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Beschlussvorlage (Bebauungsplan SI Nr. 252 ¿Lammertsheck¿, Stadtteil Sindorf hier : Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Absatz 1 BauGB)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
319 kB
Datum
05.09.2006
Erstellt
06.08.08, 01:15
Aktualisiert
06.08.08, 01:15

Inhalt der Datei

STADT KERPEN DIE BÜRGERMEISTERIN Amt/Abteilung: 16.1 / Stadtplanung Az.: 16.1/Di TOP Drs.-Nr.: 19.06 Datum : Beratungsfolge Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr Stadtrat X Termin 22.08.2006 26.07.2006 Bemerkungen 05.09.2006 Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Bebauungsplan SI Nr. 252 „Lammertsheck“, Stadtteil Sindorf hier : Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Absatz 1 BauGB X Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage) Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : HhSt.: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : HhSt.: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Beschlussausfertigung soll erhalten: Sachbearb eiter/in Abteilungsleiter/in Amtsleiter/in Zuständiger Dezernent Mitzeichnung Amt 20 Erster Beigeordne ter und Kämmerer Bürgermeisterin Büro des Rates Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr der Stadt Kerpen empfiehlt / der Rat der Stadt Kerpen beschließt: • Den Bebauungsplan SI Nr. 252 „Lammertsheck“, Stadtteil Sindorf gem. § 2 (1) BauGB aufzustellen. Das Plangebiet des Bebauungsplans SI Nr. 252 liegt am westlichen Ortsrand des Kerpener Stadtteiles Sindorf nördlich der Michael-Ende-Straße. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans SI Nr. 252 ist wie folgt begrenzt: • • • • im Süden durch die Michael-Ende-Straße, im Osten durch die Hausgärten des Baugebietes Keuschenend, im Norden durch die Verlängerung des vorhandenen Straßenanschlusses an die K 39n, zuzüglich einer Straßenverbindung Richtung Heppendorfer Straße (L 277), im Westen durch die K 39 n. Die Abgrenzung ist dem Übersichtsplan (Anlage 1) zu entnehmen. MAßNAHME: ______________________________________________ ÜBERSICHT AUSGABEN / EINNAHMEN lfd. Jahr Einmalkosten Ausgaben Anschaffungskosten (z.B. Baukosten) Einrichtungskosten Personalkosten Honorare Architekten/Ingenieure o.ä. gesamt: Einnahmen Zuschüsse Beiträge gesamt: Aufwand netto: Folgekosten: Ausgaben Sachkosten (z.B. Unterhaltung) Schuldendienste/Zinsen Abschreibung Personalkosten gesamt Einnahmen Zuschüsse Gebühren gesamt 1. Folgejahr 2. Folgejahr 3. Folgejahr 4. Folgejahr Begründung: Ziele des Bebauungsplanes Ziel der Planung ist die bauliche Weiterführung der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme "Vogelrutherfeld" nach Norden mit Einfamilienhäusern, Doppel- und Reihenhäusern. Der städtebauliche Entwurf umfasst ca. 157 Wohneinheiten. Verfahrensstand • Aufstellungsbeschluss: Planungsausschuss 22. August 2006 Rat 5. September 2006 Anlagen 1. 2. 3. Übersichtsplan Vorentwurf Erläuterung zur Planaufstellung Anlage 1 – Übersichtsplan (ohne Maßstab) Anlage 2 – Vorentwurf (ohne Maßstab) Plangebietsgröße: etwa 10,5 ha brutto Anlage 2 – Vorentwurf (ohne Maßstab) BP 251C (rechtskräftig) Anlage 3 – Erläuterung zur Planaufstellung 1. Planungsanlass 2. Vorgaben zur Planaufstellung 2.1 Lage und Größe des Plangebietes 2.2 Bestehende Situation 2.2.1 2.2.2 2.2.3 2.3 Siedlungs- und Nutzungsstruktur Landschaftsstruktur Verkehrsstruktur Vorhandenes Planungsrecht 3. Ziel und Zweck der Planung 4. Erläuterung der Planinhalte 4.1 4.2 4.3 4.4 4.5 4.6 Planungskonzept Innere Erschließung Grünraumkonzept Stellplätze und Garagen, Besucherstellplätze Ver- und Entsorgung Ökologie und Umweltbelange 5. Kinder- und Jugendfreundlichkeit 6. Bodenordnung 