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Beschlussvorlage (Kiesgrube "Am Drieschweg/Kerpen-Süd" hier: Antrag auf Restverfüllung und Rekultivierung)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
13 kB
Erstellt
06.08.08, 01:15
Aktualisiert
06.08.08, 01:15
Beschlussvorlage (Kiesgrube "Am Drieschweg/Kerpen-Süd"  hier: Antrag auf Restverfüllung und Rekultivierung) Beschlussvorlage (Kiesgrube "Am Drieschweg/Kerpen-Süd"  hier: Antrag auf Restverfüllung und Rekultivierung)

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Inhalt der Datei

STADT KERPEN DIE BÜRGERMEISTERIN TOP Amt/Abteilung: Stadtplanung Az.: V 077.06 Datum : Beratungsfolge Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr X Termin 28.03.2006 03.04.2006 Bemerkungen Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Kiesgrube "Am Drieschweg/Kerpen-Süd" hier: Antrag auf Restverfüllung und Rekultivierung X Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von € Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : HhSt.: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : HhSt.: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Durch die Maßnahme entstehen x keine Folgekosten. jährlich Folgekosten von € Beschlussentwurf: Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr beschließt einer Verlängerung der Verfüllfristen sowie der Gestaltung der Oberfläche gemäß genehmigtem Rekultivierungsplan zuzustimmen. Die Restverfüllung ist im Herbst 2007, die Rekultivierungsarbeiten einschließlich der Bepflanzung sind spätestens im Herbst 2008 fertig zu stellen. Beschlussausfertigung soll erhalten: Sachbearb eiter/in Abteilungsleiter/in Amtsleiter/in Zuständiger Dezernent Mitzeichnung Amt 20 Erster Beigeordne ter und Kämmerer Bürgermeisterin Büro des Rates Begründung: Sachstand: Der im Jahr 2002 von der Abgrabungsfirma gestellte Antrag auf Renaturierung der Kiesgrube „Kerpen-Süd“ war seinerzeit Beratungsgegenstand im zuständigen Fachausschuss des Rates der Stadt Kerpen. Auf Empfehlung des Umweltausschusses hat der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr in seiner Sitzung am 08.10.2002 u. a. beschlossen, dass die Restverfüllung der Kiesgrube bis spätestens zum 31.12.2004 abzuschließen ist. Einer Verlängerung des Füllzeitraumes wurde nicht zugestimmt. Dies wurde dem Rhein-Erft-Kreis mit den Schriftsätzen vom 11.09.2002 und 09.10.2002 mitgeteilt. Am 08.02.2005 hat der Rhein-Erft-Kreis die am 28.12.2004 von ihm genehmigten Antragsunterlagen der Stadt Kerpen zur Kenntnis gegeben, wobei der damals gefasste Beschluss der städtischen Gremien bezüglich des Verfüllzeitraumes unberücksichtigt blieb. Eine erneute Beteiligung fand nicht statt. Die Beendigung der Verfüllung wurde auf den 30.04.2006, der Abschluss der Gestaltung der Oberfläche auf den 31.12.2006 festgesetzt. Mit Schriftsatz vom 06.02.2006 wurde seitens des Rhein-Erft-Kreises mitgeteilt, dass am 06.10.2004 die Umschreibung der rechtskräftigen Genehmigung für die o. g. Kiesgrube sowie der derzeit anhängigen Antragsverfahren auf eine andere Abgrabungsfirma beantragt wurde. Diese Rechtsnachfolgefirma hat nunmehr am 01.02.2006 aus wirtschaftlichen Gründen die Verlängerung der Verfüllungsfrist bis zum 31.12.2008 und der Gestaltung der Oberfläche bis zum 31.12.2009 beantragt. Der Rhein-Erft-Kreis bittet hierzu nunmehr um kurzfristige Stellungnahme. Stellungnahme der Verwaltung: Da der Verwaltung zurzeit eine eindeutige Beschlusslage vorliegt, kann einer Fristverlängerung zur Restverfüllung und anschließender Renaturierung der Kiesgrube nur stattgegeben werden, sofern ein entsprechend neuer Beschluss gefasst wird. Zwischenzeitlich haben mehrere Gespräche zwischen der Aufsichtsbehörde, dem Rechtsnachfolger sowie einem Abbruchunternehmen, das die Verfüllung vornehmen soll, stattgefunden. Es wurde mitgeteilt, dass es beabsichtigt ist, durchschnittlich 700 bis 800 cbm täglich zu verfüllen, d. h. es werden jeden Monat ca. 15.000 cbm Aushub verfüllt. Insgesamt steht ein Restvolumen von ca. 180.000 cbm an, so dass die Verfüllung nach ca. 12 Monaten abgeschlossen wäre. Zuzüglich einer geplanten Karenzzeit von 6 Monaten ergäbe sich ein Verfüllzeitraum von ca. 18 Monaten. Mit den Rekultivierungsarbeiten soll bereits im Spätsommer 2006 dort begonnen werden, wo bereits die Endhöhen der Verfüllung erreicht sind. Ein entsprechender Plan hängt während der Sitzung aus. Spätestens 6 Monate nach Verfüllung soll die Rekultivierungsmaßnahme weitestgehend abgeschlossen sein. Die gesamte Maßnahme wäre somit nach 24 Monaten bereits im Frühjahr 2008 abgeschlossen; noch evt. erforderliche Ergänzungsbepflanzungen sind im Herbst 2008 durchzuführen. Das Abbruchunternehmen versichert, aufgrund derzeit bestehender Großaufträge im Kölner Stadtgebiet, dass Verfüllmassen zur Verfügung stehen. Eine Verpflichtungserklärung liegt der Verwaltung vor. Da aufgrund der derzeitigen positiven Auftragslage von einer relativ kurzfristigen Verfüllung auszugehen ist und hierdurch eine Realisierung der geplanten Renaturierungsmaßnahme erreicht werden kann, schlägt die Verwaltung vor, dem beantragten Verlängerungsantrag stattzugeben. Zeitenplan: Beginn der Verfüllung: Frühjahr 2006 Fertigstellung Verfüllung: Herbst 2007 Fertigstellung der Rekultivierungsarbeiten(Pflanzarbeiten): Herbst 2008 Beschlussvorlage V 077.06 Seite 2