Daten
Kommune
Kerpen
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06.08.08, 01:15
Aktualisiert
06.08.08, 01:15
Stichworte
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STADT KERPEN
DIE BÜRGERMEISTERIN
TOP
Amt/Abteilung: 23.3
Az.: 23.3 Ma
V 129.06
Datum :
Beratungsfolge
Stadtrat
X
Termin
02.05.2006
11.04.2006
Bemerkungen
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Personelle Änderung im Jugendhilfeausschuss
X
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von €
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
HhSt.:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
HhSt.:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Durch die Maßnahme entstehen
x
keine Folgekosten.
jährlich Folgekosten von €
Beschlussentwurf:
Der Stadtrat beschließt die nachfolgende Änderung bei den stimmberechtigten Mitgliedern des
Jugendhilfeausschusses:
Die Stellvertretung für Frau Elfriede Grondstra übernimmt gemäß Vorschlag der Diakonie Köln und
Region vom 04.04.2006 Herr Ralf Herbertz, Broichmühlenstraße 79, 50171 Kerpen (bisheriger
Stellvertreter: Herr Manfred Schmidt).
Beschlussausfertigung soll erhalten:
Sachbearb
eiter/in
Abteilungsleiter/in
Amtsleiter/in
Zuständiger
Dezernent
Mitzeichnung
Amt 20
Erster
Beigeordne
ter und
Kämmerer
Bürgermeisterin Büro des
Rates
Begründung:
Der Stadtrat bildete gemäß §§ 70 Abs. 1 und 71 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (KJHG) den
Jugendhilfeausschuss, der aus 15 stimmberechtigten Mitgliedern und der gleichen Anzahl an
stellvertretenden Mitgliedern besteht.
Darüber hinaus wurden gemäß § 5 AG KJHG i. V. m. der Satzung des Jugendamtes der Stadt
Kerpen mindestens 9 beratende Mitglieder und deren Stellvertreter/innen vom Stadtrat bestätigt.
Da Herr Manfred Schmidt von der Funktion als stellvertretendes Mitglied für Frau Elfriede
Grondstra zurückgetreten ist, wurde für seine Nachfolge Herr Ralf Herbertz vorgeschlagen.
Beschlussvorlage V 129.06
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