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Beschlussvorlage (Begründung)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
113 kB
Datum
05.09.2006
Erstellt
06.08.08, 01:15
Aktualisiert
06.08.08, 01:15

Inhalt der Datei

INHALTSVERZEICHNIS A BEGRÜNDUNG 1. Allgemeine Vorgaben 1.1 1.2 1.3 1.4 Verfahrensstand Lage und Grösse des Plangebietes Bestehende Situation Vorhandenes Planungsrecht 2. Ziel und Zweck der Planung 2.1 2.2 Allgemeines Städtebauliche Konzeption 3. Begründung der Planinhalte 3.1 3.1.1 3.1.2 3.1.3 3.1.4 3.1.5 Bauliche Nutzung Art der baulichen Nutzung Mass der baulichen Nutzung Baulinien, Baugrenzen Nebenanlagen Besondere Nutzungszwecke 3.2 3.2.1 3.2.2 3.2.3 Verkehrsfläche Erschliessung Ruhender Verkehr Fusswege 3.3 3.3.1 3.3.2 3.3.3 Ver- und Entsorgung Übergeordnete technische Ver- u. Entsorgung Schmutz- u. Oberflächenwässer gem. § 51 a LWG Flächen für Abwasserbeseitigungsanlagen 3.4 Ökologie und Begründung 3.4.1 3.4.2 3.4.3 3.4.4 3.4.5 Allgemeines Pflanzung von Bäumen und Sträuchern Erhaltung von Bäumen im Verkehrsraum Sicherung des erforderlichen Ausgleichs Ergebnisse des Landschaftspflegerischen Fachbeitrags 3.5 Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen 3.6 Besondere bauliche Massnahmen zur Gründung B 4. Bauordnungsrechtliche Festsetzungen gem. § 9 (4) BauGB i. V. mit § 81 (4) BauONW 4.1 4.2 Einfriedungen Restmüll-, Wertstoff- und Leergutlagerung 5. Gestalterische Festsetzungen 5.1 5.2 5.3 Nebenanlagen Werbeanlagen Gebäude 6. Bodenordnung 7. Strukturdaten 8. 8.1 8.2 8.3 8.4 8.5 8.6 8.7 Hinweise Kampfmittelfunde Bodendenkmale Landschaftspflegerischer Fachbeitrag Schallschutzgutachten Baugrunduntersuchung Versickerungsfähigkeit Durchführungsvertrag UMWELTBERICHT Begründung Seite 1 von 15 BEGRÜNDUNG 1. Allgemeine Vorgaben 1.1 Verfahrensstand Am 14. 2. 2006 beschliesst der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr einstimmig, am 07.03. 2006 der Rat der Stadt Kerpen einstimmig das Bebauungsplanverfahren für den vorgenannten vorhabenbezogenen Bebauungsplan einzuleiten, entsprechend des durch den Investor und Vorhabenträger vorgelegten städtebaulichen Konzeptes, welches aus dem Investorenauswahlverfahren hervorgegangen ist. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB fand in der Zeit vom 20. 3. - 20. 4. 2006 statt. Die Offenlage fand in der Zeit vom 22. 5. 2006 - 23. 6. 2006 statt. 1.2 Lage und Grösse des Plangebietes Das Plangebiet liegt am nördlichen Ortsrand von Sindorf. Es wird begrenzt im Norden durch einen Wirtschaftsweg Osten durch die Gärten des Wohngebietes "Mühlenfeld" Süden durch Ackerflächen Westen durch Ackerflächen Die Lage im Stadtgebiet ist dem Übersichtsplan zu entnehmen. Die Grösse des Plangebietes beträgt ca. 1,66 ha. 1.3 Bestehende Situation Das Plangebiet ist heute unbebaut und als Ackerfläche genutzt. Im östlichen Teil des Plangebietes verläuft die heutige Kreisstrasse K 19, im Norden ein Wirtschaftsweg. 1.4 Vorhandenes Planungsrecht Die gem. § 32 LPIG vom 20. 9. 2005 gestellte Anfrage an die Bezirksregierung Köln zur Anpassung der Flächennutzungsplanänderung an die Ziele der Raumordnung und Landesplanung wurde mit Schreiben vom 31. 10. 2005 für ein Nahversorgungszentrum bestätigt. Der rechtskräftige Flächennutzungsplan der Stadt Kerpen stellt für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes "Wohnbaufläche" dar. Gem. § 8 Abs. 3 BauGB wird der Flächennutzungsplan im Parallelverfahren geändert. Für das FNP-Änderungsverfahren ist der Stand zum Beschluss der Wirksamkeit erreicht. Der Gebietsentwicklungsplan für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Köln (GEP Region Köln) in der Fassung 21.05.2001 trifft für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes die Darstellung ASB (Allgemeiner Siedlungsbereich) 2. Ziele und Zwecke der Planung 2.1 Allgemeines Im Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes SI 255 entsteht sowohl für die vorhandenen östlich (Mühlenfeld) und südlich (Keuschend) liegenden Wohnquartiere als auch für das künftig westlich anschliessende Wohnquartier (Vogelrutherfeld) eine Nahversorgung. 