Daten
Kommune
Kerpen
Größe
17 kB
Datum
05.09.2006
Erstellt
06.08.08, 01:15
Aktualisiert
06.08.08, 01:15
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT KERPEN
DIE BÜRGERMEISTERIN
Amt/Abteilung: 11.1 / Organisation
Az.:
TOP
Drs.-Nr.: 47.06
Datum :
Beratungsfolge
Haupt- und Finanzausschuss
Termin
29.08.2006
Stadtrat
X
08.08.2006
Bemerkungen
05.09.2006
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Stellenplan 2006/2007
hier: Befristete Erhöhung Stellenanteil der Stelle 90000252, Elternbeiträge
Kindertageseinrichtungen/Offene Ganztagsschule/Tagespflege
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
X
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von 6.200 € (s. Anlage)
X
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
HhSt.:
Mittel müssen überplanmäßig bereitgestellt werden;
Haushaltsjahre : 2006/2007
HhStn.:
200.4145, 200.4345, 200.4445
Deckung: Personalausgaben
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Beschlussentwurf:
Der Stadtrat beschließt, den Stellenanteil der Stelle 90000252 bis zum 31.07.2007 von 0,5 auf
0,65 Stelle zu erhöhen.
Beschlussausfertigung soll erhalten:
Sachbearb
eiter/in
Abteilungsleiter/in
Amtsleiter/in
Zuständiger
Dezernent
Mitzeichnung
Amt 20
Erster
Beigeordne
ter und
Kämmerer
Bürgermeisterin Büro des
Rates
MAßNAHME: Erhöhung Stellenanteil Stelle 90000252
ÜBERSICHT AUSGABEN / EINNAHMEN
lfd. Jahr
1. Folgejahr
2. Folgejahr
3. Folgejahr
4. Folgejahr
Einmalkosten
Ausgaben
Anschaffungskosten (z.B. Baukosten)
Einrichtungskosten
Personalkosten
Honorare Architekten/Ingenieure o.ä.
gesamt:
Einnahmen
Zuschüsse
Beiträge
gesamt:
Aufwand netto:
Folgekosten:
Ausgaben
Sachkosten (z.B. Unterhaltung)
Schuldendienste/Zinsen
Abschreibung
2.900
Personalkosten
3.300
gesamt
Einnahmen
Zuschüsse
Gebühren
gesamt
Beschlussvorlage 47.06
Seite 2
Begründung:
Während der Informationsveranstaltung für den Stadtrat am 01.04.2006 zum neuen Tarifvertrag für
den öffentlichen Dienst und dessen Auswirkungen auf den Stellenplan wurde bereits erläutert,
dass alle Stellen im Stellenplan entsprechend ihrer Stellenanteile ausgewiesen werden. Jede
Erhöhung von Stellenanteilen, die nicht durch Wegfall bei anderen Stellen aufgefangen werden
können, führen zu einer Erweiterung des Stellenplanes.
Zum Schuljahr 2006/2007 startet die offene Ganztagsschule (OGATA) mit 9 Gruppen/200 Plätzen.
Auf Grund der Bedarfslage ist der Ausbau um weitere 12 Gruppen/300 Plätze auf insgesamt 500
Plätze geplant. Bei Inanspruchnahme eines Platzes sind Elternbeiträge zu entrichten.
Zukünftig sind im Rahmen der Gewährung von Tagespflege ebenfalls Elternbeiträge zu erheben.
Die Zahl der Tagespflegeplätze ist derzeit nicht bezifferbar. Nach dem
Tagesausbaubetreuungsgesetz sind Plätze für 20% (Kita-Jahr 06/07 - 369 Kinder) der unter
3jährigen einzurichten.
Sowohl die Elternbeiträge für die Inanspruchnahme des Angebotes der offenen Ganztagsschule
als auch für die Tagespflege werden von der Abteilung 22.1, Kindertagesbetreuung, zusätzlich zu
den Elternbeiträgen für Kindertageseinrichtungen, erhoben.
Die Fallzahlen im Bereich der Kindertageseinrichtungen sind weitgehend konstant. Erst ab Mitte
2008 wird sich die Zahl der Kindergartenplätze voraussichtlich um 75 und ab Mitte 2010 um 100125 Plätze reduzieren. Der durch die zusätzlichen Beitragserhebungen (OGATA u. Tagespflege)
bedingte Mehraufwand kann erst im Laufe der Maßnahmen genau beziffert werden. Es kann
jedoch sicher davon ausgegangen werden, dass der zu Beginn entstehende Mehraufwand
innerhalb der Abteilung 22.1 vom vorhandenen Personal mit dem derzeitigen
Beschäftigungsumfang nicht aufgefangen werden kann.
