Daten
Kommune
Kerpen
Größe
41 kB
Datum
05.09.2006
Erstellt
06.08.08, 01:15
Aktualisiert
06.08.08, 01:15
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Begründung mit Umweltbericht
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Anlage 4
Begründung zur 53. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Umweltbericht
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A
Rechtsgrundlagen
Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. 9. 2004 (BGBl. I S. 2414)
zuletzt geändert durch Gesetz vom 21. 6. 2005 (BGBl. I S. 1818) m. W. v. 1. 7. 2005
Weitere Grundlagen der Planzeichnung und der Festsetzungen:
•
Baunutzungsverordnung (BauNVO) i. d. F. der Bekanntmachung vom 23. 1. 1990 (BGBL I
S. 132), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. 4. 1993 (BGBL I S. 466)
•
Planzeichenverordnung (PlanzV ´90) i. d. F. vom 18. 12. 1990 (BGBl. I 1991 S. 58, BGBL.
III 213-1-6)
•
Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauONRW) vom 1. 3. 2000 (GV. NRW S.
926) in der zurzeit geltenden Fassung in Verbindung mit § 9 (4) BauGB
1.
Abgrenzung und Grösse des Wirkungsbereiches
Der
Wirkungsbereich
der
53.
Änderung
des
Flächennutzungsplanes
Bereich
„Nahversorgungszentrum Sindorf-Nord“ liegt am Ortsrand des Stadtteils Kerpen-Sindorf, grob
begrenzt durch
einen Wirtschaftsweg im Norden
die Kreisstrasse K 19 im Osten und
landwirtschaftliche Nutzflächen im Süden und Westen.
Die Grösse des Wirkungsbereiches der 53. Flächennutzungsplanänderung beträgt ca. 1,46 ha.
2.
Ziele und Zwecke der Planung
Ziel und Zweck der 53. Änderung des Flächennutzungsplanes „Sindorf-Nord“ ist es, auf den
ausgewiesenen Flächen am nördlichen Ortsrand von Sindorf eine Sonderbaufläche zu entwickeln.
Vor dem Hintergrund des Entwicklungsgebotes gem. § 8 (2) BauGB (Entwicklung der Bauleitpläne
aus dem Flächennutzungsplan) ist die 53. Änderung des rechtswirksamen Flächennutzungsplanes
erforderlich, um den Bebauungsplan SI 255 Nahversorgungszentrum Sindorf-Nord entwickeln zu
können.
Vorgesehen ist die Errichtung von zwei Nahversorgungseinrichtungen mit dazugehörigen
Parkplätzen. Zur Einbindung der Baumassnahme in die umgebenden Wohnbauflächen und die
durchgrünten Strukturen soll eine Eingrünung vorgenommen werden. Auf diese Weise wird auch der
Eingriff in den Naturhaushalt in grossen Teilen auf dem Grundstück ausgeglichen.
Der FNP stellt diesen Bereich derzeit als Wohnbaufläche dar.
3.
Planungsrecht
3.1 Gebietsentwicklungsplan
Der gültige Gebietsentwicklungsplan (GEP in der Fassung 2001) für den Regierungsbezirk
Köln, Teilabschnitt Region Köln, trifft für den Geltungsbereich der 53. FNP-Änderung die
Darstellung ASB (Allgemeiner Siedlungsbereich) und entspricht in seiner Aussage damit den
zukünftigen Darstellungen des Flächennutzungsplanes.
3.2 Flächennutzungsplan
Der seit 14. 9. 1999 verbindliche Flächennutzungsplan der Stadt Kerpen (8. Änderung) stellt die
Fläche in dem Wirkungsbereich der 53. Änderung als Wohnbaufläche dar.
Begründung mit Umweltbericht
3.3
3.4
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Bebauungsplan
Im Wirkungsbereich der 53. FNP-Änderung sollen durch die Aufstellung des
vorhabenbezogenen Bebauungsplanes SI 255 „Nahversorgungszentrum Sindorf-Nord“ auf dem
bisher nur landwirtschaftlich genutzten Gelände Sonderbauflächen entwickelt werden.