7. Kosten und Finanzierung 8. Städtebauliche Strukturdaten 1. Planungsanlass Am 24.10.1995 hat der Rat der Stadt Kerpen den Bereich "Vogelrutherfeld" durch Satzung als städtebauliche Entwicklungsmaßnahme förmlich festgelegt. Auf Basis eines im Jahre 1997 durchgeführten städtebaulichen Wettbewerbs wurden als erste Bauabschnitte die neue "Sportanlage Vogelrutherfeld"' im Süden (Bebauungsplan SI 251 A) und in zwei weiteren Bauabschnitten das nördlich und östlich angrenzende geplante Wohngebiet (Bebauungsplan SI 251 B 'Zum Breitmaar' und SI 251 C "Vogelrutherfeld") realisiert. Der letzte Bauabschnitt ist heute weitestgehend vermarktet, die Straßen werden in Kürze im Endausbau fertig gestellt. Der Bebauungsplan 252 ist ein weiterer Baustein zur Schaffung des notwendigen Planungsrechts für die konsequente und zeitnahe Fortführung der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme zur Bereitstellung weiterer Wohnbauflächen für den Einfamilienhausbau im Stadtteil Sindorf. Die DSK, Deutsche Stadt- und Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH, Düsseldorf, ist mit der gesamten treuhänderischen Durchführung der Entwicklungsmaßnahme beauftragt. 2. Vorgaben zur Planaufstellung 2.1 Lage und Größe des Plangebietes Das Bebauungsplangebiet ist circa 10,5 ha groß und wird nördlich von landwirtschaftlich genutzten Flächen begrenzt, die im Zuge der weiteren Realisierung der Entwicklungsmaßnahme ebenfalls überplant werden sollen. Im Osten grenzt der Bebauungsplan direkt an den baulichen Bestand des Baugebietes „Keuschenend“. Westlich grenzt der Bebauungsplan an die Ortsumgehung K 39 n mit seinen Lärmschutzeinrichtungen, südlich an den Bebauungsplan SI 251 C "Vogelrutherfeld". Die genaue Begrenzung dieses Bebauungsplanes ist dem Lageplan zu entnehmen, welcher Bestandteil dieses Beschlusses ist (Anlage 1). 2.2 Bestehende Situation 2.2.1 Siedlungs- und Nutzungsstruktur Östlich des neuen Wohngebietes liegen durch Einfamilienhausbebauung geprägte Wohngebiete und in deren Anschluss weiter nach Osten der Ortskern von Sindorf. Im Norden und Westen schließt sich der Landschaftsraum mit landwirtschaftlichen Nutzflächen an, wobei die sich nach Norden erstreckenden Flächen nach und nach ebenfalls durch die Entwicklungsmaßnahme in Anspruch genommen werden. Im Rahmen der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme wurden in den letzten Jahren vorwiegend Einfamilienhausstrukturen in allen Formen (Einzelhäuser, Doppel- und Reihenhäuser) und darüber hinaus eine größere Zahl von Geschoßwohnungen realisiert, die als baulicher Rand nach Süden und Westen wirken. Ferner entstand südlich des Straßenzugs 'Am Breitmaar' eine Kindertagesstätte mit vier Gruppen, die der Versorgung des Plangebiets mit Kindergartenplätzen dient. Einkaufsmöglichkeiten befinden sich in Alt-Sindorf, entlang der Kerpener Straße (K 19), ferner entsteht im Rahmen eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans im Bereich Heppendorfer Straße / K19 zwei Lebensmittelmärkte zur Nahversorgung auch dieses Bereichs. 2.2.2 Grünraum- und Landschaftsstruktur Von großer Bedeutung für das Plangebiet ist insbesondere der südlich anschließende Grünzug, der die Verbindung zur Kindertagesstätte, zur Grünachse 'Zum Breitmaar', zu den Sporteinrichtungen, dem Jugendzentrum und den Spielbereichen herstellt. Dieser Grünzug soll als wichtige Fuß- und Radwegeachse nach Norden verlängert werden. Ferner endet heute im Plangebiet der Grünzug aus dem Baugebiet Keuschenend, der in Ost-Westrichtung eine wichtige Wegeachse darstellt. Dieses Achse soll in diesem Bereich verlängert und mit dem Grünzug in Nord-Süd-Richtung eine Verknüpfung finden. Der Landschaftsraum am