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Beschlussvorlage (Beseitigung von Straßenschäden)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
19 kB
Datum
17.08.2006
Erstellt
06.08.08, 01:15
Aktualisiert
06.08.08, 01:15
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Inhalt der Datei

STADT KERPEN DIE BÜRGERMEISTERIN TOP Amt/Abteilung:15 und 25 Az.: Drs.-Nr.: 16.06 Datum : Beratungsfolge Bau- und Feuerschutzausschuss X Termin 17.08.2006 20.07.2006 Bemerkungen Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Beseitigung von Straßenschäden X Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage) Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : HhSt.: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : HhSt.: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Beschlussentwurf: Der Bau- und Feuerschutzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Beschlussausfertigung soll erhalten: Sachbearb eiter/in Abteilungsleiter/in Amtsleiter/in Zuständiger Dezernent Mitzeichnung Amt 20 Erster Beigeordne ter und Kämmerer Bürgermeisterin Büro des Rates MAßNAHME: ______________________________________________ ÜBERSICHT AUSGABEN / EINNAHMEN lfd. Jahr 1. Folgejahr 2. Folgejahr 3. Folgejahr 4. Folgejahr Einmalkosten Ausgaben Anschaffungskosten (z.B. Baukosten) Einrichtungskosten Personalkosten Honorare Architekten/Ingenieure o.ä. gesamt: Einnahmen Zuschüsse Beiträge gesamt: Aufwand netto: Folgekosten: Ausgaben Sachkosten (z.B. Unterhaltung) Schuldendienste/Zinsen Abschreibung Personalkosten gesamt Einnahmen Zuschüsse Gebühren gesamt Beschlussvorlage 16.06 Seite 2 Begründung: Mit Schriftsatz vom 05.05.2006 beantragt der Ortsvorsteher von Türnich/Brüggen/ Balkhausen, Herr W. Zimball, die Thematik der Straßenunterhaltung in der Stadt Kerpen im Bauausschuss zu diskutieren. Die aufgeworfenen Fragen tangieren sowohl fachliche Aspekte als auch die innerorganisatorische Aufstellung des Baubetriebshofes mit seiner Ausstattung. Der Begriff der Straßenunterhaltung umfaßt vielfältige Aufgaben, die teils durch den Baubetriebshof - und dort wo wirtschaftlicher - von privaten Firmen erledigt werden. In der Regel leistet der Baubetriebshof im Bereich der baulichen Unterhaltung von Straßen, Wegen und Plätzen nur Kleinreparaturen und Ausbesserungen, die im Rahmen der dem öffentlichen Straßenbaulastträger obliegenden Verkehrssicherungspflicht meist als Sofortmaßnahmen aufgegeben sind. Demgemäß sieht die jetzige Organisation der städtischen Straßenunterhaltung mit seinen 5 Mitarbeitern folgende Aufgabenstellung vor: - Regelmäßige Kontrolle der öffentlichen Straßen, Gehwege und Plätze mit Sofortreparaturen bei Unfallgefahrenstellen (Flickarbeiten) - Dokumentation der festgestellten Mängel und der durchgeführten Reparatur - Reparaturarbeiten an sonstigen nicht öffentlichen Wegen und Plätzen (Schulhöfe, Kinderspielplätze usw.) Die Ausstattung der Straßenunterhaltung beinhaltet 2 Pritschenfahrzeuge mit Anhänger. Bei den Kontrollfahrten werden auch Reparaturmaterial, Kaltmischgut, Fertigbeton , Gehwegplatten sowie Geräte und Kleinwerkzeug mitgeführt. Kleinere Reparaturen werden sofort erledigt. Die bei den Kontrollfahrten festgestellten größeren Mängel werden über das Tiefbauamt je nach Priorität an eine Unterhaltungsfirma vergeben. Die Verwendung von Kaltmischgut zur schnellen Beseitigung von Schlaglöchern als Unfallgefahrenquelle ist fachlich anerkannt. Sie kann aber nicht mit dem Heißeinbau von Bitumen, bei dem größere Flächenteile der Fahrbahn mit entsprechender Untergrundbehandlung saniert werden, konkurrieren. Dort wo mehrere Schlagloch-Reparaturen in unterschiedlichen Zeitabständen vorgenommen werden, entstehen die optisch unansehnlichen Flickenteppiche. Spätestens dann sind Überlegungen hinsichtlich umfangreicher Erhaltungssanierungen anzustellen. Eine Übertragung dieser Erhaltungssanierungen auf den Baubetriebshof ist unwirtschaftlich. Es müßten erhebliche Investitionen an Geräten und Maschinenpark getätigt weden, wie z.B. zusätzlicher LKW, Kleinbagger, Straßenfräse, ggf. Fertiger und Verdichter. Ebenso wäre eine adäquate Personalausstattung erforderlich. Solche Investitionen lohnen sich jedoch nur für Firmen, die damit nicht nur Reparaturen sondern auch Neubaumaßnahmen ausführen. Aus einem Geschäftsbericht des Bayerischen kommunalen Prüfungsverbandes ergeben sich interessante Parallelen zur hiesigen Aufbauorganisation. Dort wurde geprüft, welche Aufgaben kommunale Bauhöfe im Bereich der Straßenunterhaltung wirtschaftlich oder notwendigerweise erledigen sollten und welche Aufträge an wirtschaftlichere Dritte zu vergeben sind. Die Auszüge sind als Anlage beigefügt. Die im Antrag des Ortsvorstehers Wolfgang