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Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 79.06)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
14 kB
Datum
28.09.2006
Erstellt
06.08.08, 01:15
Aktualisiert
06.08.08, 01:15
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Inhalt der Datei

15.1 ollefs 13.09.2006 Bürgeranhörung Gymnicher Straße Alter Straße: erstmalige Herstellung Fahrbahn erstmalige Herstellung Gehwege Instandsetzungen Straße und Gehweg Beleuchtung 1954 / 59 1960 - 73 1974 1968 Alter Kanal: erstmalige Herstellung Kanal SW erstmalige Herstellung Kanal RW Hausanschlüsse Franz 42 j 37 j 29 j Zustand der Fahrbahn Gymnicher Str. aufgrund von Bohrkernentnahmen: BK 1: BK 2: BK 3: 1 cm Decke, 2 cm Teer-Einstreudecke 20 cm Schlacke gewachsener Boden 1 cm Decke, 2 cm Teer-Einstreudecke 20 cm Schlacke gewachsener Boden 1 cm Decke, 2 cm Teer-Einstreudecke 20 cm Schlacke gewachsener Boden nicht ok nicht ok nicht ok Verkehrszählung Mengen 600 – 650 Kfz / Tag und Richtung = 1250 Kfz / Tag 65 Kfz / Spitzenstunde morgens zwischen 10.00 und 12.00, abends zwischen 17.00 und 20.00 h d.h. es fahren 2 Kfz / min im Querschnitt Geschwindigkeiten In beiden Richtungen bewegen sich die Geschwindigkeiten überwiegend im Bereich zwischen 25 – 45 km/h, in beiden Richtungen gibt es Ausreißer, die die Straße mit 65 – 75 km/h befahren. Ursache ev. schlechte Straßensituation D:\Programme\SD.NET\bin\BackSystems\tmp\T820.doc -2- Notwendigkeit der Neuplanung: • • Ober- und Unterbau der Straße ist nicht verkehrsgerecht (Standfestigkeit ist nicht gegeben), nicht frostsicher, RStO fordert 60 cm Aufbau Gehwegbreiten und Zustände sind nicht zumutbar Ziel der Planung: • • • • • • frostsicher, der Verkehrsbelastung angepasster Straßenaufbau, Erhaltung des niedrigen Geschwindigkeitsniveaus, nutzbare Gehwegbreiten herstellen, Mindestbreite 1,20 m Sicherung der vorhandenen Versorgungsleitungen Erhaltung des Baumbestandes kostengünstige Ausbauform Bäume: 14 Bäume mit Umfang 1,00 – 1,50 m = 14 neue Bäume 3 Bäume mit Umfang 1,50 – 2,50 m = 6 neue Bäume 3 zusätzliche Bäume werden als ökologischer Ausgleich für sinnvoll erachtet. Gesamtbilanz: = 23 neue Bäume Ergebnis der Bürgeranhörung: Es sind über 40 Anwohner und Politiker/innen der verschiedenen Parteien der Einladung gefolgt. 1. Kanalbau Im Rahmen der Straßensanierung werden die Hausanschlüsse im Ausbaubereich erneuert um die „Liegezeit“ der neuen Straße zu gewährleisten. Aufgrund von Kamerabefahrungen ist eine sofortige Sanierung des Hauptkanals nicht erforderlich. Der Hauptkanal wird – entweder im Zuge der Straßensanierung oder eventuell später – in Form eines Inliners saniert. Die üblichen Stauberatungen werden durch die Abteilung 15.3 den Anwohnern kostenlos angeboten. 2. Straßenbau Der Aufbau der Straße, die Notwendigkeit der Erneuerung, die Ziele der Planung und die Planung selbst werden vorgestellt. • Die Notwendigkeit der Erneuerung dieser Straße – sowohl im Fahrbahn- als Gehwegbereich wird von keinem der Anwohner in Zweifel gezogen, da diese Notwendigkeit schon an der Oberfläche erkennbar ist. • Die elektronisch gemessenen Geschwindigkeiten und Verkehrsmengen werden immer wieder in Zweifel gezogen, da verschiedene Anwohner die Meinung vertreten D:\Programme\SD.NET\bin\BackSystems\tmp\T820.doc -3- • die Verkehrs- und Geschwindigkeitsbelastungen wären erheblich höher. Von Seiten der Verwaltung wird hier auf die Form der Datenerfassung hingewiesen. Großer Diskussionsbedarf entsteht durch die – in der Planung vorgesehene - Erhaltung eines Teiles der Bäume. Hier wird durch die Anwohner immer wieder darauf hingewiesen, dass die Bäume erhebliche zusätzliche Kosten (Dachrinne bis zu 