Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Umsiedlung Manheim; hier: Wahl eines Bürgerbeirates)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
24 kB
Datum
05.09.2006
Erstellt
06.08.08, 01:15
Aktualisiert
06.08.08, 01:15
Beschlussvorlage (Umsiedlung Manheim;
hier: Wahl eines Bürgerbeirates) Beschlussvorlage (Umsiedlung Manheim;
hier: Wahl eines Bürgerbeirates) Beschlussvorlage (Umsiedlung Manheim;
hier: Wahl eines Bürgerbeirates) Beschlussvorlage (Umsiedlung Manheim;
hier: Wahl eines Bürgerbeirates) Beschlussvorlage (Umsiedlung Manheim;
hier: Wahl eines Bürgerbeirates) Beschlussvorlage (Umsiedlung Manheim;
hier: Wahl eines Bürgerbeirates)

öffnen download melden Dateigröße: 24 kB

Inhalt der Datei

STADT KERPEN DIE BÜRGERMEISTERIN TOP Amt/Abteilung:10.3/Ratsbüro Az.: 10.3-Wahlen Drs.-Nr.: 13.06 Datum : Beratungsfolge Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr Termin 24.08.2006 Stadtrat X 03.08.2006 Bemerkungen Sondersitzung in Manheim 05.09.2006 Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Umsiedlung Manheim; hier: Wahl eines Bürgerbeirates Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten X Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ca. 2.500,- € (s. Anlage) X Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : HhSt.: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr :2006 HhSt.: Unterabschnitt 610 - Orts- und Regionalplanung - , „Umsiedlung Manheim“ Deckung: Wegen einer Kostenerstattung sind mit dem Bergbautreibenden Verhandlungen zu führen. Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Beschlussentwurf: Der Rat der Stadt Kerpen beschließt die als Anlage beigefügte Wahlordnung zur Bildung des Bürgerbeirates Manheim. Die erste Wahl des Bürgerbeirates Manheim findet am Sonntag, 12.11.2006, statt. Die für die Durchführung der Wahl erforderlichen Haushaltsmittel werden außerplanmäßig bereitgestellt. Beschlussausfertigung soll erhalten: Sachbearb eiter/in Abteilungsleiter/in Amtsleiter/in Zuständiger Dezernent Mitzeichnung 16: Amt 20 Erster Beigeordne ter und Kämmerer Bürgermeisterin Büro des Rates MAßNAHME: Wahl des Bürgerbeirates Manheim ÜBERSICHT AUSGABEN / EINNAHMEN lfd. Jahr 1. Folgejahr 2. Folgejahr 3. Folgejahr 4. Folgejahr Einmalkosten Ausgaben Druckkosten, Versandkosten, Bekanntmachungskosten, Vordrucke, Umschläge, Erfrischungsgelder, EDV-Kosten gesamt: Nachrichtlich: Personalkosten (geschätzt): 2.500,- € 2.600,- € Einnahmen Wegen einer Kostenerstattung sind mit dem Bergbautreibenden Verhandlungen zu führen gesamt: Aufwand netto: Folgekosten: Ausgaben Sachkosten (z.B. Unterhaltung) Schuldendienste/Zinsen Abschreibung Personalkosten gesamt Einnahmen Zuschüsse Gebühren gesamt Beschlussvorlage 13.06 Seite 2 Begründung: Vorbemerkung, rechtliche Rahmenbedingungen Die rechtliche Ausgestaltung des Umsiedlungsverfahrens sieht keine konkrete Form der Beteiligung der betroffenen Bürger vor. Gemäß Beschluss des Stadtrates vom 20.06.2006 soll daher die Beteiligung der Bürger in Manheim in Form eines Bürgerbeirates sichergestellt werden. Dieser Bürgerbeirat soll unmittelbar demokratisch legitimiert sein. Er ist die Vertretung der von der Umsiedlung betroffenen Einwohnerinnen und Einwohner und sichert, den Interessen der zukünftigen Umsiedler in der weiteren Planung mehr Geltung zu verschaffen. Der Bürgerbeirat hat keine politische Entscheidungsbefugnis; er hat die Funktion eines informellen Arbeits- und Beratungsgremiums. Die politischen Entscheidungsträger sind laut Gesetz die Kommunalvertreter der Stadt Kerpen. Für so genannte Beiräte gibt es keine Rechtsgrundlage, da die Gemeindeordnung nur die Aufgabenverteilung auf Rat, Ausschüsse und Bürgermeister kennt. Von daher können grundsätzlich keine Entscheidungsbefugnisse nach § 41 Abs. 2 auf diese von der Gemeindeordnung nicht vorgesehenen Gremien übertragen