Daten
Kommune
Kerpen
Größe
32 kB
Erstellt
06.08.08, 01:15
Aktualisiert
06.08.08, 01:15
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT KERPEN
DIE BÜRGERMEISTERIN
TOP
Amt/Abteilung: 16.1 Stadtplanung
Az.: 16.1/MaBP183
V 067.06
Datum :
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr
Termin
28.03.2006
Stadtrat
X
04.03.2006
Bemerkungen
02.05.2006
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Bebauungsplan HO 183/1.Änderung “ Am Wahlenpfad “ , Stadtteil Horrem
hier: Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
X
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von €
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
HhSt.:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
HhSt.:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Durch die Maßnahme entstehen
x
keine Folgekosten.
jährlich Folgekosten von €
jährlich Folgekosten von €
Beschlussausfertigung soll erhalten:
Sachbearb
eiter/in
Abteilungsleiter/in
Amtsleiter/in
Zuständiger
Dezernent
Mitzeichnung
Amt 20
Erster
Beigeordne
ter und
Kämmerer
Bürgermeisterin Büro des
Rates
Seite - 2
Stadt Kerpen, Stadtteil Horrem
Bebauungsplan HO 183/ 1.Änderung " Am Wahlenpfad "
Beschlussvorschläge:
Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr der Stadt Kerpen empfiehlt/der Rat der Stadt Kerpen
beschließt:
•
die während der öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) BauGB eingegangenen Stellungnahmen
der Träger öffentlicher Belange gem. den Verwaltungsvorschlägen (Anlagen 3) auszuräumen.
•
Den Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan HO 183/1.Änderung " Am Wahlenpfad "
gem. § 10 (1) BauGB.
•
Die Begründung vom November 2005 wird als Begründung zur Satzung übernommen.
Der Änderungsbereich umfasst das komplette Plangebiet des rechtskräftigen Bebauungsplanes HO
183 " Am Wahlenpfad ". Das Plangebiet liegt am südöstlichen Rand des Stadtteiles Horrem östlich
der Hauptstraße. Das Plangebiet wird im Osten und Südosten von der Hangkante und einem
Grünsaum zum ehemaligen Tagebau, im Westen von der Hauptstraße (L 163) einschließlich des
Kreisverkehrsplatzes im südlichen Bereich und im Norden vom Trassenverlauf der Autobahn BAB 4
begrenzt. Die Abgrenzung ist dem Übersichtsplan im Maßstab 1 : 5000 , die genaue Abgrenzung dem
Bebauungsplan im Maßstab 1 : 500 zu entnehmen.
Begründung:
Ziele des Bebauungsplanes
Ziel und Zweck der 1. Änderung ist es, durch Festlegung der Geländeoberfläche eine einheitliche
Regelung zur Höhenentwicklung von Gebäuden und Freiflächen zu schaffen. Weiterhin werden
Einfriedungen von privaten Gärten differenzierter festgesetzt, sowie innerhalb eines Baufensters
geringfügige Überschreitungen der festgesetzten überbaubaren Fläche planungsrechtlich ermöglicht.
Verfahrensstand
• Aufstellungsbeschluss: 13.12.2005
• Öffentliche Auslegung: 23.01.2006 – 24.02.2006
• Beteiligung der Behörden nach § 4 (2) BauGB: 09.01.2006 – 24.02.2006
Anlagen
1.
2.
3.
4.
5.
Lageplan
Anlage E (Einfriedungen) zum Bebauungsplan
Stellungnahmen TöB
Textliche Festsetzungen
Begründung
Beschlussvorlage V 067.06
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