Daten
Kommune
Kerpen
Größe
113 kB
Datum
05.09.2006
Erstellt
06.08.08, 01:15
Aktualisiert
06.08.08, 01:15
Stichworte
Inhalt der Datei
INHALTSVERZEICHNIS
A
BEGRÜNDUNG
1.
Allgemeine Vorgaben
1.1
1.2
1.3
1.4
Verfahrensstand
Lage und Grösse des Plangebietes
Bestehende Situation
Vorhandenes Planungsrecht
2.
Ziel und Zweck der Planung
2.1
2.2
Allgemeines
Städtebauliche Konzeption
3.
Begründung der Planinhalte
3.1
3.1.1
3.1.2
3.1.3
3.1.4
3.1.5
Bauliche Nutzung
Art der baulichen Nutzung
Mass der baulichen Nutzung
Baulinien, Baugrenzen
Nebenanlagen
Besondere Nutzungszwecke
3.2
3.2.1
3.2.2
3.2.3
Verkehrsfläche
Erschliessung
Ruhender Verkehr
Fusswege
3.3
3.3.1
3.3.2
3.3.3
Ver- und Entsorgung
Übergeordnete technische Ver- u. Entsorgung
Schmutz- u. Oberflächenwässer gem. § 51 a LWG
Flächen für Abwasserbeseitigungsanlagen
3.4
Ökologie und Begründung
3.4.1
3.4.2
3.4.3
3.4.4
3.4.5
Allgemeines
Pflanzung von Bäumen und Sträuchern
Erhaltung von Bäumen im Verkehrsraum
Sicherung des erforderlichen Ausgleichs
Ergebnisse des Landschaftspflegerischen Fachbeitrags
3.5
Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen
3.6
Besondere bauliche Massnahmen zur Gründung
B
4.
Bauordnungsrechtliche Festsetzungen gem. § 9 (4) BauGB i. V. mit
§ 81 (4) BauONW
4.1
4.2
Einfriedungen
Restmüll-, Wertstoff- und Leergutlagerung
5.
Gestalterische Festsetzungen
5.1
5.2
5.3
Nebenanlagen
Werbeanlagen
Gebäude
6.
Bodenordnung
7.
Strukturdaten
8.
8.1
8.2
8.3
8.4
8.5
8.6
8.7
Hinweise
Kampfmittelfunde
Bodendenkmale
Landschaftspflegerischer Fachbeitrag
Schallschutzgutachten
Baugrunduntersuchung
Versickerungsfähigkeit
Durchführungsvertrag
UMWELTBERICHT
Begründung
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BEGRÜNDUNG
1.
Allgemeine Vorgaben
1.1
Verfahrensstand
Am 14. 2. 2006 beschliesst der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr einstimmig, am 07.03. 2006 der
Rat der Stadt Kerpen einstimmig das Bebauungsplanverfahren für den vorgenannten vorhabenbezogenen
Bebauungsplan einzuleiten, entsprechend des durch den Investor und Vorhabenträger vorgelegten
städtebaulichen Konzeptes, welches aus dem Investorenauswahlverfahren hervorgegangen ist.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden gem. § 4 Abs. 1
BauGB fand in der Zeit vom 20. 3. - 20. 4. 2006 statt. Die Offenlage fand in der Zeit vom 22. 5. 2006 - 23. 6.
2006 statt.
1.2
Lage und Grösse des Plangebietes
Das Plangebiet liegt am nördlichen Ortsrand von Sindorf. Es wird begrenzt im
Norden durch einen Wirtschaftsweg
Osten durch die Gärten des Wohngebietes "Mühlenfeld"
Süden durch Ackerflächen
Westen durch Ackerflächen
Die Lage im Stadtgebiet ist dem Übersichtsplan zu entnehmen. Die Grösse des Plangebietes beträgt ca.
1,66 ha.
1.3
Bestehende Situation
Das Plangebiet ist heute unbebaut und als Ackerfläche genutzt. Im östlichen Teil des Plangebietes verläuft
die heutige Kreisstrasse K 19, im Norden ein Wirtschaftsweg.
1.4
Vorhandenes Planungsrecht
Die gem. § 32 LPIG vom 20. 9. 2005 gestellte Anfrage an die Bezirksregierung Köln zur Anpassung der
Flächennutzungsplanänderung an die Ziele der Raumordnung und Landesplanung wurde mit Schreiben vom
31. 10. 2005 für ein Nahversorgungszentrum bestätigt.
Der rechtskräftige Flächennutzungsplan der Stadt Kerpen stellt für den Geltungsbereich des
Bebauungsplanes "Wohnbaufläche" dar. Gem. § 8 Abs. 3 BauGB wird der Flächennutzungsplan im
Parallelverfahren geändert. Für das FNP-Änderungsverfahren ist der Stand zum Beschluss der Wirksamkeit
erreicht. Der Gebietsentwicklungsplan für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Köln (GEP
Region Köln) in der Fassung 21.05.2001 trifft für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes die Darstellung
ASB (Allgemeiner Siedlungsbereich)
2.
