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Beschlussvorlage (Begründung mit Umweltbericht)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
41 kB
Datum
05.09.2006
Erstellt
06.08.08, 01:15
Aktualisiert
06.08.08, 01:15
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Inhalt der Datei

Begründung mit Umweltbericht Seite 1 von 6 Anlage 4 Begründung zur 53. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Umweltbericht Seite - 1 - A Rechtsgrundlagen Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. 9. 2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Gesetz vom 21. 6. 2005 (BGBl. I S. 1818) m. W. v. 1. 7. 2005 Weitere Grundlagen der Planzeichnung und der Festsetzungen: • Baunutzungsverordnung (BauNVO) i. d. F. der Bekanntmachung vom 23. 1. 1990 (BGBL I S. 132), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. 4. 1993 (BGBL I S. 466) • Planzeichenverordnung (PlanzV ´90) i. d. F. vom 18. 12. 1990 (BGBl. I 1991 S. 58, BGBL. III 213-1-6) • Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauONRW) vom 1. 3. 2000 (GV. NRW S. 926) in der zurzeit geltenden Fassung in Verbindung mit § 9 (4) BauGB 1. Abgrenzung und Grösse des Wirkungsbereiches Der Wirkungsbereich der 53. Änderung des Flächennutzungsplanes Bereich „Nahversorgungszentrum Sindorf-Nord“ liegt am Ortsrand des Stadtteils Kerpen-Sindorf, grob begrenzt durch einen Wirtschaftsweg im Norden die Kreisstrasse K 19 im Osten und landwirtschaftliche Nutzflächen im Süden und Westen. Die Grösse des Wirkungsbereiches der 53. Flächennutzungsplanänderung beträgt ca. 1,46 ha. 2. Ziele und Zwecke der Planung Ziel und Zweck der 53. Änderung des Flächennutzungsplanes „Sindorf-Nord“ ist es, auf den ausgewiesenen Flächen am nördlichen Ortsrand von Sindorf eine Sonderbaufläche zu entwickeln. Vor dem Hintergrund des Entwicklungsgebotes gem. § 8 (2) BauGB (Entwicklung der Bauleitpläne aus dem Flächennutzungsplan) ist die 53. Änderung des rechtswirksamen Flächennutzungsplanes erforderlich, um den Bebauungsplan SI 255 Nahversorgungszentrum Sindorf-Nord entwickeln zu können. Vorgesehen ist die Errichtung von zwei Nahversorgungseinrichtungen mit dazugehörigen Parkplätzen. Zur Einbindung der Baumassnahme in die umgebenden Wohnbauflächen und die durchgrünten Strukturen soll eine Eingrünung vorgenommen werden. Auf diese Weise wird auch der Eingriff in den Naturhaushalt in grossen Teilen auf dem Grundstück ausgeglichen. Der FNP stellt diesen Bereich derzeit als Wohnbaufläche dar. 3. Planungsrecht 3.1 Gebietsentwicklungsplan Der gültige Gebietsentwicklungsplan (GEP in der Fassung 2001) für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Köln, trifft für den Geltungsbereich der 53. FNP-Änderung die Darstellung ASB (Allgemeiner Siedlungsbereich) und entspricht in seiner Aussage damit den zukünftigen Darstellungen des Flächennutzungsplanes. 3.2 Flächennutzungsplan Der seit 14. 9. 1999 verbindliche Flächennutzungsplan der Stadt Kerpen (8. Änderung) stellt die Fläche in dem Wirkungsbereich der 53. Änderung als Wohnbaufläche dar. Begründung mit Umweltbericht 3.3 3.4 Seite 2 von 6 Bebauungsplan Im Wirkungsbereich der 53. FNP-Änderung sollen durch die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes SI 255 „Nahversorgungszentrum Sindorf-Nord“ auf dem bisher nur landwirtschaftlich genutzten Gelände Sonderbauflächen entwickelt werden. Verfahrensstand Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr der Stadt Kerpen hat in seiner Sitzung am 14. 2. 