Daten
Kommune
Kerpen
Größe
19 kB
Datum
17.08.2006
Erstellt
06.08.08, 01:15
Aktualisiert
06.08.08, 01:15
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT KERPEN
DIE BÜRGERMEISTERIN
TOP
Amt/Abteilung:15 und 25
Az.:
Drs.-Nr.: 16.06
Datum :
Beratungsfolge
Bau- und Feuerschutzausschuss
X
Termin
17.08.2006
20.07.2006
Bemerkungen
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Beseitigung von Straßenschäden
X
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage)
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
HhSt.:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
HhSt.:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Beschlussentwurf:
Der Bau- und Feuerschutzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Beschlussausfertigung soll erhalten:
Sachbearb
eiter/in
Abteilungsleiter/in
Amtsleiter/in
Zuständiger
Dezernent
Mitzeichnung
Amt 20
Erster
Beigeordne
ter und
Kämmerer
Bürgermeisterin Büro des
Rates
MAßNAHME:
______________________________________________
ÜBERSICHT AUSGABEN / EINNAHMEN
lfd. Jahr
1. Folgejahr
2. Folgejahr
3. Folgejahr
4. Folgejahr
Einmalkosten
Ausgaben
Anschaffungskosten (z.B. Baukosten)
Einrichtungskosten
Personalkosten
Honorare Architekten/Ingenieure o.ä.
gesamt:
Einnahmen
Zuschüsse
Beiträge
gesamt:
Aufwand netto:
Folgekosten:
Ausgaben
Sachkosten (z.B. Unterhaltung)
Schuldendienste/Zinsen
Abschreibung
Personalkosten
gesamt
Einnahmen
Zuschüsse
Gebühren
gesamt
Beschlussvorlage 16.06
Seite 2
Begründung:
Mit Schriftsatz vom 05.05.2006 beantragt der Ortsvorsteher von Türnich/Brüggen/
Balkhausen, Herr W. Zimball, die Thematik der Straßenunterhaltung in der Stadt Kerpen im
Bauausschuss zu diskutieren.
Die aufgeworfenen Fragen tangieren sowohl fachliche Aspekte als auch die innerorganisatorische
Aufstellung des Baubetriebshofes mit seiner Ausstattung.
Der Begriff der Straßenunterhaltung umfaßt vielfältige Aufgaben, die teils durch den
Baubetriebshof - und dort wo wirtschaftlicher - von privaten Firmen erledigt werden. In der Regel
leistet der Baubetriebshof im Bereich der baulichen Unterhaltung von Straßen, Wegen und Plätzen
nur Kleinreparaturen und Ausbesserungen, die im Rahmen der dem öffentlichen
Straßenbaulastträger obliegenden Verkehrssicherungspflicht
meist als Sofortmaßnahmen
aufgegeben sind. Demgemäß sieht die jetzige Organisation der städtischen Straßenunterhaltung
mit seinen 5 Mitarbeitern folgende Aufgabenstellung vor:
-
Regelmäßige Kontrolle der öffentlichen Straßen, Gehwege und Plätze mit Sofortreparaturen bei Unfallgefahrenstellen (Flickarbeiten)
-
Dokumentation der festgestellten Mängel und der durchgeführten Reparatur
-
Reparaturarbeiten an sonstigen nicht öffentlichen Wegen und Plätzen (Schulhöfe,
Kinderspielplätze usw.)
Die Ausstattung der Straßenunterhaltung beinhaltet 2 Pritschenfahrzeuge mit Anhänger. Bei den
Kontrollfahrten werden auch Reparaturmaterial, Kaltmischgut, Fertigbeton , Gehwegplatten sowie
Geräte und Kleinwerkzeug mitgeführt. Kleinere Reparaturen werden sofort erledigt.
Die bei den Kontrollfahrten festgestellten größeren Mängel werden über das Tiefbauamt je nach
Priorität an eine Unterhaltungsfirma vergeben.
Die Verwendung von Kaltmischgut zur schnellen Beseitigung von Schlaglöchern als
Unfallgefahrenquelle ist fachlich anerkannt. Sie kann aber nicht mit dem Heißeinbau von Bitumen,
bei dem größere Flächenteile der Fahrbahn mit entsprechender Untergrundbehandlung saniert
werden, konkurrieren. Dort wo mehrere Schlagloch-Reparaturen in unterschiedlichen
Zeitabständen vorgenommen werden, entstehen die optisch unansehnlichen Flickenteppiche.
Spätestens dann sind Überlegungen hinsichtlich umfangreicher Erhaltungssanierungen
anzustellen.
Eine Übertragung dieser Erhaltungssanierungen auf den Baubetriebshof ist unwirtschaftlich. Es
müßten erhebliche Investitionen an Geräten und Maschinenpark getätigt weden, wie z.B.
zusätzlicher LKW, Kleinbagger, Straßenfräse, ggf. Fertiger und Verdichter.
Ebenso wäre eine adäquate Personalausstattung erforderlich. Solche Investitionen lohnen sich
jedoch nur für Firmen, die damit nicht nur Reparaturen sondern auch Neubaumaßnahmen
ausführen.
Aus einem Geschäftsbericht des Bayerischen kommunalen Prüfungsverbandes ergeben sich
interessante Parallelen zur hiesigen Aufbauorganisation. Dort wurde geprüft, welche Aufgaben
kommunale Bauhöfe im Bereich der Straßenunterhaltung wirtschaftlich oder notwendigerweise
erledigen sollten und welche Aufträge an wirtschaftlichere Dritte zu vergeben sind. Die Auszüge
sind als Anlage beigefügt.