2.2 Städtebauliche Konzeption Die Nahversorgung dieser Entwicklungsmassnahme sowie die Versorgung der östlich anschliessenden, vorhandenen Gebiete Mühlenfeld und Am Keuschenend steht im Mittelpunkt der Planung. Auf dem insgesamt ca. 14.000 m² grossen Grundstück sollen ein Discounter mit ca. 800 m² Verkaufsfläche, ein Vollsortimenter mit ca. 1.500 m² Verkaufsfläche sowie 178 Stellplätze realisiert werden. Begründung Seite 2 von 15 Zwei grossflächige rechteckige Baukörper bilden in einer L-Anordnung einen Raum, der sich nach Süden und Osten zur Ortslage hin öffnet. Im Winkel der aufeinander treffenden Gebäude liegen der Durchgang der Passage und die Zugänge der Märkte. Die abschirmende Wirkung der westlichen und südlichen Fassaden zum Wohngebiet hin wird optisch von einem Erdwall aufgefangen, der das Gebäude zur Hälfte abdeckt und eingrünt. Die Fassaden des Gebäudes werden aus einem Materialspektrum aus Sichtbetonwandscheiben, konstruktiven Stahlteilen, Werkstoffplatten und Trapezblechen gestaltet. Transparente Fassaden werden aus Glaselementen gebildet. 3. Begründung der Planinhalte 3.1 Bauliche Nutzung 3.1.1 Art der baulichen Nutzung SO Einzelhandel - Der Geltungsbereich ist mit seiner baulichen Nutzung als Sonstiges Sondergebiet (SO) gem. § 11 (3) BauNVO "Nahversorgungszentrum" ausgewiesen. Ziel dieser Festsetzung ist die Versorgung der Bevölkerung in den umliegenden Quartieren. Insgesamt ist an dem Standort eine Verkaufsfläche von bis zu 2.300 m² ████████████ maximal zulässig. Diese Grösse ist unterteilt in zwei Baufenster mit 800 m² für einen Discounter und 1.500 m² für einen Vollsortimenter. Dabei sind zum Schutz innenstädtischer Geschäfte Kern- und Randsortimente wie folgt begrenzt: Für den Lebensmittel - Discountmarkt sind Nahrungsmittel, Getränke, Tabakwaren, Drogerieartikel, Heimund Kleintierfutter sowie kosmetische Erzeugnisse und Körperpflegemittel zulässig. Das Randsortiment darf maximal 10 % der Gesamtverkaufsfläche umfassen. Hierfür sind keine Sortimentsbeschränkungen festgesetzt. Für den Lebensmittelmarkt sind folgende Sortimentgruppen zulässig: Nahrungsmittel, Getränke, Tabakwaren, Drogierieartikel, Heim- und Kleintierfutter, kosmetische Erzeugnisse und Körperpflegemittel. Das Randsortiment des Lebensmittelmarktes darf maximal 10 % der Verkaufsfläche umfassen. Für das Randsortiment werden keine Sortimentbeschränkungen festgesetzt. 3.1.2 Mass der Baulichen Nutzung Definiert wird das Mass der baulichen Nutzung durch die Grundflächenzahl und die Höhe der baulichen Anlagen sowie die Grösse der maximalen Verkaufsfläche. Es gilt eine GRZ von 0,8, dem maximal möglichen Mass lt. BauNVO. Die Gebäudehöhen werden in Form von festgesetzten Attika-, Trauf- und Firsthöhen festgesetzt, um städtebauliche Zielvorstellungen zu einer möglichst homogenen Gestaltungsqualität zu gewährleisten. Die Bezugshöhe ist der Höhenanschluss Nr. 101, Höhe 73,774 ü. NN (Stand 1989). 3.1.3 Baulinien, Baugrenzen Um innerhalb der festgesetzten Baufenster einen gewissen Spielraum innerhalb der Fassaden zu ermöglichen, sind an den äusseren Grenzen Baugrenzen festgesetzt. Baulinien wurden zur Sicherung einer homogenen Ausführung der Passage entlang dieser ausgewiesenen Fläche vorgesehen. 3.1.4 Nebenanlagen Die im Plangebiet vorgesehenen Flächen für Nebenanlagen bilden die Grundlage für städtebaulich prägende Elemente der Anlage. Die exponierten Vordächer bilden die Mitte des Nahversorgungszentrums und die visuelle Kenntlichmachung der Lage der Passage. Um störende weitere Nebenanlagen innerhalb des Gebietes zu vermeiden sind ausschliesslich innerhalb der festgesetzten Flächen Nebenanlagen zulässig. Begründung Seite 3 von 15 3.1.5 Besondere Nutzungszwecke Die städtebaulich besondere Bedeutung der Passage als fussläufige Anbindung an das künftig weiter westlich liegende Quartier "Vogelrutherfeld" ist im Plan hervorgehoben. 