2006, der Rat der Stadt Kerpen am 07.03.2006 den Einleitungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan SI 255 „Nahversorgungszentrum Sindorf-Nord“ im Stadtteil Sindorf gefasst. Die Aufstellung der 53. FNP-Änderung wurde parallel beschlossen und die frühzeitige Beteiligung durchgeführt. Der Beschluss zur öffentlichen Auslegung erfolgte am 27.04.2006 (PA) bzw. 02.05.2006 durch den Rat der Stadt Kerpen. Die öffentliche Auslegung erfolgte vom 22.05.2006 bis einschließlich 26.06.2006. Die zur 53. FNP Änderung eingegangenen Bedenken und Anregungen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden sind mit Beschlussentwurf der Vorlage beigefügt. Die Verwaltung empfiehlt dem Rat der Stadt Kerpen die Wirksamkeit der 53.FNP Änderung zu beschließen. 4. Anpassung der Bauleitplanung gem. § 32 Landesplanungsgesetz Die Bestätigung der Anpassung and die Ziele der Raumordnung erfolgte mit Schreiben der Bezirksregierung vom 31. 10. 2005. 5. Zukünftige Darstellung im Flächennutzungsplan Zur Umsetzung der Ziele der Planung und um die Voraussetzung für die erforderliche verbindliche Bauleitplanung zu schaffen, muss die Darstellung des Flächennutzungsplanes geändert werden. Die 53. Änderung des Flächennutzungsplanes bezieht sich auf die Darstellung der Art der Nutzung. Inhalt der Änderung Geändert von Wohnbaufläche Geändert in Sonderbaufläche Zweckbestimmung Nahversorgungszentrum 6. Belange von Natur und Landschaft Nach § 1 (5) Nr. 7 BauGB sind gem. § 1 BauGB bei der Aufstellung von Bauleitplänen u. a. die Belange des Umweltschutzes, des Naturschutzes und der Landschaftspflege insbesondere des Naturhaushaltes, des Wassers, der Luft und des Bodens sowie des Klimas zu berücksichtigen. Gemäss dem Landschaftsgesetz in Verbindung mit dem Bundesnaturschutzgesetz sind zu Bauleitplänen Landschaftspflegerische Fachbeiträge zu erstellen. Für den Bereich des Bebauungsplanes SI 255 wurde ein Landschaftspflegerischer Fachbeitrag erstellt, dessen Ergebnisse in das Bauleitplanverfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes und zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Si 255 integriert wurden. Seit dem 20. 7. 2004 ist zu neu begonnenen Bauleitplanverfahren ein Umweltbericht zu erstellen (§ 2 (4) BauGB). Der Umweltbericht als zentraler Bestandteil der Umweltprüfung stellt einen gesonderten Teil der Begründung dar. Die umweltrelevanten Gutachten sind im Umweltbericht einzuarbeiten. Die Darstellung der Eingriffe in den Naturhaushalt und das Landschaftsbild sowie die Bilanzierung des Kompensationsbedarfs erfolgt konkret im vorhabenbezogenen Bebauungsplan Si 255. 7. Umweltbelange / Umweltbericht Nach § 2 BauGB ist in die Begründung entsprechend dem Stand des Verfahrens neben den Zielen, Zwecken und wesentlichen Auswirkungen des Bauleitplanes auch ein Umweltbericht aufzunehmen. Nach der Anlage 1, Liste „UVP-pflichtige Vorhaben“ zum Artikelgesetz wird gemäss Nr. 18.6 der „Bau eines Einkaufszentrums für sonstige bauliche Anlagen, für den im bisherigen Aussenbereich im Sinne des § 35 des Baugesetzbuches ein Bebauungsplan aufgestellt wird“, eine UVP nur erforderlich, wenn die „zulässige Grundfläche im Sinne des § 19 Abs. 2 BauNVO 20.000 m² bis 100.000 m² beträgt. Dies Begründung mit Umweltbericht Seite 3 von 6 ist hier nicht der Fall, da die Grundfläche der Einkaufseinrichtungen nur voraussichtlich 3.800 m² Nutzfläche beträgt und es sich nicht um Aussenbereichsflächen i. S. des § 35 BauGB handelt. Durch das in der Begründung zum Bebauungsplan und dem Landschaftspflegerischen Fachbeitrag weiter erläuterte Vorhaben werden erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen ausgeschlossen. Umweltbericht und Landschaftspflegerischer Fachbeitrag werden im Rahmen des weiteren Verfahrens konkretisiert. Erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen sind bei den derzeitigen Planungsansätzen nicht erkennbar. Auch wenn damit von einer UVP abgesehen wird, wurden die Umweltrelevanten Kriterien in dem weiteren Verfahren umfassend überprüft und im Umweltbericht zusammengefasst begründet und erläutert. B Umweltbericht 1. Inhalt und wichtigste Ziele der 53. Flächennutzungsplanänderung Die 53. Änderung des Flächennutzungsplan hat das Ziel, die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für den im Parallelverfahren zur Aufstellung gelangenden Vorhabenbezogenen Bebauungsplan SI 255 Sindorf-Nord zu schaffen. Dieser Bebauungsplan strebt die Ausweisung von 2.300 m² Verkaufsfläche als Nahversorgungszentrum für die vorhandenen und künftigen Wohngebiete im Norden Sindorfs an. Die bisherige Ausweisung als Wohnbaufläche wurde mit der 8. Flächennutzungsplanänderung am 14. 