Ziele und Zwecke der Planung
2.1
Allgemeines
Im Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes SI 255 entsteht sowohl für die vorhandenen östlich
(Mühlenfeld) und südlich (Keuschend) liegenden Wohnquartiere als auch für das künftig westlich
anschliessende Wohnquartier (Vogelrutherfeld) eine Nahversorgung.
2.2
Städtebauliche Konzeption
Die Nahversorgung dieser Entwicklungsmassnahme sowie die Versorgung der östlich anschliessenden,
vorhandenen Gebiete Mühlenfeld und Am Keuschenend steht im Mittelpunkt der Planung.
Auf dem insgesamt ca. 14.000 m² grossen Grundstück sollen ein Discounter mit ca. 800 m² Verkaufsfläche,
ein Vollsortimenter mit ca. 1.500 m² Verkaufsfläche sowie 178 Stellplätze realisiert werden.
Begründung
Seite 2 von 15
Zwei grossflächige rechteckige Baukörper bilden in einer L-Anordnung einen Raum, der sich nach Süden
und Osten zur Ortslage hin öffnet. Im Winkel der aufeinander treffenden Gebäude liegen der Durchgang der
Passage und die Zugänge der Märkte. Die abschirmende Wirkung der westlichen und südlichen Fassaden
zum Wohngebiet hin wird optisch von einem Erdwall aufgefangen, der das Gebäude zur Hälfte abdeckt und
eingrünt.
Die Fassaden des Gebäudes werden aus einem Materialspektrum aus Sichtbetonwandscheiben,
konstruktiven Stahlteilen, Werkstoffplatten und Trapezblechen gestaltet. Transparente Fassaden werden aus
Glaselementen gebildet.
3.
Begründung der Planinhalte
3.1
Bauliche Nutzung
3.1.1 Art der baulichen Nutzung
SO Einzelhandel - Der Geltungsbereich ist mit seiner baulichen Nutzung als Sonstiges Sondergebiet (SO)
gem. § 11 (3) BauNVO "Nahversorgungszentrum" ausgewiesen. Ziel dieser Festsetzung ist die Versorgung
der Bevölkerung in den umliegenden Quartieren.
Insgesamt ist an dem Standort eine Verkaufsfläche von bis zu 2.300 m² ████████████ maximal
zulässig. Diese Grösse ist unterteilt in zwei Baufenster mit 800 m² für einen Discounter und 1.500 m² für
einen Vollsortimenter.
Dabei sind zum Schutz innenstädtischer Geschäfte Kern- und Randsortimente wie folgt begrenzt:
Für den Lebensmittel - Discountmarkt sind Nahrungsmittel, Getränke, Tabakwaren, Drogerieartikel, Heimund Kleintierfutter sowie kosmetische Erzeugnisse und Körperpflegemittel zulässig. Das Randsortiment darf
maximal 10 % der Gesamtverkaufsfläche umfassen. Hierfür sind keine Sortimentsbeschränkungen
festgesetzt.
Für den Lebensmittelmarkt sind folgende Sortimentgruppen zulässig: Nahrungsmittel, Getränke,
Tabakwaren, Drogierieartikel, Heim- und Kleintierfutter, kosmetische Erzeugnisse und Körperpflegemittel.
Das Randsortiment des Lebensmittelmarktes darf maximal 10 % der Verkaufsfläche umfassen. Für das
Randsortiment werden keine Sortimentbeschränkungen festgesetzt.
3.1.2 Mass der Baulichen Nutzung
Definiert wird das Mass der baulichen Nutzung durch die Grundflächenzahl und die Höhe der baulichen
Anlagen sowie die Grösse der maximalen Verkaufsfläche.
Es gilt eine GRZ von 0,8, dem maximal möglichen Mass lt. BauNVO.
Die Gebäudehöhen werden in Form von festgesetzten Attika-, Trauf- und Firsthöhen festgesetzt, um
städtebauliche Zielvorstellungen zu einer möglichst homogenen Gestaltungsqualität zu gewährleisten. Die
Bezugshöhe ist der Höhenanschluss Nr. 101, Höhe 73,774 ü. NN (Stand 1989).
3.1.3 Baulinien, Baugrenzen
Um innerhalb der festgesetzten Baufenster einen gewissen Spielraum innerhalb der Fassaden zu
ermöglichen, sind an den äusseren Grenzen Baugrenzen festgesetzt.
Baulinien wurden zur Sicherung einer homogenen Ausführung der Passage entlang dieser ausgewiesenen
Fläche vorgesehen.
3.1.4 Nebenanlagen
Die im Plangebiet vorgesehenen Flächen für Nebenanlagen bilden die Grundlage für städtebaulich prägende
Elemente der Anlage. Die exponierten Vordächer bilden die Mitte des Nahversorgungszentrums und die
visuelle Kenntlichmachung der Lage der Passage.
Um störende weitere Nebenanlagen innerhalb des Gebietes zu vermeiden sind ausschliesslich innerhalb der
festgesetzten Flächen Nebenanlagen zulässig.
Begründung
Seite 3 von 15
3.1.5 Besondere Nutzungszwecke
Die städtebaulich besondere Bedeutung der Passage als fussläufige Anbindung an das künftig weiter
westlich liegende Quartier "Vogelrutherfeld" ist im Plan hervorgehoben.