3.2 Verkehrsflächen 3.2.1 Erschliessung Im Bereich der heutigen Kreisstrasse K 19, die zur Gemeindestrasse abgestuft wird, wird durch Verbreiterung der Fahrbahntrasse in westliche Richtung und damit einhergehend durch die Schaffung einer Linksabbiegerspur die Erschliessung des Geländes geschaffen. Hierdurch wird eine geringstmögliche Störung des sich ortsauswärts bewegenden Verkehrs geschaffen. 3.2.2 Ruhender Verkehr Zwischen dem Nahversorgungszentrum und der künftigen Gemeindestrasse (heute K 19) wird ein Parkplatz mit Stellplätzen für 178 PKW angeordnet. 3.2.3 Fusswege Zwischen Passage und westlicher Plangebietsgrenze und Parkplatz und südlicher Plangebietsgrenze sind ausgewiesene Wege zur fussläufigen Anbindung des Nahversorgungszentrums an das künftige Wohngebiet "Vogelrutherfeld" vorgesehen. Um das vorhandene Quartier Mühlenfeld über die heutige Kreisstrasse K 19 fussläufig anzubinden, wird in Fortsetzung des ausgewiesenen Fussweges eine Querungshilfe über diese Strasse entstehen. 3.3 Ver- und Entsorgung 3.3.1 Übergeordnete technische Ver- u. Entsorgung Die übergeordnete technische Ver- u. Entsorgung ist durch die vorhandenen Einrichtungen sichergestellt. 3.3.2 Schmutz- und Oberflächenwässer gem. § 51a LWG Für Schmutzwässer und die belasteten Oberflächenwässer des Parkplatzes besteht im Geltungsbereich des Bebauungsplanes eine Anschlussmöglichkeit an den bereits vorhandenen öffentlichen Abwasserkanal in der Fusswegeanbindung an die Emil-Nolde-Strasse. Die unbelasteten Oberflächenwässer werden in die entlang der westlichen Plangebietsgrenze verlaufenden Versickerungsmulden oberflächennah eingeleitet und dort versickert. Der Nachweis der Versickerungsfähigkeit des Untergrundes ist dem Versickerungsnachweis des Ingenieurteam Dr. Hemling, Gräfe & Becker, Baugrund GmbH, zu entnehmen. 3.3.3 Flächen für Abwasserbeseitigungsanlagen Der Bebauungsplan setzt im Anschluss an die Muldenanlage zur nördlichen Plangebietsgrenze eine Fläche für Wasserbeseitigungsanlagen fest. Der mit der künftigen Nutzung des Gebäudes Vollsortimenter mit Fleischvorbereitung einhergehende Einbau eines Fettabscheiders kann an dieser Stelle umgesetzt werden. Die Entsorgung dieser Anlage wird über den Mischwasserkanal im Plangebiet entsorgt. Begründung 3.4 Seite 4 von 15 Ökologie und Begrünung 3.4.1 Allgemeines Grundlage von Umfang und Qualität der Begrünungs- und Erhaltungsmassnahmen innerhalb des Bebauungsplangebietes stellt der durch das Planungsbüro Krings (Simmerath) erstellte landschaftspflegerische Fachbeitrag dar. Das hier geplante Nahversorgungszentrum mit seinen Sondergebietsflächen verändert die Gestalt und die Nutzung der Flächen und stellt somit einen Eingriff in Natur und Landschaft dar. Gem. § 4 Abs. 4 LGNW ist der Verursacher eines Eingriffs verpflichtet, vermeidbare Beeinträchtigungen zu unterlassen sowie unvermeidbare Beeinträchtigungen innerhalb einer bestimmten Frist durch Massnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege auszugleichen. Die Auswirkungen dieser Planungen auf den Naturhaushalt und das Ausgleichspotential durch Begrünungsmassnahmen werden entsprechend der Berechnungen aus dem zu diesem Bebauungsplan gesondert erstellten Fachbeitrag beurteilt. Das Ausmass des ermittelten Eingriffs bestimmt den Umfang an Kompensationsmassnahmen, welche zum Teil im Plangebiet selbst aber auch an externer Stelle ortsnah über das Biotopwertkonto der Stadt Kerpen ausgeglichen werden. Im Bebauungsplan werden die Kompensationsmassnahmen in Form von textlichen und zeichnerischen Festsetzungen bestimmt. 