Daten
Kommune
Kerpen
Größe
319 kB
Datum
05.09.2006
Erstellt
06.08.08, 01:15
Aktualisiert
06.08.08, 01:15
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT KERPEN
DIE BÜRGERMEISTERIN
Amt/Abteilung: 16.1 / Stadtplanung
Az.: 16.1/Di
TOP
Drs.-Nr.: 19.06
Datum :
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr
Stadtrat
X
Termin
22.08.2006
26.07.2006
Bemerkungen
05.09.2006
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Bebauungsplan SI Nr. 252 „Lammertsheck“, Stadtteil Sindorf
hier : Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Absatz 1 BauGB
X
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage)
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
HhSt.:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
HhSt.:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Beschlussausfertigung soll erhalten:
Sachbearb
eiter/in
Abteilungsleiter/in
Amtsleiter/in
Zuständiger
Dezernent
Mitzeichnung
Amt 20
Erster
Beigeordne
ter und
Kämmerer
Bürgermeisterin
Büro des
Rates
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr der Stadt Kerpen empfiehlt / der Rat der Stadt
Kerpen beschließt:
•
Den Bebauungsplan SI Nr. 252 „Lammertsheck“, Stadtteil Sindorf gem. § 2 (1) BauGB
aufzustellen.
Das Plangebiet des Bebauungsplans SI Nr. 252 liegt am westlichen Ortsrand des Kerpener
Stadtteiles Sindorf nördlich der Michael-Ende-Straße.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans SI Nr. 252 ist wie folgt begrenzt:
•
•
•
•
im Süden durch die Michael-Ende-Straße,
im Osten durch die Hausgärten des Baugebietes Keuschenend,
im Norden durch die Verlängerung des vorhandenen Straßenanschlusses an die K
39n, zuzüglich einer Straßenverbindung Richtung Heppendorfer Straße (L 277),
im Westen durch die K 39 n.
Die Abgrenzung ist dem Übersichtsplan (Anlage 1) zu entnehmen.
MAßNAHME:
______________________________________________
ÜBERSICHT AUSGABEN / EINNAHMEN
lfd. Jahr
Einmalkosten
Ausgaben
Anschaffungskosten (z.B. Baukosten)
Einrichtungskosten
Personalkosten
Honorare Architekten/Ingenieure o.ä.
gesamt:
Einnahmen
Zuschüsse
Beiträge
gesamt:
Aufwand netto:
Folgekosten:
Ausgaben
Sachkosten (z.B. Unterhaltung)
Schuldendienste/Zinsen
Abschreibung
Personalkosten
gesamt
Einnahmen
Zuschüsse
Gebühren
gesamt
1. Folgejahr
2. Folgejahr
3. Folgejahr
4. Folgejahr
Begründung:
Ziele des Bebauungsplanes
Ziel der Planung ist die bauliche Weiterführung der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme
"Vogelrutherfeld" nach Norden mit Einfamilienhäusern, Doppel- und Reihenhäusern. Der
städtebauliche Entwurf umfasst ca. 157 Wohneinheiten.
Verfahrensstand
•
Aufstellungsbeschluss:
Planungsausschuss 22. August 2006
Rat 5. September 2006
Anlagen
1.
2.
3.
Übersichtsplan
Vorentwurf
Erläuterung zur Planaufstellung
Anlage 1 – Übersichtsplan (ohne Maßstab)
Anlage 2 – Vorentwurf (ohne Maßstab)
Plangebietsgröße:
etwa 10,5 ha brutto
Anlage 2 – Vorentwurf (ohne Maßstab)
BP 251C (rechtskräftig)
Anlage 3 – Erläuterung zur Planaufstellung
1.
Planungsanlass
2.
Vorgaben zur Planaufstellung
2.1
Lage und Größe des Plangebietes
2.2
Bestehende Situation
2.2.1
2.2.2
2.2.3
2.3
Siedlungs- und Nutzungsstruktur
Landschaftsstruktur
Verkehrsstruktur
Vorhandenes Planungsrecht
3. Ziel und Zweck der Planung
4. Erläuterung der Planinhalte
4.1
4.2
4.3
4.4
4.5
4.6
Planungskonzept
Innere Erschließung
Grünraumkonzept
Stellplätze und Garagen, Besucherstellplätze
Ver- und Entsorgung
Ökologie und Umweltbelange
5. Kinder- und Jugendfreundlichkeit
6. Bodenordnung
7. Kosten und Finanzierung
8. Städtebauliche Strukturdaten
1.
