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Beschlussvorlage (Jahresbericht Jugendarbeit 2005)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
897 kB
Erstellt
06.08.08, 01:15
Aktualisiert
06.08.08, 01:15

Inhalt der Datei

STADT KERPEN DIE BÜRGERMEISTERIN TOP Amt/Abteilung: Allg. Förderung v. Kindern, Jugendl. Familien, Behinderten u. Senioren Az.: V 072.06 Datum : Beratungsfolge Jugendhilfeausschuss X Termin 06.04.2006 09.03.2006 Bemerkungen Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Jahresbericht Jugendarbeit 2005 X Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von € Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : HhSt.: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : HhSt.: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Durch die Maßnahme entstehen x keine Folgekosten. jährlich Folgekosten von € Beschlussentwurf: Beschlussentwurf: Der Jugendhilfeausschuss nimmt den Jahresbericht Jugendarbeit 2005 zur Kenntnis. Beschlussausfertigung soll erhalten: Sachbearb eiter/in Abteilungsleiter/in Amtsleiter/in Zuständiger Dezernent Mitzeichnung Amt 20 Erster Beigeordne ter und Kämmerer Bürgermeisterin Büro des Rates Begründung: 1. Ferienmaßnahmen 1.1 Ferienfahrten Hinweis: Auf Wunsch des JHA sind nachstehend die Kosten für die einzelnen Maßnahmen aufgeführt. Diese entstehen für die Honorare der tätigen Betreuer/innen, für Beitragsübernahmen gem. § 90 KJHG (Auszug siehe Anlage) in Form von Mindereinnahmen sowie für Fahrt, Unterkunft, Verpflegung, Material und Programm unter Berücksichtigung der eingezahlten Teilnehmerbeiträge. 1.1.1 Ferienfreizeit Blankenheim vom 19.03. – 25.03.05 Nach wie vor beliebt ist die alljährliche Osterfreizeit, gerade auch für „Einsteiger“, die zum ersten Mal alleine wegfahren. 27 Kinder im Alter von 8 - 12 Jahren verbrachten mit ihren vier Betreuer/innen eine abwechslungsreiche Woche im Jugendhof Finkenberg in Blankenheim in der Eifel. Ein dichtes Programm mit vielen Höhepunkten sorgte für eine aktionsreiche und kurzweilige Freizeit. Finanzierungsbedarf: 1.009,62 €. Beitragsermäßigungen nach § 90 KJHG verursachten Mindereinnahmen in Höhe von 334,40 €. 1.1.2 Ferienfreizeit Grömitz vom 07.07. – 20.07.05 Mit dem Zeltplatz „Lenster Strand“ (Eigentum der Stadt Braunschweig) in der Lübecker Bucht hat sich ein interessantes Ferienziel als festes Angebot für die Sommerferien etabliert. Gewohnt wurde in komfortablen Zelten. Zu der großzügigen Ferienanlage gehören mehrere Sport- und Spielflächen sowie ein nur fünf Minuten entfernter eigener Strandabschnitt. Werk- und Bastelräume gehören ebenso zur Anlage wie ein großer Mehrzweckraum. Die Fahrt fand als Doppelfreizeit jeweils für 7-10-jährige bzw. 11-13-jährige mit insgesamt 40 Kindern und sieben Betreuer/innen statt. Finanzierungsbedarf: 4.560,16 €. Beitragsermäßigungen nach § 90 KJHG verursachten Mindereinnahmen in Höhe von 1.912,90 €. 1.1.3 Ferienfreizeit Guidel vom 07.07. – 22.07.05 Auch in 2005 wurde die Freizeit für 12-17-jährige in Haus Brauweiler in Guidel in Frankreich wieder stark nachgefragt. Das zur Verfügung stehende Platzkontingent wurde komplett belegt. 30 Jugendliche erlebten mit ihren vier Betreuer/innen ein attraktives Programm. Mit Segeln und Kanu fahren, aber auch mit fast allen Ballspielarten, die auf dem weitläufigen Gelände möglich waren, standen sportliche Betätigungen im Vordergrund. Aufgrund verschiedener Faktoren (wenig „Sozialfälle“, Einrechnung einer nicht eingetretenen Tagessatzerhöhung, verminderter Kostenaufwand für Praktikantin als Betreuerin) tendierte der Finanzierungsbedarf für diese Freizeit gegen Null. Beitragsermäßigungen nach § 90 KJHG verursachten Mindereinnahmen in Höhe von 562,20 €. Beschlussvorlage V 072.06 Seite 2 Von den insgesamt 97 Teilnehmern der drei Ferienmaßnahmen stammten 