Daten
Kommune
Kerpen
Größe
13 kB
Erstellt
06.08.08, 01:15
Aktualisiert
06.08.08, 01:15
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT KERPEN
DIE BÜRGERMEISTERIN
TOP
Amt/Abteilung: Stadtplanung
Az.:
V 077.06
Datum :
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr
X
Termin
28.03.2006
03.04.2006
Bemerkungen
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Kiesgrube "Am Drieschweg/Kerpen-Süd"
hier: Antrag auf Restverfüllung und Rekultivierung
X
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von €
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
HhSt.:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
HhSt.:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Durch die Maßnahme entstehen
x
keine Folgekosten.
jährlich Folgekosten von €
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr beschließt einer Verlängerung der Verfüllfristen
sowie der Gestaltung der Oberfläche gemäß genehmigtem Rekultivierungsplan zuzustimmen. Die
Restverfüllung ist im Herbst 2007, die Rekultivierungsarbeiten einschließlich der Bepflanzung sind
spätestens im Herbst 2008 fertig zu stellen.
Beschlussausfertigung soll erhalten:
Sachbearb
eiter/in
Abteilungsleiter/in
Amtsleiter/in
Zuständiger
Dezernent
Mitzeichnung
Amt 20
Erster
Beigeordne
ter und
Kämmerer
Bürgermeisterin Büro des
Rates
Begründung:
Sachstand:
Der im Jahr 2002 von der Abgrabungsfirma gestellte Antrag auf Renaturierung der Kiesgrube
„Kerpen-Süd“ war seinerzeit Beratungsgegenstand im zuständigen Fachausschuss des Rates der
Stadt Kerpen. Auf Empfehlung des Umweltausschusses hat der Ausschuss für Stadtplanung und
Verkehr in seiner Sitzung am 08.10.2002 u. a. beschlossen, dass die Restverfüllung der Kiesgrube
bis spätestens zum 31.12.2004 abzuschließen ist. Einer Verlängerung des Füllzeitraumes wurde
nicht zugestimmt. Dies wurde dem Rhein-Erft-Kreis mit den Schriftsätzen vom 11.09.2002 und
09.10.2002 mitgeteilt.
Am 08.02.2005 hat der Rhein-Erft-Kreis die am 28.12.2004 von ihm genehmigten
Antragsunterlagen der Stadt Kerpen zur Kenntnis gegeben, wobei der damals gefasste Beschluss
der städtischen Gremien bezüglich des Verfüllzeitraumes unberücksichtigt blieb. Eine erneute
Beteiligung fand nicht statt. Die Beendigung der Verfüllung wurde auf den 30.04.2006, der
Abschluss der Gestaltung der Oberfläche auf den 31.12.2006 festgesetzt.
Mit Schriftsatz vom 06.02.2006 wurde seitens des Rhein-Erft-Kreises mitgeteilt, dass am
06.10.2004 die Umschreibung der rechtskräftigen Genehmigung für die o. g. Kiesgrube sowie der
derzeit anhängigen Antragsverfahren auf eine andere Abgrabungsfirma beantragt wurde. Diese
Rechtsnachfolgefirma hat nunmehr am 01.02.2006 aus wirtschaftlichen Gründen die Verlängerung
der Verfüllungsfrist bis zum 31.12.2008 und der Gestaltung der Oberfläche bis zum 31.12.2009
beantragt. Der Rhein-Erft-Kreis bittet hierzu nunmehr um kurzfristige Stellungnahme.
Stellungnahme der Verwaltung:
Da der Verwaltung zurzeit eine eindeutige Beschlusslage vorliegt, kann einer Fristverlängerung zur
Restverfüllung und anschließender Renaturierung der Kiesgrube nur stattgegeben werden, sofern
ein entsprechend neuer Beschluss gefasst wird.
Zwischenzeitlich haben mehrere Gespräche zwischen der Aufsichtsbehörde, dem
Rechtsnachfolger sowie einem Abbruchunternehmen, das die Verfüllung vornehmen soll,
stattgefunden. Es wurde mitgeteilt, dass es beabsichtigt ist, durchschnittlich 700 bis 800 cbm
täglich zu verfüllen, d. h. es werden jeden Monat ca. 15.000 cbm Aushub verfüllt. Insgesamt steht
ein Restvolumen von ca. 180.000 cbm an, so dass die Verfüllung nach ca. 12 Monaten
abgeschlossen wäre. Zuzüglich einer geplanten Karenzzeit von 6 Monaten ergäbe sich ein
Verfüllzeitraum von ca. 18 Monaten. Mit den Rekultivierungsarbeiten soll bereits im Spätsommer
2006 dort begonnen werden, wo bereits die Endhöhen der Verfüllung erreicht sind. Ein
entsprechender Plan hängt während der Sitzung aus. Spätestens 6 Monate nach Verfüllung soll
die Rekultivierungsmaßnahme weitestgehend abgeschlossen sein. Die gesamte Maßnahme wäre
somit nach 24 Monaten bereits im Frühjahr 2008 abgeschlossen; noch evt. erforderliche
Ergänzungsbepflanzungen sind im Herbst 2008 durchzuführen.
Das Abbruchunternehmen versichert, aufgrund derzeit bestehender Großaufträge im Kölner
Stadtgebiet, dass Verfüllmassen zur Verfügung stehen. Eine Verpflichtungserklärung liegt der
Verwaltung vor.
Da aufgrund der derzeitigen positiven Auftragslage von einer relativ kurzfristigen Verfüllung
auszugehen ist und hierdurch eine Realisierung der geplanten Renaturierungsmaßnahme erreicht
werden kann, schlägt die Verwaltung vor, dem beantragten Verlängerungsantrag stattzugeben.
Zeitenplan:
Beginn der Verfüllung:
Frühjahr 2006
Fertigstellung Verfüllung:
Herbst 2007
Fertigstellung der Rekultivierungsarbeiten(Pflanzarbeiten): Herbst 2008
Beschlussvorlage V 077.06
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