Alle Lösungsansätze zur Bewältigung des Mehraufwandes können zunächst nur
Übergangsmaßnahmen darstellen und sind daran orientiert zu betrachten und zu bewerten.
1. Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, vorübergehenden Mehraufwand über Zeitgutschriften
auf den Arbeitszeitkonten der Beschäftigten, personalkostenneutral, aufzufangen. Dies ist
jedoch nur dann möglich, wenn in naher Zukunft erkennbar Möglichkeiten zum Abbau der
Zeitgutschriften gegeben sind.
Da zum einen nicht sicher von einem vorübergehenden Mehraufwand ausgegangen werden
kann und zum anderen keine Möglichkeiten zum Abbau von Zeitgutschriften erkannt werden
können, scheidet diese Möglichkeit aus.
2. Ebenfalls ohne Personalkostensteigerung ist grundsätzlich der zusätzliche Einsatz von
Personal aus anderen Organisationseinheiten, ggf. auch stundenweise, möglich.
Voraussetzung dafür sind jedoch freie Personalkapazitäten mit entsprechender Qualifikation,
die derzeit allerdings nicht gegeben sind bzw. nur bei Vernachlässigung anderer Aufgaben
geschaffen werden können. Außerdem ist zu beachten, dass:
-
eine zusätzliche Lizenz für die eingesetzte Software erworben werden muss (geschätzte
Kosten ca. 1.500 €),
-
sich der Mehraufwand um die notwendige Einarbeitung des fachfremden Personals erhöht,
-
sich die Maßnahme auch auf eine andere Organisationseinheit unmittelbar auswirkt,
-
ein zusätzlicher Arbeitsplatz innerhalb der Abteilung 22.1 einzurichten ist (zusätzliche
Kosten für z.B. EDV-Hardware, Büroeinrichtung etc.),
-
bereits ohne zusätzliches Personal Raumengpässe innerhalb der Abteilung 22.1 bestehen.
Beschlussvorlage 47.06
Seite 3
Die beschriebenen Probleme sind zwar grundsätzlich lösbar, angesichts einer zunächst nur
angestrebten Übergangslösung jedoch nur mit unverhältnismässig großem Aufwand, so dass
auch diese Möglichkeit ausscheidet.
Dieser Lösungsansatz ist allerdings dann völlig anders zu bewerten, wenn bei der anstehenden
Aufgabenanalyse der aus den Stadtbetrieben zurückgeführten Organisationseinheiten
Einsparpotenziale erkannt und dauerhaft umgesetzt werden können. Dies kann abschließend
erst nach Vorliegen der ersten Ergebnisse (frühestens Anfang 2007) beurteilt und ggf. für
zukünftige Lösungen (ab 01.08.2007) berücksichtigt werden.
3. Als weitere Lösungsmöglichkeit bietet sich die befristete Erhöhung der wöchentlichen
Arbeitszeit einer bereits innerhalb der Abteilung 22.1 beschäftigten Mitarbeiterin von 19,25 auf
25 Stunden/Woche an. Diese Maßnahme ist schnell umsetzbar, umgeht die beschriebenen
Probleme bei einem Einsatz zusätzlichen Personals und lässt Spielraum für die Umsetzung
möglicher Einsparpotentiale aus der anstehenden Aufgabenanalyse. Nachteilig wirkt sich
einzig die Erhöhung der Personalkosten um ca. 6.200 Euro aus.
Vorschlag:
Die Verwaltung schlägt daher vor, den Mehraufwand für die zusätzliche Festsetzung der
Elternbeiträge zunächst durch die bis zum 31.07.2007 befristete Erhöhung der Arbeitszeit einer
innerhalb der Abteilung 22.1 beschäftigten Mitarbeiterin aufzufangen (Lösungsvariante Nr. 3).
Diese Variante bietet den Vorteil einer schnellen Lösung, und damit die Möglichkeit, die
erzielbaren Einnahmen zeitnah realisieren zu können.
Für die vorgeschlagene befristete Erhöhung der Wochenarbeitszeit ist die Erweiterung der
Stellenpläne 2006/2007 notwendig. Der Stellenanteil der Stelle 90000252 muss von 0,5 auf 0,65
Stellen (+ 0,15 Stelle) erhöht werden.
Beschlussvorlage 47.06
Seite 4