9. 1999 bekannt gemacht. 2. Räumliche und inhaltliche Abgrenzung Das Plangebiet wird begrenzt im Norden durch einen Wirtschaftsweg Süden durch Ackerflächen Osten durch die Kreisstrasse K 19 Westen durch Ackerflächen Inhaltlich grenzt sich das Plangebiet als Sondergebiet gegenüber den umliegenden Flächen wie folgt ab: im Norden öffentliche Verkehrsfläche im Süden Wohnbaufläche im Osten öffentliche Verkehrsfläche im Westen Wohnbaufläche 3. Bedarf an Grund und Boden Das Plangebiet umfasst eine Fläche von ca. 1,46 ha, die heute als Ackerfläche genutzt wird. 4. Angewandte Untersuchungsmethoden Zur Bewertung der Versickerungsfähigkeit des Bodens wurden Rammbohrkernsondierungen durch das Ingenieurbüro Dr. Hemling, Gräfe u. Becker durchgeführt. 5. Hinweise auf Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der erforderlichen Informationen Es wurde ein Scoping am 15. 12. 2005 im Rathaus der Stadt Kerpen durchgeführt und hierzu alle umweltrelevanten Behörden geladen. Anstelle der persönlichen Teilnahme sind zum Teil schriftliche Stellungnahmen eingegangen, deren Form dem vorgezogenen Beteiligungsvefahren der Behörden entspricht. Ein persönlicher Austausch von Informationen und Lösungsansätzen ist hierdurch nicht möglich. Die eingegangenen Informationen aus dem Scoping sowie aus der Beteiligung der Behörden und der Öffentlichkeit sind in die Umweltprüfung eingeflossen. 6. Berücksichtigung der Ziele des Umweltschutzes Als Ziele des Umweltschutzes werden die einschlägigen Gesetze, Rechtsverordnungen, Erlasse, Verwaltungsvorschriften und Technische Anleitungen zu Grunde gelegt, die für die jeweiligen Schutzgüter in Bauleitplanverfahren anzuwenden sind. Begründung mit Umweltbericht Seite 4 von 6 Anlage 4 Begründung zur 53. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Umweltbericht Seite - 4 - 7. Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen, Massnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen, Alternativen Schutzgut FFH-Gebiet, 1 europ. Vogelsch.-gebiet (BauGB §1 (6) Nr. 7 Bst. b) 2 Landsch.plan 5Erfttal-Süd (BauGB §1 (6) Nr. 7 Bst. g) 3 Pflanzen (BauGB §1 (6) Nr. 7 Bst. a) 4 Tiere (BauGB §1 (6) Nr. 7 Bst.a) 5 Biolog. Vielfalt (BauGB §1 (6) Nr. 7 Bst.a) 6 Eingriff/Ausgl. Be- Ziele des troffen Umweltschutzes - X FFH-RL, VRL Entwicklungsziel 2.3 Festsetzung 5.217 möglich X BauGB BNatG - BauGB, BNatG Landschaftsg. NRW FFH-RL, VRL - - - (BauGB §1 (6) Nr. 7 Bst.a) BNatG, Landschaftsg. NRW BauGB 7 Landschaft/ Ortsbild (BauGB §1 (6) Nr. 7 Bst.a) X BauGB BNatG DSchG 8 Boden (BauGB §1 (6) Nr. 7 Bst.a) X BauGB BBodSchG LBodSchG NRW 9 Wasser (BauGB §1 (6) Nr. 7 Bst.a+e) X WHG, LWG NRW, WasserschutzzonenVO, BNatG Landschaftsg. NRW 10 Klima und Luft - (BauGB §1 (6) Nr. 7 Bst.a) 11 Luftschadstoffe Emissionen (BauGB §1 (6) Nr. 7 Bst.a) - Bestand BauGB, Vermeidung der Aus dehnung bioklimat. belasteter Gebiete klimaverträgliche Gestaltung neuer Baugebiete BimSchG 22. BimSchV, Zielwerte des LAI, TA-Luft - Prognose Vermeidung/ Nullvar. Verminderung - - - - nicht relevant - - vorher: Acker Entwickl.- Entwickl.