Verfahrensstand
Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr der Stadt Kerpen hat in seiner Sitzung am 14. 2.
2006, der Rat der Stadt Kerpen am 07.03.2006 den Einleitungsbeschluss für den
vorhabenbezogenen Bebauungsplan SI 255 „Nahversorgungszentrum Sindorf-Nord“ im
Stadtteil Sindorf gefasst. Die Aufstellung der 53. FNP-Änderung wurde parallel beschlossen und
die frühzeitige Beteiligung durchgeführt. Der Beschluss zur öffentlichen Auslegung erfolgte am
27.04.2006 (PA) bzw. 02.05.2006 durch den Rat der Stadt Kerpen. Die öffentliche Auslegung
erfolgte vom 22.05.2006 bis einschließlich 26.06.2006. Die zur 53. FNP Änderung
eingegangenen Bedenken und Anregungen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der
Behörden sind mit Beschlussentwurf der Vorlage beigefügt.
Die Verwaltung empfiehlt dem Rat der Stadt Kerpen die Wirksamkeit der 53.FNP Änderung zu
beschließen.
4.
Anpassung der Bauleitplanung gem. § 32 Landesplanungsgesetz
Die Bestätigung der Anpassung and die Ziele der Raumordnung erfolgte mit Schreiben der
Bezirksregierung vom 31. 10. 2005.
5.
Zukünftige Darstellung im Flächennutzungsplan
Zur Umsetzung der Ziele der Planung und um die Voraussetzung für die erforderliche verbindliche
Bauleitplanung zu schaffen, muss die Darstellung des Flächennutzungsplanes geändert werden. Die
53. Änderung des Flächennutzungsplanes bezieht sich auf die Darstellung der Art der Nutzung.
Inhalt der Änderung
Geändert von
Wohnbaufläche
Geändert in
Sonderbaufläche
Zweckbestimmung
Nahversorgungszentrum
6.
Belange von Natur und Landschaft
Nach § 1 (5) Nr. 7 BauGB sind gem. § 1 BauGB bei der Aufstellung von Bauleitplänen u. a. die
Belange des Umweltschutzes, des Naturschutzes und der Landschaftspflege insbesondere des
Naturhaushaltes, des Wassers, der Luft und des Bodens sowie des Klimas zu berücksichtigen.
Gemäss dem Landschaftsgesetz in Verbindung mit dem Bundesnaturschutzgesetz sind zu
Bauleitplänen Landschaftspflegerische Fachbeiträge zu erstellen.
Für den Bereich des Bebauungsplanes SI 255 wurde ein Landschaftspflegerischer Fachbeitrag
erstellt, dessen Ergebnisse in das Bauleitplanverfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes
und zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Si 255 integriert wurden.
Seit dem 20. 7. 2004 ist zu neu begonnenen Bauleitplanverfahren ein Umweltbericht zu erstellen (§ 2
(4) BauGB). Der Umweltbericht als zentraler Bestandteil der Umweltprüfung stellt einen gesonderten
Teil der Begründung dar. Die umweltrelevanten Gutachten sind im Umweltbericht einzuarbeiten. Die
Darstellung der Eingriffe in den Naturhaushalt und das Landschaftsbild sowie die Bilanzierung des
Kompensationsbedarfs erfolgt konkret im vorhabenbezogenen Bebauungsplan Si 255.
7.
Umweltbelange / Umweltbericht
Nach § 2 BauGB ist in die Begründung entsprechend dem Stand des Verfahrens neben den Zielen,
Zwecken und wesentlichen Auswirkungen des Bauleitplanes auch ein Umweltbericht aufzunehmen.
