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Kerpen
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STADT KERPEN
DIE BÜRGERMEISTERIN
TOP
Amt/Abteilung: Allg. Förderung v. Kindern,
Jugendl. Familien, Behinderten u. Senioren
Az.:
V 072.06
Datum :
Beratungsfolge
Jugendhilfeausschuss
X
Termin
06.04.2006
09.03.2006
Bemerkungen
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Jahresbericht Jugendarbeit 2005
X
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von €
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
HhSt.:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
HhSt.:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Durch die Maßnahme entstehen
x
keine Folgekosten.
jährlich Folgekosten von €
Beschlussentwurf:
Beschlussentwurf:
Der Jugendhilfeausschuss nimmt den Jahresbericht Jugendarbeit 2005 zur Kenntnis.
Beschlussausfertigung soll erhalten:
Sachbearb
eiter/in
Abteilungsleiter/in
Amtsleiter/in
Zuständiger
Dezernent
Mitzeichnung
Amt 20
Erster
Beigeordne
ter und
Kämmerer
Bürgermeisterin Büro des
Rates
Begründung:
1. Ferienmaßnahmen
1.1 Ferienfahrten
Hinweis: Auf Wunsch des JHA sind nachstehend die Kosten für die einzelnen
Maßnahmen aufgeführt. Diese entstehen für die Honorare der tätigen Betreuer/innen, für
Beitragsübernahmen gem. § 90 KJHG (Auszug siehe Anlage) in Form von
Mindereinnahmen sowie für Fahrt, Unterkunft, Verpflegung, Material und Programm unter
Berücksichtigung der eingezahlten Teilnehmerbeiträge.
1.1.1 Ferienfreizeit Blankenheim vom 19.03. – 25.03.05
Nach wie vor beliebt ist die alljährliche Osterfreizeit, gerade auch für „Einsteiger“,
die zum ersten Mal alleine wegfahren. 27 Kinder im Alter von 8 - 12 Jahren
verbrachten mit ihren vier Betreuer/innen eine abwechslungsreiche Woche im
Jugendhof Finkenberg in Blankenheim in der Eifel. Ein dichtes Programm mit vielen
Höhepunkten sorgte für eine aktionsreiche und kurzweilige Freizeit.
Finanzierungsbedarf: 1.009,62 €. Beitragsermäßigungen nach § 90 KJHG
verursachten Mindereinnahmen in Höhe von 334,40 €.
1.1.2 Ferienfreizeit Grömitz vom 07.07. – 20.07.05
Mit dem Zeltplatz „Lenster Strand“ (Eigentum der Stadt Braunschweig) in der
Lübecker Bucht hat sich ein interessantes Ferienziel als festes Angebot für die
Sommerferien etabliert. Gewohnt wurde in komfortablen Zelten. Zu der großzügigen
Ferienanlage gehören mehrere Sport- und Spielflächen sowie ein nur fünf Minuten
entfernter eigener Strandabschnitt. Werk- und Bastelräume gehören ebenso zur
Anlage wie ein großer Mehrzweckraum. Die Fahrt fand als Doppelfreizeit jeweils für
7-10-jährige bzw. 11-13-jährige mit insgesamt 40 Kindern und sieben
Betreuer/innen statt.
Finanzierungsbedarf: 4.560,16 €. Beitragsermäßigungen nach § 90 KJHG
verursachten Mindereinnahmen in Höhe von 1.912,90 €.
1.1.3 Ferienfreizeit Guidel vom 07.07. – 22.07.05
Auch in 2005 wurde die Freizeit für 12-17-jährige in Haus Brauweiler in Guidel in
Frankreich wieder stark nachgefragt. Das zur Verfügung stehende Platzkontingent
wurde komplett belegt. 30 Jugendliche erlebten mit ihren vier Betreuer/innen ein
attraktives Programm. Mit Segeln und Kanu fahren, aber auch mit fast allen
Ballspielarten, die auf dem weitläufigen Gelände möglich waren, standen sportliche
Betätigungen im Vordergrund.
Aufgrund verschiedener Faktoren (wenig „Sozialfälle“, Einrechnung einer nicht
eingetretenen Tagessatzerhöhung, verminderter Kostenaufwand für Praktikantin als
Betreuerin) tendierte der Finanzierungsbedarf für diese Freizeit gegen Null.
Beitragsermäßigungen nach § 90 KJHG verursachten Mindereinnahmen in Höhe
von 562,20 €.
Beschlussvorlage V 072.06
Seite 2
Von den insgesamt 97 Teilnehmern der drei Ferienmaßnahmen stammten 17 aus
problembelasteten Familiensituationen. Dies ist eine Quote von 18,7 %. Im Vergleich zum
Vorjahr (13,3 %) bedeutet dies wieder eine nennenswerte Steigerung. Insofern ist mit dieser
Quote eine Bedarfslage gegeben, dass es auch künftig das Ziel der Verwaltung bleiben muss,
insbesondere in diesem Bereich auch weiterhin Schwerpunkte zu setzen, zumal der Familien
entlastende Effekt der o. g. Maßnahmen von Bedeutung ist. Dies wird immer wieder durch die
positiven Rückmeldungen und durch kontinuierliche Wiederanmeldungen in Folgejahren
bestätigt. Die derzeit zur Verfügung stehenden Finanzmittel sollten daher in keinem Fall
reduziert werden.
