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Kerpen
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Stadt Kerpen
53. Flächennutzungsplanänderung Sindorf-Nord
Stadtteil Kerpen-Sindorf
Seite - 2
Anlage 1 – Bisherige Darstellung im FNP: Wohnbaufläche (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 BauNVO)
M 1:5000
Stadt Kerpen
53. Flächennutzungsplanänderung Sindorf-Nord
Stadtteil Kerpen-Sindorf
Anlage 1a – Künftige Darstellung im FNP: Sonderbaufläche (§ 1 Abs. 1 Nr. 4 BauNVO)
Seite - 3
Stadt Kerpen
53. Flächennutzungsplanänderung Sindorf-Nord
Stadtteil Kerpen-Sindorf
Anlage 2
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
Öffentliche Auslegung
Seite - 1
Seite - 1 -
B: Behörden (früher T: Träger öffentlicher Belange)
lfd.
Nr.
B1
B2
B3
Schreiben von / Datum
Amt f. Agrarordnung,
20.03.2006
Bezirksregierung Düsseldorf,
Dezernat 59 - Luftverkehr-,
30.03.2006
Deutsche Telecom AG, TCom,
28.03.2006
B4
Erftverband, 28. 3. 2006
B5
B6
infracor GmbH, 22. 3. 2006
Neuapostolische Kirche des
Landes NRW, 22. 3. 2006
RWE Westfalen-Weser-Ems
Netzservice, 27. 3. 2006
Stadtverwaltung Bergheim,
30.03.2006
B7
B8
B9
B10
A 16.1, 23. 3. 2006
A 25.1, 11. 4. 2006
Kurzinhalt
keine Anregungen u. Bedenken
Vorschlag der Verwaltung
entfällt
keine Anregungen u. Bedenken
entfällt
Hinweis auf Telekommunikationslinien der
Deutschen Telecom AG entlang der Kreisstrasse K 19, die im Zuge der Umsetzung
der Planung verlegt werden müssen.
Es wird auf die Stellungnahme vom 6. 12.
2005 zum Scouping verwiesen. Es bestehen dann keine Bedenken, wenn
folgende Hinweise bei der Detailplanung
berücksichtigt werden:
das anfallende Niederschlagswasser
sollte über belebte Bodenschichten versickert werden
keine Anregungen u. Bedenken
keine Anregungen u. Bedenken
Sollte sich die Notwendigkeit einer Verlegung der Leitungen ergeben, werden
die Kosten hierfür vom Vorhabenträger
übernommen.
Aufgrund der hohen Versiegelungsrate
können nur Teile des anfallenden Niederschlagswassers im Plangebiet versickert
werden.
Es werden die unbelasteten Oberflächenwasser der Dächer in die im Plangebiet
vorgesehene Mulde oberflächennah eingeleitet und versickert.
Die übrigen Oberflächenwasser der Parkplätze werden in den Mischwasserkanal
eingeleitet.
entfällt
entfällt
keine Anregungen u. Bedenken
entfällt
Es wird angeregt, eine Prüfung vorzunehmen, welche Auswirkungen die Neuschaffung von 2.300 m² VK ohne Sortimenteinschränkung auf Nachbarstadtteile und -kommunen hat und ob überhaupt eine Erforderlichkeit für die Ausweisung dieser Sondergebietsfläche
besteht.
Weiter wird angeregt, dass die Ergebnisse
der Untersuchung in das Bauleitplanverfahren einfließen und ggfls. eine Festvorgenommen wird, die eine Sortimentsbegrenzung für innenstadtrelevante
Produkte beinhaltet.
keine Anregungen u. Bedenken
keine Anregungen u. Bedenken
Das Sortiment im Plangebiet wird durch
die Festsetzung "Nahversorgungszentrum" eingeschränkt.
Weiter ist die Anfrage der Stadt Kerpen
an die Bezirksregierung zur Anpassung an
die Ziele der Raumordnung und Ladesplanung positiv beschieden worden.
Hier wird deutlich gemacht, dass pro
Nahversorgungsvorhaben nur 10 %
Zentrenrelevante Sortimente zulässig
sind.
entfällt
entfällt
Stadt Kerpen
53. Flächennutzungsplanänderung Sindorf-Nord
Stadtteil Kerpen-Sindorf
Anlage 2
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
Öffentliche Auslegung
B11
B12
B13
B14
Landesbetrieb Strassen NRW
30.03.2006
Begamt Düren, 4. 4. 2006
Rheinisches Amt f. Bodendenkmalpflege, 11. 4. 2006
RWE, Anruf v. 11. 4. 2006
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Seite - 2 -
keine Anregungen u. Bedenken
entfällt
Es wird darauf hingewiesen, dass das
Plangebiet im Bereich braunkohlenbergbaubedingter grossflächiger Grundwasserbeeinflussung liegt.
