Daten
Kommune
Kerpen
Größe
14 kB
Datum
28.09.2006
Erstellt
06.08.08, 01:15
Aktualisiert
06.08.08, 01:15
Stichworte
Inhalt der Datei
15.1 ollefs
13.09.2006
Bürgeranhörung Gymnicher Straße
Alter Straße:
erstmalige Herstellung Fahrbahn
erstmalige Herstellung Gehwege
Instandsetzungen Straße und Gehweg
Beleuchtung
1954 / 59
1960 - 73
1974
1968
Alter Kanal:
erstmalige Herstellung Kanal SW
erstmalige Herstellung Kanal RW
Hausanschlüsse
Franz
42 j
37 j
29 j
Zustand der Fahrbahn Gymnicher Str. aufgrund von Bohrkernentnahmen:
BK 1:
BK 2:
BK 3:
1 cm Decke,
2 cm Teer-Einstreudecke
20 cm Schlacke
gewachsener Boden
1 cm Decke,
2 cm Teer-Einstreudecke
20 cm Schlacke
gewachsener Boden
1 cm Decke,
2 cm Teer-Einstreudecke
20 cm Schlacke
gewachsener Boden
nicht ok
nicht ok
nicht ok
Verkehrszählung
Mengen
600 – 650 Kfz / Tag und Richtung
= 1250 Kfz / Tag
65 Kfz / Spitzenstunde
morgens zwischen 10.00 und 12.00, abends zwischen 17.00 und 20.00 h
d.h. es fahren 2 Kfz / min im Querschnitt
Geschwindigkeiten
In beiden Richtungen bewegen sich die Geschwindigkeiten überwiegend im Bereich zwischen 25 – 45 km/h, in beiden Richtungen gibt es Ausreißer, die die Straße mit 65 – 75
km/h befahren.
Ursache ev. schlechte Straßensituation
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Notwendigkeit der Neuplanung:
•
•
Ober- und Unterbau der Straße ist nicht verkehrsgerecht (Standfestigkeit ist nicht
gegeben), nicht frostsicher, RStO fordert 60 cm Aufbau
Gehwegbreiten und Zustände sind nicht zumutbar
Ziel der Planung:
•
•
•
•
•
•
frostsicher, der Verkehrsbelastung angepasster Straßenaufbau,
Erhaltung des niedrigen Geschwindigkeitsniveaus,
nutzbare Gehwegbreiten herstellen, Mindestbreite 1,20 m
Sicherung der vorhandenen Versorgungsleitungen
Erhaltung des Baumbestandes
kostengünstige Ausbauform
Bäume:
14 Bäume mit Umfang 1,00 – 1,50 m
= 14 neue Bäume
3 Bäume mit Umfang 1,50 – 2,50 m
= 6 neue Bäume
3 zusätzliche Bäume werden als ökologischer Ausgleich für sinnvoll erachtet.
Gesamtbilanz:
= 23 neue Bäume
Ergebnis der Bürgeranhörung:
Es sind über 40 Anwohner und Politiker/innen der verschiedenen Parteien der Einladung
gefolgt.
1. Kanalbau
Im Rahmen der Straßensanierung werden die Hausanschlüsse im Ausbaubereich erneuert
um die „Liegezeit“ der neuen Straße zu gewährleisten.
Aufgrund von Kamerabefahrungen ist eine sofortige Sanierung des Hauptkanals nicht erforderlich. Der Hauptkanal wird – entweder im Zuge der Straßensanierung oder eventuell später – in Form eines Inliners saniert.
Die üblichen Stauberatungen werden durch die Abteilung 15.3 den Anwohnern kostenlos
angeboten.
2. Straßenbau
Der Aufbau der Straße, die Notwendigkeit der Erneuerung, die Ziele der Planung und die
Planung selbst werden vorgestellt.
• Die Notwendigkeit der Erneuerung dieser Straße – sowohl im Fahrbahn- als Gehwegbereich wird von keinem der Anwohner in Zweifel gezogen, da diese Notwendigkeit schon an der Oberfläche erkennbar ist.
• Die elektronisch gemessenen Geschwindigkeiten und Verkehrsmengen werden immer wieder in Zweifel gezogen, da verschiedene Anwohner die Meinung vertreten
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•
die Verkehrs- und Geschwindigkeitsbelastungen wären erheblich höher. Von Seiten
der Verwaltung wird hier auf die Form der Datenerfassung hingewiesen.