westlichen Ortsrand von Kerpen-Sindorf ist durch große Ackerparzellen geprägt. Es handelt sich um ein weit einsehbares, flaches Gelände. Gliedernde Gehölzstrukturen sind kaum vorhanden. Lediglich im Norden entlang der L 122 in Richtung Heppendorf sowie entlang der Straße "Zum Breitmaar" finden sich straßenbegleitende Baumreihen. Den westlich angrenzenden Landschaftsraum um „Haus Breitmaar“ erreicht man über die neu erstellte Fußgängerbrücke über die K 39 n hinweg, direkt vom Grünzug aus. 2.2.3 Verkehrsstruktur Im Süden verläuft die Michael-Ende-Straße, die über einen Kreisverkehr an die Ortsumgehung K 39 n angebunden ist. Im Eckbereich dieser Straße mit der Straße „Zum Vogelrutherfeld“ erfolgt die südliche Anbindung des neuen Wohngebiets. Im Norden ist ein weiterer Kreuzungspunkt mit der K 39n bereits fertig gestellt. Über die K 39n bestehen direkte Verbindungen an das weitere örtliche und überörtliche Verkehrsnetz. Darüber hinaus ist eine Verlängerung der Straße „Zum Vogelrutherfeld“ geplant, um den Netzschluß zur L122 herzustellen. Über diesen Anschluss ist es möglich eine durchgehende Nord-Süd Verbindung, im Vorfeld eines weiteren Bauabschnittes anzubieten. (z.B. ÖPNV Anbindung) 2.3 Vorhandenes Planungsrecht Die Aufstellung dieses Bebauungsplanes erfolgt entsprechend der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme Kerpen-Sindorf. Der Bebauungsplan ist damit gemäß § 8 Abs. 2 aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. Der Bebauungsplan SI 252 überlappt in kleinen Anschlussbereichen im Süden den rechtskräftigen Bebauungsplan SI 251 C, um erforderliche Straßenanbindungen festzusetzen. Nach Satzungsbeschluss werden in diesen Anpassungsbereichen die Festsetzungen durch den neuen Rechtsstand ersetzt. 3. Ziel und Zweck der Planung Ziel der Planung ist die Entwicklung einer städtebaulichen Konzeption für ein weiteres Wohngebiet unter dem besonderen Aspekt des familiengerechten Wohnens. Die städtebauliche Grundordnung ist variabel angelegt und ermöglicht durch eine große Flexibilität unterschiedliche Wohnangebote in Doppel- und Einzelhäusern, kann jedoch je nach Anfrage auch um Reihenhaustypen einfach ergänzt werden. Der städtebauliche Entwurf, wie er im städtebaulichen Gestaltungsplan dargelegt ist, umfasst ca. 162 Wohneinheiten. Diese Zahl ist ein Orientierungswert, je nach Aufteilung in Einzel- oder Doppelhäuser kann die Gesamtzahl nach unten und oben abweichen. 4. Erläuterung der Planinhalte 4.1 Planungskonzept Die gesamte Entwicklungsmaßnahme ist über eine Abschnittsbildung stufig aufgebaut. Diese Unterteilung findet sich in der Gliederung in mehrere städtebauliche Quartiere wieder, welche jeweils als getrennte Bebauungspläne entwickelt werden. Dabei wird die vorhandene Struktur der angrenzenden Quartiere von Sindorf aufgegriffen und maßstäblich ergänzt. Wie schon im Wohngebiet “Zum Breitmaar” und "Zum Vogelrutherfeld" wird auch dieses Quartier durch ein orthogonales Ordnungsmuster geprägt und so öffentliche und private Räume klar formuliert. Die Entwicklungsmaßnahme wird somit mit ähnlichen Entwurfsmotiven nach Norden fortgeführt und ein ganzheitliches Erscheinungsbild erzielt. Der Bebauungsplan dient der planungsrechtlichen Sicherung eines Wohngebietes (WA / WR) mit der dazugehörigen Verkehrserschließung und der Grünflächenausstattung. Die Baufelder wurden so angelegt, dass eine flexible Füllung mit marktüblich großen Grundstücken möglich ist. Nach Westen, zur K 39 n hin, wird ein geradliniger Ortsrand durch eine entsprechende Gebäudestellung ausgebildet. 