Nach der Anlage 1, Liste „UVP-pflichtige Vorhaben“ zum Artikelgesetz wird gemäss Nr. 18.6 der „Bau
eines Einkaufszentrums für sonstige bauliche Anlagen, für den im bisherigen Aussenbereich im Sinne
des § 35 des Baugesetzbuches ein Bebauungsplan aufgestellt wird“, eine UVP nur erforderlich, wenn
die „zulässige Grundfläche im Sinne des § 19 Abs. 2 BauNVO 20.000 m² bis 100.000 m² beträgt. Dies
Begründung mit Umweltbericht
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ist hier nicht der Fall, da die Grundfläche der Einkaufseinrichtungen nur voraussichtlich 3.800 m²
Nutzfläche beträgt und es sich nicht um Aussenbereichsflächen i. S. des § 35 BauGB handelt.
Durch das in der Begründung zum Bebauungsplan und dem Landschaftspflegerischen Fachbeitrag
weiter erläuterte Vorhaben werden erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen ausgeschlossen.
Umweltbericht und Landschaftspflegerischer Fachbeitrag werden im Rahmen des weiteren
Verfahrens konkretisiert.
Erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen sind bei den derzeitigen Planungsansätzen nicht
erkennbar.
Auch wenn damit von einer UVP abgesehen wird, wurden die Umweltrelevanten Kriterien in dem
weiteren Verfahren umfassend überprüft und im Umweltbericht zusammengefasst begründet und
erläutert.
B
Umweltbericht
1.
Inhalt und wichtigste Ziele der 53. Flächennutzungsplanänderung
Die 53. Änderung des Flächennutzungsplan hat das Ziel, die bauplanungsrechtlichen
Voraussetzungen für den im Parallelverfahren zur Aufstellung gelangenden Vorhabenbezogenen
Bebauungsplan SI 255 Sindorf-Nord zu schaffen. Dieser Bebauungsplan strebt die Ausweisung von
2.300 m² Verkaufsfläche als Nahversorgungszentrum für die vorhandenen und künftigen
Wohngebiete im Norden Sindorfs an. Die bisherige Ausweisung als Wohnbaufläche wurde mit der 8.
Flächennutzungsplanänderung am 14. 9. 1999 bekannt gemacht.
2.
Räumliche und inhaltliche Abgrenzung
Das Plangebiet wird begrenzt im
Norden durch einen Wirtschaftsweg
Süden durch Ackerflächen
Osten durch die Kreisstrasse K 19
Westen durch Ackerflächen
Inhaltlich grenzt sich das Plangebiet als Sondergebiet gegenüber den umliegenden Flächen wie folgt
ab:
im Norden öffentliche Verkehrsfläche
im Süden Wohnbaufläche
im Osten öffentliche Verkehrsfläche
im Westen Wohnbaufläche
3.
Bedarf an Grund und Boden
Das Plangebiet umfasst eine Fläche von ca. 1,46 ha, die heute als Ackerfläche genutzt wird.
4.
Angewandte Untersuchungsmethoden
Zur Bewertung der Versickerungsfähigkeit des Bodens wurden Rammbohrkernsondierungen durch
das Ingenieurbüro Dr. Hemling, Gräfe u. Becker durchgeführt.
5.
Hinweise auf Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der erforderlichen
Informationen
Es wurde ein Scoping am 15. 12. 2005 im Rathaus der Stadt Kerpen durchgeführt und hierzu alle
umweltrelevanten Behörden geladen. Anstelle der persönlichen Teilnahme sind zum Teil schriftliche
Stellungnahmen eingegangen, deren Form dem vorgezogenen Beteiligungsvefahren der Behörden
entspricht. Ein persönlicher Austausch von Informationen und Lösungsansätzen ist hierdurch nicht
möglich.
Die eingegangenen Informationen aus dem Scoping sowie aus der Beteiligung der Behörden und der
Öffentlichkeit sind in die Umweltprüfung eingeflossen.
6.
Berücksichtigung der Ziele des Umweltschutzes
Als Ziele des Umweltschutzes werden die einschlägigen Gesetze, Rechtsverordnungen, Erlasse,
Verwaltungsvorschriften und Technische Anleitungen zu Grunde gelegt, die für die jeweiligen
Schutzgüter in Bauleitplanverfahren anzuwenden sind.
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Anlage 4
Begründung zur 53. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Umweltbericht
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7.
Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen, Massnahmen zur Vermeidung,
Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen, Alternativen
Schutzgut
FFH-Gebiet,
1 europ.
Vogelsch.-gebiet
(BauGB §1 (6)
Nr. 7 Bst. b)
2 Landsch.plan 5Erfttal-Süd
(BauGB §1 (6)
Nr. 7 Bst. g)
3 Pflanzen
(BauGB §1 (6)
Nr. 7 Bst. a)
4 Tiere
(BauGB §1 (6)
Nr. 7 Bst.a)
5 Biolog. Vielfalt
(BauGB §1 (6)
Nr. 7 Bst.a)
6 Eingriff/Ausgl.
Be-
Ziele des
troffen
Umweltschutzes
-
X
FFH-RL, VRL
Entwicklungsziel
2.3
Festsetzung 5.217
möglich
X
BauGB
BNatG
-
BauGB, BNatG
Landschaftsg.
NRW
FFH-RL, VRL
-
-
-
(BauGB §1 (6)
Nr. 7 Bst.a)
BNatG,
Landschaftsg.
NRW
BauGB
7 Landschaft/
Ortsbild
(BauGB §1 (6)
Nr. 7 Bst.a)
X
BauGB
BNatG
DSchG
8 Boden
(BauGB §1 (6)
Nr. 7 Bst.a)
X
BauGB
BBodSchG
LBodSchG NRW
9 Wasser
(BauGB §1 (6)
Nr. 7 Bst.a+e)
X
WHG, LWG NRW,
WasserschutzzonenVO, BNatG
Landschaftsg.
NRW
10 Klima und Luft
-
(BauGB §1 (6)
Nr. 7 Bst.a)
11 Luftschadstoffe Emissionen
(BauGB §1 (6)
Nr. 7 Bst.a)
-
Bestand
BauGB,
Vermeidung der
Aus
dehnung
bioklimat.
belasteter Gebiete
klimaverträgliche
Gestaltung neuer
Baugebiete
BimSchG
22. BimSchV, Zielwerte des LAI,
TA-Luft
-
Prognose
Vermeidung/
Nullvar.
Verminderung
-
-
-
-
nicht
relevant
-
-
vorher: Acker
Entwickl.-
Entwickl.-
fläche
ziel nicht
erfüllt
ziel
nicht erfüllt
-
kein
Be-
Plan
Acker-
Ackerfläche
Alternativen
-
-
-
wertung
-
-
-
-
künftig:
Sonderbaufläche
nicht
relevant
nicht
Gut-
Fest-
achten setzung
Hinweise
-
-
-
nein
nein
nein
nein
nein
nein
nein
nein
nein
schutzwürdig.
Tierbestand
-
-
-
-
-
nicht
relevant
nein
nein
nein
-
-
-
-
-
ist in der ver-
nein
nein
nein
-
-
bindl. Planung
konkret zu bewerten
erheblich,
nein
nein
nein
-
-
s. Gutachten
nein
nein
nein
zweigesch.
Wohnbeb.,
durchgrünt
bis an Ortsgrenze
stellenweise
humoses
Bodenmaterial, 2,00
m unter Flur
Kiesschicht
unversiegelte
Fläche
Grundwasser
stand 70,9
ü. NN, keine
Kanalisation
-
relevant
-
-
ggfls.
