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Beschlussvorlage (Überplanmäßige Bereitstellung von Haushaltsmitteln in 2007 für die Einführung leistungsabhängiger Besoldungsbestandteile)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
18 kB
Datum
05.09.2006
Erstellt
06.08.08, 01:15
Aktualisiert
06.08.08, 01:15
Beschlussvorlage (Überplanmäßige Bereitstellung von Haushaltsmitteln in 2007 für die Einführung leistungsabhängiger Besoldungsbestandteile) Beschlussvorlage (Überplanmäßige Bereitstellung von Haushaltsmitteln in 2007 für die Einführung leistungsabhängiger Besoldungsbestandteile) Beschlussvorlage (Überplanmäßige Bereitstellung von Haushaltsmitteln in 2007 für die Einführung leistungsabhängiger Besoldungsbestandteile) Beschlussvorlage (Überplanmäßige Bereitstellung von Haushaltsmitteln in 2007 für die Einführung leistungsabhängiger Besoldungsbestandteile)

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Inhalt der Datei

STADT KERPEN DIE BÜRGERMEISTERIN Amt/Abteilung: 11.3 / Personal Az.: TOP Drs.-Nr.: 60.06 Datum : Beratungsfolge Haupt- und Finanzausschuss Termin 29.08.2006 Stadtrat X 17.08.2006 Bemerkungen 05.09.2006 Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Überplanmäßige Bereitstellung von Haushaltsmitteln in 2007 für die Einführung leistungsabhängiger Besoldungsbestandteile Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten X Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von 71.000 € (s. Anlage) X Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : HhSt.: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : 2007 HhSt.: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Beschlussentwurf: Der Stadtrat beschließt auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses die Gleichbehandlung der Beamtinnen und Beamten mit den Beschäftigten. Die hierfür notwendigen Haushaltsmittel in Höhe von 71.000 € werden in 2007 überplanmäßig bereitgestellt. Beschlussausfertigung soll erhalten: Sachbearb eiter/in Abteilungsleiter/in Amtsleiter/in Zuständiger Dezernent Mitzeichnung Amt 20 Erster Beigeordne ter und Kämmerer Bürgermeisterin Büro des Rates MAßNAHME: ______________________________________________ ÜBERSICHT AUSGABEN / EINNAHMEN lfd. Jahr 1. Folgejahr 2. Folgejahr 3. Folgejahr 4. Folgejahr Einmalkosten Ausgaben Anschaffungskosten (z.B. Baukosten) Einrichtungskosten Personalkosten Honorare Architekten/Ingenieure o.ä. gesamt: Einnahmen Zuschüsse Beiträge gesamt: Aufwand netto: Folgekosten: Ausgaben Sachkosten (z.B. Unterhaltung) Schuldendienste/Zinsen Abschreibung Personalkosten 71.000 € 71.000 € 71.000 € 71.000 € gesamt Einnahmen Zuschüsse Gebühren gesamt Beschlussvorlage 60.06 Seite 2 Begründung: In der Informationsveranstaltung für die Mitglieder des Stadtrates am 01.04.2006 wurden die Grundzüge des neuen Tarifrechts für die Kommunen dargestellt. Nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD), der am 01.10.2005 in Kraft getreten ist, gibt es folgende Möglichkeiten der leistungsabhängigen Entgeltbestandteile a. b. c. d. vorgezogener Stufenaufstieg nach § 17 Abs.2 Leistungsprämie nach § 18 Abs. 4 Leistungszulage nach § 18 Abs. 4 Erfolgsprämie nach § 18 Abs. 4 Gem. § 18 TVöD soll die leistungs- und/oder erfolgsorientierte Bezahlung dazu beitragen, die öffentlichen Dienstleistungen zu verbessern. Zugleich sollen Motivation, Eigenverantwortung und Führungskompetenz gestärkt werden. Für den vorgezogenen Stufenaufstieg besteht keine Einführungspflicht. Für die Instrumente nach § 18 Abs.4 TVöD besteht eine durch die Tarifvertragsparteien beschlossene Einführungspflicht zum 01.01.07. Dies bedeutet, dass zumindest eins der Instrumente b) bis d) eingeführt werden muss. Der Gesamtbetrag der zu verausgabenden Leistungsentgelte ist ebenfalls tarifvertraglich festgeschrieben und beträgt 1% der ständigen Monatsentgelte des Vorjahres aller unter den Geltungsbereich des TVöD fallenden Beschäftigten der Stadt Kerpen. Dies entspricht einer Gesamtsumme in Höhe von ca. 145.000,00 €. Die von den Tarifvertragsparteien ausgehandelte Zielgröße beträgt 8%, wobei offen gelassen wurde, wann, und in welchen Schritten die Anhebung erfolgt. Das jeweilige System der leistungsabhängigen Bezahlung muss betrieblich vereinbart und durch einvernehmliche Dienstvereinbarung beschlossen werden. Dieser Begriff ist neu im