3.2
Verkehrsflächen
3.2.1 Erschliessung
Im Bereich der heutigen Kreisstrasse K 19, die zur Gemeindestrasse abgestuft wird, wird durch
Verbreiterung der Fahrbahntrasse in westliche Richtung und damit einhergehend durch die Schaffung einer
Linksabbiegerspur die Erschliessung des Geländes geschaffen. Hierdurch wird eine geringstmögliche
Störung des sich ortsauswärts bewegenden Verkehrs geschaffen.
3.2.2 Ruhender Verkehr
Zwischen dem Nahversorgungszentrum und der künftigen Gemeindestrasse (heute K 19) wird ein Parkplatz
mit Stellplätzen für 178 PKW angeordnet.
3.2.3 Fusswege
Zwischen Passage und westlicher Plangebietsgrenze und Parkplatz und südlicher Plangebietsgrenze sind
ausgewiesene Wege zur fussläufigen Anbindung des Nahversorgungszentrums an das künftige Wohngebiet
"Vogelrutherfeld" vorgesehen. Um das vorhandene Quartier Mühlenfeld über die heutige Kreisstrasse K 19
fussläufig anzubinden, wird in Fortsetzung des ausgewiesenen Fussweges eine Querungshilfe über diese
Strasse entstehen.
3.3
Ver- und Entsorgung
3.3.1 Übergeordnete technische Ver- u. Entsorgung
Die übergeordnete technische Ver- u. Entsorgung ist durch die vorhandenen Einrichtungen sichergestellt.
3.3.2 Schmutz- und Oberflächenwässer gem. § 51a LWG
Für Schmutzwässer und die belasteten Oberflächenwässer des Parkplatzes besteht im Geltungsbereich des
Bebauungsplanes eine Anschlussmöglichkeit an den bereits vorhandenen öffentlichen Abwasserkanal in der
Fusswegeanbindung an die Emil-Nolde-Strasse. Die unbelasteten Oberflächenwässer werden in die entlang
der westlichen Plangebietsgrenze verlaufenden Versickerungsmulden oberflächennah eingeleitet und dort
versickert. Der Nachweis der Versickerungsfähigkeit des Untergrundes ist dem Versickerungsnachweis des
Ingenieurteam Dr. Hemling, Gräfe & Becker, Baugrund GmbH, zu entnehmen.
3.3.3 Flächen für Abwasserbeseitigungsanlagen
Der Bebauungsplan setzt im Anschluss an die Muldenanlage zur nördlichen Plangebietsgrenze eine Fläche
für Wasserbeseitigungsanlagen fest. Der mit der künftigen Nutzung des Gebäudes Vollsortimenter mit
Fleischvorbereitung einhergehende Einbau eines Fettabscheiders kann an dieser Stelle umgesetzt werden.
Die Entsorgung dieser Anlage wird über den Mischwasserkanal im Plangebiet entsorgt.
Begründung
3.4
Seite 4 von 15
Ökologie und Begrünung
3.4.1 Allgemeines
Grundlage von Umfang und Qualität der Begrünungs- und Erhaltungsmassnahmen innerhalb des
Bebauungsplangebietes stellt der durch das Planungsbüro Krings (Simmerath) erstellte
landschaftspflegerische Fachbeitrag dar.
Das hier geplante Nahversorgungszentrum mit seinen Sondergebietsflächen verändert die Gestalt und die
Nutzung der Flächen und stellt somit einen Eingriff in Natur und Landschaft dar.
Gem. § 4 Abs. 4 LGNW ist der Verursacher eines Eingriffs verpflichtet, vermeidbare Beeinträchtigungen zu
unterlassen sowie unvermeidbare Beeinträchtigungen innerhalb einer bestimmten Frist durch Massnahmen
des Naturschutzes und der Landschaftspflege auszugleichen.
Die Auswirkungen dieser Planungen auf den Naturhaushalt und das Ausgleichspotential durch
Begrünungsmassnahmen werden entsprechend der Berechnungen aus dem zu diesem Bebauungsplan
gesondert erstellten Fachbeitrag beurteilt. Das Ausmass des ermittelten Eingriffs bestimmt den Umfang an
Kompensationsmassnahmen, welche zum Teil im Plangebiet selbst aber auch an externer Stelle ortsnah
über das Biotopwertkonto der Stadt Kerpen ausgeglichen werden. Im Bebauungsplan werden die
Kompensationsmassnahmen in Form von textlichen und zeichnerischen Festsetzungen bestimmt.
3.4.2 Pflanzung von Bäumen u. Sträuchern
Grundlage für die Berechnung des Ausgleichsbedarfs ist ein landschaftspflegerisches Massnahmenkonzept,
basierend auf dem städtebaulichen Entwurf aus April 2006.
Ca. 17 % des Plangebietes bleiben unversiegelt. Sie sind als Wallanlage und als Vegetationsfläche mit
einem Anteil von über 30 % mit klein- und grosskronigen Bäumen zu bepflanzen. Die Pflanzflächen sind
maximal 3 x jährlich zu mähen.
