Daten
Kommune
Kerpen
Größe
17 kB
Datum
05.09.2006
Erstellt
06.08.08, 01:15
Aktualisiert
06.08.08, 01:15
Stichworte
Inhalt der Datei
Stellungnahme TöB
Seite 1 von 2
Anlage 2
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
Öffentliche Auslegung
lfd.
Nr.
B1
Schreiben von / Datum
Erftverband, 21. 6. 2006
Kurzinhalt
Es bestehen auch weiterhin keine Bedenken, wenn die Stellungnahme vom
6. 12. 2005 auch weiterhin berücksichtigt
wird.
B2
Infracor, 30. 5. 2006
B3
Industrie- u. Handelskammer
Köln, 26. 5. 2006
B4
Rhein-Erft-Kreis, 22. 6. 2006
B5
Strassen NRW, 2. 6. 2006
An den näher bezeichneten Stellen verlaufen keine von Infracor betreuten
Fernleitungen
Es wird angeregt, im Flächennutzungsplan die Zweckbestimmung mit SO-Nahversorgungszentrum bis 2.300 m VK
gesamt zu präzisieren.
Es bestehen hinsichtlich der geplanten
Erschliessung über die K19 in der vorgesehenen Form erhebliche Verkehrssicherheits-Bedenken. Es wurde vorgeschlagen, den Abschnitt der K19 zur
Gemeindestrasse abzustufen. Eine
Stellungnahme des Rhein-Erft-Kreises
wäre dann entbehrlich.
Es wird ansonsten auf die Stellungnahme
vom 24. 3. 2006, 18. 4. 2006 u. 13. 12.
2005 verwiesen und darauf, dass für
geplante Versickerungsanlagen die
wasserrechtliche Erlaubnis einzuholen
ist. Es wird um Zusendung des geohydrologischen Gutachtens gebeten.
Um ungewollte Fussgänger- und Radfahrerverkehre aus den umliegenden
Wohngebieten zu vermeiden wird angeregt, eine lückenlose Einfriedung von
Süden und Westen vorzusehen.
Für die Einrichtung von Werbeanlagen
sind Abstände von 20 m bzw. 40 m
gem. Strassen- und Wegegesetz zu
beachten.
B6
Neuapostolische Kirche des
Landes NRW, 31. 5. 2006
keine Anregungen u. Bedenken
Seite - 1 -
Vorschlag der Verwaltung
Aufgrund der hohen Versiegelungsrate
können nur Teile des anfallenden Niederschlagswassers im Plangebiet versickert
werden.
Es werden die unbelasteten Oberflächenwasser der Dächer in die im Plangebiet
vorgesehene Mulde oberflächennah eingeleitet und versickert.
Die übrigen Oberflächenwasser der Parkplätze werden in den Mischwasserkanal
eingeleitet.
entfällt
In der 53. FNP-Änderung ist eine Zweckbestimmung mit "Nahversorgungszentrum" benannt.
Es ist geplant, die K19 im Abschnitt des
Plangebiets zu einer Gemeindestrasse
herabzustufen.
Das Sondergebiet grenzt im Süden und
Westen an Wohnbauflächen. Fuss- und
Radfahrverkehre sind hier erwünscht.
Im Bebauungsplan sind ausdrücklich
fussläufige Verbindungen nach Süden
und Westen festgesetzt. Ein Abstand
von Werbeanlagen gem. Strassen- und
Wegegesetz zur heutigen K19 ist nach
der geplanten Abstufung dieser Strasse
hier nicht mehr einzuhalten.
entfällt
Stellungnahme TöB
Seite 2 von 2
Anlage 2
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
Öffentliche Auslegung
B7
RWE Westfalen-Weser-Ems
11.05.2006
B8
Staatliches Umweltamt Köln,
12.06.2006
B9
B10
Landesbetrieb Wald und Holz
08.06.2006
Stadt Bergheim, 20. 6. 2006
B11
Stadt Frechen, 16. 6. 2006
B12
Wehrbereichsverwaltung
West, 13. 6. 2006
Es verlaufen keine RWE-Hochspannungsleitungen im Planbereich. Planungen
hierfür liegen ebenfalls nicht vor.
Immissionsschutz
Es wird darauf hingewiesen, dass die
durch den Gutachter des Schallschutzes
vorgeschlagenen Schallschutzmassnahmen einzuhalten sind.
keine Anregungen u. Bedenken, Waldflächen sind nicht betroffen.
Unter Verweis auf die Stellungnahme
vom 30. 2. 2006 mit der Anregung, eine
Prüfung vorzunehmen, welche Auswirkung mit der Neuschaffung von
2.300 m² VK ohne
Sortimenteinschränkung
auf Nachbarstadtteile und -kommunen
hat,
wird darum gebeten, diese Prüfung
nunmehr vorzunehmen.
Unter Verweis auf die Stellungnahme
vom 19. 4. 2006 wird die zeichnerische
und insbesondere textliche Darstellung
hinsichtlich der Art der baulichen
Nutzung bemängelt, da sie keine Konkretisierung enthalte.
Die vorgenommene Festsetzung reiche
ohne weitere Angabe der zulässigen
Sortimente in Verbindung mit der max.
Verkaufsfläche nicht aus. Es wird eine
entsprechende Ergänzung für erforderlich gehalten.
keine Anregungen u. Bedenken
Seite - 2 -
entfällt
Die Empfehlungen des Schallschutzgutachtens sind in der Planung berücksichtigt.
entfällt
Der Anregung wird entsprochen. Es
wird eine Sortimentsbegrenzung in
den Bebauungsplan aufgenommen.
Der Anregung wird entsprochen. Es
wird eine Sortimentsbegrenzung in
den Bebauungsplan aufgenommen.
entfällt