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Beschlussvorlage (Widmung von Straßen )

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
16 kB
Datum
22.08.2006
Erstellt
06.08.08, 01:15
Aktualisiert
06.08.08, 01:15
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STADT KERPEN DIE BÜRGERMEISTERIN Amt/Abteilung: Straßenrecht Az.: 15.2-ke 15.2 / Beitragswesen u. TOP Drs.-Nr.: 29.06 Datum : Beratungsfolge Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr X Termin 22.08.2006 31.07.2006 Bemerkungen Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Widmung von Straßen X Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage) Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : HhSt.: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : HhSt.: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Beschlussentwurf: Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr beschließt, die umseitig aufgeführten Straßen im Stadtgebiet Kerpen gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes Nordrhein-Westfalen förmlich zu widmen. Beschlussausfertigung soll erhalten: Sachbearb eiter/in Abteilungsleiter/in Amtsleiter/in Zuständiger Dezernent Mitzeichnung Amt 20 Erster Beigeordne ter und Kämmerer Bürgermeisterin Büro des Rates MAßNAHME: ______________________________________________ ÜBERSICHT AUSGABEN / EINNAHMEN lfd. Jahr 1. Folgejahr 2. Folgejahr 3. Folgejahr 4. Folgejahr Einmalkosten Ausgaben Anschaffungskosten (z.B. Baukosten) Einrichtungskosten Personalkosten Honorare Architekten/Ingenieure o.ä. gesamt: Einnahmen Zuschüsse Beiträge gesamt: Aufwand netto: Folgekosten: Ausgaben Sachkosten (z.B. Unterhaltung) Schuldendienste/Zinsen Abschreibung Personalkosten gesamt Einnahmen Zuschüsse Gebühren gesamt Beschlussvorlage 29.06 Seite 2 Begründung: Die nachfolgend aufgeführten Straßen und Wege im Stadtgebiet Kerpen sind ausgebaut und können dem öffentlichen Verkehr gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes NordrheinWestfalen (StrWG NW) als Gemeindestraßen gewidmet werden. Bedenken gegen eine Widmung bestehen seitens der Verwaltung nicht. Es handelt sich um folgende zu widmenden Straßen bzw. Straßenteilstücke: I. Haupterschließungsstraßen: 1. Buir: a) Golzheimer Straße von Broichstraße/Gehlenstraße bis Am Buirer Fließ 2. Horrem: a) Zur alten Kartbahn von Hauptstraße bis Paulshau 3. Türnich: a) Sportfeldweg von Rosentalstraße bis Am Hauserbach Die vorstehend aufgeführten Straßen werden als Haupterschließungsstraßen gemäß § 3 Abs. 4 Nr. 1 des Straßen- und Wegegesetzes gewidmet. II. Anliegerstraßen: 1. Blatzheim: a) Am Klosterberg 2. Brüggen: a) Am Burggraben b) Am Burgtor von Fußweg bis Brüggener Straße und Stichweg c) Mertenweg von Raphaelstraße bis Am Schmiedekreuz d) Schildgenstraße von Brüggener Straße bis Raphaelstraße und e) Schildgenstraße von Römerweg bis Zieselsmaarstraße 3. Buir: a) Am Obersten Bruch b) Golzheimer Straße von Am Buirer Fließ bis Ausbauende 4. Horrem: a) Zur alten Kartbahn 5. Kerpen: a) Brabanter Straße b) Burgunder Straße c) Humperdinckstraße d) Klostergarten e) Meisenweg f) Mödrather Straße g) Neustraße von Bussardweg bis Meisenweg h) St.-Vither-Straße i) Vinzenzstraße 6. Mödrath: Beschlussvorlage 29.06 Seite 3 a) Geschwister-Scholl-Straße 7. Türnich: a) An den Wiesen b) Am Hauserbach von Am Hauserbach bis Im Erftgrund c) Hangweg von Gücherweg bis Kreuzbachweg und Kreuzbachweg bis Katterforststraße d) Im Erftgrund e) Rosentalstraße von An den Wiesen bis Fuß-/Radweg und Fuß-/Radweg bis Wendehammer Die vorstehend aufgeführten Straßen werden als Anliegerstraßen gemäß § 3 Abs. 4 Nr. 2 des Straßen- und Wegegesetzes gewidmet. III. Fuß- und Radwege: 1. Türnich: a) Rosentalstraße Die vorstehend aufgeführten Straßen werden als Fuß- und Radwege gemäß § 3 Abs. 4 Nr. 2 des Straßen- und Wegegesetzes gewidmet. IV. Fußwege: 1. Brüggen: a) Burgackerstraße – Stichweg 2. Horrem: a) Zur alten Kartbahn 3. Kerpen: a) Mödrather Straße b) St.-Vither-Straße Die vorstehend aufgeführten Straßen werden als Fußwege gemäß § 3 Abs. 4 Nr. 2 des Straßenund Wegegesetzes gewidmet. Für alle vorgenannten Straßen und Wege ergeben sich die zu widmenden Flächen aus den in der Anlage beigefügten Lageplänen. Beschlussvorlage 29.06 Seite 4