3.4.2 Pflanzung von Bäumen u. Sträuchern Grundlage für die Berechnung des Ausgleichsbedarfs ist ein landschaftspflegerisches Massnahmenkonzept, basierend auf dem städtebaulichen Entwurf aus April 2006. Ca. 17 % des Plangebietes bleiben unversiegelt. Sie sind als Wallanlage und als Vegetationsfläche mit einem Anteil von über 30 % mit klein- und grosskronigen Bäumen zu bepflanzen. Die Pflanzflächen sind maximal 3 x jährlich zu mähen. Die festgesetzten Grünflächen sind mit Gehölzen mit einer Endwuchshöhe von 60 cm entlang der heutigen K 19 zu bepflanzen. Durch Vorgabe der Endwuchshöhe sollen Störungen des Strassenverkehrs vermieden werden. Die zur Versickerung vorgesehene Mulde entlang der westlichen Plangebietsgrenze wird naturnah gestaltet und ist bei Trockenfall regelmässig zu mähen. Die Pflanzung von 19 kleinkronigen Laubbäumen innerhalb der Parkplatzfläche schafft eine klimatische Verbesserung der nahezu vollversiegelten Fläche und eine optische Auflockerung. 3.4.3 Erhaltung von Bäumen im Verkehrsraum Die Planung sieht eine Erhaltung der im Strassenraum der Kreisstrasse K 19 vorhandenen Baumreihe aus alten Laubbäumen vor. Diese Bäume prägen den nördlichen Ortseingang und leisten wesentliche klimatische Verbesserungspotentiale. 3.4.4 Sicherung des erforderlichen Ausgleichs Durch den Landschaftspflegerischen Fachbeitrag sind sowohl die Kompensationsmassnahmen im Gebiet als auch die darüber hinaus notwendigen externen Ausgleichsmassnahmen über das Biotopwertdefizit ermittelt. Über die zeichnerischen und Textlichen Festsetzungen sind die Massnahmen im Gebiet abgesichert. Der externe Ausgleich wird über den zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan gehörenden Durchführungsvertrag gesichert. Begründung Seite 5 von 15 3.4.5 Ergebnisse des Landschaftspflegerischen Fachbeitrages Die errechneten Flächenwerte ergeben in der Gesamtbilanz ein Defizit von 21.857 Punkten (s. hierzu die anhängenden Tabellen). Dies kann z. B. durch die Umwandlung einer 5.464 m² grossen Ackerfläche in eine gehölzbestandene Fläche ausgeglichen werden, da hierdurch eine Aufwertung um 4 Wertpunkte erzielt würde. Werden andersartige Ersatzmassnahmen in Erwägung gezogen, sind die dabei zu erwartenden Biotopwerte bei der Berechnung zu Grunde zu legen. Die Stadt Kerpen verfügt über eine ausreichend grosse Ausgleichsfläche nord-westlich des Plangebietes im Bereich der Entwicklungsmassnahme Vogelrutherfeld. A. Ausgangszustand des Untersuchungsraumes 1 2 Flächen- Code 3 4 5 6 7 8 Biotoptyp Fläche Grund- Gesamt- Gesamt- Einzel- wert A korrektur faktor wert flächenwert (Sp 5 x Sp 6) (Sp 4 x Sp 7) Nr (m²) ( s. Plan ( lt. Biotop- Ausgangs- typenwert- situation) liste) 1 2 3.1 2.3 3 4 5 6 2.1 2.1 8.2 1.1 (lt. Biotop(lt. Biotoptypenwertliste) Acker Wegraine ohne Gehölzaufwuchs Strassenrand Mittelstreifen Baumreihe 21x30 m² versiegelte Fläche typenwertliste 14.508 2 - 180 533 95 630 651 3 2 2 8 1,3 0 2 3 2 2 10,4 0 Gesamtflächenwert A: 29.016 540 1.066 190 6.552 0 37.364 Begründung Seite 6 von 15 B. Zustand des Untersuchungsr. gem. den Festsetzungen des B´-planes SI 255 Sindorf-Nord 1 2 Flächen- Code Nr (s. Plan Zustand ( lt. Biotop- gem. Festset- typenwert- zungen des liste) 3 4 5 6 7 8 Biotoptyp Fläche (m²) Grundwert Gesamtkorrektur faktor Gesamtwert Einzelflächenwert (Sp 5 x Sp 6) (Sp 4 x Sp 7) (lt. Biotop(lt. Biotoptypenwertliste) typenwertliste B-Planes) 1 1.1 2 1.1 3 4 5 8.2 2.2 4.2 6 4.3 7 1.2 8 9 1.1 8.2 10 4.3 11 2.1 Gebäude engfugige Pflasterung Einzelbäume 19x20m² Strassenbegleitgrün Zier- u. Nutzgarten, strukturreich Grünflächen in Industrie- u. Gewerbegebieten (Mulde, trocken) versiegelte Fläche mit nachgeschalteter Versickerung Verkehrsfläche Baumreihe, zu erhalten, 21x30 m² Grünfläche in Industrie- u. Gewerbegebieten Mittelstreifen 4.639 0 - 0 0 6.746 0 - 0 0 380 