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Beschlussvorlage (Anlegung eines Kinderspielplatzes in Horrem hier:Sachstand)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
10 kB
Erstellt
06.08.08, 01:15
Aktualisiert
06.08.08, 01:15
Beschlussvorlage (Anlegung eines Kinderspielplatzes in Horrem  hier:Sachstand) Beschlussvorlage (Anlegung eines Kinderspielplatzes in Horrem  hier:Sachstand)

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STADT KERPEN DIE BÜRGERMEISTERIN TOP Amt/Abteilung: 23 Az.: 23.3 V 098.06 Datum : Beratungsfolge Jugendhilfeausschuss X Termin 06.04.2006 03.04.2006 Bemerkungen Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Anlegung eines Kinderspielplatzes in Horrem hier:Sachstand X Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von € Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : HhSt.: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : HhSt.: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Durch die Maßnahme entstehen x keine Folgekosten. jährlich Folgekosten von € Beschlussentwurf: Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis. Beschlussausfertigung soll erhalten: Sachbearb eiter/in Abteilungsleiter/in Amtsleiter/in Zuständiger Dezernent Mitzeichnung Amt 20 Erster Beigeordne ter und Kämmerer Bürgermeisterin Büro des Rates Begründung: 1999 herrschte im Bereich Wingertsberg eine defizitäre Spielplatzsituation. Die damals im Bau befindliche neue Wohnanlage „Wingertsberg“ beinhaltete vom Bauherrn herzustellende private Spielflächen innerhalb der Wohnanlage. Da bei der Realisierung der geplanten Spielplatzflächen verschiedene Schwierigkeiten auftraten (u.a. waren die Spielflächen zu klein, eine vorgesehene Bolzfläche konnte wegen der Anlage eines Behindertenweges nicht gebaut werden) wurde für dieses Einzugsgebiet prophylaktisch eine neue öffentliche Spielplatzfläche gesucht. Im Juni 2002 erwarb die Stadt Kerpen ein benachbartes verwildertes Grundstück. Aufgrund der derzeitigen Finanzlage kann kein neuer Spielplatz gebaut werden. Aus Gründen der Nachhaltigkeit sollte aber auf einen Verkauf der Fläche verzichtet werden. Denn insbesondere in Horrem Nord gibt es fast keine spielplatzgeeigneten, unbebauten Grundstücke; auch ist die Fläche wegen des „Horremer Sprungs“ nicht als Baugrundstück geeignet. Beschlußvorlage V 098.06 Seite 2