Planungsanlass
Am 24.10.1995 hat der Rat der Stadt Kerpen den Bereich "Vogelrutherfeld" durch
Satzung als städtebauliche Entwicklungsmaßnahme förmlich festgelegt. Auf Basis eines
im Jahre 1997 durchgeführten städtebaulichen Wettbewerbs wurden als erste
Bauabschnitte die neue "Sportanlage Vogelrutherfeld"' im Süden (Bebauungsplan SI
251 A) und in zwei weiteren Bauabschnitten das nördlich und östlich angrenzende
geplante Wohngebiet (Bebauungsplan SI 251 B 'Zum Breitmaar' und SI 251 C
"Vogelrutherfeld") realisiert. Der letzte Bauabschnitt ist heute weitestgehend vermarktet,
die Straßen werden in Kürze im Endausbau fertig gestellt.
Der Bebauungsplan 252 ist ein weiterer Baustein zur Schaffung des notwendigen
Planungsrechts für die konsequente und zeitnahe Fortführung der städtebaulichen
Entwicklungsmaßnahme zur Bereitstellung weiterer Wohnbauflächen für den
Einfamilienhausbau im Stadtteil Sindorf. Die DSK, Deutsche Stadt- und
Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH, Düsseldorf, ist mit der gesamten
treuhänderischen Durchführung der Entwicklungsmaßnahme beauftragt.
2.
Vorgaben zur Planaufstellung
2.1 Lage und Größe des Plangebietes
Das Bebauungsplangebiet ist circa 10,5 ha groß und wird nördlich von landwirtschaftlich
genutzten Flächen begrenzt, die im Zuge der weiteren Realisierung der
Entwicklungsmaßnahme ebenfalls überplant werden sollen. Im Osten grenzt der
Bebauungsplan direkt an den baulichen Bestand des Baugebietes „Keuschenend“.
Westlich grenzt der Bebauungsplan an die Ortsumgehung K 39 n mit seinen
Lärmschutzeinrichtungen, südlich an den Bebauungsplan SI 251 C "Vogelrutherfeld".
Die genaue Begrenzung dieses Bebauungsplanes ist dem Lageplan zu entnehmen,
welcher Bestandteil dieses Beschlusses ist (Anlage 1).
2.2 Bestehende Situation
2.2.1
Siedlungs- und Nutzungsstruktur
Östlich des neuen Wohngebietes liegen durch Einfamilienhausbebauung geprägte
Wohngebiete und in deren Anschluss weiter nach Osten der Ortskern von Sindorf. Im
Norden und Westen schließt sich der Landschaftsraum mit landwirtschaftlichen
Nutzflächen an, wobei die sich nach Norden erstreckenden Flächen nach und nach
ebenfalls durch die Entwicklungsmaßnahme in Anspruch genommen werden.
Im Rahmen der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme wurden in den letzten Jahren
vorwiegend Einfamilienhausstrukturen in allen Formen (Einzelhäuser, Doppel- und
Reihenhäuser) und darüber hinaus eine größere Zahl von Geschoßwohnungen
realisiert, die als baulicher Rand nach Süden und Westen wirken. Ferner entstand
südlich des Straßenzugs 'Am Breitmaar' eine Kindertagesstätte mit vier Gruppen, die der
Versorgung des Plangebiets mit Kindergartenplätzen dient.
Einkaufsmöglichkeiten befinden sich in Alt-Sindorf, entlang der Kerpener Straße (K 19),
ferner entsteht im Rahmen eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans im Bereich
Heppendorfer Straße / K19 zwei Lebensmittelmärkte zur Nahversorgung auch dieses
Bereichs.
2.2.2
Grünraum- und Landschaftsstruktur
Von großer Bedeutung für das Plangebiet ist insbesondere der südlich anschließende
Grünzug, der die Verbindung zur Kindertagesstätte, zur Grünachse 'Zum Breitmaar', zu
den Sporteinrichtungen, dem Jugendzentrum und den Spielbereichen herstellt. Dieser
Grünzug soll als wichtige Fuß- und Radwegeachse nach Norden verlängert werden.
Ferner endet heute im Plangebiet der Grünzug aus dem Baugebiet Keuschenend, der in
Ost-Westrichtung eine wichtige Wegeachse darstellt. Dieses Achse soll in diesem
Bereich verlängert und mit dem Grünzug in Nord-Süd-Richtung eine Verknüpfung
finden.
Der Landschaftsraum am westlichen Ortsrand von Kerpen-Sindorf ist durch große
Ackerparzellen geprägt. Es handelt sich um ein weit einsehbares, flaches Gelände.