Die festgesetzten Grünflächen sind mit Gehölzen mit einer Endwuchshöhe von 60 cm entlang der heutigen
K 19 zu bepflanzen. Durch Vorgabe der Endwuchshöhe sollen Störungen des Strassenverkehrs vermieden
werden.
Die zur Versickerung vorgesehene Mulde entlang der westlichen Plangebietsgrenze wird naturnah gestaltet
und ist bei Trockenfall regelmässig zu mähen.
Die Pflanzung von 19 kleinkronigen Laubbäumen innerhalb der Parkplatzfläche schafft eine klimatische
Verbesserung der nahezu vollversiegelten Fläche und eine optische Auflockerung.
3.4.3 Erhaltung von Bäumen im Verkehrsraum
Die Planung sieht eine Erhaltung der im Strassenraum der Kreisstrasse K 19 vorhandenen Baumreihe aus
alten Laubbäumen vor. Diese Bäume prägen den nördlichen Ortseingang und leisten wesentliche
klimatische Verbesserungspotentiale.
3.4.4 Sicherung des erforderlichen Ausgleichs
Durch den Landschaftspflegerischen Fachbeitrag sind sowohl die Kompensationsmassnahmen im Gebiet
als auch die darüber hinaus notwendigen externen Ausgleichsmassnahmen über das Biotopwertdefizit
ermittelt.
Über die zeichnerischen und Textlichen Festsetzungen sind die Massnahmen im Gebiet abgesichert.
Der externe Ausgleich wird über den zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan gehörenden
Durchführungsvertrag gesichert.
Begründung
Seite 5 von 15
3.4.5 Ergebnisse des Landschaftspflegerischen Fachbeitrages
Die errechneten Flächenwerte ergeben in der Gesamtbilanz ein Defizit von 21.857 Punkten (s. hierzu die
anhängenden Tabellen). Dies kann z. B. durch die Umwandlung einer 5.464 m² grossen Ackerfläche in eine
gehölzbestandene Fläche ausgeglichen werden, da hierdurch eine Aufwertung um 4 Wertpunkte erzielt
würde. Werden andersartige Ersatzmassnahmen in Erwägung gezogen, sind die dabei zu erwartenden
Biotopwerte bei der Berechnung zu Grunde zu legen.
Die Stadt Kerpen verfügt über eine ausreichend grosse Ausgleichsfläche nord-westlich des Plangebietes im
Bereich der Entwicklungsmassnahme Vogelrutherfeld.
A. Ausgangszustand des Untersuchungsraumes
1
2
Flächen- Code
3
4
5
6
7
8
Biotoptyp
Fläche
Grund-
Gesamt-
Gesamt-
Einzel-
wert
A
korrektur
faktor
wert
flächenwert
(Sp 5 x Sp 6)
(Sp 4 x Sp 7)
Nr
(m²)
( s. Plan
( lt. Biotop-
Ausgangs-
typenwert-
situation)
liste)
1
2
3.1
2.3
3
4
5
6
2.1
2.1
8.2
1.1
(lt. Biotop(lt. Biotoptypenwertliste)
Acker
Wegraine ohne Gehölzaufwuchs
Strassenrand
Mittelstreifen
Baumreihe 21x30 m²
versiegelte Fläche
typenwertliste
14.508
2
-
180
533
95
630
651
3
2
2
8
1,3
0
2
3
2
2
10,4
0
Gesamtflächenwert
A:
29.016
540
1.066
190
6.552
0
37.364
Begründung
Seite 6 von 15
B. Zustand des Untersuchungsr. gem. den Festsetzungen des B´-planes SI 255 Sindorf-Nord
1
2
Flächen- Code
Nr
(s. Plan
Zustand
( lt. Biotop-
gem. Festset-
typenwert-
zungen des
liste)
3
4
5
6
7
8
Biotoptyp
Fläche
(m²)
Grundwert
Gesamtkorrektur
faktor
Gesamtwert
Einzelflächenwert
(Sp 5 x Sp 6)
(Sp 4 x Sp 7)
(lt. Biotop(lt. Biotoptypenwertliste)
typenwertliste
B-Planes)
1
1.1
2
1.1
3
4
5
8.2
2.2
4.2
6
4.3
7
1.2
8
9
1.1
8.2
10
4.3
11
2.1
Gebäude
engfugige
Pflasterung
Einzelbäume
19x20m²
Strassenbegleitgrün
Zier- u. Nutzgarten,
strukturreich
Grünflächen in Industrie- u. Gewerbegebieten (Mulde,
trocken)
versiegelte Fläche
mit
nachgeschalteter
Versickerung
Verkehrsfläche
Baumreihe, zu erhalten, 21x30 m²
Grünfläche in Industrie- u. Gewerbegebieten
Mittelstreifen
4.639
0
-
0
0
6.746
0
-
0
0
380
123
6
3
0,8
-
4,8
3
1.824
369
1537
3
-
3
4.611
715
2
-
2
1.430
66
1.512
0,5
0
-
0,5
0
33
0
630
8
1,3
10,4
6.552
249
95
2
2
2
2
Gesamtflächenwert
B:
C. Gesamtbilanz (Gesamtflächenwert B - Gesamtflächenwert A)
498
190
15.507
-21.857
Begründung
Seite 7 von 15
3.5
Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen
Für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes wurde durch das Büro Lärmkontor ein schalltechnisches
Gutachten erstellt. Bei der Planung und Ausführung der neuen SB-Märkte sind die Ergebnisse dieses
Gutachtens zum Schutz der künftig an den Bebauungsplan angrenzenden zweigeschossigen
Wohnbebauung zu beachten.
