Daten
Kommune
Kerpen
Größe
23 kB
Datum
05.09.2006
Erstellt
06.08.08, 01:15
Aktualisiert
06.08.08, 01:15
Stichworte
Inhalt der Datei
Behördenbeteiligung
Seite 1 von 4
Anlage 2
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
Öffentliche Auslegung
Seite - 1 -
B: Behörden (früher T: Träger öffentlicher Belange)
lfd.
Nr.
B1
Schreiben von / Datum
Kurzinhalt
Es bestehen auch weiterhin keine
Erftverband, 21. 6. 2006 Bedenken, wenn die Stellungnahme
vom
6. 12. 2005 auch weiterhin
berücksichtigt
wird.
B2
Infracor, 30. 5. 2006
B3
Industrie- u.
Handelskammer
Köln, 26. 5. 2006
B4
Rhein-Erft-Kreis, 22. 6.
2006
An den näher bezeichneten
Stellen verlaufen keine von Infracor
betreuten
Fernleitungen
Es wird angeregt, im
Flächennutzungsplan die Zweckbestimmung mit
SO-Nahversorgungszentrum bis 2.300 m
VK
gesamt zu präzisieren.
Es bestehen hinsichtlich der
geplanten
Erschliessung über die K19 in der
vorgesehenen Form erhebliche
Verkehrssicherheits-Bedenken. Es wurde
vorgeschlagen, den Abschnitt der
K19 zur
Gemeindestrasse abzustufen.
Eine
Stellungnahme des Rhein-ErftKreises
wäre dann entbehrlich.
Es wird ansonsten auf die
Stellungnahme
vom 24. 3. 2006, 18. 4. 2006 u.
13. 12.
2005 verwiesen und darauf, dass
für
geplante Versickerungsanlagen
Vorschlag der Verwaltung
Aufgrund der hohen
Versiegelungsrate
können nur Teile des anfallenden
Niederschlagswassers im Plangebiet
versickert
werden.
Es werden die unbelasteten
Oberflächenwasser der Dächer in die im
Plangebiet
vorgesehene Mulde
oberflächennah eingeleitet und versickert.
Die übrigen Oberflächenwasser
der Parkplätze werden in den
Mischwasserkanal
eingeleitet.
entfällt
In der 53. FNP-Änderung ist eine
Zweckbestimmung mit
"Nahversorgungszentrum" benannt.
Es ist geplant, die K19 im
Abschnitt des
Plangebiets zu einer
Gemeindestrasse
herabzustufen.
Behördenbeteiligung
B5
Strassen NRW, 2. 6.
2006
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die
wasserrechtliche Erlaubnis
einzuholen
ist. Es wird um Zusendung des
geohydrologischen
Gutachtens gebeten.
Um ungewollte Fussgänger- und
Radfahrerverkehre aus den
umliegenden
Wohngebieten zu vermeiden wird
angeregt, eine lückenlose Einfriedung
von
Süden und Westen vorzusehen.
Für die Einrichtung von
Werbeanlagen
sind Abstände von 20 m bzw. 40
m
gem. Strassen- und Wegegesetz
zu
beachten.
Neuapostolische Kirche
des
keine Anregungen u. Bedenken
Landes NRW, 31. 5.
2006
RWE Westfalen-Weser- Es verlaufen keine RWEB7 Ems
Hochspannungsleitungen im Planbereich.
Planungen
11.05.2006
hierfür liegen ebenfalls nicht vor.
Staatliches Umweltamt
B8 Köln,
Immissionsschutz
Es wird darauf hingewiesen, dass
12.06.2006
die
durch den Gutachter des
Schallschutzes
vorgeschlagenen
Schallschutzmassnahmen einzuhalten sind.
Landesbetrieb Wald und keine Anregungen u. Bedenken,
B9 Holz
Wald08.06.2006
flächen sind nicht betroffen.
Stadt Bergheim, 20. 6.
Unter Verweis auf die
B10 2006
Stellungnahme
vom 30. 2. 2006 mit der
Anregung, eine
Prüfung vorzunehmen, welche
Auswirkung mit der Neuschaffung
von
2.300 m² VK ohne
Sortimenteinschränkung
auf Nachbarstadtteile und kommunen hat,
wird darum gebeten, diese
Prüfung
nunmehr vorzunehmen.
B6
Das Sondergebiet grenzt im
Süden und
Westen an Wohnbauflächen.
Fuss- und
Radfahrverkehre sind hier
erwünscht.
Im Bebauungsplan sind
ausdrücklich
fussläufige Verbindungen nach
Süden
und Westen festgesetzt. Ein
Abstand
von Werbeanlagen gem.
Strassen- und
Wegegesetz zur heutigen K19 ist
nach
der geplanten Abstufung dieser
Strasse
hier nicht mehr einzuhalten.
entfällt
entfällt
Die Empfehlungen des
Schallschutzgutachtens sind in der Planung
berücksichtigt.
entfällt
Der Anregung wird entsprochen.
Es
wird eine Sortimentsbegrenzung
in
den Bebauungsplan
aufgenommen.
Behördenbeteiligung
Stadt Frechen,
B11 16. 6. 2006
Unter Verweis auf die
Stellungnahme
vom 19. 4. 2006 wird die
zeichnerische
und insbesondere textliche
Darstellung
hinsichtlich der Art der baulichen
Nutzung bemängelt, da sie keine
Konkretisierung enthalte.
Die vorgenommene Festsetzung
reiche
ohne weitere Angabe der
zulässigen
Sortimente in Verbindung mit der
max.
Verkaufsfläche nicht aus. Es wird
eine
entsprechende Ergänzung für
erforderlich gehalten.
B12 Wehrbereichsverwaltung keine Anregungen u. Bedenken
West, 13. 6. 2006
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Der Anregung wird entsprochen.
Es
wird eine Sortimentsbegrenzung
in
den Bebauungsplan
aufgenommen.
entfällt
Behördenbeteiligung
Anlage 3
Anregungen Öffentlichkeit
Öffentliche Auslegung
Keine Stellungnahme aus der Öffentlichkeit eingegangen.
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