§ 90 Erhebung von Teilnahmebeiträgen
(1) Für die Inanspruchnahme von Angeboten
1. der Jugendarbeit (§ 11),
2. der allgemeinen Förderung der Erziehung in der Familie (§ 16) und
3. der Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen (§§ 22, 24)
können Teilnahmebeiträge oder Gebühren festgesetzt werden. Landesrecht kann für die
Inanspruchnahme von Tageseinrichtungen für Kinder pauschale Beiträge festsetzen und diese
nach Einkommensgruppen oder Kinderzahl staffeln.
(2) In den Fällen des Absatzes 1 Nr. 1 und 2 kann der Teilnahmebeitrag oder die Gebühr auf
Antrag ganz oder teilweise erlassen oder vom Träger der öffentlichen Jugendhilfe
übernommen werden, wenn die Belastung dem Kind oder dem Jugendlichen und seinen Eltern
oder dem jungen Volljährigen nicht zuzumuten ist und die Förderung für die Entwicklung des
jungen Menschen erforderlich ist.
(3) Im Falle des Absatzes 1 Nr. 3 soll der Teilnahmebeitrag oder die Gebühr auf Antrag ganz
oder teilweise erlassen oder vom Träger der öffentlichen Jugendhilfe übernommen werden,
wenn die Belastung den Eltern nicht zuzumuten ist und die Hilfe gemäß der landesrechtlichen
Regelung nach Maßgabe des § 24 erforderlich ist.
(4) Für die Feststellung der zumutbaren Belastung gelten die §§ 76 bis 79, 84 und 85 des
Bundessozialhilfegesetzes entsprechend, soweit nicht Landesrecht eine andere Regelung trifft.
Beschlussvorlage V 072.06
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1.2 Örtliche Ferienmaßnahmen
1.2.1 Ferienspiele
Ziel bei der Durchführung der Ferienspiele war und ist eine stadtteil- und
bedarfsorientierte dezentrale Zuordnung. Hierbei finden die Ferienspiele nicht
losgelöst und zentralistisch statt, sondern werden von im Stadtteil existierenden
Einrichtungen und dort wirkenden Trägern durchgeführt. Für die die Ferienspiele in
aller Regel ausrichtenden Jugendzentren bedeutet dies meist den jährlichen
Veranstaltungshöhepunkt. Hiermit verbunden ist eine bedeutende Chance, im
Bereich der Kinderarbeit für Nachwuchs zu werben. Oft besteht hierbei aber auch
für jugendliche Einrichtungsbesucher die Möglichkeit, an eine Helfer- oder
Betreuertätigkeit herangeführt zu werden. Interessant ist in diesem Zusammenhang
allgemein ein Trend im Stadtgebiet Kerpen, Ferien insbesondere auch vor Ort zu
verleben.
Nachfolgend eine Tabellenübersicht mit den wichtigsten Daten.
STADTTEIL
Kerpen
Türnich
ORT
ZEIT
Jugendzentrum
11.07. –
22.07.05
11.07. –
22.07.05
25.07. –
05.08.05
11.07. –
22.07.05
11.07. –
22.07.05
01.08. 12.08.05
18.07. –
29.07.05
18.07. –
29.07.05
Sommerferien
Brüggen
Jugend- und
Pfarrzentrum
Jugendzentrum
Buir
Grundschule
Manheim
Jugendzentrum
Blatzheim
Pfarrzentrum
Horrem
Jugendzentrum
Sindorf
Jugendzentrum
flächenDeckend
örtliche RaumRessourcen
VERANSTALTER
Rapunzel
e. V.
CaritasVerband
CaritasVerband
CaritasVerband
DRK KV
Rhein-Erft
CaritasVerband
DKSB OV
Kerpen
Stadt
Kerpen
TrägerVielfalt
AUSRICHTER
Rapunzel
Kinderhaus
Jugendzentrum
Türnich
Jugendzentrum
Brüggen
Jugendzentrum
Buir
Jugendzentrum
Manheim
Kath. Kirchengem. Blatzheim
Jugendzentrum
Horrem
Jugendzentrum
Sindorf
örtliche
Einrichtungen
HA
EA
TN
0
5
39
FÖRDERBETRAG
1.900,00
2
10
50
2.250,00
2
7
41
1.900,00
2
14
89
3.000,00
1
4
31
1.500,00
0
11
48
2.250,00
4
12
49
2.250,00
3
8
50
2.250,00
14
71
397
17.300,00
HA = Hauptamtler, EA = Ehrenamtler, TN = Teilnehmerzahl
Beschlussvorlage V 072.06
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1.2.2 Spielaktionswochen
Ursprünglich als Bauspielplätze konzipiert, haben sich die Spielaktionswochen als
niederschwelliges Basisangebot etabliert. Charakteristisch für diese Maßnahmen ist
zum einen ein nur geringer oder gar kein Kostenbetrag und zum anderen der
Standort teilweise „direkt vor der Haustür“. Letzteres bedeutet, dass insbesondere
Brennpunkte wie Maastrichter Straße in Kerpen, aber auch Buchenhöhe in Horrem
gezielt mit Angeboten versorgt werden. Teilnehmer an diesen Angeboten sind in
aller Regel Kinder und Jugendliche, die sonst keine Möglichkeit haben, an
Ferienmaßnahmen teilzunehmen, von einem Familienurlaub ganz zu schweigen.