- fläche ziel nicht erfüllt ziel nicht erfüllt - kein Be- Plan Acker- Ackerfläche Alternativen - - - wertung - - - - künftig: Sonderbaufläche nicht relevant nicht Gut- Fest- achten setzung Hinweise - - - nein nein nein nein nein nein nein nein nein schutzwürdig. Tierbestand - - - - - nicht relevant nein nein nein - - - - - ist in der ver- nein nein nein - - bindl. Planung konkret zu bewerten erheblich, nein nein nein - - s. Gutachten nein nein nein zweigesch. Wohnbeb., durchgrünt bis an Ortsgrenze stellenweise humoses Bodenmaterial, 2,00 m unter Flur Kiesschicht unversiegelte Fläche Grundwasser stand 70,9 ü. NN, keine Kanalisation - relevant - - ggfls. unveränGründungs- dert probleme - - - - s. Gutachten nein nein nein - - - - nicht nein nein nein nein nein nein relevant - - - - - nicht relevant Begründung mit Umweltbericht Seite 5 von 6 Anlage 4 Begründung zur 53. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Umweltbericht Seite - 5 - 12 Luftschadstoffe Immissionen (BauGB §1 (6) Nr. 7 Bst.a) Erneuerbare 13 Energieeffiziens (BauGB §1 (6) Nr. 7 Bst. g) Erhaltung der 14 bestmöglichen Luftqualität in Gebieten in denen die durch Rechtsverordnung zur Erfüllung von binddenden Beschlüssen der Europäischen Gemeinschaften festgel. Immissionsgrenzwerte nicht überschritten werden 15 Vermeidung von Emissionen, sachgerechter Umgang mit Abfällen und Abwässern (BauGB §1 (6) Nr. 7 Bst.e) 16 Darstellung von sonstige Fachplänen (BauGB §1 (6) Nr. 7 Bst. g) 17 Lärm - - - - - - - nicht relevant nein nein nein - - - - - - - nicht relevant nein nein nein - - - - - nicht relevant nein nein nein - - - - - nicht relevant nein nein nein Generalentwässerungsplan - - - - nicht relevant nein nein nein - - - - - nicht relevant nein nein nein - - - - - nicht relevant nein nein nein - - - - - nein nein nein - - - - - nein nein nein - - - - - nicht relevant nicht relevant nicht relevant nein nein nein - - - - - nicht relevant nein nein nein - BimSchG 22. BimSchV, Erhaltung u. Verbesserung der Luftgüte X TA-Siedlungsabfall KrW-/-AbfG, LWG NRW, WHG WasserschutzzonenVO X a) Emissionen - b) Immissionen - 18 Licht - 19 Gerüche - 20 Altlasten - 21 Erschütterungen - - DIN 4109, DIN 18005 BimSchG, 16. BimSchV, TA-Lärm Freizeitlärmerlass 18. BimSchV, BauGB DIN 5034 BimSchG Geruchsimmissions richtlinie (GIRL) BBodSchG BBodSchV LAWA-Richtlinie LAGA-Anforderung TA-Siedlungsabfall KRW-/AbfallG 26. BimSchV Abstandserlass DIN 4150 DIN VDE 0226 Teil 6 Begründung mit Umweltbericht Seite 6 von 6 Anlage 4 Begründung zur 53. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Umweltbericht Seite - 6 - 22 Gefahrenschutz - 23 Kultur- u. sonstige Sachgüter (BauGB §1 (6) X Nr. 7 Bst.d) 24 Wirkungsgefüge u. Wechselwirkungen (BauGB §1 (6) Nr. 7 Bst.i) Gesunde Wohn- u. Arbeitsverhältnisse und die Sicherheit der Wohn- u. Arbeits bevölkerung (BauGB § 1 (5) Nr. 1) und je nach Belang: BimSchG Ländererlass BauGB Es werden BNatSchG Reste eines DenkmalschutzGräberfeldes aus röm. gesetz Zeit vermutet - - - - - ggfls. Zerkeine störung v. weiteren Bodenfund- Erkenntnisse den mögl. über durch Bau- Denkmaltätigkeit funde im Gebiet - - - - - nicht relevant Sondierung im Rahmen von Bau- nein nein nein nein nein nein nein nein nein massnahmen erforderlich - - nicht relevant 8. Geplante Massnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen der Durchführung des Bebauungsplanes auf die Umwelt (Monitoring) Im weiteren Planverfahren sind Massnahmen zur Überwachung festzulegen. 9. Zusammenfassung Die im Rahmen der Umweltprüfung gewonnenen Erkenntnisse zeigen, dass eine Vielzahl an Schutzgütern von der vorliegenden planung betroffen ist. Hierbei ist die Erheblichkeit auf die überwiegende Zahl dieser Schutzgüter gering. Die Erkenntnisse aus der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 BauGB und der Behörden gem. § 4 BauGB im Rahmen des Planverfahrens sind in den Umweltbericht aufgenommen und fortgeschrieben worden. Simmerath, den 1. 8. 2006 ____________________________ (Dipl.-Ing. U. Krings)