Gliedernde Gehölzstrukturen sind kaum vorhanden. Lediglich im Norden entlang der L
122 in Richtung Heppendorf sowie entlang der Straße "Zum Breitmaar" finden sich
straßenbegleitende Baumreihen. Den westlich angrenzenden Landschaftsraum um
„Haus Breitmaar“ erreicht man über die neu erstellte Fußgängerbrücke über die K 39 n
hinweg, direkt vom Grünzug aus.
2.2.3
Verkehrsstruktur
Im Süden verläuft die Michael-Ende-Straße, die über einen Kreisverkehr an die
Ortsumgehung K 39 n angebunden ist. Im Eckbereich dieser Straße mit der Straße
„Zum Vogelrutherfeld“ erfolgt die südliche Anbindung des neuen Wohngebiets. Im
Norden ist ein weiterer Kreuzungspunkt mit der K 39n bereits fertig gestellt. Über die K
39n bestehen direkte Verbindungen an das weitere örtliche und überörtliche
Verkehrsnetz.
Darüber hinaus ist eine Verlängerung der Straße „Zum Vogelrutherfeld“ geplant, um den
Netzschluß zur L122 herzustellen. Über diesen Anschluss ist es möglich eine
durchgehende Nord-Süd Verbindung, im Vorfeld eines weiteren Bauabschnittes
anzubieten. (z.B. ÖPNV Anbindung)
2.3 Vorhandenes Planungsrecht
Die Aufstellung dieses Bebauungsplanes erfolgt entsprechend der 8. Änderung des
Flächennutzungsplanes für den Bereich der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme
Kerpen-Sindorf. Der Bebauungsplan ist damit gemäß § 8 Abs. 2 aus dem
Flächennutzungsplan entwickelt.
Der Bebauungsplan SI 252 überlappt in kleinen Anschlussbereichen im Süden den
rechtskräftigen Bebauungsplan SI 251 C, um erforderliche Straßenanbindungen
festzusetzen. Nach Satzungsbeschluss werden in diesen Anpassungsbereichen die
Festsetzungen durch den neuen Rechtsstand ersetzt.
3.
Ziel und Zweck der Planung
Ziel der Planung ist die Entwicklung einer städtebaulichen Konzeption für ein weiteres
Wohngebiet unter dem besonderen Aspekt des familiengerechten Wohnens.
Die städtebauliche Grundordnung ist variabel angelegt und ermöglicht durch eine große
Flexibilität unterschiedliche Wohnangebote in Doppel- und Einzelhäusern, kann jedoch
je nach Anfrage auch um Reihenhaustypen einfach ergänzt werden. Der städtebauliche
Entwurf, wie er im städtebaulichen Gestaltungsplan dargelegt ist, umfasst ca. 162
Wohneinheiten. Diese Zahl ist ein Orientierungswert, je nach Aufteilung in Einzel- oder
Doppelhäuser kann die Gesamtzahl nach unten und oben abweichen.
4.
Erläuterung der Planinhalte
4.1
Planungskonzept
Die gesamte Entwicklungsmaßnahme ist über eine Abschnittsbildung stufig aufgebaut.
Diese Unterteilung findet sich in der Gliederung in mehrere städtebauliche Quartiere
wieder, welche jeweils als getrennte Bebauungspläne entwickelt werden.
Dabei wird die vorhandene Struktur der angrenzenden Quartiere von Sindorf
aufgegriffen und maßstäblich ergänzt. Wie schon im Wohngebiet “Zum Breitmaar” und
"Zum Vogelrutherfeld" wird auch dieses Quartier durch ein orthogonales
Ordnungsmuster geprägt und so öffentliche und private Räume klar formuliert. Die
Entwicklungsmaßnahme wird somit mit ähnlichen Entwurfsmotiven nach Norden
fortgeführt und ein ganzheitliches Erscheinungsbild erzielt.
Der Bebauungsplan dient der planungsrechtlichen Sicherung eines Wohngebietes (WA /
WR) mit der dazugehörigen Verkehrserschließung und der Grünflächenausstattung. Die
Baufelder wurden so angelegt, dass eine flexible Füllung mit marktüblich großen
Grundstücken möglich ist. Nach Westen, zur K 39 n hin, wird ein geradliniger Ortsrand
durch eine entsprechende Gebäudestellung ausgebildet.
