Daten
Kommune
Kerpen
Größe
24 kB
Datum
05.09.2006
Erstellt
06.08.08, 01:15
Aktualisiert
06.08.08, 01:15
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT KERPEN
DIE BÜRGERMEISTERIN
TOP
Amt/Abteilung:10.3/Ratsbüro
Az.: 10.3-Wahlen
Drs.-Nr.: 13.06
Datum :
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr
Termin
24.08.2006
Stadtrat
X
03.08.2006
Bemerkungen
Sondersitzung in Manheim
05.09.2006
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Umsiedlung Manheim;
hier: Wahl eines Bürgerbeirates
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
X
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ca. 2.500,- € (s. Anlage)
X
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
HhSt.:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :2006
HhSt.:
Unterabschnitt 610 - Orts- und Regionalplanung - , „Umsiedlung
Manheim“
Deckung: Wegen einer Kostenerstattung sind mit dem Bergbautreibenden
Verhandlungen zu führen.
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Beschlussentwurf:
Der Rat der Stadt Kerpen beschließt die als Anlage beigefügte Wahlordnung zur Bildung des
Bürgerbeirates Manheim.
Die erste Wahl des Bürgerbeirates Manheim findet am Sonntag, 12.11.2006, statt.
Die für die Durchführung der Wahl erforderlichen Haushaltsmittel werden außerplanmäßig
bereitgestellt.
Beschlussausfertigung soll erhalten:
Sachbearb
eiter/in
Abteilungsleiter/in
Amtsleiter/in
Zuständiger
Dezernent
Mitzeichnung
16:
Amt 20
Erster
Beigeordne
ter und
Kämmerer
Bürgermeisterin Büro des
Rates
MAßNAHME:
Wahl des Bürgerbeirates Manheim
ÜBERSICHT AUSGABEN / EINNAHMEN
lfd. Jahr
1. Folgejahr
2. Folgejahr
3. Folgejahr
4. Folgejahr
Einmalkosten
Ausgaben
Druckkosten, Versandkosten,
Bekanntmachungskosten, Vordrucke,
Umschläge, Erfrischungsgelder,
EDV-Kosten
gesamt:
Nachrichtlich: Personalkosten
(geschätzt):
2.500,- €
2.600,- €
Einnahmen
Wegen einer Kostenerstattung sind
mit dem Bergbautreibenden
Verhandlungen zu führen
gesamt:
Aufwand netto:
Folgekosten:
Ausgaben
Sachkosten (z.B. Unterhaltung)
Schuldendienste/Zinsen
Abschreibung
Personalkosten
gesamt
Einnahmen
Zuschüsse
Gebühren
gesamt
Beschlussvorlage 13.06
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Begründung:
Vorbemerkung, rechtliche Rahmenbedingungen
Die rechtliche Ausgestaltung des Umsiedlungsverfahrens sieht keine konkrete Form der
Beteiligung der betroffenen Bürger vor.
Gemäß Beschluss des Stadtrates vom 20.06.2006 soll daher die Beteiligung der Bürger in
Manheim in Form eines Bürgerbeirates sichergestellt werden.
Dieser Bürgerbeirat soll unmittelbar demokratisch legitimiert sein. Er ist die Vertretung der von der
Umsiedlung betroffenen Einwohnerinnen und Einwohner und sichert, den Interessen der
zukünftigen Umsiedler in der weiteren Planung mehr Geltung zu verschaffen.
Der Bürgerbeirat hat keine politische Entscheidungsbefugnis; er hat die Funktion eines informellen
Arbeits- und Beratungsgremiums.
Die politischen Entscheidungsträger sind laut Gesetz die Kommunalvertreter der Stadt Kerpen. Für
so genannte Beiräte gibt es keine Rechtsgrundlage, da die Gemeindeordnung nur die
Aufgabenverteilung auf Rat, Ausschüsse und Bürgermeister kennt. Von daher können
grundsätzlich keine Entscheidungsbefugnisse nach § 41 Abs. 2 auf diese von der
Gemeindeordnung nicht vorgesehenen Gremien übertragen werden.
Notwendigkeit der Einrichtung des Bürgerbeirates
Nach Mitteilung der Bezirksregierung Köln wird der Braunkohlenausschuss in seiner Sitzung am
15.12.2006 den Vorentwurfsbeschluss des Braunkohleteilplanes „Umsiedlung Manheim“ fassen.
Der Bürgerbeirat Manheim soll deshalb jetzt eingerichtet werden, da nur durch eine frühzeitige und
intensive Beteiligung am Planungsprozess die Interessen der Betroffenen am besten
Berücksichtigung finden können.