Die im Antrag des Ortsvorstehers Wolfgang Zimball aufgeführten Straßen
- Am Wolfsberg
- Gymnicher Straße
- Coloniastraße
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Seite 3
- Louisenthal
- Graf-Hoensbroech-Straße (von Maximilianstraße bis Am Markt)
- Am Schloßpark
sind im Investitionsprogramm der Stadt Kerpen als beitragspflichtige Kanal- und Straßenerneuerungsmaßnahme enthalten. Insoweit ist die Reparatur von Schlaglöchern in diesen
Bereichen mit „Kaltmischgut“ eine durchaus wirtschaftliche Verfahrensweise.
Die anderen im Antrag aufgeführten Straßen stehen ab 2010 zur Sanierung an.
- Graf-Hoensbroech-Straße (von Ursfelder Straße bis Berrenrather Straße)
- Rochusstraße (von Fürstenbergstraße bis Am Markt)
- Raphaelstraße
- Kierdorfer Straße
- Südweg
- Nußbaumallee
Nach Abschluß der im Investitionsprogramm enthaltenen Maßnahmen werden neue
Prioritätenlisten aus Sicht notwendiger Kanalsanierungen aufgestellt, die nach heutigen
Erkenntnissen alle v.g. Straßen beinhaltet
Bei den v. g. Straßen sowie den anderen im Antrag aufgeführten und vielen weiteren im
„Altbestand“ des Stadtteiles Türnich/Balkhausen/Brüggen – aber auch in anderen Kerpener
Stadtteilen, z. B. Horrem und Sindorf – zeigen die Erfahrungen der durchgeführten Sanierungen,
dass eine fachgerechte Reparatur von Schlaglöchern durch Asphaltbauweise im Heißeinbau nicht
durchführbar ist, da kein entsprechender „Asphaltkern“ des Straßenunterbaus vorhanden ist, der
sich mit dem neu aufgebrachten Material dauerhaft verbinden kann.
In der Regel liegt unter einer 5 cm starken teerpechbelasteten (giftigen) Einstreudecke eine
Packlage aus schotterähnlichem Material.
Dies bedeutet, dass selbst das Aufbringen von – kostenintensivem – Heißasphalt in die
Schlaglöcher nur für einen kurzen Zeitraum Abhilfe schafft. Durch die Verkehrsbelastung wird die
nicht belastungsfähige Deckschicht im angrenzenden Bereich des geflickten Schlagloches
aufbrechen und so die Straße allmählich einem Flickenteppich gleichen.
Insoweit ist die einzig wirtschaftliche Lösung des Problems ein kompletter Neuausbau dieser
Straßen entsprechend des Investitionsprogrammes unter Berücksichtigung der Prioritätenliste der
anstehenden Kanalsanierungen.
Informationshalber sei angemerkt, dass es für die Straßen wie z. B. Nußbaumallee, Rochusstraße,
Raphaelstraße, Kierdorfer Straße sowie den Südweg, die allesamt noch nicht im
Investitionsprogramm enthalten sind, eine Übergangslösung hinsichtlich der Straßenoberflächen
gibt, welche in Fachkreisen als so genannte dünne Schichten im Kalteinbau (DSK) bezeichnet
werden. Bei dieser Verfahrensweise wird nach entsprechenden Vorarbeiten im Straßenbereich,
wie z. B. Schächte, Schieberkappen regulieren, Rinnen teilweise aufnehmen etc., die Straße mit
einer dünnen Asphaltschicht versehen, die ca. vier bis sechs Jahre lang eine optische
Verbesserung der Oberflächensituation darstellt.
Da alleine der aktuell ermittelte Kostenumfang der v. g. Straßen zwischen 100.000,00 und
110.000,00 € liegt, kommt eine tatsächliche Ausführung dieser Unterhaltungsmaßnahme aufgrund
der Haushaltslage der Stadt Kerpen nicht in Frage. Der gesamte Haushaltsansatz für den Bereich
der Straßenunterhaltung beträgt seit dem HH Jahr 2004 jährlich 230.000,-€.
Die Preise im Straßenbau sind gem. LDS NRW allein im Zeitraum Februar 2005 bis 2006 um 3,1%
gestiegen. Dies bedeutet dass jährlich mit den vorhandenen Mitteln weniger
Reparaturmaßnahmen durchgeführt werden können.
Im konkreten Fall wird vorgeschlagen zusammen mit dem Antragsteller die vorgenannten Straßen
abzugehen und die größten „Schadstellen“ in den Straßendecken durch die Vertragsfirma
beheben zu lassen.
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Grundsätzlich ist festzustellen, dass mit den vorhandenen Mitteln wünschenswerte größere
Straßenunterhaltungsmaßnahmen wie z.B. Abfräsen und Einbau neuer Deckschichten in
kompletten Straßenzügen nicht durchgeführt werden können.
Das Schwergewicht der Straßenunterhaltung liegt im Bereich der Nebenanlagen, wie z.B.
Gehwege und andere fußläufig genutzte Flächen, da in diesen Bereichen –bei Schäden- eine
bedeutend höhere Unfallgefahrensituation für die Nutzer entsteht.
Darüber hinaus werden aus wirtschaftlichen Gründen in den Straßen die –nachgewiesenermaßen
- vom Aufbau und Zustand her nicht mehr den heutigen Verkehrsanforderungen entsprechen nur
Unfallgefahren beseitigt und keine größeren Reparaturen durchgeführt.
Im Rahmen der anstehenden „Straßenbewertung“ durch NKF wird eine Ermittlung sämtlicher
Verkehrsflächen erfolgen, die gleichzeitig nach „Schadensklassen“eingestuft werden.Hieraus kann
zukünftig eine Prioritätenliste der dringendsten
Straßensarnierungsmaßnahmen festgelegt
werden. Eine entsprechende Mittelbereitstellung ist notwendig.
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