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Beschlussvorlage (Änderung der Vergabeordnung hier: Anhebung der Vergabe-Wertgrenzen)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
15 kB
Datum
05.09.2006
Erstellt
06.08.08, 01:15
Aktualisiert
06.08.08, 01:15
Beschlussvorlage (Änderung der Vergabeordnung
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STADT KERPEN DIE BÜRGERMEISTERIN Amt/Abteilung: 20.1 / Kämmerei, Kommunale Beteiligungen, Vergabewesen Az.: 20.1/fl TOP Drs.-Nr.: 32.06 Datum : Beratungsfolge Haupt- und Finanzausschuss Termin 29.08.2006 Stadtrat X 31.07.2006 Bemerkungen 05.09.2006 Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Änderung der Vergabeordnung hier: Anhebung der Vergabe-Wertgrenzen X Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage) Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : HhSt.: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : HhSt.: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Beschlussentwurf: Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat die 6. Änderung der Vergabeordnung der Stadt Kerpen zu beschließen. Beschlussausfertigung soll erhalten: Sachbearb eiter/in Abteilungsleiter/in Amtsleiter/in Zuständiger Dezernent Mitzeichnung Amt 20 Erster Beigeordne ter und Kämmerer Bürgermeisterin Büro des Rates MAßNAHME: ______________________________________________ ÜBERSICHT AUSGABEN / EINNAHMEN lfd. Jahr 1. Folgejahr 2. Folgejahr 3. Folgejahr 4. Folgejahr Einmalkosten Ausgaben Anschaffungskosten (z.B. Baukosten) Einrichtungskosten Personalkosten Honorare Architekten/Ingenieure o.ä. gesamt: Einnahmen Zuschüsse Beiträge gesamt: Aufwand netto: Folgekosten: Ausgaben Sachkosten (z.B. Unterhaltung) Schuldendienste/Zinsen Abschreibung Personalkosten gesamt Einnahmen Zuschüsse Gebühren gesamt Beschlussvorlage 32.06 Seite 2 Begründung: In einem Runderlass des Innenministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen vom 22.03.2006 wurden neue Vergabegrundsätze für Gemeinden nach § 25 Gemeindehaushaltsverordnung bekannt gegeben. Diese sog. Kommunalen Vergabegrundsätze geben den Gemeinden die Möglichkeit, die Grenzen für die Durchführung der Freihändigen Vergaben bzw. Beschränkten und Öffentlichen Ausschreibungen anzuheben. Die derzeitige städtische Vergabeordnung unterscheidet bisher nicht nach Leistungsart oder VOB/VOL, sondern enthält einheitliche Regelungen. Die auf Grund des o. a. Runderlasses nunmehr möglichen Neu-Regelungen unterscheiden im Unterschied hierzu nach Vergabeart und Gewerkearten, gekoppelt mit unterschiedlichen Höchstbeträgen. Ziel der Verwaltung ist eine vollständige Realisierung dieser neuen Möglichkeiten unter Beachtung unterschiedlicher im o. a. Runderlass genannter wichtiger Aspekte. Hierzu seien beispielhaft genannt das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, die Prinzipien der Nichtdiskriminierung und Transparenz sowie eines fairen und lauteren Wettbewerbs, einer fortlaufenden und zeitnahen Dokumentierung und Begründung von Vergabeentscheidungen, den Grundsätzen der Korruptionsprävention durch entsprechende organisatorische Maßnahmen, die angemessene Berücksichtigung kleinerer und mittlerer Unternehmen, einer ausreichenden Streuung der Angebotsaufforderung und die Berücksichtigung auch neuer Bewerber und Bewerber aus anderen Kommunen. Die in der nunmehr vorliegenden Fassung der Vergabeordnung aufgeführten Regelungen entsprechen den im o.a. Runderlass des Innenministeriums NW aufgeführten Grundsätzen. Die Verwaltung empfiehlt daher die entsprechende beigefügte Änderung der städtischen Vergabeordnung. Anlagen: 1. 6. Änderung der Vergabeordnung der Stadt Kerpen 2. Gegenüberstellung der derzeit geltenden Fassung der Vergabeordnung der Stadt Kerpen vom 28.02.2003 und der geplanten Änderungen 3. Runderlass des Innenministeriums NRW vom 22.03.2006 Beschlussvorlage 32.06 Seite 3