4.2
Innere Erschließung
Das Plangebiet verfügt über zwei bereits vorhandene Anschlüsse an das örtliche
Verkehrsnetz, einmal über den Kreisverkehranschluss und die Michael-Ende-Straße im
Süden und einmal über einen weiteren Kreuzungspunkt mit der K 39n im Norden. Beide
Anschlüsse werden über die neue Wohnerschließung miteinander verbunden, die im
Separationsprinzip als Haupterschließung (30 km/h) ausgebaut wird. Einseitig ist ein
durch Bäume gegliederter Parkstreifen angeordnet, beidseitig sind Gehwege
vorgesehen. In den Bereichen, an denen die Haupterschließung die Grünzüge quert,
sind Fahrbahnteiler als verkehrsberuhigendes Element und zur Erleichterung der
Querung für Fußgänger und Radfahrer vorgesehen.
Die
untergeordnete
Erschließung
erfolgt
über
Mischverkehrsflächen,
die
verkehrsberuhigt (Schrittgeschwindigkeit) ausgebaut werden. Die Parkstandreihe ist fast
durchgehend einseitig angeordnet und durch Bäume gegliedert. An den Köpfen dieser
Stichstraßen sind kleine Wendeplätze für PKW angeordnet. Wohngruppen mit wenigen
Einheiten im Westen des neuen Wohngebiets sind über Stichwege angebunden.
Zur Anbindung der Quartiere an das Netz des öffentlichen Personennahverkehrs ist eine
Buslinie geplant, die das Gebiet der gesamten Erschließungsachse über die
gebietsinterne Hauptachse anbindet. Die Haupterschließung wird nach Norden bis zur
Heppendorfer Straße ausgebaut, damit eine günstige Busroute mit diesem Bauabschnitt
eingerichtet werden kann.
4.3
Grünraumkonzept
Der zentrale Grünzug im südlichen Anschluss wird nach Norden fortgeführt, quert die
bauliche Struktur und verbindet auf kurzem Wege die neuen Nachbarschaften. Dabei
erhält der Grünzug Anschluss an den Grünbereich „Keuschenend“ zwischen den
Straßenzügen "Am Kolvermaar" und Gellrather Weg. einer in Ost-Westrichtung
wichtigen Wegeachse. Neben weiteren Anschlüssen für Fußgänger in den Baubestand
wird damit eine weitgehende Vernetzung des Areals erreicht.
In den Grünzug werden Kinderspielpunkte und Spielplätze an geeigneten Stellen
integriert, ebenfalls eine Ballspielwiese sowie Bankplätze für den Aufenthalt im Freien.
Die Versickerungsmulde im zentralen Grünzug, die das Oberflächenwasser der Dächer
aufnimmt, ist gestalterisch integriert und auch durch die erforderliche
Geländemodellierung eine optische Bereicherung. Sie führt vom südlich angrenzenden
Planbereich über die späteren Baustufen weiter in den nördlichen Bereich.
4.4
Private Stellplätze und Garagen, Besucherparkplätze
Auf Grund der lockeren, wenig dichten Baustruktur ist die Unterbringung von PKWStellplätzen auf den Grundstücken in Form von Garagen, Stellplätzen oder Carports
leicht und städtebaulich verträglich möglich. Der Bebauungsplan wird Einzelheiten dazu
festsetzen.
Öffentliche Besucherparkplätze sind in Form von Längs- oder Querparktaschen im
Straßenraum vorgesehen. Insgesamt zeigt der städtebauliche Gestaltungsplan eine
hohe Anzahl öffentlicher Stellplätze, so dass ein Stellplatzschlüssel von etwa 0,87
öffentliche Parkplätze / Wohneinheiten erreicht wird. Der Bebauungsplan wird den
beabsichtigten Straßenausbau informell ohne Festsetzungscharakter übernehmen.
4.5
Ver- und Entsorgung
Die Versorgung des Gebietes mit Strom,
Kommunikationsanbindungen wird neu hergestellt.
