Daten
Kommune
Kerpen
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37 kB
Erstellt
06.08.08, 01:15
Aktualisiert
06.08.08, 01:15
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT KERPEN
DIE BÜRGERMEISTERIN
Amt/Abteilung: 16.1 / Stadtplanung
Az.: 16.1/ScSi255
TOP
V 135.06
Datum :
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr
Termin
27.04.2006
Stadtrat
X
16.05.2006
Bemerkungen
02.05.2006
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
53.Änderung des Flächennutzungsplanes "Nahversorgungszentrum Sindorf-Nord",
Stadtteil Kerpen-Sindorf
hier: Beschluss zur öffentlichen Auslegung gem. § 3 (2) BauGB
X
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von €
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
HhSt.:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
HhSt.:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Durch die Maßnahme entstehen
x
keine Folgekosten.
jährlich Folgekosten von €
Beschlussausfertigung soll erhalten:
Sachbearb
eiter/in
Abteilungsleiter/in
Amtsleiter/in
Zuständiger
Dezernent
Mitzeichnung
Amt 20
Erster
Beigeordne
ter und
Kämmerer
Bürgermeisterin Büro des
Rates
Stadt Kerpen
53. Flächennutzungsplanänderung Sindorf-Nord
Stadtteil Kerpen-Sindorf
Seite - 2
Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr empfiehlt, Rat der Stadt Kerpen beschließt:
A
Beratung über die während der frühzeitigen Beteiligung nach §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB
eingegangenen Anregungen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden.
Die während der frühzeitigen Beteiligung gem. §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB eingegangenen
Stellungnahmen der Behörden gem. den Verwaltungsvorschlägen (Anlagen 2) auszuräumen.
B
Beschluss zur öffentlichen Auslegung gem. § 3 (2) BauGB
Der Planentwurf der 53. Änderung des Flächennutzungsplanes, "Nahversorgungszentrum
Sindorf-Nord", Stadtteil Kerpen–Sindorf wird beschlossen. Die Verwaltung wird beauftragt, die
öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) BauGB durchzuführen. Ort und Dauer der Auslegung sind
ortsüblich bekannt zu machen mit dem Hinweis darauf, dass Anregungen während der
Auslegungsfrist vorgebracht werden können.
Die Erläuterungen zur 53. Änderung des Flächennutzungsplanes, "Nahversorgungszentrum
Sindorf-Nord", Stadtteil Kerpen–Sindorf werden zur Kenntnis genommen.
Das Plangebiet liegt am nördlichen Ortsrand des Ortsteils Kerpen–Sindorf, es wird
•
•
•
•
im Norden durch einen Wirtschaftsweg
im Süden durch landwirtschaftliche Nutzflächen
im Osten durch die Kreisstrasse K 19
und im Westen durch landwirtschaftliche Nutzflächen begrenzt.
Die genaue Abgrenzung des Plangebietes ist dem Übersichtsplan, der Bestandteil des
Beschlusses ist, zu entnehmen.
Der Änderungsbereich umfasst eine Fläche von 1,46 ha.
Planungsziel der 53. Änderung des Flächennutzungsplanes, "Nahversorgungszentrum SindorfNord", Stadtteil Kerpen–Sindorf ist es, auf den dargestellten Flächen am nördlichen Ortsrand von
Sindorf Sonderbauflächen zu entwickeln, um auf diese Weise zur Sicherung der Nahversorgung
beizutragen.
Vorgesehen ist die Errichtung von zwei Nahversorgungseinrichtungen mit dazugehörigen
Parkplätzen.
Beschlussvorlage V 135.06
Seite 2
Stadt Kerpen
53. Flächennutzungsplanänderung Sindorf-Nord
Stadtteil Kerpen-Sindorf
1.
Seite - 3
Allgemeiner Planungsanlass
Der Flächennutzungsplan der Stadt Kerpen stellt am nördlichen Ortsrand von Kerpen–Sindorf
Wohnbauflächen dar. Entsprechend der städtebaulichen Zielsetzung sollen in einem Bereich
dieser Flächen großflächige Einzelhandelseinrichtungen gemäß § 11 (3) Bau NVO errichtet
werden.
Da es sich bei der geplanten Größenordnung um großflächige Einzelhandelsnutzungen
handelt, wird es erforderlich, das Gebiet als "Sonstiges Sondergebiet" mit Zweckbestimmung
"Nahversorgungszentrum" festzusetzen.
2.
Lage des Plangebietes
Das Plangebiet "Nahversorgungszentrum Sindorf-Nord" liegt am nördlichen Rand des
Ortsteils Kerpen–Sindorf. Es wird im Osten durch die Kreisstrasse K 19 und im Norden durch
einen Wirtschaftsweg begrenzt. Im Süden und Westen schließen sich landwirtschaftliche
Nutzflächen an.
Das Plangebiet wird zurzeit als landwirtschaftliche Fläche genutzt.
3.
Ziel und Zweck der Planung
Bei dem Vorhaben handelt es sich um die Errichtung
– eines Lebensmittelmarktes, Nutzfläche ca. 1.500 m² sowie
– eines Discounters, Nutzfläche ca. 800 m²
Da es sich bei dieser Größenordnung um großflächige Einzelhandelsnutzungen handelt, wird
es erforderlich, dieses Gebiet gemäß § 11 (3) Bau NVO als "Sonstiges Sondergebiet" im
Flächennutzungsplan darzustellen. Zur Deckung des aus diesen Nutzungen resultierenden
Stellplatzbedarfs sind insgesamt ca. 180 Stellplätze vorgesehen.
4.
Verfahren
PA
Rat
B.d.Ö.
B.d.B.
14. 02. 2006
07.03.2006
---
---
---
---
20. 03. 2006 –
20. 04. 2006
20. 03. 2006 –
20. 04. 2006
27. 04. 2006
02.05.2006
Einleitungsbeschluss
Frühzeitige Beteiligung
Offenlagebeschluss
Offenlage
Satzungsbeschluss
Anlagen
Anlage 1 :
Anlage 1a:
Anlage 2:
Anlage 3 :
Anlage 4 :
Lageplan
Übersichtsplan Änderungen
Stellungnahmen Behörden
Anregungen Öffentlichkeit
Begründung zur 53. Änderung des FNP mit Umweltbericht
Beschlussvorlage V 135.06
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