Daten
Kommune
Kerpen
Größe
11 kB
Datum
29.11.2006
Erstellt
06.08.08, 01:15
Aktualisiert
06.08.08, 01:15
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT KERPEN
DIE BÜRGERMEISTERIN
Amt/Abteilung: 23.4 / Soziale Hilfen
Az.:
TOP
Drs.-Nr.: 83.06
Datum :
Beratungsfolge
Ausschuss für Soziales und Integration
X
Termin
29.11.2006
13.10.2006
Bemerkungen
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Bestellung eines/einer Schriftführers/Schriftführerin
X
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage)
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
HhSt.:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
HhSt.:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss bestellt den Stadtamtmann Hans Arnold Maus zum Schriftführer für die künftigen
Ausschussniederschriften. Für den Fall der Verhinderung bleibt der Gruppenleiter der Abteilung
23.4, Herr Fritz Ohrem, stellvertretender Schriftführer.
Bei Verhinderung der Vorgenannten bestimmt der Ausschuss zu Beginn der jeweiligen Sitzung
eine Schriftführerin/einen Schriftführer.
Beschlussausfertigung soll erhalten:
Sachbearb
eiter/in
Abteilungsleiter/in
Amtsleiter/in
Zuständiger
Dezernent
Mitzeichnung
Amt 20
Erster
Beigeordne
ter und
Kämmerer
Bürgermeisterin Büro des
Rates
Begründung:
Gemäß § 25 Abs. 2 i.V.m. § 27 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Kerpen und seiner
Ausschüsse ist für die Erstellung der Niederschriften vom Ausschuss eine Schriftführerin/ein
Schriftführer zu bestellen.
Um eine Einzelbeschlussfassug in jeder Ausschusssitzung zu vermeiden und zu ermöglichen,
dass die Verwaltung sich vor den Sitzungen auf die Bestellung eines Schriftführers/einer
Schriftführerin einrichten kann, empfiehlt sich eine generelle Regelung.
Beschlussvorlage 83.06
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