Daten
Kommune
Kerpen
Größe
18 kB
Datum
05.09.2006
Erstellt
06.08.08, 01:15
Aktualisiert
06.08.08, 01:15
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT KERPEN
DIE BÜRGERMEISTERIN
Amt/Abteilung: 11.3 / Personal
Az.:
TOP
Drs.-Nr.: 60.06
Datum :
Beratungsfolge
Haupt- und Finanzausschuss
Termin
29.08.2006
Stadtrat
X
17.08.2006
Bemerkungen
05.09.2006
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Überplanmäßige Bereitstellung von Haushaltsmitteln in 2007 für die Einführung
leistungsabhängiger Besoldungsbestandteile
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
X
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von 71.000 € (s. Anlage)
X
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
HhSt.:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr : 2007
HhSt.:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Beschlussentwurf:
Der Stadtrat beschließt auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses die Gleichbehandlung
der Beamtinnen und Beamten mit den Beschäftigten. Die hierfür notwendigen Haushaltsmittel in
Höhe von 71.000 € werden in 2007 überplanmäßig bereitgestellt.
Beschlussausfertigung soll erhalten:
Sachbearb
eiter/in
Abteilungsleiter/in
Amtsleiter/in
Zuständiger
Dezernent
Mitzeichnung
Amt 20
Erster
Beigeordne
ter und
Kämmerer
Bürgermeisterin Büro des
Rates
MAßNAHME:
______________________________________________
ÜBERSICHT AUSGABEN / EINNAHMEN
lfd. Jahr
1. Folgejahr
2. Folgejahr
3. Folgejahr
4. Folgejahr
Einmalkosten
Ausgaben
Anschaffungskosten (z.B. Baukosten)
Einrichtungskosten
Personalkosten
Honorare Architekten/Ingenieure o.ä.
gesamt:
Einnahmen
Zuschüsse
Beiträge
gesamt:
Aufwand netto:
Folgekosten:
Ausgaben
Sachkosten (z.B. Unterhaltung)
Schuldendienste/Zinsen
Abschreibung
Personalkosten
71.000 €
71.000 €
71.000 €
71.000 €
gesamt
Einnahmen
Zuschüsse
Gebühren
gesamt
Beschlussvorlage 60.06
Seite 2
Begründung:
In der Informationsveranstaltung für die Mitglieder des Stadtrates am 01.04.2006 wurden die
Grundzüge des neuen Tarifrechts für die Kommunen dargestellt.
Nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD), der am 01.10.2005 in Kraft getreten ist,
gibt es folgende Möglichkeiten der leistungsabhängigen Entgeltbestandteile
a.
b.
c.
d.
vorgezogener Stufenaufstieg nach § 17 Abs.2
Leistungsprämie nach § 18 Abs. 4
Leistungszulage nach § 18 Abs. 4
Erfolgsprämie nach § 18 Abs. 4
Gem. § 18 TVöD soll die leistungs- und/oder erfolgsorientierte Bezahlung dazu beitragen, die
öffentlichen Dienstleistungen zu verbessern. Zugleich sollen Motivation, Eigenverantwortung und
Führungskompetenz gestärkt werden.
Für den vorgezogenen Stufenaufstieg besteht keine Einführungspflicht. Für die Instrumente nach §
18 Abs.4 TVöD besteht eine durch die Tarifvertragsparteien beschlossene
Einführungspflicht zum 01.01.07. Dies bedeutet, dass zumindest eins der Instrumente b) bis d)
eingeführt werden muss.
Der Gesamtbetrag der zu verausgabenden Leistungsentgelte ist ebenfalls tarifvertraglich
festgeschrieben und beträgt 1% der ständigen Monatsentgelte des Vorjahres aller unter den
Geltungsbereich des TVöD fallenden Beschäftigten der Stadt Kerpen. Dies entspricht einer
Gesamtsumme in Höhe von ca. 145.000,00 €. Die von den Tarifvertragsparteien ausgehandelte
Zielgröße beträgt 8%, wobei offen gelassen wurde, wann, und in welchen Schritten die Anhebung
erfolgt.
Das jeweilige System der leistungsabhängigen Bezahlung muss betrieblich vereinbart und durch
einvernehmliche Dienstvereinbarung beschlossen werden. Dieser Begriff ist neu im
Personalvertretungsrecht, schließt ein Einigungsstellenverfahren aus und zwingt zur Einigung.
Leistungsabhängige Entgeltbestandteile müssen grundsätzlich allen tariflich Beschäftigten
zugänglich sein.
Bei der Entwicklung des Systems wirkt eine paritätisch besetzte betriebliche Kommission mit.
Basis für die Gewährung leistungsabhängiger Entgelte sind entweder systematische
Leistungsbewertungen oder Zielvereinbarungen.
