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Beschlussvorlage (Bebauungsplan HO 183/1.Änderung ¿ Am Wahlenpfad ¿ , Stadtteil Horrem hier: Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
32 kB
Erstellt
06.08.08, 01:15
Aktualisiert
06.08.08, 01:15
Beschlussvorlage (Bebauungsplan   HO 183/1.Änderung ¿ Am Wahlenpfad ¿ , Stadtteil Horrem
hier: Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB) Beschlussvorlage (Bebauungsplan   HO 183/1.Änderung ¿ Am Wahlenpfad ¿ , Stadtteil Horrem
hier: Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB)

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Inhalt der Datei

STADT KERPEN DIE BÜRGERMEISTERIN TOP Amt/Abteilung: 16.1 Stadtplanung Az.: 16.1/MaBP183 V 067.06 Datum : Beratungsfolge Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr Termin 28.03.2006 Stadtrat X 04.03.2006 Bemerkungen 02.05.2006 Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Bebauungsplan HO 183/1.Änderung “ Am Wahlenpfad “ , Stadtteil Horrem hier: Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB X Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von € Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : HhSt.: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : HhSt.: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Durch die Maßnahme entstehen x keine Folgekosten. jährlich Folgekosten von € jährlich Folgekosten von € Beschlussausfertigung soll erhalten: Sachbearb eiter/in Abteilungsleiter/in Amtsleiter/in Zuständiger Dezernent Mitzeichnung Amt 20 Erster Beigeordne ter und Kämmerer Bürgermeisterin Büro des Rates Seite - 2 Stadt Kerpen, Stadtteil Horrem Bebauungsplan HO 183/ 1.Änderung " Am Wahlenpfad " Beschlussvorschläge: Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr der Stadt Kerpen empfiehlt/der Rat der Stadt Kerpen beschließt: • die während der öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) BauGB eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange gem. den Verwaltungsvorschlägen (Anlagen 3) auszuräumen. • Den Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan HO 183/1.Änderung " Am Wahlenpfad " gem. § 10 (1) BauGB. • Die Begründung vom November 2005 wird als Begründung zur Satzung übernommen. Der Änderungsbereich umfasst das komplette Plangebiet des rechtskräftigen Bebauungsplanes HO 183 " Am Wahlenpfad ". Das Plangebiet liegt am südöstlichen Rand des Stadtteiles Horrem östlich der Hauptstraße. Das Plangebiet wird im Osten und Südosten von der Hangkante und einem Grünsaum zum ehemaligen Tagebau, im Westen von der Hauptstraße (L 163) einschließlich des Kreisverkehrsplatzes im südlichen Bereich und im Norden vom Trassenverlauf der Autobahn BAB 4 begrenzt. Die Abgrenzung ist dem Übersichtsplan im Maßstab 1 : 5000 , die genaue Abgrenzung dem Bebauungsplan im Maßstab 1 : 500 zu entnehmen. Begründung: Ziele des Bebauungsplanes Ziel und Zweck der 1. Änderung ist es, durch Festlegung der Geländeoberfläche eine einheitliche Regelung zur Höhenentwicklung von Gebäuden und Freiflächen zu schaffen. Weiterhin werden Einfriedungen von privaten Gärten differenzierter festgesetzt, sowie innerhalb eines Baufensters geringfügige Überschreitungen der festgesetzten überbaubaren Fläche planungsrechtlich ermöglicht. Verfahrensstand • Aufstellungsbeschluss: 13.12.2005 • Öffentliche Auslegung: 23.01.2006 – 24.02.2006 • Beteiligung der Behörden nach § 4 (2) BauGB: 09.01.2006 – 24.02.2006 Anlagen 1. 2. 3. 4. 5. Lageplan Anlage E (Einfriedungen) zum Bebauungsplan Stellungnahmen TöB Textliche Festsetzungen Begründung Beschlussvorlage V 067.06 Seite 2