17 aus problembelasteten Familiensituationen. Dies ist eine Quote von 18,7 %. Im Vergleich zum Vorjahr (13,3 %) bedeutet dies wieder eine nennenswerte Steigerung. Insofern ist mit dieser Quote eine Bedarfslage gegeben, dass es auch künftig das Ziel der Verwaltung bleiben muss, insbesondere in diesem Bereich auch weiterhin Schwerpunkte zu setzen, zumal der Familien entlastende Effekt der o. g. Maßnahmen von Bedeutung ist. Dies wird immer wieder durch die positiven Rückmeldungen und durch kontinuierliche Wiederanmeldungen in Folgejahren bestätigt. Die derzeit zur Verfügung stehenden Finanzmittel sollten daher in keinem Fall reduziert werden. § 90 Erhebung von Teilnahmebeiträgen (1) Für die Inanspruchnahme von Angeboten 1. der Jugendarbeit (§ 11), 2. der allgemeinen Förderung der Erziehung in der Familie (§ 16) und 3. der Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen (§§ 22, 24) können Teilnahmebeiträge oder Gebühren festgesetzt werden. Landesrecht kann für die Inanspruchnahme von Tageseinrichtungen für Kinder pauschale Beiträge festsetzen und diese nach Einkommensgruppen oder Kinderzahl staffeln. (2) In den Fällen des Absatzes 1 Nr. 1 und 2 kann der Teilnahmebeitrag oder die Gebühr auf Antrag ganz oder teilweise erlassen oder vom Träger der öffentlichen Jugendhilfe übernommen werden, wenn die Belastung dem Kind oder dem Jugendlichen und seinen Eltern oder dem jungen Volljährigen nicht zuzumuten ist und die Förderung für die Entwicklung des jungen Menschen erforderlich ist. (3) Im Falle des Absatzes 1 Nr. 3 soll der Teilnahmebeitrag oder die Gebühr auf Antrag ganz oder teilweise erlassen oder vom Träger der öffentlichen Jugendhilfe übernommen werden, wenn die Belastung den Eltern nicht zuzumuten ist und die Hilfe gemäß der landesrechtlichen Regelung nach Maßgabe des § 24 erforderlich ist. (4) Für die Feststellung der zumutbaren Belastung gelten die §§ 76 bis 79, 84 und 85 des Bundessozialhilfegesetzes entsprechend, soweit nicht Landesrecht eine andere Regelung trifft. Beschlussvorlage V 072.06 Seite 3 1.2 Örtliche Ferienmaßnahmen 1.2.1 Ferienspiele Ziel bei der Durchführung der Ferienspiele war und ist eine stadtteil- und bedarfsorientierte dezentrale Zuordnung. Hierbei finden die Ferienspiele nicht losgelöst und zentralistisch statt, sondern werden von im Stadtteil existierenden Einrichtungen und dort wirkenden Trägern durchgeführt. Für die die Ferienspiele in aller Regel ausrichtenden Jugendzentren bedeutet dies meist den jährlichen Veranstaltungshöhepunkt. Hiermit verbunden ist eine bedeutende Chance, im Bereich der Kinderarbeit für Nachwuchs zu werben. Oft besteht hierbei aber auch für jugendliche Einrichtungsbesucher die Möglichkeit, an eine Helfer- oder Betreuertätigkeit herangeführt zu werden. Interessant ist in diesem Zusammenhang allgemein ein Trend im Stadtgebiet Kerpen, Ferien insbesondere auch vor Ort zu verleben. Nachfolgend eine Tabellenübersicht mit den wichtigsten Daten. STADTTEIL Kerpen Türnich ORT ZEIT Jugendzentrum 11.07. – 22.07.05 11.07. – 22.07.05 25.07. – 05.08.05 11.07. – 22.07.05 11.07. – 22.07.05 01.08. 12.08.05 18.07. – 29.07.05 18.07. – 29.07.05 Sommerferien Brüggen Jugend- und Pfarrzentrum Jugendzentrum Buir Grundschule Manheim Jugendzentrum Blatzheim Pfarrzentrum Horrem Jugendzentrum Sindorf Jugendzentrum flächenDeckend örtliche RaumRessourcen VERANSTALTER Rapunzel e. V. CaritasVerband CaritasVerband CaritasVerband DRK KV Rhein-Erft CaritasVerband DKSB OV Kerpen Stadt Kerpen TrägerVielfalt AUSRICHTER Rapunzel Kinderhaus Jugendzentrum Türnich Jugendzentrum Brüggen Jugendzentrum Buir Jugendzentrum Manheim Kath. Kirchengem. Blatzheim Jugendzentrum Horrem Jugendzentrum Sindorf örtliche Einrichtungen HA EA TN 0 5 39 FÖRDERBETRAG 1.900,00 2 10 50 2.250,00 2 7 41 1.900,00 2 14 89 3.000,00 