Daten
Kommune
Kerpen
Größe
16 kB
Datum
22.08.2006
Erstellt
06.08.08, 01:15
Aktualisiert
06.08.08, 01:15
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT KERPEN
DIE BÜRGERMEISTERIN
Amt/Abteilung:
Straßenrecht
Az.: 15.2-ke
15.2
/
Beitragswesen
u.
TOP
Drs.-Nr.: 29.06
Datum :
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr
X
Termin
22.08.2006
31.07.2006
Bemerkungen
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Widmung von Straßen
X
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage)
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
HhSt.:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
HhSt.:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr beschließt, die umseitig aufgeführten Straßen im
Stadtgebiet Kerpen gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes Nordrhein-Westfalen förmlich zu
widmen.
Beschlussausfertigung soll erhalten:
Sachbearb
eiter/in
Abteilungsleiter/in
Amtsleiter/in
Zuständiger
Dezernent
Mitzeichnung
Amt 20
Erster
Beigeordne
ter und
Kämmerer
Bürgermeisterin Büro des
Rates
MAßNAHME:
______________________________________________
ÜBERSICHT AUSGABEN / EINNAHMEN
lfd. Jahr
1. Folgejahr
2. Folgejahr
3. Folgejahr
4. Folgejahr
Einmalkosten
Ausgaben
Anschaffungskosten (z.B. Baukosten)
Einrichtungskosten
Personalkosten
Honorare Architekten/Ingenieure o.ä.
gesamt:
Einnahmen
Zuschüsse
Beiträge
gesamt:
Aufwand netto:
Folgekosten:
Ausgaben
Sachkosten (z.B. Unterhaltung)
Schuldendienste/Zinsen
Abschreibung
Personalkosten
gesamt
Einnahmen
Zuschüsse
Gebühren
gesamt
Beschlussvorlage 29.06
Seite 2
Begründung:
Die nachfolgend aufgeführten Straßen und Wege im Stadtgebiet Kerpen sind ausgebaut und
können dem öffentlichen Verkehr gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes NordrheinWestfalen (StrWG NW) als Gemeindestraßen gewidmet werden. Bedenken gegen eine Widmung
bestehen seitens der Verwaltung nicht. Es handelt sich um folgende zu widmenden Straßen bzw.
Straßenteilstücke:
I. Haupterschließungsstraßen:
1. Buir:
a) Golzheimer Straße von Broichstraße/Gehlenstraße bis Am Buirer Fließ
2. Horrem:
a) Zur alten Kartbahn von Hauptstraße bis Paulshau
3. Türnich:
a) Sportfeldweg von Rosentalstraße bis Am Hauserbach
Die vorstehend aufgeführten Straßen werden als Haupterschließungsstraßen gemäß § 3 Abs. 4
Nr. 1 des Straßen- und Wegegesetzes gewidmet.
II. Anliegerstraßen:
1. Blatzheim:
a) Am Klosterberg
2. Brüggen:
a) Am Burggraben
b) Am Burgtor von Fußweg bis Brüggener Straße und Stichweg
c) Mertenweg von Raphaelstraße bis Am Schmiedekreuz
d) Schildgenstraße von Brüggener Straße bis Raphaelstraße und
e) Schildgenstraße von Römerweg bis Zieselsmaarstraße
3. Buir:
a) Am Obersten Bruch
b) Golzheimer Straße von Am Buirer Fließ bis Ausbauende
4. Horrem:
a) Zur alten Kartbahn
5. Kerpen:
a) Brabanter Straße
b) Burgunder Straße
c) Humperdinckstraße
d) Klostergarten
e) Meisenweg
f) Mödrather Straße
g) Neustraße von Bussardweg bis Meisenweg
h) St.-Vither-Straße
i) Vinzenzstraße
6. Mödrath:
Beschlussvorlage 29.06
Seite 3
a) Geschwister-Scholl-Straße
7. Türnich:
a) An den Wiesen
b) Am Hauserbach von Am Hauserbach bis Im Erftgrund
c) Hangweg von Gücherweg bis Kreuzbachweg und Kreuzbachweg bis Katterforststraße
d) Im Erftgrund
e) Rosentalstraße von An den Wiesen bis Fuß-/Radweg und Fuß-/Radweg bis Wendehammer
Die vorstehend aufgeführten Straßen werden als Anliegerstraßen gemäß § 3 Abs. 4 Nr. 2 des
Straßen- und Wegegesetzes gewidmet.
III. Fuß- und Radwege:
1. Türnich:
a) Rosentalstraße
Die vorstehend aufgeführten Straßen werden als Fuß- und Radwege gemäß § 3 Abs. 4 Nr. 2 des
Straßen- und Wegegesetzes gewidmet.
IV. Fußwege:
1. Brüggen:
a) Burgackerstraße – Stichweg
2. Horrem:
a) Zur alten Kartbahn
3. Kerpen:
a) Mödrather Straße
b) St.-Vither-Straße
Die vorstehend aufgeführten Straßen werden als Fußwege gemäß § 3 Abs. 4 Nr. 2 des Straßenund Wegegesetzes gewidmet.
Für alle vorgenannten Straßen und Wege ergeben sich die zu widmenden Flächen aus den in der
Anlage beigefügten Lageplänen.
Beschlussvorlage 29.06
Seite 4