Im Nahbereich sind Aueböden der Erft
anzutreffen. In den oberen Schichtmetern
trifft man hier auf humose Bodenschichten
mit z. T. inhomogener Zusammensetzung,
die insbesondere zu Überlagerungen in
der Bauwerksgründung führen können.
Es wird eine entsprechende Empfehlung
zur Kennzeichnung im Bebauungsplan
angeregt und die Bergwerkgesellschaft
RWE Power AG zu beteiligen.
Es wird auf die Stellungnahme vom 6. 1.
2006 zum Scouping hingewiesen, in der
Eine Kennzeichnung der Flächen mit inhomogenen humosen Bodenschichten im
Plangebiet ist erfolgt.
Eine Baugrunduntersuchung wurde
durchgeführt.
Die RWE Power AG beteiligte sich
schriftlich am Scoping zum Bauleitplanverfahren.
auf Vorkommen römischer Gräber südwestlich des Plangebietes aufmerksam
gemacht wurde. Auf dieses Schreiben
hin wurde von der Stadt Kerpen zugesagt,
weitere Ermittlungen durchzuführen.
Es bestehen keine Bedenken. Die erforderlichen Untersuchungen sind mit
dem Fachamt abzustimmen.
Innerhalb des nördlich verlaufenden
Wirtschaftsweges befindet sich ca. 70 cm
von der Plangebietsgrenze entfernt und
zu dieser parallel verlaufend eine Steuerleitung zur Kläranlage. Es wird darum gebeten, die bei Gründungsmassnahmen
zu berücksichtigen.
Die Gründungsmassnahmen der im Plangebiet vorgesehenen Gebäude werden in
Abstimmung mit dem Amt f.
Bodendenkmalpflege durch eine archäologische Fachfirma begleitet.
Da die Leitung ausserhalb des Geltungsbereiches der Planung liegt, ist hierzu
keine Festsetzung möglich. Es wird im
Rahmen der baulichen Tätigkeit eine Freigabe der Kläranlagenbetreiber erwirkt.
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Anlage 3
Anregungen Öffentlichkeit
Öffentliche Auslegung
Keine Stellungnahme aus der Öffentlichkeit eingegangen.
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Anlage 4
Begründung zur 53. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Umweltbericht
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A
Rechtsgrundlagen
Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. 9. 2004 (BGBl. I S. 2414)
zuletzt geändert durch Gesetz vom 21. 6. 2005 (BGBl. I S. 1818) m. W. v. 1. 7. 2005
Weitere Grundlagen der Planzeichnung und der Festsetzungen:
•
Baunutzungsverordnung (BauNVO) i. d. F. der Bekanntmachung vom 23. 1. 1990
(BGBL I S. 132), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. 4. 1993 (BGBL I S. 466)
•
Planzeichenverordnung (PlanzV ´90) i. d. F. vom 18. 12. 1990 (BGBl. I 1991 S. 58,
BGBL. III 213-1-6)
•
Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauONRW) vom 1. 3. 2000 (GV. NRW
S. 926) in der zurzeit geltenden Fassung in Verbindung mit § 9 (4) BauGB
1.
Abgrenzung und Grösse des Wirkungsbereiches
Der
Wirkungsbereich
der
53.
Änderung
des
Flächennutzungsplanes
Bereich
„Nahversorgungszentrum Sindorf-Nord“ liegt am Ortsrand des Stadtteils Kerpen-Sindorf, grob
begrenzt durch
einen Wirtschaftsweg im Norden
die Kreisstrasse K 19 im Osten und
landwirtschaftliche Nutzflächen im Süden und Westen.
Die Grösse des Wirkungsbereiches der 53. Flächennutzungsplanänderung beträgt ca. 1,46 ha.
2.
Ziele und Zwecke der Planung
Ziel und Zweck der 53. Änderung des Flächennutzungsplanes „Sindorf-Nord“ ist es, auf den
ausgewiesenen Flächen am nördlichen Ortsrand von Sindorf eine Sonderbaufläche zu entwickeln.
