Daten
Kommune
Kerpen
Größe
20 kB
Datum
05.09.2006
Erstellt
06.08.08, 01:15
Aktualisiert
06.08.08, 01:15
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT KERPEN
DIE BÜRGERMEISTERIN
Amt/Abteilung: 16.1 / Stadtplanung
Az.: 16.1/ScSi255
TOP
Drs.-Nr.: 40.06
Datum :
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr
Termin
22.08.2006
Stadtrat
X
02.08.2006
Bemerkungen
05.09.2006
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
53. Änderung des Flächennutzungsplanes "Nahversorgungszentrum Sindorf-Nord" Stadtteil
Kerpen Sindorf
hier: Wirksamkeitsbeschluss
X
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage)
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
HhSt.:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
HhSt.:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Beschlussausfertigung soll erhalten:
Sachbearb
eiter/in
Abteilungsleiter/in
Amtsleiter/in
Zuständiger
Dezernent
Mitzeichnung
Amt 20
Erster
Beigeordne
ter und
Kämmerer
Bürgermeisterin Büro des
Rates
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr empfiehlt, der Rat der Stadt Kerpen
beschließt:
Beratung über die während der Offenlage nach § 3 (2) BauGB eingegangenen
Stellungnahmen der Behörden und der Öffentlichkeit.
•
•
•
die während der Offenlage gem. § 3 (2) BauGB eingegangenen Stellungnahmen der
Behörden und der Öffentlichkeit gem. den Verwaltungsvorschlägen (Anlagen 2)
auszuräumen
den Wirksamkeitsbeschluss für die 53. Änderung des Flächennutzungsplanes
die Begründung zur 53. Änderung des Flächennutzungsplanes, „Nahversorgungszentrum
Sindorf-Nord“, Stadtteil Kerpen-Sindorf, wird als Begründung zur Wirksamkeit
übernommen
Das Plangebiet liegt am nördlichen Ortsrand des Ortsteils Kerpen–Sindorf, es wird
•
•
•
•
im Norden durch einen Wirtschaftsweg
im Süden durch landwirtschaftliche Nutzflächen
im Osten durch die Kreisstrasse K 19
und im Westen durch landwirtschaftliche Nutzflächen begrenzt.
Die genaue Abgrenzung des Plangebietes ist dem Übersichtsplan, der Bestandteil des
Beschlusses ist, zu entnehmen.
Der Änderungsbereich umfasst eine Fläche von 1,46 ha.
Planungsziel der 53. Änderung des Flächennutzungsplanes, "Nahversorgungszentrum SindorfNord", Stadtteil Kerpen–Sindorf ist es, auf den dargestellten Flächen am nördlichen Ortsrand von
Sindorf Sonderbauflächen zu entwickeln, um auf diese Weise zur Sicherung der Nahversorgung
beizutragen.
Vorgesehen ist die Errichtung von zwei Nahversorgungseinrichtungen mit dazugehörigen
Parkplätzen.
Beschlussvorlage 40.06
Seite 2
MAßNAHME:
______________________________________________
ÜBERSICHT AUSGABEN / EINNAHMEN
lfd. Jahr
1. Folgejahr
2. Folgejahr
3. Folgejahr
4. Folgejahr
Einmalkosten
Ausgaben
Anschaffungskosten (z.B. Baukosten)
Einrichtungskosten
Personalkosten
Honorare Architekten/Ingenieure o.ä.
gesamt:
Einnahmen
Zuschüsse
Beiträge
gesamt:
Aufwand netto:
Folgekosten:
Ausgaben
Sachkosten (z.B. Unterhaltung)
Schuldendienste/Zinsen
Abschreibung
Personalkosten
gesamt
Einnahmen
Zuschüsse
Gebühren
gesamt
Beschlussvorlage 40.06
Seite 3
Begründung:
1.
Allgemeiner Planungsanlass
Der Flächennutzungsplan der Stadt Kerpen stellt am nördlichen Ortsrand von Kerpen–
Sindorf Wohnbauflächen dar. Entsprechend der städtebaulichen Zielsetzung sollen in
einem Bereich dieser Flächen großflächige Einzelhandelseinrichtungen gemäß § 11 (3)
Bau NVO errichtet werden.
Da es sich bei der geplanten Größenordnung um großflächige Einzelhandelsnutzungen
handelt, wird es erforderlich, das Gebiet als "Sonstiges Sondergebiet" mit
Zweckbestimmung "Nahversorgungszentrum" festzusetzen.
2.
Lage des Plangebietes
Das Plangebiet "Nahversorgungszentrum Sindorf-Nord" liegt am nördlichen Rand des
Ortsteils Kerpen–Sindorf. Es wird im Osten durch die Kreisstrasse K 19 und im Norden
durch einen Wirtschaftsweg begrenzt. Im Süden und Westen schließen sich
landwirtschaftliche Nutzflächen an.
Das Plangebiet wird zurzeit als landwirtschaftliche Fläche genutzt.
3.
Ziel und Zweck der Planung
Bei dem Vorhaben handelt es sich um die Errichtung
– eines Lebensmittelmarktes, Nutzfläche ca. 1.500 m² sowie
– eines Discounters, Nutzfläche ca. 800 m²
Da es sich bei dieser Größenordnung um großflächige Einzelhandelsnutzungen handelt,
wird es erforderlich, dieses Gebiet gemäß § 11 (3) Bau NVO als "Sonstiges Sondergebiet"
im Flächennutzungsplan darzustellen. Zur Deckung des aus diesen Nutzungen
resultierenden Stellplatzbedarfs sind insgesamt ca. 180 Stellplätze vorgesehen.
4.
Verfahren
PA
14. 02. 2006
Rat
07.03.2006
B.d.Ö.
---
B.d.B.
---
---
---
20. 03. 2006 –
20. 04. 2006
20. 03. 2006 –
20. 04. 2006
27. 04. 2006
02.05.2006
22. 05. 2006 –
26.6.2006
22. 05. 2006 –
26.6.2006
Einleitungsbeschluss
Frühzeitige Beteiligung
Offenlagebeschlus
s
Offenlage
Satzungsbeschluss
22.08.2006
05.09.2006
Anlagen
Anlage 1 :
Anlage 1a:
Anlage 2:
Anlage 3 :
Anlage 4 :
Lageplan
Übersichtsplan Änderungen
Stellungnahmen Behörden
Anregungen Öffentlichkeit
Begründung zur 53. Änderung des FNP mit Umweltbericht
Beschlussvorlage 40.06
Seite 4