Aufgaben und Zielsetzungen
Der Bürgerbeirat soll das Bindeglied zwischen der Ortsgemeinschaft auf der einen Seite und von
Verwaltung und Rat auf der anderen Seite sein.
Eine dauerhafte Rückkopplung zwischen allen Akteuren sollte sichergestellt sein.
Die Sitzungen der Bürgerbeiräte sollen, um effektive Arbeit zu gewährleisten, themen- und
zielorientiert sein.
Aufgaben und übergreifende Ziele wären z. B.:
-
Gemeinsame Umsiedlung
Prüfung und Diskussion von Standortvorschlägen
Frühzeitiges Erkennen von Problemen vor Ort
Mitarbeit bei Aktionsplänen zur Stärkung des Ortes und der Ortsgemeinschaft
Mitwirkung bei der Auswahl von Inhalten bei Informationen für die betroffenen Bürger zur
Bewältigung der Aufgaben
Ein wichtiges Arbeitsfeld wird zunächst die Beteiligungsarbeit bei den anstehenden
Planungsprozessen zur Umsiedlung sein. Es gilt zunächst eine räumliche Orientierung für einen
Umsiedlungsstandort zu definieren, damit von Anfang an eine breite Konsensfindung bei der
Standortsuche gewährleistet ist.
Denn nur eine kooperative Problembearbeitung sichert ein bestmögliches Ergebnis.
Die Arbeit im Bürgerbeirat ist eine gemeinsame Aufgabe. Alle Mitglieder des Beirates sind
gleichberechtigt.
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Organisationsstruktur
a) Größe des Bürgerbeirates
Es wird vorgeschlagen, den Bürgerbeirat Manheim aus elf Personen zu bilden.
b) Amtszeit
Wegen der erforderlichen Kontinuität der Arbeit des Bürgerbeirates wird vorgeschlagen, die
Amtszeit der Beiratsmitglieder auf fünf Jahre festzulegen.
c) Personelle Zusammensetzung
Möglichst alle Interessengruppen sollten sich im Bürgerbeirat wieder finden, wie z.B.:
-
Eigentümer
Mieter
Gewerbetreibende
Landwirte
Vereine
Kirchen
Initiativen
junge Menschen
alte Menschen
Frauen
u.s.w.
Es ist deshalb notwendig und sinnvoll, dass sich möglichst viele Bewerberinnen und Bewerber für
den Bürgerbeirat finden.
d) Vorsitzende/r
Aus ihrer Mitte wählen die Mitglieder des Beirates eine/n Vorsitzende/n und eine/n Stellvertreter/in.
e) Stellvertretung, Nachfolge
Die Kandidaten in der Rangfolge der erfolgten Wahl nehmen bei Verhinderung eines Mitgliedes
stellvertretend an den Sitzungen teil.
Scheidet ein gewähltes Mitglied des Beirates aus, zieht in der Rangfolge des Wahlergebnisses der
nächste Bewerber in das Gremium ein.
Wahlen
a) Direktwahl, Wahlberechtigung
Die Einwohnerinnen und Einwohner Manheims selbst wählen ihre Vertretung.
Wahlberechtigt sind alle gemeldeten Einwohner mit Hauptwohnsitz in Manheim, die das 16.
Lebensjahr am Tag der Wahl vollendet haben.
b) Wählbarkeit
Zugelassen zur Wahl werden alle Einwohner mit Hauptwohnsitz in Manheim, die mindestens 16
Jahre zum Zeitpunkt der Wahl sind. Auch ausländische Mitbürger dürfen sich zur Wahl stellen.
Nicht zur Wahl zugelassen werden sollten die kommunalen Mandatsträger der Stadt Kerpen
(Ratsmitglieder und sachkundige Bürger), da diese ohnehin durch ihr Mandat an den kommunalen
Entscheidungen im Rahmen des offiziellen Umsiedlungsverfahrens beteiligt sind. Auch im
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Verfahren beteiligte Verwaltungsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter sowie sonstige im Verfahren
beteiligte Personen sollten von der Wählbarkeit ausgeschlossen werden.
c) Wahltag
Dem Stadtrat wird empfohlen, Sonntag, 12.11.2006, als Wahltag festzulegen. Dieser Termin
gewährleistet eine fristgerechte und ordnungsgemäße Durchführung der Wahl.
d) Wahlbenachrichtigung
Alle Wahlberechtigten erhalten rechtzeitig vor der Wahl eine Wahlbenachrichtigung.