1 4 31 1.500,00 0 11 48 2.250,00 4 12 49 2.250,00 3 8 50 2.250,00 14 71 397 17.300,00 HA = Hauptamtler, EA = Ehrenamtler, TN = Teilnehmerzahl Beschlussvorlage V 072.06 Seite 4 1.2.2 Spielaktionswochen Ursprünglich als Bauspielplätze konzipiert, haben sich die Spielaktionswochen als niederschwelliges Basisangebot etabliert. Charakteristisch für diese Maßnahmen ist zum einen ein nur geringer oder gar kein Kostenbetrag und zum anderen der Standort teilweise „direkt vor der Haustür“. Letzteres bedeutet, dass insbesondere Brennpunkte wie Maastrichter Straße in Kerpen, aber auch Buchenhöhe in Horrem gezielt mit Angeboten versorgt werden. Teilnehmer an diesen Angeboten sind in aller Regel Kinder und Jugendliche, die sonst keine Möglichkeit haben, an Ferienmaßnahmen teilzunehmen, von einem Familienurlaub ganz zu schweigen. Nachfolgend eine Tabellenübersicht mit den wichtigsten Daten. STADTTEIL Kerpen ORT ZEIT Internationales Zentrum 25.07. 05.08.05 Horrem Clemensschule 11.07. – 22.07.05 flächenDeckend örtliche RaumRessourcen SommerFerien VERANSTALTER AWOKreisVerband SC Buchenhöh e TrägerVielfalt AUSRICHTER HA EA TN Internationales Zentrum Kerpen SC Buchenhöhe Horrem örtliche Einrichtungen 2 5 109 FÖRDERBETRAG 3.000,00 0 12 66 2.906,25 4 7 100 5.906,25 HA = Hauptamtler, EA = Ehrenamtler, TN = Teilnehmerzahl Beschlussvorlage V 072.06 Seite 5 2. Kerpener Kindertheaterbühne Nach über 8 Jahren Betrieb ist die "Kerpener Kindertheaterbühne“ zu einem überregional bekannten und beliebten Angebot der Kinder- und Jugendkultur gewachsen. Leider war der Zuschauerdurchschnitt in 2005 rückläufig und sank auf 87 Personen. Da die Konzeption der Veranstaltungsreihe inkl. Öffentlichkeitsarbeit nicht verändert wurde, scheint hierfür der allgemeine Trend zu einem rückläufigen Konsum zu Grunde zu liegen, der auch vor dem Kulturbereich nicht haltmacht. Insgesamt waren 962 Besucher zu verzeichnen. Innerhalb der 11 durchgeführten Veranstaltungen fanden 4 Geburtstagsfeiern, an denen 8 Erwachsene und 25 Kinder teilnahmen, statt. Nachfolgend eine Tabellenübersicht mit den wichtigsten Daten. Da die Gagen vertraglich einer Schweigepflicht unterliegen, sind diese nur in ihrer Gesamtfinanzierungssumme aufgeführt. DATU M 16.01. 21.02. 13.03. 10.04. 08.05. *1) 19.06. 03.07. *2) 11.09. 16.10. 06.11. 04.12. 11x TITEL KÜNSTLER Jonglage & Clownerie Clown Tasso, Schloss Holte-Stukenbrock Freunde Theater 1, Bad Münstereifel Tiberius Schlabberzahn Comedyartist Guido Hoehne, Düsseldorf Karl Krachmacher Fex-Theater, Eberbach Der Teufel mit den drei goldenen Haaren Theater Kuddelmuddel, Elsdorf Alles meins! Theater Mario, Duisburg Im Netz Rockband Die Blindfische, Oldenburg Froschkapelle in letzter Minute Töfte-Theater, Datteln Hans im Glück Theater Tom Teuer, Duisburg Wo bist Du, Willi Wiberg? Wodo-Puppenspiel, Mülheim Ein Weihnachtstraum für Oma Radtke Mimikry-Figurentheater, Köln Besucherdurchschnitt: 87 Personen BESU AUSCHER GABEN 104 EINFINANNAHMEN ZIERUNG 62,00 106 435,00 48 314,50 75 99,00 109 0,00 34 446,60 243 500,00 69 393,00 45 312,40 64 252,80 65 232,00 962 3.047,30 *1) = Veranstaltung des Capitol-Kinos in dortiger fiskalischer Zuständigkeit. Auf eine Veranstaltung in städtischer Trägerschaft im gleichen Monat wurde daher verzichtet. *2) = Auftritt im Rahmen des Schlosskonzertes in Türnich in Zusammenarbeit mit 10.2. Der Eintritt für Kinder war frei. Es erfolgte eine pauschale Kostenbeteiligung durch 23.3. ZUSAMMENFASSUNG AUFWENDUNGEN KTB 2005 Finanzierungsbeträge 01-12/05 (siehe Tabelle) Künstlersozialversicherungsbeiträge 2005 Gesamtfinanzierungsbetrag KTB 2005 Beschlussvorlage V 072.06 BETRAG 3.047,30 283,45 3.330,75 Seite 6 Beschlussvorlage V 072.06 Seite 7 Beschlussvorlage V 072.06 Seite 8 Beschlussvorlage V 072.06 Seite 9 Beschlussvorlage V 072.06 Seite 10