werden. Notwendigkeit der Einrichtung des Bürgerbeirates Nach Mitteilung der Bezirksregierung Köln wird der Braunkohlenausschuss in seiner Sitzung am 15.12.2006 den Vorentwurfsbeschluss des Braunkohleteilplanes „Umsiedlung Manheim“ fassen. Der Bürgerbeirat Manheim soll deshalb jetzt eingerichtet werden, da nur durch eine frühzeitige und intensive Beteiligung am Planungsprozess die Interessen der Betroffenen am besten Berücksichtigung finden können. Aufgaben und Zielsetzungen Der Bürgerbeirat soll das Bindeglied zwischen der Ortsgemeinschaft auf der einen Seite und von Verwaltung und Rat auf der anderen Seite sein. Eine dauerhafte Rückkopplung zwischen allen Akteuren sollte sichergestellt sein. Die Sitzungen der Bürgerbeiräte sollen, um effektive Arbeit zu gewährleisten, themen- und zielorientiert sein. Aufgaben und übergreifende Ziele wären z. B.: - Gemeinsame Umsiedlung Prüfung und Diskussion von Standortvorschlägen Frühzeitiges Erkennen von Problemen vor Ort Mitarbeit bei Aktionsplänen zur Stärkung des Ortes und der Ortsgemeinschaft Mitwirkung bei der Auswahl von Inhalten bei Informationen für die betroffenen Bürger zur Bewältigung der Aufgaben Ein wichtiges Arbeitsfeld wird zunächst die Beteiligungsarbeit bei den anstehenden Planungsprozessen zur Umsiedlung sein. Es gilt zunächst eine räumliche Orientierung für einen Umsiedlungsstandort zu definieren, damit von Anfang an eine breite Konsensfindung bei der Standortsuche gewährleistet ist. Denn nur eine kooperative Problembearbeitung sichert ein bestmögliches Ergebnis. Die Arbeit im Bürgerbeirat ist eine gemeinsame Aufgabe. Alle Mitglieder des Beirates sind gleichberechtigt. Beschlussvorlage 13.06 Seite 3 Organisationsstruktur a) Größe des Bürgerbeirates Es wird vorgeschlagen, den Bürgerbeirat Manheim aus elf Personen zu bilden. b) Amtszeit Wegen der erforderlichen Kontinuität der Arbeit des Bürgerbeirates wird vorgeschlagen, die Amtszeit der Beiratsmitglieder auf fünf Jahre festzulegen. c) Personelle Zusammensetzung Möglichst alle Interessengruppen sollten sich im Bürgerbeirat wieder finden, wie z.B.: - Eigentümer Mieter Gewerbetreibende Landwirte Vereine Kirchen Initiativen junge Menschen alte Menschen Frauen u.s.w. Es ist deshalb notwendig und sinnvoll, dass sich möglichst viele Bewerberinnen und Bewerber für den Bürgerbeirat finden. d) Vorsitzende/r Aus ihrer Mitte wählen die Mitglieder des Beirates eine/n Vorsitzende/n und eine/n Stellvertreter/in. e) Stellvertretung, Nachfolge Die Kandidaten in der Rangfolge der erfolgten Wahl nehmen bei Verhinderung eines Mitgliedes stellvertretend an den Sitzungen teil. Scheidet ein gewähltes Mitglied des Beirates aus, zieht in der Rangfolge des Wahlergebnisses der nächste Bewerber in das Gremium ein. Wahlen a) Direktwahl, Wahlberechtigung Die Einwohnerinnen und Einwohner Manheims selbst wählen ihre Vertretung. Wahlberechtigt sind alle gemeldeten Einwohner mit Hauptwohnsitz in Manheim, die das 16. Lebensjahr am Tag der Wahl vollendet haben. b) Wählbarkeit Zugelassen zur Wahl werden alle Einwohner mit Hauptwohnsitz in Manheim, die mindestens 16 Jahre zum Zeitpunkt der Wahl sind. Auch ausländische Mitbürger dürfen sich zur Wahl stellen. Nicht zur Wahl zugelassen werden sollten die kommunalen Mandatsträger der Stadt Kerpen (Ratsmitglieder und sachkundige Bürger), da diese ohnehin durch ihr Mandat an den kommunalen Entscheidungen im Rahmen des offiziellen Umsiedlungsverfahrens beteiligt sind. Auch im Beschlussvorlage 13.06 Seite 4 Verfahren beteiligte Verwaltungsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter sowie sonstige im Verfahren beteiligte Personen sollten von der Wählbarkeit ausgeschlossen werden. c) Wahltag Dem Stadtrat wird empfohlen, Sonntag, 12.11.2006, als Wahltag festzulegen. Dieser Termin gewährleistet eine fristgerechte und ordnungsgemäße Durchführung der