e) Briefwahl
Es wird eine Briefwahl analog den kommunalwahlrechtlichen Regelungen angeboten.
f) Wahllokal
Es wird ein Wahllokal, voraussichtlich im Gemeindehaus Manheim, eingerichtet.
g) Wahlvorstand
Die Bürgermeisterin als Wahlleiterin beruft den Wahlvorstand. Für die ehrenamtliche Tätigkeit im
Wahlvorstand wird ein Erfrischungsgeld von 25,-- € gezahlt.
h) Stimmabgabe
Es wird vorgeschlagen, eine Stimmabgabe bis zur Mitgliederzahl des Bürgerbeirates festzulegen,
d.h., dass auf dem Stimmzettel maximal elf Kandidaten angekreuzt werden können.
g) Wahlergebnis
Wegen der aufwändigen Auszählung sollte das Ergebnis der Wahl im Wahllokal und der Briefwahl
am Montag nach der Wahl im Rathaus ermittelt werden.
Die Kandidaten mit den meisten Stimmen sind in den Beirat gewählt.
Das Wahlergebnis wird in geeigneter Weise bekannt gegeben.
Beteiligte und Arbeitsweisen
Die Verwaltung schafft die Rahmenbedingungen für die Arbeit des Bürgerbeirates, wie z. B.:
-
Bereitstellung der Räumlichkeiten
Vorbereitung der Sitzungen
Moderation/Koordination
Informationstechnik
Einladung von Sachverständigen
Terminplanung
Berichtswesen
Da das knappe Zeitbudget vieler berufstätiger Mitglieder des Beirates eine aktive und dauerhafte
Mitarbeit erschwert, wird die Verwaltung dem Beirat geeignete Informationsmaterialien,
Dokumente, Planunterlagen und aufbereitetes Arbeitsmaterial an die Hand geben, was eine hohe
Kooperationsbereitschaft und Arbeitsintensität der Verwaltung erfordern wird.
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Die Mitglieder des Beirates sollen inhaltlich und methodisch in die Lage versetzt werden, als
„Experten vor Ort“ die Verwaltung in den anstehenden Planungsprozessen zu beraten und diese
über die Interessen und Wünsche der zukünftigen Umsiedler informieren.
Die Bürgerinnen und Bürger haben so die Möglichkeit, die Verwaltung und den Rat bei Planungen
oder anderen Entscheidungen zu beraten. Damit können sie dazu beitragen, Planungs- und
Entscheidungskonflikte bereits im Vorfeld zu lösen. Die Vertreterinnen und Vertreter der Bürger
können somit Problemlösungsvorschläge mit erarbeiten und dadurch an Planungs- und
Entscheidungsprozessen mitwirken.
Wie oben dargestellt soll der Bürgerbeirat nicht politisch besetzt werden. Der Beirat bereichert
aber die Arbeit der politischen Organe und der Verwaltung durch ortsansässigen Sachverstand,
denn die besten Experten zur Beurteilung örtlicher Besonderheiten sind die Bürger vor Ort selbst.
Damit dem Beirat in den politischen Gremien Gehör verschafft werden kann, bieten sich zwei
Möglichkeiten an:
-
Die Verwaltung berichtet in den politischen Gremien der Stadt über die Arbeit im
Bürgerbeirat.
-
Der Vorsitzende des Beirates kann beratend zu Sitzungen der politischen Gremien als
Sachverständiger hinzugezogen werden.
Information
Nur eine breite Öffentlichkeitsarbeit kann zu einer Verhaltenssicherheit der zukünftigen Umsiedler
beitragen und Vertrauen in die Arbeit der Akteure gewährleisten.
Die Sitzungen des Bürgerbeirates sollten daher für interessierte Zuhörer offen sein.
Die Verwaltung arbeitet an der Entwicklung eines eigenen „Bürgerbriefes“ für Manheim. Dieser
kann sicherstellen, dass die Betroffenen alle wesentlichen Informationen über die Umsiedlung und
die Arbeit im Bürgerbeirat erhalten und nachlesen können.
Darüber hinaus kommen weitere Formen der Information und Mitwirkung der Ortsgemeinschaft
von Manheim in Betracht, wie
-
Bürgerversammlungen
Bürgerbefragungen
Arbeitskreise zu speziellen Themen
Gruppenversammlungen (Landwirte, Gewerbetreibende, Mieter etc.)
Expertenbefragungen, u.s.w.
Termin- und Ablaufplan für die Bürgerbeiratswahl
Als Anlage ist ein Termin- und Ablaufplan für die Wahl des Bürgerbeirates Manheim beigefügt.
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