123 6 3 0,8 - 4,8 3 1.824 369 1537 3 - 3 4.611 715 2 - 2 1.430 66 1.512 0,5 0 - 0,5 0 33 0 630 8 1,3 10,4 6.552 249 95 2 2 2 2 Gesamtflächenwert B: C. Gesamtbilanz (Gesamtflächenwert B - Gesamtflächenwert A) 498 190 15.507 -21.857 Begründung Seite 7 von 15 3.5 Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen Für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes wurde durch das Büro Lärmkontor ein schalltechnisches Gutachten erstellt. Bei der Planung und Ausführung der neuen SB-Märkte sind die Ergebnisse dieses Gutachtens zum Schutz der künftig an den Bebauungsplan angrenzenden zweigeschossigen Wohnbebauung zu beachten. Zur Beurteilung der Lärmimmissionen wurden die Lärmpegel lt. TA Lärm für Tages- und Nachtzeiten mit Zuschlägen von 6 dB für Ruhezeiten herangezogen. Diese betragen am Tag für allgemeine Wohngebiete 55 dB (A) und nachts 40 dB (A). Für Kern-, Dorf- und Mischgebiet am Tage 60 dB (A) und nachts 45 dB (A). Um diese Werte zu erreichen, sind Massnahmen zum Schallschutz zu treffen. Die Wände der neuen SB-Märkte zur künftigen Wohnbebauung sollten bis auf Bürofenster geschlossen ausgeführt werden, zu öffnende Fenster und sonstige Öffnungen für Lüfter im Lagerbereich zum Wohngebiet hin sind zu vermeiden. Die Anordnung der Verflüssiger für Kühlanlagen auf den Dächern ist im Bereich der Technikräume vorzunehmen. Im Entladebereich sollten die Rampen mit ca. 1,00 m tiefen Vordächern versehen werden. Erdwälle zur südlichen und westlichen Bebauung von 2,75 m bzw. 2,50 m Höhe sind zum Schutz der künftigen Wohnbebauung vorgesehen. 3.6 Besondere bauliche Massnahmen zur Gründung Im Rahmen des durchgeführten Scouping ist eine Stellungnahme der RWE Power AG eingegangen, die auf Böden im Plangebiet hinweist, die humose Bodenmaterialien enthalten. Die humosen Böden sind kaum tragfähig. Betroffen von diesen Vorkommen ist der im Plangebiet gekennzeichnete nördliche Teil. Zur Untersuchung des Baugrundes wurde ein Gutachten vom Ingenieurteam Dr. Hemling, Gräfe & Becker, Baugrund GmbH, welches die Tiefe künftiger Gründungsmassnahmen vorgibt, erstellt. 4. Bauordnungsrechtliche Festsetzungen gem. § 9 (4) BauGB i. V. mit § 81 (4) BauONW 4.1 Einfriedungen Zur Stützung eines attraktiven Erscheinungsbildes und zur besseren fussläufigen Einbindung des Nahversorgungszentrums in die Verknüpfung der vorhandenen und künftigen Wohngebiete untereinander wird festgesetzt, dass begrünte Einfriedungen des Grundstücks ausschliesslich an der nördlichen Plangebietsgrenze zum Ortsrand hin zulässig sind. Andere Einfriedungen sind unzulässig. 4.2 Restmüll-, Wertstoff- und Leergutlagerung Zur Sicherung des Eindrucks eines hochwertigen innerstädtischen Bereiches sind Restmüll-, Wertstoff- und Leergutlagerungen nur innerhalb der Gebäude oder seitlich der Gebäude in den Rampenbereichen in verschlossenen Containern zulässig. Begründung Seite 8 von 15 5. Gestalterische Festsetzungen 5.1 Nebenanlagen Um in dem, aus einem Wettbewerbsentwurf hervorgegangenen Bebauungsplan die einzelnen prägenden Elemente zu sichern, wurden ███████████████████████████████████████████████████████████████████ █ detaillierte Angaben zur Ausführung der Nebenanlagen formuliert. Nebenanlagen wie Vordächer und Arkaden bilden die Einheit der beiden SB-Märkte und schliessen die LForm der zueinander stehenden Gebäude. 