Wahl. d) Wahlbenachrichtigung Alle Wahlberechtigten erhalten rechtzeitig vor der Wahl eine Wahlbenachrichtigung. e) Briefwahl Es wird eine Briefwahl analog den kommunalwahlrechtlichen Regelungen angeboten. f) Wahllokal Es wird ein Wahllokal, voraussichtlich im Gemeindehaus Manheim, eingerichtet. g) Wahlvorstand Die Bürgermeisterin als Wahlleiterin beruft den Wahlvorstand. Für die ehrenamtliche Tätigkeit im Wahlvorstand wird ein Erfrischungsgeld von 25,-- € gezahlt. h) Stimmabgabe Es wird vorgeschlagen, eine Stimmabgabe bis zur Mitgliederzahl des Bürgerbeirates festzulegen, d.h., dass auf dem Stimmzettel maximal elf Kandidaten angekreuzt werden können. g) Wahlergebnis Wegen der aufwändigen Auszählung sollte das Ergebnis der Wahl im Wahllokal und der Briefwahl am Montag nach der Wahl im Rathaus ermittelt werden. Die Kandidaten mit den meisten Stimmen sind in den Beirat gewählt. Das Wahlergebnis wird in geeigneter Weise bekannt gegeben. Beteiligte und Arbeitsweisen Die Verwaltung schafft die Rahmenbedingungen für die Arbeit des Bürgerbeirates, wie z. B.: - Bereitstellung der Räumlichkeiten Vorbereitung der Sitzungen Moderation/Koordination Informationstechnik Einladung von Sachverständigen Terminplanung Berichtswesen Da das knappe Zeitbudget vieler berufstätiger Mitglieder des Beirates eine aktive und dauerhafte Mitarbeit erschwert, wird die Verwaltung dem Beirat geeignete Informationsmaterialien, Dokumente, Planunterlagen und aufbereitetes Arbeitsmaterial an die Hand geben, was eine hohe Kooperationsbereitschaft und Arbeitsintensität der Verwaltung erfordern wird. Beschlussvorlage 13.06 Seite 5 Die Mitglieder des Beirates sollen inhaltlich und methodisch in die Lage versetzt werden, als „Experten vor Ort“ die Verwaltung in den anstehenden Planungsprozessen zu beraten und diese über die Interessen und Wünsche der zukünftigen Umsiedler informieren. Die Bürgerinnen und Bürger haben so die Möglichkeit, die Verwaltung und den Rat bei Planungen oder anderen Entscheidungen zu beraten. Damit können sie dazu beitragen, Planungs- und Entscheidungskonflikte bereits im Vorfeld zu lösen. Die Vertreterinnen und Vertreter der Bürger können somit Problemlösungsvorschläge mit erarbeiten und dadurch an Planungs- und Entscheidungsprozessen mitwirken. Wie oben dargestellt soll der Bürgerbeirat nicht politisch besetzt werden. Der Beirat bereichert aber die Arbeit der politischen Organe und der Verwaltung durch ortsansässigen Sachverstand, denn die besten Experten zur Beurteilung örtlicher Besonderheiten sind die Bürger vor Ort selbst. Damit dem Beirat in den politischen Gremien Gehör verschafft werden kann, bieten sich zwei Möglichkeiten an: - Die Verwaltung berichtet in den politischen Gremien der Stadt über die Arbeit im Bürgerbeirat. - Der Vorsitzende des Beirates kann beratend zu Sitzungen der politischen Gremien als Sachverständiger hinzugezogen werden. Information Nur eine breite Öffentlichkeitsarbeit kann zu einer Verhaltenssicherheit der zukünftigen Umsiedler beitragen und Vertrauen in die Arbeit der Akteure gewährleisten. Die Sitzungen des Bürgerbeirates sollten daher für interessierte Zuhörer offen sein. Die Verwaltung arbeitet an der Entwicklung eines eigenen „Bürgerbriefes“ für Manheim. Dieser kann sicherstellen, dass die Betroffenen alle wesentlichen Informationen über die Umsiedlung und die Arbeit im Bürgerbeirat erhalten und nachlesen können. Darüber hinaus kommen weitere Formen der Information und Mitwirkung der Ortsgemeinschaft von Manheim in Betracht, wie - Bürgerversammlungen Bürgerbefragungen Arbeitskreise zu speziellen Themen Gruppenversammlungen (Landwirte, Gewerbetreibende, Mieter etc.) Expertenbefragungen, u.s.w. Termin- und Ablaufplan für die Bürgerbeiratswahl Als Anlage ist ein Termin- und Ablaufplan für die Wahl des Bürgerbeirates Manheim beigefügt. Beschlussvorlage 13.06 Seite 6