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Beschlussvorlage (53.Änderung des Flächennutzungsplanes "Nahversorgungszentrum Sindorf-Nord", Stadtteil Kerpen-Sindorf hier: Beschluss zur öffentlichen Auslegung gem. § 3 (2) BauGB)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
37 kB
Erstellt
06.08.08, 01:15
Aktualisiert
06.08.08, 01:15
Beschlussvorlage (53.Änderung des Flächennutzungsplanes "Nahversorgungszentrum Sindorf-Nord", Stadtteil Kerpen-Sindorf   
hier: Beschluss zur öffentlichen Auslegung gem. § 3 (2) BauGB) Beschlussvorlage (53.Änderung des Flächennutzungsplanes "Nahversorgungszentrum Sindorf-Nord", Stadtteil Kerpen-Sindorf   
hier: Beschluss zur öffentlichen Auslegung gem. § 3 (2) BauGB) Beschlussvorlage (53.Änderung des Flächennutzungsplanes "Nahversorgungszentrum Sindorf-Nord", Stadtteil Kerpen-Sindorf   
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Inhalt der Datei

STADT KERPEN DIE BÜRGERMEISTERIN Amt/Abteilung: 16.1 / Stadtplanung Az.: 16.1/ScSi255 TOP V 135.06 Datum : Beratungsfolge Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr Termin 27.04.2006 Stadtrat X 16.05.2006 Bemerkungen 02.05.2006 Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil 53.Änderung des Flächennutzungsplanes "Nahversorgungszentrum Sindorf-Nord", Stadtteil Kerpen-Sindorf hier: Beschluss zur öffentlichen Auslegung gem. § 3 (2) BauGB X Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von € Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : HhSt.: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : HhSt.: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Durch die Maßnahme entstehen x keine Folgekosten. jährlich Folgekosten von € Beschlussausfertigung soll erhalten: Sachbearb eiter/in Abteilungsleiter/in Amtsleiter/in Zuständiger Dezernent Mitzeichnung Amt 20 Erster Beigeordne ter und Kämmerer Bürgermeisterin Büro des Rates Stadt Kerpen 53. Flächennutzungsplanänderung Sindorf-Nord Stadtteil Kerpen-Sindorf Seite - 2 Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr empfiehlt, Rat der Stadt Kerpen beschließt: A Beratung über die während der frühzeitigen Beteiligung nach §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB eingegangenen Anregungen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden. Die während der frühzeitigen Beteiligung gem. §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB eingegangenen Stellungnahmen der Behörden gem. den Verwaltungsvorschlägen (Anlagen 2) auszuräumen. B Beschluss zur öffentlichen Auslegung gem. § 3 (2) BauGB Der Planentwurf der 53. Änderung des Flächennutzungsplanes, "Nahversorgungszentrum Sindorf-Nord", Stadtteil Kerpen–Sindorf wird beschlossen. Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) BauGB durchzuführen. Ort und Dauer der Auslegung sind ortsüblich bekannt zu machen mit dem Hinweis darauf, dass Anregungen während der Auslegungsfrist vorgebracht werden können. Die Erläuterungen zur 53. Änderung des Flächennutzungsplanes, "Nahversorgungszentrum Sindorf-Nord", Stadtteil Kerpen–Sindorf werden zur Kenntnis genommen. Das Plangebiet liegt am nördlichen Ortsrand des Ortsteils Kerpen–Sindorf, es wird • • • • im Norden durch einen Wirtschaftsweg im Süden durch landwirtschaftliche Nutzflächen im Osten durch die Kreisstrasse K 19 und im Westen durch landwirtschaftliche Nutzflächen begrenzt. Die genaue Abgrenzung des Plangebietes ist dem Übersichtsplan, der Bestandteil des Beschlusses ist, zu entnehmen. Der Änderungsbereich umfasst eine Fläche von 1,46 ha. Planungsziel der 53. Änderung des Flächennutzungsplanes, "Nahversorgungszentrum SindorfNord", Stadtteil Kerpen–Sindorf ist es, auf den dargestellten Flächen am nördlichen Ortsrand von Sindorf Sonderbauflächen zu entwickeln, um auf diese Weise zur Sicherung der Nahversorgung beizutragen. Vorgesehen ist die Errichtung von zwei Nahversorgungseinrichtungen mit dazugehörigen Parkplätzen. Beschlussvorlage V 135.06 Seite 2 Stadt Kerpen 53. Flächennutzungsplanänderung Sindorf-Nord Stadtteil Kerpen-Sindorf 1. Seite - 3 Allgemeiner Planungsanlass Der Flächennutzungsplan der Stadt Kerpen stellt am nördlichen Ortsrand von Kerpen–Sindorf Wohnbauflächen dar. Entsprechend der städtebaulichen Zielsetzung sollen in einem Bereich dieser Flächen großflächige Einzelhandelseinrichtungen gemäß § 11 (3) Bau NVO errichtet werden. Da es sich bei der geplanten Größenordnung um großflächige Einzelhandelsnutzungen handelt, wird es erforderlich, das Gebiet als "Sonstiges Sondergebiet" mit Zweckbestimmung "Nahversorgungszentrum" festzusetzen. 2. Lage des Plangebietes Das Plangebiet "Nahversorgungszentrum Sindorf-Nord" liegt am nördlichen Rand des Ortsteils Kerpen–Sindorf. Es wird im Osten durch die Kreisstrasse K 19 und im Norden durch einen Wirtschaftsweg begrenzt. Im Süden und Westen schließen sich landwirtschaftliche Nutzflächen an. Das Plangebiet wird zurzeit als landwirtschaftliche Fläche genutzt. 3. Ziel und Zweck der Planung Bei dem Vorhaben handelt es sich um die Errichtung – eines Lebensmittelmarktes, Nutzfläche ca. 1.500 m² sowie – eines Discounters, Nutzfläche ca. 800 m² Da es sich bei dieser Größenordnung um großflächige Einzelhandelsnutzungen handelt, wird es erforderlich, dieses Gebiet gemäß § 11 (3) Bau NVO als "Sonstiges Sondergebiet" im Flächennutzungsplan darzustellen. Zur Deckung des aus diesen Nutzungen resultierenden Stellplatzbedarfs sind insgesamt ca. 180 Stellplätze vorgesehen. 4. Verfahren PA Rat B.d.Ö. B.d.B. 14. 02. 2006 07.03.2006 --- --- --- --- 20. 03. 2006 – 20. 04. 2006 20. 03. 2006 – 20. 04. 2006 27. 04. 2006 02.05.2006 Einleitungsbeschluss Frühzeitige Beteiligung Offenlagebeschluss Offenlage Satzungsbeschluss Anlagen Anlage 1 : Anlage 1a: Anlage 2: Anlage 3 : Anlage 4 : Lageplan Übersichtsplan Änderungen Stellungnahmen Behörden Anregungen Öffentlichkeit Begründung zur 53. Änderung des FNP mit Umweltbericht Beschlussvorlage V 135.06 Seite 3