5.2 Werbeanlagen Im Bebauungsplan sind die Bereiche, in denen Aussenwerbung zulässig ist genau definiert. Folgende Möglichkeiten zur Aussendarstellung sind gegeben: - ein 8,00 m hoher Pylon, - je eine Fläche an den vorgesetzten Arkaden - eine Werbefläche über dem westlichen Zugang zur Passage - maximal 6 lärmreduzierte Fahnen entlang der heutigen K 19 - jeweils eine Werbefläche über den Haupteingängen der beiden Märkte. Durch eine Reduzierung und Bündelung dieser Anlagen ist ein Einfügen der gewerblichen Bauten in die umgebende Wohnbebauung verträglicher. Durch die Funktion als Nahversorgungszentrum, welches den täglichen Bedarf der umliegenden Wohnbevölkerung decken soll, ist keine weitere plakative Aussenwerbung erforderlich. ███████████████████████████████████████████████████████████████████ ██████████████████████████████████████ 5.3 Gebäude Zur Sicherung der Umsetzung der Vorgaben aus dem Wettbewerbsentwurf wurden detaillierte Angaben zu den Fassaden der Gebäude in den Bebauungsplan aufgenommen. Diese treffen Aussagen zur Farbigkeit, Materialwahl und Einteilung der Fassaden in horizontale und vertikale Abschnitte. Das einheitliche Erscheinungsbild nimmt die grossflächigen Baukörper zurück und fasst diese als eine Gesamtanlage zusammen. 6.0 Bodenordnung Da die Flächen des Bebauungsplanes noch im Besitz der DSK sind, wird die Bebauung und Realisierung der Erschließungsmaßnahmen des Bebauungsplanes auf der Basis des Durchführungsvertrages zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan erfolgen. Der Erwerb der Flächen wird kurzfristig getätigt. Die Anbindung des Plangebietes an die K19 wird durch den Bebauungsplan Si 255 gesichert. Die Durchführung der Erschließungsmaßnahme erfolgt auf der Basis privatrechtlicher vertraglicher Regelungen mit der Stadt Kerpen in Kooperation der beteiligten Vorhaben - und Erschließungsträger. 7. Strukturdaten Fläche (m²) 1 Sondergebietsfläche 3 Verkehrsfläche 4 Verkehrsfläche, begrünt Grösse, ca. Anteil, ca. 14.700 m² 89% 1.500 m² 9% 400 m² 2% Gesamt 16.600 m² 100% Die Strukturdaten werden auf Grundlage des Bebauungsplanes im Maßstab 1 : 500 überschlägig ermittelt. Begründung Seite 9 von 15 8. Hinweise 8.1 Kampfmittelfunde Der Kampfmittelräumdienst der Bezirksregierung Köln hat bisher in vergangenen Planverfahren im Stadtteil Sindorf um Aufnahme eines Hinweises bezügl. des Auffindens von Bombenblindgängern / Kampfmitteln gebeten. Für das Plangebiet gelten die gleichen Ausgangsvoraussetzungen wie für die übrigen Bereiche des Stadtteils, sodass hier eine Übernahme des Hinweises erfolgt. Es ist bei Funden während der Erdarbeiten aus Sicherheitsgründen die Arbeiten sofort einzustellen und die nächstgelegene Polizeidienststelle oder der Kampfmittelräumdienst zu verständigen. 8.2 Bodendenkmale In dem Gebiet werden Bodendenkmale vorgeschichtlicher und römischer Zeitstellung vermutet. Das Rheinische Amt für Bodendenkmalpflege hat im Rahmen des Scouping für das gesamte Plangebiet um Aufnahme eines Hinweises gebeten. Die Ausschachtungsarbeiten sind durch eine archäologische Fachfirma oder durch das Amt für Bodendenkmalpflege selbst zu begleiten. 8.3 Landschaftspflegerischer Fachbeitrag Der Landschaftspflegerische Fachbeitrag, erstellt durch das Planungsbüro Krings, ist Grundlage der ermittelten Daten über Eingriff und Ausgleich in den Naturhaushalt und Bestandteil des Bebauungsplanes. Er ist den Unterlagen beigefügt. 8.4 Schallschutzgutachten Das Schallschutzgutachten GA 2006-205, erstellt durch das Ingenieurbüro Lärmkontor, ist Grundlage für die Ausführung der Vorkehrungen zum Schutz gegen schädliche Umwelteinwirkungen und ist Bestandteil des Bebauungsplanes. Das Schallschutzgutachten ist den Unterlagen beigefügt. 8.5 Baugrunduntersuchung Das Gutachten zur Baugrunduntersuchung Nr. 6K032P002, erstellt durch das Ingenieurteam Dr. Hemling, Gräfe & Becker Baugrund GmbH, ist als Grundlage zur Gründung von Gebäuden Bestandteil des Bebauungsplanes. Es ist den Unterlagen beigefügt. 8.6 Versickerungsfähigkeit Der Nachweis der Versickerungsfähigkeit des Untergrundes des Ingenieurteam Dr. Hemling, Gräfe & Becker Baugrund GmbH, ist als Grundlage für die Einleitung des Oberflächenwassers in die Mulde Bestandteil des Bebauungsplanes. Es ist den Unterlagen beigefügt. 