Zur Beurteilung der Lärmimmissionen wurden die Lärmpegel lt. TA Lärm für Tages- und Nachtzeiten mit
Zuschlägen von 6 dB für Ruhezeiten herangezogen. Diese betragen am Tag für allgemeine Wohngebiete
55 dB (A) und nachts 40 dB (A). Für Kern-, Dorf- und Mischgebiet am Tage 60 dB (A) und nachts 45 dB
(A). Um diese Werte zu erreichen, sind Massnahmen zum Schallschutz zu treffen. Die Wände der neuen
SB-Märkte zur künftigen Wohnbebauung sollten bis auf Bürofenster geschlossen ausgeführt werden, zu
öffnende Fenster und sonstige Öffnungen für Lüfter im Lagerbereich zum Wohngebiet hin sind zu
vermeiden.
Die Anordnung der Verflüssiger für Kühlanlagen auf den Dächern ist im Bereich der Technikräume
vorzunehmen.
Im Entladebereich sollten die Rampen mit ca. 1,00 m tiefen Vordächern versehen werden. Erdwälle zur
südlichen und westlichen Bebauung von 2,75 m bzw. 2,50 m Höhe sind zum Schutz der künftigen
Wohnbebauung vorgesehen.
3.6
Besondere bauliche Massnahmen zur Gründung
Im Rahmen des durchgeführten Scouping ist eine Stellungnahme der RWE Power AG eingegangen, die
auf Böden im Plangebiet hinweist, die humose Bodenmaterialien enthalten. Die humosen Böden sind kaum
tragfähig. Betroffen von diesen Vorkommen ist der im Plangebiet gekennzeichnete nördliche Teil. Zur
Untersuchung des Baugrundes wurde ein Gutachten vom Ingenieurteam Dr. Hemling, Gräfe & Becker,
Baugrund GmbH, welches die Tiefe künftiger Gründungsmassnahmen vorgibt, erstellt.
4.
Bauordnungsrechtliche Festsetzungen gem. § 9 (4) BauGB i. V. mit § 81 (4) BauONW
4.1
Einfriedungen
Zur Stützung eines attraktiven Erscheinungsbildes und zur besseren fussläufigen Einbindung des
Nahversorgungszentrums in die Verknüpfung der vorhandenen und künftigen Wohngebiete untereinander
wird festgesetzt, dass begrünte Einfriedungen des Grundstücks ausschliesslich an der nördlichen
Plangebietsgrenze zum Ortsrand hin zulässig sind. Andere Einfriedungen sind unzulässig.
4.2
Restmüll-, Wertstoff- und Leergutlagerung
Zur Sicherung des Eindrucks eines hochwertigen innerstädtischen Bereiches sind Restmüll-, Wertstoff- und
Leergutlagerungen nur innerhalb der Gebäude oder seitlich der Gebäude in den Rampenbereichen in
verschlossenen Containern zulässig.
Begründung
Seite 8 von 15
5.
Gestalterische Festsetzungen
5.1
Nebenanlagen
Um in dem, aus einem Wettbewerbsentwurf hervorgegangenen Bebauungsplan die einzelnen prägenden
Elemente
zu
sichern,
wurden
███████████████████████████████████████████████████████████████████
█ detaillierte Angaben zur Ausführung der Nebenanlagen formuliert.
Nebenanlagen wie Vordächer und Arkaden bilden die Einheit der beiden SB-Märkte und schliessen die LForm der zueinander stehenden Gebäude.
5.2
Werbeanlagen
Im Bebauungsplan sind die Bereiche, in denen Aussenwerbung zulässig ist genau definiert. Folgende
Möglichkeiten zur Aussendarstellung sind gegeben:
- ein 8,00 m hoher Pylon,
- je eine Fläche an den vorgesetzten Arkaden
- eine Werbefläche über dem westlichen Zugang zur Passage
- maximal 6 lärmreduzierte Fahnen entlang der heutigen K 19
- jeweils eine Werbefläche über den Haupteingängen der beiden Märkte.
Durch eine Reduzierung und Bündelung dieser Anlagen ist ein Einfügen der gewerblichen Bauten in die
umgebende Wohnbebauung verträglicher.
Durch die Funktion als Nahversorgungszentrum, welches den täglichen Bedarf der umliegenden
Wohnbevölkerung decken soll, ist keine weitere plakative Aussenwerbung erforderlich.
███████████████████████████████████████████████████████████████████
██████████████████████████████████████
5.3
Gebäude
Zur Sicherung der Umsetzung der Vorgaben aus dem Wettbewerbsentwurf wurden detaillierte Angaben zu
den Fassaden der Gebäude in den Bebauungsplan aufgenommen. Diese treffen Aussagen zur Farbigkeit,
Materialwahl und Einteilung der Fassaden in horizontale und vertikale Abschnitte. Das einheitliche
Erscheinungsbild nimmt die grossflächigen Baukörper zurück und fasst diese als eine Gesamtanlage
zusammen.