4.2 Innere Erschließung Das Plangebiet verfügt über zwei bereits vorhandene Anschlüsse an das örtliche Verkehrsnetz, einmal über den Kreisverkehranschluss und die Michael-Ende-Straße im Süden und einmal über einen weiteren Kreuzungspunkt mit der K 39n im Norden. Beide Anschlüsse werden über die neue Wohnerschließung miteinander verbunden, die im Separationsprinzip als Haupterschließung (30 km/h) ausgebaut wird. Einseitig ist ein durch Bäume gegliederter Parkstreifen angeordnet, beidseitig sind Gehwege vorgesehen. In den Bereichen, an denen die Haupterschließung die Grünzüge quert, sind Fahrbahnteiler als verkehrsberuhigendes Element und zur Erleichterung der Querung für Fußgänger und Radfahrer vorgesehen. Die untergeordnete Erschließung erfolgt über Mischverkehrsflächen, die verkehrsberuhigt (Schrittgeschwindigkeit) ausgebaut werden. Die Parkstandreihe ist fast durchgehend einseitig angeordnet und durch Bäume gegliedert. An den Köpfen dieser Stichstraßen sind kleine Wendeplätze für PKW angeordnet. Wohngruppen mit wenigen Einheiten im Westen des neuen Wohngebiets sind über Stichwege angebunden. Zur Anbindung der Quartiere an das Netz des öffentlichen Personennahverkehrs ist eine Buslinie geplant, die das Gebiet der gesamten Erschließungsachse über die gebietsinterne Hauptachse anbindet. Die Haupterschließung wird nach Norden bis zur Heppendorfer Straße ausgebaut, damit eine günstige Busroute mit diesem Bauabschnitt eingerichtet werden kann. 4.3 Grünraumkonzept Der zentrale Grünzug im südlichen Anschluss wird nach Norden fortgeführt, quert die bauliche Struktur und verbindet auf kurzem Wege die neuen Nachbarschaften. Dabei erhält der Grünzug Anschluss an den Grünbereich „Keuschenend“ zwischen den Straßenzügen "Am Kolvermaar" und Gellrather Weg. einer in Ost-Westrichtung wichtigen Wegeachse. Neben weiteren Anschlüssen für Fußgänger in den Baubestand wird damit eine weitgehende Vernetzung des Areals erreicht. In den Grünzug werden Kinderspielpunkte und Spielplätze an geeigneten Stellen integriert, ebenfalls eine Ballspielwiese sowie Bankplätze für den Aufenthalt im Freien. Die Versickerungsmulde im zentralen Grünzug, die das Oberflächenwasser der Dächer aufnimmt, ist gestalterisch integriert und auch durch die erforderliche Geländemodellierung eine optische Bereicherung. Sie führt vom südlich angrenzenden Planbereich über die späteren Baustufen weiter in den nördlichen Bereich. 4.4 Private Stellplätze und Garagen, Besucherparkplätze Auf Grund der lockeren, wenig dichten Baustruktur ist die Unterbringung von PKWStellplätzen auf den Grundstücken in Form von Garagen, Stellplätzen oder Carports leicht und städtebaulich verträglich möglich. Der Bebauungsplan wird Einzelheiten dazu festsetzen. Öffentliche Besucherparkplätze sind in Form von Längs- oder Querparktaschen im Straßenraum vorgesehen. Insgesamt zeigt der städtebauliche Gestaltungsplan eine hohe Anzahl öffentlicher Stellplätze, so dass ein Stellplatzschlüssel von etwa 0,87 öffentliche Parkplätze / Wohneinheiten erreicht wird. Der Bebauungsplan wird den beabsichtigten Straßenausbau informell ohne Festsetzungscharakter übernehmen. 4.5 Ver- und Entsorgung Die Versorgung des Gebietes mit Strom, Kommunikationsanbindungen wird neu hergestellt. Gas und Wasser sowie Gemäß § 51a Landeswassergesetz (LWG NW) ist es seit dem 01.01.1996 gesetzlich vorgeschrieben Niederschlagswasser in Neubaugebieten vor Ort zu versickern und dem Grundwasser wieder zuzuführen. Aus diesen ökologischen Gründen und dem Zwecke der Entlastung des Kanalnetzes sind Anlagen zur Regenwasserversickerung wie in den vorausgegangenen Bauabschnitten vorgesehen. Aufgrund der verhältnismäßig geringen Sickerfähigkeit des Bodens soll das auf den Baugrundstücken anfallende Regenwasser dezentral ab Entstehungsort in eine im Baugebiet zentral