Nachfolgend eine Tabellenübersicht mit den wichtigsten Daten.
STADTTEIL
Kerpen
ORT
ZEIT
Internationales
Zentrum
25.07. 05.08.05
Horrem
Clemensschule
11.07. –
22.07.05
flächenDeckend
örtliche RaumRessourcen
SommerFerien
VERANSTALTER
AWOKreisVerband
SC
Buchenhöh
e
TrägerVielfalt
AUSRICHTER
HA
EA
TN
Internationales
Zentrum
Kerpen
SC
Buchenhöhe
Horrem
örtliche
Einrichtungen
2
5
109
FÖRDERBETRAG
3.000,00
0
12
66
2.906,25
4
7
100
5.906,25
HA = Hauptamtler, EA = Ehrenamtler, TN = Teilnehmerzahl
Beschlussvorlage V 072.06
Seite 5
2.
Kerpener Kindertheaterbühne
Nach über 8 Jahren Betrieb ist die "Kerpener Kindertheaterbühne“ zu einem überregional
bekannten und beliebten Angebot der Kinder- und Jugendkultur gewachsen. Leider war der
Zuschauerdurchschnitt in 2005 rückläufig und sank auf 87 Personen. Da die Konzeption der
Veranstaltungsreihe inkl. Öffentlichkeitsarbeit nicht verändert wurde, scheint hierfür der
allgemeine Trend zu einem rückläufigen Konsum zu Grunde zu liegen, der auch vor dem
Kulturbereich nicht haltmacht. Insgesamt waren 962 Besucher zu verzeichnen. Innerhalb der
11 durchgeführten Veranstaltungen fanden 4 Geburtstagsfeiern, an denen 8 Erwachsene und
25 Kinder teilnahmen, statt.
Nachfolgend eine Tabellenübersicht mit den wichtigsten Daten. Da die Gagen vertraglich einer
Schweigepflicht unterliegen, sind diese nur in ihrer Gesamtfinanzierungssumme aufgeführt.
DATU
M
16.01.
21.02.
13.03.
10.04.
08.05.
*1)
19.06.
03.07.
*2)
11.09.
16.10.
06.11.
04.12.
11x
TITEL
KÜNSTLER
Jonglage & Clownerie
Clown Tasso, Schloss Holte-Stukenbrock
Freunde
Theater 1, Bad Münstereifel
Tiberius Schlabberzahn
Comedyartist Guido Hoehne, Düsseldorf
Karl Krachmacher
Fex-Theater, Eberbach
Der Teufel mit den drei goldenen Haaren
Theater Kuddelmuddel, Elsdorf
Alles meins!
Theater Mario, Duisburg
Im Netz
Rockband Die Blindfische, Oldenburg
Froschkapelle in letzter Minute
Töfte-Theater, Datteln
Hans im Glück
Theater Tom Teuer, Duisburg
Wo bist Du, Willi Wiberg?
Wodo-Puppenspiel, Mülheim
Ein Weihnachtstraum für Oma Radtke
Mimikry-Figurentheater, Köln
Besucherdurchschnitt: 87 Personen
BESU AUSCHER GABEN
104
EINFINANNAHMEN ZIERUNG
62,00
106
435,00
48
314,50
75
99,00
109
0,00
34
446,60
243
500,00
69
393,00
45
312,40
64
252,80
65
232,00
962
3.047,30
*1) = Veranstaltung des Capitol-Kinos in dortiger fiskalischer Zuständigkeit. Auf eine Veranstaltung
in städtischer Trägerschaft im gleichen Monat wurde daher verzichtet.
*2) = Auftritt im Rahmen des Schlosskonzertes in Türnich in Zusammenarbeit mit 10.2.
Der Eintritt für Kinder war frei. Es erfolgte eine pauschale Kostenbeteiligung durch 23.3.
ZUSAMMENFASSUNG AUFWENDUNGEN KTB 2005
Finanzierungsbeträge 01-12/05 (siehe Tabelle)
Künstlersozialversicherungsbeiträge 2005
Gesamtfinanzierungsbetrag KTB 2005
Beschlussvorlage V 072.06
BETRAG
3.047,30
283,45
3.330,75
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Beschlussvorlage V 072.06
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Beschlussvorlage V 072.06
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Beschlussvorlage V 072.06
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Beschlussvorlage V 072.06
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