Vor dem Hintergrund des Entwicklungsgebotes gem. § 8 (2) BauGB (Entwicklung der Bauleitpläne
aus dem Flächennutzungsplan) ist die 53. Änderung des rechtswirksamen Flächennutzungsplanes
erforderlich, um den Bebauungsplan SI 255 Nahversorgungszentrum Sindorf-Nord entwickeln zu
können.
Vorgesehen ist die Errichtung von zwei Nahversorgungseinrichtungen mit dazugehörigen
Parkplätzen. Zur Einbindung der Baumassnahme in die umgebenden Wohnbauflächen und die
durchgrünten Strukturen soll eine Eingrünung vorgenommen werden. Auf diese Weise wird auch
der Eingriff in den Naturhaushalt in grossen Teilen auf dem Grundstück ausgeglichen.
Der FNP stellt diesen Bereich derzeit als Wohnbaufläche dar.
3.
Planungsrecht
3.1 Gebietsentwicklungsplan
Der gültige Gebietsentwicklungsplan (GEP in der Fassung 2001) für den Regierungsbezirk
Köln, Teilabschnitt Region Köln, trifft für den Geltungsbereich der 53. FNP-Änderung die
Darstellung ASB (Allgemeiner Siedlungsbereich) und entspricht in seiner Aussage damit den
zukünftigen Darstellungen des Flächennutzungsplanes.
3.2 Flächennutzungsplan
Der seit 14. 9. 1999 verbindliche Flächennutzungsplan der Stadt Kerpen (8. Änderung) stellt
die Fläche in dem Wirkungsbereich der 53. Änderung als Wohnbaufläche dar.
3.3 Bebauungsplan
Im Wirkungsbereich der 53. FNP-Änderung sollen durch die Aufstellung des
vorhabenbezogenen Bebauungsplanes SI 255 „Nahversorgungszentrum Sindorf-Nord“ auf
dem bisher nur landwirtschaftlich genutzten Gelände Sonderbauflächen entwickelt werden.
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Anlage 4
Begründung zur 53. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Umweltbericht
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3.4
Verfahrensstand
Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr der Stadt Kerpen hat in seiner Sitzung am 14.
2. 2006, der Rat der Stadt Kerpen am 07.03.2006 den Einleitungsbeschluss für den
vorhabenbezogenen Bebauungsplan SI 255 „Nahversorgungszentrum Sindorf-Nord“ im
Stadtteil Sindorf gefasst. Die Aufstellung der 53. FNP-Änderung wurde parallel beschlossen
und die frühzeitige Beteiligung durchgeführt. Nunmehr stehen die Erörterungen der
eingegangenen Stellungnahmen und die öffentliche Auslegung an.
4.
Anpassung der Bauleitplanung gem. § 32 Landesplanungsgesetz
Die Bestätigung der Anpassung and die Ziele der Raumordnung erfolgte mit Schreiben der
Bezirksregierung vom 31. 10. 2005.
5.
Zukünftige Darstellung im Flächennutzungsplan
Zur Umsetzung der Ziele der Planung und um die Voraussetzung für die erforderliche verbindliche
Bauleitplanung zu schaffen, muss die Darstellung des Flächennutzungsplanes geändert werden.
Die 53. Änderung des Flächennutzungsplanes bezieht sich auf die Darstellung der Art der
Nutzung.
Inhalt der Änderung
Geändert von
Wohnbaufläche
Geändert in
Sonderbaufläche Zweckbestimmung
Nahversorgungszentrum
6.
Belange von Natur und Landschaft
Nach § 1 (5) Nr. 7 BauGB sind gem. § 1 BauGB bei der Aufstellung von Bauleitplänen u. a. die
Belange des Umweltschutzes, des Naturschutzes und der Landschaftspflege insbesondere des
Naturhaushaltes, des Wassers, der Luft und des Bodens sowie des Klimas zu berücksichtigen.
Gemäss dem Landschaftsgesetz in Verbindung mit dem Bundesnaturschutzgesetz sind zu
Bauleitplänen Landschaftspflegerische Fachbeiträge zu erstellen.
Für den Bereich des Bebauungsplanes SI 255 wird ein Landschaftspflegerischer Fachbeitrag
erstellt, dessen Ergebnisse in das Bauleitplanverfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes
und zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Si 255 integriert werden.
