Daten
Kommune
Kerpen
Größe
15 kB
Datum
05.09.2006
Erstellt
06.08.08, 01:15
Aktualisiert
06.08.08, 01:15
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT KERPEN
DIE BÜRGERMEISTERIN
Amt/Abteilung: 20.1 / Kämmerei, Kommunale
Beteiligungen, Vergabewesen
Az.: 20.1/fl
TOP
Drs.-Nr.: 32.06
Datum :
Beratungsfolge
Haupt- und Finanzausschuss
Termin
29.08.2006
Stadtrat
X
31.07.2006
Bemerkungen
05.09.2006
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Änderung der Vergabeordnung
hier: Anhebung der Vergabe-Wertgrenzen
X
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage)
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
HhSt.:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
HhSt.:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Beschlussentwurf:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat die 6. Änderung der Vergabeordnung der
Stadt Kerpen zu beschließen.
Beschlussausfertigung soll erhalten:
Sachbearb
eiter/in
Abteilungsleiter/in
Amtsleiter/in
Zuständiger
Dezernent
Mitzeichnung
Amt 20
Erster
Beigeordne
ter und
Kämmerer
Bürgermeisterin Büro des
Rates
MAßNAHME:
______________________________________________
ÜBERSICHT AUSGABEN / EINNAHMEN
lfd. Jahr
1. Folgejahr
2. Folgejahr
3. Folgejahr
4. Folgejahr
Einmalkosten
Ausgaben
Anschaffungskosten (z.B. Baukosten)
Einrichtungskosten
Personalkosten
Honorare Architekten/Ingenieure o.ä.
gesamt:
Einnahmen
Zuschüsse
Beiträge
gesamt:
Aufwand netto:
Folgekosten:
Ausgaben
Sachkosten (z.B. Unterhaltung)
Schuldendienste/Zinsen
Abschreibung
Personalkosten
gesamt
Einnahmen
Zuschüsse
Gebühren
gesamt
Beschlussvorlage 32.06
Seite 2
Begründung:
In einem Runderlass des Innenministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen vom 22.03.2006
wurden neue Vergabegrundsätze für Gemeinden nach § 25 Gemeindehaushaltsverordnung
bekannt gegeben. Diese sog. Kommunalen Vergabegrundsätze geben den Gemeinden die
Möglichkeit, die Grenzen für die Durchführung der Freihändigen Vergaben bzw. Beschränkten und
Öffentlichen Ausschreibungen anzuheben.
Die derzeitige städtische Vergabeordnung unterscheidet bisher nicht nach Leistungsart oder
VOB/VOL, sondern enthält einheitliche Regelungen. Die auf Grund des o. a. Runderlasses
nunmehr möglichen Neu-Regelungen unterscheiden im Unterschied hierzu nach Vergabeart und
Gewerkearten, gekoppelt mit unterschiedlichen Höchstbeträgen.
Ziel der Verwaltung ist eine vollständige Realisierung dieser neuen Möglichkeiten unter Beachtung
unterschiedlicher
im o. a. Runderlass genannter wichtiger Aspekte. Hierzu seien beispielhaft
genannt das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, die Prinzipien der Nichtdiskriminierung
und Transparenz sowie eines fairen und lauteren Wettbewerbs, einer fortlaufenden und zeitnahen
Dokumentierung
und
Begründung
von
Vergabeentscheidungen,
den
Grundsätzen
der
Korruptionsprävention durch entsprechende organisatorische Maßnahmen, die angemessene
Berücksichtigung kleinerer und mittlerer Unternehmen, einer ausreichenden Streuung der
Angebotsaufforderung und die Berücksichtigung auch neuer Bewerber und Bewerber aus anderen
Kommunen.
Die in der nunmehr vorliegenden Fassung der Vergabeordnung aufgeführten Regelungen
entsprechen den im o.a. Runderlass des Innenministeriums NW aufgeführten Grundsätzen. Die
Verwaltung
empfiehlt
daher
die
entsprechende
beigefügte
Änderung
der
städtischen
Vergabeordnung.
Anlagen:
1.
6. Änderung der Vergabeordnung der Stadt Kerpen
2.
Gegenüberstellung der derzeit geltenden Fassung der Vergabeordnung der Stadt Kerpen
vom 28.02.2003 und der geplanten Änderungen
3.
Runderlass des Innenministeriums NRW vom 22.03.2006
Beschlussvorlage 32.06
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