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Beschlussvorlage (53. Änderung des Flächennutzungsplanes "Nahversorgungszentrum Sindorf-Nord" Stadtteil Kerpen Sindorf hier: Wirksamkeitsbeschluss)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
20 kB
Datum
05.09.2006
Erstellt
06.08.08, 01:15
Aktualisiert
06.08.08, 01:15
Beschlussvorlage (53. Änderung des Flächennutzungsplanes "Nahversorgungszentrum Sindorf-Nord" Stadtteil Kerpen Sindorf 
hier: Wirksamkeitsbeschluss) Beschlussvorlage (53. Änderung des Flächennutzungsplanes "Nahversorgungszentrum Sindorf-Nord" Stadtteil Kerpen Sindorf 
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hier: Wirksamkeitsbeschluss)

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Inhalt der Datei

STADT KERPEN DIE BÜRGERMEISTERIN Amt/Abteilung: 16.1 / Stadtplanung Az.: 16.1/ScSi255 TOP Drs.-Nr.: 40.06 Datum : Beratungsfolge Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr Termin 22.08.2006 Stadtrat X 02.08.2006 Bemerkungen 05.09.2006 Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil 53. Änderung des Flächennutzungsplanes "Nahversorgungszentrum Sindorf-Nord" Stadtteil Kerpen Sindorf hier: Wirksamkeitsbeschluss X Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage) Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : HhSt.: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : HhSt.: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Beschlussausfertigung soll erhalten: Sachbearb eiter/in Abteilungsleiter/in Amtsleiter/in Zuständiger Dezernent Mitzeichnung Amt 20 Erster Beigeordne ter und Kämmerer Bürgermeisterin Büro des Rates Beschlussentwurf: Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr empfiehlt, der Rat der Stadt Kerpen beschließt: Beratung über die während der Offenlage nach § 3 (2) BauGB eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und der Öffentlichkeit. • • • die während der Offenlage gem. § 3 (2) BauGB eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und der Öffentlichkeit gem. den Verwaltungsvorschlägen (Anlagen 2) auszuräumen den Wirksamkeitsbeschluss für die 53. Änderung des Flächennutzungsplanes die Begründung zur 53. Änderung des Flächennutzungsplanes, „Nahversorgungszentrum Sindorf-Nord“, Stadtteil Kerpen-Sindorf, wird als Begründung zur Wirksamkeit übernommen Das Plangebiet liegt am nördlichen Ortsrand des Ortsteils Kerpen–Sindorf, es wird • • • • im Norden durch einen Wirtschaftsweg im Süden durch landwirtschaftliche Nutzflächen im Osten durch die Kreisstrasse K 19 und im Westen durch landwirtschaftliche Nutzflächen begrenzt. Die genaue Abgrenzung des Plangebietes ist dem Übersichtsplan, der Bestandteil des Beschlusses ist, zu entnehmen. Der Änderungsbereich umfasst eine Fläche von 1,46 ha. Planungsziel der 53. Änderung des Flächennutzungsplanes, "Nahversorgungszentrum SindorfNord", Stadtteil Kerpen–Sindorf ist es, auf den dargestellten Flächen am nördlichen Ortsrand von Sindorf Sonderbauflächen zu entwickeln, um auf diese Weise zur Sicherung der Nahversorgung beizutragen. Vorgesehen ist die Errichtung von zwei Nahversorgungseinrichtungen mit dazugehörigen Parkplätzen. Beschlussvorlage 40.06 Seite 2 MAßNAHME: ______________________________________________ ÜBERSICHT AUSGABEN / EINNAHMEN lfd. Jahr 1. Folgejahr 2. Folgejahr 3. Folgejahr 4. Folgejahr Einmalkosten Ausgaben Anschaffungskosten (z.B. Baukosten) Einrichtungskosten Personalkosten Honorare Architekten/Ingenieure o.ä. gesamt: Einnahmen Zuschüsse Beiträge gesamt: Aufwand netto: Folgekosten: Ausgaben Sachkosten (z.B. Unterhaltung) Schuldendienste/Zinsen Abschreibung Personalkosten gesamt Einnahmen Zuschüsse Gebühren gesamt Beschlussvorlage 40.06 Seite 3 Begründung: 1. Allgemeiner Planungsanlass Der Flächennutzungsplan der Stadt Kerpen stellt am nördlichen Ortsrand von Kerpen– Sindorf Wohnbauflächen dar. Entsprechend der städtebaulichen Zielsetzung sollen in einem Bereich dieser Flächen großflächige Einzelhandelseinrichtungen gemäß § 11 (3) Bau NVO errichtet werden. Da es sich bei der geplanten Größenordnung um großflächige Einzelhandelsnutzungen handelt, wird es erforderlich, das Gebiet als "Sonstiges Sondergebiet" mit Zweckbestimmung "Nahversorgungszentrum" festzusetzen. 2. Lage des Plangebietes Das Plangebiet "Nahversorgungszentrum Sindorf-Nord" liegt am nördlichen Rand des Ortsteils Kerpen–Sindorf. Es wird im Osten durch die Kreisstrasse K 19 und im Norden durch einen Wirtschaftsweg begrenzt. Im Süden und Westen schließen sich landwirtschaftliche Nutzflächen an. Das Plangebiet wird zurzeit als landwirtschaftliche Fläche genutzt. 3. Ziel und Zweck der Planung Bei dem Vorhaben handelt es sich um die Errichtung – eines Lebensmittelmarktes, Nutzfläche ca. 1.500 m² sowie – eines Discounters, Nutzfläche ca. 800 m² Da es sich bei dieser Größenordnung um großflächige Einzelhandelsnutzungen handelt, wird es erforderlich, dieses Gebiet gemäß § 11 (3) Bau NVO als "Sonstiges Sondergebiet" im Flächennutzungsplan darzustellen. Zur Deckung des aus diesen Nutzungen resultierenden Stellplatzbedarfs sind insgesamt ca. 180 Stellplätze vorgesehen. 4. Verfahren PA 14. 02. 2006 Rat 07.03.2006 B.d.Ö. --- B.d.B. --- --- --- 20. 03. 2006 – 20. 04. 2006 20. 03. 2006 – 20. 04. 2006 27. 04. 2006 02.05.2006 22. 05. 2006 – 26.6.2006 22. 05. 2006 – 26.6.2006 Einleitungsbeschluss Frühzeitige Beteiligung Offenlagebeschlus s Offenlage Satzungsbeschluss 22.08.2006 05.09.2006 Anlagen Anlage 1 : Anlage 1a: Anlage 2: Anlage 3 : Anlage 4 : Lageplan Übersichtsplan Änderungen Stellungnahmen Behörden Anregungen Öffentlichkeit Begründung zur 53. Änderung des FNP mit Umweltbericht Beschlussvorlage 40.06 Seite 4