6.0
Bodenordnung
Da die Flächen des Bebauungsplanes noch im Besitz der DSK sind, wird die Bebauung und
Realisierung der Erschließungsmaßnahmen des Bebauungsplanes auf der Basis des
Durchführungsvertrages zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan erfolgen. Der Erwerb der
Flächen wird kurzfristig getätigt. Die Anbindung des Plangebietes an die K19 wird durch den
Bebauungsplan Si 255 gesichert. Die Durchführung der Erschließungsmaßnahme erfolgt auf der
Basis privatrechtlicher vertraglicher Regelungen mit der Stadt Kerpen in Kooperation der
beteiligten Vorhaben - und Erschließungsträger.
7.
Strukturdaten
Fläche (m²)
1
Sondergebietsfläche
3
Verkehrsfläche
4
Verkehrsfläche, begrünt
Grösse, ca.
Anteil, ca.
14.700 m²
89%
1.500 m²
9%
400 m²
2%
Gesamt
16.600 m²
100%
Die Strukturdaten werden auf Grundlage des Bebauungsplanes im Maßstab 1 : 500 überschlägig ermittelt.
Begründung
Seite 9 von 15
8.
Hinweise
8.1
Kampfmittelfunde
Der Kampfmittelräumdienst der Bezirksregierung Köln hat bisher in vergangenen Planverfahren im Stadtteil
Sindorf um Aufnahme eines Hinweises bezügl. des Auffindens von Bombenblindgängern / Kampfmitteln
gebeten. Für das Plangebiet gelten die gleichen Ausgangsvoraussetzungen wie für die übrigen Bereiche
des Stadtteils, sodass hier eine Übernahme des Hinweises erfolgt.
Es ist bei Funden während der Erdarbeiten aus Sicherheitsgründen die Arbeiten sofort einzustellen und die
nächstgelegene Polizeidienststelle oder der Kampfmittelräumdienst zu verständigen.
8.2
Bodendenkmale
In dem Gebiet werden Bodendenkmale vorgeschichtlicher und römischer Zeitstellung vermutet. Das
Rheinische Amt für Bodendenkmalpflege hat im Rahmen des Scouping für das gesamte Plangebiet um
Aufnahme eines Hinweises gebeten. Die Ausschachtungsarbeiten sind durch eine archäologische
Fachfirma oder durch das Amt für Bodendenkmalpflege selbst zu begleiten.
8.3
Landschaftspflegerischer Fachbeitrag
Der Landschaftspflegerische Fachbeitrag, erstellt durch das Planungsbüro Krings, ist Grundlage der
ermittelten Daten über Eingriff und Ausgleich in den Naturhaushalt und Bestandteil des Bebauungsplanes.
Er ist den Unterlagen beigefügt.
8.4
Schallschutzgutachten
Das Schallschutzgutachten GA 2006-205, erstellt durch das Ingenieurbüro Lärmkontor, ist Grundlage für
die Ausführung der Vorkehrungen zum Schutz gegen schädliche Umwelteinwirkungen und ist Bestandteil
des Bebauungsplanes. Das Schallschutzgutachten ist den Unterlagen beigefügt.
8.5
Baugrunduntersuchung
Das Gutachten zur Baugrunduntersuchung Nr. 6K032P002, erstellt durch das Ingenieurteam Dr. Hemling,
Gräfe & Becker Baugrund GmbH, ist als Grundlage zur Gründung von Gebäuden Bestandteil des
Bebauungsplanes. Es ist den Unterlagen beigefügt.
8.6
Versickerungsfähigkeit
Der Nachweis der Versickerungsfähigkeit des Untergrundes des Ingenieurteam Dr. Hemling, Gräfe &
Becker Baugrund GmbH, ist als Grundlage für die Einleitung des Oberflächenwassers in die Mulde
Bestandteil des Bebauungsplanes. Es ist den Unterlagen beigefügt.
8.7
Durchführungsvertrag
Zu diesem vorhabenbezogenen Bebauungsplan gehört ein vom Vorhaben- und Kostenträger
unterzeichneter Durchführungsvertrag, der gegenüber den öffentlichen Interessen der Stadt Kerpen alle mit
dem Bebauungsplan verbundenen Pflichten und Rechte verbindlich regelt.
Planungsbüro Krings, Simmerath, den 01.08.2006
Begründung
Seite 10 von 15
B
Umweltbericht
1.
Inhalt und wichtigste Ziele des Bebauungsplanes SI 255
Im Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes SI 255 entsteht sowohl für die vorhandenen östlich
(Mühlenfeld) und südlich (Keuschend) liegenden Wohnquartiere als auch für das künftig westlich
anschliessende Wohnquartier (Vogelrutherfeld) Nahversorgung. Dabei bildet die Ausweisung der Fläche für
einen Vollsortimenter die Expansionsfläche für einen bereits im Quartier vorhandenen Markt.
