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Beschlussvorlage (Stellenplan 2006/2007 hier: Befristete Erhöhung Stellenanteil der Stelle 90000252, Elternbeiträge Kindertageseinrichtungen/Offene Ganztagsschule/Tagespflege)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
17 kB
Datum
05.09.2006
Erstellt
06.08.08, 01:15
Aktualisiert
06.08.08, 01:15
Beschlussvorlage (Stellenplan 2006/2007
hier: Befristete Erhöhung Stellenanteil der Stelle 90000252, Elternbeiträge Kindertageseinrichtungen/Offene Ganztagsschule/Tagespflege) Beschlussvorlage (Stellenplan 2006/2007
hier: Befristete Erhöhung Stellenanteil der Stelle 90000252, Elternbeiträge Kindertageseinrichtungen/Offene Ganztagsschule/Tagespflege) Beschlussvorlage (Stellenplan 2006/2007
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Inhalt der Datei

STADT KERPEN DIE BÜRGERMEISTERIN Amt/Abteilung: 11.1 / Organisation Az.: TOP Drs.-Nr.: 47.06 Datum : Beratungsfolge Haupt- und Finanzausschuss Termin 29.08.2006 Stadtrat X 08.08.2006 Bemerkungen 05.09.2006 Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Stellenplan 2006/2007 hier: Befristete Erhöhung Stellenanteil der Stelle 90000252, Elternbeiträge Kindertageseinrichtungen/Offene Ganztagsschule/Tagespflege Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten X Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von 6.200 € (s. Anlage) X Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : HhSt.: Mittel müssen überplanmäßig bereitgestellt werden; Haushaltsjahre : 2006/2007 HhStn.: 200.4145, 200.4345, 200.4445 Deckung: Personalausgaben Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Beschlussentwurf: Der Stadtrat beschließt, den Stellenanteil der Stelle 90000252 bis zum 31.07.2007 von 0,5 auf 0,65 Stelle zu erhöhen. Beschlussausfertigung soll erhalten: Sachbearb eiter/in Abteilungsleiter/in Amtsleiter/in Zuständiger Dezernent Mitzeichnung Amt 20 Erster Beigeordne ter und Kämmerer Bürgermeisterin Büro des Rates MAßNAHME: Erhöhung Stellenanteil Stelle 90000252 ÜBERSICHT AUSGABEN / EINNAHMEN lfd. Jahr 1. Folgejahr 2. Folgejahr 3. Folgejahr 4. Folgejahr Einmalkosten Ausgaben Anschaffungskosten (z.B. Baukosten) Einrichtungskosten Personalkosten Honorare Architekten/Ingenieure o.ä. gesamt: Einnahmen Zuschüsse Beiträge gesamt: Aufwand netto: Folgekosten: Ausgaben Sachkosten (z.B. Unterhaltung) Schuldendienste/Zinsen Abschreibung 2.900 Personalkosten 3.300 gesamt Einnahmen Zuschüsse Gebühren gesamt Beschlussvorlage 47.06 Seite 2 Begründung: Während der Informationsveranstaltung für den Stadtrat am 01.04.2006 zum neuen Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst und dessen Auswirkungen auf den Stellenplan wurde bereits erläutert, dass alle Stellen im Stellenplan entsprechend ihrer Stellenanteile ausgewiesen werden. Jede Erhöhung von Stellenanteilen, die nicht durch Wegfall bei anderen Stellen aufgefangen werden können, führen zu einer Erweiterung des Stellenplanes. Zum Schuljahr 2006/2007 startet die offene Ganztagsschule (OGATA) mit 9 Gruppen/200 Plätzen. Auf Grund der Bedarfslage ist der Ausbau um weitere 12 Gruppen/300 Plätze auf insgesamt 500 Plätze geplant. Bei Inanspruchnahme eines Platzes sind Elternbeiträge zu entrichten. Zukünftig sind im Rahmen der Gewährung von Tagespflege ebenfalls Elternbeiträge zu erheben. Die Zahl der Tagespflegeplätze ist derzeit nicht bezifferbar. Nach dem Tagesausbaubetreuungsgesetz sind Plätze für 20% (Kita-Jahr 06/07 - 369 Kinder) der unter 3jährigen einzurichten. Sowohl die Elternbeiträge für die Inanspruchnahme des Angebotes der offenen Ganztagsschule als auch für die Tagespflege werden von der Abteilung 22.1, Kindertagesbetreuung, zusätzlich zu den Elternbeiträgen für Kindertageseinrichtungen, erhoben. Die Fallzahlen im Bereich der Kindertageseinrichtungen sind weitgehend konstant. Erst ab Mitte 2008 wird sich die Zahl der Kindergartenplätze