8.7 Durchführungsvertrag Zu diesem vorhabenbezogenen Bebauungsplan gehört ein vom Vorhaben- und Kostenträger unterzeichneter Durchführungsvertrag, der gegenüber den öffentlichen Interessen der Stadt Kerpen alle mit dem Bebauungsplan verbundenen Pflichten und Rechte verbindlich regelt. Planungsbüro Krings, Simmerath, den 01.08.2006 Begründung Seite 10 von 15 B Umweltbericht 1. Inhalt und wichtigste Ziele des Bebauungsplanes SI 255 Im Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes SI 255 entsteht sowohl für die vorhandenen östlich (Mühlenfeld) und südlich (Keuschend) liegenden Wohnquartiere als auch für das künftig westlich anschliessende Wohnquartier (Vogelrutherfeld) Nahversorgung. Dabei bildet die Ausweisung der Fläche für einen Vollsortimenter die Expansionsfläche für einen bereits im Quartier vorhandenen Markt. Die Nahversorgung dieser Entwicklungsmassnahme sowie die Versorgung der östlich anschliessenden, vorhandenen Gebiete Mühlenfeld und Am Keuschenend steht im Mittelpunkt der Planung. Auf dem insgesamt ca. 14.000 m² grossen Grundstück sollen ein Discounter mit ca. 800 m² Verkaufsfläche, ein Vollsortimenter mit ca. 1.500 m² Verkaufsfläche sowie 178 Stellplätze realisiert werden 2. Räumliche und inhaltliche Abgrenzung Das Plangebiet wird begrenzt im Norden durch einen Wirtschaftsweg Süden durch Ackerflächen Osten durch die Gärten des Wohngebietes Mühlenfeld Westen durch Ackerflächen 3. Bedarf an Grund und Boden Das Plangebiet umfasst eine Fläche von ca. 1,66 ha, die heute als Ackerfläche genutzt wird. 4. Angewandte Untersuchungsmethoden Zur Bewertung der Versickerungsfähigkeit des Bodens wurden Rammbohrkernsondierungen durch das Ingenieurbüro Dr. Hemling, Gräfe u. Becker durchgeführt. 5. Hinweise auf Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der erforderlichen Informationen Es wurde ein Scoping am 15. 12. 2005 im Rathaus der Stadt Kerpen durchgeführt und hierzu alle umweltrelevanten Behörden geladen. Anstelle der persönlichen Teilnahme sind zum Teil schriftliche Stellungnahmen eingegangen, deren Form dem vorgezogenen Beteiligungsvefahren der Behörden entspricht. Ein persönlicher Austausch von Informationen und Lösungsansätzen ist hierdurch nicht möglich. Die eingegangenen Informationen aus dem Scoping sowie aus der Beteiligung der Behörden und der Öffentlichkeit sind in die Umweltprüfung eingeflossen. 6. Berücksichtigung der Ziele des Umweltschutzes Als Ziele des Umweltschutzes werden die einschlägigen Gesetze, Rechtsverordnungen, Erlasse, Verwaltungsvorschriften und Technische Anleitungen zu Grunde gelegt, die für die jeweiligen Schutzgüter in Bauleitplanverfahren anzuwenden sind. Begründung 7. Seite 11 von 15 Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen, Massnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen, Alternativen Schutzgut FFH-Gebiet, 1 europ. Vogelsch.-gebiet (BauGB §1 (6) Nr. 7 Bst. b) 2 Landsch.plan 5- Be- Ziele des troffen Umweltschutzes - X Erfttal-Süd (BauGB §1 (6) Nr. 7 Bst. g) 3 Pflanzen (BauGB §1 (6) Nr. 7 Bst. a) 4 Tiere (BauGB §1 (6) Nr. 7 Bst.a) 5 Biolog. Vielfalt (BauGB §1 (6) Nr. 7 Bst.a) 6 Eingriff/Ausgl. Bestand FFH-RL, VRL Entwicklungsziel 2.3 Festsetzung 5.217 BauGB BNatG - BauGB, BNatG Landschaftsg. NRW FFH-RL, VRL - - - (BauGB §1 (6) Nr. 7 Bst.a) BNatG, Landschaftsg. NRW BauGB - - - nicht relevant vorher: Acker ziel nicht ziel künftig: erfüllt nicht erfüllt - Sonderbaufläche nicht relevant Ackerfläche kein - - - - - - - nicht Gut- Fest- achten setzung Hinweise - - - nein nein nein nein nein nein nein nein nein schutzwürdig. Tierbestand - - - - - nicht relevant nein nein nein Ackerfläche Laubbäume wertvolle - - s. Land- ja ja ja Laubbäume 8 Boden (BauGB §1 (6) Nr. 7 Bst.a) X BauGB BBodSchG LBodSchG NRW stellenweise humoses Bodenmaterial, 2,00 m unter Flur Kiesschicht 9 Wasser (BauGB §1 (6) Nr. 7 Bst.a+e) X WHG, LWG NRW, WasserschutzzonenVO, BNatG Landschaftsg. NRW unversiegelte Fläche Grundwasser Nr. 7 Bst.a) - fläche zweigesch. Wohnbeb., durchgrünt bis an Ortsgrenze (BauGB §1 (6) - Entwickl.