Seit dem 20. 7. 2004 ist zu neu begonnenen Bauleitplanverfahren ein Umweltbericht zu erstellen (§
2 (2a) BauGB). Der Umweltbericht als zentraler Bestandteil der Umweltprüfung stellt einen
gesonderten Teil der Begründung dar. Die umweltrelevanten Gutachten sind im Umweltbericht
einzuarbeiten. Die Darstellung der Eingriffe in den Naturhaushalt und das Landschaftsbild sowie
die Bilanzierung des Kompensationsbedarfs erfolgt konkret im vorhabenbezogenen
Bebauungsplan Si 255.
7.
Umweltbelange / Umweltbericht
Nach § 2 BauGB ist in die Begründung entsprechend dem Stand des Verfahrens neben den
Zielen, Zwecken und wesentlichen Auswirkungen des Bauleitplanes auch ein Umweltbericht
aufzunehmen.
Nach der Anlage 1, Liste „UVP-pflichtige Vorhaben“ zum Artikelgesetz wird gemäss Nr. 18.6 der
„Bau eines Einkaufszentrums für sonstige bauliche Anlagen, für den im bisherigen Aussenbereich
im Sinne des § 35 des Baugesetzbuches ein Bebauungsplan aufgestellt wird“, eine UVP nur
erforderlich, wenn die „zulässige Grundfläche im Sinne des § 19 Abs. 2 BauNVO 20.000 m² bis
100.000 m² beträgt. Dies ist hier nicht der Fall, da die Grundfläche der Einkaufseinrichtungen nur
voraussichtlich 3.800 m² Nutzfläche beträgt und es sich nicht um Aussenbereichsflächen i. S. des §
35 BauGB handelt.
Durch das in der Begründung zum Bebauungsplan und dem Landschaftspflegerischen Fachbeitrag
weiter erläuterte Vorhaben werden erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen ausgeschlossen.
Umweltbericht und Landschaftspflegerischer Fachbeitrag werden im Rahmen des weiteren
Verfahrens konkretisiert.
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Anlage 4
Begründung zur 53. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Umweltbericht
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Erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen sind bei den derzeitigen Planungsansätzen nicht
erkennbar.
Auch wenn damit von einer UVP abgesehen wird, werden die Umwelt-relevanten Kriterien in dem
weiteren Verfahren umfassend überprüft und im Umweltbericht zusammengefasst begründet und
erläutert.
B
Umweltbericht
1.
Inhalt und wichtigste Ziele der 53. Flächennutzungsplanänderung
Die 53. Änderung des Flächennutzungsplan hat das Ziel, die bauplanungsrechtlichen
Voraussetzungen für den im Parallelverfahren zur Aufstellung gelangenden Vorhabenbezogenen
Bebauungsplan SI 255 Sindorf-Nord zu schaffen. Dieser Bebauungsplan strebt die Ausweisung
von 2.300 m² Verkaufsfläche als Nahversorgungszentrum für die vorhandenen und künftigen
Wohngebiete im Norden Sindorfs an. Die bisherige Ausweisung als Wohnbaufläche wurde mit der
8. Flächennutzungsplanänderung am 14. 9. 1999 bekannt gemacht.
2.
Räumliche und inhaltliche Abgrenzung
Das Plangebiet wird begrenzt im
Norden durch einen Wirtschaftsweg
Süden durch Ackerflächen
Osten durch die Kreisstrasse K 19
Westen durch Ackerflächen
Inhaltlich grenzt sich das Plangebiet als Sondergebiet gegenüber den umliegenden Flächen wie
folgt ab:
im Norden öffentliche Verkehrsfläche
im Süden Wohnbaufläche
im Osten öffentliche Verkehrsfläche
im Westen Wohnbaufläche
3.
Bedarf an Grund und Boden
Das Plangebiet umfasst eine Fläche von ca. 1,46 ha, die heute als Ackerfläche genutzt wird.
4.
Angewandte Untersuchungsmethoden
Zur Bewertung der Versickerungsfähigkeit des Bodens wurden Rammbohrkernsondierungen durch
das Ingenieurbüro Dr. Hemling, Gräfe u. Becker durchgeführt.
5.
Hinweise auf Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der erforderlichen
Informationen
Es wurde ein Scoping am 15. 12. 2005 im Rathaus der Stadt Kerpen durchgeführt und hierzu alle
umweltrelevanten Behörden geladen. Anstelle der persönlichen Teilnahme sind zum Teil
schriftliche Stellungnahmen eingegangen, deren Form dem vorgezogenen Beteiligungsvefahren
der Behörden entspricht. Ein persönlicher Austausch von Informationen und Lösungsansätzen ist
hierdurch nicht möglich.
