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Beschlussvorlage (Personelle Änderung im Jugendhilfeausschuss)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
12 kB
Erstellt
06.08.08, 01:15
Aktualisiert
06.08.08, 01:15
Beschlussvorlage (Personelle Änderung im Jugendhilfeausschuss) Beschlussvorlage (Personelle Änderung im Jugendhilfeausschuss)

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Inhalt der Datei

STADT KERPEN DIE BÜRGERMEISTERIN TOP Amt/Abteilung: 23.3 Az.: 23.3 Ma V 129.06 Datum : Beratungsfolge Stadtrat X Termin 02.05.2006 11.04.2006 Bemerkungen Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Personelle Änderung im Jugendhilfeausschuss X Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von € Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : HhSt.: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : HhSt.: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Durch die Maßnahme entstehen x keine Folgekosten. jährlich Folgekosten von € Beschlussentwurf: Der Stadtrat beschließt die nachfolgende Änderung bei den stimmberechtigten Mitgliedern des Jugendhilfeausschusses: Die Stellvertretung für Frau Elfriede Grondstra übernimmt gemäß Vorschlag der Diakonie Köln und Region vom 04.04.2006 Herr Ralf Herbertz, Broichmühlenstraße 79, 50171 Kerpen (bisheriger Stellvertreter: Herr Manfred Schmidt). Beschlussausfertigung soll erhalten: Sachbearb eiter/in Abteilungsleiter/in Amtsleiter/in Zuständiger Dezernent Mitzeichnung Amt 20 Erster Beigeordne ter und Kämmerer Bürgermeisterin Büro des Rates Begründung: Der Stadtrat bildete gemäß §§ 70 Abs. 1 und 71 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (KJHG) den Jugendhilfeausschuss, der aus 15 stimmberechtigten Mitgliedern und der gleichen Anzahl an stellvertretenden Mitgliedern besteht. Darüber hinaus wurden gemäß § 5 AG KJHG i. V. m. der Satzung des Jugendamtes der Stadt Kerpen mindestens 9 beratende Mitglieder und deren Stellvertreter/innen vom Stadtrat bestätigt. Da Herr Manfred Schmidt von der Funktion als stellvertretendes Mitglied für Frau Elfriede Grondstra zurückgetreten ist, wurde für seine Nachfolge Herr Ralf Herbertz vorgeschlagen. Beschlussvorlage V 129.06 Seite 2