Die Nahversorgung dieser Entwicklungsmassnahme sowie die Versorgung der östlich anschliessenden,
vorhandenen Gebiete Mühlenfeld und Am Keuschenend steht im Mittelpunkt der Planung.
Auf dem insgesamt ca. 14.000 m² grossen Grundstück sollen ein Discounter mit ca. 800 m²
Verkaufsfläche, ein Vollsortimenter mit ca. 1.500 m² Verkaufsfläche sowie 178 Stellplätze realisiert werden
2.
Räumliche und inhaltliche Abgrenzung
Das Plangebiet wird begrenzt im
Norden durch einen Wirtschaftsweg
Süden durch Ackerflächen
Osten durch die Gärten des Wohngebietes Mühlenfeld
Westen durch Ackerflächen
3.
Bedarf an Grund und Boden
Das Plangebiet umfasst eine Fläche von ca. 1,66 ha, die heute als Ackerfläche genutzt wird.
4.
Angewandte Untersuchungsmethoden
Zur Bewertung der Versickerungsfähigkeit des Bodens wurden Rammbohrkernsondierungen durch das
Ingenieurbüro Dr. Hemling, Gräfe u. Becker durchgeführt.
5.
Hinweise auf Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der erforderlichen
Informationen
Es wurde ein Scoping am 15. 12. 2005 im Rathaus der Stadt Kerpen durchgeführt und hierzu alle
umweltrelevanten Behörden geladen. Anstelle der persönlichen Teilnahme sind zum Teil schriftliche
Stellungnahmen eingegangen, deren Form dem vorgezogenen Beteiligungsvefahren der Behörden
entspricht. Ein persönlicher Austausch von Informationen und Lösungsansätzen ist hierdurch nicht möglich.
Die eingegangenen Informationen aus dem Scoping sowie aus der Beteiligung der Behörden und der
Öffentlichkeit sind in die Umweltprüfung eingeflossen.
6.
Berücksichtigung der Ziele des Umweltschutzes
Als Ziele des Umweltschutzes werden die einschlägigen Gesetze, Rechtsverordnungen, Erlasse,
Verwaltungsvorschriften und Technische Anleitungen zu Grunde gelegt, die für die jeweiligen Schutzgüter in
Bauleitplanverfahren anzuwenden sind.
Begründung
7.
Seite 11 von 15
Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen, Massnahmen zur Vermeidung, Verringerung
und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen, Alternativen
Schutzgut
FFH-Gebiet,
1 europ.
Vogelsch.-gebiet
(BauGB §1 (6)
Nr. 7 Bst. b)
2 Landsch.plan 5-
Be-
Ziele des
troffen
Umweltschutzes
-
X
Erfttal-Süd
(BauGB §1 (6)
Nr. 7 Bst. g)
3 Pflanzen
(BauGB §1 (6)
Nr. 7 Bst. a)
4 Tiere
(BauGB §1 (6)
Nr. 7 Bst.a)
5 Biolog. Vielfalt
(BauGB §1 (6)
Nr. 7 Bst.a)
6 Eingriff/Ausgl.
Bestand
FFH-RL, VRL
Entwicklungsziel
2.3
Festsetzung 5.217
BauGB
BNatG
-
BauGB, BNatG
Landschaftsg.
NRW
FFH-RL, VRL
-
-
-
(BauGB §1 (6)
Nr. 7 Bst.a)
BNatG,
Landschaftsg.
NRW
BauGB
-
-
-
nicht
relevant
vorher:
Acker
ziel nicht
ziel
künftig:
erfüllt
nicht erfüllt
-
Sonderbaufläche
nicht
relevant
Ackerfläche
kein
-
-
-
-
-
-
-
nicht
Gut-
Fest-
achten setzung
Hinweise
-
-
-
nein
nein
nein
nein
nein
nein
nein
nein
nein
schutzwürdig.
Tierbestand
-
-
-
-
-
nicht
relevant
nein
nein
nein
Ackerfläche
Laubbäume
wertvolle
-
-
s. Land-
ja
ja
ja
Laubbäume
8 Boden
(BauGB §1 (6)
Nr. 7 Bst.a)
X
BauGB
BBodSchG
LBodSchG NRW
stellenweise
humoses
Bodenmaterial, 2,00
m unter Flur
Kiesschicht
9 Wasser
(BauGB §1 (6)
Nr. 7 Bst.a+e)
X
WHG, LWG NRW,
WasserschutzzonenVO, BNatG
Landschaftsg.
NRW
unversiegelte
Fläche
Grundwasser
Nr. 7 Bst.a)
-
fläche
zweigesch.
Wohnbeb.,
durchgrünt
bis an Ortsgrenze
(BauGB §1 (6)
-
Entwickl.-
BauGB
BNatG
DSchG
BauGB,
Vermeidung der
Aus
dehnung
bioklimat.
belasteter Gebiete
klimaverträgliche
Gestaltung neuer
Baugebiete
-
Bewertung
Entwickl.-
X
-
Alternativen
Verminderung
Acker-
7 Landschaft/
Ortsbild
(BauGB §1 (6)
Nr. 7 Bst.a)
10 Klima und Luft
Vermeidung/
Nullvar.