Sollte keine Einigung zwischen Dienststelle und Personalrat zustande kommen, sind die Folgen im
TVöD klar beschrieben. In 2007 und 2008 wären dann tarifvertraglich geregelte „Ersatzzahlungen“
an alle tariflich Beschäftigten, unabhängig von der individuellen Leistung, zu leisten. Das
Gesamtvolumen des auszuzahlenden Betrages ist identisch.
Aus Sicht der Verwaltung kommt ein Verzicht auf die Einführung der Leistungsentgelte nicht in
Betracht, da dann nach dem Gießkannenprinzip an alle tariflich Beschäftigten Geld ausgeschüttet
werden muss. Dies wird einerseits dem neuen Tarifvertrag nicht gerecht, und wirkt andererseits
demotivierend für Beschäftigte mit überdurchschnittlichen Leistungen. Insbesondere bei einem
stetigen Abbau von Stellen ist die Verwaltung in besonderer Weise von leistungsmotivierten
Beschäftigten abhängig.
Bei der Einführung von Leistungsentgelten wird die Stadt Kerpen die beiden großen Vorteile
nutzen, die momentan bestehen. Die seit 1997 bestehende Arbeitsgruppe Beurteilungswesen, die
sich mit allen Facetten des Beurteilungswesens detailliert auseinandersetzt, hat die Rolle der
betrieblichen Kommission eingenommen. Weiterhin besteht bei der Stadt Kerpen seit 1999 ein
flächendeckendes Beurteilungswesen, auf dessen Teilbereich „Leistung“ bereits Leistungszulagen
für den Bereich der ehemaligen Arbeiterinnen und Arbeiter begründet werden. Diese
Leistungszulagen werden mit Wirkung vom 01.01.2007 eingestellt.
Beschlussvorlage 60.06
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Tarifvertraglich wäre es möglich, dass die Regelungen des § 18 TVöD zusätzlich zu diesen
Leistungszuschlägen gezahlt werden. Im Sinne der Zusammenführung der Arbeiter und
Angestellten und der Vereinheitlichung des Tarifrechts wird hier auf eine Parallelregelung
verzichtet. Dementsprechend fallen die hierfür entstandenen Kosten in Höhe von ca. 75.000 € pro
Jahr ab 2007 nicht mehr an.
Die Verwaltung ist der Auffassung, dass durch heterogene Beschäftigtenstruktur der Stadt Kerpen
die Beamtinnen und Beamten in ein mögliches System einbezogen werden müssen. Die
Beamtinnen und Beamten sind aufgrund der Verlängerung der Arbeitszeiten ohnehin schlechter
als die Beschäftigten gestellt. Ein Verzicht auf den Beamtenbereich wird zu einer weiteren
erheblichen Ungleichbehandlung führen, insbesondere dadurch, dass von beiden
Beschäftigtengruppen (tariflich Beschäftigte und Beamtinnen / Beamte) z.T. identische Tätigkeiten
ausgeübt werden (Wohngeldsachbearbeitung, Personalsachbearbeitung, Ordnungswesen,
Bürgerbüro,…). Hier kommt erschwerend hinzu, dass Leistungsentgelte sowohl an einzelne
Beschäftigte als auch an Gruppen vergeben werden können.
Die bloße Aufnahme der Beamtinnen und Beamten in das System ist jedoch nicht möglich, da der
zur Verfügung stehende Gesamtbetrag ausschließlich den tariflich Beschäftigten vorbehalten ist.
Eine Einbeziehung der Beamtinnen und Beamten in das System kommt somit ausschließlich nur
dann in Frage, wenn der zur Verfügung stehende Gesamtbetrag entsprechend erhöht wird.
Die Verwaltung schlägt daher vor, dass neben der tarifvertraglichen Regelung ein Betrag in Höhe
des gleichen Prozentsatzes der ständigen monatlichen Besoldungsbestandteile des Vorjahres der
Beamtinnen und Beamten der Stadt Kerpen zur Verfügung gestellt wird. Dies entspricht für 2007
einem Betrag von ca. 71.000 €.
Im Haushalt 2007 sind Mittel in Höhe von 75.000 € (Leistungszuschläge nach dem BZT – G zum
BMT-G) veranschlagt, die weiteren 70.000 € bis zur Gesamthöhe von 145.000 € des nach § 18
TVöD zur Verfügung zu stellenden Betrages sollen durch Einsparungen aufgrund der Einführung
des neuen Tarifrechts erwirtschaftet werden (insbesondere Wegfall Urlaubsgeld, Reduzierung
Weihnachtszuwendung, Verlängerung Stufenaufstiege, Absenkung Eingangsentgelt).
Insofern müssten bei einer Einbeziehung der Beamtinnen und Beamten für 2007 insgesamt
71.000 € überplanmäßig bereitgestellt werden.
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