6-mal im Jahr reinigen) und Arbeit (fast täglich Laub fegen und entsorgen) hervorrufen. Die Anwohner sind jedoch bereit neue Bäume zu akzeptieren 3. Beiträge Herr Wagner erläutert, dass es sich bei der Gymnicher Straße nach einem Beschluss der ehemals selbständigen Gemeinde Türnich vom 19.03.1970 um eine so genannte vorhandene Straße handelt, für deren erstmalige Herstellung Erschließungsbeiträge nach Inkrafttreten des Baugesetzbuches nicht erhoben werden konnten. Vorher hatte die Altgemeinde Türnich gegen Ende der 1950er Jahre noch auf der Grundlage des alten preußischen Fluchtliniengesetzes und der entsprechenden Beitragssatzung der Gemeinde aus dem Jahre 1901 für den ersten Straßenausbau Anliegerbeiträge erhoben. Nach den dargestellten derzeitigen Ausbauzuständen und dem Alter der Teilanlagen handelt es sich bei der beabsichtigten Erneuerung von Kanal und Straße um straßenbaubeitragspflichtige Maßnahmen nach § 8 KAG NRW: Fahrbahn und Gehwege, die durch die vorhandenen Bäume enorm beschädigt sind, erhalten einen deutlich verbesserten Aufbau, werden ebenflächiger ausgebaut; die verschlissenen Lampen werden durch Masten und Leuchten höherwertigerer Bauart ersetzt, zudem werden die Lampenabstände verringert, wodurch der Ausleuchtungsgrad der Verkehrsfläche gesteigert wird. Die abgenutzte und schadhafte Kanalanlage in dem Abschnitt zwischen Hausnr. 1 und Gücherweg wird im Inliner-Verfahren erneuert. Das Entfernen und das Neupflanzen von Bäumen sind als Teil des Bauprogramms im Rahmen der Gesamtausbaumaßnahme beitragspflichtig. Die Verwaltung stuft die Gymnicher Straße als Haupterschließungsstraße ein, so dass für die Verteilung der beitragspflichtigen Kosten zwischen den erschlossenen Grundstücken einerseits und der Allgemeinheit (Haushalt der Stadt Kerpen) andererseits auf der Grundlage der bereits im Stadtrat beschlossenen neuen Straßenbaubeitragssatzung folgende Anteilssätze gelten werden: Anlieger: Stadt: Fahrbahn 50% 50% Entwässerung 60% 40% Beleuchtung 60% 40% Gehwege 70% 30% Bäume 70% 30%. Der Kostenanteil der Anlieger (umlagefähiger Aufwand) wird auf die Grundstücksflächen unter Berücksichtigung der jeweils vorhandenen Bebauung in Vollgeschossen verteilt. Da die Grundstücke nicht in einem Bebauungsplangebiet liegen, werden tiefere Grundstücke nur bis zu einer Tiefe von 40 m von der Straßenfront berücksichtigt. Die so ermittelten Grundstücksflächen werden entsprechend ihrer Bebauung in Vollgeschossen der Gebäude veranlagt: Zweigeschossig bebaute Grundstücke mit 125%, eingeschossig bebaute mit der tatsächlichen Fläche ohne Zuschläge. Beitragspflichtig sind hier neben den direkt an die Straße angrenzenden auch die Grundstücke, die über den Fußweg Auf der Gier von der Gymnicher Straße aus erreicht werden können; das sind die Grundstücke Auf der Gier 1 bis 8. Die anwesenden Anlieger hatten Gelegenheit, sich anhand einer markierten Flurkarte über das Abrechnungsgebiet, die vorab ermittelten Geschossigkeiten und die Tiefenbegrenzung zu informieren. Die Verteilung der umlagefähigen Kosten auf die beitragspflichtige Fläche ergibt einen Beitragssatz, der voraussichtlich zwischen 10 und 11 € je qm beitragspflichtiger Fläche liegen D:\Programme\SD.NET\bin\BackSystems\tmp\T820.doc -4- wird. Der durchschnittliche Beitrag je Anliegergrundstück wird – soweit eine Prognose vor der Submission möglich ist – bei knapp 6.000 € liegen. Die Verwaltung beabsichtigt, wie üblich im Anschluss an den Beginn der Ausbauarbeiten Vorausleistungen zu erheben. Die Höhe der Vorausleistung soll etwa die Hälfte der zu erwartenden endgültigen Beiträge betragen. Aufgestellt: Tiefbauamt der Stadt Kerpen, 13.09.2006. D:\Programme\SD.NET\bin\BackSystems\tmp\T820.doc