-
möglich
X
Prognose
Plan
stand 70,9
ü. NN, keine
Kanalisation
-
relevant
erhalten,
Ausgleich
extern
gegliederte
Fassadenflächen
schaftspfl.
Fachbeitrag
Laubbäume
ungeschützt
-
ggfls.
unveränGründungs- dert
probleme
-
-
erheblich,
nein
nein
nein
-
-
s.
Gutachten
ja
nein
nein
ja
nein
nein
nein
nein
nein
-
-
-
-
s.
Gutachten
-
-
-
-
nicht
relevant
Begründung
11
12
13
14
15
16
17
Luftschadstoffe Emissionen
(BauGB §1 (6)
Nr. 7 Bst.a)
Luftschadstoffe Immissionen
(BauGB §1 (6)
Nr. 7 Bst.a)
Erneuerbare
Energieeffiziens
(BauGB §1 (6)
Nr. 7 Bst. g)
Erhaltung der
bestmöglichen Luftqualität in
Gebieten
in denen die
durch
Rechtsverordnung
zur Erfüllung von
binddenden Beschlüssen der Europäischen Gemeinschaften festgel. Immissionsgrenzwerte nicht
überschritten
werden
Vermeidung von
Emissionen, sachgerechter
Umgang
mit Abfällen und
Abwässern
(BauGB §1 (6)
Nr. 7 Bst.e)
Darstellung von
sonstige Fachplänen
(BauGB §1 (6)
Nr. 7 Bst. g)
Lärm
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-
-
-
-
-
-
-
BimSchG
22. BimSchV, Zielwerte des LAI,
TA-Luft
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
Generalentwässerungsplan
-
BimSchG
22. BimSchV,
nicht
relevant
nein
nein
nein
nicht
relevant
nein
nein
nein
-
nicht
relevant
nein
nein
nein
-
-
nicht
relevant
nein
nein
nein
-
-
-
nicht
relevant
nein
nein
nein
-
-
-
-
nicht
relevant
nein
nein
nein
-
-
-
-
-
nicht
relevant
nein
nein
nein
-
-
-
-
-
nicht
relevant
nein
nein
nein
-
-
-
-
-
nein
nein
nein
-
-
-
-
-
nein
nein
nein
-
-
-
-
-
nicht
relevant
nicht
relevant
nicht
relevant
nein
nein
nein
-
-
-
-
-
nein
nein
nein
Erhaltung u. Verbesserung der
Luftgüte
X
TA-Siedlungsabfall
KrW-/-AbfG,
LWG NRW, WHG
WasserschutzzonenVO
X
a) Emissionen
-
b) Immissionen
-
18
Licht
-
19
Gerüche
-
20
Altlasten
-
21
Erschütterungen
-
-
DIN 4109, DIN
18005
BimSchG,
16. BimSchV,
TA-Lärm
Freizeitlärmerlass
18. BimSchV,
BauGB
DIN 5034
BimSchG
Geruchsimmissions
richtlinie (GIRL)
BBodSchG
BBodSchV
LAWA-Richtlinie
LAGA-Anforderung
TA-Siedlungsabfall
KRW-/AbfallG
26. BimSchV
Abstandserlass
DIN 4150
DIN VDE 0226 Teil
6
nicht
relevant
Begründung
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22 Gefahrenschutz
-
23 Kultur- u. sonstige
Sachgüter
(BauGB §1 (6)
X
Nr. 7 Bst.d)
24 Wirkungsgefüge u.
Wechselwirkungen
(BauGB §1 (6)
Nr. 7 Bst.i)
-
Gesunde Wohn- u.
Arbeitsverhältnisse
und die Sicherheit
der Wohn- u.
Arbeits
bevölkerung
(BauGB § 1 (5) Nr.
1)
und je nach
Belang:
BimSchG
Ländererlass
BauGB
Es werden
BNatSchG
Reste eines
DenkmalschutzGräberfeldes
aus röm.
gesetz
Zeit
vermutet
-
-
-
-
ggfls. Zerkeine
störung v.
weiteren
Bodenfund- Erkenntnisse
den mögl.
über
durch Bau- Denkmaltätigkeit
funde im
Gebiet
-
-
-
-
-
nicht
relevant
Sondierung
im Rahmen
von Bau-
nein
nein
nein
nein
nein
nein
nein
nein
nein
massnahmen
erforderlich
-
-
nicht
relevant
8.
Geplante Massnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen der Durchführung des
Bebauungsplanes auf die Umwelt (Monitoring)
Im weiteren Planverfahren sind Massnahmen zur Überwachung festzulegen.
9.
Zusammenfassung
Die im Rahmen der Umweltprüfung gewonnenen Erkenntnisse zeigen, dass eine Vielzahl an Schutzgütern
von der vorliegenden Planung betroffen ist. Hierbei ist die Erheblichkeit auf die überwiegende Zahl dieser
Schutzgüter gering.
Die Erkenntnisse aus der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 BauGB und der Behörden gem. § 4 BauGB
im Rahmen des Planverfahrens sind in den Umweltbericht aufgenommen und fortgeschrieben worden.
Planungsbüro Krings, Simmerath, den 01.08.2006