Die eingegangenen Informationen aus dem Scoping sowie aus der Beteiligung der Behörden und
der Öffentlichkeit sind in die Umweltprüfung eingeflossen.
6.
Berücksichtigung der Ziele des Umweltschutzes
Als Ziele des Umweltschutzes werden die einschlägigen Gesetze, Rechtsverordnungen, Erlasse,
Verwaltungsvorschriften und Technische Anleitungen zu Grunde gelegt, die für die jeweiligen
Schutzgüter in Bauleitplanverfahren anzuwenden sind.
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Anlage 4
Begründung zur 53. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Umweltbericht
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7.
Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen, Massnahmen zur Vermeidung,
Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen, Alternativen
Schutzgut
FFH-Gebiet,
1 europ.
Vogelsch.-gebiet
(BauGB §1 (6)
Nr. 7 Bst. b)
2
Landsch.plan 5-
Erfttal-Süd
(BauGB §1 (6)
Nr. 7 Bst. g)
3 Pflanzen
(BauGB §1 (6)
Nr. 7 Bst. a)
4 Tiere
(BauGB §1 (6)
Nr. 7 Bst.a)
5 Biolog. Vielfalt
(BauGB §1 (6)
Nr. 7 Bst.a)
6 Eingriff/Ausgl.
(BauGB §1 (6)
Nr. 7 Bst.a)
7 Landschaft/
Ortsbild
(BauGB §1 (6)
Nr. 7 Bst.a)
Be-
Ziele des
troffen
Umweltschutzes
-
X
-
BauGB, BNatG
Landschaftsg.
NRW
FFH-RL, VRL
-
-
X
Boden
(BauGB §1 (6)
Nr. 7 Bst.a)
X
9
Wasser
(BauGB §1 (6)
Nr. 7 Bst.a+e)
X
Klima und Luft
-
(BauGB §1 (6)
Nr. 7 Bst.a)
11
Luftschadstoffe -
Emissionen
(BauGB §1 (6)
Nr. 7 Bst.a)
12 Luftschadstoffe Immissionen
(BauGB §1 (6)
Nr. 7 Bst.a)
Entwicklungsziel
2.3
Festsetzung 5.217
möglich
BauGB
BNatG
8
10
FFH-RL, VRL
X
-
-
-
Bestand
BNatG,
Landschaftsg.
NRW
BauGB
BauGB
BNatG
DSchG
BauGB
BBodSchG
LBodSchG NRW
WHG, LWG
NRW,
WasserschutzzonenVO, BNatG
Landschaftsg.
NRW
BauGB,
Vermeidung der
Aus
dehnung
bioklimat.
belasteter Gebiete
klimaverträgliche
Gestaltung neuer
Baugebiete
BimSchG
22. BimSchV,
Zielwerte des LAI,
TA-Luft
-
-
Prognose
Vermeidung/
Alternativen
Bewertung
Gut-
Fest-
achten setzung
Hin-
Plan
Nullvar.
Verminderung
weise
-
-
-
-
nicht
relevant
-
-
-
Acker-
Entwickl.-
Entwickl.-
-
-
negativ
nein
nein
nein
fläche
ziel nicht
erfüllt
ziel
nicht erfüllt
-
-
-
nicht
relevant
nein
nein
nein
-
-
nicht
nein
nein
nein
Ackerfläche
kein
-
-
-
schutzwürdig.
Tierbestand
-
relevant
-
-
-
-
nicht
relevant
nein
nein
nein
-
-
-
-
-
nicht
nein
nein
nein
relevant
zweigesch.
Wohnbeb.,
durchgrünt
bis an Ortsgrenze
stellenweise
humoses
Bodenmaterial, 2,00
m unter Flur
Kiesschicht
unversiegelte
Fläche
Grundwasser
stand 70,9
ü. NN, keine
Kanalisation
-
-
-
ggfls.
unveränGründungs- dert
probleme
-
-
erheblich,
nein
nein
nein
-
-
s.
Gutachten
nein
nein
nein
-
-
-
-
s.