Personalvertretungsrecht, schließt ein Einigungsstellenverfahren aus und zwingt zur Einigung. Leistungsabhängige Entgeltbestandteile müssen grundsätzlich allen tariflich Beschäftigten zugänglich sein. Bei der Entwicklung des Systems wirkt eine paritätisch besetzte betriebliche Kommission mit. Basis für die Gewährung leistungsabhängiger Entgelte sind entweder systematische Leistungsbewertungen oder Zielvereinbarungen. Sollte keine Einigung zwischen Dienststelle und Personalrat zustande kommen, sind die Folgen im TVöD klar beschrieben. In 2007 und 2008 wären dann tarifvertraglich geregelte „Ersatzzahlungen“ an alle tariflich Beschäftigten, unabhängig von der individuellen Leistung, zu leisten. Das Gesamtvolumen des auszuzahlenden Betrages ist identisch. Aus Sicht der Verwaltung kommt ein Verzicht auf die Einführung der Leistungsentgelte nicht in Betracht, da dann nach dem Gießkannenprinzip an alle tariflich Beschäftigten Geld ausgeschüttet werden muss. Dies wird einerseits dem neuen Tarifvertrag nicht gerecht, und wirkt andererseits demotivierend für Beschäftigte mit überdurchschnittlichen Leistungen. Insbesondere bei einem stetigen Abbau von Stellen ist die Verwaltung in besonderer Weise von leistungsmotivierten Beschäftigten abhängig. Bei der Einführung von Leistungsentgelten wird die Stadt Kerpen die beiden großen Vorteile nutzen, die momentan bestehen. Die seit 1997 bestehende Arbeitsgruppe Beurteilungswesen, die sich mit allen Facetten des Beurteilungswesens detailliert auseinandersetzt, hat die Rolle der betrieblichen Kommission eingenommen. Weiterhin besteht bei der Stadt Kerpen seit 1999 ein flächendeckendes Beurteilungswesen, auf dessen Teilbereich „Leistung“ bereits Leistungszulagen für den Bereich der ehemaligen Arbeiterinnen und Arbeiter begründet werden. Diese Leistungszulagen werden mit Wirkung vom 01.01.2007 eingestellt. Beschlussvorlage 60.06 Seite 3 Tarifvertraglich wäre es möglich, dass die Regelungen des § 18 TVöD zusätzlich zu diesen Leistungszuschlägen gezahlt werden. Im Sinne der Zusammenführung der Arbeiter und Angestellten und der Vereinheitlichung des Tarifrechts wird hier auf eine Parallelregelung verzichtet. Dementsprechend fallen die hierfür entstandenen Kosten in Höhe von ca. 75.000 € pro Jahr ab 2007 nicht mehr an. Die Verwaltung ist der Auffassung, dass durch heterogene Beschäftigtenstruktur der Stadt Kerpen die Beamtinnen und Beamten in ein mögliches System einbezogen werden müssen. Die Beamtinnen und Beamten sind aufgrund der Verlängerung der Arbeitszeiten ohnehin schlechter als die Beschäftigten gestellt. Ein Verzicht auf den Beamtenbereich wird zu einer weiteren erheblichen Ungleichbehandlung führen, insbesondere dadurch, dass von beiden Beschäftigtengruppen (tariflich Beschäftigte und Beamtinnen / Beamte) z.T. identische Tätigkeiten ausgeübt werden (Wohngeldsachbearbeitung, Personalsachbearbeitung, Ordnungswesen, Bürgerbüro,…). Hier kommt erschwerend hinzu, dass Leistungsentgelte sowohl an einzelne Beschäftigte als auch an Gruppen vergeben werden können. Die bloße Aufnahme der Beamtinnen und Beamten in das System ist jedoch nicht möglich, da der zur Verfügung stehende Gesamtbetrag ausschließlich den tariflich Beschäftigten vorbehalten ist. Eine Einbeziehung der Beamtinnen und Beamten in das System kommt somit ausschließlich nur dann in Frage, wenn der zur Verfügung stehende Gesamtbetrag entsprechend erhöht wird. Die Verwaltung schlägt daher vor, dass neben der tarifvertraglichen Regelung ein Betrag in Höhe des gleichen Prozentsatzes der ständigen monatlichen Besoldungsbestandteile des Vorjahres der Beamtinnen und Beamten der Stadt Kerpen zur Verfügung gestellt wird. Dies entspricht für 2007 einem Betrag von ca. 71.000 €. Im Haushalt 2007 sind Mittel in Höhe von 75.000 € (Leistungszuschläge nach dem BZT – G zum BMT-G) veranschlagt, die weiteren 70.000 € bis zur Gesamthöhe von 145.000 € des nach § 18 TVöD zur Verfügung zu stellenden Betrages sollen durch Einsparungen aufgrund der Einführung des neuen Tarifrechts erwirtschaftet werden (insbesondere Wegfall Urlaubsgeld, Reduzierung Weihnachtszuwendung, Verlängerung Stufenaufstiege, Absenkung Eingangsentgelt). Insofern müssten bei einer Einbeziehung der Beamtinnen und Beamten für 2007 insgesamt 71.000 € überplanmäßig bereitgestellt werden. Beschlussvorlage 60.06 Seite 4