Gas
und
Wasser
sowie
Gemäß § 51a Landeswassergesetz (LWG NW) ist es seit dem 01.01.1996 gesetzlich
vorgeschrieben Niederschlagswasser in Neubaugebieten vor Ort zu versickern und dem
Grundwasser wieder zuzuführen. Aus diesen ökologischen Gründen und dem Zwecke
der Entlastung des Kanalnetzes sind Anlagen zur Regenwasserversickerung wie in den
vorausgegangenen Bauabschnitten vorgesehen. Aufgrund der verhältnismäßig geringen
Sickerfähigkeit des Bodens soll das auf den Baugrundstücken anfallende Regenwasser
dezentral ab Entstehungsort in eine im Baugebiet zentral geführte Mulde versickert
werden. Dazu wird das Niederschlagswasser der Dachflächen über ein offenes
Rinnensystem (Transportmulden) im freien Gefälle den Versickerungsmulden zugeführt,
die im zentralen Grünzug sowie im östlichen Grünbereich zum Siedlungsbestand
angeordnet werden. Diese Anlagen zur Regenwasserversickerung tragen zur positiven
Auswirkung auf den Naturhaushalt bei (Dämpfung des Abflusses und Anreicherung des
Grundwassers) und damit ein wesentlicher Beitrag zur Kompensierung der
Auswirkungen durch Versiegelung geleistet. Durch die Einleitung in den Boden ist im
Gegensatz zur schnellen Ableitung ein Erhalt der natürlichen Bodenfunktion möglich.
Darüber hinaus sind die Versickerungsanlagen wichtiges Gestaltungselement im
öffentlichen Grünraum.
Der Bebauungsplan wird zum Entwässerungssystem
entsprechende Festsetzungen treffen.
Die Entsorgung des anfallenden Schmutzwassers einschließlich des anfallenden
Oberflächenwassers der Straßen wird über ein Mischsystem gewährleistet. Das
Abwasser wird der vorhandenen Kläranlage in Bergheim Kenten zugeleitet.
4.6
Ökologie und Umweltbelange
Im Zuge des Verfahrens zur Aufstellung dieses Bauleitplans wird entsprechend der
gesetzlichen Vorschrift eine Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 des Baugesetzbuches
(BauGB) durchgeführt, in der die voraussichtlichen Umwelteinwirkungen ermittelt
werden und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden. Der
Umweltbericht bildet einen gesonderten Teil der Begründung dieses Bauleitplans und
wird in der Planfassung zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung vorliegen.
Über eine Belastung des Bodens mit umweltgefährdenden Stoffen im Plangebiet liegen
weder konkrete Erkenntnisse noch Verdachtsmomente vor.
Der Bebauungsplan wird im Anschlussbereich an die K 39n Vorkehrungen zum
Immissionsschutz (Lärmschutzmassnahmen) festsetzen. Einzelheiten ergeben sich aus
einer noch zu beauftragenden schalltechnischen Untersuchung.
5.
Kinder- und Jugendfreundlichkeit
Gemäß Beschluss des Rates der Stadt Kerpen vom 25.02.2003 ist bei der Aufstellung
von Bebauungsplänen eine Spielplatzfläche von 11 m² pro Wohneinheit nachzuweisen.
Die Zielgröße bei geschätzten 160 Wohneinheiten beträgt 1.760 m². Diese Fläche wird
im zentralen Grünzug, der das Wohngebiet in Nord-Süd-Richtung quert, ausgewiesen.
Von den hier anzuordnenden Spielpunkten und Spielplätzen sind in alle Teile des
Wohngebiets fußläufige Anbindungen vorgesehen, die eine leichtere und sichere
Erreichbarkeit auch für kleinere Kinder sicherstellen.
6.
Bodenordnung
Zur Umsetzung des Bebauungsplans ist eine Bodenordnung erforderlich. Diese wird im
Rahmen des Entwicklungsrechts der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme "KerpenSindorf – Vogelrutherfeld" durchgeführt.
7.
Kosten und Finanzierung
Die Kosten für diese Maßnahme werden aus dem Treuhandkonto der städtebaulichen
Entwicklungsmaßnahme abgedeckt. Aussagen über die Höhe der anfallenden Kosten
sind
aufgrund
zu
erstellender
Ausführungsplanungen
sowie
zugehöriger
Kostenermittlungen erst zu einem späteren Zeitpunkt möglich.
8.
Städtebauliche Strukturdaten
PLANGEBIETSGRÖSSE
10,6 ha =
100 %
davon öffentliche Verkehrsflächen
1,94 ha =
21,0 %
davon öffentliche Grünflächen
1,65 m² =
6,5 %
NETTOBAULAND GESAMT
7,01 ha =
27,5%
Anzahl der Hauseinheiten geschätzt
Anzahl der öffentlichen Stellplätze
157 Hauseinheiten
136 Parkplätze
Die Wohndichte liegt bei etwa 15 Wohneinheiten je ha Bruttobauland.
Die durchschnittliche Grundstücksgröße liegt netto bei etwa 430 m² je Grundstück.
Stellplatzschlüssel : 0,87 öffentliche Parkplätze / Wohneinheiten
Kerpen, im Juli 2006
Dieter Held
stv. Amtsleiter