voraussichtlich um 75 und ab Mitte 2010 um 100125 Plätze reduzieren. Der durch die zusätzlichen Beitragserhebungen (OGATA u. Tagespflege) bedingte Mehraufwand kann erst im Laufe der Maßnahmen genau beziffert werden. Es kann jedoch sicher davon ausgegangen werden, dass der zu Beginn entstehende Mehraufwand innerhalb der Abteilung 22.1 vom vorhandenen Personal mit dem derzeitigen Beschäftigungsumfang nicht aufgefangen werden kann. Alle Lösungsansätze zur Bewältigung des Mehraufwandes können zunächst nur Übergangsmaßnahmen darstellen und sind daran orientiert zu betrachten und zu bewerten. 1. Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, vorübergehenden Mehraufwand über Zeitgutschriften auf den Arbeitszeitkonten der Beschäftigten, personalkostenneutral, aufzufangen. Dies ist jedoch nur dann möglich, wenn in naher Zukunft erkennbar Möglichkeiten zum Abbau der Zeitgutschriften gegeben sind. Da zum einen nicht sicher von einem vorübergehenden Mehraufwand ausgegangen werden kann und zum anderen keine Möglichkeiten zum Abbau von Zeitgutschriften erkannt werden können, scheidet diese Möglichkeit aus. 2. Ebenfalls ohne Personalkostensteigerung ist grundsätzlich der zusätzliche Einsatz von Personal aus anderen Organisationseinheiten, ggf. auch stundenweise, möglich. Voraussetzung dafür sind jedoch freie Personalkapazitäten mit entsprechender Qualifikation, die derzeit allerdings nicht gegeben sind bzw. nur bei Vernachlässigung anderer Aufgaben geschaffen werden können. Außerdem ist zu beachten, dass: - eine zusätzliche Lizenz für die eingesetzte Software erworben werden muss (geschätzte Kosten ca. 1.500 €), - sich der Mehraufwand um die notwendige Einarbeitung des fachfremden Personals erhöht, - sich die Maßnahme auch auf eine andere Organisationseinheit unmittelbar auswirkt, - ein zusätzlicher Arbeitsplatz innerhalb der Abteilung 22.1 einzurichten ist (zusätzliche Kosten für z.B. EDV-Hardware, Büroeinrichtung etc.), - bereits ohne zusätzliches Personal Raumengpässe innerhalb der Abteilung 22.1 bestehen. Beschlussvorlage 47.06 Seite 3 Die beschriebenen Probleme sind zwar grundsätzlich lösbar, angesichts einer zunächst nur angestrebten Übergangslösung jedoch nur mit unverhältnismässig großem Aufwand, so dass auch diese Möglichkeit ausscheidet. Dieser Lösungsansatz ist allerdings dann völlig anders zu bewerten, wenn bei der anstehenden Aufgabenanalyse der aus den Stadtbetrieben zurückgeführten Organisationseinheiten Einsparpotenziale erkannt und dauerhaft umgesetzt werden können. Dies kann abschließend erst nach Vorliegen der ersten Ergebnisse (frühestens Anfang 2007) beurteilt und ggf. für zukünftige Lösungen (ab 01.08.2007) berücksichtigt werden. 3. Als weitere Lösungsmöglichkeit bietet sich die befristete Erhöhung der wöchentlichen Arbeitszeit einer bereits innerhalb der Abteilung 22.1 beschäftigten Mitarbeiterin von 19,25 auf 25 Stunden/Woche an. Diese Maßnahme ist schnell umsetzbar, umgeht die beschriebenen Probleme bei einem Einsatz zusätzlichen Personals und lässt Spielraum für die Umsetzung möglicher Einsparpotentiale aus der anstehenden Aufgabenanalyse. Nachteilig wirkt sich einzig die Erhöhung der Personalkosten um ca. 6.200 Euro aus. Vorschlag: Die Verwaltung schlägt daher vor, den Mehraufwand für die zusätzliche Festsetzung der Elternbeiträge zunächst durch die bis zum 31.07.2007 befristete Erhöhung der Arbeitszeit einer innerhalb der Abteilung 22.1 beschäftigten Mitarbeiterin aufzufangen (Lösungsvariante Nr. 3). Diese Variante bietet den Vorteil einer schnellen Lösung, und damit die Möglichkeit, die erzielbaren Einnahmen zeitnah realisieren zu können. Für die vorgeschlagene befristete Erhöhung der Wochenarbeitszeit ist die Erweiterung der Stellenpläne 2006/2007 notwendig. Der Stellenanteil der Stelle 90000252 muss von 0,5 auf 0,65 Stellen (+ 0,15 Stelle) erhöht werden. Beschlussvorlage 47.06 Seite 4