Gutachten
nein
nein
nein
-
-
-
-
nicht
nein
nein
nein
nein
nein
nein
nein
nein
nein
relevant
-
-
-
-
-
nicht
relevant
-
-
-
-
-
nicht
relevant
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Stadtteil Kerpen-Sindorf
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Anlage 4
Begründung zur 53. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Umweltbericht
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Erneuerbare
13 Energieeffiziens
(BauGB §1 (6)
Nr. 7 Bst. g)
Erhaltung der
14 bestmöglichen Luftqualität in
Gebieten
in denen die
durch
Rechtsverordnung
zur Erfüllung von
binddenden Beschlüssen der Europäischen Gemeinschaften festgel. Immissionsgrenzwerte nicht
überschritten
werden
15 Vermeidung von
Emissionen, sachgerechter
Umgang
mit Abfällen und
Abwässern
(BauGB §1 (6)
Nr. 7 Bst.e)
16 Darstellung von
sonstige Fachplänen
(BauGB §1 (6)
Nr. 7 Bst. g)
17 Lärm
-
-
-
BimSchG
22. BimSchV,
-
-
-
-
-
nicht
relevant
nein
nein
nein
-
-
-
-
-
nicht
relevant
nein
nein
nein
-
-
-
-
-
nicht
relevant
nein
nein
nein
Generalentwässerungsplan
-
-
-
-
nicht
relevant
nein
nein
nein
-
-
-
-
-
nicht
relevant
nein
nein
nein
-
-
-
-
-
nicht
relevant
nein
nein
nein
-
-
-
-
-
nein
nein
nein
-
-
-
-
-
nein
nein
nein
-
-
-
-
-
nicht
relevant
nicht
relevant
nicht
relevant
nein
nein
nein
-
-
-
-
-
nein
nein
nein
Erhaltung u. Verbesserung der
Luftgüte
X
TA-Siedlungsabfall
KrW-/-AbfG,
LWG NRW, WHG
WasserschutzzonenVO
X
a) Emissionen
-
b) Immissionen
-
18
Licht
-
19
Gerüche
-
20
Altlasten
-
21
Erschütterungen
-
-
DIN 4109, DIN
18005
BimSchG,
16. BimSchV,
TA-Lärm
Freizeitlärmerlass
18. BimSchV,
BauGB
DIN 5034
BimSchG
Geruchsimmissions
richtlinie (GIRL)
BBodSchG
BBodSchV
LAWA-Richtlinie
LAGA-Anforderung
TA-Siedlungsabfall
KRW-/AbfallG
26. BimSchV
Abstandserlass
DIN 4150
DIN VDE 0226 Teil
6
nicht
relevant
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Begründung zur 53. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Umweltbericht
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22
Gefahrenschutz
23 Kultur- u. sonstige
Sachgüter
(BauGB §1 (6)
-
X
Nr. 7 Bst.d)
24
Wirkungsgefüge u.
Wechselwirkungen
(BauGB §1 (6)
Nr. 7 Bst.i)
Gesunde Wohn- u.
Arbeitsverhältnisse
und die Sicherheit
der Wohn- u.
Arbeits
bevölkerung
(BauGB § 1 (5) Nr.
1)
und je nach
Belang:
BimSchG
Ländererlass
BauGB
BNatSchG
Denkmalschutzgesetz
-
-
-
Es werden
Reste eines
Gräberfeldes
aus röm.
Zeit
vermutet
-
-
-
ggfls. Zerkeine
störung v.
weiteren
Bodenfund- Erkenntnisse
den mögl.
über
durch Bau- Denkmaltätigkeit
funde im
Gebiet
-
-
-
-
-
nicht
relevant
Sondierung
im Rahmen
von Bau-
nein
nein
nein
nein
nein
nein
nein
nein
nein
massnahmen
erforderlich
-
-
nicht
relevant
8.
Geplante Massnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen der Durchführung
des Bebauungsplanes auf die Umwelt (Monitoring)
Im weiteren Planverfahren sind Massnahmen zur Überwachung festzulegen.
9.
Zusammenfassung
Die im Rahmen der Umweltprüfung gewonnenen Erkenntnisse zeigen, dass eine Vielzahl an
Schutzgütern von der vorliegenden Planung betroffen ist. Hierbei ist die Erheblichkeit auf die
überwiegende Zahl dieser Schutzgüter gering.
Die Erkenntnisse aus der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 BauGB und der Behörden gem. §
4 BauGB im Rahmen des Planverfahrens sind in den Umweltbericht aufgenommen und
fortgeschrieben worden.
Simmerath, den 18. 4. 2006
____________________________
(Dipl.-Ing. U. Krings)