unveränGründungs- dert
probleme
-
-
-
-
s. Gutachten
nein
nein
nein
-
-
-
-
nicht
nein
nein
nein
nein
nein
nein
relevant
-
-
-
-
-
nicht
relevant
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Begründung zur 53. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Umweltbericht
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12 Luftschadstoffe Immissionen
(BauGB §1 (6)
Nr. 7 Bst.a)
Erneuerbare
13 Energieeffiziens
(BauGB §1 (6)
Nr. 7 Bst. g)
Erhaltung der
14 bestmöglichen Luftqualität in
Gebieten
in denen die
durch
Rechtsverordnung
zur Erfüllung von
binddenden Beschlüssen der Europäischen Gemeinschaften festgel. Immissionsgrenzwerte nicht
überschritten
werden
15 Vermeidung von
Emissionen, sachgerechter
Umgang
mit Abfällen und
Abwässern
(BauGB §1 (6)
Nr. 7 Bst.e)
16 Darstellung von
sonstige Fachplänen
(BauGB §1 (6)
Nr. 7 Bst. g)
17 Lärm
-
-
-
-
-
-
-
nicht
relevant
nein
nein
nein
-
-
-
-
-
-
-
nicht
relevant
nein
nein
nein
-
-
-
-
-
nicht
relevant
nein
nein
nein
-
-
-
-
-
nicht
relevant
nein
nein
nein
Generalentwässerungsplan
-
-
-
-
nicht
relevant
nein
nein
nein
-
-
-
-
-
nicht
relevant
nein
nein
nein
-
-
-
-
-
nicht
relevant
nein
nein
nein
-
-
-
-
-
nein
nein
nein
-
-
-
-
-
nein
nein
nein
-
-
-
-
-
nicht
relevant
nicht
relevant
nicht
relevant
nein
nein
nein
-
-
-
-
-
nicht
relevant
nein
nein
nein
-
BimSchG
22. BimSchV,
Erhaltung u. Verbesserung der
Luftgüte
X
TA-Siedlungsabfall
KrW-/-AbfG,
LWG NRW, WHG
WasserschutzzonenVO
X
a) Emissionen
-
b) Immissionen
-
18 Licht
-
19 Gerüche
-
20 Altlasten
-
21 Erschütterungen
-
-
DIN 4109, DIN
18005
BimSchG,
16. BimSchV,
TA-Lärm
Freizeitlärmerlass
18. BimSchV,
BauGB
DIN 5034
BimSchG
Geruchsimmissions
richtlinie (GIRL)
BBodSchG
BBodSchV
LAWA-Richtlinie
LAGA-Anforderung
TA-Siedlungsabfall
KRW-/AbfallG
26. BimSchV
Abstandserlass
DIN 4150
DIN VDE 0226 Teil
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Begründung zur 53. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Umweltbericht
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22 Gefahrenschutz
-
23 Kultur- u. sonstige
Sachgüter
(BauGB §1 (6)
X
Nr. 7 Bst.d)
24 Wirkungsgefüge u.
Wechselwirkungen
(BauGB §1 (6)
Nr. 7 Bst.i)
Gesunde Wohn- u.
Arbeitsverhältnisse
und die Sicherheit
der Wohn- u.
Arbeits
bevölkerung
(BauGB § 1 (5) Nr.
1)
und je nach
Belang:
BimSchG
Ländererlass
BauGB
Es werden
BNatSchG
Reste eines
DenkmalschutzGräberfeldes
aus röm.
gesetz
Zeit
vermutet
-
-
-
-
-
ggfls. Zerkeine
störung v.
weiteren
Bodenfund- Erkenntnisse
den mögl.
über
durch Bau- Denkmaltätigkeit
funde im
Gebiet
-
-
-
-
-
nicht
relevant
Sondierung
im Rahmen
von Bau-
nein
nein
nein
nein
nein
nein
nein
nein
nein
massnahmen
erforderlich
-
-
nicht
relevant
8.
Geplante Massnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen der Durchführung
des Bebauungsplanes auf die Umwelt (Monitoring)
Im weiteren Planverfahren sind Massnahmen zur Überwachung festzulegen.
9.
Zusammenfassung
Die im Rahmen der Umweltprüfung gewonnenen Erkenntnisse zeigen, dass eine Vielzahl an
Schutzgütern von der vorliegenden planung betroffen ist. Hierbei ist die Erheblichkeit auf die
überwiegende Zahl dieser Schutzgüter gering.
Die Erkenntnisse aus der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 BauGB und der Behörden gem. § 4
BauGB im Rahmen des Planverfahrens sind in den Umweltbericht aufgenommen und fortgeschrieben
worden.
Simmerath, den 1. 8. 2006
____________________________
(Dipl.-Ing. U. Krings)