geführte Mulde versickert werden. Dazu wird das Niederschlagswasser der Dachflächen über ein offenes Rinnensystem (Transportmulden) im freien Gefälle den Versickerungsmulden zugeführt, die im zentralen Grünzug sowie im östlichen Grünbereich zum Siedlungsbestand angeordnet werden. Diese Anlagen zur Regenwasserversickerung tragen zur positiven Auswirkung auf den Naturhaushalt bei (Dämpfung des Abflusses und Anreicherung des Grundwassers) und damit ein wesentlicher Beitrag zur Kompensierung der Auswirkungen durch Versiegelung geleistet. Durch die Einleitung in den Boden ist im Gegensatz zur schnellen Ableitung ein Erhalt der natürlichen Bodenfunktion möglich. Darüber hinaus sind die Versickerungsanlagen wichtiges Gestaltungselement im öffentlichen Grünraum. Der Bebauungsplan wird zum Entwässerungssystem entsprechende Festsetzungen treffen. Die Entsorgung des anfallenden Schmutzwassers einschließlich des anfallenden Oberflächenwassers der Straßen wird über ein Mischsystem gewährleistet. Das Abwasser wird der vorhandenen Kläranlage in Bergheim Kenten zugeleitet. 4.6 Ökologie und Umweltbelange Im Zuge des Verfahrens zur Aufstellung dieses Bauleitplans wird entsprechend der gesetzlichen Vorschrift eine Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 des Baugesetzbuches (BauGB) durchgeführt, in der die voraussichtlichen Umwelteinwirkungen ermittelt werden und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden. Der Umweltbericht bildet einen gesonderten Teil der Begründung dieses Bauleitplans und wird in der Planfassung zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung vorliegen. Über eine Belastung des Bodens mit umweltgefährdenden Stoffen im Plangebiet liegen weder konkrete Erkenntnisse noch Verdachtsmomente vor. Der Bebauungsplan wird im Anschlussbereich an die K 39n Vorkehrungen zum Immissionsschutz (Lärmschutzmassnahmen) festsetzen. Einzelheiten ergeben sich aus einer noch zu beauftragenden schalltechnischen Untersuchung. 5. Kinder- und Jugendfreundlichkeit Gemäß Beschluss des Rates der Stadt Kerpen vom 25.02.2003 ist bei der Aufstellung von Bebauungsplänen eine Spielplatzfläche von 11 m² pro Wohneinheit nachzuweisen. Die Zielgröße bei geschätzten 160 Wohneinheiten beträgt 1.760 m². Diese Fläche wird im zentralen Grünzug, der das Wohngebiet in Nord-Süd-Richtung quert, ausgewiesen. Von den hier anzuordnenden Spielpunkten und Spielplätzen sind in alle Teile des Wohngebiets fußläufige Anbindungen vorgesehen, die eine leichtere und sichere Erreichbarkeit auch für kleinere Kinder sicherstellen. 6. Bodenordnung Zur Umsetzung des Bebauungsplans ist eine Bodenordnung erforderlich. Diese wird im Rahmen des Entwicklungsrechts der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme "KerpenSindorf – Vogelrutherfeld" durchgeführt. 7. Kosten und Finanzierung Die Kosten für diese Maßnahme werden aus dem Treuhandkonto der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme abgedeckt. Aussagen über die Höhe der anfallenden Kosten sind aufgrund zu erstellender Ausführungsplanungen sowie zugehöriger Kostenermittlungen erst zu einem späteren Zeitpunkt möglich. 8. Städtebauliche Strukturdaten PLANGEBIETSGRÖSSE 10,6 ha = 100 % davon öffentliche Verkehrsflächen 1,94 ha = 21,0 % davon öffentliche Grünflächen 1,65 m² = 6,5 % NETTOBAULAND GESAMT 7,01 ha = 27,5% Anzahl der Hauseinheiten geschätzt Anzahl der öffentlichen Stellplätze 157 Hauseinheiten 136 Parkplätze Die Wohndichte liegt bei etwa 15 Wohneinheiten je ha Bruttobauland. Die durchschnittliche Grundstücksgröße liegt netto bei etwa 430 m² je Grundstück. Stellplatzschlüssel : 0,87 öffentliche Parkplätze / Wohneinheiten Kerpen, im Juli 2006 Dieter Held stv. Amtsleiter