Zimball aufgeführten Straßen - Am Wolfsberg - Gymnicher Straße - Coloniastraße Beschlussvorlage 16.06 Seite 3 - Louisenthal - Graf-Hoensbroech-Straße (von Maximilianstraße bis Am Markt) - Am Schloßpark sind im Investitionsprogramm der Stadt Kerpen als beitragspflichtige Kanal- und Straßenerneuerungsmaßnahme enthalten. Insoweit ist die Reparatur von Schlaglöchern in diesen Bereichen mit „Kaltmischgut“ eine durchaus wirtschaftliche Verfahrensweise. Die anderen im Antrag aufgeführten Straßen stehen ab 2010 zur Sanierung an. - Graf-Hoensbroech-Straße (von Ursfelder Straße bis Berrenrather Straße) - Rochusstraße (von Fürstenbergstraße bis Am Markt) - Raphaelstraße - Kierdorfer Straße - Südweg - Nußbaumallee Nach Abschluß der im Investitionsprogramm enthaltenen Maßnahmen werden neue Prioritätenlisten aus Sicht notwendiger Kanalsanierungen aufgestellt, die nach heutigen Erkenntnissen alle v.g. Straßen beinhaltet Bei den v. g. Straßen sowie den anderen im Antrag aufgeführten und vielen weiteren im „Altbestand“ des Stadtteiles Türnich/Balkhausen/Brüggen – aber auch in anderen Kerpener Stadtteilen, z. B. Horrem und Sindorf – zeigen die Erfahrungen der durchgeführten Sanierungen, dass eine fachgerechte Reparatur von Schlaglöchern durch Asphaltbauweise im Heißeinbau nicht durchführbar ist, da kein entsprechender „Asphaltkern“ des Straßenunterbaus vorhanden ist, der sich mit dem neu aufgebrachten Material dauerhaft verbinden kann. In der Regel liegt unter einer 5 cm starken teerpechbelasteten (giftigen) Einstreudecke eine Packlage aus schotterähnlichem Material. Dies bedeutet, dass selbst das Aufbringen von – kostenintensivem – Heißasphalt in die Schlaglöcher nur für einen kurzen Zeitraum Abhilfe schafft. Durch die Verkehrsbelastung wird die nicht belastungsfähige Deckschicht im angrenzenden Bereich des geflickten Schlagloches aufbrechen und so die Straße allmählich einem Flickenteppich gleichen. Insoweit ist die einzig wirtschaftliche Lösung des Problems ein kompletter Neuausbau dieser Straßen entsprechend des Investitionsprogrammes unter Berücksichtigung der Prioritätenliste der anstehenden Kanalsanierungen. Informationshalber sei angemerkt, dass es für die Straßen wie z. B. Nußbaumallee, Rochusstraße, Raphaelstraße, Kierdorfer Straße sowie den Südweg, die allesamt noch nicht im Investitionsprogramm enthalten sind, eine Übergangslösung hinsichtlich der Straßenoberflächen gibt, welche in Fachkreisen als so genannte dünne Schichten im Kalteinbau (DSK) bezeichnet werden. Bei dieser Verfahrensweise wird nach entsprechenden Vorarbeiten im Straßenbereich, wie z. B. Schächte, Schieberkappen regulieren, Rinnen teilweise aufnehmen etc., die Straße mit einer dünnen Asphaltschicht versehen, die ca. vier bis sechs Jahre lang eine optische Verbesserung der Oberflächensituation darstellt. Da alleine der aktuell ermittelte Kostenumfang der v. g. Straßen zwischen 100.000,00 und 110.000,00 € liegt, kommt eine tatsächliche Ausführung dieser Unterhaltungsmaßnahme aufgrund der Haushaltslage der Stadt Kerpen nicht in Frage. Der gesamte Haushaltsansatz für den Bereich der Straßenunterhaltung beträgt seit dem HH Jahr 2004 jährlich 230.000,-€. Die Preise im Straßenbau sind gem. LDS NRW allein im Zeitraum Februar 2005 bis 2006 um 3,1% gestiegen. Dies bedeutet dass jährlich mit den vorhandenen Mitteln weniger Reparaturmaßnahmen durchgeführt werden können. Im konkreten Fall wird vorgeschlagen zusammen mit dem Antragsteller die vorgenannten Straßen abzugehen und die größten „Schadstellen“ in den Straßendecken durch die Vertragsfirma beheben zu lassen. Beschlussvorlage 16.06 Seite 4 Grundsätzlich ist festzustellen, dass mit den vorhandenen Mitteln wünschenswerte größere Straßenunterhaltungsmaßnahmen wie z.B. Abfräsen und Einbau neuer Deckschichten in kompletten Straßenzügen nicht durchgeführt werden können. Das Schwergewicht der Straßenunterhaltung liegt im Bereich der Nebenanlagen, wie z.B. Gehwege und andere fußläufig genutzte Flächen, da in diesen Bereichen –bei Schäden- eine bedeutend höhere Unfallgefahrensituation für die Nutzer entsteht. Darüber hinaus werden aus wirtschaftlichen Gründen in den Straßen die –nachgewiesenermaßen - vom Aufbau und Zustand her nicht mehr den heutigen Verkehrsanforderungen entsprechen nur Unfallgefahren beseitigt und keine größeren Reparaturen durchgeführt. Im Rahmen der anstehenden „Straßenbewertung“ durch NKF wird eine Ermittlung sämtlicher Verkehrsflächen erfolgen, die gleichzeitig nach „Schadensklassen“eingestuft werden.Hieraus kann zukünftig eine Prioritätenliste der dringendsten Straßensarnierungsmaßnahmen festgelegt werden. Eine entsprechende Mittelbereitstellung ist notwendig. Beschlussvorlage 16.06 Seite 5