluss
X
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage)
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
HhSt.:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
HhSt.:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Beschlussausfertigung soll erhalten:
Sachbearb
eiter/in
Abteilungsleiter/in
Amtsleiter/in
Zuständiger
Dezernent
Mitzeichnung
Amt 20
Erster
Beigeordne
ter und
Kämmerer
Bürgermeisterin Büro des
Rates
Beschlussentwurf:
Der Ausschuß für Stadtplanung und Verkehr der Stadt Kerpen empfiehlt, der Rat der Stadt Kerpen
beschließt:
A
Beratung über die während der Offenlage nach § 3 (2) BauGB eingegangenen Stellungnahmen
der Behörden und der Öffentlichkeit
Die während der Offenlage gem. § 3 (2) BauGB eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und
der Öffentlichkeit gem. den Verwaltungsvorschlägen (Anlagen 2 und 2a) auszuräumen.
B
Satzungsbeschluss
Den Planentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes SI 255 „Nahversorgungszentrum
Sindorf-Nord“, Stadtteil Sindorf, als Satzung der Stadt Kerpen gem. §10 BauGB.
Die Begründung zum Bebauungsplan wird zur Kenntnis genommen.
Das Plangebiet liegt am nördlichen Ortsrand des Kerpener Stadtteils Sindorf und wird im Norden
begrenzt von einem Wirtschaftsweg, im Osten von den Gärten des Wohngebietes „Mühlenfeld“ und im
Süden und Westen von landwirtschaftlichen Flächen.
Einbezogen in die Planung ist der Abschnitt der Kreisstrasse K 19 zur Anbindung des Plangebietes.
Die Kreisstrasse wird im Zuge der Umsetzung der Planung zur Gemeindestrasse abgestuft.
Die Lage des Plangebietes ist dem Übersichtsplan, der Bestandteil dieses Beschlusses ist, die
genaue Abgrenzung dem Bebauungsplan im Maßstab 1 : 500 zu entnehmen.
Planungsziel
des
vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes
ist
die
Realisierung
des
Nahversorgungszentrums Sindorf-Nord im Stadtteil Kerpen-Sindorf. Dieses Nahversorgungszentrum,
in dem neben einem Vollsortimenter mit 1.500 m² VK ein Discounter mit 800 m² VK Platz findet, trägt
zur Sicherung der Nahversorgung der Quartiere „Mühlenfeld“, „Keuschend“ und künftig auch dem
noch zu entwickelnden Wohngebiet „Vogelrutherfeld“ bei.
Beschlussvorlage 41.06
Seite 2
MAßNAHME:
______________________________________________
ÜBERSICHT AUSGABEN / EINNAHMEN
lfd. Jahr
1. Folgejahr
2. Folgejahr
3. Folgejahr
4. Folgejahr
Einmalkosten
Ausgaben
Anschaffungskosten (z.B. Baukosten)
Einrichtungskosten
Personalkosten
Honorare Architekten/Ingenieure o.ä.
gesamt:
Einnahmen
Zuschüsse
Beiträge
gesamt:
Aufwand netto:
Folgekosten:
Ausgaben
Sachkosten (z.B. Unterhaltung)
Schuldendienste/Zinsen
Abschreibung
Personalkosten
gesamt
Einnahmen
Zuschüsse
Gebühren
gesamt
Beschlussvorlage 41.06
Seite 3
Begründung:
1.
Planungsanlass / Vorhabenträger
Das Grundstück wird von einem Bau- und Erschliessungsträger, der Firma Immoinvest
GmbH, erworben.
Die Fa. Immoinvest GmbH hat einen Antrag auf Einleitung des Satzungsverfahrens gem. §
12 (2) BauGB zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gestellt. Der
Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr der Stadt Kerpen hat in seiner Sitzung am 14. 2.
2006 die Einleitung des Satzungsverfahrens für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan SI
255 „Nahversorgungszentrum Sindorf-Nord“, Stadtteil Sindorf, beschlossen.
2.
Lage des Plangebietes
Das Plangebiet liegt am nördlichen Ortsrand des Kerpener Stadtteils Sindorf und wird im
Norden begrenzt von einem Wirtschaftsweg, im Osten von den Gärten des Wohngebietes
„Mühlenfeld“ und im Süden und Westen von landwirtschaftlichen Flächen.
Einbezogen in die Planung ist der Abschnitt der Kreisstrasse K 19 zur Anbindung des
Plangebietes. Die Kreisstrasse wird im Zuge der Umsetzung der Planung zur
Gemeindestrasse abgestuft.
Die Lage des Plangebietes ist dem Übersichtsplan, der Bestandteil dieses Beschlusses ist,
die genaue Abgrenzung dem Bebauungsplan im Maßstab 1 : 500 zu entnehmen.
3.
Ziel und Zweck der Planung
Im Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes SI 255 entsteht sowohl für die
vorhandenen Wohnquartiere (Mühlenfeld und Keuschenend) als auch für das künftig
westlich anschliessende Wohnquartier (Vogelrutherfeld) eine Nahversorgung. Dabei bildet
die Ausweisung der Fläche für einen Vollsortimenter die Expansionsfläche für einen bereits
im Quartier vorhandenen Markt.
Auf dem insgesamt ca. 14.000 m² grossen Grundstück sollen ein Discounter mit ca. 800 m²
Verkaufsfläche, ein Vollsortimenter mit ca. 1.500 m² Verkaufsfläche sowie 178 Stellplätze
realisiert werden.
Zwei grossflächige rechteckige Baukörper bilden in einer L-Anordnung einen Raum, der sich
nach Süden und Osten zur Ortslage hin öffnet. Im Winkel der aufeinander treffenden
Gebäude liegen der Durchgang der Passage und die Zugänge der Märkte. Die
abschirmende Wirkung der westlichen und südlichen Fassaden zum Wohngebiet hin wird
optisch von einem Erdwall aufgefangen, der das Gebäude zur Hälfte abdeckt und eingrünt.
Die
Fassaden
des
Gebäudes
werden
aus
einem
Materialspektrum
aus
Sichtbetonwandscheiben, konstruktiven Stahlteilen, Werkstoffplatten und Trapezblechen
gestaltet. Transparente Teile werden aus Glaselementen gebildet.
Beschlussvorlage 41.06
Seite 4
4.
Verfahren
PA
14. 02. 2006
Rat
07.03.2006
B.d.Ö.
---
B.d.B.
---
---
---
20. 03. 2006 –
20. 04. 2006
20. 03. 2006 –
20. 04. 2006
27. 04. 2006
02.05.2006
22. 05. 2006 23. 06. 2006
22. 05. 2006 23. 06. 2006
Einleitungsbeschluss
Frühzeitige
Beteiligung
Offenlagebeschluss
Offenlage
22.08.2006
Satzungsbeschluss
05.09.2006
Anlagen
Anlage 1 :
Anlage 1a:
Anlage 2:
Anlage 3 :
Anlage 4:
Anlage 5 :
Lageplan
Planverkleinerung
Stellungnahmen der Behörden
Anregungen Öffentlichkeit
Textliche Festsetzungen
Begründung mit Umweltbericht
Beschlussvorlage 41.06
Seite 5