- BauGB BNatG DSchG BauGB, Vermeidung der Aus dehnung bioklimat. belasteter Gebiete klimaverträgliche Gestaltung neuer Baugebiete - Bewertung Entwickl.- X - Alternativen Verminderung Acker- 7 Landschaft/ Ortsbild (BauGB §1 (6) Nr. 7 Bst.a) 10 Klima und Luft Vermeidung/ Nullvar. - möglich X Prognose Plan stand 70,9 ü. NN, keine Kanalisation - relevant erhalten, Ausgleich extern gegliederte Fassadenflächen schaftspfl. Fachbeitrag Laubbäume ungeschützt - ggfls. unveränGründungs- dert probleme - - erheblich, nein nein nein - - s. Gutachten ja nein nein ja nein nein nein nein nein - - - - s. Gutachten - - - - nicht relevant Begründung 11 12 13 14 15 16 17 Luftschadstoffe Emissionen (BauGB §1 (6) Nr. 7 Bst.a) Luftschadstoffe Immissionen (BauGB §1 (6) Nr. 7 Bst.a) Erneuerbare Energieeffiziens (BauGB §1 (6) Nr. 7 Bst. g) Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität in Gebieten in denen die durch Rechtsverordnung zur Erfüllung von binddenden Beschlüssen der Europäischen Gemeinschaften festgel. Immissionsgrenzwerte nicht überschritten werden Vermeidung von Emissionen, sachgerechter Umgang mit Abfällen und Abwässern (BauGB §1 (6) Nr. 7 Bst.e) Darstellung von sonstige Fachplänen (BauGB §1 (6) Nr. 7 Bst. g) Lärm Seite 12 von 15 - - - - - - - BimSchG 22. BimSchV, Zielwerte des LAI, TA-Luft - - - - - - - - - - - - - - - - - Generalentwässerungsplan - BimSchG 22. BimSchV, nicht relevant nein nein nein nicht relevant nein nein nein - nicht relevant nein nein nein - - nicht relevant nein nein nein - - - nicht relevant nein nein nein - - - - nicht relevant nein nein nein - - - - - nicht relevant nein nein nein - - - - - nicht relevant nein nein nein - - - - - nein nein nein - - - - - nein nein nein - - - - - nicht relevant nicht relevant nicht relevant nein nein nein - - - - - nein nein nein Erhaltung u. Verbesserung der Luftgüte X TA-Siedlungsabfall KrW-/-AbfG, LWG NRW, WHG WasserschutzzonenVO X a) Emissionen - b) Immissionen - 18 Licht - 19 Gerüche - 20 Altlasten - 21 Erschütterungen - - DIN 4109, DIN 18005 BimSchG, 16. BimSchV, TA-Lärm Freizeitlärmerlass 18. BimSchV, BauGB DIN 5034 BimSchG Geruchsimmissions richtlinie (GIRL) BBodSchG BBodSchV LAWA-Richtlinie LAGA-Anforderung TA-Siedlungsabfall KRW-/AbfallG 26. BimSchV Abstandserlass DIN 4150 DIN VDE 0226 Teil 6 nicht relevant Begründung Seite 13 von 15 22 Gefahrenschutz - 23 Kultur- u. sonstige Sachgüter (BauGB §1 (6) X Nr. 7 Bst.d) 24 Wirkungsgefüge u. Wechselwirkungen (BauGB §1 (6) Nr. 7 Bst.i) - Gesunde Wohn- u. Arbeitsverhältnisse und die Sicherheit der Wohn- u. Arbeits bevölkerung (BauGB § 1 (5) Nr. 1) und je nach Belang: BimSchG Ländererlass BauGB Es werden BNatSchG Reste eines DenkmalschutzGräberfeldes aus röm. gesetz Zeit vermutet - - - - ggfls. Zerkeine störung v. weiteren Bodenfund- Erkenntnisse den mögl. über durch Bau- Denkmaltätigkeit funde im Gebiet - - - - - nicht relevant Sondierung im Rahmen von Bau- nein nein nein nein nein nein nein nein nein massnahmen erforderlich - - nicht relevant 8. Geplante Massnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen der Durchführung des Bebauungsplanes auf die Umwelt (Monitoring) Im weiteren Planverfahren sind Massnahmen zur Überwachung festzulegen. 9. Zusammenfassung Die im Rahmen der Umweltprüfung gewonnenen Erkenntnisse zeigen, dass eine Vielzahl an Schutzgütern von der vorliegenden Planung betroffen ist. Hierbei ist die Erheblichkeit auf die überwiegende Zahl dieser Schutzgüter gering. Die Erkenntnisse aus der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 BauGB und der Behörden gem. § 4 BauGB im Rahmen des Planverfahrens sind in den Umweltbericht aufgenommen und fortgeschrieben worden. Planungsbüro Krings, Simmerath, den 01.08.2006