Großer Diskussionsbedarf entsteht durch die – in der Planung vorgesehene - Erhaltung eines Teiles der Bäume. Hier wird durch die Anwohner immer wieder darauf
hingewiesen, dass die Bäume erhebliche zusätzliche Kosten (Dachrinne bis zu 6-mal
im Jahr reinigen) und Arbeit (fast täglich Laub fegen und entsorgen) hervorrufen. Die
Anwohner sind jedoch bereit neue Bäume zu akzeptieren
3. Beiträge
Herr Wagner erläutert, dass es sich bei der Gymnicher Straße nach einem Beschluss der
ehemals selbständigen Gemeinde Türnich vom 19.03.1970 um eine so genannte vorhandene Straße handelt, für deren erstmalige Herstellung Erschließungsbeiträge nach Inkrafttreten des Baugesetzbuches nicht erhoben werden konnten. Vorher hatte die Altgemeinde
Türnich gegen Ende der 1950er Jahre noch auf der Grundlage des alten preußischen
Fluchtliniengesetzes und der entsprechenden Beitragssatzung der Gemeinde aus dem Jahre 1901 für den ersten Straßenausbau Anliegerbeiträge erhoben.
Nach den dargestellten derzeitigen Ausbauzuständen und dem Alter der Teilanlagen handelt
es sich bei der beabsichtigten Erneuerung von Kanal und Straße um straßenbaubeitragspflichtige Maßnahmen nach § 8 KAG NRW: Fahrbahn und Gehwege, die durch die vorhandenen Bäume enorm beschädigt sind, erhalten einen deutlich verbesserten Aufbau, werden
ebenflächiger ausgebaut; die verschlissenen Lampen werden durch Masten und Leuchten
höherwertigerer Bauart ersetzt, zudem werden die Lampenabstände verringert, wodurch der
Ausleuchtungsgrad der Verkehrsfläche gesteigert wird. Die abgenutzte und schadhafte Kanalanlage in dem Abschnitt zwischen Hausnr. 1 und Gücherweg wird im Inliner-Verfahren
erneuert. Das Entfernen und das Neupflanzen von Bäumen sind als Teil des Bauprogramms
im Rahmen der Gesamtausbaumaßnahme beitragspflichtig.
Die Verwaltung stuft die Gymnicher Straße als Haupterschließungsstraße ein, so dass für
die Verteilung der beitragspflichtigen Kosten zwischen den erschlossenen Grundstücken
einerseits und der Allgemeinheit (Haushalt der Stadt Kerpen) andererseits auf der Grundlage der bereits im Stadtrat beschlossenen neuen Straßenbaubeitragssatzung folgende Anteilssätze gelten werden:
Anlieger:
Stadt:
Fahrbahn
50%
50%
Entwässerung
60%
40%
Beleuchtung
60%
40%
Gehwege
70%
30%
Bäume
70%
30%.
Der Kostenanteil der Anlieger (umlagefähiger Aufwand) wird auf die Grundstücksflächen
unter Berücksichtigung der jeweils vorhandenen Bebauung in Vollgeschossen verteilt. Da
die Grundstücke nicht in einem Bebauungsplangebiet liegen, werden tiefere Grundstücke
nur bis zu einer Tiefe von 40 m von der Straßenfront berücksichtigt. Die so ermittelten
Grundstücksflächen werden entsprechend ihrer Bebauung in Vollgeschossen der Gebäude
veranlagt: Zweigeschossig bebaute Grundstücke mit 125%, eingeschossig bebaute mit der
tatsächlichen Fläche ohne Zuschläge. Beitragspflichtig sind hier neben den direkt an die
Straße angrenzenden auch die Grundstücke, die über den Fußweg Auf der Gier von der
Gymnicher Straße aus erreicht werden können; das sind die Grundstücke Auf der Gier 1 bis
8. Die anwesenden Anlieger hatten Gelegenheit, sich anhand einer markierten Flurkarte
über das Abrechnungsgebiet, die vorab ermittelten Geschossigkeiten und die Tiefenbegrenzung zu informieren.
Die Verteilung der umlagefähigen Kosten auf die beitragspflichtige Fläche ergibt einen Beitragssatz, der voraussichtlich zwischen 10 und 11 € je qm beitragspflichtiger Fläche liegen
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wird. Der durchschnittliche Beitrag je Anliegergrundstück wird – soweit eine Prognose vor
der Submission möglich ist – bei knapp 6.000 € liegen.
Die Verwaltung beabsichtigt, wie üblich im Anschluss an den Beginn der Ausbauarbeiten
Vorausleistungen zu erheben. Die Höhe der Vorausleistung soll etwa die Hälfte der zu erwartenden endgültigen Beiträge betragen.
Aufgestellt: Tiefbauamt der Stadt Kerpen, 13.09.2006.
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