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Beschlussvorlage (Behördenbeteiligung und Anregungen Öffentlichkeit)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
23 kB
Datum
05.09.2006
Erstellt
06.08.08, 01:15
Aktualisiert
06.08.08, 01:15
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Inhalt der Datei

Behördenbeteiligung Seite 1 von 4 Anlage 2 Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Öffentliche Auslegung Seite - 1 - B: Behörden (früher T: Träger öffentlicher Belange) lfd. Nr. B1 Schreiben von / Datum Kurzinhalt Es bestehen auch weiterhin keine Erftverband, 21. 6. 2006 Bedenken, wenn die Stellungnahme vom 6. 12. 2005 auch weiterhin berücksichtigt wird. B2 Infracor, 30. 5. 2006 B3 Industrie- u. Handelskammer Köln, 26. 5. 2006 B4 Rhein-Erft-Kreis, 22. 6. 2006 An den näher bezeichneten Stellen verlaufen keine von Infracor betreuten Fernleitungen Es wird angeregt, im Flächennutzungsplan die Zweckbestimmung mit SO-Nahversorgungszentrum bis 2.300 m VK gesamt zu präzisieren. Es bestehen hinsichtlich der geplanten Erschliessung über die K19 in der vorgesehenen Form erhebliche Verkehrssicherheits-Bedenken. Es wurde vorgeschlagen, den Abschnitt der K19 zur Gemeindestrasse abzustufen. Eine Stellungnahme des Rhein-ErftKreises wäre dann entbehrlich. Es wird ansonsten auf die Stellungnahme vom 24. 3. 2006, 18. 4. 2006 u. 13. 12. 2005 verwiesen und darauf, dass für geplante Versickerungsanlagen Vorschlag der Verwaltung Aufgrund der hohen Versiegelungsrate können nur Teile des anfallenden Niederschlagswassers im Plangebiet versickert werden. Es werden die unbelasteten Oberflächenwasser der Dächer in die im Plangebiet vorgesehene Mulde oberflächennah eingeleitet und versickert. Die übrigen Oberflächenwasser der Parkplätze werden in den Mischwasserkanal eingeleitet. entfällt In der 53. FNP-Änderung ist eine Zweckbestimmung mit "Nahversorgungszentrum" benannt. Es ist geplant, die K19 im Abschnitt des Plangebiets zu einer Gemeindestrasse herabzustufen. Behördenbeteiligung B5 Strassen NRW, 2. 6. 2006 Seite 2 von 4 die wasserrechtliche Erlaubnis einzuholen ist. Es wird um Zusendung des geohydrologischen Gutachtens gebeten. Um ungewollte Fussgänger- und Radfahrerverkehre aus den umliegenden Wohngebieten zu vermeiden wird angeregt, eine lückenlose Einfriedung von Süden und Westen vorzusehen. Für die Einrichtung von Werbeanlagen sind Abstände von 20 m bzw. 40 m gem. Strassen- und Wegegesetz zu beachten. Neuapostolische Kirche des keine Anregungen u. Bedenken Landes NRW, 31. 5. 2006 RWE Westfalen-Weser- Es verlaufen keine RWEB7 Ems Hochspannungsleitungen im Planbereich. Planungen 11.05.2006 hierfür liegen ebenfalls nicht vor. Staatliches Umweltamt B8 Köln, Immissionsschutz Es wird darauf hingewiesen, dass 12.06.2006 die durch den Gutachter des Schallschutzes vorgeschlagenen Schallschutzmassnahmen einzuhalten sind. Landesbetrieb Wald und keine Anregungen u. Bedenken, B9 Holz Wald08.06.2006 flächen sind nicht betroffen. Stadt Bergheim, 20. 6. Unter Verweis auf die B10 2006 Stellungnahme vom 30. 2. 2006 mit der Anregung, eine Prüfung vorzunehmen, welche Auswirkung mit der Neuschaffung von 2.300 m² VK ohne Sortimenteinschränkung auf Nachbarstadtteile und kommunen hat, wird darum gebeten, diese Prüfung nunmehr vorzunehmen. B6 Das Sondergebiet grenzt im Süden und Westen an Wohnbauflächen. Fuss- und Radfahrverkehre sind hier erwünscht. Im Bebauungsplan sind ausdrücklich fussläufige Verbindungen nach Süden und Westen festgesetzt. Ein Abstand von Werbeanlagen gem. Strassen- und Wegegesetz zur heutigen K19 ist nach der geplanten Abstufung dieser Strasse hier nicht mehr einzuhalten. entfällt entfällt Die Empfehlungen des Schallschutzgutachtens sind in der Planung berücksichtigt. entfällt Der Anregung wird entsprochen. Es wird eine Sortimentsbegrenzung in den Bebauungsplan aufgenommen. Behördenbeteiligung Stadt Frechen, B11 16. 6. 2006 Unter Verweis auf die Stellungnahme vom 19. 4. 2006 wird die zeichnerische und insbesondere textliche Darstellung hinsichtlich der Art der baulichen Nutzung bemängelt, da sie keine Konkretisierung enthalte. Die vorgenommene Festsetzung reiche ohne weitere Angabe der zulässigen Sortimente in Verbindung mit der max. Verkaufsfläche nicht aus. Es wird eine entsprechende Ergänzung für erforderlich gehalten. B12 Wehrbereichsverwaltung keine Anregungen u. Bedenken West, 13. 6. 2006 Seite 3 von 4 Der Anregung wird entsprochen. Es wird eine Sortimentsbegrenzung in den Bebauungsplan aufgenommen. entfällt Behördenbeteiligung Anlage 3 Anregungen Öffentlichkeit Öffentliche Auslegung Keine Stellungnahme aus der Öffentlichkeit eingegangen. Seite 4 von 4